Die LINKEN haben jetzt in ihrem Antrag - Herr Linsler, Sie haben es gesagt - die Wiedereinführung der staatlichen Strompreisaufsicht gefordert, die es bis zum Jahre 2007 gab. Unabhängig davon, dass die Strompreise von 2000 bis 2007 exorbitant angestiegen sind, obwohl es diese staatliche Preisaufsicht gab - sie hat also nichts bewirkt -, ist durch das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, durch das die europäischen Richtlinien zum Elektrizitäts- und Gasmarkt in nationales Recht umgesetzt wurden, der staatlichen Strompreisaufsicht die Grundlage entzogen worden. Der Wiedereinführung steht nationales und europäisches Recht entgegen. Das heißt, es ist ein Instrument, das wir gar nicht mehr nutzen können. Da hätten Sie sich vorher genauer informieren müssen, Herr Linsler.
Wir sollten deshalb auf Bundesebene den Weg der Einführung der Stromspartarife verfolgen. Ich sehe bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen da wenig Chancen und sage, dann sollen wir dort handeln, wo
wir handeln können. Das ist hier im Saarland. Es ist in der Tat so, dass man bundesweit aktuell davon ausgeht - da gibt es natürlich auch eine hohe Dunkelziffer -, dass circa 840.000 Haushalte von Stromsperren betroffen sind. Das haben die Verbraucherverbände ausgewertet. Das heißt natürlich auch, dass viele Menschen im Saarland davon betroffen sind. Der Fall in Burbach hat uns ganz drastisch vor Augen geführt, was passieren kann.
Deshalb begrüßen wir es, Frau Rehlinger, dass Sie zur Vermeidung von Stromsperren auf saarländische Lösungen setzen. Um ein mögliches Verfahren zu finden, wie im Härtefall den Menschen geholfen werden kann, wurden bereits Gespräche mit dem VEW, dem VKU und den Sozialverbänden geführt. Das hat uns Frau Ministerin die Woche schon mitgeteilt und weitere sind geplant.
Es gibt eine Vielzahl von Ideen, die bei Energieversorgern und Sozialbehörden praktiziert werden können, um Stromsperren vorzubeugen. Die müssen nur in die Tat umgesetzt werden. Teilweise gibt es die schon, teilweise werden sie nicht ordentlich umgesetzt. Erstens. Der Mindestverzugsbetrag von 100 Euro ist viel zu gering. Das sehe ich auch so. Darüber wird zwar oft hinweggekuckt, aber der muss angehoben werden. Zweitens. Die Kommunikationswege können und müssen verbessert werden. Der Energieversorger sollte bei jeder Mahnung Hinweise auf entsprechende Clearingstellen und Beratungsstellen geben mit Informationsblättern. Er sollte dem Schuldner oder der Schuldnerin den Hinweis geben, dass Sozialbehörden und Argen Ansprechpartner sind, und er muss die Möglichkeit der Ratenzahlung und Stundung bei jeder Mahnung deutlich machen.
Das ist deshalb so wichtig, weil die Energieversorger überhaupt nicht wissen, Frau Dr. Peter, wer hinter den Stromsperren steht. Aus Datenschutzgründen wissen die Energieversorger nicht, ob es sich um einen Hartz-4-Empfänger handelt, um einen Transferleistungsempfänger, um eine Familie mit Kindern, oder um Menschen mit Behinderungen. Das weiß man nicht. Deshalb muss man Wege finden, wie man allgemein informiert. Vor allem ist es wichtig, dass die Sozialbehörden und die Argen vorsorglich bei ihrer Klientel schon darauf hinweisen, dass, wenn dieser Fall eintreten sollte, sie die Möglichkeit haben, Kredite zu gewähren, zu stunden, oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
gen. Das heißt, es wird nicht nur die Miete überwiesen, sondern es werden auch die Nebenkosten überwiesen, wie es vorher bei der Sozialhilfe war. Vielen Menschen hilft das. Die sind froh, dass das gemacht wird, weil sie dann das Geld nicht ausgeben, das für Notwendiges gebraucht wird.
Frau Ministerin Rehlinger will mit den Energieversorgern vereinbaren, anstelle einer Energiesperre den Zugang zu Energie über münzbetriebene Automaten, über Chipkartenzähler zu ermöglichen, oder auch - das wird schon praktiziert im Saarland, aber nicht ausreichend - über temporäre Stromzähler, sogenannte Prepaid-Zähler, zu regeln. Das heißt, bei Zahlungsausfall wird nicht der Strom abgeschaltet, sondern die Leistungskraft des Stromes geht herunter. Es besteht dann die Möglichkeit, eine gewisse Menge Strom abzurufen, die noch zur Verfügung steht, aber nicht mehr.
Es gibt also eine ganze Menge intelligenter Lösungen, die wir dort, wo wir handeln können, umsetzen können. Das muss nur angepackt werden. Ich freue mich, dass das schon in guten Händen ist. Aber klar ist auch, die Suche nach Alternativen zu Stromsperren darf kein Freibrief für zahlungsunwillige Kunden sein. Dennoch muss bei aller Schwierigkeit das Problem zu lösen sein und das Wohl der Kinder, das Wohl älterer Menschen und Schutzbedürftiger im Vordergrund stehen. Ich sehe die Thematik im Saarland bei Frau Minister Rehlinger in guten Händen. Vielen Dank.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Warten wir zuerst, was sie sagt!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Linsler, Ihren Antrag - Frau Kollegin Ries hat es genauso gemacht - muss man zweigeteilt betrachten, und zwar aus folgendem Grund. Im Lichte der schrecklichen Brandkatastrophe von Burbach ist es uns allen ein Anliegen, das Thema Stromsperren aus sozialpolitischer Sicht zu erörtern. Ich werde dazu später etwas sagen. Unter der Überschrift „Schutzschirm für Stromkunden“, die Sie für Ihren Antrag gewählt haben, präsentierten Sie uns aber auch ein Stück Ihrer Ideologie. Da hören unsere Gemeinsamkeiten schon auf. Mit Ihrer Forderung nach einer Strompreisaufsicht und einer damit einhergehenden Strompreisregulierung fordern Sie einmal mehr planwirtschaftliche Strukturen. Denen erteilen wir wiederum eine deutliche Absage.
In Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie, dass die Strompreise in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Dieser Befund ist richtig, aber auch Preise für andere Waren und Dienstleistungen sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie führen die Strompreissteigerung auf den Wegfall der Genehmigungspflicht für Stromtarife aufgrund der Außerkraftsetzung der Bundestarifordnung der Elektrizität im Jahr 2007 zurück. Sie suggerieren damit, die Stromversorger - das sind nicht nur die großen vier, sondern auch ganz viele Stadt- und Gemeindewerke, sozusagen das Volkseigentum, genauso, wie Sie es sich üblicherweise bei den LINKEN vorstellen - würden sich seit dem Entfall der Genehmigungspflicht die Taschen vollstopfen.
In diese Richtung argumentiert auch der Antrag der GRÜNEN. Deswegen ist der genauso falsch. Ich habe wirklich kein Interesse daran, den Energieversorgern das Wort zu reden. Aber eine ehrliche Betrachtung muss man schon anstellen. Bei ehrlicher Betrachtung fällt Folgendes auf. Der Nettostrompreis, der sich zusammensetzt aus Erzeugung, Transport und Vertrieb eines durchschnittlichen Dreipersonenhaushalts, ist nach dem Wegfall der Genehmigungspflicht von 2008 bis 2012 um rund 7,5 Prozent gestiegen und entspricht damit in etwa der Inflation.
Was die Bruttostrompreisentwicklung so rasant macht, ist die steigende staatliche Steuer- und Abgabenlast, nicht in erster Linie die Rohstoffsituation, Frau Peter. Es sind dabei aufzuzählen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer. Das sind die Preistreiber beim Strompreis. Bleiben wir beim Zeitraum 2008 bis 2012, so ist der Anteil an Steuern und Abgaben um rund 35 Prozent gestiegen und macht damit inzwischen 45 Prozent des Bruttostrompreises aus. 7,5 Prozent Steigerung des Nettostrompreises im Vergleich zu 35 Prozent Steigerung aus Steuern und Abgaben! Damit wir uns richtig verstehen: Ich will niemanden in Schutz nehmen. Jede Preissteigerung ist eine Belastung für die privaten Haushalte genauso wie für die Unternehmen. Aber man muss auch ehrlicherweise auf die wahren Verursacher schauen.
Die Unternehmen, insbesondere die großen Unternehmen im Saarland - Sie haben es angesprochen, Frau Peter -, sind darauf angewiesen, dass sie im Ausland wettbewerbsfähig sind, denn sie unterliegen einer großen Exportabhängigkeit. Da ist natürlich der Kostenfaktor Energie eine wichtige Größe. Daher ist es uns ein Anliegen, dafür Sorge zu tragen, dass Energie auch für diese Unternehmen bezahlbar bleibt, insbesondere weil wir stark abhängig sind von unserem Export.
Der Staat nimmt beim Strompreis schon jetzt einen zu großen Schluck aus der Pulle. Meine Damen und Herren von der LINKEN, Sie sind es doch, die zur Finanzierung diverser Wohltaten immer wieder bereit sind, Steuer- und Abgabenerhöhungen zu verlangen. Also, es ist richtig, darüber nachzudenken, wie es uns gelingen kann, die Strompreise auch künftig bezahlbar zu halten, dies sowohl für private Haushalte als auch für den gewerblichen Bereich. Frau Peter, bitte.
Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Strobel, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was an Steuern und Abgaben auf den Nettostrompreis draufkommt, auch sehr stark der Industrie, dem Handwerk, den Unternehmen im Saarland zugute kommt, ob es die Kraft-WärmeKopplung ist, ob es die EEG-Umlage ist, die hier dazu geführt hat, dass die Zahl der Arbeitsplätze auch im Saarland durch die Förderung der erneuerbaren Energien massiv gestiegen ist? Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine EEG-Umlage erst in diesem Jahr einen eklatanten Bereich eingenommen hat, der aber in erster Linie darin begründet ist, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren das EEG wirklich an allen Ecken und Enden falsch angepackt hat und dass man eine pauschale Befreiung nicht gleichsetzen kann mit wirklich notwendigen Befreiungen, die wir in keiner Weise in Rede gestellt haben?
Frau Peter, ich bin bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Aber im Moment haben wir doch die Situation, dass daraus ein Teufelskreis entsteht. Über die Absenkung der Förderung der erneuerbaren Energien müssen wir doch sprechen. Das wird auch kommen müssen, weil sich die Spirale immer schneller dreht. Natürlich sind da auch positive Effekte für das Handwerk dabei, das ist keine Frage, darüber sind wir alle froh. Aber dennoch muss man dann auch darüber reden, ob man davon etwas zurücknimmt, um auf der anderen Seite nicht eine Spirale in Gang zu setzen, die man nicht mehr aufhalten kann. Das ist wichtig. Eine Strompreisregulierung nach dem planwirtschaftlichen Modell der LINKEN macht jedenfalls keinen Sinn.
Nun zu den Stromsperren. Da empfiehlt es sich bei aller verständlichen Emotionalität, die das Thema auch durch seine Aktualität besitzt, zunächst einmal die Rechtsverhältnisse zu betrachten. Zwischen dem Stromlieferanten und dem Stromkunden besteht ein Kaufvertrag nach dem BGB. Der Bezieher einer kostenpflichtigen Ware oder Dienstleistung
- das kann auch Strom sein - ist nach deren Lieferung zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet. Tut er dies nicht, wird die Zahlung mehrfach angemahnt. Bei anhaltend ausbleibendem Zahlungseingang wird in einem mehrstufigen Verfahren jetzt schon die Sperrung angedroht und in letzter Konsequenz auch ausgeführt.
Jetzt zur sozialpolitischen Komponente. Was passiert, wenn einkommensschwache Haushalte einen Zuschuss zur Bezahlung ihrer Stromrechnung benötigen? Empfänger einer Grundsicherungsleistung nach dem SGB II erhalten mit ihrem Grundbetrag eine Pauschale für Versorgungsleistungen wie Wasser, Gas und Strom, um damit ihre Rechnungen selbst bezahlen zu können. Ich füge hinzu: Wenn eine Sperre droht, gibt es immer noch Möglichkeiten, gemeinsam mit der Sozialbehörde eine solche Sperre zu verhindern.
Wir halten das Verfahren, wonach das Geld an die Bezieher der Leistungen weitergegeben wird, grundsätzlich für richtig. Einerseits setzen wir damit auf einen eigenverantwortlichen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel, andererseits ist dieses Verfahren weitestgehend diskriminierungsfrei. Werden jedoch die Pauschalmittel nicht zweckgemäß eingesetzt und entsprechende Rechnungen nicht bezahlt, wäre es wünschenswert, die Pauschale würde einbehalten und von der Sozialbehörde direkt an den Versorger weitergeleitet. Damit wären Sperrungen praktisch ausgeschlossen. Es wäre gut, wenn man dieses Verfahren auf Bundesebene noch einmal diskutieren würde.
Aufgrund der aktuellen Regelung ist die Direktabrechnung jedoch nicht möglich, es sei denn, der Grundsicherungsempfänger gibt freiwillig eine Abtretungserklärung ab. Im Sinne einiger Betroffener wäre eine solche Erklärung sinnvoll und sollte durch die Sozialbehörde mit der gebotenen Sensibilität aktiv angeboten werden. Darüber hinaus gibt es für drei Jahre das Projekt der Landesregierung „StromsparCheck“. Dafür sind in diesen drei Jahren jeweils 60.000 Euro veranschlagt, mit denen eine Verhaltensänderung beim Stromkonsum herbeigeführt werden soll. Ich glaube, auch dies ist eine sinnvolle Maßnahme. Um kurzfristig Stromsperren zu verhindern, kann auch der Vorschlag der Ministerin, der die Versorger und die Sozialbehörden in die Pflicht nimmt, ein geeignetes Instrument sein; die Kollegin Ries hat dazu eben schon Ausführungen gemacht.
Ein pauschales Verbot von Stromsperren, wie Sie von der LINKEN es fordern, würde genau die falschen Anreize setzen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir lehnen auch den Antrag der GRÜNEN ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zunächst einmal möchte ich Stellung beziehen zu dem Antrag der LINKEN. Ich sehe in dem Antrag zwei Dinge, die besser in zwei verschiedenen Anträgen zu behandeln gewesen wären.
Zur Forderung der Einführung einer staatlichen Strompreisaufsicht. Wir haben dabei die Befürchtung, dass Drohungen seitens der Energiekonzerne kommen könnten nach dem Motto: Wir brauchen dann Zuschüsse vom Staat, ansonsten müssen wir Mitarbeiter entlassen, da wir immer höhere Kosten haben. Ich denke, eine solche Forderung ist nicht Sinn und Zweck des Ganzen.
Zu den Stromsperren. Es möchte wohl niemand, dass Menschen ums Leben kommen, weil ihnen der lebensnotwendige Strom gesperrt wird und sie sich einer offenen Flamme bedienen müssen, um nachts etwas sehen zu können. Ich denke, da sind wir uns alle einig, darüber müssen wir nicht mehr groß reden. Ich glaube aber auch, dass hier keine neue Regelung notwendig ist, sondern dass der Wurm, der im aktuellen Versorgersystem drinsteckt, einfach mal angepackt werden muss.
Wir wissen alle, dass die Sozialbeiträge bei Hartz 4, beim Arbeitslosengeld, aber auch beim Bafög viel zu niedrig sind. Man kann damit gerade so überleben, aber nicht wirklich leben. Deshalb meinen wir, dass die Energieanteile bei diesen Leistungen angehoben werden müssen, sodass generell ein weitaus höherer Betrag für lebenswichtige Dinge wie Strom und Wärme zur Verfügung steht. Man kann dabei überlegen, ob der Anspruch auf Energie ein Grundrecht ist. Denn Energie ist notwendig, um menschenwürdig zu leben. Man braucht Licht, man braucht Wärme, man braucht eventuell auch einen Kühlschrank, um Medikamente kühlen zu können. Ich könnte noch weitere Beispiele nennen. Jeder kann sich wohl selbst vorstellen, wozu man Energie braucht.
Im Grundgesetz steht auch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Ich habe es eben schon gesagt. Um in Würde leben zu können, braucht man Energie. Ist Energie daher ein Grundrecht? Wenn man sieht, dass Energie ein Grundrecht ist, dann frage ich mich wirklich, warum die Sozialbeiträge bisher noch nicht erhöht wurden. Das Beispiel Burbach hat sehr deutlich gezeigt, dass es gerade mit einer größeren Familie heute sehr schwierig ist, über die Runden zu kommen. Es ist nicht nur das Thema Energie, das den Menschen Sorge bereitet. Man muss allerdings bedenken, dass das Amt, das dafür zuständig ist, informiert sein muss, wie es den Men
(Zuruf: Das Amt darf nicht informiert werden. Da- tenschutz. - Abg. Thul (SPD) : Außer freiwillig vom Transferleistungsbezieher.)