Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorab: Dem vorliegenden Antrag der CDUund SPD-Landtagsfraktion werden wir zustimmen, denn auch wir wollen, das ist uns ganz wichtig, dass alle Risiken durch Grubenflutungen für die im Saarland lebenden Menschen und für die Umwelt ausgeschlossen werden. Wir sagen ganz deutlich, als LINKE wollen wir keine Grubenflutungen.

Es gibt viele Berechnungen, Modelle und Gutachten zum Thema, aber nur wenige praktische Erfahrungen. Dort, wo es Grubenflutungen gab, sind die Bedingungen nicht ganz genauso wie bei uns. Deshalb kann man die Ergebnisse nicht einfach auf unsere Region übertragen. Natürlich führt es zur Verunsicherung der Saarländerinnen und Saarländer, wenn etwa im benachbarten Creutzwald in Frankreich der Grubenwasserspiegel nach Abstellen der Pumpen deutlich stärker angestiegen ist, als eigentlich erwartet wurde, und das Stadtgebiet zum Überschwemmungsgebiet wurde.

Natürlich haben viele Saarländerinnen und Saarländer Angst, wenn sie hören, dass in Wassenberg bei Aachen komplette Häuserwände in der Länge von 9 Kilometern quer durch den Ort gerissen sind, Kanäle und Straßendecken massiv beschädigt wurden und ein Fußballplatz zum Teil um bis zu 8 Zentimeter angehoben wurde. Grund ist das ansteigende Grubenwasser, wie Experten der Technischen Hochschule Aachen feststellten. Es gibt auch Untersuchungen für Völklingen und Großrosseln, die zu dem Ergebnis kamen, dass es bis zum Jahr 2038 zu Vernässungen kommt. Deshalb muss man sich nicht wundern, dass bereits Tausende Bürgerinnen und Bürger gegen eine Grubenflutung unterschrieben haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen der geplanten Grubenflutung auch deshalb sehr skeptisch gegenüber, weil es neben den erwähnten Vernässungen, Hebungen und Senkungen auch mögliche Risiken beim Grubengasaustritt gibt. Wir sind skeptisch aufgrund der PCB-haltigen Hydrauliköle, aber auch wegen der mehreren Tausend Fässer Asbestzement, die unter Tage entsorgt wurden. Wir dürfen allen nachfolgenden Generationen keine, wirklich gar keine Probleme weitervererben. Dies wurde im Antrag ausdrücklich erwähnt. Wir gehen eher davon aus, dass eine Genehmigung des Grubenwasseranstiegs nicht erfolgen wird, da nach derzeitigem Stand Risiken für Mensch und Umwelt eben nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können.

(Abg. Hecker (AfD) )

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle auch, dass sich der EVS mittlerweile mit einer Stellungnahme ans Oberbergamt gewandt hat. Der Entsorgungsverband Saar befürchtet bei einer Grubenflutung schädliche Folgen für die EVS-Infrastruktureinrichtungen, so zum Beispiel Lageänderungen für Rohrleitungen, Verstopfungen verbunden mit Rückstau-Ereignissen, auch Rohrbrüche sind denkbar, Fremdwassereintritte und so weiter. Gleiches gilt für die kommunalen Kanäle und Anlagen. Es trifft zum Beispiel auch auf Anlagen der örtlichen Abwasserund Niederschlagsentwässerung zu. Bei den Hauptsammlern des EVS handelt es sich um sensible Infrastruktureinrichtungen, bei denen bereits kleine, von Professor Wagner in seinem Gutachten prognostizierte Lageänderungen die Gebrauchsfähigkeit der gesamten Anlage beeinflussen und sogar einen Totalausfall bewirken könnten.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auch angemerkt - Eugen hat es eben berichtet -, dass es in der Anhörung der Bürgermeister der von Grubenflutung betroffenen saarländischen Gemeinden vor ein paar Tagen im saarländischen Landtag auch eine positive Erfahrung gab. So hat der Bürgermeister von Großrosseln berichtet, seine Befürchtungen bei der Grubenflutung des Bergwerks Warndt vor acht Jahren seien nicht eingetroffen. Es gab weder Schäden an Gebäuden noch an Kanälen.

Für uns stellt sich aber die Frage, warum die RAG nun fluten will. In dem 2006 erstellten KPMG-Gutachten, welches der Bund in Auftrag gegeben hatte und das sich mit der Frage beschäftigt, was eine Stilllegung des Bergbaus kostet, ist von Optimierungen der Ewigkeitslasten die Rede. Wie diese Optimierungen allerdings aussehen sollen und ob damit Grubenflutungen gemeint sind, wird in diesem Gutachten nicht deutlich, es ist nämlich ein reines Finanzgutachten. Im Grubenwasser-Untersuchungsausschuss stellte aber der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller fest, dass es völlig klar gewesen sei, dass die Pumpen nicht irgendwann abgestellt werden, sondern dass auf Dauer Wasserhaltung betrieben werden muss. Auf dieser Grundlage sei auch das KPMG-Gutachten berechnet worden.

Wie wir nunmehr wissen, ist auf dessen Grundlage der Erblastenvertrag zwischen dem Bund und den beiden Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland geschlossen worden. Man könnte ihn als Haftungsversprechen bezeichnen, das heißt er regelt die Frage, was passiert, wenn das Geld der RAG-Stiftung irgendwann nicht mehr ausreicht, um die Ewigkeitslasten zu stemmen. Dann würden nämlich der Bund mit einem Drittel der Kosten und die beiden Kohleländer entsprechend je Revier haften. Warum also eine Flutung? - Es dürfte jedem klar sein, dass die RAG mit einer Grubenflutung sehr viel Geld spart.

Sie beziffert die laufenden Pumpkosten im Saarland auf rund 18 Millionen jährlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 4.500 Menschen im Saarland haben ihren Einspruch gegenüber der geplanten Grubenflutung eingereicht. Diese Menschen, darunter viele ehemalige Bergleute, haben recht. Erlauben Sie mir an dieser Stelle ein paar deutliche Worte in Richtung RAG. Als ich gestern gelesen habe, die RAG habe bestritten, dass im Saarland geplant war, die Pumpen in den ehemaligen Bergwerken ewig laufen zu lassen, hat es mir die Sprache verschlagen. Der Erblastenvertrag und auch die Aussagen des ehemaligen Ministerpräsidenten Müller sprechen nämlich eine andere Sprache, ebenso die Aussage des ehemaligen Umweltministers Stefan Mörsdorf in einer Landtagssitzung im Jahr 2008. Er erklärte damals, dass die Landesregierung darauf bestehen würde, dass die Wasserhaltung weiter und ewig betrieben wird. Diese Forderung der ehemaligen Landesregierung sei nicht nur berechtigt, sondern abgesichert durch das KPMG-Gutachten und durch den Erblastenvertrag, der auf dem Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 fußt. Jetzt vonseiten der RAG zu behaupten, es sei nicht geplant gewesen, die Pumpen ewig laufen zu lassen, ist schon harter Tobak. Ewig heißt ewig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ewigkeitskosten haben ihren Namen nicht umsonst. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag auf Grubenflutung genießt ein gesteigertes öffentliches Interesse im Saarland. Die Menschen im Saarland haben einfach Angst, dass sie mit der Grubenflutung die gleichen negativen Folgen haben, wie das beim Kohleabbau der Fall gewesen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den ehemaligen Bergbauregionen im Saarland besteht die gleiche Sorge, dass die Menschen noch einmal heimgesucht werden - mit Beschädigung des Eigentums, Erderschütterungen sowie Verunreinigung des Trinkwassers. Es steht im Raum, dass Natur und Umwelt sowie die Wasserqualität unserer Flüsse gefährdet werden. Die Bürgermeister haben Sorge darum, dass die kommunale Infrastruktur im Bereich Wasser und Abwasser gefährdet wird.

Alle diese Sorgen sind im Hinblick insbesondere auf die Vergangenheit im Bergbau durchaus verständlich. Sie mögen auch ihre Berechtigung haben. Alle

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

diese Sorgen und Nöte werden von uns ernst genommen. Sie werden von uns genauso ernst genommen, wie seinerzeit die Sorgen und Nöte der Menschen im Saarland beim aktiven Kohlebergbau ernst genommen wurden.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Diese Sorgen werden nicht erst jetzt zum Zeitpunkt der großen Medienpräsenz ernst genommen. Ich darf für meine Partei und meine Fraktion sagen, wir haben bereits am 05.03.2015 eine Resolution an die saarländische Landesregierung gerichtet mit dem Titel „Absoluter Vorrang für Mensch und Natur bei der Grubenwasserhaltung“. Wir haben in dieser Resolution an die saarländische Landesregierung größtmögliche Transparenz und Information der Bevölkerung in Bezug auf jegliche Änderung bei der Grubenwasserhaltung im Saarland durch die RAG AG eingefordert. Diese Transparenz ist bis heute eingehalten worden. Die Einhaltung der Transparenz wird von uns weiterhin eingefordert, insbesondere auch gegenüber den saarländischen Städten und Gemeinden.

Sämtliche mit der Thematik befassten Behörden das war unsere Forderung - haben ihre Informationsarbeit neutral, sachorientiert und auf der Grundlage der Rechtslage zu leisten. Bestandteil unserer Resolution war eine ausführliche und frühzeitige Bürgerbeteiligung. Ich stelle fest, auch dies ist bis heute vollumfänglich gewährleistet. Eine ganz wesentliche und nachhaltige, für uns unverzichtbare Forderung ist die Einhaltung der natürlichen Barriere zwischen dem Grubenwasser und den Trinkwasservorkommen sowie zwingend die Untersuchung auf eventuelle Schadstoffvorkommen.

Meine Damen und Herren, aus dieser Resolution ist erkennbar, dass wir uns frühzeitig mit dieser Problematik beschäftigt haben und dass wir uns zur rechten Zeit mit den Sorgen der Menschen in diesem Land auseinandergesetzt haben. Aus unserem politischen Handeln ist ganz glasklar sichtbar, dass es bei dieser Resolution nicht bei einer abstrakten Leerformel oder Worthülse bleibt. Wir haben uns vielmehr in der Großen Koalition aus CDU und SPD in zwei Legislaturperioden ganz klar für die Interessen der Menschen im Saarland ausgesprochen. Da hat die Problematik der Grubenflutung eine wichtige Rolle gespielt. Es war der Wunsch der Menschen im Saarland, dass genau diese Koalition zustande kommt und sich diesem Problem widmet.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen und Zuruf: Sehr richtig!)

Es war in der vormaligen Legislaturperiode und in dieser Legislaturperiode Usus, dass wir insbesondere den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau eingerichtet haben. Das haben wir aber nicht deshalb getan, um die Sicherheit im Bergbau

zu gewährleisten. Uns ging es vielmehr ausschließlich und in erster Linie darum, dass wir die Sicherheit der Oberflächenbewohner gewährleisten können, und dass alles, was mit der Grubenflutung verbunden ist, einen Ausschuss hat, der die Interessen der Menschen in der betroffenen Bergbauregion verfolgt.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist bei dem komplexen Thema durchaus verständlich, wenn sich Unsicherheit breit macht und wenn ein kompliziertes fachtechnisches Gutachten breite Verständnislücken hinterlässt. Man kann an dieser Stelle ruhig zugeben, wir hatten als Abgeordnete am Anfang auch unsere Probleme. Aber was macht man? Wir haben nachgefragt. Wir haben uns in die Thematik eingearbeitet. Wir haben für uns persönlich und für andere Aufklärung betrieben. Wir haben die Betroffenen angehört.

Der Kollege Eugen Roth hat es eben erwähnt: Wir haben eine Anhörung durchgeführt, zu der alle vom Bergbau betroffenen saarländischen Bürgermeister anwesend waren - alle ohne Ausnahme. Jeder hat die Probleme in seiner Gemeinde sowie die Sorgen und Nöte, die die Bürgerinnen und Bürger den Bürgermeistern vorgetragen haben, dezidiert auf sachlicher Grundlage in diesem Ausschuss vorgetragen. Sämtliche vorgetragenen Bedenken, Risiken und Sorgen sind von uns aufgenommen worden. Sie sind Gegenstand unserer politischen Betrachtung und Bewertung. Gegebenenfalls werden sie auch Anlass zu einer politischen Intervention unsererseits sein.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Aber bei Betrachtung aller Emotionen kommen wir um die Fakten nicht herum. Es nutzt wenig, wenn man bei diesem Thema versucht, sich in der Vulgärsprache Luft zu machen. Es ist völlig zulässig und absolut in Ordnung, wenn eine wissenschaftliche Expertise angezweifelt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ohne eine fundierte wissenschaftliche Gegenposition ist es jedoch sachlich unglaubwürdig, Aussagen darüber zu treffen, dass eine Grubenflutung auf -320 m schlimmer ist als das, was man derzeit im Ist-Zustand hat.

Das war auch Thema bei uns im Ausschuss. Was haben wir gemacht? Wir haben uns zusammengesetzt und gemeinsam beschlossen, wir lassen den Gutachter Professor Wagner in den Ausschuss kommen und lassen uns beraten. Ich gebe zu, das war keine leichte Kost, lieber Eugen. Es waren drei Stunden, die Professor Wagner vorgetragen hat. Er ist ein aus unserer Sicht absolut hochkompetenter Mann, eine Koryphäe auf dem Gebiet der Hydrogeologie. Wir sind aber zu den Ergebnissen gekommen, die für uns erstmal maßgeblich waren.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Das Gutachten - das ist im Ausschuss zum Ausdruck gekommen - enthält einen Kernsatz. Es gibt zu diesem umfänglichen Gutachten eine sogenannte nichttechnische Zusammenfassung in Form einer stichhaltigen Auflistung der Kernergebnisse. Wenn Sie so wollen, ist das etwas für uns Abgeordnete oder für diejenigen, die sich intensiv einarbeiten wollen. Diese Expertise hat einen Kernsatz. Ich gebe ihn wieder: Die dauerhafte Wasserhaltung auf heutigem Niveau ist keine Lösung, bei der Ereignisse, die auch beim Grubenwasseranstieg auf -320 m in Phase 1 auftreten könnten, nicht vorkommen könnten. Das heißt im einfachen Fußgänger-Deutsch: Wenn ich das Grubenwasser auf -320 m ansteigen lasse, dann hat das keine größeren oder nicht weniger Folgen, als wenn ich das Grubenwasser wie bisher von unten heraufpumpe.

Meine Damen und Herren, das ist zunächst einmal eine Aussage, mit der man sich beschäftigen und auseinandersetzen muss. Das ist eine schwergewichtige Aussage in Bezug auf die Faktenlage. Es ist vor allen Dingen eine Aussage, die geeignet ist, in der Thematik Vertrauen zu schaffen. Deshalb darf ich nochmals feststellen: Bei allen Emotionen und bei allem verständlichen Misstrauen gegenüber der beantragten Grubenflutung müssen wir uns mit den Fakten und der tatsächlich gegebenen Rechtslage auseinandersetzen.

Im Erblastenvertrag, der von meiner Vorrednerin angesprochen worden ist, hat sich die RAG Stiftung ab dem Zeitpunkt der Einstellung des subventionierten Steinkohlebergbaus zur dauerhaften Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus der RAG AG verpflichtet. Was Ewigkeitslasten sind, ist im KPMGGutachten, das Gegenstand des Erblastenvertrages ist, festgehalten. Danach ist Ausgangslage die ewige Grubenwasserhaltung. Wenn man allerdings das KPMG-Gutachten durchliest, kann man durchaus eine Option erkennen einer späteren Untersuchung durch zuständige Stellen, wie das Grubenwasser in Zukunft zu behandeln sein wird. Dabei kann durchaus ins Auge gefasst werden - das ist jetzt bei der RAG der Fall -, Grubenwasser ansteigen zu lassen. Dem gilt der vorliegende Antrag.

Ob das letztendlich der Fall ist und zu einem guten Ergebnis kommt, meine lieben Freunde, meine Damen und Herren, hat der Landtag des Saarlandes nicht zu entscheiden. Diese Frage wird einzig und allein in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren, in dem alle möglichen Erwägungen der Eigentumsbeeinträchtigungen der Oberflächenbewohner in der betroffenen Abbauregion - eventuelle Gefährdung der Trinkwasserversorgung, Einfluss auf Natur und Umwelt, Gewässerschutz sowie mögliche Geländehebungen sowie Erschütterungen vorgebracht werden, von der Landesbehörde, die die fachliche Kompetenz hat, geprüft und bewertet wer

den und letztendlich auch entschieden wird. Dieses Verfahren entspricht dem zwingenden Rechtsstaatsgebot, das für alle Bürger und Institutionen in einem Rechtsstaat gilt und so natürlich auch in diesem Verfahren für die RAG AG.

In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, in der öffentlichen Anhörung durch den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau in der vergangenen Woche wurde ausdrücklich von der Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindetages - der Kollege Roth hat es eben schon erwähnt -, Frau Beckmann-Roh, im Kreise der um die Interessen ihrer Gemeinden besorgten Bürgermeister dazu aufgerufen, dem beantragten Genehmigungsverfahren nicht von vorneherein mit Misstrauen zu begegnen. Es ist von ihr ausgeführt worden, es sei eine sorgfältige Risikoabwägung erforderlich. Der Städteund Gemeindetag gehe davon aus, dass dies derzeit gewährleistet ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist in der Anhörung ein Fakt, ein Umstand, der im Hinblick auf das gesamte Verfahren ein Schwergewicht ist und im Verfahren mit zu beachten ist. In der Anhörung ist auch ein Vorschlag vorgetragen worden, den es zu prüfen und eventuell aufzugreifen gilt. Es geht um die Frage des Ombudsmannes oder der Ombudsfrau, genderkonform. Diese Person soll, ähnlich wie beim Kohleabbau, als ein unmittelbarer Ansprechpartner für die Sorgen im Zusammenhang mit den Fragen einer eventuellen Grubenwasserflutung in aller Kompetenz Rede und Antwort stehen können.

Wir in diesem Hause, das sage ich insbesondere für die Regierungskoalition, werden im Interesse der Menschen in diesem Lande ein wachsames Auge darauf haben, dass eine sorgfältige Risikoabwägung bis zum Abschluss dieses Verfahrens gewährleistet bleibt. Diesen gesamten Prozess werden wir als Mitglieder dieses Hauses und als Vertreter der Interessen der Saarländerinnen und Saarländer konstruktiv begleiten, und ich bin davon überzeugt, dass wir diese Aufgabe genauso erfolgreich zu einem guten Ende bringen, wie wir das beim sozialverträglichen Ausstieg aus dem Kohlebergbau geschafft haben. Dort haben wir, wie jedermann nachvollziehen kann, bis heute unser Wort gehalten, und wir werden das Wort auch in dieser Thematik gegenüber den Saarländerinnen und Saarländern halten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Herausforderungen des saarländischen Steinkohlebergbaus sind mit seinem Ende der Förderung von Steinkohle nicht geringer, sondern eher größer und vor allen Dingen auch anders geworden. Dieser Herausforderung stellt sich die saarländische Landesregierung. Sie lässt sich dabei insbesondere von den Prinzipien lenken, die in diesem Land nicht nur gute Tradition, sondern auch aufgrund der Verfassung und der entsprechenden Gesetze abzuleiten sind, nämlich den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Man mag zu dem einen oder anderen Antrag, der nicht nur mit Blick auf das Thema Grubenwasserhaltung gestellt wird, stehen wie man will, man mag ihn positiv oder negativ sehen, das ändert für ein rechtsstaatliches Verfahren überhaupt nichts. Man hat den rechtsstaatlichen Prinzipien dadurch Rechnung zu tragen, dass man diesen Antrag nach Recht und Gesetz behandelt. Darauf hat der Antragsteller einen Anspruch, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich sage das auch im Hinblick auf die eine oder andere aufgeheizte Diskussion. Die saarländische Landesregierung ist in dieser Frage kein Erfüllungsgehilfe von irgendjemandem, auch nicht der RAG. Wir sind verpflichtet, einen Antrag, der gestellt wurde, nach Recht und Gesetz abzuhandeln und abzuwägen, die Entscheidungsgrundlagen zu überprüfen und in Einklang mit Recht und Gesetz zu bringen.

Lassen Sie mich das insbesondere mit Blick auf das hier zugrunde liegende Thema sehr deutlich herausstellen: Die saarländische Landesregierung und insbesondere das Umweltministerium dürfen gar nicht zustimmen, wenn am Ende eine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit bestehen sollte. Eine solche Veränderung muss nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein. Das ist der Besorgnisgrundsatz und deswegen sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Sollte sich am Ende dieses Verfahrens herausstellen, dass dem Besorgnisgrundsatz nicht Rechnung getragen wird, dann wird es alleine schon deswegen keine Genehmigung geben, weil es sie nicht geben kann. Das ist der Grundsatz, dem sich die saarländische Landesregierung verpflichtet sieht!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich bin auch gefragt worden, ob die saarländische Landesregierung überrascht war hinsichtlich des Widerstandes gegen diese Pläne und wie wir darauf reagieren. Nein, wir waren nicht darüber überrascht, ganz im Gegenteil, wir haben ja selbst unser Verfahren darauf ausgelegt, dass möglichst viele ihre Expertisen, Erfahrungen, Befürchtungen, Hinweise und

Ergänzungen einbringen. Deswegen waren wir auch froh darüber, dass so viele Menschen sich dieses Themas angenommen haben. Es bleibt aber am Ende ein Prozess, ein Verfahren, ein Antrag, der nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktioniert, und keine politische Entscheidung, wie ich gestern in einer großen saarländischen Tageszeitung nachlesen konnte. Da hat eine Partei, die in diesem Parlament nicht mehr präsent ist, davon geredet, dass es eine solche sei. Genau dies ist es eben nicht! Es ist ein Antragsverfahren, das nach Recht und Gesetz abgehandelt wird, nach dem obersten Grundsatz, den ich eben beschrieben habe, nämlich dem Besorgnisgrundsatz: Wenn nicht alles nach Möglichkeit ausgeschaltet und eine entsprechende, wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Besorgnisgrundsatzes auszuschließen ist, wird es keine Genehmigung geben, und das ist das Prinzip und keine politische Entscheidung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)