Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

Ich wende mich zunächst an den Kollegen Hecker von der AfD-Fraktion, um zu erklären, warum wir Probleme haben, dieser ersten Resolution zuzustimmen. Es gibt Probleme, die wir mit der AfD haben, ich will das gar nicht in Abrede stellen. Nicht mit jedem Einzelnen, aber Sie gehören zu einer bestimmten Firma. Ich nenne Herrn Gauland, mit dem ich zusammen gearbeitet habe, als er bei der CDU und Chef der Staatskanzlei in Hessen war, der in den letzten Jahren Positionen vertreten hat, die mein Grundverständnis von Politik berühren; das möchte ich einmal sagen. Insbesondere die letzte Aussage über Zeiten des Nationalsozialismus - wie auch immer er sie gemeint hat, aber er hat sie gemacht - berührt so sehr mein Grundverständnis, dass wir eben Schwierigkeiten haben, gemeinsame Resolutionen mit der AfD zu verabschieden, nicht mit Ihnen persönlich, das will ich in aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall von der LINKEN und vereinzelt bei der SPD.)

Das andere ist - das betrifft tatsächlich die gesamte Resolution, so haben wir es angelegt -, wir haben die Auffassung vertreten, dass wir unsere Solidarität bekunden, das wissen die Beschäftigten. Aber was machen wir denn? Ich greife das auf, was Sie vorgetragen haben, Frau Wirtschaftsministerin, ich stand auch vor den Mitarbeitern, und wenn ich nur gesagt habe „Solidarität, Solidarität“, dann kam ich mir schon ein bisschen erbärmlich vor, weil ich gedacht habe, du kannst den Leuten überhaupt nicht helfen. Das ist eine ganz schwierige Situation. Deswegen habe ich immer überlegt, was kannst du überhaupt machen, gibt es irgendwo eine Chance, einen Fuß in die Tür zu bekommen? Darüber versuchte ich heute zu diskutieren. Deshalb war es heute notwendig, diese Debatte zu führen, weil diese mir auch vermittelt hat, wo es Gemeinsamkeiten und wo es Unterschiede gibt.

Ich sage jetzt mal an die Adresse der CDU-Fraktion, ich habe wirklich begrüßt, dass Sie der Belegschaftsbeteiligung einen Stellenwert in Ihren Überlegungen einräumen, weil ich der Meinung bin, dass es der richtige Weg ist. Ich komme gleich noch dazu. Deswegen habe ich Karl Arnold hier zitiert, ich könnte mich natürlich auch auf Nell-Breuning oder andere Größen der katholischen Soziallehre berufen. Auch meine politische Arbeit ist ohne die christliche Soziallehre nicht zu verstehen, um das mal klar zu sagen. Aber das brauchen wir heute nicht zu vertiefen.

Sie haben Rerum Novarum zitiert und gesagt, der Verstaatlichung stehen Sie ablehnend gegenüber. Ich kann das jetzt aus Zeitgründen nicht näher ausführen - Frau Präsidentin, ich habe nach Ihren Aus

führungen mehr Zeit als die, die angezeigt wird -, aber wenn wir nicht verstaatlicht hätten, hätten wir bei der Stahlindustrie an der Saar keine Möglichkeiten mehr gehabt. Das müssen Sie einfach wissen. Deshalb sollte man dieses Instrument nicht einfach so beiseiteschieben. Es ist ein entscheidendes Instrument des Landes. Das muss keine Vollverstaatlichung sein, es kann eine Beteiligung sein. Es muss noch nicht einmal eine reguläre Beteiligung sein, es kann eine stille Beteiligung sein. Es ist aber ein Instrument - Frau Ministerin, wenn Sie mir vielleicht an der Stelle Gehör schenken könnten -, eine Karte, die man in einer bestimmten Situation ziehen muss. Die könnte sogar wieder eintreten, denn die PreventGruppe und das Unternehmen VW haben ganz klare Interessen. Ob es uns gelingen wird, hier überhaupt den Fuß hineinzubekommen, da habe ich erhebliche Zweifel. Zumindest bei der Prevent-Gruppe ist eine absolute Rücksichtslosigkeit festzustellen. Was die Automobilfirmen in der letzten Zeit an ethischen Vorlagen gegeben haben, das will ich jetzt nicht weiter vertiefen. Deshalb muss man überlegen, was die saarländische Regierung jetzt machen kann, um da hineinzukommen. Leicht ist das nicht. Aber eine Beteiligung grundsätzlich auszuschließen, würde ich nicht raten. So viel zu diesem Punkt.

Nun zu dem zweiten Punkt. Das ist jetzt wirklich interessant gewesen, das völlige Missverständnis über Belegschaftsbeteiligungen. Das fällt ja hinter die FDP zurück!

(Lachen bei der LINKEN.)

Die FDP hatte im Freiburger Programm beispielsweise einen ganz simplen Satz - nur um Sie einmal darüber zu informieren -, der da lautete: Der Zuwachs des Produktivvermögens kann nicht nur den Anteilseignern gutgeschrieben werden.

Die mussten nichts dafür bezahlen. Das ist eine Diskussion, die von einer ganz anderen Seite kommt, nämlich aus den Reihen der CDU in Form des Investivlohns. Das darf man aber nicht - wo ist der Kollege Kurtz? - alles durcheinanderwerfen.

(Zuruf von der SPD.)

Ich wollte ihn bitten, mir das nicht zu unterstellen. Ich habe mich Jahrzehnte mit dieser Frage beschäftigt. Ich bin da einigermaßen firm. Wenn es um die Beteiligung von Beschäftigten geht, geht es nicht darum zu sagen, nun rückt einmal alle ein paar Tausend Euro heraus, dann dürft ihr auch mitreden. Nein, es geht um eine fundamentale Verteilungsfrage im Unternehmen. Das Vermögen der Halberg Guss ist nämlich im Grunde genommen, zumindest in großen Teilen, für mein Verständnis Vermögen der Beschäftigten.

(Beifall von der LINKEN.)

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Darum geht es. Das wollten wir deutlich machen, auch wenn unsere Eigentumsordnung das ganz anders sieht. Aber die FDP hat es in ihrem Freiburger Programm in vollem Umfang begriffen. Also bitte nicht die Beteiligung auf diese Art und Weise kleinreden wollen!

Herr Kollege Kurtz hat gesagt, ich hätte nicht über Mitbestimmung gesprochen. Ich habe die ganze Zeit über Mitbestimmung gesprochen, der ganze Vortrag ging über Mitbestimmung. Unter Mitbestimmung verstehe ich nicht nur die gegenwärtige Regelung. Die hatte auch, wenn wir die Montanmitbestimmung nehmen, eine ganz fundamentale Schwäche. Die fundamentale Schwäche war die - um es noch einmal deutlich zu sagen, das haben wir alles durchdekliniert -, der Aufsichtsrat kann beschließen, was er will, die Gesellschafterversammlung kann mit qualifizierter Mehrheit das alles wieder kassieren. Deshalb kann die einzige Schlussfolgerung daraus nur sein, dass wir da hineinkommen müssen, um diesen Beschluss zu inhibieren.

(Zuruf aus der SPD.)

Doch, das ist so. Kucken Sie es nach im Aktiengesetz, im GmbH-Gesetz, das ist so. Die kann das wieder kassieren. Das war zum Beispiel unser Problem. Deswegen muss man in die Gesellschafterversammlung hineinkommen. Da hilft nur eine Beteiligung, entweder Land oder Belegschaft. Daran führt nichts vorbei.

(Beifall von der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/437 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 16/437 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/437 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/456. Wer für die Annahme der Drucksache der Koalitionsfraktionen 16/456 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen aller Fraktionen des Parlaments angenommen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 16/455. Wer für die Annahme der Drucksache der AfD-Landtagsfrak

tion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/455 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen und enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege (Drucksache 16/286) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/433 - neu)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 16/286 vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes und der saarländischen Denkmalpflege in seiner 13. Sitzung am 21. März dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf enthält neben einigen begleitenden Rechtsänderungen eine komplette Neufassung des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes aus dem Jahr 2004. Ein Kernpunkt der Neufassung ist die Wiedereinführung des Vier-Augen-Prinzips. Die 2004 erfolgte Zusammenführung des behördlichen Denkmalschutzes in einem ministeriellen Referat namens Landesdenkmalamt wird zugunsten eines zweistufigen Behördensystems auf Landesebene wieder aufgegeben.

Das Landesdenkmalamt wird zu einer selbstständigen Fach- und Vollzugsbehörde ausgestaltet und dem Ministerium als einer Obersten Denkmalbehörde mit Aufsichtsfunktionen nachgeordnet. Wichtigste Neuerung dabei: Kommt bei Entscheidungen, die das Landesdenkmalamt in Abstimmung mit der obersten Denkmalbehörde zu treffen hat, eine Einigung nicht zustande, so ergeht nach einer erneuten Anhörung des Landesdenkmalrates die maßgebliche Entscheidung durch die ministerielle Aufsichtsbehörde.

Eine Wiedereinführung der Unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene sieht der Gesetzentwurf nicht vor, dafür aber eine Stärkung der kommunalen Beteiligungsrechte in Fällen konkreter Betroffenheit durch denkmalrechtliche Verfahren. Die

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Rahmenbedingungen für die fachliche Tätigkeit des Landesdenkmalrates sollen durch den Gesetzentwurf ebenfalls verbessert werden. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in vier Sitzungen auseinandergesetzt. Allein zwei Sitzungen waren für die Durchführung öffentlicher Anhörungen anberaumt. 20 Organisationen mit unterschiedlichen Sach- und Interessenbezügen zur Thematik haben dem Ausschuss schriftliche Stellungnahmen zukommen lassen. 11 dieser Organisationen haben darüber hinaus die Gelegenheit wahrgenommen, ihre Einschätzungen und Anregungen dem Ausschuss auch in mündlicher Form vorzutragen.

Die Auswertung der Anhörung hat im Ausschuss zur Vorlage zweier Abänderungsanträge geführt. In diesen Abänderungsanträgen finden die Argumentationsmuster, die in der Anhörung erkennbar geworden sind, in unterschiedlicher Mischung ihren Niederschlag. Ein Abänderungsantrag, der von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, umfasst insbesondere die folgenden Punkte: eine Betonung der denkmalpflegerischen Pflichten von Akteuren des öffentlichen Rechts, eine breitere Definition des Begriffs des Kulturdenkmals, eine alternative Fassung des Spannungsverhältnisses zwischen Verpflichtung und Überforderung von Denkmaleigentümern, die Wiedererrichtung Unterer Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene, schließlich eine an mehreren Punkten ansetzende Stärkung des Landesdenkmalrates.

Ein von den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD eingebrachter Antrag hat Vorschläge aufgegriffen, die die Möglichkeiten der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern in denkmalschutzrechtlichen Belangen erweitern. So sieht der Antrag ein zusätzliches Anhörungs- und Unterrichtungsrecht von Denkmaleigentümern vor, und zwar in Zusammenhang mit der Aufnahme von deren Eigentum in die sogenannte Denkmalliste oder umgekehrt bei der Streichung betroffenen Eigentums aus dieser Liste.

Des Weiteren eröffnet der Antrag Bürgerinnen und Bürgern die im Entwurf noch nicht vorgesehene Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Denkmalbehörden förmlich Widerspruch zu erheben. Darüber hinaus greift der Antrag Anregungen zu Umfang, Zusammensetzung und Organisation des Landesdenkmalrates auf, um die Repräsentativität und die Effektivität von dessen Tätigkeit zu erhöhen.

Der Ausschuss hat den Abänderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit Stimmenmehrheit abgelehnt und den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und bei Ablehnung der AfD-Fraktion dem als Drucksache

16/286 vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des als Drucksache 16/433 - neu - vorliegenden Abänderungsantrag in Zweiter und letzter Lesung seine Zustimmung zu erteilen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Renner für die SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Saarland setzt die Institutionen Ministerium für Bildung und Kultur, Landesdenkmalamt, Landesdenkmalrat und auch die Kommunen in ein neues Verhältnis zueinander. Der Kollege Frank Wagner hat das als Berichterstatter und Ausschussvorsitzender eben erläutert.

Wir hatten in der Anhörung viele Organisationen, die sich schriftlich und mündlich geäußert haben. Es gab viele Änderungsvorschläge, die eher auf die Praxis der vergangenen Jahre zurückzuführen waren, die aber weniger darin begründet waren, dass rechtliche Regelungen unzureichend gewesen wären. Von daher kann man sagen, Ergebnis der Anhörung war, dass die Grundkonstellation mit dem zweistufigen behördlichen Verfahren, das in diesem Gesetzentwurf gewählt wurde, in Ordnung ist.

Allerdings war es für uns als Koalitionsfraktionen auch die Möglichkeit zu sagen, wo wir den Aspekt der Bürgernähe stärker hervorheben und dazu beitragen können, dass behördliche Entscheidungen auch einer vorgerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, das Widerspruchsverfahren in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das bedeutet, gegen die Entscheidung der Denkmalbehörden findet ein Vorverfahren nach § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung statt. Das ist die wesentliche Änderung des Antrages der Koalitionsfraktionen im Ausschuss und des Ausschusses für das Plenum.

Wir sind der Meinung, dass mit dem Widerspruchsverfahren der Rechtsschutz der Bürger und Bürgerinnen gestärkt wird und dass die Behörde die Gelegenheit zur Selbstkontrolle ihrer Entscheidungen bekommt. Sie kann noch einmal selbst überprüfen, ob es richtig war, ob sich aus dem Widerspruchsverfahren neue Dinge ergeben, ob es Missverständnisse oder Fehler gibt, die es zu korrigieren gilt. Ebenfalls war für uns entscheidend, dass nicht jeder Streitfall direkt zur obersten Denkmalbehörde gehen muss und dass nicht jeder Streitfall, der mit der obersten

(Abg. Wagner (CDU) )

Denkmalbehörde ausgetragen wird, vor Gericht geklärt werden muss. Dies entlastet auch die Antragsteller.

Die Koalitionsfraktionen waren sich an diesem Punkt der Änderung auch darüber bewusst, dass die Einführung des Widerspruchsverfahrens zusätzlichen Personalbedarf nach sich ziehen kann und dass gegebenenfalls im Zuge von Haushaltsberatungen erforderliche Mittel zur Durchführung der Widerspruchsverfahren bereitzustellen sind. In einem weiteren Punkt haben wir nach der Anhörung die Änderung vorgenommen, dass vor Eintragung und Löschung eines Denkmals die Eigentümer anzuhören sind und dass auch hier die Behörde noch einmal ihre fachlichen Gründe vorzulegen hat.

Eine kleine Änderung gab es beim Punkt des Landesdenkmalrates. Wir haben bei der Ermächtigungsverordnung für das Ministerium über die Anzahl und Zusammensetzung beraten und eine kleine Änderung vorgenommen. Es geht um die Familienbetriebe, die eine ganz eigene Betroffenheit haben. Ich gebe ehrlich zu, das war nicht unbedingt mein Punkt, aber dem Koalitionspartner war das ein wichtiges Anliegen.

Von der Fraktion DIE LINKE wurde der Wunsch nach Wiedereinführung der Unteren Denkmalschutzbehörden angeführt. Wir wollen aber vermeiden, dass wir Konnexität auslösende Tatbestände in dieses Gesetz aufnehmen. Aus meiner Sicht ist klar, dass die frühere Regelung mit den Unteren Denkmalschutzbehörden zielführend und in Ordnung war, aber in diesem Punkt haben wir eine veränderte Sachlage. Ich glaube, dieses zweistufige Verfahren kann diesem Bedürfnis entgegenkommen und in Kombination mit Widerspruchsverfahren zum Ziel führen.

In der Anhörung im Ausschuss wurde vorgeschlagen, Denkmalbeiräte einzuführen. Auch hier hätte unserer Meinung nach die Gefahr eines Konnexität auslösenden Tatbestandes gegeben sein können. Die Kommunen, die sich der Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege widmen, sind in ihrer Zuständigkeit und Selbstverwaltung frei zu sagen, dass sie einen Beirat einsetzen. Niemand ist daran gehindert. Ich nenne das Beispiel der Alten Schmelz. Alfons Blug war ja bei der Anhörung dabei. Die Alte Schmelz ist gerade ein Beispiel dafür, dass es ohne Beiräte geht und dass bürgerschaftliches Engagement im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege zum Ziel führen kann. Meine Damen und Herren, die vierte Änderung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes. Dieses hat eher technische Gründe. Das Gesetz muss im Amtsblatt veröffentlicht werden, der heutige Lesungstermin hat dazu nicht mehr ausgereicht.

Wir sind der Meinung, dass mit diesem Gesetz und den angeführten Änderungen die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes auf ein neues Niveau gehoben werden können und das Gesetz eine gute Grundlage dafür bietet, dass auch der Denkmalschutz in unserem Land eine gute Zukunft hat. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.