Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat zeichnen sich die Anträge durch zwei Teile aus: einen eher allgemein energiepolitischen Anteil und einen Anteil, der sich im Wesentlichen auf die Frage Energiesperren und Energiearmut bezieht. In meinem Redebeitrag klammere ich den allgemeinen energiepolitischen Anteil aus, nachdem wir uns in der Tagesordnung ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt mit energiepolitischen Fragen, insbesondere wie wir sie aus landespolitischer Sicht betrachten wollen, beschäftigen werden.
Ich will allerdings den Einstieg grundsätzlicher Art wählen, wie eine Energieversorgung auszusehen hat, ausgerichtet an dem Dreieck, das nachhaltig, sicher und bezahlbar zu sein hat. Das sind drei Positionen, die zueinander durchaus in einem Spannungsverhältnis stehen. Wenn wir heute über das Thema Stromsperren sprechen, bewegen wir uns sicherlich in dem Feld, wo es um die Stichworte „bezahlbar“ und „sozial“ geht. Das ist ein Aspekt, den wir in der nächsten Zeit noch viel stärker in den Blick werden nehmen müssen.
Wir haben in der letzten Zeit sehr viel darüber diskutiert, wie wir unsere Energieversorgung zukünftig nachhaltig ausgestalten können. Das heißt, wie können wir die Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen? Das ist ein wichtiger Weg. Von dem sollten wir nicht abweichen. Den sollten wir in Zukunft weiterhin konsequent beschreiten, natürlich immer mit Blick darauf, dass sowohl die Verbraucher als auch die Industrie und das Gewerbe auf eine jederzeit verfügbare Energiequelle zurückgreifen können. Wir kommen aber zu dem Punkt, den wir heute verstärkt zu diskutieren haben, nämlich zu Konditionen und zu Preisen, die erstens die Betriebe und Unternehmen nicht aus dem Land vertreiben und zweitens die Verbraucher, insbesondere natürlich einkommensschwache Haushalte, nicht überfordern.
Dabei ist das Thema Energiearmut und Stromsperren bisher eher eines gewesen, das nicht so sehr im Vordergrund gestanden hat. Es ist bisher wenig beachtet worden. Man war eher der Auffassung, es wären möglicherweise Einzelfälle, bei denen das so vorkommt, und es wäre ohne größere Bedeutung. Der Fall, wie wir ihn jetzt in Burbach erleben mussten, hat uns in diesem Zusammenhang doch erheblich aufgerüttelt. Er hat Schlagzeilen hier im Land gemacht, aber auch über das Land hinaus. Er hat den Blick auf das Thema gelenkt. Man musste darüber hinaus feststellen, dass es eben keine Einzelfallsituation ist, mit der wir es hier zu tun haben. Die Zahlen sind genannt worden. Es handelt sich nur um Schätzungen, das heißt, sie könnten durchaus sehr viel höher liegen. Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass 600.000 bis 800.000 Haushalte pro Jahr von einer Stromsperre betroffen sind.
Insofern ist es wichtig, dass der Monitoringprozess vereinbart und bereits angelaufen ist. Ich glaube, dass möglicherweise Anfang Oktober hierzu von der Netzagentur erste Zahlen vorgelegt werden, die uns darüber Aufschluss geben, wie die Situation tatsächlich ist. Einen Blick in die Zukunft wagend gehe ich davon aus, dass die Zahl eher ansteigen wird, als dass sie sinkt. Wir haben es zukünftig eher mit einer steigenden Zahl von einkommensschwachen Haushalten zu tun. Wir werden zumindest mittelfristig mit einem weiteren Anstieg der Strompreise zu rechnen haben, und das nicht nur bezogen auf die Republik. Den Fokus auf das Land gelegt ist ebenfalls davon auszugehen, dass das Saarland angesichts unserer Sozialstruktur und der Zahlen, die in den letzten Tagen veröffentlicht worden sind, eher stärker von dieser Negativentwicklung betroffen sein wird, als dass wir uns positiv davon absetzen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb bin ich der Auffassung, dass wir eine besondere Verpflichtung haben, uns hier im Saarland dieses Themas nicht nur aufgrund der Vorkommnisse in Burbach, sondern auch aufgrund einer allgemeinen Situation zu widmen, und dies auch vor dem Hintergrund, dass Strom tatsächlich als ein Gut der Grundversorgung angesehen werden muss. Eben sind Beispiele genannt worden. Man möge sich selbst für zuhause vorstellen, wie sich die alltäglichen Abläufe gestalten würden, wenn man nicht mehr über eine ausreichende Menge an Strom verfügt. Das mag für einen Erwachsenen schon schwierig sein. Die Vorstellungen, wie es funktioniert, wenn man ein Kleinkind zu versorgen und Nahrung für dieses Kind zuzubereiten hat oder wenn ein Kranker im Sommer sein Insulin zu kühlen hat, mögen Hinweise darauf sein, wie schwierig die Situation ist und wie eindeutig dieser Bereich in die Grundversorgung einzubeziehen ist. Sie machen auch deutlich, dass die Frage von Stromsperren allenfalls eine Ultima Ratio sein kann und wir gemeinsam alles dafür tun müs
sen, es eben nicht so weit kommen zu lassen, dass die Menschen in eine derartige Situation hineinkommen. Insofern bin ich froh, dass wir zumindest an dieser Stelle Übereinstimmung in diesem Haus feststellen können. Das ist ein gutes und ein wichtiges Signal am heutigen Tag.
Es soll am heutigen Tag nicht nur bei einer Betroffenheitsdebatte bleiben, sondern es soll natürlich auch um die Frage gehen, was man konkret tun kann. Man kann in den Blick nehmen, was man auf bundespolitischer Ebene tun kann und welche Änderungen möglich wären. In der Debatte über den Regelsatz ist zu fragen, ob man eine - in der Vergangenheit hinreichende - Anpassung an die Strompreisentwicklung vorzunehmen hat. In der Tat ist festzustellen, dass zumindest die Regelsätze nicht in dem Maße angehoben worden sind, wie sich die Strompreise entwickelt haben. Man kann sicherlich über das Thema nachdenken, das Herr Strobel eben angesprochen hat, wie es mit der Eigenverantwortung oder der Vorwegzahlung solcher speziellen Kosten ist, wie sie bei Heizung und Miete abgewickelt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles sind Debatten, die in Berlin zu führen sind. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, uns auf das zu konzentrieren, was wir hier vor Ort tatsächlich erreichen und auf den Weg bringen können.
Eben ist das Thema Stromsperren angesprochen worden; es war auch Gegenstand der Verbraucherschutzministerkonferenz. Ich will nicht verhehlen, dass ich mit den Ergebnissen, die dort zustande gekommen sind, nicht ganz zufrieden bin. Weder in der einen noch in der anderen Frage konnten konkrete Ergebnisse erzielt werden. Man hat sich ein weiteres Mal vertagt. Eine Arbeitsgruppe soll konkrete Arbeitsergebnisse erst für das Jahr 2013 ausarbeiten. Es ist sicherlich gut, wenn man das fundiert macht. Es hilft aber auf dem Weg dorthin den Menschen, die bis dahin von Stromsperren bedroht sein werden, relativ wenig. Aus dem Grund ist es uns ein Anliegen, die Akteure vor Ort zu einem Spitzengespräch zusammenzuholen, also die Energieversorger einerseits und die Sozialbehörden andererseits, auch den Landkreistag und den Städte- und Gemeindetag sowie die Verbraucherschutzorganisationen, damit wir mit ihnen diskutieren können, wie wir an dieser Stelle weitermachen.
Entscheidende Ansatzpunkte dafür sind der Informationsfluss, einfache Verfahrensabläufe und die Beratung. Mittlerweile ist mein Eindruck, es gibt sicherlich eine Vielzahl von Punkten, die man konkret und durchaus gesetzlich ändern könnte, aber es gibt bereits eine ganze Reihe von guten Ansätzen, die man nur einmal zusammenführen, bündeln und nach Möglichkeit flächendeckend und verlässlich anwen
den muss. Ich halte es für einen sinnvollen Ansatzpunkt, die guten Dinge, die wir haben, zusammenzuführen anstatt über abstrakte Dinge zu reden, die wir zunächst einmal nicht ändern können.
Und das natürlich, indem wir auch die Realität in den Blick nehmen. Es ist völlig zutreffend, dass es bereits eine Reihe von rechtlichen Vorgaben gibt. Es gibt auch eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Ratenzahlung, Darlehen: All das ist im Grunde genommen schon jetzt möglich. Umgekehrt müssen wir aber auch feststellen, dass von diesen Maßnahmen nicht in dem Maße Gebrauch gemacht wird, wie sich vielleicht an der Bedürftigkeit ablesen ließe. Insofern glaube ich ganz einfach, dass wir es hier auch mit einer Reihe von Menschen zu tun haben, die es einfach nicht gewohnt sind, sich in solchen Verfahren zu bewegen. Also muss ich für einfache Verfahrensabläufe sorgen. Ich muss für klare Informationsflüsse sorgen und mit in den Blick nehmen, dass manchmal auch die dritte Mahnung auf dem großen Stapel landet und nicht dazu führt, dass man sich darum bemüht, möglicherweise ein Darlehen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das sind Dinge, die wir mit in den Blick nehmen müssen.
Wir müssen aber auch eine Reihe von praktischen Ansätzen berücksichtigen. Vorhin sind schon die entsprechenden Stichworte genannt worden. Eines davon ist der Prepaid-Zähler. Er wird bei dem einen oder anderen Stadtwerk oder bei anderen Energieversorgern bereits angewendet. Ich halte ihn für einen sehr sinnvollen Ansatzpunkt, weil er eine maximale Kostenkontrolle liefert und eine Stromsperre verhindern kann. Ich denke, dass er sich auch für die Energieversorger rechnen lässt, denn wenn die Prepaid-Zähler installiert sind, wird nur so viel Strom verbraucht werden können, wie auf der Karte ist. Wir kennen dieses System bei den Handys; es wird dort millionenfach angewendet. Ich bin der Ansicht, dass es auch im Zusammenhang mit den Stromlieferungen durchaus ein geeignetes Instrument ist. Andere Länder wie Großbritannien haben schon sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Es lässt die Gegenrechnung bei den Energieversorgern durchaus zu.
Die Abtretungserklärung kommt bei dem einen oder anderen Stadtwerk bereits zur Anwendung, aber ich denke, auch sie sollten wir auf eine vernünftige rechtliche Grundlage stellen. Wir sollten allen anheimstellen, dieses Instrumentarium mit aufzugreifen. Selbstverständlich müssen dabei die Datenschutzaspekte beachtet werden, aber wenn wir auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen, dann müssten wir, wie ich meine, auch diese Hürde nehmen können.
dass diese Ansätze letztlich auch Anwendung finden können - sei es in einer Charta, sei es in einer Selbstverpflichtung. Das wäre für mich ein guter und vorstellbarer Weg. Ich sage aber auch, dass die Landesregierung ihn nicht verordnen kann. Sie kann die Debatte anstoßen, sie moderieren und die Akteure an einen Tisch bringen, aber umsetzen müssen die Dinge freilich diejenigen, die im Geschäft sind. Wir halten es jedoch für wichtig und notwendig, diesen Weg zu gehen, und die entsprechenden Gespräche werden stattfinden. Ich werde dazu in den nächsten Wochen einladen.
Klar ist an dieser Stelle aber auch, dass alles, was wir tun, kein Freibrief für das Nichtbezahlen der Stromrechnung sein soll. Es geht vielmehr um Verfahren und Maßnahmen zur Verhinderung von Härtefällen, die insbesondere dann auftreten, wenn wir es mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen wie Kindern, Kranken und älteren Menschen zu tun haben. Ich nehme an, dass wir bei der heutigen Debatte zumindest noch einmal feststellen konnten, dass im Haus große Einigkeit darüber herrscht, dass soziale Härtefälle im Zusammenhang mit Stromsperren vermieden werden sollen. Ich darf ebenfalls feststellen, dass es bei diesem Thema mittlerweile eine hohe Sensibilisierung gibt. Ich bin froh darüber, dass wir aus diesem Parlament ein wichtiges Signal für die anstehenden Gespräche senden konnten. Ich appelliere an alle Beteiligten, sich beim Ringen um die beste Lösung konstruktiv einzubringen. Es geht um den Schutz derer, die unseren Schutz brauchen, und da lohnt unser Engagement allemal. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landtagsfraktion DIE LINKE, Drucksache 15/125. Wer für die Annahme der Drucksache 15/125 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/125 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU, der SPD, der PIRATEN und der GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/146. Wer für die Annahme der Drucksache 15/146 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/146 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der GRÜNEN und
der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Die Fraktion der LINKEN hat sich enthalten.
Die kleine Unruhe, die vorhin bei der Rede der Frau Ministerin herrschte, hat dazu geführt, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Betreuungsgeld stoppen! (Drucksache 15/127)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschleunigung des Moselausbaus und Erhalt des WSA Saarbrücken (Drucksache 15/119)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verkauf von Anteilen der Saarbrücker Zeitung (Drucksache 15/124)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Energiewende im Saarland voranbringen - keine neuen Hürden schaffen (Drucksache 15/128)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ja zur Energiewende: Interessen von VerbraucherInnen und Industrie wahren (Drucksache 15/ 144)
Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende im Saarland ist angestoßen. Wir haben mit dem Masterplan Energie eine ganze Reihe von Maßnahmen angeregt, die jetzt zur Umsetzung kommen. Ziel der Vorgängerregierung war es - und ich freue mich, dass es auch das Ziel der jetzigen Regierung ist -, dass
das Saarland eine Energie bereitstellt, die sowohl dem Umwelt- und dem Klimaschutz als auch den Aspekten der Ressourcenverfügbarkeit, der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt. Im Antrag der Großen Koalition ist mir allerdings der Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit etwas zu kurz gekommen. Es reicht nicht, allein die einkommensschwachen Haushalte zu betrachten. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit spielt vielmehr auch die Entwicklung der Energiepreise eine Rolle. Sie ist für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und natürlich auch für die Wirtschaft im Saarland von eklatanter Bedeutung. Wir brauchen heute Lösungen, damit die Preise nicht weiter steigen. Deswegen wurde ja vor über zehn Jahren unter der rotgrünen Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz entwickelt.
Herr Strobel, ich möchte es Ihnen gern noch einmal erklären: Es ist das erste Energiegesetz, das mit degressiven Vergütungen arbeitet. Das heißt, es ist so angelegt, dass die Technik von Jahr zu Jahr und von Vergütungsstufe zu Vergütungsstufe immer billiger werden muss. Dadurch ist mittlerweile erzielt, dass wir in absehbarer Zeit einen wirklichen Markteintritt bekommen werden und dass die Preise für die erneuerbaren Energien deutlich gesunken sind. Wir haben das im Antrag aufgelistet. Während der Preis zum Beispiel für Fotovoltaik Anfang 2006 noch bei etwa 5.000 Euro pro Kilowattstunde lag, sind es heute nur noch 1.700 bis 2.100 Euro. Die Unternehmen in Deutschland müssen hart arbeiten, um diese Effizienzsteigerung hinzubekommen. Da nutzt es auch nichts, eine Debatte anzustoßen, das EEG torpedieren zu wollen, wenn gleichzeitig diese Unternehmen in einem sehr harten Wettbewerb mit asiatischen Unternehmen stehen - zumal das Ganze ja auch hausgemacht ist.
Wir von grüner Seite haben im letzten und vorletzten Jahr versucht, es im Kabinett zu diskutieren. Es macht keinen Sinn, die Vergütungsabsenkung plötzlich mitten im Jahr zu vollziehen. Das führte nur dazu, dass die Häuslebauer massenweise die Handwerker bestellt haben. Es wurde zugebaut, statt die Kosten permanent zu senken. Das ist im Bundesrat leider nicht auf eine Mehrheit gestoßen. Minister Altmaier hat es neulich bei einer Veranstaltung der IHK klar zugegeben. Hier hätte man anders vorsorgen können. Dann würde jetzt keine Umlage von 3,6 oder möglicherweise um die 5 Cent pro Kilowattstunde in 2013 auf uns zukommen.
Es kommt ebenfalls hinzu, dass die Umlage sogar gesunken wäre, wenn wir die Befreiungstatbestände der energieintensiven Unternehmen in der Form nicht gehabt hätten. Mir geht es um Folgendes: Diese Rahmenbedingungen sind auf Bundesebene notwendig, um unsere Energiewende weiter voranzubringen. Uns geht es natürlich auch darum, dass wir
das Ganze im Land weiter flankieren. Das EEG alleine hat an die 280.000 Arbeitsplätze geschaffen. Auch im Saarland ist die Zahl zunehmend. Unternehmen wie Hydac, Festo, Michelin, Bosch, Hager steigern ihre Umsätze zunehmend durch Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Das darf uns nicht kalt lassen. Auch die Stahlunternehmen beteiligen sich. Die Dillinger Hütte baut im Moment eine eigene Stranggussanlage, um Offshore-Stähle zu liefern. Ich bitte aber darum, dass wir in der Diskussion offshore und onshore nicht gegeneinander ausspielen. Ich halte diese Diskussion auf Bundesebene für fatal. Dort wird gesagt, die südlichen und südwestlichen Länder sollen ihre Windkraft bremsen. Die Kanzlerin sagte, dort plane man 60 Prozent über Bedarf. - Wir haben aber einen massiven Bedarf an Strom, um Atom und Kohle zu ersetzen. Gleichzeitig wird offshore mit Beiträgen begünstigt, die die EEG-Umlage größer werden lässt als das, was uns die Fotovoltaik kostet. Wir brauchen aber auch offshore. Von daher darf es kein Spiel von offshore gegen onshore in der Windkraft geben.
Der Anlass der Debatte war ja folgender: Auch im Saarland brauchen wir Onshore-Windanlagen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, sind derzeit 20 Kommunen dabei, das umzusetzen, was wir mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes angestoßen haben. Die Kommunen können über den Flächennutzungsplan selbst planen und selbst Wertschöpfung erfahren. Ich halte es für wenig sinnvoll und zielführend, von Wildwuchs bei den Windenergieanlagen zu sprechen. Der Referatsleiter hat im Ausschuss dargelegt, dass dies nicht die Wortwahl des Ministers war, sondern er auf eine Anfrage der Zeitung reagiert hat. Auch hier müssen wir dafür werben, dass es eine ganz klare Wertschöpfung und ein Beitrag dazu ist, das Energieland Saarland zukunftsfähig aufzustellen. Da ist es widersinnig, von Wildwuchs zu reden oder gar den alten Landesentwicklungsplan noch einmal herbeizuloben, der längst zum Stillstand bei der Windkraft geführt hätte, weil die Vorrangflächen mittlerweile ausgefüllt sind. Wir plädieren also dafür, die Maßnahmen, die wir angestoßen haben, weiter zu betreiben. Einiges davon wurde neu aufgenommen oder fortgesetzt. Der Minister hat das vor Kurzem dargelegt.
Ich habe mich auch sehr gefreut, dass die Maßnahmen fortgesetzt werden, auch das Projekt „Klima Plus Saar“. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen fortgesetzt werden und Programme zur Energieeinsparung in einkommensschwachen Haushalten aufgelegt werden. Das haben wir eben thematisiert. Wir hoffen, dass der neue Landesentwicklungsplan, der wohl in der nächsten Zeit in einer Grobfassung ins Kabinett kommen soll, keine neuen Schranken für die erneuerbaren Energien auferlegt, sondern im Sinne des Interesses der Kommunen und der Um
welt vorangeht. Wir hoffen, dass wir bei der Modernisierung des Kraftwerksparkes nicht die Kohlekraftwerke im Fokus haben. Hier freut mich, dass im Antrag der Großen Koalition von Gas- und Dampfkraftwerken die Rede ist, wenn es um neue Kraftwerke geht.
Der Staatssekretär hat vergangenen Freitag bei der Einweihung einer Solaranlage in Dillingen - die Kollegin Berg war dabei - leider davon gesprochen, dass es um den Neubau von Gas- und Kohlekraftwerken geht. Ich kann nur sagen, Sie haben die Proteste in Ensdorf erfahren. Wir werden dies gleichermaßen noch einmal aufziehen und eins draufsetzen. Kohlekraftwerke sind vollkommen kontraproduktiv. Die Energieversorger wollen derzeit energiewirtschaftlich keine Kohlekraftwerke planen. Ministerpräsident Müller hat an dieser Stelle einmal gesagt, was wir nicht brauchen, ist, den Atomausstieg durch Klimakiller zu ersetzen. Das sehe ich genauso. Ich wäre froh, dieser Konsens würde weiter getragen.
Er hat es gesagt. Er sagte nicht „Klimakiller“, sondern er nannte es klimaschädigende Maßnahmen. Das ist so im Redeprotokoll nachzulesen. Man kann nämlich nicht den Teufel mit dem Belzebub austreiben. Wir wollen, dass am Masterplan Energie, der eine gute wissenschaftliche Grundlage hat, weitergearbeitet wird, dass zur Bereitstellung von Regelenergie die Technologien zum Einsatz kommen, die zukunftsfähig sind. Das sind große Kohlekraftwerke mitnichten. Nicht umsonst werden reihenweise Projekte abgeblasen. Ich bin froh, dass die EU hier einer Subventionierung des Neubaus von Kraftwerken ganz klar einen Riegel vorgeschoben hat. Wenn es um Kapazitätsbereiche bei bestehenden Kraftwerken geht, so kann man darüber reden, aber neue Kraftwerke sind vollkommen abstrus.
Ich war gerade auf einer Tagung der Stadtwerke im Südwesten. Hier geht es darum, die Kraft-WärmeKopplung sowie die erneuerbaren Energien voranzubringen, den Netzausbau voranzubringen, kleine Gas- und Dampfkraftwerke und Speicher voranzubringen, aber von Kohlegroßkraftwerken reden wirklich nur noch die Großen, die nochmals Subventionen haben wollen, obwohl - dies haben wir im Antrag ebenfalls ausgeführt - allein für die Kohle bisher 400 Milliarden Euro geflossen sind, für die atomare Versorgung 213 Milliarden Euro, für die erneuerbaren Energien aber nur 67 Milliarden Euro.