gen! Der parlamentarische Untersuchungsausschuss Meeresfischzucht Völklingen wurde auf Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebracht und vom Landtag des Saarlandes in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2015 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen.
Die zentrale Frage des Untersuchungsausschusses lautete, ob rechtliche Pflichtverletzungen beziehungsweise juristisch relevante Versäumnisse seitens der Landesregierung vorliegen. Bei dem Projekt Meeresfischzucht Völklingen auf dem ehemaligen Kokereigelände in Völklingen handelte es sich um ein politisch gewolltes wirtschaftliches Unterfangen zur Bewältigung des Strukturwandels, das zunächst von einer breiten politischen Mehrheit im Völklinger Stadtrat und anschließend innerhalb der damaligen CDU-Landesregierung getragen wurde.
Die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss hat ergeben, dass die damals amtierende Landesregierung sich dafür entschieden hatte, das KSVG zu ändern, um wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten, die nicht von vornherein die Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 bis 5 KSVG erfüllen, zu legitimieren und somit die rechtlichen Hürden für innovative Projekte abzubauen.
Es lässt sich festhalten, dass die Regierung unter Leitung der beiden damals zuständigen Minister des Innenministeriums, Annegret Kramp-Karrenbauer und Klaus Meiser, im Jahr 2007 den Sachverhalt erörtert und die damit zusammenhängenden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der ins Auge gefassten Gesetzesänderungen bewertet und entschieden haben. Am Ende des Prozesses stand die Entscheidung der Nichtbeanstandung des Völklinger Ratsbeschlusses.
Am 01. Oktober 2008 wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion die angekündigte Änderung des KSVG im Landtag des Saarlandes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wollte die damalige CDU-Regierung natürlich dem CDU-Bürgermeister der Mittelstadt Völklingen in seinem Ansinnen entgegenkommen, das Projekt Meeresfischzucht zu ermöglichen. Der SPD ging es seinerzeit in erster Linie darum, saarländischen Kommunen im Allgemeinen mehr Handlungsspielräume zu geben. Es gibt durchaus auch daraus erwachsene Positivbeispiele wie zum Beispiel der Ferienpark Bostalsee, der ohne die Gesetzesänderung nie entstanden wäre.
Die Auswertung der Akten sowie die Beweisaufnahme durch die Vernehmung der Zeugen gemäß dem 3., 4. und 7. Beweisbeschluss im Untersuchungsausschuss haben ergeben, dass die Leitung des Innenministeriums beziehungsweise die zuständige
Aufsichtsbehörde das ihr nach dem KSVG zustehende Ermessen pflichtgemäß ausgeübt haben. Laut der Vernehmung des Betroffenen Gerhard Müllenbach, dem ehemaligen Staatssekretär, am 12. April 2016 bestanden innerhalb der damaligen Landesregierung ordnungspolitische Bedenken aufgrund der beabsichtigten Mehrheitsbeteiligung der Stadtwerke von 90 Prozent sowie wirtschaftliche Bedenken.
Er sprach in der Sitzung von einem Projekt, dass nicht nur unter den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen des KSVG rechtlich unzulässig, sondern auch wirtschaftlich riskant war. Der Betroffene Klaus Lorig, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Völklingen, sagte im Untersuchungsausschuss am 12. April 2016 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Noch im Jahr 2006 hat dann ein Workshop stattgefunden, an dem Vertreter der Landwirtschaftskammer, der IHK und der HWK beteiligt waren. Von allen Seiten haben wir nach dem Workshop positive Signale erhalten; die liegen auch schriftlich vor. Dadurch waren aus unserer Sicht alle Bedenken zerstreut, man würde mit öffentlichen Mitteln Unternehmen in der Saarwirtschaft Konkurrenz machen. Zitat Ende.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt doch nichts anderes, als dass die Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer ihre Bedenken an der Wirtschaftlichkeit des Projektes angebracht haben, indem sie erklärten, dass es innerhalb der saarländischen Wirtschaft keine Interessenkollisionen zu privaten Unternehmen auf diesem Gebiet gab. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war kein privater Investor bereit, ein Projekt mit solch hohem wirtschaftlichen Risiko in Angriff zu nehmen.
Staatssekretär a. D. Müllenbach sagte aus, dass ihm Ende Mai 2007 die Entscheidung über den Abschluss eines Gesellschaftervertrages der Fischzucht Völklingen GmbH und die Anzeige beim Ministerium mitgeteilt wurden. Daraufhin ließ er sich die entsprechenden Unterlagen zuleiten: das Gutachten der Kanzlei Redeker, die Stellungnahmen der Kammern, die wirtschaftliche Situation der Stadt Völklingen, die Innovationsstrategie des Landes und die Chancen und Risiken des Projektes. Im Ergebnis wurde vom Ministerium für Inneres und Sport festgestellt, dass das Redeker-Gutachten nicht zu überzeugen vermag und die Bedingungen des § 108 KSVG nach der Bewertung formal nicht erfüllt waren.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 12. Mai 2016 vom Zeugen Gerhard Mohr ausgesagt, dass vonseiten der Stadt Völklingen eine unzureichende Marktanalyse vorgelegt wurde, in der die Risiken des Projektes nicht genügend eruiert wurden. Der damalige
Staatssekretär Müllenbach drang darauf, dass die Stadt Völklingen nach privaten Investoren für die Meeresfischzucht suche oder zumindest eine Minderheitsbeteiligung der Stadt anstrebe. Vonseiten der Stadt wurde es auch mehrfach zugesichert, sich um eine Minimierung des wirtschaftlichen Risikos zu bemühen.
Leider wurden diese Zusagen - im Nachgang gesehen - nicht eingehalten. Der Zeuge Dr. Georgi bekundete auch im Untersuchungsausschuss, dass es zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar war, dass derart unprofessionell vonseiten der Akteure vor Ort vorgegangen wurde. Auch das ist ein Zitat. Bedauerlicherweise - das werden viele Mitglieder des Untersuchungsausschusses auch so sehen - sagten der Betroffene Müllenbach und die Zeugen Mohr und Dr. Georgi nach dem Betroffenen Lorig aus. Ich denke, es wäre sehr interessant gewesen, den Betroffenen mit deren Aussagen zu konfrontieren.
Es ist festzuhalten, dass sich die Landesregierung der wirtschaftlichen Risiken des Projektes Fischzucht Völklingen bewusst war. Dennoch wurde der innovative Charakter des Projektes vonseiten des Ministeriums befürwortet und man verständigte sich darauf, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt, das alle wollten, zu schaffen. Dieses Projekt war ein politisch gewolltes Unternehmen zur Bewältigung des Strukturwandels, wofür in allen landes- und kommunalpolitischen Gremien ein breiter Konsens bestand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich selbst bin Völklinger Bürgerin und die Misere um die Völklinger Meeresfischzucht macht mich sehr betroffen. Und nicht nur mir geht es so. Das Thema ist in meiner Stadt in aller Munde und die Menschen vor Ort können nur den Kopf schütteln, was hier passiert ist. Und es macht den Stadtwerken Völklingen, die sich zwischenzeitlich mit hohen Verlusten von der Meeresfischzucht getrennt haben, es schwer, trotz enormer und professioneller Anstrengung und trotz des eingeschlagenen Sanierungspfades innerhalb des Stadtwerkekonzerns wieder auf die Beine zu kommen. Nicht nur das, es wird zukünftig die Finanzierungsmöglichkeiten von allen kommunalen Gesellschaften in Deutschland einschränken.
All die Fehler und Probleme, die das Projekt Meeresfischzucht Völklingen über die Jahre mit sich gebracht hat, wurden immer wieder von Geschäftsführer Dahm und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Lorig heruntergespielt. Es wurden über Jahre keine Jahresabschlüsse vorgelegt, es wurde kein Vertrieb aufgebaut. Nicht einmal eine Schlachtanlage wurde gebaut und von der innovativen Idee, die Meeresfischzucht mit einer Biogasanlage zu kombinieren, war schon lange nicht mehr die Rede. All diese Dinge sind passiert, weil der Aufsichtsratsvorsitzende die regelmäßig vorgetragenen Bedenken der Aufsichts
ratsmitglieder abgewiegelt und somit die Kontrollinstanz außer Kraft gesetzt hat. Und heute behaupten alle, das sei alles nicht vorhersehbar gewesen und sei plötzlich so zutage getreten.
Es kam seinerzeit sogar so weit, dass die Aufsichtsratsmitglieder per Anwalt ihre Auskunftsrechte einklagten mussten, was letztendlich dazu führte, dass Geschäftsführer Dahm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden wurde. Am Ende mussten Millionenkredite aufgenommen werden, um eine Insolvenz abzuwenden. Die Fischzuchtanlage wurde für kleines Geld verscherbelt und Mitarbeiter der Stadtwerke, die nicht für die Misere verantwortlich sind, haben ihren Job verloren.
Meine Damen und Herren, genau das ist für mich nicht hinnehmbar. Den Geschäftsführer hat man zwischenzeitlich entlassen, sogar mehrfach. Das Ganze wurde am vergangen Freitag vor dem Landgericht verhandelt und das Gericht sieht - Sie haben es mit Sicherheit gelesen - einen Vergleich vor, welcher ehrlich gesagt für mich nicht nachvollziehbar ist. Während Mitarbeiter ohne Abfindung und betriebliche Altersversorgung zum Ende des vergangenen Jahres gekündigt wurden und nun für die Misere büßen müssen, die andere verbockt haben, bekommt der Schuldige sozusagen - so stand es in der Saarbrücker Zeitung - den goldenen Handschlag,
indem man hier einen Vergleich schließen will, ihm noch ein Gehalt bis 31. Mai 2015 und eine betriebliche Altersversorgung zukommen lassen will. Ein weiteres Verfahren bezüglich Schadensersatzforderungen gegen Jochen Dahm steht noch aus. Ich bin aber sicher, wenn man auf diesen Vergleich eingeht, wird dies Auswirkungen auf den Prozess wegen der millionenschweren Schadensersatzklage haben.
Fakt ist, die Öffentlichkeit wurde über Jahre hinweg getäuscht, die Misere wurde verschleiert. Ich denke aber, dass diese schwerwiegenden Probleme bei der Meeresfischzucht Völklingen nicht durch rechtliche Pflichtverletzungen oder juristisch relevante Versäumnisse der damaligen Landesregierung verursacht wurden. Die Gründe sind massive Managerfehler und Missmanagement bei den Akteuren in Völklingen. Hier sollte mal jemand nach der Verantwortung fragen!
Hätte man bei der Meeresfischzucht von Anfang an auf echte Vertriebsprofis gesetzt und ein fachkundiges Management eingesetzt, wäre man nie in diese Situation geraten. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion lässt sich zwar ein direkter Zusammenhang zwischen den getroffenen Entscheidungen der saarländischen Landesregierung und den in den Folgejahren eklatanten Fehlentscheidungen der Verantwortli
chen in Völklingen nicht nachweisen. Eine gewisse politische Verantwortung der damaligen saarländischen Landesregierung für den durch das Projekt Völklinger Meeresfischzucht entstandenen wirtschaftlichen Schaden lässt sich jedoch auch nicht gänzlich ausschließen.
Es ist dadurch aus meiner Sicht ein gravierender Imageschaden für die Politik in unserem Lande entstanden. Und es ist aus moralischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die damals agierenden CDU-Minister den Aktivitäten ihres Parteifreundes aus Völklingen über Jahre hinweg keinen Einhalt geboten haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Untersuchungsausschusses „Meeresfischzuchtanlage Völklingen“ möchte ich drei Punkte besonders herausstellen, als ersten den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Als der Ausschuss eingesetzt wurde, war ja noch nicht so ganz klar, inwieweit die damalige Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, die auch gerne als „Lex Fischzucht“ verballhornt wird, überhaupt erforderlich war, um das ganze Vorhaben genehmigen zu können. Darüber hat der Ausschuss inzwischen Klarheit gebracht. Das ist auch der Grund, weshalb ich zumindest in dem Punkt der Kollegin Blatt widersprechen muss. Aber fangen wir vorne an.
Zum Ablauf. Nach dem alten Verfahren hat die Stadt Völklingen bei der Kommunalaufsicht angezeigt, dass sie eine solche Anlage errichten möchte. Die Regelung war die, dass die Stadt nach einer solchen Anzeige wenigstens einen Monat warten muss, bevor sie Fakten schafft. Diese Zeit hat das Innenministerium und damit die Kommunalaufsicht schon einmal mindestens, um entsprechend einschreiten zu können.
Faktisch ist dieser Monat allerdings nur eine Mindestgrenze. Das Innenministerium hätte einschreiten können, bis die Stadt Völklingen Fakten schafft. Mit dem Schaffen von Fakten musste sie eben nur einen Monat warten, hat aber tatsächlich rund siebeneinhalb Monate gewartet. Dementsprechend hätte das Innenministerium siebeneinhalb Monate Zeit gehabt, um noch einzuschreiten. Danach wurden von der Stadt Völklingen in Form der Eintragung ins Handelsregister Fakten geschaffen. Das ist der Punkt, von dem die Zeugen einmütig sagen, dass ab
Die komplette Geschichte mit der Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes kam später. Wie ausgeführt wurde kann es schon sein, dass diese Änderung inzwischen andere Vorhaben ermöglicht hat, die sonst so nicht möglich gewesen wären. Das ist allerdings für den Untersuchungsausschuss nicht relevant. Relevant hier ist zunächst einmal, dass die Stadt Völklingen das Vorhaben korrekt angezeigt hat und dass die Kommunalaufsicht das Thema bearbeitet hat. Der betreffende Sachbearbeiter hat empfohlen einzuschreiten.
Diese Empfehlung ging - wohlgemerkt fristgerecht vom Sachbearbeiter über den Abteilungsleiter und den Staatssekretär bis zur damaligen Ministerin. Es ist dokumentiert, dass das Ganze diesen Weg nahm und dass das alles fristgerecht geschah. Das Ganze kam nicht bei der Ministerin an drei Monate, nachdem das Ganze gemeldet wurde, sondern innerhalb der einmonatigen Frist, in der das Ministerium auf jeden Fall hätte einschreiten können. Das wurde von den Zeugen entsprechend belegt. Man muss aber auch dazu sagen, an der Stelle endet die Dokumentation. Es ist sauber dokumentiert, wie die Empfehlung ihren Weg bis zur Ministerin nahm, und dann ist Ende Gelände.
Wir wissen allerdings, was dabei herauskam. Das Innenministerium und insbesondere die Kommunalaufsicht sind nicht eingeschritten. Das Ganze wurde gebaut. Das, was durchaus schon in der Beurteilung des Sachbearbeiters als Grund einzuschreiten drinstand, ist eingetreten. Es wurde bemängelt - was auch schon die Kollegin gesagt hat -, dass nur ein einzelnes Blatt als Konzept vorgelegt wurde. Das alles waren Dinge, die schon im Ministerium durchaus aufgegriffen wurden, allerdings von oberster Stelle eben nicht mehr. Dementsprechend muss man ganz klar sagen, das ist ein Versäumnis der ministeriellen Ebene und der damaligen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer; sie hätte einschreiten müssen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Lage aus Sicht der Stadt. Das kam hier nämlich viel zu kurz. Die Stadt hat das Vorhaben korrekt angezeigt. Sie hat sich vielleicht an ein oder zwei Stellen etwas komisch verhalten, was zum Beispiel das Gutachten von Redeker pp. betrifft, das sie ohne Not eingeholt hat. Sie hat Geld aufgewendet für ein Gutachten, das so vom Ministerium gar nicht gefordert war. Man hätte es nicht unbedingt machen müssen. Das kann man der Stadt aber auch nicht verbieten. Auf jeden Fall hat sie sich juristisch korrekt verhalten dahingehend, dass sie das Vorhaben dem Innenministerium angezeigt hat.
Sie hat danach auch lange genug gewartet, nicht nur den vorgeschriebenen Monat, sondern siebeneinhalb. Wie sowohl aus den Dokumenten als auch aus entsprechenden Zeugenaussagen hervorgeht, gab es in der Zeit keine weitere Kommunikation. Es gab am Anfang die Ansage, wartet einmal, wir wollen ein Gesetz ändern. Dann passierte aber nichts.
Jetzt muss man sich an der Stelle auch Folgendes überlegen. Eine solche Meeresfischzuchtanlage wird ja nicht von einem kleinen Handwerkerbetrieb mit zwei oder drei Leuten an einem Wochenende nebenbei gebaut. Die Handwerksbetriebe brauchen eine entsprechende Vorlaufzeit. Die Verwaltung braucht eine entsprechende Vorlaufzeit. Die Stadt braucht eine Planung. Die finanzielle Ebene muss auch berücksichtigt werden. Gegebenenfalls nimmt man Darlehen nicht zu früh auf, um nicht unnötig Zinsen zu zahlen. Entsprechend war die Sicht der Stadt. Sie hat es angezeigt. Es wurde ihr gesagt, wartet einmal. Dann hat sie gewartet und es ist nichts passiert. Natürlich hatte sie vorher Ressourcen klargemacht und hing dann in der Luft.
Wenn sie dann nach siebeneinhalb Monaten irgendwann einmal Fakten geschaffen hat, wird es im Ausschuss als unfreundlicher Akt bezeichnet, dass das so passiert ist. Der eigentliche Fehler liegt doch auf Landesebene, weil sie eben nicht eingeschritten ist, obwohl die Fachebene auf Landesebene das genauso empfohlen hat!
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Abschlussbericht. Der Ausschuss hat einen sogenannten objektiven Teil abgegeben und jeweils ein Votum von Koalition und Opposition. Dabei hat der sogenannte objektive Teil erst einmal sehr lange bei der Verwaltung und sicher auch bei der Koalition gelegen, sodass nachher alles sehr schnell gehen musste. Die Oppositionsfraktionen hatten sehr wenig Zeit, um überhaupt noch zum Ende zu kommen. Das war vor allem sehr wenig im Vergleich zu dem, wie lange er vorher bei der Verwaltung gelegen hat.
Vor allem gibt dieser Teil wesentliche Sachverhalte nicht wieder, weshalb die Oppositionsfraktionen im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht haben. Das muss man sich auch überlegen. Wir reden hier über den objektiven Teil, der die Faktenlage wiedergeben soll. Und dazu muss man einen Abänderungsantrag einbringen. Der Abänderungsantrag war entsprechend belegt. Jeder einzelne zu ändernde Punkt war belegt mit Verweisen auf entsprechende Akten oder Protokolle der Zeugenaussagen. Dieser Antrag wurde natürlich von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, es steht Ihnen frei, in Ihr Votum zu schreiben, was Sie wollen; das ist Ihre Sache. Genauso können die Oppositionsfraktionen in ihr Votum
schreiben, was sie für richtig halten. Aber die Fakten zu leugnen nennt man heutzutage gerne „postfaktisch“. Wobei postfaktisch auch nur ein schickes neues Wort für Lug, Betrug und Verleugnung ist.