Protocol of the Session on March 15, 2017

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Von der hätte die damals zuständige Ministerin und heutige Ministerpräsidentin klar einschreiten müssen. Aber die Entscheidung der Errichtung war politisch gewollt. In Kenntnis der Rechtswidrigkeit hat die damalige Ministerin entschieden, entgegen dem Vorschlag der Kommunalaufsichtsbehörde nicht einzuschreiten

(Hört, hört! bei der LINKEN)

und stattdessen eine Gesetzesänderung zu veranlassen, die aus einem rechtswidrigen Vorhaben ein rechtmäßiges Vorhaben machen sollte. Damit trägt die heutige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auch die politische Verantwortung für diese fehlerhafte Entscheidung, und zwar unter Ignoranz der rechtlichen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Risiken.

Ich habe vernommen, Kollege Theis, dass Sie die rechtliche Frage etwas anders werten. Aber die fehlende Wirtschaftlichkeit können Sie doch nicht ignorieren! Kolleginnen und Kollegen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen von einer einzigen Seite - Kollegin Schramm hat es angesprochen -, eine einzige Tabelle Wirtschaftlichkeitsberechnung, da kann ich nur sagen: Jede Pommesbude hat mehr Wirtschaftlichkeit!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, kein einziges seriös betriebenes Unternehmen hätte auf der Basis einer solch dürftigen Grundlage eine so hohe Investition getätigt. Es war ja auch kein öffentlicher Zweck! Soweit ich zurückblicken kann, war Fischzucht und die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Meeresfischen nie eine kommunale Aufgabe. Dass das Projekt Meeresfischzucht wirtschaftlich riskant war, war Annegret Kramp-Karrenbauer voll bewusst. Man muss sich doch die Frage stellen: Wenn kein Privater bereit ist, hier einzuspringen, mit einer Anteilsmehrheit einzusteigen und die Finanzierung zu regeln, macht das dann Sinn für eine Kommune, mit diesem Risiko? Die Entscheidung, das KSVG zu ändern, war ein bewusster Verzicht darauf, gegen das eindeutig als rechtswidrig qualifizierte kommunale Vorhaben der Meeresfischzucht vorzugehen.

Noch kurz zur Rolle der SaarLB in diesem Verfahren. Die SaarLB hat hier - für mich etwas zweifelhaft

(Abg. Theis (CDU) )

- durchgesetzt, dass ihre Rolle zwar im Untersuchungsausschuss beleuchtet werden konnte, allerdings wurden nahezu alle relevanten Aussagen nur im nicht öffentlichen Teil getroffen. Im öffentlichen Teil der Zeugenvernehmung wurde fast stets die Aussage verweigert. Ob dies tatsächlich einer rechtlichen Bewertung standgehalten hätte, ist durchaus zweifelhaft. Vor allem war es unnötig, denn meiner Ansicht nach wurde dort nichts ausgesagt, was die Bevölkerung nicht hätte wissen dürfen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt doch noch etwas richtigstellen. Kollege Theis hat hier gesagt, dass dem Untersuchungsausschuss alle Unterlagen vorgelegen hätten. Nein, das ist ursprünglich nicht so gewesen. Ich möchte das auch kurz begründen.

Ich hatte während der Beratungen des Untersuchungsausschusses mehrfach um eine Vollständigkeitserklärung über diese Akten gebeten, Sie wissen das. - Sie lachen. Sie haben damals auch gelacht und haben mir dauernd erklärt, das sei durch den Untersuchungsauftrag schon abgeschlossen. Das haben Sie mehrfach gesagt, Herr Theis. Im Laufe der Beratungen kam dann heraus, dass doch noch Akten gefehlt haben. Ja, es ist so! Sie haben sich dann an die Landesregierung gewandt und darum gebeten, dass noch mal nachgeschaut wird und dass Unterlagen nachgeliefert werden. Wir haben dann 17 Akten nachgeliefert bekommen. Da hieß es, das sei überobligatorisch, das seien freiwillige Unterlagen, die mit dem ursprünglichen Untersuchungsauftrag nichts zu tun hätten. Herr Theis, ich habe dann in den Unterlagen des Umweltministeriums Wirtschaftlichkeitsberechnungen gefunden. Da können Sie sich doch nicht hierhin stellen und sagen, die Unterlagen seien vollständig gewesen! Nein, das waren sie eben nicht!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich finde, das ist eine dreiste Behauptung, zumal ausgerechnet Sie auch als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses explizit die Landesregierung darum gebeten haben, die Unterlagen bitteschön vollständig abzuliefern. Ich wollte das an dieser Stelle noch mal klarstellen. - Danke schön.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Kollegin Huonker, Entschuldigung, aber an der Stelle will ich doch widersprechen. Die Minister der Landesregierung, allen voran diejenigen, die Sie jetzt angegriffen haben - es waren Akten aus dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium -, haben an dieser Stelle überobligatorisch gehandelt, überobligatorisch informiert, indem sie Unterlagen herausgegeben haben, die gerade nicht zum unmittelbaren Beweisbeschluss gehört haben. Ich kann deshalb hier nicht stehen lassen, dass die Kollegin Rehlinger und der Kollege Jost Akten zurückgehalten hätten. Das war nicht der Fall. Sie haben richtig gehandelt, sie haben am Ende des Tages mehr auf den Tisch gelegt, als notwendig und rechtlich geboten war. Deshalb will ich das zurückweisen.

(Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Das ist eine Behauptung, die ich so nicht stehen lassen kann. Die Kollegin Rehlinger und der Kollege Jost haben sich richtig verhalten. Das gehört in dieser Debatte klargestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat die Abgeordnete Birgit Huonker von der Fraktion DIE LINKE.

(Sprechen und einzelne Zurufe.)

Das nennt man eine lebendige Debatte - eine völlig lebendige Debatte. Herr Kollege Theis, auch hier möchte ich noch einmal widersprechen. In den nachgereichten Unterlagen des Umweltministeriums waren Sachen enthalten, die mit wirtschaftlichen Berechnungen zu tun hatten. Da können Sie nicht sagen, das wäre überobligatorisch gewesen, das wäre nicht notwendig gewesen. Doch, war es, wenn man die Unterlagen gefunden und sie gelesen hat! Fakt ist, dass uns Unterlagen, die noch notwendig gewesen wären, vorenthalten wurden, aus welchen Gründen auch immer. Vielleicht hat man sie auch nicht gefunden, das weiß ich ja nicht. Man hat sie aber noch einmal gesucht und wir haben sie bekommen. Das möchte ich an dieser Stelle wirklich nochmal klarstellen. Es ist nicht alles so gelaufen, wie Sie es hier darstellen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „IV. Pavillon“ (Drucksache 15/2108) (Stellungnahme des Betroffenen Jürgen Schreier zum Abschlussbericht des Untersu- chungsausschusses „IV. Pavillon“ Drucksa- che 15/2117)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Dagmar Heib das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen im Folgenden über den Anlass und den Ablauf des bis jetzt längsten Untersuchungsausschussverfahrens in der Geschichte des saarländischen Landtags berichten. Das Verfahren hat ursprünglich noch in der 14. Wahlperiode des saarländischen Landtages begonnen. Den Anlass bildeten mehrere Prüfungen des saarländischen Landesrechnungshofes im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Museumspavillons, unter anderem eine Prüfmitteilung vom 03. November 2011, in der es heißt: „Die Kostenschätzung von 12,6 Millionen Euro war von Anfang an unrealistisch. Zu Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro war der geplante Museumsneubau zu keiner Zeit herstellbar. Offensichtlich wurden die Kostenangaben bewusst untersetzt, um bei den Gremien des Landtags und der Stiftung eine Freigabe für die Umsetzung der Neubaumaßnahme zu erreichen.“

Daraufhin setzte der Landtag des Saarlandes in seiner 14. Wahlperiode am 16.11.2011 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Bau des IV. Museumspavillons ein. Der Prüfauftrag lautete wie folgt: Zu untersuchen ist das Verhalten der Landesregierung und ihrer Mitglieder sowie der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, ihrer Organe und deren Mitglieder im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Museumspavillons. Der Untersuchungsausschuss soll klären, worin die Ursachen der Kostenentwicklung bei dem Projekt liegen, ob Parlament und Öffentlichkeit zutreffend informiert wurden, wer für die Kostenentwicklung beziehungsweise die Information von Parlament und Öffentlichkeit aufseiten der Landesregierung verantwortlich ist. - Die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode fand am 10.01.2012 statt. Bis zum 27.03.2012 wurden sieben Ausschusssitzungen anberaumt, die der Beratung und der Beweisaufnahme dienten.

Infolge des Bruchs der Koalition aus CDU, FDP und B 90/GRÜNE kam es nach Auflösung des Landtages am 25.03.2012 zu Neuwahlen. Der in der 14. Wahlperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss konnte seinen Untersuchungsauftrag nicht mehr beenden. Nach Beginn der 15. Wahlperiode wurde die erneute Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau des IV. Museumspavillons auf Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen. Der Untersuchungsausschuss trägt den Titel „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Bau des IV. Museumspavillons" und erhielt in der Sitzung am 29.06.2012 die Kurzbezeichnung „IV. Pavillon". In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurden folgende Personen gemäß § 54 Abs. 1 und 2 LTG als Betroffene festgestellt: Herr Gerd Marx, Herr Dr. Ralph Melcher, Herr Jürgen Lang, Frau Dr. Susanne Reichrath, Herr Jürgen Schreier, Herr Karl Rauber und Frau Annegret Kramp-Karrenbauer. Der Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode ist zu 48 Sitzungen zusammengetreten; hiervon dienten sämtliche Sitzungen der Beratung und 19 Sitzungen auch der Beweisaufnahme beziehungsweise zusammenhängenden Sachdarstellung der Betroffenen. Der Untersuchungsausschuss hat in dieser Wahlperiode insgesamt 32 Beweisbeschlüsse erlassen, die Zeugeneinvernahmen und die Beiziehung von Akten und Beweisdokumenten zum Gegenstand haben.

Am 29.06.2012 hat der Untersuchungsausschuss beschlossen, die Beweisbeschlüsse 1 bis 8 samt der bisherigen Beweisergebnisse des Untersuchungsausschusses aus der 14. Wahlperiode zu übernehmen. In dieser Sitzung hat der Untersuchungsausschuss ebenfalls eine Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses IV. Pavillon des Landtages des Saarlandes 15. Wahlperiode - erlassen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden zunächst die noch offenen Beweisbeschlüsse aus der 14. Wahlperiode abgearbeitet und sodann die Untersuchungen auf Grundlage der Beweisbeschlüsse, die in der 15. Wahlperiode neu erlassen worden sind, fortgeführt. Hierzu wurden sowohl Beweisdokumente beigezogen, als auch Zeugen vernommen. Zur Beiziehung von Unterlagen fasste der Ausschuss mehrere umfangreiche Beweisbeschlüsse. In deren Ausführung übermittelte das damalige Ministerium für Inneres, Kultur und Europa am 07.03.2012 insgesamt 137 Aktenordner, davon 56 Ordner aus dem Ministerium für Inneres, Kultur und Europa, einen Ordner aus dem Ministerium für Bildung, zwei Ordner aus dem Ministerium der Finanzen, einen Ordner aus der Staatskanzlei und 77 Ordner der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Ein übermittelter Ordner wurde als Verschlusssache-Vertraulich eingestuft, so dass der In

halt dieses Ordners nicht Gegenstand des öffentlichen Abschlussberichts sein kann.

Mit Schreiben vom 08.07.2013 bat der in der 15. Wahlperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss um Überprüfung der Vollständigkeit der ihm durch den vorangegangenen Untersuchungsausschuss überlassenen Akten. Aufgrund dieser Überprüfungsbitte überließ das Ministerium für Bildung und Kultur dem Ausschuss auf der Grundlage des zweiten Beweisbeschlusses am 17.09.2013 weitere Aktenordner aus verschiedenen Ressorts. Im Einzelnen handelte es sich um einen Ordner aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei, acht Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa, 14 Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, einen Ordner aus dem Geschäftebereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, fünf Ordner aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie zehn Ordner der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Bei weiteren 15 Ordnern, angeboten aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, handelte es sich um Kopien von Strafakten, die dem Ausschuss bereits vorlagen; diese wurden nicht erneut abgerufen. Weiterhin übergab das Justizministerium dem Untersuchungsausschuss am 29.11.2012 die Ermittlungsverfahren 5 Js 95/12, 5 Js 732/11, 5 Js222/12, 5 Js 322/12, 5 Js 897/11 und 5 Js 466/10. Mit Schreiben des Justizministeriums vom 21.01.2013 wurden geringe Teile der Akten als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.

Aus dem Bereich der laufenden Zivilverfahren wurden sodann sämtliche Akten, Beiakten, Vermerke und sonstigen dazugehörigen Akten beim Landgericht Saarbrücken aus dem Verfahren 3 0 260/11 beigezogen. Die angeforderten Akten werden betreffend der ersten Instanz, unverzüglich und betreffend der zweiten Instanz nach deren Abschluss, im September 2016 im Original zur Verfügung gestellt. In seiner Sitzung am 08. März 2016 beschloss der Ausschuss, dass erneut bezüglich des Originals des Eingangsschreibens der Stiftung vom 12.03.2009 beim Ministerium für Finanzen nachgefragt werden soll. Die Regierung teilte daraufhin mit, dass dieses Schreiben nicht auffindbar sei und daher nicht zugeliefert werden könne.

Mit Schreiben vom 11. April 2016 wurde das Ermittlungsverfahren 5 Js 897/11, das Gegenstand des 10. und 13. Beweisbeschlusses und zwischenzeitlich abgeschlossen ist, angefordert und durch das Ministerium der Justiz im Original zugeliefert. Mit EMail vom 05. Juli 2016 wurden 11 Ordner aus den Bereichen des Bildungs- und Kulturministeriums, die bislang lediglich in Kopie vorlagen, im Original angefordert und auch durch die Landesregierung eingereicht. Im Rahmen der durchgeführten Beweisauf

nahme hat der Ausschuss insgesamt in beiden Wahlperioden 53 Zeuginnen und Zeugen zu den Beweisthemen von 30 Zeugenbeweisbeschlüssen, teils mehrfach, vernommen. Bezüglich der tatsächlichen Feststellungen und der Zusammenfassung der Beweisaufnahme wurde im Ausschuss vereinbart, dass dies nicht im Rahmen der Berichterstattung vorgetragen werden soll, sondern der anschließenden Debatte vorbehalten bleiben soll.

Der Ausschuss hat sich nach durchgeführter Beweisaufnahme nicht in der Lage gesehen, ein von einer Mehrheit getragenes begründetes Ergebnis der Untersuchung festzustellen. Vielmehr liegen nunmehr drei Wertungsteile, nämlich der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der Oppositionsfraktionen, vor. Diese unterscheiden sich sowohl in der Gewichtung der einzelnen Fragestellungen als auch in der Benennung von Verantwortlichen. Mit Datum vom 14. März 2017 ist zudem eine eigene Stellungnahme des Betroffenen Schreier eingegangen, die dieser nach Gewährung von rechtlichem Gehör zu den vom Ausschuss getroffenen Feststellungen abgegeben hat und die Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, inzwischen als eigene Drucksache vorgelegt worden ist.

Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung wird Gegenstand der nachfolgenden Aussprache sein. Mir bleibt abschließend noch der Dank an die Mitglieder des Ausschusses, die in wechselnder Zusammensetzung diesen sehr umfassenden Themenkomplex über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren hinweg aufgearbeitet haben. Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsfraktionen danken, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, weil auch sie dazu beigetragen haben, dass wir entsprechend gut arbeiten konnten. Namentlich möchte ich mich beim derzeitigen Ausschusssekretär, Nico Ackermann, aber auch der vorangegangenen Ausschusssekretärin, Simone Berg, bedanken. Die beiden haben ja federführend den objektiven Teil, über den wir in unserer Drucksache befunden haben, bearbeitet. Bei aller inhaltlichen Auseinandersetzung war die Zusammenarbeit doch immer fair und der Umgang angenehm, dafür möchte ich mich herzlich bei Ihnen allen bedanken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

(Abg. Heib (CDU) )

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hätte es ja nicht für möglich gehalten, dass wir tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode diesen Untersuchungsausschuss abschließen.

(Lachen und Beifall bei der CDU.)

Aber immerhin, es liegt nun ein Abschlussbericht vor. Das finde ich gut. Es gibt in diesem Bericht die Wertungsteile der beteiligten Fraktionen. Die Opposition hat sich auf einen einheitlichen Wertungsbericht verständigt, die Koalitionsfraktionen haben getrennte Berichte vorgelegt. Darauf werde ich nachher auch noch kurz eingehen.

Ich möchte mich hier nun auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Ich kann mich dem anschließen, was die Ausschussvorsitzende Dagmar Heib zu Beginn gesagt hat: Ausgangspunkt war der Bericht des Rechnungshofes. Ich möchte das noch einmal wiederholen, da ich glaube, dass das auch den Kern des Gegenstandes ausmacht, dass das erklärt, warum wir diesen Untersuchungsausschuss eingerichtet haben. Ich möchte den Kern, von Dagmar Heib schon zitiert, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, noch einmal erwähnen: Der Rechnungshof stellt fest, dass nicht nur völlig unrealistische Angaben zu den Kosten gemacht worden sind, sondern dass dies auch mit Absicht gemacht worden ist. „Offensichtlich wurden die Kostenangaben bewusst untersetzt, um bei den Gremien des Landtages und der Stiftung eine Freigabe für die Umsetzung der Neubaumaßnahme zu erreichen.“ Ich glaube, dass das den Kern trifft. Und in der Tat waren es, weil das von Anfang unrealistisch war, ja auch die Kostensteigerungen im Folgenden, die den Verlauf des Untersuchungsausschusses wesentlich geprägt haben. Das war ja auch der Grund, weshalb die Fraktion der PIRATEN dann noch einmal nachgesetzt hat mit einem zweiten Untersuchungsbeschluss. Das war wesentlich auf das Thema der Kostensteigerungen zurückzuführen.

Ich möchte das nun nicht im Einzelnen darstellen, kann aber sagen, dass die Steigerungen schon beeindruckend sind, wenn man sich die verschiedenen Zahlen einmal vor Augen hält: Ganz ursprünglich war das ja einmal mit 9 Millionen Euro taxiert worden. Davon hat man aber nicht viel gesprochen, es waren dann 11,5 Millionen im Gespräch, dann 18,7 Millionen, 20,1 Millionen, mehr als 23 Millionen. Und das Ingenieurbüro WPW, das ja bei dieser Untersuchung auch beigezogen war, hat das dann sogar auf 37,9 Millionen beziffert; allerdings, das will ich hinzufügen, hat das Ingenieurbüro im Abschlussbericht das wieder auf 30 Millionen reduziert. Schaut man sich aber die Ausgangszahlen an, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hat man es auch bei dem zuletzt genannten Wert mit ei

ner Verdreifachung der ursprünglich angesetzten Kosten zu tun. Das ist nicht hinnehmbar, denn das geht zulasten des Steuerzahlers. Das muss man so klar festhalten.