Protokoll der Sitzung vom 07.02.2018

Frau Heib hat schon auf das Interview in der Saarbrücker Zeitung heute Morgen verwiesen. Es ist wichtig, dass jeder Abgeordnete eine eigene Einschätzung trifft. Die Freiheit des Mandates hat ja genau diese Wechselwirkung. Sie untersagt nämlich dem Abgeordneten die Ausübung solcher Tätigkeiten, die mit dem Mandat nicht vereinbar sind. Herr Lafontaine, das ist selbstverständlich. Was wir aber hier vermeiden müssen, ist Folgendes. Es darf keine Stigmatisierung aller Tätigkeiten geben, insbesondere nicht von Tätigkeiten, die mit einem hohen gesellschaftlichen Engagement verbunden sind. Da ist beispielsweise das Engagement des Kollegen Roth. Mit Ihrem Einverständnis, Herr Roth, möchte ich es gerne hier nennen: Er ist nämlich Vorsitzender des Beirats der Stiftung Rechtsschutzsaal und er ist auch Vorsitzender des Fördervereins der Biedersbergschule in Neunkirchen, einer Schule für geistig behinderte Kinder. Das ist ein gesellschaftliches Engagement, das durchaus mit der Tätigkeit eines Abgeordneten im Einklang steht. Nein, ich gehe sogar so weit zu sagen, es ist ein Engagement, das von uns als Abgeordneten auch erwartet wird.

Deshalb sollten wir hier keine Stigmatisierung aller Tätigkeiten durchführen. Denn Freiheit des Mandates bedeutet ja gerade nicht die Freiheit von Pflichten. Die Freiheit des Mandates bedeutet doch nur, zu entscheiden, wie man diese Pflichten erfüllt; nicht ob man sie erfüllt, sondern wie man sie erfüllt.

Dann stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelwerke ausreichen oder ob es hier Verschärfungen geben sollte, wie die LINKE es fordert. Es wurde schon auf die Verhaltensregeln für Abgeordnete verwiesen, die die eigentliche Ausformung der Mandatsfreiheit sind und sicherstellen, dass Tätigkeiten unterbleiben, die Abhängigkeiten schaffen und eben dieser Freiheit zuwiderlaufen. Ja, man kann solche Verhaltensregeln abändern, verschärfen, um auch hier zu reglementieren.

Grundsätzlich ist es so, dass Tätigkeiten beruflicher und sonstiger Art für Abgeordnete zulässig sind. Das betrifft im Übrigen nicht nur das Berufsfeld der Abge

ordneten, sondern auch das Berufsfeld der Beamten, der Richter, der Ärzte, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Journalistinnen und Journalisten, überall wird über Nebentätigkeiten diskutiert, über Zeitumfang und Abhängigkeiten. Sicher stellt sich die Frage, wie und in welcher Häufigkeit Tätigkeiten mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes vereinbar sind. Die Abgeordneten als Teil des Parlamentes stellen in ihrer beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Herkunft ein Spiegelbild der Gesellschaft dar. Das ist gut so, denn die Bevölkerung soll in ihrer Gesamtheit auch im Parlament repräsentiert werden. Die Weiterführung von Tätigkeiten auch nach der Wahl in ein Parlament ist durchaus geeignet, bestehende Kompetenzen zu nutzen, auszubauen und auch die Verbindung in die Bevölkerung zu erhalten.

Der Abgeordnete ist sozusagen Teil eines offenen Systems der Gemeinwohlverwirklichung. Er ist auch immer strukturell selbst betroffen, weil er Teil des Gemeinwohls ist und auch sein will. Er ist Bindeglied zwischen dem Staat und der freien Gesellschaft, aus der er stammt und muss sich für die Dauer seines Mandates erklären, aber auch danach, wenn er dieses Mandat erneuern will. Deshalb darf er sicherlich nicht das Mandat vernachlässigen oder es gar zu seinem privaten Nutzen missbrauchen. Deshalb gibt es bereits diese Regularien im Abgeordnetengesetz, die auf Interessenkonflikte genau an der Schnittstelle zwischen Mensch und Mandatsträger abzielen. Richtig und wichtig sind die Regelungen, die die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen verbieten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen. Das ist ganz selbstverständlich. Damit aber die Menschen hier im Land selbst beurteilen können, wer und in welcher Weise ihre Interessen vertritt, ist Offenlegung und Transparenz von Tätigkeiten in oder neben dem erlernten Beruf notwendig. Genau das haben alle Fraktionen in der Plenarsitzung am 15. Juni 2016 auch festgelegt. Aus den Veröffentlichungen zu Tätigkeiten und Einkünften können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren, welche Tätigkeiten ausgeübt und welche Einkünfte bezogen werden.

Die Frage ist, was der Antrag der LINKEN „Ämterhäufung verhindern - Qualität in Leitungs- und Aufsichtsgremien stärken“ verbessert. Diese Frage habe ich mir bei der Lektüre dieses Antrages gestellt, aber auch die Frage: Will man hier Qualität verbessern, will man Expertengremien dort schaffen, wo es um das offene System des Gemeinwohls geht? Nein, sage ich da. Über die Frage, was das Richtige für das Gemeinwohl ist, kann man und muss man auch unterschiedlicher Auffassung sein, deshalb müssen auch Amtsträger unterschiedlicher Gruppierungen den Gremien angehören. Es kann doch nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass plötzlich nur noch selbsternannte akademische

(Abg. Berg (SPD) )

Kompetenzen entscheiden, was Gemeinwohl ist! Nein, auch hier ist gesellschaftliches Engagement gefragt, aber immer unter der Maxime, dass es nie zum eigenen Nutzen geschehen darf.

Dann habe ich mich gefragt, was die Beschränkung auf zwei Ziffern des § 1 soll. Es wird nur auf Nummer 2 und 3 Bezug genommen, nicht aber auf die Nummer 1. In Nummer 1 sind die Beratungs-, die publizistischen und die Vortragstätigkeiten geregelt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Will man hier vielleicht die Grauzone von Vortragstätigkeiten - die eben angesprochen wurden - und von Beratertätigkeiten gerade deshalb so belassen, weil sie in den eigenen Reihen gerne ausgeübt werden? Auch hier stellt sich immer mal die Frage der Befangenheit. Deshalb ist dieser Antrag wenig konkret, nicht begründet, und nach meinem Dafürhalten auch wenig verständlich, wenn man ihn aus der Perspektive der Öffentlichkeit betrachtet.

Die Abgeordneten sind angewiesen - das müssen sie auch -, alle Nebentätigkeiten und auch ihre Vergütungen in Stufen anzugeben. Dadurch kann sich die Öffentlichkeit ein Bild machen, sie kann nachfragen, sie kann Wertungen abgeben, und sie kann Ansprüche und Erwartungen an uns stellen. Das ist in unserem System der repräsentativen Demokratie ausdrücklich so gewollt und auch möglich. Außerrechtlichen Druck, insbesondere politischen Druck, müssen wir als Abgeordnete aushalten, das gehört zu unserem politischen Alltag. Wer Hitze nicht aushält, kann nicht Koch sein wollen. Wer ein öffentliches Amt bekleidet, der ist in seinem Handeln und Wirken öffentlich. Das ist auch gut so. Deshalb sind die Verhaltensregeln, die transparent und offen sind, gut so, denn wir sind alle alleine dem Gemeinwohl verpflichtet.

Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wissen müssen, wo Politiker tätig sind, ob und gegebenenfalls wie viel Geld sie auch dafür bekommen. Deshalb werden wir die Tätigkeiten der Abgeordneten und die Reglementierung auch im Präsidium des Landtages besprechen und dort nachsteuern, wo es erforderlich ist. Auch Compliance-Regeln werden wir dort besprechen: Wo Transparenz fehlt, muss sie hergestellt werden. Wo Offenheit fehlt, muss sie hergestellt werden. Es darf hier im Haus keine Nebentätigkeiten geben, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, aber auch keine Nebentätigkeiten, die eine ordentliche Ausübung des Mandates behindern, und keine Nebentätigkeiten, die Abhängigkeiten begründen. Das fordert das Gemeinwohl und dem alleine sind wir verpflichtet, auch in Anbetracht unserer gesellschaftlichen Verpflichtung. Dieser Verantwortung gehen wir nach. Deshalb werden wir prüfen, ob bestehende Regeln ausreichen oder korrigiert werden müssen. Wir werden aber nicht einem Antrag der LINKEN zustim

men, der so nicht ganz ehrlich ist; das muss man sagen. Das werden wir nicht machen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/241. Wer für die Annahme der Drucksache 16/241 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/241 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns hier um 13.15 Uhr wieder.

(Die Sitzung wird von 12.01 Uhr bis 13.16 Uhr unterbrochen.)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in unserer heutigen Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: 55 Jahre Élysée-Vertrag - Grundlage für eine neue Dynamik in den deutsch-französischen Beziehungen in unserer Grenzregion (Drucksache 16/247)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Helma Kuhn-Theis das Wort. - Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass sich der saarländische Landtag heute mit einem Thema beschäftigt, das nicht nur für Europa zukunftsweisend ist, sondern auch für unser Saarland und für unsere europäische Großregion. Am 22. Januar 2018 haben der Deutsche Bundestag und die französische Assemblée nationale aus Anlass des 55. Jahrestages des deutsch-französischen Élysée-Vertrages eine Resolution verabschiedet. Darin wird ein neuer, zeitgemäßer Élysée-Vertrag gefordert. Das heißt, dieses europäische, friedensstiftende und völkerverbindende Element soll sich auf die Neuzeit vorbereiten und sich den Herausforderungen auch in einer globalisierten Welt stellen.

(Abg. Berg (SPD) )

Ich freue mich sehr, dass auch wir im Saarland heute durch diesen Antrag der Großen Koalition unseren Beitrag leisten. Wir sehen, dass in dieser Resolution unter anderem auf die Grenzregionen eingegangen wird, eine langjährige Forderung auch aus dem saarländischen Landtag, es soll eine Stärkung der Grenzregionen mit mehr Befugnissen auch in den Eurodistrikten erfolgen. Wir haben ja gesehen, wie schmerzlich es ist, wenn es unüberwindbare Hürden in der Zusammenarbeit gibt, sei es in der Bildungspolitik, sei es in der Hochschulpolitik, sei es in der Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften. Es hakt oftmals an allen Ecken und Enden.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als bemerkenswert, dass wir heute in diesem Antrag eine Auflistung all der Initiativen und Projekte vorfinden, die in den letzten Jahren trotz dieser widrigen Umstände auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in „unserem kleinen Europa“ umgesetzt werden konnten.

(Beifall von der CDU.)

Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei der Landesregierung bedanken, die in den letzten Jahren nicht müde wurde, sich diesem Thema zu widmen, und es auch zu ihrer Herzensangelegenheit erklärt hat. Das zeigt auch die Dynamik der Europapolitik bei uns im saarländischen Landtag und auch in der saarländischen Landesregierung.

Unser gemeinsames Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es sein, dass wir auch weiter unserem Anspruch, das europäischste und natürlich auch das französischste Bundesland zu sein, das wir uns ja sowieso als Titel schon zu eigen gemacht haben, gerecht werden.

(Beifall von der CDU.)

Ich habe eben von Hürden gesprochen. Wir kennen sie alle, wenn es zum Bespiel um die Anerkennung von Bildungsabschlüssen geht. Wir kennen die Probleme der Kitas, wenn es darum geht, Erzieherinnen auszutauschen. Auch was die Lehrersituation anbetrifft: Wie oft hätten wir gerne auch die Muttersprachler in den Schulen! Aber diese Hürden, die mit der rechtlichen Situation zu tun haben, können wir nicht einfach so wegwischen.

Gerade vor diesem Hintergrund und um den Menschen zu zeigen, dass die Grenzsituation für sie einen Mehrwert darstellt, ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt auch die Forderung erheben, mehr rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu haben, insbesondere wenn es darum geht, Projekte mit unseren französischen Nachbarn auch in die Tat umsetzen zu können. Das müssen dann echte Projekte sein. Hier gibt es im französischen Recht das „droit à l’expérimentation“ - so heißt dieser Fachausdruck. Diese Möglichkeit auf der französischen Seite erlaubt es, unterhalb nationalstaatlicher Regelungen

dann auch gewisse Spielräume und Freiräume zu eröffnen, wenn es darum geht, dass gesetzliche Hürden überwunden werden müssen.

Hier freue ich mich wirklich sehr, wenn es uns gelingt, diese Dinge auch tatsächlich alle umzusetzen. Das muss sich auch in diesem neuen Élysée-Vertrag widerspiegeln, darauf müssen wir großen Wert legen. Deswegen ist das eine unserer zentralen Forderungen, damit wir die notwendigen Projekte, die einen Mehrwert für die Menschen in unserer Region darstellen, dann auch auf den Weg bringen können.

Ich bin mir auch sicher, wenn es gelingt, diese gesetzlichen Vorgaben zu variieren, werden wir mit Blick auf die Baustellen, die wir mit unseren französischen Nachbarn haben, auch den Menschen Lösungen anbieten können, die besser sind als das, was wir vorher hatten, als die notwendigen Instrumentarien nicht vorhanden waren. Ich denke hier an Carling, ich denke an Cattenom und ich denke auch an die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte in der Großregion, auch mit Blick auf Frankreich. Natürlich ist gerade in diesem Bereich der Zusammenarbeit in der Sicherheit sehr viel auf den Weg gebracht worden. Aber immer wieder - da bin ich ja auch ganz nahe dran mit meiner Kommission - sagen mir die Vertreter der Sicherheitskräfte in der Großregion, es hakt noch an allen Ecken und Enden. Auch die grenzüberschreitende Sicherheit hat aufgrund der neuen Situation in ganz Europa eine ganz eigene Dynamik entwickelt. Deswegen müssen wir auch hier genau hinschauen, was zukünftig mit diesen Ausnahmeregelungen möglich ist. Es muss eine verbesserte Zusammenarbeit geben. Es muss einen verbesserten Informationsaustausch geben, der ganz schnell ist. Die Daten müssen viel schneller geliefert werden. Auch hier hakt es.

Und - auch das wird immer wieder von den zuständigen Verantwortlichen berichtet - es muss eine bessere Kooperation der Staatsanwaltschaften über die Grenzen hinweg geben. Da haben wir noch eine Riesenbaustelle. Wie gesagt, ich bin da sehr zuversichtlich. Wenn wir in diesem neuen Vertrag das festschreiben, was ich eben beschrieben habe, glaube ich, sind wir einen Riesenschritt weiter und können eine gute, vernünftige Europapolitik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hier in unserer Grenzsituation machen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zum Abschluss möchte ich noch einen Punkt aufrufen, der mir auch sehr wichtig ist. In dieser Resolution ist auch von einem Parlamentsabkommen zwischen Berlin und Paris die Rede. Auch vor diesem Hintergrund haben wir die Verantwortung. Wir fordern, dass wir auch den Ausschuss der Regionen stärken. Isolde Ries und ich sind ja die Vertreter des Saarlandes im Ausschuss der Regionen in Brüssel.

(Abg. Kuhn-Theis (CDU) )

Isolde, da hatten wir uns in der letzten Woche getroffen. Die Termine sind sehr anstrengend. Wir müssen da wirklich unheimlich viel arbeiten.

Aber wir sind als Saarland eigentlich immer alleine. Wir bringen unsere Anträge ein, wir suchen uns Verbündete. Hier müssen wir jetzt vor dem Hintergrund dieser Neuauflage des Élysée-Vertrages auch die Chance nutzen, auf der europäischen Ebene mit unseren Nachbarn, mit unseren Freunden aus Frankreich, bestimmte Projekte in Brüssel auf den Weg zu bringen. Unser Ziel muss es sein, dass wir - Deutsche und Franzosen - mit einer starken Stimme Projekte und Ideen in Brüssel einbringen. Dann haben wir für die Zukunft eine gute Grundlage gelegt.

Isolde Ries war letzte Woche in der deutschen Delegation dabei. Uns wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, dass die deutsche und französische Delegation künftig im Vorfeld der Plenarsitzungen im Ausschuss der Regionen in Brüssel gemeinsam tagen. Wir werden die Themen, die wir einbringen, gemeinsam beraten und uns in der Vorbereitung der Plenarsitzung absprechen. Das ist ein Riesenfortschritt. Hier sind wir im Geiste des Élysée-Vertrages im Ausschuss der Regionen in Brüssel auf dem richtigen Weg.

Eine weitere Anmerkung, weil sie zum Saarland passt: Ich habe die Initiative ergriffen, im europäischen Jahr des Kulturerbes das saarländische Projekt in Brüssel vorzustellen. Einige Mitglieder des Europaausschusses waren dabei, als das Projekt „Resonanzen“ vorgestellt wurde. Es war keiner in der Runde, der nicht beeindruckt war. Es ist ein Leuchtturmprojekt, das gute Aussichten hat, ganz vorne mitzuspielen. Thematisch geht es um die französische Nachkriegsarchitektur im Saarland und in der Großregion. Das Projekt passt zu dem, was wir im Élysée-Vertrag vereinbaren wollen. Außerdem gab es eine ganz enge Kooperation mit der zuständigen Generaldirektion in Grand Est. Der saarländische Kulturminister Ulrich Commerçon ist für sein Engagement für dieses Projekt durchaus lobend erwähnt worden.

(Zurufe: Hört, hört! - Sprechen von Minister Commerçon.)

Wenn es etwas zu belobigen gibt, sollte man das auch tun. Damit habe ich überhaupt keine Probleme. Wir arbeiten zusammen, jeder leistet seinen Beitrag. Wichtig ist, dass wir als Saarland in unserer europäischen Region, in Brüssel gut dastehen und punkten können. Dann haben wir alle etwas davon.

Zum letzten Punkt, der mir und ebenso der Großen Koalition besonders am Herzen liegt und der deswegen auch Teil der Forderungen in unserem Antrag ist. Es geht um eine Verbesserung der Zusammenarbeit und eine Aufwertung des Interregionalen Parlamentarierrates. Viele von Ihnen arbeiten seit vielen Jahren im Interregionalen Parlamentarierrat ganz

konkret an bestimmten Projekten mit. Sie tun es mit großem Engagement und sehr viel Herzblut. Wir sollten deshalb ganz selbstbewusst auf die Agenda setzen, diese Kooperation weiter zu vertiefen.

Ich habe mit Blick auf das nächste Jahr zwei konkrete Vorschläge zu machen. Ich schlage erstens vor, dass wir am 22. Januar 2019 im saarländischen Landtag eine gemeinsame Sitzung mit Vertretern des Interregionalen Parlamentarierrates abhalten, dies auch vor dem Hintergrund, dass das Saarland ab Januar 2019 den Vorsitz des Gipfels und die Präsidentschaft beim IPR innehaben wird. Was für ein Signal wäre das, im saarländischen Landtag eine deutsch-französische Landtagssitzung abzuhalten! Dies wäre meine Anregung für das nächste Jahr. Der 22. Januar 2019 hat außerdem besonderen Charme, weil an diesem Tag der neue, überarbeitete Élysée-Vertrag vorgelegt werden soll. Es gibt also allen Grund, über diesen Vorschlag nachzudenken.

Darüber hinaus rege ich an, dass der Europaausschuss des saarländischen Landtages regelmäßig Sitzungen mit seinem französischen Pendant abhält, das ist die Kommission für internationale und grenzüberschreitende Angelegenheiten im Conseil Régional du Grand Est. In der nächsten Sitzung des Europaausschusses werde ich den Vorschlag unterbreiten, regelmäßig gemeinsame Sitzungen abzuhalten. - So viel zu den Forderungen unseres Antrages.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe und wünsche, dass dieser neue Élysée-Vertrag den Geist und die Handschrift des Saarlandes trägt, denn wir kennen die Praxis. Wir wissen, wo Hürden sind, die es zu überwinden gilt. Vor allen Dingen wünsche ich mir, dass in diesem Vertrag ganz konkrete Vorschläge gemacht werden, die auch umgesetzt werden.

Ich möchte mit einem Zitat schließen. Viele von Ihnen werden es kennen. Es stammt aus den Erinnerungen eines Europäers, von Jean Monnet. Er sagte mit Blick auf Europa und seine Konstruktion sowie auf die Praxisnähe und die Projekte, die die Menschen spüren und erleben: „L’Europe ne se fera pas d’un coup, ni dans une construction d’ensemble: elle se fera par des réalisations concrètes, créant d’abord une solidarités de fait.“ - Merci pour votre attention, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung von allen im Landtag vertretenen Fraktionen. - Herzlichen Dank.