Ich muss an dieser Stelle doch nachhaken, Frau Maurer. Wie Sie richtigerweise gesagt haben, gab es von uns ein Gesprächsangebot, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen gemeinsamen einzubringen. Jetzt frage ich die PIRATEN-Partei: Wie ernst ist es Ihnen mit der Schulbestimmung wirklich? Auf das Angebot unserer Fraktion, Ihren Entwurf zurückzuziehen, gab es wiederum das Angebot der PIRATEN, den Entwurf zurückzunehmen, wenn wir einem völlig anderen Gesetzentwurf zustimmen, den Ihre Fraktion innerhalb der nächsten drei Monate einbringt. Liebe Frau Maurer, das ist eigentlich ein Deal, das ist das, was Sie den „Großen“ immer vorwerfen! Aber Sie haben anscheinend schnell gelernt, liebe Kollegin und Kollegen. Ich würde sagen, das ist wohlfeil, was Sie da gemacht haben. Sie werfen uns Machtspielchen vor, während Sie selber irgendwelche Deals aufstellen, und das noch zu sachfremden Themen!
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/121 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 15/98)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes Drucksache 15/98 in seiner sechsten Sitzung am 29.08.2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf dient der Förderung des digitalen Rundfunks im Saarland. Der Saarländische Rundfunk wird beauftragt, nach Maßgabe des Rundfunkstaatsvertrages ein zusätzliches terrestrisches Hörfunkprogramm in digitalem Modus zu veranstalten. Im Hörfunkbereich bietet die Digitalisierung neue Verbreitungswege, sodass die Frequenzknappheit auf UKW keine Rolle mehr spielt.
Das vom Saarländischen Rundfunk geplante neue Hörfunkprogramm richtet sich an die Zielgruppe der Kinder und ist als Gemeinschaftsprojekt mehrerer ARD-Rundfunkanstalten angelegt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16.09.2012 beraten. Intention und Inhalt des Entwurfes fanden im Ausschuss einmütige Zustimmung, sodass kein Anlass für die Durchführung einer Anhörung bestand. Wichtig war dem Ausschuss allerdings, dass es sich hier wirklich um ein Kinderprogramm handelt. Es ist tatsächlich davon auszugehen, dass es in der Folge auch so verwirklicht wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig - bei Zustimmung aller Fraktionen - die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes Drucksache 15/98 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz Drucksache 15/98 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Gesetz zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften Drucksache 15/36 wurde vom Plenum des Landtages in seiner Sitzung am 20. Juni dieses Jahres in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit überwiesen.
Dieser Gesetzesvorschlag beinhaltet die Verlagerung von Vollzugs- und Genehmigungsaufgaben vom Ministerium auf den Landesbetrieb für Straßenbau und weitere Zulassungsbehörden im Land, die insbesondere Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehrszulassungsrecht betreffen.
Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 mit dieser Vorlage befasst. Er hat die Vorlage gelesen und grundsätzlich von einer Anhörung abgesehen. Lediglich der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag wurden schriftlich um eine Stellungnahme gebeten.
Der Städte- und Gemeindetag gab uns zur Kenntnis, dass er keinerlei Einwände gegen die vorgesehenen neuen Regelungen erhebt. Der Landkreistag Saarland hingegen plädiert in seiner schriftlichen Stellungnahme zum einen, die Überwachung der Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in einer Behörde zu bündeln. Zum anderen fordert er zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Verwaltungspraxis, dass das zuständige Ministerium den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken Hilfestellungen gibt. So weit zu den Stellungnahmen der beiden kommunalen Spitzenverbände.
In seiner Sitzung am 30. August 2012 hat der Ausschuss die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben in dieser Sitzung einen Abänderungsantrag vorgelegt, der Ihnen als Drucksache 15/105 vorliegt. Diesen Abänderungsantrag hat der Ausschuss einstimmig angenommen und unter dessen Berücksichtigung dem Gesetz Drucksache 15/36 einstimmig die Zustimmung erteilt. Ich bitte nun das Plenum, der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses zu folgen und sowohl dem Abänderungsantrag, Drucksache 15/105, als auch unter dessen Berücksichtigung dem Gesetzentwurf,
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit hat einen Abänderungsantrag, Drucksache 15/105, eingebracht, der erläutert wurde. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/105 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes, Drucksache 15/36. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/36 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf Drucksache 15/36 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur Änderung von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 15/70 - neu)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur Änderung von Vorschriften des Landesrechts, Drucksache 15/70 neu -, wurde vom Plenum in seiner sechsten Sitzung am 29. August 2012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Neben der Verlängerung der Geltungsdauer des saarländischen Vermessungsund Katastergesetzes wird das Gesetz über die Rückführung der Marksteinschutzflächen und die Befristung des Gesetzes zur Modernisierung des saarländischen Ver
messungswesens, zur Umbenennung des Amtes für Landentwicklung, zur Änderung der Landesbauordnung und des Landeswaldgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften aufgehoben. So weit zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur Änderung von Vorschriften des Landesrechts, Drucksache 15/70 - neu -, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes Drucksache 15/70 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz Drucksache 15/70 - neu - einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Drucksa- che 15/85)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, nochmals das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, Drucksache 15/85, wurde vom Plenum in seiner sechsten Sitzung am 29. August 2012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist eine von allen Bundesländern gemeinsam getragene und finanzierte Stelle. Sie ist zuständig für die
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen auf der Grundlage des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.
Die beabsichtigte Änderung des Staatsvertrages beruht auf Beschlüssen mehrerer Fachministerkonferenzen. Hauptanliegen ist die zentrale Wahrnehmung definierter Koordinations-, Entscheidungs- und Vollzugskompetenzen in einer ländergetragenen Stelle zur Optimierung der Marktüberwachung im Bereich des Geräteund Produktsicherheitsgesetzes.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 15.12.2011 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dem Abkommen zugestimmt und dieses unterzeichnet. Gemäß Art. 95 Abs. 2 Satz 1 der saarländischen Verfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz, damit das Abkommen in Landesrecht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, Drucksache 15/85, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke erneut für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter und gratuliere ihm, dass es ihm gelungen ist, den Namen des Gesetzes unfallfrei zu sprechen.