Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam mit dieser Gesetzesnovellierung die Voraussetzung für eine deutliche Verbesserung im Be

(Abg. Schäfer (CDU) )

reich der Pflege, aber auch im Bereich der medizinischen Versorgung auf den Weg bringen.

Abschließend noch kurz zu Ihrem Abänderungsantrag, Frau Kollegin Schramm, der ja heute mit der Drucksache 16/459 vorgelegt wurde. Es ist so, dass dieser Abänderungsantrag bis auf einen Punkt deckungsgleich ist mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Sie möchten ergänzt haben, dass in § 22 Abs. 3b nach den Wörtern „die personellen Anforderungen“ das Wort „sollen“ durch „müssen“ ersetzt werden soll. Das können wir als Koalition leider nicht mittragen, weil es den Spielraum des Ministeriums zu sehr einengen würde. Deswegen können wir dem so auf keinen Fall folgen.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzesentwurf und um Zustimmung zum vorliegenden Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken.

Danke, Herr Abgeordneter. - Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Astrid Schramm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes. Ich kann gleich zu Beginn meiner Rede sagen, unsere Einschätzung ist keine andere als die in Erster Lesung. Der Gesetzesentwurf wird nicht die Verbesserungen bringen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen. Er wird leider nicht dafür sorgen, dass endlich eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten stattfindet.

(Zuruf: Oh doch!)

Er wird auch nicht die Entlastung für das Pflegepersonal bringen, die ihm versprochen wurde. Dabei wird es allerhöchste Zeit, dass sich hier endlich etwas tut. Erst am Montag, der Kollege Schäfer hat es eben gesagt, hatten wir ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Pflegebeschäftigten des Uniklinikums in Homburg. Wir waren entsetzt über die Zustände in deren Arbeitsalltag. Wir reden hier von massiven Missständen. Die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals hat absolut unerträgliche Ausmaße angenommen. Nun wollen die Beschäftigten streiken, um auf ihre nicht mehr hinnehmbare Situation aufmerksam zu machen. Dabei wollen sie, die sie sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind, das Patientenwohl, deren Versorgung und Sicherheit nicht gefährden und haben deshalb eine Notdienstvereinbarung angeboten. Leider wurde diese Notdienstvereinbarung im gestrigen Gespräch mit der Klinikleitung nicht unterschrieben.

Herr Schäfer, ich bin froh, dass sich Herr Scharf dafür eingesetzt hat, dass es dazu kommen wird. Wir müssen aber auch berücksichtigen, dass zwei Regierungsmitglieder im Aufsichtsrat der Uniklinik tätig sind, ich gehe davon aus, dass sie die entsprechenden Gespräche führen. Die Klinikleitung muss sich bewusst sein, wer die Verantwortung bei einem Streik zu übernehmen hat. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Beschäftigten auf diese Weise davon abgehalten werden sollen, von ihrem Streikrecht Gebrauch zu machen. Es ist ihr gutes Recht zu streiken, und sie kommen der Klinikleitung mit der Notdienstvereinbarung auch noch entgegen. Diese wurde bereits in vielen anderen Krankenhäusern in Berlin, Augsburg, Heidelberg oder Thüringen unterschrieben. Ich appelliere also an die Klinikleitung in Homburg und auch an die Landesregierung, die, wie ich eben gesagt habe, im Aufsichtsrat vertreten ist, sich damit auseinanderzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Patientensicherheit nicht gefährdet wird.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es ist das gute Recht der Pflegebeschäftigten, auf die miserable Situation in der Pflege aufmerksam zu haben. Wir zeigen uns ausdrücklich solidarisch mit den Beschäftigten am UKS in ihrem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen. Ich möchte an dieser Stelle auch meinen Dank an alle Pflegebeschäftigten aussprechen, die sich mit großem Einsatz und großem Engagement um die Patientinnen und Patienten kümmern, die wirklich harte Arbeit leisten und deren persönliches Wohlergehen dabei in vielerlei Hinsicht viel zu oft auf der Strecke bleibt. Das gilt nicht nur für die Gesundheit und das private Glück der Beschäftigten, sondern natürlich auch in finanzieller Hinsicht. Es wurde uns geschildert, dass es wegen der schlechten Arbeitsbedingungen eine massive Abwanderung von Pflegekräften aus dem Uniklinikum gibt, zum einen in Länder wie Luxemburg oder die Schweiz, zum anderen aber auch innerhalb des Saarlandes zu Krankenhäusern anderer Träger, die einfach besser bezahlen und dies schlicht, weil dort nicht der Tarifvertrag der Länder gilt wie im Uniklinikum, sondern der des öffentlichen Dienstes. Das kann wirklich nicht sein. Hier ist das Land in der Pflicht, die Beschäftigten seines Uniklinikums wenigstens so gut zu bezahlen wie die Beschäftigten anderer Krankenhäuser, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das sind wir den Menschen mindestens schuldig, dafür muss die Landesregierung Sorge tragen. Zu besseren Arbeitsbedingungen zählen aber auch Personalmindestzahlen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. An dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Frau Ministerin Bachmann, Sie haben hier versagt! Sie haben in der Ersten Lesung des vorlie

(Abg. Schäfer (CDU) )

genden Gesetzes noch versprochen, dass eine Rechtsverordnung mit stationsbezogenen Personalmindestzahlen, also Personaluntergrenzen, kommt. Was ist seither passiert? Ich sage es Ihnen, Sie haben eine Kehrtwende par excellence hingelegt. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem befremdlichen Ergebnis kam, dass evidenzbasierte Personalmindestvorgaben auf Landesebene gar nicht möglich seien. Seither schieben Sie die Verantwortung ab in Richtung Bundesregierung. Wenn man die Verlautbarungen aus dem Ministerium richtig deutet, soll nun auf landeseigene Vorgaben verzichtet werden. Stattdessen will man sich an den Bundesvorgaben orientieren. Dabei steht im Gesetz selbst in der Begründung zur Verordnungsermächtigung, dass die Vorgaben auf Bundesebene zur Strukturqualität aus Sicht der Landesregierung kaum ausreichen und weiter gehende Strukturvorgaben notwendig sind.

Ja, völlig richtig, aber alles heiße Luft. Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht der in der Pflege Tätigen. Deshalb hat auch der Gewerkschaftssekretär von Verdi, Herr Quetting, deutliche Worte gefunden und in der Anhörung gesagt, dass im Gesetz zwar eine Entlastungsbotschaft vermittelt werde, jedoch zu befürchten sei, dass entsprechende Taten nicht folgen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Bericht der Saarbrücker Zeitung, in dem Herr Quetting zu Wort kommt: „Die Versprechungen der Landesregierung platzen wie Seifenblasen.“ - Er teilt die Einschätzung, dass sich unter diesen Rahmenbedingungen die Qualität der pflegerischen Versorgung weiter verschlechtern wird. In der Anhörung wies er völlig zu Recht darauf hin, dass es bereits in den Neunzigerjahren eine Regelung gab, mit der eine Mindestzahl von Pflegekräften ermittelt werden konnte: die Pflegepersonalregelung von 1992. Was damals ging, soll heute nicht mehr möglich sein? Das soll mal einer noch verstehen. Wir verstehen so etwas nicht.

Wenn nun argumentiert wird, dass man vonseiten des Bundes zügig Personalmindestzahlen erwarten könne und diese im Saarland übernommen würden, kann ich nur eindringlich davor warnen, dies als Lösung des Problems zu betrachten. Bereits jetzt kritisieren zahlreiche Verbände - darunter Verdi, DGB, VdK, Sozialverbände und viele mehr - die geplante Vereinbarung als Bankrotterklärung. Ich zitiere aus ihrer gemeinsamen Presseerklärung - mit Erlaubnis des Präsidenten -: „Wir kommen zu dem Schluss, dass mit dem von DKG und GKV-SV geplanten Vorgehen absehbar keine spürbare Verbesserung der Personalausstattung in den Krankenhäusern erreicht werden kann. Es wird als wahrscheinlich angesehen, dass mit der Vereinbarung sogar weitere Verschlechterungen auftreten. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Ziel der Bundesregierung, Patientensicherheit in den Krankenhäusern zu gewährleis

ten oder zumindest deutlich zu verbessern, mit der Vereinbarung nicht erreicht werden kann.“ - Der Verweis auf zukünftige Bundesvorgaben zu Personalmindestzahlen ist also nicht mehr als eine Beruhigungspille, die wir als LINKE nicht schlucken. Diese geplanten Bundesvorgaben sind Placebos ohne Wirkung, und wir fordern von Ihnen das ein, was Sie hier versprochen haben, nämlich echte Verbesserungen für die Pflegebeschäftigten und für die Qualität der Pflege durch landeseigene Vorgaben von Personalmindestzahlen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es geht noch weiter, während man sich dazu nicht in der Lage sieht, Personalmindestzahlen zu bestimmen, ist man sich auf einmal aber sehr einig, dass man einen Aufwuchs von mehr als 500 Betten braucht. Nichts gegen mehr Betten, aber der Widerspruch ist doch mit den Händen zu greifen. Wie können Sie denn in dieser extrem angespannten Situation des Pflegepersonals, das bereits schon jetzt nicht mehr weiß, wie es die enorme Arbeitsbelastung bewältigen soll, mehr Betten vorsehen, ohne zugleich entsprechende Voraussetzungen für mehr Pflegepersonal zu schaffen?

Es ist mehr als kurios, dass unabhängig davon auch noch die Verteilung der Betten nach dem Gießkannenprinzip fragwürdig ist. Dies wurde ja auch bereits von Ihrem Koalitionspartner kritisiert.

(Ministerin Bachmann: Jetzt geht es aber wirklich los hier!)

Lesen Sie nur einmal richtig! Es ist für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch nicht nachvollziehbar, warum jahrelang auf Überkapazitäten verwiesen wird, Betten abgebaut werden und nun plötzlich deutlich mehr Betten notwendig sein sollen. Ich zitiere an dieser Stelle aus einem Leserbrief in der Saarbrücker Zeitung vom 16.12.: Ob man dieses Hin und Her als intelligent bezeichnen kann, möchte ich bezweifeln. - Ich glaube, der Leser hat recht. Aus unserer Sicht muss jedenfalls vor allem Schluss mit dem Hin und Her bei den Versprechungen um Personalmindestzahlen sein.

(Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Ministerin Bachmann: Unglaublich!)

Hier ließe sich die Situation des Pflegepersonals wie von Ihnen ursprünglich angekündigt auf Landesebene und durch landeseigene Personaluntergrenzen in Krankenhäusern, die sich selbstverständlich am tatsächlichen Bedarf orientieren müssen, deutlich verbessern. Damit wären wir einen ganz entscheidenden Schritt weiter. Genau das ist es, was wir mit unserem Abänderungsantrag erreichen wollen. Herr Schäfer hat es eben auch so dargestellt. Darin wollen wir die Landesregierung nicht nur ermächtigen, Personaluntergrenzen zu erlassen, sondern wir wol

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

len sie dazu verpflichten. Das ist für uns ein ganz zentraler Punkt und auch das Kernanliegen unseres Abänderungsantrags.

Wir werden uns deshalb bei dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung enthalten und werben um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag, der, wenn er hier in diesem Hause beschlossen würde, dazu führen würde, dass den Worten der Landesregierung endlich auch Taten folgen müssten. Sie wäre dann verpflichtet, durch landeseigene, am tatsächlichen Bedarf orientierte Personaluntergrenzen die Qualität der Pflege zu verbessern und das Pflegepersonal endlich zu entlasten. Die Pflegekräfte haben es sich verdient, meine Damen und Herren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete. - Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Martina Holzner auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für eine verbesserte politische Steuerung der saarländischen Krankenhauslandschaft. Unser Ziel dabei ist mehr Qualität in der gesundheitlichen Versorgung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

Er ist notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen zur Krankenhausversorgung im Bund verändert haben. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz spielt die Qualität der Krankenhausversorgung künftig eine noch größere Rolle und wird strenger kontrolliert und konsequenter verbessert. Die Frage der Qualität wird in der Krankenhausplanung stärker berücksichtigt. Mit der vorliegenden Novellierung des Krankenhausgesetzes implementieren wir die positiven Veränderungen im Bund auch auf Landesebene.

Unser Gesetzentwurf setzt im Grunde drei Schwerpunkte. Erstens regeln wir die Arbeit in den Krankenhäusern. Dabei setzen wir auf mehr Standards in der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zweitens verändern wir die Krankenhausfinanzierung, indem wir die Investitionsförderung von der Pauschalfinanzierung auf die Einzelfinanzierung umstellen. Drittens schaffen wir die Grundlage für eine Krankenhausplanung, die sich noch stärker an den Qualitätsanforderungen orientiert.

Bevor ich im Einzelnen auf das Gesetz und auf den Krankenhausplan eingehe, erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Bemerkungen zur Krankenhauslandschaft und zur Arbeit in der Pflege. Gerade im

vergangenen Jahr haben wir alle im zuständigen Gesundheitsausschuss viel gelernt und konnten im Rahmen der Anhörungen mit vielen verschiedenen Vertretern aus dem Gesundheitssektor diskutieren, unter anderem der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte, Patientenfürsprechern, dem Psychotherapeutenverband, dem Hausärzteverband, den Krankenkassen, dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit, Behinderten- und Selbsthilfeverbänden, dem Landkreistag, der Gewerkschaft Verdi und dem Pflegereferat der Arbeitskammer, also mit der gesamten Bandbreite an Akteuren im Gesundheitssektor.

Alle haben uns eindrücklich ihre Erfahrungen geschildert und es war sichtbar, dass allen Vertretern bei allen Unterschieden die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten am Herzen liegt. Viele Punkte wurden im Rahmen der Anhörung und in den Gesprächen darüber hinaus häufiger genannt. Das mit Abstand am häufigsten und emotionalsten genannte Thema waren natürlich die Arbeitsbedingungen in der Pflege, über die wir auch im Rahmen der Plenardebatten schon häufig gesprochen haben. Wer sich für die Pflege entscheidet, der entscheidet sich für einen Beruf, in dem der persönliche Kontakt mindestens genauso wichtig ist wie fachlich korrekte Behandlungen. Es geht um Einfühlungsvermögen. Es geht darum, Ängste zu nehmen. Es geht um das gute Gespräch, damit sich die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen geborgen und verstanden fühlen. Die Beschäftigen sagen uns immer, wie wichtig ihnen diese Aspekte sind und wie sehr im Alltag Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen wegen Fachkräftemangels, Arbeitszeitverdichtung, Stress und Optimierungszwängen.

Wir sind uns in diesem Hohen Hause einig, dass es beides braucht: mehr Pflegekräfte am Bett und bessere Arbeitsbedingungen. Bei allen Bemühungen ist dieses Ziel kurzfristig nicht ganz einfach umzusetzen. Neben den Bemühungen der Gesundheitsministerin Monika Bachmann auf Landesebene und den gerade aus Sicht der SPD wichtigen gesundheitspolitischen Erfolgen im Koalitionsvertrag haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Personaluntergrenzen einen weiteren Baustein, damit sich die Arbeitsbedingungen der Menschen in der Pflege spürbar verbessern.

Ein weiterer Punkt, der häufig von Krankenkassen und Krankenhäusern angesprochen wurde, ist der hohe Sanierungsstau und die Investitionsproblematik. Im Saarland fehlen den Krankenhäusern zusammengerechnet 433 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Das ist ein ganzer Batzen. Das Argument, es

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

sei etwas scheinheilig von den Ländern, einerseits von Krankenhäusern und Krankenkassen mehr Mittel für die Pflegebeschäftigten zu fordern und gleichzeitig im Rahmen der Krankenhausfinanzierung nicht das Geld bereitzustellen, das eigentlich nötig ist, geht auch nicht völlig ins Leere.

Als Haushaltsnotlageland gibt es viele Bereiche, wo wir gerne mehr machen würden, bei den Straßen, in der schulischen Bildung und in den Hochschulen, bei der Polizei und eben auch bei der Krankenhausfinanzierung. So freut es mich, dass wir in einem ersten Schritt in dieser Legislaturperiode die Investitionsmittel um 10 Millionen Euro erhöhen. Das reicht noch nicht. Wir werden versuchen müssen, die Investitionsmittel weiter zu erhöhen. Es ist aber ein klares Signal. Als Land ist uns die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung wichtig.

Ein dritter Punkt wurde häufig angesprochen, die Frage, wie die Qualität und Effizienz unseres Krankenhaussektors verbessert werden kann. Das war auch gerade im Vorfeld der Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben im Saarland eine vergleichbar hohe Zahl an Krankenhäusern. Das hat mit unserer Historie zu tun. Wir wollen die wohnortnahe Versorgung beibehalten. Wir wissen aber auch, dass nicht wenige Kliniken wirtschaftlich unter Druck stehen. Aus unserer Sicht ist deshalb der Abbau von Doppelstrukturen und eine stärkere Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser unerlässlich.

Wir brauchen auch mehr sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Gleichzeitig brauchen wir auch das Signal vom Bund, insbesondere vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dass kleine Kliniken, dass Allgemeinversorger im Rahmen der DRG-Budgetierung so berücksichtigt werden, dass diese überlebensfähig sind und bedarfsorientiert und nicht marktorientiert arbeiten können. Hierfür werden wir gemeinsam im Bund werben.

Lassen Sie mich nun genauer auf das Gesetz eingehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir erstens dem zuständigen Ministerium die Verordnungsermächtigung zur Schaffung von Personalmindestzahlen an die Hand. Wir wissen, dass Personalmindestzahlen nicht morgen dazu führen, dass mehr Pflegerinnen und Pfleger auf dem Markt sind, aber sie stellen sicher, dass nicht wie in der Vergangenheit das schwächste Glied in der Gesundheitsbranche die Folgen des Personalmangels abfedert, die übrig gebliebenen Beschäftigten. Damit haben wir auf Landesebene die Grundlage für das gelegt, was auch auf Bundesebene vereinbart wurde, die Definition von Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir werden den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim Wort nehmen, dass diese schnell und bundesweit umgesetzt werden.

Zweitens verändern wir die Investitionsförderung des Landes, indem wir von der Pauschalfinanzierung zur Einzelförderung zurückkehren. Wir schaffen damit die Rechtsgrundlage für eine Investitionsförderung, die sich an der Einhaltung der vom Bund im Krankenhausstrukturgesetz definierten Qualitätsvorgaben orientiert. Mit der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds fördern wir darüber hinaus als Land speziell solche Investitionen, die qualitative Versorgungsziele verfolgen. Was bedeutet dies konkret? - Wir setzen wieder auf mehr politische Steuerung. Wir nehmen als Land das Heft des Handelns in die Hand, um unsere Krankenhausversorgung zu sichern und zu verbessern. Ich glaube nämlich, dass eine bedarfsgerechte und an Qualitätskriterien orientierte Steuerung nur durch die Politik erfolgen kann. Strukturbereinigungen durch den Markt sind nichts anderes als das Überleben des Stärksten. Deshalb unterstützen wir als SPD ausdrücklich die Rückkehr zur Einzelförderung und wünschen uns, dass diese als Steuerelement künftig auch genutzt wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Drittens leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zur Entlastung des Personals. Auf den Beitrag, den Personalmindestzahlen dazu leisten können, bin ich eingegangen. In § 9 SKHG verpflichten wir die Krankenhausträger darüber hinaus, ein Konzept zur Unterstützung des in der Patientenversorgung tätigen Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastung zu erstellen und umzusetzen.

Viertens werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärker die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Dies erfolgt in verschiedenen Bereichen. Ein Bestandteil davon ist die Verpflichtung der Krankenhäuser, einen Sozialdienst einzuführen. Im Krankheitsfall sind Patientinnen und Patienten häufig überfordert, wenn es darum geht, wie die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Station organisiert wird. In diesem Fall ergänzen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen die ärztliche und pflegerische Versorgung des Patienten. Sie kümmern sich um die psychosoziale Betreuung des Patienten, unterstützen bei der Einleitung von medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Rehabilitationsmaßnahmen und bei der Vorbereitung häuslicher Pflege sowie durch die Vermittlung von ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie kümmern sich im Pflegefall um den Kontakt zur Pflegekasse.