Protokoll der Sitzung vom 16.10.2012

Rückmeldungen dazu waren ziemlich eindeutig. Es wurde gesagt, es gebe eine Besonderheit im Bereich der Girokonten, wo die Bindung an die Bank besonders hoch sei. Das heißt, die Wechselbereitschaft, um damit die Marktmechanismen überhaupt in Gang zu setzen, ist besonders niedrig. Wenn ich die Dispozinsen bei den Sparkassen gesetzlich senke, würde ich eben nicht den Effekt erreichen, dass dies auch bei anderen kommt, weil dann sozusagen massenhaft alle zu den Sparkassen strömen würden und alle anderen sich gezwungen sähen, an diesem Punkt nachzuziehen.

Es gibt also keinen Nachahmungseffekt und man muss sicherlich auch noch mal in den Blick nehmen, dass möglicherweise gerade die Kunden, die davon betroffen sind, ihr Konto ständig überziehen zu müssen, auch nicht diejenigen sind, die die größte Absicht haben, ihr Kreditinstitut zu verlassen. Wer würde sich denn gerne mit 1.500 Euro minus auf den Weg zu einer anderen Bank begeben und dort demütig sagen: Ich bin zwar ständig im Minus, würde aber gerne heute mein Konto bei Ihnen eröffnen. Ich glaube, diesen Blick auf die Realität muss man hier mit einfließen lassen.

Bei Abwägung der Argumente komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Solitärlösung bei den Sparkassen nicht den gewünschten Effekt im Markt erzielt. Deshalb kann der Weg nur sein, es für alle Banken zu machen, und wenn sie es nicht freiwillig machen, es auf gesetzlichem Weg zu regeln.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das ist auch genau das, was wir in der Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht haben. Es ist letztlich, wenn man die zeitliche Komponente herausnimmt, auch das, was der Antrag der GRÜNEN zum Ausdruck bringt. Deshalb ist es nicht mangelnder Wille, hier einen wirksamen Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Weg zu bringen, weshalb wir das Gesetz der LINKEN, das heute zum wiederholten Mal hier eingebracht worden ist, nicht unterstützen können. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kämen jetzt zu den Abstimmungen über die beiden Gesetzentwürfe.

Über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/174 - ist namentliche Abstimmung

(Ministerin Rehlinger)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

beantragt. Ich darf den Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und darf den Schriftführer bitten, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. (Die Stimmen werden ausgezählt.)

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 50 Stimmen abgegeben worden, davon 14 Ja- und 36 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 15/174 - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion in der abgeänderten Form, wie sie Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich dargestellt hat. Das ist die Drucksache 15/188. Wer für die Annahme der Drucksache 15/188 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/188 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgungssteuerung

(Drucksache 15/86)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Gesetz zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgungssteuerung - Drucksache 15/86 - wurde vom Plenum des Landtages in seiner Sitzung am 29. August 2012 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Das Artikelgesetz beinhaltet zwei wesentliche Regelungen. Artikel 1 enthält das Gesetz zur Bildung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Gemäß der dort festgelegten bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bildet das Saarland ein gemeinsames Landesgremium, das für alle Bereiche der sektorenübergreifenden Versorgung eigenständig Empfehlungen abgeben kann. In diesem

Gremium vertreten sind die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft und das Sozialministerium. Sein vorrangiges Ziel ist es, mit einer Vernetzung der Versorgungsbereiche auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung konkrete sektorenübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung und Wirtschaftlichkeit der Versorgung in unserem Lande zu erreichen. In Artikel 2 wird das Saarländische Krankenhausgesetz in § 24 Abs. 1 dahingehend novelliert, dass dem gemeinsamen Gremium vor der Beschlussfassung nach Absatz 2 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Dieses Gesetz tritt gemäß Artikel 1 am 31. Dezember 2020 außer Kraft und muss allein von daher noch vor diesem Termin einer Überprüfung unterzogen werden. - So weit zu den wesentlichen Inhalten dieses Artikelgesetzes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in seiner Sitzung am 26. September mit dieser Gesetzesvorlage befasst hat. Er hat sie gelesen und einstimmig angenommen. Ich bitte nun das Plenum, dem Gesetz zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgungssteuerung, Drucksache 15/86, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/86 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf 15/86 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Drucksache 15/118)

Zur Berichterstattung erteile ich ebenfalls Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort.

(Präsident Ley)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Landtagsdrucksache 15/118, wurde vom Plenum des saarländischen Landtages in seiner 7. Sitzung am 19. September 2012 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz. Artikel 1 dieses Gesetzes beinhaltet das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für das Saarland. Dieses Landesgesetz ergänzt das Bundesgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 06.12.2011, in dem es Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen regelt, die auf Landesrecht beruhen. Mit diesen sich ergänzenden Gesetzesregelungen werden nun die beruflichen Qualifikationen von Menschen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und die bisher ungenutzt blieben, zum Wohle und zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation unseres Landes genutzt.

Die übrigen Artikel unseres Gesetzes enthalten Änderungen der Anerkennungsregelungen in den auf Landesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen. - So weit zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzes.

Ich darf berichten, dass sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in seiner Sitzung am 26. September mit dieser Vorlage befasst hat. Der Gesetzentwurf wurde gelesen und vom Ausschuss einstimmig angenommen. Im Auftrag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bitte ich das Plenum, dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Landtagdrucksache 15/118, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/118 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/118 in Zweiter und letzter Lesung

einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.15 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.15 Uhr bis 13.16 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Wir kommen zu Punkt 12 Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einrichtung eines Studienganges „Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9)“ an der Universität des Saarlandes konsequent vorantreiben (Drucksache 15/177)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Rink das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass wir die Grund- und Hauptschullehrerausbildung im Saarland wie geplant einführen werden. Es ist uns gelungen, dieser Aussage gerecht zu werden. Wenn ich die Worte unseres jungen Kollegen von heute Morgen benutzen darf, kann ich auch hier sagen: „Versprochen und geliefert!“

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Sie haben es ebenfalls versprochen, Herr Kollege, aber wir haben es aufgenommen und umgesetzt. Es ist also nicht nur versprochen, sondern wie gesagt auch geliefert. Es ist uns gelungen, dies zu tun. Gestern haben 60 junge Studentinnen und Studenten ihr Studium Lehramt für Primarstufe und Sek I an der Universität in Saarbrücken aufgenommen. Ich mache heute noch einmal deutlich: Seit Schließung der Pädagogischen Hochschule im Jahr 1978 gab es keine Grundschullehrerausbildung mehr im Saarland. Ich sage auch ein Weiteres ganz deutlich: Diese Entscheidung zu treffen, auch angesichts der finanziellen Situation des Landes, war nicht einfach, aber - und das sage ich mit einem gewissen Stolz es war die richtige und für die Bildung wichtige Entscheidung, denn eine sehr gute Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist das Fundament für eine qualitativ hoch stehende und erfolgreiche pädagogische Arbeit an unseren Schulen.

Hierfür ist natürlich das Vorhalten von Studienangeboten nicht grundsätzlich Voraussetzung, aber wir dürfen eines nicht vergessen: Bei der Grundschullehrerausbildung in Rheinland-Pfalz gab es inhaltliche und strukturelle Veränderungen. So wird dort nur noch der reine Grundschullehrer, also der Lehrer für die Primarstufe ausgebildet und es erfolgt eine zunehmende Konzentration weg vom Standort Landau hin nach Koblenz. Auch der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband SLLV äußerte sich angesichts dieser Veränderungen besorgt und zeigte sich sehr erfreut über die Einrichtung des neuen Studienganges.

Des Weiteren bietet die Ausbildung für die Primarstufe und Sek-I-Stufe den Lehrerinnen und Lehrern eine hohe Flexibilität an Einsatzmöglichkeiten im Schulbereich. Die Einführung des Studienganges wurde durch eine Strukturkommission gut vorbereitet. Dieser gehörten neben Fachleuten aus den Landesressorts für Bildung und Wissenschaft Vertreter der Universität des Saarlandes, des Zentrums für Lehrerbildung und des Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen an. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur die Veränderungen in Rheinland-Pfalz haben dazu geführt, diesen Studiengang auf den Weg zu bringen, sondern wir haben mit der Einführung dieses Studienganges natürlich auch die Möglichkeit, Inhalte mitzugestalten.

Lassen Sie mich kurz zu den Inhalten des Studienganges einige Dinge sagen. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Wir haben die Pflichtlernbereiche Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Dazu haben wir zwei verbindliche Wahlpflichtbereiche. Lassen Sie mich auch die Wahlpflichtbereiche nennen. Da ist zum Einen das „Frühe Fremdsprachenlernen“. Hier denke ich insbesondere an unser Frühfranzösisch, mit dem wir in vielen Kindergärten beginnen. Es muss gewährleistet sein, dass wir dieses Frühfranzösisch mit ausgebildeten Lehrern an der Grundschule fortsetzen. Wir haben den weiteren Bereich ästhetische Bildung. Hier geht es darum, unsere jungen Lehrer in Kunst, bildender Kunst, Musik und Sport fit zu machen. Auch hier ist es wichtig, einen Schwerpunkt zu setzen und den jungen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit zu geben, diesen Wahlpflichtbereich zu belegen. Weitere Wahlpflichtbereiche sind Evangelische oder Katholische Religion oder Deutsch als Fremdsprache. Des Weiteren werden die Studierenden auch ein Fach der Sekundarstufe I belegen. Darüber hinaus sind als Schwerpunkte ebenfalls die Förderung grundlegender MINT-Kompetenzen und MINT-Motivationen vorgesehen. Viele Studien haben gezeigt, dass es notwendig ist, hier Akzente zu setzen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte nun einen Punkt ansprechen, der uns allen am Herzen liegen muss. Angesichts der Diskus

sion um und der Umsetzung von Inklusion und Integration ist er ganz wichtig. Durch den neu eingerichteten Studiengang wird die Möglichkeit gegeben, den Aspekt Umgang mit Heterogenität in die Module aller Wahlpflichtbereiche einfließen zu lassen. Wir wissen alle um die Notwendigkeit, jedes Kind individuell zu fördern. Wir sehen die Herausforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer, diesem Anspruch gerecht zu werden. Wir haben zunehmend Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und zu wenige ausgebildete Förderschullehrer. Der SLLV regt in einer Pressemitteilung an, ernsthaft zu überlegen, ob das Saarland nicht wieder selbst Förderschullehrer ausbilden soll, um dem akuten Lehrermangel in dieser Schulform zu begegnen. Dies wird schwierig sein, aber wir haben die Anregung zur Kenntnis genommen.