Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

(Abg. Dörr (AfD) )

bei waren es nicht nur die verdächtigen Gauner, die dargestellt wurden, sondern Leute aus der ganzen Gesellschaft. Das ist ein Werk der linksgrünen Kulturschaffenden, die wir in unseren öffentlich-rechtlichen Medien haben. Vielleicht nehmen Sie da einmal Einfluss über die Gremien, wo die noch großen Parteien ja Einfluss haben, denn das ist das Ergebnis, das wir heute erleben. Das ist mit ein Ergebnis dieser linksgrünen Kulturschaffenden -

(Abg. Thul (SPD) : Widerlich!)

Mag sein, dass das für Sie widerlich ist, Sie sind ein typischer Vertreter dessen, was da gemacht worden ist, und das sage ich Ihnen!

(Abg. Thul (SPD) : Danke, danke.)

Bitte schön, gerne!

(Beifall von der AfD.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/211. Wer für die Annahme der Drucksache 16/211 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/211 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen.

Wir kommen zu den Punkten 5 und 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Härtefallkommission wieder handlungsfähig machen (Drucksache 16/207)

Beschlussfassung über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag betreffend: Härtefallkommission weiter stärken

(Drucksache 16/215)

Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dennis Lander das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute über die Härtefallkommission reden. Wir sind sehr froh, dass endlich zwei Vorschläge für den Vorsitz der Härtefallkommission vonseiten der Regierung eingegangen sind. Die Regierung war leider eineinhalb Jahre dazu nicht in der Lage gewesen. Nachdem aber Ikbal Berber, die stellvertretende Vorsitzende der Härtefallkommission, Ende November zurückgetreten ist, musste die

Regierung endlich handeln. Es ist erschreckend, wie wenig Würdigung und Anerkennung die Härtefallkommission bisher von der Regierung bekam. Dieser Zustand wäre beispielsweise bei Sport-Toto völlig unvorstellbar gewesen; da hätte niemand eineinhalb Jahre gewartet, um die Spitze neu zu besetzen.

Nun zur Härtefallkommission selbst. Diese wurde 2005 gegründet, um diejenigen Menschen aufzufangen, die durch das rechtliche Raster gefallen sind und eigentlich abgeschoben werden sollen, aber aus humanitären Gründen trotzdem hier bleiben sollten. Also prinzipiell eine gute Sache. Das Saarland ist jedoch sehr restriktiv in Sachen Härtefallkommission. Amnesty International hat bereits 2009 viele Kritikpunkte in der Saarbrücker Zeitung angeführt, beispielsweise, dass die Befassung mit Anträgen ausgeschlossen ist, wenn vorgetragene Gründe im Asylverfahren gewürdigt werden. Anträge können aber auch trotz massiver Menschenrechtsverletzungen abgelehnt werden, wenn zum Beispiel keine individuelle Verfolgung vorliegt oder bei Verletzung der Mitwirkungspflicht. Viele der Betroffenen trauen sich gar nicht, in die entsprechenden Botschaften, zum Beispiel des Irans oder der Türkei, zu gehen, weil ihnen zu Hause noch mehr Verfolgung droht, wenn der Antrag hier abgelehnt wird.

Ich möchte an die Familie Çelik erinnern, die in den letzten Monaten durch die Presse ging. Diese sollte trotz einer gegenteiligen Empfehlung der Härtefallkommission abgeschoben werden. Das konnte, nicht zuletzt durch den unermüdlichen Einsatz von Mohammed Maiga, einem Mitglied der Härtefallkommission, verhindert werden. Er organisierte ein Treffen mit dem Minister. Danach folgte letztendlich der Minister dem Antrag der Härtefallkommission, weil er Mitleid mit den Kindern hatte.

Aber was ist mit denjenigen, die es nicht zu einer Audienz beim Minister geschafft haben? Wir sollten hier sehr vorsichtig sein, dass dieses Bauchgefühl wie der Minister seine Entscheidungen beschreibt nicht zum Vorwurf der Willkür wird. Vor diesem Hintergrund ist es auch ein unhaltbarer Zustand, dass 13 Fälle, also insgesamt 40 Personen, trotz gegenteiliger Empfehlung der Härtefallkommission abgeschoben wurden. Ich sehe das ähnlich wie Mohammed Maiga, wenn dieser sagt, dass dies respektlos gegenüber der Härtefallkommission ist, in der sich ehrenamtliche Mitglieder intensiv mit den Fällen beschäftigen und ein Urteil fällen. Hier wird korrekterweise gefordert, dass die Urteile der Härtefallkommission auch für das Ministerium rechtsverbindlich sein sollen. Das ist im Übrigen auch meine Meinung dazu.

In diesem Zusammenhang stellte Ikbal Berber zu Recht die Frage, was mit jungen Menschen passiert, die wir abschieben, die hier aufgewachsen und in die Schule gegangen sind, die Bildung genossen ha

(Abg. Müller (AfD) )

ben, aber jetzt in ein fremdes Land müssen, zu dem sie möglicherweise in ihrem Leben noch gar keinen Bezug hatten. Ist das wirklich sinnvoll?

Weiterhin wäre es naheliegend, dass während der Entscheidungsfindung der Härtefallkommission nicht abgeschoben werden darf. Auch die Kollegin Berg forderte öffentlich und richtigerweise, dass das Innenministerium doch bitte seine Entscheidungen der Härtefallkommission gegenüber begründen soll und diese die Ergebnisse des Ministeriums nicht aus der Presse erfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Punkte, die in unserem Antrag stehen, sind in CDU-geführten Ländern schon längst Standard. Auch die SPD scheint hier dieselbe Sprache wie wir zu sprechen, daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen Ihnen heute Frau Karin Schmitz-Meßner als Vorsitzende und Herrn Reinhold Schmitt als stellvertretenden Vorsitzenden der Härtefallkommission vor. Frau Schmitz-Meßner ist Juristin, war lange Jahre Landeswahlleiterin und Leiterin der Abteilung für Staatshoheitsangelegenheiten des saarländischen Innenministeriums. Herr Reinhold Schmitt war Polizist - jetzt Polizeibeamter a. D. -, er war jahrelang Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates und der GdP im Saarland. Das sind zwei Persönlichkeiten, die sehr vielen von uns und der Öffentlichkeit bekannt sind.

Nach dem Rücktritt von Herrn Günther Schwarz als Vorsitzender und Frau Ikbal Berber als dessen Stellvertreterin wurden die Funktionen vakant. Die Härtefallkommission hat seit November keine Vorsitzenden mehr. Der Vorsitz war bis November gegeben, solange Frau Ikbal Berber der Härtefallkommission angehörte. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an Günther Schwarz und Ikbal Berber für ihr jahrelanges Engagement in der Härtefallkommission im Interesse der Antragsteller sowie des Landes.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Beide Persönlichkeiten haben dazu beigetragen, dass die Härtefallkommission eine gute Arbeit leisten konnte. Sie haben der Härtefallkommission ein Gesicht gegeben und haben für Akzeptanz und An

erkennung der Härtefallkommission in unserem Land gesorgt.

Das Saarland, meine Damen und Herren, stand immer und steht auch weiterhin auf dem Boden des deutschen Asylrechts. Das heißt, wir nehmen Menschen, die in anderen Teilen der Welt aus ganz persönlichen Gründen verfolgt werden, auf. Das deutsche Asylrecht sagt aber auch deutlich, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, denen nach Durchlaufen eines rechtstaatlichen Verfahrens das Aufenthaltsrecht nicht zusteht. Das sind nun mal die zwei Seiten der Medaille „Asylrecht“. In diesem Rahmen haben wir auch immer versucht, humanitären Aspekten Rechnung zu tragen. Deshalb gibt es seit nunmehr 13 Jahren die Härtefallkommission.

Das Saarland war eines der ersten Bundesländer, das eine Härtefallkommission einsetzte. Das erfolgte auf Grundlage des § 23a des Aufenthaltsgesetzes. In der Härtefallkommission engagieren sich Menschen ehrenamtlich. Sie befassen sich mit menschlichen Schicksalen und versuchen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Menschen zu helfen. Die Menschen, die Ersuchen an die Härtefallkommission richten, haben die gesetzlichen Möglichkeiten, also den Rechtsweg, ausgeschöpft. Ihnen ist nur noch im Rahmen einer Gnadenentscheidung zu helfen. Dieser Aufgabe kommt die Härtefallkommission - ich sagte es bereits - seit über 13 Jahren nach.

Das Verfahren der Bearbeitung in der Härtefallkommission, meine Damen und Herren, ist in der Geschäftsordnung geregelt und hat sich in all diesen Jahren bewährt. Man kann sagen, dass es grundsätzlich ein gutes und anerkanntes Verfahren ist. Der Auftrag der Härtefallkommission ist die Prüfung, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe den Verbleib dieser Menschen in unserem Land rechtfertigen. Es geht bei den Fällen der Härtefallkommission um Einzelschicksale. Voraussetzung für eine an die Härtefallkommission gerichtete Eingabe ist - das ist geregelt -, dass die Ausländerbehörde nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel keine rechtliche Möglichkeit mehr hat, dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, und - das ist kumulativ, gehört also dazu - sich der Betroffene aus den von ihm dargelegten humanitären oder persönlichen Gründen in einer Sondersituation befindet, aufgrund derer ihn die Aufenthaltsbeendigung wesentlich härter trifft als andere Ausländer, deren Aufenthalt ebenfalls zu beenden wäre.

Die geltend gemachten Gründe müssen also eine besondere Härte für den Ausländer darstellen. Dazu kann ich Ihnen einige Beispiele nennen. Ein Antragsteller kam beispielsweise als Kleinkind nach Deutschland, hat sich hier sozialisiert, schulische und berufliche Integration sind vollzogen. Er ist letztendlich durch das Leben hier geprägt. Er hat keinen

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

Bezug mehr zur Herkunftsregion. Das ist zum Beispiel ein Fall, bei dem in der Vergangenheit humanitäre Gründe anerkannt wurden und eine entsprechende Empfehlung an das Ministerium ging, der dann auch gefolgt wurde.

Fälle mit günstigen Zukunftsprognosen für Kinder, die sich noch in allgemeiner oder beruflicher Ausbildung befanden, Fälle, in denen Menschen den eigenen Lebensunterhalt beziehungsweise den der Familie aus eigener Kraft, aus eigener Arbeit bestreiten konnten, waren Fälle, die seitens der Härtefallkommission als Empfehlung an das Ministerium herangetragen wurden und bei denen der Empfehlung dann auch gefolgt wurde.

Die Härtefallkommission - und das ist wichtig, meine Damen und Herren - befasst sich allerdings nicht als juristisches Gremium mit diesen Fällen. Sie fällt keine Urteile, sie gibt Empfehlungen ab. Sie versteht sich als beratendes Gremium und gibt eine Empfehlung an das Innenministerium. Die eigentliche Entscheidung fällt das Innenministerium als oberste Ausländerbehörde.

Das zeigt sich auch in der Besetzung der Härtefallkommission, die ebenfalls in der Härtefallkommissionsverordnung geregelt ist. Dort geht es zum einen um ein vom Landtag bestelltes Mitglied als vorsitzendes Mitglied, ferner um einen Vertreter oder eine Vertreterin des Landkreistages. Auch der Städteund Gemeindetag ist vertreten. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Saar entsendet zwei Vertreter, die evangelische wie die katholische Kirche entsenden jeweils einen Vertreter, auch die Ausländerbeiräte entsenden einen Vertreter in die Härtefallkommission. Es werden dann auch entsprechend Stellvertreter benannt.

Ich habe es schon gesagt: Das vorsitzende Mitglied wird vom Landtag bestellt. Es ist keine Aufgabe der Landesregierung, es ist vielmehr ein Recht, eine Aufgabe des Landtages, also unsere Aufgabe und wir kommen heute dieser Aufgabe nach, nachdem sich Handlungsbedarf dadurch ergeben hat, dass die Härtefallkommission keine Vorsitzende mehr hat.

Die Befassung der Härtefallkommission beziehungsweise das Vorliegen eines Härtefallersuchens stellt kein Abschiebungshindernis dar oder hat gar eine aufschiebende Wirkung. Dies auch deshalb nicht ich habe es bereits ausgeführt, wiederhole es aber an dieser Stelle -, weil das Verfahren keinen Rechtsweg abbildet. Es handelt sich um ein Verfahren außerhalb unseres gerichtlichen Systems. Es ist eigentlich analog einem Gnadenverfahren ausgestattet.

Die geübte Praxis im Saarland ist so, dass während eines Ersuchens an die Härtefallkommission in der Regel auch keine Abschiebung erfolgt, es sei denn das ist die Ausnahme, die aber auch in Vorschriften

entsprechend geregelt ist und die Sie auch in Ihrem Antrag als mustergültig zitieren -, ein Abschiebeverfahren ist in Gang gesetzt worden. An der Stelle kann es durch die Befassung in der Härtefallkommission auch keinen Stopp mehr geben, weil es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt.

Es kann auch nicht sein, meine Damen und Herren, dass gerade in den Fällen, in denen die Härtefallkommission gesetzlich überhaupt nicht zuständig ist - § 5 regelt Ausschlussgründe und § 5a greift die sogenannten Dublin-Fälle auf -, ein Abschiebungshindernis entsteht. Für diejenigen Fälle also, in denen in einem EU-Mitgliedsstaat der Asylantrag gestellt wurde oder bereits der Flüchtlingsstatus anerkannt wurde, ist eine originäre Zuständigkeit des Innenministeriums nicht mehr gegeben. Die Entscheidungskompetenz liegt in diesen Fällen ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt überprüft im Rahmen seiner Entscheidung sowohl auslandsbezogene als auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse. An diese Entscheidungen ist das Landesverwaltungsamt gebunden. Hier besteht weder eine Befassungskompetenz für die Härtefallkommission noch ein ministerieller Entscheidungsspielraum.

In dem heutigen Antrag „Härtefallkommission weiter stärken“ spricht sich die Große Koalition für eine Veränderung der Verordnung über die Härtefallkommission in der Weise aus, dass das zuständige Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Spitze der Härtefallkommission unter Darlegung der Gründe mündlich über die Ablehnung des Härtefallersuchens unterrichtet. Meine Damen und Herren, dieses Verfahren, das bereits von Minister Bouillon im Jahre 2016 zugesagt wurde, ist bestens geeignet, die Kommunikation und das Miteinander von Ministerium und Härtefallkommission zu stärken. In den vergangenen Monaten sind weniger Menschen zu uns gekommen, aber wir sind es den zu uns kommenden Asylsuchenden nach wie vor schuldig, ihr Ersuchen nach Recht und Gesetz zu behandeln, und zwar im Interesse der Betroffenen so schnell wie möglich.

Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, wenn diese Entscheidung getroffen ist und kein Härtefall vorliegt, müssen wir in der Konsequenz als Staat sagen, dass die Betroffenen unser Land verlassen müssen, insbesondere auch im Interesse derer, die einen Anspruch auf ein Bleiben, auf einen Aufenthalt in unserem Land haben.

Es wird immer Einzelfälle mit besonderen Problematiken geben, Fälle, die nach Recht und Gesetz nicht anders entschieden werden können, die aber dennoch in einer besonderen Weise betrachtet werden müssen. Deshalb, meine Damen und Herren, bin ich froh, dass wir die Härtefallkommission im Saarland haben. Sie wird aber weiterhin nur Einzelfälle ent

(Abg. Heib (CDU) )

scheiden können. Es ist gut, dass wir heute die Funktion der Vorsitzenden durch Frau Karin Schmitz-Meßner und ihre Stellvertretung durch Herrn Reinhold Schmitt beschließen werden. Ich werbe in diesem Sinne um Zustimmung zu diesen beiden Personen. Somit ist der Vorsitz der Härtefallkommission in kompetenten, qualifizierten Händen.

Mir bleibt an der Stelle nur der Dank an alle Mitglieder der Härtefallkommission für ihr engagiertes Arbeiten. Ich wünsche Ihnen allen für die Zukunft weiterhin eine glückliche Hand. - Danke.