Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

Deshalb sollte man sich von der Tradition lösen zu sagen, man brauche unternehmerisches Know-how in diesem Unternehmen. Wenn ich dieser Maxime bei Saarstahl gefolgt wäre und das unternehmerische Know-how von Wolff von Armerongen oder Arbed, Usinor-Sacilor oder von wem auch immer für unverzichtbar erklärt hätte, dann gäbe es wahrscheinlich die Stahlindustrie an der Saar in dieser

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Form nicht mehr. Ich bin auch froh darüber, dass das unternehmerische Know-how des Inders in Dillingen nicht zum Tragen gekommen ist und er sich wieder zurückgezogen hat. Wir sollten endlich erkennen, dass es unsere Aufgabe ist, die saarländischen Interessen wahrzunehmen.

Ein weiterer Hinweis: Wenn jemand vor 40 Jahren 10 Millionen DM eingesetzt hat und zwischenzeitlich schätzungsweise bis zu 400 Millionen Euro dafür herausgezogen hat, dann stellt sich die Frage, ob es im Interesse des Saarlandes ist, Hunderte von Millionen abfließen zu lassen, nur weil man angeblich unternehmerisches Know-how braucht, das allenfalls darin bestehen kann, einen Geschäftsführer zu bestellen oder bei einer wichtigen Investition einen Vorschlag zu machen. Ich sage, wenn Sie glaubwürdig etwas gegen die Prekarisierung der Arbeit tun wollen, dann stoppen Sie die Fehlentwicklung bei diesen Gesellschaften. Ich greife noch einmal das Wort des Kollegen Roth auf. Wir müssen dort etwas gegen die Prekarisierung der Arbeit tun, wo wir Möglichkeiten und Zuständigkeiten haben.

(Beifall von der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/90, erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verdienststrukturerhebung aus dem Jahre 2010 verdeutlicht die Brisanz des Themas Mindestlohn. Zu diesem Thema haben wir heute unseren Antrag eingebracht mit dem Titel „Alle Spielräume zur Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns ausnutzen - hilfsweise Landesmindestlohn einführen!“. Jede achte Saarländerin und jeder achte Saarländer würde von einer solchen Regelung in diesem Land profitieren. Mittlerweile gibt es auch eine breite Einsicht in der Politik in Deutschland zu dieser Thematik. Allerdings ist bei der Frage der Ausgestaltung ganz wichtig zu erwähnen, dass der nicht tarifgebundene Bereich genauso erwähnt und berücksichtigt werden muss wie der tarifgebundene. Nur dann profitieren die Menschen mit sehr niedrigen Tariflöhnen und Löhnen von einer solchen Maßnahme.

Wichtig ist aber auch - das muss dazugesagt werden -, dass man bei einem solchen Mindestlohn das richtige Maß findet. Man darf nicht überziehen, weder in die eine noch in die andere Richtung. Deswegen fordern wir als GRÜNE eine sogenannte Mindestlohnkommission, in der auf der einen Seite Vertreter der Tarifparteien sitzen, auf der anderen Seite aber auch die Wissenschaft. Die Politik - das sage

ich deutlich dazu - sollte sich möglichst aus dieser Kommission heraushalten. Natürlich ist uns klar, dass das Saarland nicht die Kompetenz hat, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Deshalb haben wir unseren Antrag hilfsweise in diese Richtung formuliert. Das Saarland hätte aber die Möglichkeit, im Bundesrat entsprechende Initiativen zu ergreifen. Leider hat die Große Koalition solche Initiativen nicht in ausreichendem Maße vereinbart, zumindest nicht in dem Maße, wie die Sozialdemokraten dies im Wahlkampf gefordert und ihren Wählerinnen und Wählern versprochen haben.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Es gibt aber auch die Möglichkeit eines Mindestlohnes auf Landesebene. Beispielsweise könnten die Beschäftigten des öffentlichen Sektors darunter fallen oder auch Menschen, die vom Lande gefördert oder beauftragt werden. Diese Möglichkeit besteht. Mit Blick auf den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag möchte ich sagen, dass es aus unserer Sicht natürlich ein Fortschritt ist, dass die Summe auf 25.000 reduziert wurde. Es ist auch ein gewisser Fortschritt, dass der ÖPNV jetzt mit 8,50 Euro einbezogen wurde, was aber fehlt - und auch hier muss man die Sozialdemokraten an das von ihnen im Wahlkampf Gesagte erinnern -, ist, dass eben nicht die Bereiche darunter fallen, die im Arbeitnehmerentsendegesetz geregelt und im Mindestarbeitsbedingungsgesetzes verankert sind. Die Forderung der SPD Saar im Wahlkampf sah eben deutlich anders aus. Aus unserer Sicht ist der Mindestlohn in diesem Bereich zu erweitern.

Was uns am Gesetzentwurf ebenfalls stört, und das ist einer der Gründe, warum wir uns nachher enthalten werden, ist die Mindestlohnkommission, die Sie einrichten wollen. Sie tun nämlich genau das, was wir als GRÜNE für falsch halten. Sie geben im Prinzip der Regierung den Auftrag, den Mindestlohn zu regeln. Genau das sollte man so nicht tun. Wir würden uns außerdem wünschen, dass im ÖPNV ein repräsentativer Tarifvertrag festgeschrieben wird und dass der Mindestlohn allgemeinverbindlich gilt und nicht durch Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder durch das Mindestarbeitsbedingungsgesetz gebrochen wird. In NordrheinWestfalen beispielsweise, wo SPD und GRÜNE zusammen regieren, wird das genauso gehandhabt. Auch die zunehmende Anzahl von Werkvertragsbeschäftigten unterfallen dieser Regelung in nicht ausreichendem Maße.

Ein Durchsetzen von eigenen Positionen, wie sie die Sozialdemokraten im Wahlkampf gefordert haben, sieht, glaube ich, anders aus. Die SPD hat im Wahlkampf arbeitnehmerfreundlich geblinkt, ist aber koalitionstechnisch abgebogen, sprich ist an diesen Stellen eingeknickt. Das muss man hier ganz klar festhalten.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Der Kollege Thul von den Sozialdemokraten hat uns GRÜNE eben hier gescholten, wir hätten uns da nicht so durchsetzungsstark verhalten wie die Sozialdemokraten. Vorweg eine kleine Entschuldigung an die Adresse von Herrn Thul: Der Kollege Waluga hatte eben zu Recht darauf hingewiesen, dass man bei einer Jungfernrede keinen Zwischenruf machen sollte. Dafür entschuldige ich mich; ich hatte nicht daran gedacht. - Aber in der Sache, Herr Thul, liegen Sie, glaube ich, etwas in der Kurve. Sicher haben wir als GRÜNE bei dem Thema, über das Sie eben gesprochen haben, Wahlalter 16, einen Prüfauftrag in den damaligen Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Dass dies nicht umgesetzt wurde, lag das dürfte für die meisten nachvollziehbar sein - an der Kürze der Koalition.

Wir als GRÜNE hier im Saarland müssen uns ja vieles vorwerfen lassen, aber eines müssen wir uns, glaube ich, nicht vorwerfen lassen: dass wir nach der vorletzten Landtagswahl die Kernpunkte, die wir im Wahlkampf gefordert haben, nicht auch umgesetzt hätten. Da kann sich die Sozialdemokratie mit Blick auf den jetzigen Koalitionsvertrag eine ganz dicke Scheibe abschneiden.

(Zuruf von der SPD.)

Sie lächeln. Ich will gerne einige Beispiele nennen. Studiengebühren. Da haben wir gefordert, dass die wegkommen sollen, und die kamen weg. Der Atomausstieg wurde hier beschlossen, vor Fukushima. Die Energiewende wurde hier im Hause beschlossen, und wir haben eine neue Bildungspolitik durchgesetzt.

(Lachen bei der SPD und Zurufe.)

Wir haben genau das nicht getan, was uns hier vorgeworfen wird, vor der Wahl links geblinkt und rechts abgebogen. Alles, was wir als GRÜNE vor und nach der Wahl 2009 gemacht haben, auch Jamaika-mäßig, war vor der Wahl in der Saarbrücker Zeitung nachzulesen; ich empfehle die Lektüre. Es war vorher beschlossen, beschrieben und verkündet. So weit zur historischen Wahrheit für das Protokoll. - Herr Pauluhn, Sie haben eine Zwischenfrage.

Abg. Pauluhn (SPD) mit einer Zwischenfrage: Wenn das alles so super ist, was Sie da durchgesetzt haben, warum haben Sie dann bei der Landtagswahl Prozente verloren?

Ich glaube, Herr Pauluhn, das hing nicht damit zusammen, dass die GRÜNEN in ihren inhaltlichen Punkten so durchsetzungsstark waren. Ich glaube, es war allgemein anerkannt. Dass wir leicht verloren haben von 5,9 auf 5,0 Prozent, hing mit vielen anderen Dingen zusammen. Das hing mit der Großen Koalition zusammen, das hing mit dem Kopf-an

Kopf-Rennen zusammen. Reden Sie einmal mit Demoskopen, schauen Sie sich einmal die Expertisen an dieser Stelle an. Die sagen ganz klar, dass das eine ganze Reihe von anderen Ursachen hat. Die Jamaika-Entscheidung war natürlich auch eine Ursache. Manche in unserer Wählerschaft haben das nicht goutiert; das ist so. Das ist aber zu trennen von der inhaltlichen Durchsetzungsfähigkeit. Da sind wir als GRÜNE nach wie vor bundesweit vorbildlich. Das wissen Sie, das wissen alle hier im Haus. An dieser Stelle sollte man einmal fair und offen diskutieren. Dazu fordere ich Sie auf. - Danke schön.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bernd Wegner.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Debatte um das Tariftreuegesetz verfolgt und die Opposition zu dem Thema hört, kann man wie es eben als Zwischenruf schon gekommen ist nur sagen: Thema verfehlt! Der eine redet über einen Tagesordnungspunkt, den wir erst später behandeln, über die SZ, der andere redet über Regierungsarbeit, die er nicht mehr hat, wobei er in der Opposition noch nicht angekommen ist.

(Zuruf von der LINKEN.)

Das ist ein Wundenlecken, das wir so nicht brauchen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion und die SPD-Fraktion haben ein neues Tariftreuegesetz unterbreitet. Dieses Tariftreuegesetz ist nach dem Koalitionsvertrag ausgearbeitet worden. Es hat die vereinbarten Akzente für die öffentlichen Ausschreibungen in diesem Land neu festgesetzt. Es ist hier schon einmal erwähnt worden: 8,50 Euro als Lohnuntergrenze, beginnend bei 25.000 Euro Auftragswert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich für die CDU-Fraktion festhalten: Wir machen dieses Tariftreuegesetz nicht nur aus Koalitionsgründen, sondern aus ganz bestimmten anderen Gründen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb ohne Lohndumping gewährleisten. Diesen fairen Wettbewerb sollte man als Grundvoraussetzung sehen für das, was wir mit Steuergeldern in Auftrag geben; dies sollte nicht unter den Voraussetzungen von Lohndumping geschehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD.)

Wir machen dieses Gesetz zum Zweiten, um den Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land zu halten und zu verbessern. Wir machen das Gesetz zum Dritten, um den

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

von öffentlichen Aufträgen abhängigen Unternehmen einen Wettbewerb zu sichern, der ihnen ein Auskommen und eine gute Zukunft verspricht.

Dies, meine Damen und Herren, ist - das möchte ich betonen - kein Gegensatz. Wir haben heute noch das Gesetz der LINKEN auf der Tagesordnung, wir haben auch noch den Antrag der GRÜNEN zu kommentieren. Ich setze einmal voraus, dass hier auf ein Landesmindestlohngesetz rekurriert wird, das in Bremen von den eigenen Leuten in der Gesetzesbegründung als ein deklaratorisches und symbolisches Gesetz bezeichnet wird. Ich glaube, das wäre für uns hier nicht der richtige Weg. Wir haben als CDUFraktion ganz klare Vorstellungen, wie man zur Einführung einer Lohnuntergrenze kommt. Das haben wir voriges Jahr auf unserem Bundesparteitag festgelegt. Ich muss sagen, wenn ich mir die beiden Anträge ansehe, ist ein gewisser Lerneffekt durchaus zu erkennen. So ist von beiden Fraktionen gefordert worden, eine Kommission einzurichten mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die die Höhe der Lohnuntergrenze festlegen sollen. Das haben sie sich sehr gut abgeschaut von dem Kompromiss, der auf Bundesebene bei der CDU gemacht worden ist.

(Zuruf des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Ich glaube, das ist insoweit schon der richtige Ansatz, wobei fünf Leute zu wenig sind. Wenn Sie ein solches Gremium einrichten, müssen Sie ein breiteres Spektrum wählen, das es den Tarifparteien ermöglicht, sich in größerem Maße wiederzufinden.

Wir werden diese Anträge ablehnen, weil wir sagen, wir brauchen keinen gesetzlich festgelegten flächendeckenden Mindestlohn. Wir sind klar der Meinung, dass wir die Regionen richtig betrachten müssen, dass deshalb solche Kommissionen mit den Tarifpartnern eingerichtet werden müssen. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass ich im Raum Frankfurt, Hamburg, München mit 8,50 Euro als Lohnuntergrenze nicht auskomme, während ich vielleicht in der Uckermark zu ganz anderen Ergebnissen komme. Deshalb ist diese Flexibilität notwendig, für die wir hier auch stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zu unserem Gesetz zurückkommen, das ganz klar macht, was wir beabsichtigen. Ich sage noch einmal deutlich: Wir machen ein Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kein Gesetz gegen die Unternehmen, sondern für und mit den Unternehmen. Wir haben ja in den letzten vier, fünf Jahren in diesem Parlament schon mehrere Gesetzentwürfe und Anträge zu Tariftreue behandelt, der Kollege Roth war dabei. Wir haben zwei, drei Anhörungen im zuständigen Ausschuss durchgeführt. Einer der zentralen Punkte und Auslöser war das Rüffert-Urteil, die Europagerichtsfestigkeit dieser Tariftreueregelungen, wie wir sie im Saarland schon Anfang 2000

hatten, für die sich dadurch noch einmal eine neue Situation ergeben hat. Das ist ein Punkt, und ich glaube, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, diesen Ansatz zu finden.

Wenn man das Gesetz liest, dann ist festzustellen, dass die Unternehmen aufgrund der Offenlegung einigen Aufwand betreiben müssen - der Kollege Roth ist eben auf die einzelnen Paragrafen eingegangen -, denn eine transparente Angebotskalkulation bringt natürlich einen erheblichen Aufwand mit sich. Wir haben auch eine Auftragsabwicklung, die darin münden kann, dass man Namenslisten führen muss für diejenigen, die täglich an den Baustellen mit Arbeiten beschäftigt sind. Das hat natürlich auch etwas mit Manpower zu tun, also mit Personaleinsatz. Ich glaube, wir sollten dieses Gesetz dem Normenkontrollrat vorlegen, den wir schon seit einigen Jahren hier im Saarland haben, damit er sich damit befasst, um festzustellen, in wie viel Prozent des Auftragswertes dadurch für die Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen. Ich könnte mir vorstellen, dass man einen solchen Faktor als ein Teil des Angebotes mit in diese Angebotspalette aufnimmt.

Wir werden diese Kontrolle der Aufträge durchführen. Diese Notwendigkeit ist gegeben. Der Kollege Roth hat es eben schon richtig gesagt, ein Gesetz muss kontrolliert werden, sonst ist die Einhaltung nicht gewährleistet. Das wird erhebliches Personal in der Verwaltung binden. Ich glaube aber, dass wir uns einig sind, dass wir das aufgrund der Situation des Landes mit den vorhandenen Kräften schaffen müssen.

Wir haben eine Auflistung von möglichen Sanktionen für schwarzen Schafe, die mit dem Gesetz nicht so umgehen wie wir uns das wünschen: 5 Prozent der Auftragssumme, fünf Jahre Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und die direkte Auflösung des Vertrages. Auch das halte ich für richtig, nicht dass das irgendwo falsch interpretiert wird. Aber auch da erwarte ich, dass wir genau hinschauen, dass nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, dass wir mit den Sanktionen keine Arbeitsplätze vernichten, dass sie nicht Unternehmen vernichten und dass die Sanktionen im richtigen Maße der Verfehlung entsprechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen dieses Gesetz, weil wir hier eine ganz große Palette haben und weil bei den Stichproben und Kontrollen nicht nur die Landesverwaltung betroffen ist, sondern auch die Landkreise und die Kommunen hier einiges leisten müssen. Deshalb brauchen wir eine genaue Definition. Wir müssen die Szenarien sauber ausarbeiten, damit den Kommunalverwaltungen die richtige Auslegung und Hilfe zur Verfügung steht. Wir müssen Auslegungsfreiräume definieren und Ausnahmen und Übergangsregelungen rechtlich sauber darstellen, damit Arbeitsplätze und Un

(Abg. Wegner (CDU) )

ternehmen nicht in Gefahr geraten. Wir wollen erreichen, dass wir einen fairen, ordentlichen Wettbewerb in diesem Land haben.

Ich glaube, wir haben mit dieser Gesetzesvorlage eine sehr gute Basis für einen gerechten Wettbewerb geschaffen. Im Gesetzesverfahren und in den Anhörungen wird sicherlich noch eine ganze Menge über die Auswirkungen und die Gesetzesgestaltung diskutiert werden. Darüber werde ich im Wirtschaftsausschuss direkt mit Ihnen verhandeln. Ich freue mich darauf und bitte Sie um Annahme des Gesetzentwurfes und um Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE PIRATEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen das Tariftreuegesetz der Koalition, wir begrüßen den Gesetzesentwurf der LINKEN und wir begrüßen den Antrag der GRÜNEN. Es fehlt nur noch ein flächendeckender Mindestlohn, der aber nur vom Bundestag beschlossen werden kann. Ich komme zunächst zum Tariftreuegesetz. Wir sehen dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns, dass die SPD die CDU überzeugen konnte. Insbesondere sehen wir die Aufnahme des festen Betrages von 8,50 Euro positiv. Wir halten auch die Herabsetzung der Hürde von 50.000 Euro auf 25.000 Euro für einen Auftrag für einen Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen auch die Verschärfung der Sanktionen sowie die Berücksichtigung von Subunternehmen. Auch wir als Opposition wissen einen gelungenen Entwurf zu würdigen.

(Beifall.)

Ich habe deshalb lediglich einige kleine Anmerkungen, über die wir im Ausschuss reden sollten. Bei § 6 Abs. 2 würden wir es begrüßen, wenn nicht nur ein Entgelttarif, sondern auch ein Manteltarif genannt würde. Bei § 7 störe ich mich etwas an dem letzten Satz, ich zitiere: „Hierdurch entstehende Aufwendungen des bisherigen Betreibers werden durch öffentliche Auftraggeber erstattet.“ Im Moment erscheint mir das nicht sinnvoll, vielleicht können Sie mich überzeugen. Bei § 9 - Hubert Ulrich hat es schon angesprochen - bietet sich die Gelegenheit, die Gewerkschaften mit an den Tisch zu holen, ähnlich wie es die LINKE in ihrem Antrag unter § 7 fordert. Ich rede also von einem Kontrollgremium. Ob wir jetzt die Größe auf fünf festsetzen, auf sieben