Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Kollegen Jürgen Renner auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Sie lassen mich ratlos zurück. Worüber sollen wir jetzt abstimmen?

(Abg. Dörr (AfD) : Sie haben doch den Gesetzentwurf vorliegen!)

Ja, das ist ja auch okay. Sie tragen Ihren Vorschlag vor, und dann loben Sie einen weiteren Vorschlag, auf den ich auch noch eingehen werde, als zielführend. Damit müsste die Konsequenz aus Ihrer Rede doch eigentlich sein, dass Sie Ihren Gesetzentwurf heute zurückziehen. Wie dem auch sei, ich halte mich jetzt einmal an das, was Sie uns schriftlich fixiert vorgelegt haben.

Die derzeitige Struktur der Schulträgerschaft im Saarland ist das Ergebnis der Schulstrukturreformen von 1996 aus Anlass der Bildung der Erweiterten Realschulen. Es galt nach der Verfassungsänderung, die Neuordnung der Sekundarstufe 1 auch im Schulrecht abzubilden und das damit auch abzuschließen. Die verpflichtende Trägerschaft für die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wurde den Gemeindeverbänden, also den Landkreisen und damals dem Stadtverband, dem heutigen Regionalverband, zugewiesen.

Mit dieser Regelung kam man damals übrigens auch dem Wunsch der kommunalen Seite nach, die Schulträgerschaft einheitlich zu regeln. Denn zuvor lag die Schulträgerschaft für die Realschulen bei den Kreisen, die für die Sekundarschulen und Hauptschulen bei den Gemeinden. In Finanzierungsfragen gab es zwischen den Gemeinden damals mitunter auch erhebliche Rechtsstreitigkeiten. Es bot sich daher an, eine landesweit einheitliche Ordnung der Schulträgerschaft herzustellen. Dabei

hat man sich auch orientiert an den Regelungen anderer Bundesländer.

Es macht auch heute noch Sinn, dass sich die Städte und Gemeinden um die Grundschulen als „Schulen für alle“ kümmern. Das tun sie auch, dies auch über ihre Aufgabe hinaus, wenn man zum Beispiel an die Schaffung kommunaler Bildungslandschaften denkt. Es geht dabei um die Verzahnung von Kitas, Krippen, Grundschulen und Frühen Hilfen, um möglichst früh allen Kindern Chancen für ihren weiteren Lebensweg erschließen zu können. Es macht auch Sinn, dass Landkreise und Regionalverband ein auf die Bedürfnisse der Landkreise bezogenes überörtliches Schulangebot im weiterführenden Bereich vorhalten und abstimmen. Mit diesem Anforderungsprofil hat sich die 1996 getroffene Regelung im Schulordnungsgesetz aus unserer Sicht mehr als bewährt. Im Übrigen können Gemeinden heute auch schon den Antrag stellen, die Trägerschaft von weiterführenden Schulen zu übernehmen. Aber wie wir alle wissen, hält sich der Ansturm sehr in Grenzen.

Wir haben ein Schulordnungsgesetz, das 2012 die Kooperation von Schulaufsichtsbehörde und Schulträgern auf eine neue Ebene gehoben hat. Die Regelung, dass Änderungen im örtlichen Schulangebot nur im Einvernehmen zwischen Schulaufsicht und Schulträgern möglich sind, hat sich sehr bewährt. Das hat zu einer neuen Übereinkunft geführt, wie man mit Neuregelungen vor Ort umgeht. Alle Änderungen, die seither im Schulangebot erfolgt sind, waren einvernehmlich, wenn ich mal vom Fall PerlBesch absehe. Das hat sich also bewährt, wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen.

Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ansprechen, der heute Morgen auch in der Regierungserklärung eine Rolle gespielt hat, nämlich den Vorschlag, Schulträger-Zweckverbände einzurichten. Ich meine, man sollte solche Fragen immer mit der gebotenen Sorgfalt erörtern und mit allen Beteiligten absprechen. Es bringt nichts, auf der einen Seite aus objektiv vorhandenem oder subjektiv empfundenem Erfolgsdruck beim Thema Gebietsreform einen Vorschlag zu machen, bei dem die Bildung in den Widerstreit kommunaler Interessen hineingezogen wird. Das bringt für beide Themenbereiche, die davon berührt sind, glaube ich, nichts. Wir müssen diese Fragen sehr an der Sache orientiert miteinander diskutieren ohne Schnellschüsse, dann, glaube ich, können wir auch konstruktiv zu Regelungen kommen. - Den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion werden wir ablehnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Dörr (AfD) )

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Renner. - Ich rufe auf für die LINKE-Landtagsfraktion Frau Kollegin Astrid Schramm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte, dass künftig die Städte und Gemeinden Schulträger für alle Schulen sind, für Grundschulen ebenso wie für die weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Förderschulen. Begründet wird das damit, dass die Schulträgerschaft auf den niedrigstmöglichen kommunalen Ebenen am besten aufgehoben wäre, weil man dort nahe bei den Menschen sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich sind wir, DIE LINKE, für das Subsidiaritätsprinzip. Eine staatliche Aufgabe sollte so weit wie möglich von der unteren Ebene, der Ebene vor Ort, wahrgenommen werden. Aber in diesem Fall passt dies nicht wirklich. Denn es gibt bisher nicht ohne Grund eine Unterscheidung zwischen den Grundschulen, die in Trägerschaft der Städte und Gemeinden sind, einerseits, und den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Kreise andererseits, denn die weiterführenden Schulen haben in der Regel eine Schülerschaft, die über die einzelnen Gemeinden hinausgeht. Eine Trennung ist also durchaus sinnvoll. Es ist aus unserer Sicht auch nicht zielführend, den Städten und Gemeinden zusätzliche Aufgaben zu übergeben, ohne dass ihre finanzielle Situation grundlegend verbessert wird. Bekanntlich, das wissen wir hier alle, haben die saarländischen Kommunen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in ganz Deutschland. Wenn die Einnahmesituation der Gemeinden deutlich verbessert würde, etwa durch eine gerechte Besteuerung, dann gäbe es zumindest eine finanzielle Grundlage für dieses Vorhaben. Aber die AfD ist ja, ebenso wie die CDU und die SPD, gegen jede Reichensteuer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, dass es wirklich auch drängendere Probleme gibt als die Frage der Schulträgerschaft. Wir kennen die Brandbriefe der Lehrerinnen und Lehrer an den Gemeinschaftsschulen, wir kennen die Schwierigkeiten an den Grundschulen, wir wissen, dass an den Schulen, vor allem an den Grund- und Gemeinschaftsschulen, ganz viele verschiedene Herausforderungen gleichzeitig zu bewältigen sind. Mehr als ein Viertel der Schülerinnen und Schüler quer durch alle Schulformen kommt aus einkommensschwachen Haushalten, sodass sie vom Entgelt für die Schulbuchausleihe befreit werden müssen. An den Gemeinschaftsschulen sind es 33 Prozent, an der Gemeinschaftsschule Ludwigspark in Saarbrücken sogar 63,5 Prozent, fast zwei Drittel! Dazu kommt, dass 28 Prozent der Schülerinnen und Schüler dort

nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen können und 15 Prozent einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

Die Lehrerinnen und Lehrer an der Ludwigsparkschule und an den anderen Schulen machen einen sehr guten Job, sie sind sehr engagiert. Von den Schülern, die an einer Gemeinschaftsschule Abitur machen, hatten mehr als 40 Prozent keine Empfehlung für das Gymnasium; sie hätten dort gar keine Chance gehabt. Sie zum Abitur zu führen, ist ein riesiger Erfolg. Aber die Probleme an den Schulen werden immer größer. Darum sollten wir uns kümmern, nicht um die Frage, welche Verwaltungseinheit für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebes aufkommt. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Danke Frau Kollegin Schramm. - Ich rufe für die CDU-Landtagsfraktion auf Herrn Abgeordneten Frank Wagner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion geht es um eine Änderung des Schulordnungsgesetzes, um das Thema Schulträger. Zu diesem Thema gab es in den vergangenen Wochen zahlreiche Diskussionen und Veränderungsvorschläge. Wir haben momentan zahlreiche Diskussionspunkte im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Auch im Bereich der Bildung lohnt es sich, über neue Lösungen und Wege nachzudenken. Es gibt hier mit Sicherheit noch die ein oder andere Stellschraube, an der es sich zu drehen lohnt. Dies soll aber in Ruhe und mit der nötigen Weitsicht geschehen.

Die bisherige Struktur der Schulträgerschaften hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die AfDFraktion möchte mit diesem Gesetzentwurf die Trägerschaft der Schulen in vollem Umfang auf die Kommunen verlagern. An dieser Stelle wäre es einmal sinnvoll gewesen, sich einen Überblick über die Schulen und ihre Aufgaben vor Ort zu verschaffen. Das Saarland besteht nicht nur aus dem Regionalverband. Wie sieht es mit den kleinen Kommunen aus? Es wäre wirklich einmal interessant, wenn Sie sich das vor Ort anschauen würden. Die Lehrerinnen und Lehrer wären mit Sicherheit auch gespannt auf Ihre Äußerungen. Mit Ihrem Vorstoß zur Änderung der Schulträgerschaft steuern Sie in eine völlig falsche Richtung. Bei einem genaueren Hinsehen und einer zielgerichteten Recherche hätten Sie schnell bemerkt, dass Ihr Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.

Zum Ist-Stand, wir haben es eben schon gehört. 1996 wurde die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen und die Förderschulen G und L auf Wunsch der kommunalen Seite - das muss betont werden - neu geregelt; die Grundschulen sind in Trägerschaft der Kommunen, die Landkreise haben die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Schulen und die Förderschulen Lernen und Geistige Behinderung in ihrer Verantwortung. An dieser Stelle darüber nachzudenken, das Rad vollkommen zurückzudrehen, ist kontraproduktiv.

Gerne möchte ich im Folgenden Ihr Vorhaben einmal am Beispiel der Stadt Wadern skizzieren. Die Stadt Wadern hat insgesamt knapp 16.000 Einwohner und besteht aus 14 Stadtteilen. Dort gibt es drei Grundschulen, eine größere Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, ein Berufsbildungszentrum und eine Förderschule Lernen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hätte die Stadt Wadern somit die Aufgabe, neben der Trägerschaft der drei Grundschulen vier weitere Schulen in die Trägerschaft zu übernehmen. Die Kommunen sind allerdings von ihrer Personalausstattung und auch den einzelnen Fachbereichen in ihrer Verwaltungsstruktur nicht darauf vorbereitet. Im Bereich der Bauabteilung, Instandhaltung und neuen Bauvorhaben müsste hier definitiv nachgesteuert werden. Auch die Schulabteilung müsste sich völlig anders aufstellen, denn die Aufgaben in einem Sekretariat einer Grundschule sind mit Sicherheit völlig anders als bei weiterführenden Schulen. In den beruflichen Schulen gibt es ganz viele Fachrichtungen, die auch in der Verwaltung abgebildet sein müssen. Die Bereiche Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind hier ebenfalls nicht angesiedelt.

Wie ich bereits erwähnte, wurde das Schulordnungsgesetz im Jahr 1996 verändert, im Jahr 2012 gab es eine weitere Anpassung. Der Kollege Renner hat bereits mehrere Beispiele genannt. Ich erwähne noch die Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Schulträgern, die im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft festgeschrieben wurde. Auch die Schulentwicklungsplanung wird eng miteinander abgestimmt und nicht nur in einem kleinen Bereich betrachtet.

Gerade bei den weiterführenden Schulen macht die Verwaltungsebene der Landkreise Sinn. Dadurch gibt es in allen Landkreisen ein breites Portfolio von verschiedenen Schulen der einzelnen Schulformen. Themen wie Klassenmehrbildung, auch ein ganz wichtiger Themenbereich, den man betrachten muss, sowie Nachmittagsbetreuung und Ganztag sind auf dieser Verwaltungsebene ebenfalls deutlich einfacher im Handling. Die Schulträgerschaft der Landkreise erlaubt eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung innerhalb einer größeren Verwaltungsebene. Dadurch werden Doppelungen vermieden,

und eine möglichst optimale und bedarfsgerechte Versorgung mit allen Schulformen wird gewährleistet.

Des Weiteren haben wir die wichtigen Fachbereiche Sozialarbeit, Jugendhilfe, Schulpsychologie und Gesundheitswesen unter einem Dach. Hier findet schon jetzt eine gute Vernetzung zwischen Schule und den einzelnen Fachbereichen statt. Das Thema multiprofessionelle Teams, bei uns im Koalitionsvertrag als „Kollegium der Zukunft“ abgebildet, wird uns immer mehr einholen, dafür muss es Lösungen beziehungsweise Konzepte geben. Wenn die Landkreisebene als Schulträger wegfällt, wäre dies sehr schwierig für die Konzeption und Umsetzung in diesem Bereich. Durch die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen hat Schule viele weitere Aufgaben erhalten, die es zu lösen gilt.

An dieser Stelle möchte ich exemplarisch auf den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung hinweisen, wir haben heute Morgen einiges dazu gehört. Bei unseren zahlreichen Schulbesuchen schlägt dieses Thema immer wieder auf. Egal wohin wir gehen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher erzählen uns, hier gibt es Probleme, hier muss man entsprechend gegensteuern. Wir haben immer mehr Schüler mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, insbesondere in den Grundschulen und auch in den Gemeinschaftsschulen, dort, wo die Heterogenität am allergrößten ist. Oftmals ist wegen einzelner Schüler kein störungsfreier Unterricht möglich. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf einen störungsfreien Unterricht, das möchte ich an der Stelle betonen.

(Beifall bei der CDU.)

Neben der Entlastung der Lehrkräfte und der Klassengemeinschaften haben wir aber hier vor allem das beeinträchtigte Kind im Blick: Ruhe für dieses Kind im Unterricht, aber auch die Stärkung seiner Persönlichkeit. An diesen Kindern wird permanent gezerrt, sie wissen gar nicht, wohin sie gehören, sie fühlen sich oftmals völlig fehl am Platz. Hier gilt es einfach, an der Persönlichkeit zu arbeiten. Wir stellen an diesem Punkt unter keinen Umständen beziehungsweise niemals die Inklusion infrage, aber dort, wo Inklusion an ihre Grenzen kommt, gilt es auch, andere Wege einzuschlagen.

Hier sei es mir erlaubt, darauf einzugehen, was der Kollege Georgi diese Woche zum Besten gegeben hat: Massive Ablehnung unserer Forderung, über eine neue Förderschule nachzudenken. Auch da lade ich dazu ein, sich vor Ort ein Bild zu machen. Wir sprechen davon, wenn ein Kind permanent im Unterricht stört und die Eltern merken, sie kommen nicht mehr weiter, aber natürlich möchten, dass das Kind in der Freizeit und nachher im Beruf gefestigt ist. Die Förderschule ist oft ein besserer Weg. Es

(Abg. Wagner (CDU) )

gilt, das zu erkennen und darauf vorbereitet zu sein, damit im Saarland die entsprechenden Schulplätze vorgehalten werden können. Von daher wird es von uns weiterhin die Forderung geben, im Bereich der sozial-emotionalen Beeinträchtigung über weitere Förderschulen nachzudenken.

(Beifall von der CDU.)

Abschließend möchte ich auf den Vorschlag unseres Ministerpräsidenten Tobias Hans eingehen. Der Ministerpräsident hat die Möglichkeit von einem Zweckverband Bildung dargestellt. Dieser stellt nicht die bestehende Struktur im Bereich der Schulträgerschaften infrage. Die Grundschulen sollen weiterhin in der Hand der Kommunen und die weiterführenden Schulen in der Hand der Landkreise beziehungsweise des Regionalverbandes liegen. Einen Zweckverband wird es auf rein freiwilliger Basis geben. Dies bietet aber an der einen oder anderen Stelle große Chancen. Es gibt zahlreiche gute Projekte und Vorhaben, die oftmals an den Grenzen der Schulträgerschaften scheitern. Oft haben wir Campus-Lösungen, wo Kita, Grundschule und Gemeinschaftsschule an einem Ort sind. Die Schulen möchten zusammenarbeiten, vielleicht im Rahmen eines neuen Konzeptes, beim gebundenen Ganztag oder bei der modernisierten Nachmittagsbetreuung und vieles mehr. Hier gilt es, vielleicht mit einem Zweckverband eine Alternative zu schaffen. Mit einem Zweckverband könnte man neue Wege eröffnen und auch Synergieeffekte erzielen. Solche Konstrukte muss man sich allerdings in Ruhe anschauen. Es lohnt sich, sich mit allen Beteiligten vor Ort an einen Tisch zu setzen und darüber zu diskutieren. Es soll definitiv nichts aufgezwungen werden.

Wie ich bereits anfangs erwähnte, ist die gesamte Verlagerung der Schulträgerschaften auf die kleinste Verwaltungsebene der Kommune völlig unzweckmäßig. Dies wäre ein Rückschritt. Die Überschuldung der Kommunen zwingt sie, Personal einzusparen, interkommunale Zusammenarbeit zu suchen, Doppelstrukturen abzubauen und so weiter. In dieser Zeit jetzt noch diese Verlagerung der weiterführenden Schulen zu betreiben, wäre genau das Gegenteil der Politik der finanziellen Konsolidierung der Kommunen. Wir halten an dem bestehenden Gesetz fest und sehen keine Notwendigkeit zu einer neuen Anpassung. Wir lehnen daher den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Danke, Herr Kollege Wagner. - Ich rufe auf für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Zuerst einmal Herr Wagner, herzlichen Dank, Sie haben im Grunde am Schluss für unseren Gesetzesänderungsvorschlag plädiert, weil Sie geschildert haben, wie schwierig es ist, Kita, Gemeinschaftsschule und Grundschule unter einen Hut zu bringen, wenn irgendetwas auf kommunaler Ebene geplant ist. Das ist in Wirklichkeit auch so, ich habe eben versucht, es am Beispiel des Regionalverbandes Saarbrücken aufzuzeigen. Sie haben gesagt, dass die Stadt Wadern vielleicht nicht in der Lage wäre, ihre Gemeinschaftsschule als Schulträger zu führen. Ich glaube, das ist nicht so. Früher waren die Hauptschulen sowieso -

(Abg. Wagner (CDU) : Früher, früher! - Die Zeiten ändern sich!)

Ja, die Zeit geht vorwärts, aber manchmal nicht auf dem richtigen Weg, manchmal geht sie in eine Sackgasse. Das ist hier der Fall. Ich denke, man sollte nochmal darauf zurückkommen, dass die Städte und Gemeinden für ihre Schulen das Sagen haben. Jetzt sind auch noch die Kosten angeführt worden. Das ist genau ein Punkt, weshalb diese Frage dauernd in den Mittelpunkt rückt. Die Städte und Gemeinden bezahlen ja für die Schulen, die in ihrem Gebiet stehen. Sie bezahlen über die Umlage, die jedes Jahr ein Streitpunkt ist zwischen den Landkreisen oder dem Regionalverband Saarbrücken auf der einen und den Städten und Gemeinden auf der anderen Seite. Wären die Städte und Gemeinden Träger der Schulen, würden diese Kosten nicht anfallen, und sie müssten nicht umverteilt werden. Wenn umverteilt wird, gibt es immer Gewinner und Verlierer. Jeder denkt, er ist Verlierer. Ich schaue mir meine Schule an, die in Quierschied steht, und dann sage ich mir, Mensch, was hat der Regionalverband mit dem vielen Geld gemacht, das er als Umlage von uns will, hier sehe ich nichts.

(Sprechen.)

Das ist jetzt nur ein theoretisches Beispiel. Es ist aber so, dass es um diese Umlage immer Zank gibt. Frau Schramm, deshalb ist das kein Kostenfaktor für die Gemeinden, es ist ein Faktor für mehr Demokratie oder weniger Demokratie. Probleme mit den Grenzen bestehen, egal wie groß Sie das Gebiet machen. Wenn Sie Kreise haben - ich war lange genug in Kreistagen und Regionalversammlungen -, dann haben Sie auch den Ausgleich zu anderen Kreisen. Nehmen wir das Beispiel des Regionalverbands Saarbrücken und des Nachbarkreises Saarlouis: Kinder aus Saarbrücken besuchen weiterführende Schulen in Saarlouis, das wird abgerechnet. Das ist jetzt schon so und ist auch bei großen Gebietskörperschaften der Fall.

Was ich nun wirklich beantrage, Herr Renner, ich denke, Sie sind ja doch intelligent -

(Abg. Wagner (CDU) )

(Sprechen und Lachen)

Sie haben doch gelesen, was in dem Antrag steht.

(Abg. Renner (SPD) : Sie haben etwas anderes gesagt!)

In dem Antrag steht es doch klar drin. Ich habe eben nur den Vorschlag des Ministerpräsidenten aufgegriffen und gesagt, dass das gar nicht so schlecht ist und dass das nachdenkenswert ist. Nur zu Ihrer Information und damit dass Sie ganz sicher sind, Herr Renner. Genauso, wie es in dem Vorschlag steht, das ist unser Antrag.

(Beifall von der AfD.)