Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Verehrte Öffentlichkeit! Ich darf heute hier für die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD diesen Antrag ins Plenum einbringen, weil das Thema des möglichen Grubenwasseranstiegs im Saarland in der Öffentlichkeit eine sehr hohe Aufmerksamkeit genießt. Wir haben dieses Thema bereits eng begleitet und haben vor, dies auch weiterhin zu tun.

Wir haben den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau am 22.04.2015 eingesetzt, ich darf seitdem den Vorsitz ausüben. Wir hatten in der Plenardebatte am 18.03.2015 unter Tagesordnungspunkt 21, Drucksache 15/1304, folgende Maxime für die Arbeit ausgegeben - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich zwei Sätze zitieren -: Oberstes Gebot bei allen Verfahrensabschnitten muss sein, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnene Erkenntnisse müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. - Daran hat sich bis heute in unserer Arbeit nichts geändert, auf dieser Grundlage arbeiten wir und werden wir weiter arbeiten.

Am vergangenen Montag ist die Frist für Einwendungen abgelaufen. Ich darf drei Schlagzeilen jüngeren Datums - von vor Ablauf dieser Frist - aus der Saarbrücker Zeitung zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Schlagzeile 1: „Viele Fragen bleiben offen“, Saarbrücker Zeitung vom 10.01.2018 im Lokalteil Neunkirchen nach einer Großveranstaltung; Schlagzeile 2: „Wir sind nicht der Erfüllungsgehilfe der RAG“, im Landesteil der Saarbrücker Zeitung am 11.01.2018, das war der geschätzte Herr Minister; Schlagzeile 3 vom 15.01.2018: „Die Angst, die aus der Tiefe kommt.“ Das heißt, es gibt Fragen, es gibt Ängste, es gibt Anträge, die wir ernst nehmen. Wir wollen dabei allen Beteiligten Rechnung tragen

dazu gehört der Antragsteller, aber natürlich auch unsere Bevölkerung. Übrigens arbeiten in diesem Ausschuss alle Fraktionen sehr partnerschaftlich und offen zusammen. Ich darf sagen, dass wir die Ängste der Bevölkerung und das dringende Bedürfnis der Öffentlichkeit, mehr zu erfahren, sehr ernst nehmen, deshalb führen wir auch heute noch einmal diese Debatte.

Wir sind und bleiben aktiv. Dabei ist das Gebot, das wir als Landtag, als Legislative beachten müssen: Wir müssen uns selbst ernst nehmen, das heißt, wir müssen die Rechtsstaatlichkeit ernst nehmen. Das sage ich deshalb, weil es in einem Parforceritt bisher schon einige Verfahrensschritte gab: Es gab die Antragstellung, den Scoping-Termin unter Einbindung der kommunalen Ebene, bei dem darüber gesprochen wurde, ob die Antragsunterlagen komplett sind und so weiter, es gab die Auslegung vom 15.10. bis 15.11.2017, es gab eine zweimonatige Frist für Einwendungen, das ist meines Wissens einen Monat länger, als es gesetzlich vorgeschrieben ist, es gibt jetzt noch eine Sonderfrist für den EVS. Jetzt sind die Behörden in dem Stadium angekommen, wo alles sorgfältig geprüft werden muss. Es sind zahlreiche Einwendungen gegen den möglichen Grubenwasseranstieg vorgebracht worden, wenn ich richtig informiert bin, waren es über 4.000.

Es wird sich die Frage stellen, ob man schon genügend wissenschaftlich-gutachterliche Expertise eingeholt hat oder ob man noch etwas braucht. Am Ende des Verfahrens wird es dann entweder eine Genehmigung des Antrages geben oder eine Genehmigung unter Auflagen oder eine Versagung der Genehmigung. Das sind die drei Varianten. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen, egal wie entschieden wird, es wird Klagen geben. Alles andere würde mich wundern. Dann erst haben wir eine rechtsstaatlich abgesicherte Situation. Das heißt, das alles wird noch erheblichen Zeitaufwand in Anspruch nehmen.

Insofern will ich an dieser Stelle sagen, dass wir den Antrag der AfD ablehnen werden. Aber nicht, weil er von der AfD kommt, sondern weil wir der folgenden tiefen Überzeugung sind: Wir können als Landtag Willensbekundungen abgeben, aber diese Willensbekundungen müssen, weil sie ein gewisses Gewicht haben, auch bei der Exekutive und bei den Behörden, rechtsstaatlich abgesichert sein. Wenn wir das jetzt in diesem Stadium tun würden, wäre das nicht der Fall. Deshalb können wir leider Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Wir haben uns mit alledem erheblich befasst. Die Einsetzung des Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau erfolgte am 22. April 2015, seitdem wurden immerhin 22 Ausschusssitzungen durchgeführt. Bei denen ging es nicht nur um Grubenwasser oder den möglichen Anstieg und den An

(Vizepräsidentin Ries)

trag, sondern auch um Flächenmanagement. Wir haben uns von links nach rechts, von oben nach unten mit diesem Thema befasst.

Seitdem gab es unter anderem Expertenanhörungen, Besuche vor Ort, es wurde mit dem Unternehmen geredet, es wurde zu dem Thema Bergschadensvermutung eine intensive Expertenanhörung durchgeführt - zwei Tage, am 09. September und am 01. Oktober 2015 -, bei der ungefähr 20 Expertinnen und Experten, Professorinnen und Professoren angehört wurden. Das hat auch schon einen gewissen Erfolg gehabt, den ich uns einfach mal ans Revers hefte, weil chronologisch danach die RAG mit Datum 18. April 2016 die Bergschadensvermutung, wenn es zum Grubenwasseranstieg käme, zugunsten der Bevölkerung erweitert hat. Wenn ich nochmal kurz zitieren darf, Frau Präsidentin: Darüber hinaus erklärt die RAG-Aktiengesellschaft sich hiermit rechtsverbindlich dazu bereit, sich freiwillig der Bergschadensvermutung des § 120 Bundesberggesetz für Erhebungsschäden in den Bereichen zu unterwerfen, in denen bergschadensrelevante Erhebungen festgestellt werden. Gleiches gilt für eventuelle Schäden aus Erschütterungen in Bereichen, in denen durch den Grubenwasseranstieg hervorgerufene Erschütterungen in bergschadensrelevantem Ausmaß stattfinden. - Zitatende. Das heißt, die ganze Geschichte ist schon mal weiter als zu Beginn dieses Verfahrens.

Ich sage nicht, dass wir damit schon zufrieden sind, ganz im Gegenteil, ich komme am Schluss nochmal darauf zurück. Man sieht jedoch, dass die Arbeit, die wir konstruktiv und engagiert geleistet haben, auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bereits ein ganz konkretes Ergebnis gebracht hat, nämlich bei der Frage: Was wäre, wenn es dazu käme und wenn es Bergschäden geben würde - Konjunktiv -, wie weit wären wir dann abgesichert? Da sind wir erheblich weiter, das mit den Erdhebungen und Erschütterungen war vorher nicht drin. Es bleiben noch andere Schadensbilder, aber dazu später. Die Arbeit hat sich jetzt schon ein Stück weit gelohnt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Neben dem Unternehmen, das wir mehrfach angehört haben, und neben der Interessengemeinschaft der Berggeschädigten, die wir angehört haben und wieder anhören werden, haben wir die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Kommunen ebenfalls zu eine Anhörung eingeladen. Das war am Donnerstag der vergangenen Woche, es sind immerhin 22 gekommen, die persönlich ihre Vorstellungen vorgetragen haben. Andere haben sich entschuldigt und ihre Stellungnahmen eingereicht, die im Tenor allesamt kritisch waren. Das ist auch gut so, das will ich ausdrücklich begrüßen. All das, was gemacht wird - auch die Veranstaltung in meiner Heimatgemeinde Merchweiler am 08. Januar

2018, bei der die Halle überfüllt war, fast 900 Leute waren da, darunter mehrere Abgeordnete -, ist schon der Beweis dafür, dass die Bevölkerung wach ist, dass sie kritisch ist und Fragen hat, die beantwortet werden müssen.

Das hat sich auch bei der Anhörung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie ein roter Faden durch alle Stellungnahmen gezogen. Ich darf stellvertretend nur ein paar wenige nennen - ohne den anderen zu nahe zu treten; sie haben alle tapfer für ihre Kommune gekämpft. Ich will stellvertretend Armin König und Peter Lehnert erwähnen. Armin König, den ich bestens kenne und auch schätze und Peter Lehnert sind an dieser Baustelle sehr stark unterwegs. Es wird Kampagne gemacht, so möchte ich das von meiner Warte aus einmal klassifizieren. Das hat dazu beigetragen, dass die Öffentlichkeit interessierter ist, wesentlich interessierter, als sie es vorher an unserer furztrockenen Arbeit war. Man muss aber aufpassen. Wenn die Menschen Ängste äußern, müssen wir in dem Prozess mehr aufklären, dass wir nach Recht und Gesetz vorgehen, wir müssen die Fragen beantworten. Wir sollten aber nicht die Leute auf die Bäume jagen, weil das den Menschen nicht guttut, und wenn sie auf den Bäumen sind, dann kriegen wir sie nicht mehr herunter. Die Menschen müssen offen bleiben. Ich habe großes Vertrauen in die Bergbaubehörden, die machen das nach Recht und Gesetz. Es nützt uns gar nichts, wenn wir die Bevölkerung gegen die Behörden aufbringen, die nichts tun, als wacker ihre Arbeit zu verrichten. Ich würde mir als Amtsträger auch meine Gedanken darüber machen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein interessanter Vorschlag kam von Armin König, nämlich die Einrichtung einer Enquetekommission. Das ist sehr groß, hoch und stark ausgedrückt. Ich nehme an, dass eine sogenannte Enquetekommission auch entsprechend teuer wäre. Man muss den Gedanken weiter verfolgen. Ich behaupte, bis auf Weiteres ist der Ausschuss für Bergbau und Grubensicherheit schon so etwas wie eine „Enquetekommission“. Ich will noch Bürgermeister Dreistadt von Großrosseln anführen, der gesagt hat, bei ihm wäre seit acht Jahren geflutet, es seien keine Schäden aufgetreten, für ihn und seine Kommune sei hauptsächlich das Monitoring interessant. Ich darf last, but not least Bürgermeister Adam von Sulzbach erwähnen, der die Idee einer unabhängigen Ansprechstelle eingebracht hat. Auch das halte ich für spannend.

Also, das hat sehr wohl etwas gebracht, wir machen an dieser Stelle weiter. Am 26. Februar 2018 tagt der Ausschuss zum nächsten Mal, wir haben die Interessengemeinschaft der Bergbaugeschädigten, den Landkreistag und den EVS eingeladen. Es wird weitergehen, ich habe in Absprache mit Günther

(Abg. Roth (SPD) )

Heinrich das Unternehmen informiert und gesagt, ihr könnt gerne nochmal kommen, bringt allerdings etwas mit im Köcher.

Ich will mich übrigens bei dir ganz herzlich für die Unterstützung bedanken, Günther Heinrich. Dass das solche Ausmaße annimmt, hätten wir auch nicht gedacht, aber es schweißt zusammen. Seit 2015 haben wir das Thema inklusive heute sieben Mal im Plenum behandelt. Ich will Volksinitiativen keinen Abbruch tun, immer wenn das Volk uns ruft, müssen wir da sein, aber es hätte keiner Volksinitiative bedurft, um uns zu aktivieren. Wir waren bereits initiativ. Wir stellen uns natürlich gerne der Volksinitiative, kein Thema, weil das uns quasi in unserem Engagement unterstützt, es hat jedoch des Wachrufes nicht bedurft; wir waren schon da, bevor überhaupt gerufen wurde.

Ich möchte ein paar wesentliche Erkenntnisse ausführen, die wir bisher haben. Die wichtigste Erkenntnis ist: Ängste bei dem Thema, das umfassend und kompliziert ist, sind verständlich und nachvollziehbar. Das Ziel darf jedoch nicht sein, sie zu verstärken, vielmehr müssen wir den Ängsten entgegenwirken durch Aufklärung oder Maßnahmen. Das ist etwas, was uns vielleicht von mancher Kampagne unterscheidet. Manche Ängste sind unbegründet.

Erstens. Die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen. Der Landtag ist dabei der oberste Wächter, er hat den Ausschuss vorgeschaltet. Ich habe bisher nicht den geringsten Zweifel, und ich sage es aus dem Ausschuss heraus genauso wie Barbara Beckmann-Roh, die Sprecherin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, es gesagt hat: Nehmen Sie die Argumente ernst, aber es gibt keinerlei Gründe, an den Behörden zu zweifeln.

Zweitens. Selbst wenn es unter Auflagen zur Genehmigung käme, haben die möglichen Schadensbilder rein gar nichts zu tun mit den Zeiten des früheren aktiven Bergbaus. Ich bitte darum, dies an die Öffentlichkeit zu transportieren! Die Leute meinen, es wird wieder losgehen, wie in meiner Heimatgemeinde Merchweiler, 100 Totalschäden. Das wäre selbst bei Flutung bis oben hin nicht zu erwarten; das ist unisono von allen Gutachtern die Erkenntnis.

Drittens Ich darf Professor Jürgen Wagner zitieren die Präsidentin hat nichts dagegen -, der im Ausschuss sehr konkret wurde. Er hat im Ausschuss aufgrund von Rückfragen Folgendes gesagt, sinngemäß, nicht im Wortlaut, das kann man im Protokoll nachlesen, ich habe es mir jedoch genau gemerkt: Nach menschlichem Ermessen ist bei einem möglichen Anstieg auf bis -320 m - nur das betrachten wir im Moment, wir betrachten nicht bis oben hin, weil es noch gar keinen Antrag gibt - eine zusätzliche Trinkwassergefährdung ausgeschlossen.

Was viele Leute ja nicht verstehen: Auch das abgepumpte Grubenwasser wird heute bereits in unsere Gewässer abgeleitet. Das geht nicht irgendwohin, das verflüchtigt sich nicht oder löst sich auf, sondern das wird bisher bereits in bestimmte Bäche abgeleitet. Der Irrglaube, das würde nicht geschehen, existiert jetzt schon. Das war immer eine aufrechterhaltene Fata Morgana, die man auch einmal aufklären sollte. Ich hoffe, es ist mir ein bisschen gelungen.

Letztendlich bleiben dennoch viele Fragen offen. Das Thema der Kanalinfrastruktur ist beispielsweise etwas, was man genau untersuchen muss, auch das Thema Giftstoffe unter Tage. Dazu nur Folgendes, weil mich Bernd Wegner gerade ankuckt. Es gab damals noch nicht den Ausschuss, dem ich jetzt vorsitze, es war damals noch der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit unter Vorsitz von Bernd Wegner. Ich glaube, im März oder Februar des Jahres 2015 war genau diese Thematik Giftstoffe unter Tage dort auf der Tagesordnung. Das wurde ausführlich behandelt. Die Staatsanwaltschaft hat uns informiert. Das war damals ausermittelt worden, letztendlich ist das Verfahren eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft und die damals im Ausschuss Beteiligten, auch die RAG, sagten: Bringen Sie uns ganz konkrete Angaben, dann wird ein Strafverfahren wieder in Gang gesetzt und es wird ermittelt. - Nur, das ist bisher alles immer ermittelt worden und man kann nicht auf der Basis von Gerüchten ermitteln, sondern nur auf der Basis von Fakten. Das muss erheblich konkreter sein. Das nur noch einmal auch als Erinnerung.

Last, but not least gibt es dennoch viele Fragen, die offen sind, die wir auch in Absprache mit den Behörden, mit den Ministerien, vor allen Dingen was Wasser und so weiter betrifft, ständig immer dynamisch miteinander behandeln müssen. Ich darf auch feststellen, bei allen Fragen, die wir bisher hatten - es sitzen gerade die Ministerin und der Minister neben mir -, wurden uns immer alle Auskünfte erteilt. Da läuft nichts hintenrum oder so. Das passiert alles in aller Offenheit.

Dennoch regen wir an, dass geprüft wird, ob eventuell trotzdem noch eine weitere Verbesserung der Bergschadensvermutung vorgenommen werden kann. Das ist allerdings ein Bundesgesetz mit allem Drum und Dran. Das heißt, da braucht man im Bundesrat Mehrheiten und so weiter. Wir regen das dennoch an, beispielsweise für die Themen Ausgasungen, Vernässungen und Trinkwasserschutz im Allgemeinen.

Wir haben einen riesigen Aufklärungsbedarf. Nach meiner Auffassung - das hat Merchweiler gezeigt geht das an die Adresse der RAG. Die RAG hat einen Antrag gestellt, die will etwas von diesem Land. Die hat auch in früheren Zeiten schon viel bekommen. Dann muss sie entsprechend auch Aufklä

(Abg. Roth (SPD) )

rung leisten. Da ist die RAG in einer Bringschuld. Ich würde mir wünschen, dass wir in dieser Frage halbwegs mit Nordrhein-Westfalen gleichziehen. Denn bei kritischer Betrachtung habe ich immer wieder das Gefühl, wir sind da nicht auf Ballhöhe mit dem bevölkerungsreichsten Bundesland.

Letztendlich bleibt im Kern die Frage, ob ein kontrollierter, engstens überwachter Grubenwasseranstieg für Mensch und Umwelt nicht nachhaltig besser wäre als die ewige Aufrechterhaltung des künstlich geschaffenen Eingriffszustandes. Das heißt übersetzt, ob es wirklich besser wäre, wenn wir beschließen würden, es muss immer gepumpt werden, ist aus Umweltschutzgründen, aus Gründen des Schutzes von Mensch und Natur sehr kritisch zu hinterfragen. Es gibt viele, letztendlich auch einige der Kampagnenkritiker, die einem hinter vorgehaltener Hand sagen, eigentlich kann man nicht dauerhaft pumpen, weil das ein ungedeckter Scheck für die zukünftigen Generationen wäre. Wir stellen uns unserer Verantwortung. - Glück auf!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Lutz Hecker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Was der Kollege Roth eben gesagt hat, was die Arbeit im Ausschuss betrifft, das kann ich ausdrücklich bestätigen. Es haben alle Mitarbeiter im Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, alle Abgeordneten aus allen Fraktionen, sich intensiv mit der Thematik befasst und sich die Arbeit keineswegs leicht gemacht. Ich nehme auch für die AfD-Fraktion in Anspruch - der Kollege Roth hat es explizit bestätigt -, dass wir uns intensiv auch mit den Themen, die Professor Wagner vorgetragen hat, auseinandergesetzt haben. Ich nehme auch für mich in Anspruch, dass ich das Thema durchdrungen und verstanden habe. Gerade im Hinblick auf die Aussagen, die AfD würde in den Ausschüssen nicht mitarbeiten, weise ich das von mir.

Aber jetzt zu unserem Antrag. Wir kommen gerade auch aufgrund der Tatsache, dass wir uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben, zu anderen Schlussfolgerungen als der Antrag von CDU und SPD. Seit Jahrhunderten leben die Menschen im Saarland mit dem Bergbau. Viele Jahre war die Kohle Grundlage der wirtschaftlichen Existenz von Generationen von Bergleuten und ihren Familien. Aber auch viele andere Wirtschaftszweige, angefangen bei den Kraftwerken, die Stahlindustrie, Maschinenbau, sonstige Zulieferer, Dienstleistungsunter

nehmen und so weiter, haben lange Zeit vom Bergbau gelebt und profitiert.

Mit dem Bergbau zu leben, hieß aber auch immer, mit den Gefahren aus dem Bergbau zu leben, angefangen bei den Unglücken unter Tage, die das Leben vieler Bergleute gekostet haben, über die schweren Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit ruiniert haben, bis hin zu den Auswirkungen auf die Umwelt der Menschen und auf ihr Hab und Gut. Erdbeben haben schwere Schäden verursacht, Bergsenkungen haben die Häuser der Saarländer beschädigt oder unbewohnbar gemacht, Gotteshäuser zerstört, Infrastruktur unbrauchbar gemacht.

Gegenstand der aktuellen Diskussion ist der Antrag der RAG beim Oberbergamt, in einem ersten Schritt in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel das Grubenwasser bis auf ein Niveau von -320 m NN ansteigen zu lassen. Die RAG teilte nun gestern im „Saartext“ des SR angesichts der aktuellen veröffentlichten Meldungen mit - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -: „Weil das Saarland hügelig sei, sei es anders als an der Ruhr möglich, das Grubenwasser ohne zu pumpen in die Saar einzuleiten.“ Wir schließen daraus, dass, obwohl in jeglichen Stellungnahmen zum jetzigen Antrag der RAG beim Oberbergamt zur Genehmigung der Phase 1 des Grubenwasseranstiegs bis auf -320 m NN gesagt wird, dass die Gutachten sich derzeit ausschließlich auf Phase 1 beziehen - vor allem, dass eine Aussage zu Auswirkungen und Risiken einer Phase 2 anhand der vorliegenden Gutachten überhaupt nicht bewertet werden könne und eine solche Phase 2 umfangreiche weitere Untersuchungen voraussetzen würde -, diese Problematik der Phase 2 seitens der RAG ohne jegliche Rücksicht auf die enorme Ablehnung aus der saarländischen Bevölkerung gegen den Antrag zur Phase 1 nun bereits wieder in die Diskussion eingebracht wird.

Durch eine solche öffentliche Aussage wird das Misstrauen gegenüber der RAG, soweit nicht bereits vorhanden, ganz sicher gefördert. Es gibt ja nun einmal die Aussagen des vormaligen Ministerpräsidenten Peter Müller, der bestätigt, dass er die Aussagen seitens der RAG stets so verstanden habe, dass die RAG beziehungsweise die Stiftung auch nach dem Ende des Bergbaus an der Saar dauerhaft die Wasserhaltung in den Gruben aufrechterhalten wolle. Bei den Menschen im Land und offensichtlich auch bei der Regierung hat sich über Jahre das Verständnis festgesetzt, dass eine neuerliche Gefährdung von Hab und Gut und Gesundheit der Menschen, von Trinkwasser und Umwelt, die bei einer Flutung der Gruben derzeit kein Mensch ausschließen kann, absolut ausgeschlossen wird, indem das Grubenwasser eben ewig abgepumpt wird. Diese Aussagen gab es.

(Abg. Roth (SPD) )

Es wurden in Deutschland in der Vergangenheit schon häufiger politische Entscheidungen gefällt, weil die politisch Verantwortlichen nicht bereit waren, auch noch so kleine Risiken für Mensch und Umwelt einzugehen. Erinnert sei an die Entscheidung der Bundeskanzlerin, aufgrund der Ereignisse im Kernkraftwerk Fukushima nach dem Erdbeben und dem Tsunami im Jahr 2011 acht deutsche Kernkraftwerke über Nacht vom Netz zu nehmen, weil man unter anderem die Erdbebensicherheit unserer Kraftwerke als nicht gewährleistet ansah.

Warum sollen wir, die saarländischen Abgeordneten, in einem den Saarländern und ihrem täglichen Erleben viel näherstehenden Problem nicht in der Risikoabwägung zu einer ganz ähnlichen Grundsatzentscheidung kommen können? Ich bin mir sicher, dass der saarländische Landtag, wenn er sich auf die Seite einer großen Anzahl der Bürger stellt, auch die Weichen stellen kann, dass die Hemmschwellen und Widerstände letztlich so groß werden, dass eine Entscheidung, die eben vielleicht auch geringe oder nur nicht auszuschließende Risiken außer Acht lässt, nicht mehr getroffen werden kann. Diese vergleichsweise leichte Entscheidung sollten wir heute treffen.

Im Mai 2016 hat RAG-Stiftungsvorstand Werner Müller im Deutschlandfunk gesagt: „Viel wichtiger ist für uns, dass wir vorausschauend doppelt so viele Einnahmen haben wie Ausgaben. Gesetzt den völlig theoretischen Fall, wir hätten längere Zeit gar keine Einnahmen, könnten wir unseren Verpflichtungen über gut sechs Jahrzehnte weiterhin problemlos nachkommen.“ Nun stehen wir als von den saarländischen Wählern beauftragte Volksvertreter vor der Frage, ob wir es angesichts dieser Aussage über die wirtschaftlich offensichtlich hervorragende Situation der RAG-Stiftung den Saarländern zumuten wollen, dass Risiken, die sich durch den Anstieg des Grubenwassers ergeben und die wir in Gänze nicht erfassen, geschweige denn ausschließen können, in Kauf genommen werden und die RAG-Stiftung dadurch einige Millionen weniger an Aufwendungen hat. - Wir wollen das nicht.

Da nicht nachvollziehbar belegt werden kann, dass die Flutung der Gruben, wenn auch nur in einem ersten Schritt, mehr Vorteile für die Saarländer als Nachteile und Risiken für ihr Hab und Gut und ihre Umwelt bringt, ist einer Entlassung der RAG-Stiftung aus der Verpflichtung des ewigen Pumpens unmöglich zuzustimmen.

Den Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und SPD, der im Grunde den Sachstand zutreffend beschreibt, lehnen wir ab und bitten um Zustimmung zu unserem weitergehenden Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE. Damit eröffne ich auch die Aussprache.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorab: Dem vorliegenden Antrag der CDUund SPD-Landtagsfraktion werden wir zustimmen, denn auch wir wollen, das ist uns ganz wichtig, dass alle Risiken durch Grubenflutungen für die im Saarland lebenden Menschen und für die Umwelt ausgeschlossen werden. Wir sagen ganz deutlich, als LINKE wollen wir keine Grubenflutungen.