Verfolgt man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so gibt eine berufliche Tätigkeit oder sonstige Verpflichtung des Abgeordneten neben seinem Mandat ihm - oder ihr - gerade die faktische Freiheit, das Mandat allein nach seinem Gewissen auszuüben. Überlegungen zu Chancen einer Wiederwahl, etwaige Erwartungen der Partei oder son
Auch wichtig in der Frage des freien Mandats, das nun einmal Kernbestandteil der parlamentarischen Arbeit ist, ist die Betrachtung des Art. 48 GG. Gemäß Art. 48 GG darf niemand gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Ganz deutlich wird hier das Nebeneinander von Abgeordnetentätigkeit und Beruf vorausgesetzt. Die Regelung des § 48 GG zielt darauf ab, dem Abgeordneten im Rahmen des Möglichen die Chance zu geben, Mandat und Beruf miteinander zu verbinden. Im Interesse der Funktionsfähigkeit des Parlaments verlangt die Freiheit des Mandats allerdings einen verantwortlichen Umgang des Abgeordneten mit dieser Freiheit.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat in dem Urteil vom 04.07.2007 - ich greife dieses Urteil heraus - die Anträge von neun Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen. Diese Abgeordneten hatten sich damals im Wege einer Organklage gegen den § 44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz, der damals neu geschaffen wurde und wonach die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, gewandt sowie gegen die Verpflichtung zur Offenlegung von Nebeneinkünften. Das Bundesverfassungsgericht führt sinngemäß aus, dass derjenige, der freie Abgeordnete will, ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen muss, dass die vom Volk Gewählten mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen.
Weiterhin sagt das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang: Mit der Freiheit des Mandats ist es unvereinbar, dass der Abgeordnete eine bestimmte Arbeitszeit schuldet. Es ist auch unvereinbar, hier eine Nachweispflicht des Abgeordneten dem Präsidenten des Parlaments oder der Verwaltung gegenüber einzuführen mit der Frage, dass daran Sanktionen geknüpft werden können. Ich denke, das ist insbesondere für Abgeordnete nachvollziehbar.
Bezüglich dieser Mittelpunktregelung hatte der Senat ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschrift die Erwartung aufgreife, die für den Abgeordneten als Teil des Repräsentationsorgans Bundestag vonseiten der zu repräsentierenden Bürger besteht, nämlich das Mandat in Freiheit, aber auch in der seiner Stellung entsprechenden Verantwortung für das Gemeinwesen auszuüben. Das freie Mandat, ob im Bund oder im Land, ist die Basis unserer Arbeit als Abgeordnete. Unser Gewissen gibt uns den Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit der Freiheit des Mandates.
trages und meines Mandates. Ich kann und will auch nicht über andere reden. Schaue ich aber in die Runde, sehe ich, ohne nun jeden einzelnen von Ihnen gefragt zu haben, Zustimmung. Ich gehe davon aus, dass alle 51 Mitglieder des saarländischen Landtages dieses Verständnis von ihrem Mandat haben.
Ich könnte mir eine Regelung, wie sie im Bundestag diskutiert und ins Abgeordnetengesetz übernommen wurde, ohne Weiteres auch für uns im Saarland vorstellen: dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit steht und dass grundsätzlich gleichzeitig Tätigkeiten beruflicher und anderer Art neben dem Mandat zulässig sind. Ich denke, diesbezüglich könnte man sich ans Bundesgesetz anlehnen.
Ich habe bereits ausgeführt, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass derjenige, der freie Abgeordnete will, auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen muss dahingehend, dass die vom Volk Gewählten mit Umsicht handeln und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben Erwartungen an uns, und das zu Recht, meine Damen und Herren. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, ist das richtige Mittel, Transparenz zu schaffen. Transparenz ist notwendig.
Transparenz für jeden, gerade auch an den Stellen, wo Interessenkonflikte vielleicht entstehen könnten oder gar schon vorhanden sind, das ist meines Erachtens ebenfalls unabdingbar. Denn, meine Damen und Herren, Transparenz ist die Basis für Vertrauen.
Wir wollen diese Transparenz. Diesen Anspruch vor Augen hat das saarländische Parlament zuletzt im Jahr 2016 eine Änderung herbeigeführt und die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages des Saarlandes geändert. Unsere Regelungen zur Veröffentlichung sind identisch mit denen des Bundes und den Regelungen in Bayern, die Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sehen vergleichbare Veröffentlichungspflichten auf der Basis eines Stufenmodells, wie wir sie haben, vor.
Es ist ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, dass Abgeordnete ihre neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die daraus erzielten Einkünfte offenlegen. Es muss für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar sein, ob die Abgeordneten in Interessenkonflikten stehen könnten, und wenn ja, in welchen Interessenkonflikten. Das für die saarländischen Abgeordneten geltende Stufenmodell, wie schon erwähnt auch in der Anlage zur Geschäftsordnung dargestellt, ist meines Erachtens der passende
Ausgleich zwischen dem freien Mandat, das verfassungsrechtlich garantiert ist, und der notwendigen Information der Bürger, indem es definiert, ob und wenn ja, in welchem Umfang wirtschaftliche Interessen offenzulegen sind.
Gleichzeitig werden wir alle als Vertreter des Volkes in die politische Verantwortung genommen, unsere Mandate ordnungsgemäß wahrzunehmen, das freie Mandat in den Dienst der Menschen und des Landes zu stellen. Hinsichtlich dieser Erwartung sind wir alle in unserem Verständnis hier auch beieinander. Dieses System der Transparenz bringt einerseits das freie Mandat und andererseits das Ziel der Bewahrung der Repräsentationsfähigkeit des Parlaments in ein angemessenes Verhältnis zueinander. Meine Damen und Herren, zu Beginn dieser Legislaturperiode hat der saarländische Landtag diese Geschäftsordnung und diese Verhaltensregeln wieder einstimmig beschlossen.
Ich habe auch Vertrauen in unser Präsidium, das wir ebenfalls zu Beginn der Legislaturperiode, vor acht oder neun Monaten, hier bestätigt haben. Ich habe das Vertrauen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen dort auch ohne Beschluss des Plenums mit den aktuellen Fragen von Parlaments- und Abgeordnetentätigkeiten, mit den Fragen zu Transparenz- oder Geschäftsordnungsbelangen und Ähnlichem befassen werden und dass von ihnen gegebenenfalls Änderungen vorgeschlagen werden. Dies gehört meines Erachtens auch zu den grundlegenden Aufgaben eines Präsidiums. Diesen Aufgaben ist das Präsidium auch immer gerecht geworden.
Lassen Sie mich noch zwei, drei abschließende Bemerkungen machen. Ich habe Ihnen dargelegt, was das freie Mandat bedeutet, welche rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze es dazu gibt. Ich habe aber auch ausdrücklich um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler für die Arbeit des saarländischen Landtags, für die Arbeit eines jeden Einzelnen von uns, geworben. Ich habe nichts gesagt zu Terminen, zu den Wochenenden, die man hat oder eben auch nicht hat, zum Alltag einer Abgeordneten. Ich habe mir diese Tätigkeit bewusst ausgesucht, und ich habe mich ja auch schon zum wiederholten Male darum beworben und um die Zustimmung und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler gebeten. Ich mache diese Arbeit gerne. Ich kenne meinen Kolleginnen und Kollegen, die einen näher, die anderen nicht ganz so gut; bei allen merke ich aber, dass es ihnen ein Anliegen ist, dieser Arbeit gerecht zu werden. Das Mandat im saarländischen Landtag ist für sie der Mittelpunkt der Arbeit.
Wie viele von uns habe ich nebenbei noch die Partei und die Kommunalpolitik. Wir alle kennen das: Bei der Kommunalpolitik kann man genau erleben, wie
Politik gestaltet, dort sieht man die Auswirkungen sofort. Das erdet, und deshalb mache ich das auch gerne. Ich habe, auch das ist vielen von Ihnen bekannt, „meinen Demenzverein“. Aufgrund der Tätigkeit als Vorsitzende dieses Vereins bin ich Mitglied im Landesvorstand des VdK geworden. Aus diesem Bereich heraus gibt es auch noch weitere Anfragen an mich.
Ich bin auch in der Kirche unterwegs. Ich bin im Familienbund der Katholiken tätig, ich habe an der Synode teilgenommen. Man macht ja dann auch weiter, wenn es um die Umsetzung geht. Auch hierbei geht es ja um die Gestaltung des Lebens miteinander. Auch hier ist die Gestaltung der Gesellschaft Maßstab, und daran arbeiten wir auch als Abgeordnete. Ich denke, das alles sind wichtige Tätigkeiten, und ich möchte diese Arbeit auch nicht missen. Ich möchte nicht in die Situation geraten, mich entscheiden zu müssen, dieses oder jenes nicht mehr zu machen. Abgesehen davon, dass man damit auch Menschen enttäuschen würde, die auf die geleistete Arbeit setzen, gilt es ja grundsätzlich, das Anliegen zu verfolgen. Manchmal quillt im Ergebnis auch mein Terminkalender über, allerdings bringt das eben auch sehr viele Synergien, gerade auch mit Blick auf die politische Arbeit, die ich hier im Landtag zu leisten habe.
Es gibt auch immer wieder neue Anfragen, das erleben alle hier. Es ist ja sinnvoll und es macht auch Mut, Abgeordnete an Bord zu haben. Bei solchen Anfragen muss man sich als Abgeordnete auch immer wieder die Frage stellen, ob man das noch leisten kann. Kann ich das als Abgeordnete neben und mit meinem Mandat leisten? Kann ich das auch meiner Familie noch abverlangen? Diese Fragen stellen sich. Bleibe ich in meinem Mandat, in meiner Arbeit, weiterhin glaubhaft für die Menschen? Immer wieder erhält man Anfragen, immer wieder muss man das reflektieren. Das gehört zu unserer Aufgabe, dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Ich glaube, diesbezüglich sind wir uns einig.
Ich bin sicher, Sie alle kennen das. Wir nehmen diese Verantwortung auch gewissenhaft wahr. Wir reflektieren, gehen eben nicht einfach weiter, suchen vielmehr die Antworten. Die Antworten finden sich nicht immer einfach, auch das weiß jeder von uns. Aber gerade das, meine Damen und Herren, macht doch vielleicht auch die Herausforderung aus. An dieser Stelle bleibt unsere Arbeit spannend und lebendig, unsere Arbeit hier im Landtag, unsere Arbeit mit und für die Menschen im Saarland. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die LINKE-Landtagsfraktion möchte eine Begrenzung der AbgeordnetenTätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten und Ähnlichem erreichen und strebt dazu eine interfraktionelle Initiative zur Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags an.
Damit wird im Plenum zum ersten Mal ganz vorsichtig ein winziger Teilaspekt des komplexen Vorgangs rund um mögliche Ursachen des Desasters beim LSVS näher betrachtet. Dass man das von allen Seiten vorsichtig tut - den Kollegen Lafontaine nehme ich hier nach seiner fulminanten Rede eben einmal aus -, ist einerseits der Materie und einer gewissen notwendigen Reihenfolge der Dinge geschuldet, weist aber andererseits auch auf eine gewisse Betroffenheit hin. Die AfD-Fraktion wird sich dem Ansinnen der DIE LINKE-Fraktion, über die Geschäftsordnung des Landtags den Versuch des Einziehens einer Obergrenze zu unternehmen, nicht widersetzen. Klar ist jedoch auch, dass eine solche Initiative nur Teil eines Prozesses sein kann und darf, der durch die Medienenthüllungen über das Finanzloch beim LSVS eingeleitet wurde. Insofern muss Ziel sein, dass der begonnene, durchaus schmerzhafte Prozess auch eine heilende Wirkung entfalten kann. Damit das geschehen kann, müssen alle Beteiligten ihren Teil dazu beitragen.
Die juristische Aufarbeitung ist zunächst einmal Sache der Staatsanwaltschaft. Der Rechnungshof wird prüfen. Die Medien haben ihren Part in der objektiven Berichterstattung zu leisten. Dem Landtag wird dabei die Verantwortung für die Aufarbeitung von politischen Verantwortlichkeiten zukommen. Eine solche interfraktionelle Initiative wie die der LINKEN kann zu dieser Aufarbeitung beitragen, indem zum Beispiel im Ergebnis die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages ergänzt werden. Das kann und darf zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keineswegs ausschließen, dass der Landtag sich auch weitergehender Werkzeuge wie eben zum Beispiel eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der politischen Verantwortlichkeiten bedient. Wobei uns natürlich bewusst ist, dass auch das unter den gegebenen Umständen eine interfraktionelle Zusammenarbeit erfordern wird.
Ich denke, es ist jedem klar, dass eine Tätigkeit in zum Teil mehr als einem Dutzend Vorständen oder Aufsichtsräten oder Ähnlichem zwangsläufig zu einer, sagen wir mal, Priorisierung führen muss. Kein Mensch, auch kein Parlamentarier, auch wenn er
noch so fleißig ist, kann seinen Aufgaben ab einem gewissen Pensum mehr mit gleichbleibender Qualität nachkommen. Und natürlich macht dieser Antrag dann auch Sinn, die Anzahl dieser Aufgaben für die Parlamentarier gegebenenfalls über die Geschäftsordnung zu begrenzen. Die AfD-Fraktion wird dem Antrag der Linksfraktion zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, so glaube ich, heute für dieses Parlament schon eine recht schwierige Debatte bezüglich des Antrags der LINKEN. Die Saarländerinnen und Saarländer haben durchaus heute eine sehr kritische Auseinandersetzung in der Debatte verdient, ja, ich glaube, sie verlangen sie sogar. Insofern, denke ich, ist heute auch der richtige Tag, eine solche Debatte zu führen.
Sie haben den Antrag der LINKEN gelesen, was ist damit beabsichtigt? Es soll eine Diskussion darüber geführt werden, was der Abgeordnete im Rahmen seines Mandats machen kann, wo zeitliche, wo finanzielle Grenzen überschritten sind. Vorab kann ich sagen, ich bin durchaus stolz, ein Teil dieses saarländischen Parlaments zu sein und auch dankbar für die Wahlentscheidung der Saarländerinnen und Saarländer, die meiner Partei ihre Stimme gaben. Mit dem Einzug in dieses Parlament habe ich ein freies Mandat erhalten, frei von den Entscheidungen der Partei, frei von den Entscheidungen der Bewohnerinnen und Bewohner meines Wahlkreises, frei von Fraktionszwang und auch frei von beruflichen Bindungen. Diese Freiheit verdanke ich der repräsentativen Demokratie, denn ich bin als Abgeordnete hier Vertreterin des ganzen Volkes. Und dieser repräsentative Status ist gerade die Absage an alle Versuche, den Abgeordneten als bloßen Funktionär irgendwelcher Kollektive oder basisdemokratischer Organisationen zu vereinnahmen.
Jetzt stellt sich die Frage: Ist denn der Abgeordnete völlig frei? Nein, meine Damen und Herren! Ich bin, und das sind wir alle hier, dem Wohle der Menschen in unserem Lande verpflichtet. Das ist eine große Verantwortung, das ist eine große Herausforderung, die uns mit unserem Mandat übergeben wurde. Es ist aber - darauf hat die Kollegin Dagmar Heib schon hingewiesen - keine Last, keine Bürde, denn jeder, der sich dieser Wahl stellt, ist sich bewusst, was es bedeutet, Teil dieses Parlaments zu sein.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Helmut Schmidt hat einmal gesagt: Die heutige politische Generation hat es leichter als die Generation, die nach dem Zweiten Weltkrieg dieses Land aufgebaut hat. - Es stellt sich die Frage, ist das der Grund dafür, dass das Ansehen der Politik immer weiter sinkt? Anfang der Siebzigerjahre bekundeten noch 27 Prozent der Bevölkerung einen besonderen Respekt vor dem Beruf der Politiker. Heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind es gerade noch 6 Prozent. Skandale, Intransparenz, Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und Integrität von Politikern.
Ja, heute steht auch der Skandal rund um den Landessportverband des Saarlandes im Mittelpunkt. Ja, er wird öffentlich diskutiert. Deshalb müssen auch wir uns kritisch damit auseinandersetzen. Es ist aber nicht so, dass wir hier diese Auseinandersetzung vorsichtig führen. Nein! Wir haben dieses Thema bereits im Innenausschuss ausführlich, offen, transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich über mehrere Stunden diskutiert. Im nächsten Innenausschuss am 22. Februar wird es wieder auf der Tagesordnung stehen. Wir alle wissen, es wird nicht die letzte Sitzung sein, die sich mit diesem Thema und seiner Aufarbeitung beschäftigt. Es ist unsere Verantwortung, es aufzuarbeiten, und der werden wir auch nachkommen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dieser politischen Arbeit und auch bei der Bewertung von Politikern wird derzeit, so ist mein Eindruck, vieles miteinander vermischt. Man muss auch unterscheiden zwischen der Politik, wie sie auf Landesebene stattfindet, der Kommunalpolitik, wo ganz viele Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler beschäftigt sind, und den Mitgliedern der Landesregierung, für die wieder anderes gilt. Es gibt auch Unterschiede in den Tätigkeiten, was Zuwendungen betrifft und was den Freizeiteinsatz betrifft - die meisten in der Kommunalpolitik opfern ihre Freizeit dafür -, und Unterschiede, was den Einfluss und die Macht angeht, die Politikerinnen und Politiker gewinnen und ausüben müssen.
Das Saarländische Ministergesetz und eine Selbstverpflichtung der Landesregierung regeln, dass Vergütungen aus Tätigkeiten, die auf Vorschlag oder Verlangen der Landesregierung übernommen werden, abzuliefern sind, soweit sie den Höchstbetrag von 5.400 Euro übersteigen. Und, meine Damen und Herren, diese Vergütungen sind ausweislich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2016 auch dem Landeshaushalt zugeflossen, insgesamt ein Betrag von 136.000 Euro.
Für Abgeordnete, das wurde schon gesagt, sind eventuelle Vergütungen in zehn Stufen nach dem saarländischen Abgeordnetengesetz veröffentlichungspflichtig. Die Öffentlichkeit kann daher fest
stellen, wer in welchem Rahmen Nebentätigkeiten ausübt. Und trotz dieser Regelungen ist das Ansehen und die Integrität von Politikerinnen und Politikern beschädigt. Deshalb noch einmal: Ist das die Konsequenz des freien Mandats? Nein, meine Damen und Herren. Das freie Mandat soll gerade eben die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen, sie sollen frei sein von Abhängigkeiten, damit das Wohl der Menschen im Zentrum der politischen Arbeit stehen kann. Der Abgeordnete soll nämlich in freier Eigenverantwortlichkeit darüber entscheiden, wie er sein Mandat ausübt. Dazu zählt auch die eigene Einschätzung, in welcher Verbindung mit anderen Tätigkeiten der einzelne Abgeordnete sein Mandat ausfüllen kann.
Frau Heib hat schon auf das Interview in der Saarbrücker Zeitung heute Morgen verwiesen. Es ist wichtig, dass jeder Abgeordnete eine eigene Einschätzung trifft. Die Freiheit des Mandates hat ja genau diese Wechselwirkung. Sie untersagt nämlich dem Abgeordneten die Ausübung solcher Tätigkeiten, die mit dem Mandat nicht vereinbar sind. Herr Lafontaine, das ist selbstverständlich. Was wir aber hier vermeiden müssen, ist Folgendes. Es darf keine Stigmatisierung aller Tätigkeiten geben, insbesondere nicht von Tätigkeiten, die mit einem hohen gesellschaftlichen Engagement verbunden sind. Da ist beispielsweise das Engagement des Kollegen Roth. Mit Ihrem Einverständnis, Herr Roth, möchte ich es gerne hier nennen: Er ist nämlich Vorsitzender des Beirats der Stiftung Rechtsschutzsaal und er ist auch Vorsitzender des Fördervereins der Biedersbergschule in Neunkirchen, einer Schule für geistig behinderte Kinder. Das ist ein gesellschaftliches Engagement, das durchaus mit der Tätigkeit eines Abgeordneten im Einklang steht. Nein, ich gehe sogar so weit zu sagen, es ist ein Engagement, das von uns als Abgeordneten auch erwartet wird.