Protokoll der Sitzung vom 16.10.2012

umfängliche Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren ein. Im Sinne der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung beschlossen die Koalitionsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag die grundsätzliche Prüfung der Schulmitbestimmungsregelungen. Nach eingehender Prüfung sind die Mehrheitsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen, die Schulmitbestimmung umfangreich und im Sinne der Schüler- und Elternvertretung zu novellieren.

In einem ersten Schritt dienen die vorgesehenen Änderungen des Schulmitbestimmungsgesetzes dazu, die für eine effektive Schulmitbestimmung durch Schülerinnen und Schüler sowie durch Erziehungsberechtigte notwendigen Anpassungen in der Struktur der Gremien vorzunehmen. Um zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kontinuierliche Arbeit der Schulmitbestimmungsgremien zu ermöglichen, ist vorgesehen, § 4 des Schulmitbestimmungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass die Beschlussfähigkeit und damit auch die Konstituierung der Schulmitbestimmungsgremien bereits bei fünf anwesenden Mitgliedern gegeben ist. Da die Absenkung des Quorums nach Verkündung des Gesetzes wirksam wird, verhelfen wir der Schülervertretung so unmittelbar zu mehr Legitimation.

Der expliziten Forderung der Gesamtlandesschülervertretung nach einer verpflichtenden Direktwahl der Schulsprecher und Schulsprecherinnen wird in § 32 Rechnung getragen. Um junge Menschen an die Demokratie heranzuführen und eine größere Akzeptanz für das Amt des Schülersprechers zu schaffen, wird die bisherige Möglichkeit einer Direktwahl in eine Pflicht zur Direktwahl geändert. Die Funktion der Schülersprecherin beziehungsweise des Schülersprechers als Vorsitzende/Vorsitzender der Schülervertretung bleibt erhalten. Damit kommen wir der Demokratisierung der Schule ein großes Stück näher, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Das hast du beim letzten Mal schon gesagt.)

Ein weiterer Schritt hin zu einer funktionieren Schulmitbestimmung wird durch die vorgesehenen Änderungen in § 54 - Schulregionskonferenz - vorgenommen. Wir sehen es als zielführend an, für die Gesamtheit der beruflichen Schulen eine gemeinsame Vertretung vorzusehen. Dies beugt Problemen mit der Beschlussfähigkeit der Schulregionskonferenzen vor und ermöglicht deren Arbeitsfähigkeit. Die Gesamtzahl der Mitglieder der Landesschulkonferenz verringert sich dementsprechend. Ein weiterer Wunsch der Gesamtlandesschülervertretung war es, die schulformbezogene Landesschülervertretung in eine schulformübergreifende Schülervertretung aufgehen zu lassen. Auch diesem Wunsch entspricht die Koalition durch die Änderung der §§ 65 und 66a.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

So wird für die neue Wahlperiode, die am 01. August 2014 beginnt, nur noch eine schulformübergreifende Landesschülervertretung vorgesehen. Die Wahl des oder der Vorsitzenden ist aus dem Kreis sämtlicher Mitglieder möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung der Schulmitbestimmung geht die Koalition wichtige Schritte in Richtung Partizipation und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und - lieber Kollege Ulrich - an den gesamten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, nicht nur an Teilbedürfnissen. Er soll Lust auf Demokratie machen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Umgang mit direktdemokratischen Instrumenten junge Erwachsene dazu anregt, sich stärker in Abstimmungen einzubringen. Ich kann mir vorstellen, dass in Zukunft noch weitere Schritte zu mehr Mitbestimmung an saarländischen Schulen erfolgen werden. Wir werden das Schulmitbestimmungsgesetz im Sinne der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung unseres Schulsystems auch zukünftig auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls anpassen. Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist festzuhalten: Alle Zusagen an die Gesamtlandesschülervertretung wurden eingehalten. Der Gesetzentwurf fällt somit unter die Rubrik „Versprochen und geliefert“.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die umfassende Übernahme der Forderung der Gesamtlandesschülervertretung zeigt, dass der Gesetzentwurf nicht an den Jugendlichen vorbeigeht, sondern durch ihre unmittelbare Mitwirkung entstanden ist. Der Gesetzentwurf ist selbst das beste Beispiel für Teilhabe und Mitbestimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Um ein starkes Signal an die Schülerinnen und Schüler in diesem Land zu senden und ihr Engagement zu würdigen, bitte ich um eine breite Zustimmung zu dem Entwurf. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Thul, wir hatten in der letzten Sitzung mit der Forderung nach der Direktwahl der Schülersprecher

einen Entwurf der Opposition für mehr demokratische Schulkultur auf dem Tisch. Sie haben diesen Entwurf leider vom Tisch gefegt. Es gab überhaupt keinen Grund, den Entwurf abzulehnen. Er war in der Sache richtig. Wir waren auch früher dran. Es ist also eigentlich schlechter Stil, wie Sie hier mit Initiativen umgehen. Ich habe bereits in der letzten Sitzung gesagt, dass eine gemeinsame Beratung zusammen mit der heutigen Änderung problemlos im Ausschuss möglich gewesen wäre. Sie pflegen einen merkwürdigen Stil. Vielleicht sollten Sie in Zukunft einfach mehr nachdenken, was die Verfahrensweise anbelangt. Das ist im Sinne der Sache und ist es einfach wert.

(Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Ich merke, Sie werden jetzt munter. - Trotzdem ist das, was heute auf dem Tisch liegt, natürlich positiv. Das möchte ich ganz klar sagen.

(Zuruf des Abgeordneten Jost (SPD).)

Herr Jost, beruhigen Sie sich. Ich lobe Sie doch. Aber das tue ich nur jetzt. Wir haben bis morgen noch sehr viel Zeit. Entspannen Sie sich also wenigstens jetzt. - Der Entwurf greift zwei zentrale Forderungen der Gesamtlandesschülervertretung auf. Das wurde schon gesagt. Erstens können die Schülersprecher und -sprecherinnen zukünftig direkt von allen Schülerinnen und Schülern der Schule gewählt werden. Diese Möglichkeit gibt es zwar im Gesetz das haben wir beim letzten Mal schon beleuchtet -, aber es wurde bisher selten davon Gebrauch gemacht, weil dazu Beschlüsse der Schülervertretung notwendig sind. Das war eine Hürde, die fallen sollte. Bislang ist die Wahl also durch die Klassensprecher erfolgt. Darauf kann man nun verzichten. Mit der Direktwahl wird das Verfahren unserer Ansicht nach demokratischer, transparenter und hoffentlich auch für alle Schülerinnen und Schüler interessanter. Das haben wir in der letzten Sitzung mit unserem Entwurf so eingefordert. - Wie gesagt, heute sind wir einen Schritt weiter.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden die schulformbezogenen Landesschülervertretungen zu einer schulformübergreifenden Landesschülervertretung zusammengefasst. Auch das ist ein sinnvoller Weg. Es ist eine Forderung der Gesamtlandesschülervertretung, weil es in der Vergangenheit offenbar mangels ausreichender Anzahl von Delegierten Probleme gab. Manche Schulformen waren so auf Landesebene nicht vertreten. Auch dies ist also ein Schritt zu mehr Repräsentanz, zu mehr Willensbekundung und Mitbestimmung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich auf Landesebene engagieren können. Diese Möglichkeit muss es geben. Sie ist damit gewährleistetet.

Darüber hinaus begrüßen wir, dass die Beschlussfähigkeit der Schulmitbestimmungsgremien erleichtert

(Abg. Thul (SPD) )

wird. Künftig reichen fünf anwesende stimmberechtigte Mitglieder aus. Das ist richtig so. Damit sind Schwierigkeiten bei der Konstituierung verringert und eine bessere Arbeitsgrundlage gewährleistet. Auch das ist der richtige Weg. Das ist alles in allem brauchbar in Richtung mehr Schulmitbestimmung. Wir unterstützen das.

Ich möchte jedoch noch eine andere Bemerkung machen. Mitbestimmung ist ein hohes Gut an Schulen - und auch an Hochschulen. Dazu gehören bestimmte Strukturen, zum Beispiel auch die Studierendenvertretungen an den Hochschulen. Eine bekannte Jugendorganisation einer großen Partei, die Jungen Union, hat vor wenigen Tagen auf ihrem Bundeskongress die Abschaffung der Studierendenvertretungen, der ASten, beschlossen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein denkbar schlechtes Verständnis von Mitbestimmung, sie mit dem fadenscheinigen Argument auszuhöhlen, man wolle dadurch die Qualität an den Universitäten verbessern. Wie ich nachgelesen habe, müssen sogar Delegierte gesagt haben, dass einige von Hochschulpolitik keine Ahnung haben. Aber man lernt nie aus, vielleicht auch auf dieser Ebene. Das kann man sich nur wünschen im Sinne der Sache, im Sinne des Ansinnens für mehr Mitbestimmung. Dieser Entwurf wird dem jedenfalls gerecht, und wir werden ihn in Erster Lesung unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die PIRATEN-Fraktion Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen, da alle unsere Forderungen, die wir im letzten Plenum hatten, erfreulicherweise darin zu finden sind. Dieser Gesetzentwurf ist eine Anpassung der Mitbestimmung an moderne Zeiten, eine Anpassung der Mitbestimmung gerade da, wo sie nicht zu vernachlässigen ist, in den Schulen, in den weiterführenden Schulen und vor allem auch in den Berufsschulen. Die weiteren Änderungen, beispielsweise die Mitbestimmung in allen Gremien, auch den Landesgremien, die derzeit teilweise nicht vertreten sind, begrüßen wir sehr.

Wir sehen es trotzdem als schade an, dass unser Entwurf im letzten Plenum abgelehnt wurde; das wäre nicht nötig gewesen. Man hätte ihn im Ausschuss gemeinsam beraten können. Aber umso mehr freut es uns, dass die Landesregierung, dass die Regierungsfraktionen ihre Versprechen einhalten. Das möchte ich an dieser Stelle loben. Ich bin auf die

Diskussion im Ausschuss gespannt. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute erneut über das Gesetz zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes. Bereits im letzten Plenum hatten die Fraktion der PIRATEN und wir zusammen einen Gesetzentwurf eingebracht, um an dieser Stelle eine Reform durchzuführen in der Richtung, dass die SchülersprecherIn von allen Schülersprechern gewählt werden soll. Die Koalition hat sich jetzt dazu durchgerungen, dieses Anliegen von Teilen der Opposition aufzugreifen und heute in einen Gesetzentwurf zu gießen. Dem stimmen wir grundsätzlich zu. Wir werden deshalb als GRÜNE diesem gesetzlichen Vorhaben der Großen Koalition zustimmen.

Leider gibt es in dem Gesetzentwurf aber auch ein paar Wermutstropfen. Einer ist, dass durch die Verkleinerung der Gremien in gewisser Weise Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Aber über diese Einschränkung kann man diskutieren. Wir wissen, dass es des Öfteren Probleme gibt, die entsprechenden Gremien real zusammenzubringen, insbesondere an den beruflichen Schulen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich gar keine großen Ausführungen mehr machen, weil wir uns im Prinzip einig sind. Wir werden dem Entwurf, wie bereits gesagt, zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir heute in großer Einmütigkeit eine Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes auf den Weg bringen. Herr Kollege Ulrich, wenn Sie allerdings sagen,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich habe Sie gelobt!)

die Koalition hat sich durchgerungen - - Sie fingen aber damit an, wir hätten uns durchgerungen. Ich glaube, es war kein Durchringen in der Koalition notwendig, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das letzte Mal haben Sie es noch abgelehnt, das wollen wir mal festhalten.)

Bei der Anhörung zum Schulordnungsgesetz, die vor den Sommerferien stattfand, haben wir schon öffentlich angekündigt, dass wir eine Novellierung dieses Schulmitbestimmungsgesetzes im Herbst auf den Weg bringen. Wie Kollege Sebastian Thul schon gesagt hat: Versprochen und geliefert. Genauso ist es.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben dies öffentlich angekündigt und wir haben es heute geliefert. Ich bin auch froh, dass es in einer so großen Übereinstimmung in die Beratung des entsprechenden Ausschusses gehen kann.

Die Inhalte wurden schon angesprochen. Lassen Sie mich noch kurz einen Satz sagen zu der Debatte im letzten Plenum. Wir hatten im Gesetzentwurf der PIRATEN lediglich einen Teilaspekt gefunden. Es war nicht so, dass dies eine umfängliche Novellierung gewesen wäre. Es war lediglich der Teilaspekt bezüglich der Urwahl des Schülersprechers. Die Wahlen des Schülersprechers haben aber schon alle stattgefunden. Die gleiche Option finden Sie jetzt auch in dem neuen Gesetzesvorhaben. Sie wird erst umgesetzt werden für das Schuljahr 2014, weil die Wahlperiode zwei Jahre dauert und die Schülersprecher schon gewählt sind. Eine Dringlichkeit war also nicht gegeben.

Des Weiteren erlauben Sie mir noch kurz einen Hinweis an die Kollegin Frau Maurer. Wir hatten angeboten: Bringen Sie den Gesetzentwurf jetzt mit ein. Wir hätten ihn heute gemeinsam beraten können. Das war ein Angebot. Sie wollten aber dafür eine Gegenleistung. Ich denke, solche Geschäfte können wir im parlamentarischen Verfahren nicht machen. Das Angebot bestand. Wir werden nun den heute eingebrachten Gesetzentwurf ausführlich beraten, wir werden auch eine Anhörung durchführen, sodass wir weitere Anregungen, sofern sie von der Schülervertretung oder der Elternvertretung kommen, natürlich mit einfließen lassen.

Ich glaube aber, der wichtigste Punkt ist die Veränderung des Quorums. Wir haben die Anregungen der Landesschülervertretung, die damals in der Anhörung zum Schulordnungsgesetz vorgetragen wurden, aufgenommen. Sie sind in diesen Gesetzentwurf miteingeflossen. Uns ist es wichtig, dass wir sowohl in den Elternvertretungen als auch in den Schülervertretungen arbeitsfähige Gremien haben. Die Mitbestimmung ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute eingebracht haben, sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)