Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Erstens würde hier in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen, das Gemeinden gestattet, Gremien und Vertretergruppen selbst zu bestimmen. Im KSVG gibt es unter § 49a Abs. 1 und 2 auch schon die Regelung, Kinder und Jugendliche bei Planungen ihre Interessen betreffend zu beteiligen.

Zweitens wurde bei zurückliegenden Landtagsberatungen auf eine verpflichtende Regelung verzichtet

mit der Begründung, dass Gemeinden im Sinne des Selbstverwaltungsrechtes selbst über die Einrichtung von Jugendräten entscheiden können. 2011 das ist zwar schon eine Weile her, ich möchte es trotzdem noch erwähnen - erfolgte diesbezüglich eine Umfrage in den saarländischen Kommunen, wie sich die Mitwirkung von Jugendlichen in solchen Gremien darstellt. Beteiligt haben sich damals 31 Städte und Gemeinden. Aus der Rückmeldung erfuhr man, dass sich diese Gremien sehr unterschiedlich zusammensetzen und darstellen. Ergebnis war: Es gibt 12 Kinder- und Jugendräte und 11 andere Vertretungsformen, Runder Tisch, Kinderund Jugendbeauftragter, Arbeitskreise etc. Fünf Jugendräte mussten wegen geringen Interesses leider aufgelöst werden und die Gründung von zweien scheiterte leider auch an fehlendem Interesse. 28 Gemeinden haben keine entsprechenden Gremien, warum auch immer. Man kennt die Gründe nicht, es wurde auch nicht explizit dargestellt.

Das soll im Folgeschluss aber nicht heißen, dass Kinder und Jugendliche nicht aktiv oder uninteressiert wären, ganz im Gegenteil. Wie ich schon erwähnte, durfte ich in den letzten Monaten durch zahlreiche Besuche bei Jugendorganisationen, -verbänden und -vereinen erleben, wie intensiv die Jugend gesellschaftliches und damit auch demokratisches Leben mitgestaltet. Hier werden soziale Kompetenzen erlernt, das Miteinander gefördert und damit Werte vermittelt, die in einer Gesellschaft wie der unseren nicht fehlen dürfen. Das hat mich sehr beeindruckt. Für mich steht außer Frage, dass wir dieses Engagement stärken und weiterhin fördern müssen. Das kann man erreichen, indem man die vorhandenen bestehenden Vertreterstrukturen stärkt und indem bewährte Jugendinstitutionen Kinder und Jugendliche engagiert und qualifiziert vertreten. Das wollen wir weiterhin umsetzen, weil es uns wichtig ist, die Jugendlichen zu fördern. Verehrter Kollege Thul, Sie hatten es heute in der SZ kurz angesprochen, wir sind nicht gegen moderne, frische Ideen. Im Gegenteil, wir wollen diese ebenso mit allen Fraktionen stärken, fördern und unterstützen.

(Beifall bei der CDU.)

Einen großen Dank sage ich an dieser Stelle allen, die sich hier in beispielhafter Weise ehrenamtlich engagieren. Sie leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU.)

In einem weiteren Punkt sprechen Sie, liebe Kollegen der B 90/GRÜNE-Fraktion und der PIRATENFraktion, die Überarbeitung des Schulmitbestimmungsgesetzes an und die damit auszubauenden Mitgestaltungsrechte der saarländischen Schülerinnen und Schüler. Ich habe darüber mit Schülern und Lehrern unterschiedlicher Schulen gesprochen und

(Abg. Fretter (CDU) )

Folgendes erfahren: Die Regel ist, dass bei Problemen in Bezug auf das Schulmitbestimmungsgesetz oder bei irgendwelchen anderen Problemen zwischen Lehrern und Schülerschaft immer das Gespräch gesucht wird, dass sich ausgetauscht wird und damit meist auch ein Konsens beziehungsweise eine Lösung zu aller Zufriedenheit gefunden wird. Die Schulen von heute mit ihrem Lehrpersonal sind nicht mehr auf dem pädagogischen Stand der grauen Vorzeit. Schulen sind modern, kommunizieren mit ihren Schülern, lehren, vermitteln, moderieren, beteiligen und schlichten sogar.

Klassenräte sind da ein klassisches Beispiel. Schüler erfahren hier direkte Kommunikation. Sie können ihre Anliegen in einem vertrauten Rahmen vorbringen und besprechen. Der Klassenrat ist ein freiwilliges Instrument. Der Lehrer lädt zu den Sitzungen ein und die Schülerinnen und Schüler werden aktiv beteiligt. Auch hier habe ich die Rückmeldung von Schülern und Lehrern, dass es heute kaum eine Klasse gibt, in der kein Klassenrat existiert. Dieser Rat funktioniert auf pädagogisch höchstem Stand, hat Tradition, ist bewährt und außerdem ein transparentes System.

An der Gesamtkonferenz wie auch an der Schulkonferenz nehmen gewählte Schüler- und Elternvertreter teil. In der Gesamtkonferenz wird wie in einem Ausschuss vorberaten und ausdiskutiert. Die Ergebnisse werden dann in einer Schulkonferenz beschlossen. In beiden Gremien sind jeweils die gerade genannten Vertreter dabei. Auch hier ist Mitbestimmung also gewährleistet. Der Forderung nach Abschaffung der Gesamtkonferenz, wie es die Landesschülervertretung im Zusammenhang mit einer verbesserten Mitbestimmung bei der Anhörung in der Sitzung des Sozialausschusses im Juni 2016 vorgetragen hat, kann ich so nicht folgen. Wir alle kennen das Verfahren der Vorbesprechungen in Ausschüssen und dass die folgende Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien erfolgt. Dieses Vorgehen ist bewährt und daran ist meiner Meinung nach auch nicht zu rütteln. Ich denke, dass gerade bei diesem Verfahren mehr Mitbestimmung vollzogen wird.

Die PIRATEN-Fraktion hat außerdem beantragt, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Schutzbedürftigkeit, staatlich verankert und in die Verfassung des Saarlandes aufgenommen werden soll. Ich glaube, die in Ihrem Antrag aufgezählten Punkte werden im SGB VIII zurzeit schon ausreichend berücksichtigt. Ich meine, dass damit die Rechte und der Schutz von Kindern und Jugendlichen umfangreich abgesichert sind. Das soll nicht heißen, dass dieses Thema nicht nochmals diskutiert werden sollte.

Ob man die Lehrpläne anpassen sollte, die gerade in Sozialkunde und im Gesellschaftswissenschafts

unterricht der neunten Klasse mit dem Thema Partizipationsmöglichkeiten Jugendlicher an politischen Interessen und politischen Prozessen auf allen Ebenen schon breit politisch ausgerichtet sind, wage ich nicht zu beurteilen. Hierzu sollte man erst einmal die Schülerinnen und Schüler und die zuständigen Lehrer anhören, bevor man über diese weitreichenden Änderungen verantwortlich abstimmt. Das sind Aufgaben des Bildungsausschusses, dem ich hier auch nicht vorgreifen will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Jugendliche wollen sich einbringen und Jugendliche sollen sich einbringen. Sie sollen in Schulen und Jugendorganisationen politische Bildungsmaßnahmen erfahren und sie sollen sich politisch engagieren und beteiligen. Wenn gewünscht, sollen sie dabei aber auch verantwortungsvoll und sorgfältig begleitet werden. Dadurch erlernen sie die notwendige Sicherheit, um mit den Rechten und Pflichten unserer Gesellschaft, die mit 18 Jahren auf sie übertragen werden, speziell auch in Bezug auf das Wahlrecht umzugehen.

Ich bin nun am Ende meiner Rede, Sie haben meine Stellungnahme und die Begründung dazu gehört. Die Stellungnahme und die Begründung erfolgen im Namen der CDU-Fraktion, die deshalb den Anträgen der Fraktionen B 90/GRÜNE und PIRATEN nicht folgen und sie in allen Punkten ablehnen wird. - Ich danke Ihnen für Ihr aufmerksames Zuhören.

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Fretter, für Ihre erste Rede hier im Parlament. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Ralf Georgi.

Frau Präsidentin! Meine werten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit Anträgen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- und der PIRATEN-Fraktion zu tun, die so oder so ähnlich schon viele Male in deutschen Parlamenten gestellt worden sind. Die Begründungen sind fast immer gleich und ich werde unsere Begründung heute noch einmal deutlich machen. Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass an Jugendliche ab 16 Jahren legal Bier, Wein, Obstwein und Sekt zum Konsum abgegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass ein 16-jähriger Jugendlicher mit Alkohol verantwortlich umgehen kann. Der Gesetzgeber geht aber auch davon aus, dass ein 16jähriger Jugendlicher mit dem Wahlrecht nicht verantwortlich umgehen kann und deswegen gesteht man ihm ein Wahlrecht erst gar nicht zu. Es geht bei den vorliegenden Anträgen also letztlich um die Stärkung der Rechte Jugendlicher. Es geht in beiden Anträgen aber auch um die Absenkung des Wahlalters.

(Abg. Fretter (CDU) )

Wir LINKE fordern schon lange die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, so steht es auch in unserem Wahlprogramm. Es ist unverständlich, warum man mit unter 18 Jahren den Führerschein machen darf, aber nicht wählen darf, warum ein 16-jähriger Auszubildender Steuern zahlen muss, aber nicht darüber entscheiden darf, was mit den Steuergeldern passiert.

Meine Damen und Herren, natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit, Kinder- und Jugendrechte zu stärken, wie zum Beispiel auch der Deutsche Kinderschutzbund, der Landesjugendring, die Evangelische Jugend, die Jugend des Bistums Trier oder auch die Landesschülervertretung. So forderten sie in der Anhörung im Sommer eine bessere Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen bei städtebaulichen Maßnahmen, die Senkung des Wahlalters zu Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen in ihrem Ort. Da geht es also um Änderungen des KSVG dahingehend, dass Kinder und Jugendliche in diesen Fällen beteiligt werden müssen und nicht nur können wie bisher.

Eine Interessenvertretung von, mit und für Kinder und Jugendliche, ein funktionierender ÖPNV, bessere Internetverbindungen, die Einführung von Kinderund Jugendräten auf kommunaler Ebene, die Einsetzung eines unabhängigen Kinder- und Jugendbeauftragten, auch die Förderung und Stärkung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in offenen und Verbandsstrukturen war ein Thema. Sie wollen tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeiten und keine bloßen Alibiteilnahmen und fordern die Stärkung bestehender Strukturen der Jugendhilfe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt viele Forderungen der Verbände und es gibt noch viel zu tun in der Kinder- und Jugendpolitik. Die Fraktionen wollten das weitere Vorgehen nach der Sommerpause 2016 miteinander abstimmen. Leider ist das noch nicht geschehen. Das finde ich sehr schade.

(Abg. Scharf (CDU) : Das hättet Ihr beantragen sollen.)

Trotzdem finde ich es schade, dass das nicht passiert ist. Sie haben das damals im Ausschuss vorgeschlagen, Herr Scharf, dann hätten Sie auch selbst einmal vorwärtsgehen können. - Wir stimmen beiden Anträgen zu, weil wir inhaltlich übereinstimmen und weil das auch Forderungen von Verbänden und Organisationen in der Jugendhilfe sind. Kolleginnen und Kollegen, vielleicht ergibt sich ja bald eine Regierungskonstellation im Saarland, die sich diesem Thema etwas ambitionierter widmet als die bisherige Landesregierung. - Vielen Dank.

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion der Kollege Sebastian Thul.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Die Kollegin Fretter hat meine Pressemitteilung angesprochen. Es ist ja ganz offensichtlich, dass wir da anderer Meinung sind als die CDU. Ich muss sagen, in der Debatte und in Ihrem Beitrag habe ich nichts gehört, was mich davon überzeugt, Jugendlichen unter 18 das Wahlrecht nicht zuzugestehen.

(Beifall von der SPD und den Oppositionsfraktio- nen.)

Ich habe mir gerade eine Frage gestellt; der Kollege Hermann Scharf kennt das vielleicht auch aus eigener Erfahrung. Ich habe in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung gearbeitet. Diese Menschen durften, egal wie reif sie sind, egal wie sehr sie in ihrer Stimmabgabe vielleicht eingeschränkt sind, trotzdem wählen gehen, und das ist gut so. Sie können mir nicht erklären, warum jemand, der schwerstmehrfachbehindert ist, wählen gehen darf, aber einem 17-Jährigen die Reife dazu abgesprochen wird. Das ist unlogisch, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD und bei den Oppositions- fraktionen.)

Im Rahmen der Beteiligung bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir Kinder und Jugendliche an Wahlen beteiligen müssen. Wir müssen das nicht nur bei den unter 18-Jährigen tun. Sie haben ja selbst gesagt, Frau Kollegin, dass das Thema Familienwahlrecht auch öfter zur Sprache kommt. Unser Landesvorsitzender, der Bundesjustizminister, hatte das auch mal in die Diskussion gebracht. Ich wäre sehr gespannt, was dabei herauskommt, wenn wir uns mal aktiv mit der Frage des Familienwahlrechts auseinandersetzen würden, damit, ob Menschen, die für ihre Kinder mitentscheiden dürfen, wie unsere Welt in Zukunft aussehen soll, wie unsere Demokratie aussehen soll, mehr als eine Stimme haben sollten. Ich würde mich freuen, wenn wir in diesen Prozess aktiv einsteigen würden.

Wir diskutieren heute erneut über die Stärkung von Kinder- und Jugendrechten im Saarland. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den GRÜNEN danken, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, weil er uns die Möglichkeit gibt, unsere Position darzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen waren ja im letzten Jahr dabei, als wir mehrere Anhörungen von Kinder- und Jugendverbänden hatten, erst die Anhörung der Koalitionsfraktionen, dann die zweite Anhörung abends im Ausschuss. Wir haben

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

viele Kinder und Jugendliche gehört. Ich habe keinen darunter gehört, der gesagt hat, er halte nichts von einem Wahlrecht unter 18. Das heißt, die Verbände sind da ganz klar.

Auch ganz klar ist, dass Demokratie erlernt werden muss, und das am besten - das ist meine Auffassung - so früh wie möglich. Politische Bildung ist in Zeiten der Trumps, Le Pens, Petrys und Wilders wichtiger denn je. Antidemokratische und rechtspopulistische Strömungen schicken sich an, Europa und die Welt wieder in dunkle Zeiten zu treiben. Wir hatten heute Morgen eine lange europapolitische Diskussion und wir sehen, auf welche Katastrophe wir eventuell zusteuern, wenn wir uns die Umfragewerte der Rechtspopulisten insbesondere im benachbarten Frankreich anschauen.

Die Shoa, die größte Schande des letzten Jahrtausends, hat Millionen Menschen das Leben gekostet, und wir tragen die Verantwortung dafür, dass sich dieses Kapitel nie mehr wiederholt. Dies gilt insbesondere für die kommenden Generationen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass Demokratie früh erlebt und erlernt wird und Menschen auch unter 18 ihre Stimme abgeben können.

(Beifall von der SPD und bei den Oppositions- fraktionen.)

Die Abgeordneten dieses Parlaments müssen für die Demokratie werben und mehr Menschen dafür begeistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche bereit sind, mehr Verantwortung für unsere Demokratie zu übernehmen. Dafür spricht unter anderem das hohe Engagement der Kinder- und Jugendverbände im Saarland. An dieser Stelle begrüße ich recht herzlich auch Vertreterinnen und Vertreter des Vorstandes des Landesjugendrings. Ihr seid uns jederzeit herzlich willkommen und wir bedanken uns bei euch für euer Engagement!

(Beifall von der SPD und bei den Oppositions- fraktionen.)

Für die SPD ist Demokratie weit mehr als die regelmäßige Beteiligung an Wahlen. Das hat die Kollegen Fretter zu Recht dargestellt: Es geht nicht nur um das Wählen. Wir wollen alle Lebensbereiche demokratisieren und alle Menschen dabei einbinden, und kein Mensch, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf in einer Demokratie zurückgelassen werden.

Im Sinne dieses Ziels haben wir bereits im letzten Jahr ein Positionspapier unter dem Titel „Unsere Demokratie stärken - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen“ verabschiedet. Dieses Papier entstand nicht im stillen Kämmerlein, sondern in der Zusammenarbeit und in Abstimmung mit vielen Kinder- und Jugendverbänden. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte des Papiers eingehen und

dabei zeigen, dass wir viele Punkte des GRÜNENAntrags sowie des PIRATEN-Antrags so oder so ähnlich schon lange in unser Programm aufgenommen haben.

Erstens: Die SPD will eine Ausweitung des Wahlrechts. Gerade auch aufgrund des demografischen Wandels gilt es, die Stimmen junger Menschen zu stärken. Junge Menschen können und wollen an Wahlen teilnehmen, und wir wollen sie nicht mehr davon abhalten, ihre Stimme abzugeben oder auch sich wählen zu lassen.

Zweitens: SchülerInnen-Rechte stärken. Auch in der Schule ist Demokratisierung ein wichtiger Bestandteil, um Schülerinnen und Schüler zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Gibt es eine gelebte Mitbestimmung zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Schülervertretung, profitiert langfristig auch die Schule von einem besseren Klima. Wie ich heute Morgen vom Bildungsministerium erfahren durfte, gab es eine erste Kick-off-Veranstaltung, um unser Schulmitbestimmungsgesetz zu novellieren. Das war auch eine Forderung der Landesschülervertretung, der wir gerne nachkommen. Wir haben damit schon angefangen. Ich finde, wir müssen auch im Schulmitbestimmungsgesetz zukünftig SchülerInnenrechte stärken.

(Beifall von der SPD und bei den Oppositions- fraktionen.)

Drittens: Wir brauchen ein umfassendes Beschwerdemanagement, und damit meine ich nicht nur „Beschwerdemanagement“, sondern „Verbesserungsmanagement“. In allen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen, muss ein unabhängiges und altersadäquates Beschwerdemanagement eingerichtet werden. An dieses sollen sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn Konflikte mit der Einrichtung auftreten. Wir hatten diese Diskussion mit dem Kinderschutzbund letztes Jahr, und ich denke, wir sind uns alle einig, dass es ein Fortschritt wäre auch für die Qualität in unseren Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Viertens: Die Jugendbeteiligung in der Kommune ausbauen. Über § 49a KSVG besteht in jeder Kommune die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Dabei ist die Einrichtung eigener Gremien schwächer ausgestaltet, als dies zum Beispiel bei Seniorinnen und Senioren der Fall ist. Wir fordern eine Gleichstellung in diesem Bereich. Dabei ist es uns wichtig, klarzustellen, dass wir eben gerade nicht festschreiben wollen, dass es Jugendbeiräte in den Kommunen geben muss. Da unterscheiden wir uns von dem GRÜNEN- und dem PIRATEN-Antrag. Wir brauchen die beste Beteiligungsform für engagierte Jugendliche vor Ort, und das muss nicht immer ein klassischer Beirat sein. Die Beteiligungsformen müssen flexibel, aber die Beteiligung muss für

(Abg. Thul (SPD) )

die Kommunen dennoch verpflichtend sein. Ich finde, wenn wir das umsetzen, sind wir schon einen guten Schritt weiter, Jugendliche aktiv zu beteiligen. Wir sollten sie nicht unbedingt mit unserem alten Denken und unserer alten Gremienstruktur erdrücken, sondern wir sollten die Jugendlichen selber entscheiden lassen, was denn die beste Beteiligungsform ist. Aber die Kommune sollte sie natürlich verpflichtend beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Fünftens: Kinder- und Jugendnetzwerke stärken. Da spielt der Landesjugendring eine ganz wichtige Rolle, er ist nämlich die Interessenvertretung der saarländischen Kinder- und Jugendverbände - leider mittlerweile ohne die Landesschülervertretung, aber vielleicht stoßen die ja wieder dazu, ich würde es mir wünschen. Er ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die Förderung von ehrenamtlicher Jugendverbandsarbeit im Saarland geht. Die SPD ist nicht erst seit heute der Auffassung, dass dieses Netzwerk gestärkt werden muss. Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, die finanzielle Situation des Landesjugendrings in Zukunft sicherzustellen und zu verbessern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen auch die Anzahl der JugendbildungsreferentInnen erhöhen. Dies soll sicherstellen, dass die wichtige Arbeit der ehrenamtlich arbeitenden Kinder und Jugendlichen weiterhin gut durch Hauptamtliche unterstützt und ausgebaut wird.