Aus diesem Grund ist es nicht mehr als richtig, dass wir Verdi haben, dass Verdi morgens zu uns sagt: „Aufstehen für die Pflege“, und dass wir mit Verdi gemeinsam und vielen anderen Partnern im Pflegepakt auch letztendlich den Beruf mit der Wertschätzung wieder zurückholen, wie er ihn verdient hat, nämlich die Wertschätzung, dass man Familie und Beruf unter einen Hut bringen kann, dass auch eine Krankenschwester und ein Krankenpfleger einmal sagen können, dass sie ihrem Verein im Ort am Samstag helfen können und nicht wieder absagen müssen, weil jemand anderes krank geworden ist und sie dann wieder am Bett stehen müssen.
Sie haben das alles in Verbindung mit dem Krankenhausplan gebracht. Ich kann Ihnen sagen, schauen Sie sich doch einmal die Zentren an. Zum ersten Mal gibt es zumindest zwei Zentren, die es vorher nie gab, weil es der persönliche Wunsch dieser Ministerin war, den Menschen zu helfen, die seit 8, 9, 10, 15 Jahren im Wachkoma liegen. Sie werden rund um die Uhr betreut und wenn der Blinddarm platzt, hat das Krankenhaus damit ein Problem. Jetzt haben wir dieses Zentrum an der Universitätsklinik.
Wir haben gleichzeitig ein Zentrum, bei dem die Krankenkassen sogar vielleicht noch Geld sparen, nämlich ein Schwindelzentrum. Die Menschen, denen schwindlig ist und die zum Ohrenarzt gehen, werden vom Ohrenarzt zum Augenarzt geschickt, der Augenarzt schickt sie dann zur Inneren. Dann gehen sie wieder zum Hals-, Nasen- und Ohrenarzt. Nach der Tour zu zehn, zwölf Ärzten ist der Schwindel immer noch da, jeder hält sie für verrückt und keiner findet etwas. Aus diesem Grund müssen diese Menschen untergebracht werden, und zwar nicht stationär, sondern teilstationär. Da haben wir die große Verbindung mit zwei Krankenhäusern, eines davon ist das UKS, das sich letztendlich mit zwei Professoren dieses Krankheitsbildes annimmt. So viel zu vielen Zentren der Zusammenlegung, die wir in der Gesundheitsversorgung brauchen.
sind zu viel. Sollen wir sie abschaffen? Sie sagen, 500 Betten sind zu viel, und Sie sagen gleichzeitig, es ist deshalb zu viel, weil nicht genug Pfleger da sind. Da gebe ich Ihnen ja noch halb recht. Dann helfen Sie uns doch, Pfleger und Krankenschwestern zu suchen, wenn Sie weiter so dagegenreden! Dann ist die Wertschätzung bei den Menschen, die vielleicht in den Beruf zurückkehren, noch größer. Aus diesem Grund werben wir tagtäglich überall, wo es die Möglichkeit gibt, dass junge Leute sich diesem Beruf widmen und andere wieder in diesen Beruf zurückkommen, damit wir genug Krankenschwestern und Pfleger haben. Deshalb ist es auch gut, dass der neue Bundesminister sagt, 13.000, nicht mehr 8.000. Da sagen die SKG oder andere, das reicht doch bei Weitem nicht, wir brauchen 36.000 hier im Saarland. Ich denke, das ist überhaupt nicht das Problem. Wir haben die Zahlen und wissen, dass wir die finanziert bekommen. Ich habe immer hier an diesem Mikrofon gesagt, die Finanzen machen mir keine Sorgen. Wir brauchen Menschen, die diesen Beruf ausüben, Männer und Frauen. Am besten diejenigen, die bei uns im Saarland auch die Ausbildung durchlaufen können und die wir für diese Ausbildung gewinnen können, und zwar nicht nur Abiturienten, sondern Hauptschüler und auch die mit mittlerem Bildungsabschluss. Deshalb ist ein wichtiger Faktor am heutigen Tag die Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes des Bundes, das ja am 01.01.2016 verabschiedet wurde und eine Reihe von Änderungen im Bereich der Krankenhausversorgung angestoßen und umgesetzt hat, auch heute hier mit unserem Krankenhausgesetz abzuschließen.
Ich will überhaupt nicht wiederholen, was sowohl Martina Holzner als auch Raphael Schäfer, aber auch Hermann Scharf eben gesagt haben, sondern noch einmal die Punkte aufzählen, die wichtig sind: Pflegerische, seelsorgerische, soziale Betreuung müssen einen hohen Stellenwert haben. Deshalb ist die Qualität der Krankenhausversorgung für uns der Mittelpunkt. Wir müssen uns dieser Versorgung, dieser Aufgabe stellen, und zwar nicht nur heute, wenn es verabschiedet wird. Wir haben Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger dieses Saarlandes, egal, ob sie erst geboren wurden und gerade eine Minute alt sind, bis zu ihrem Tod.
Deshalb ist es gut, dass wir nicht denken, wir machen jetzt erst einmal ein Krankenhausgesetz und einen Krankenhausplan. Nein. Ich habe eben gesagt, dass wir eine große Aufgabe in der Demenzversorgung haben. Wir haben die Demenzversorgung durch unsere Landesfachstelle in die Gemeinden und Kommunen gebracht. Da bedanke mich ich ausdrücklich bei Dagmar Heib, die mir als Vorsitzende des Vereins eine große Stütze ist und meinem Haus immer wieder viele Tipps gibt, wie wir letztendlich mit diesem Phänomen Demenz umgehen kön
nen, wie wir Tagesplätze schaffen und die Angehörigen schützen können und wie wir dem Krankheitsbild, wenn diese Menschen im Krankenhaus sind, auch gerecht werden können.
Aus diesem Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie als Opposition weiterhin diese Landesregierung kritisch begleiten würden, aber so, dass es den Tatsachen gerecht wird. Wenn ein Fehler passiert ist, wird er korrigiert. Aber man sollte nicht „auf Deubel komm raus“, wie man im Saarland so schön sagt, schimpfen und nichts ist dahinter.
Ich will mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Eine davon sitzt jetzt hier, die das Ganze federführend mit den Trägergesprächen gemacht hat. Wir sind mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft einig. Wir sind sogar mit den Kassen einig gewesen und mit allen anderen in der Krankenhauskonferenz. Insoweit will ich auch Ihnen als Verbündeter aller Krankenhäuser im Saarland, Herr Dr. Jakobs, herzlich danken. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Danke.
Liebe Kolleginnen! Ich muss hier noch eines klarstellen, Frau Bachmann. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass 500 Betten zu viel sind. Sie wissen ganz genau, dass wir in all den Jahren immer darauf verwiesen haben, dass wir gegen einen Bettenrückbau sind. Das müssen auch Sie irgendwann einmal gehört und verstanden haben. Ich habe gesagt: Nichts gegen mehr Betten. Ich habe dies in Zusammenhang mit der Personalmindestbesetzung gebracht. Da möchte ich zitieren, was Sie am 26. Juli 2017 mitgeteilt haben: „Wir wollen Personalmindestbesetzung mit Pflegekräften und Ärzten für die Stationen festlegen.“ Das erklärten Sie, Frau Bachmann. Das Saarland sei Vorreiter im Bundesgebiet. Wenn sich die Träger nicht an die Personalvorgaben hielten, seien auch Stationsschließungen möglich. Nur darauf war das bezogen. Und davon sind Sie abgewichen. Das wollte ich noch einmal klarstellen.
Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/419 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/419 einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/459 - neu - ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/459 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/459 neu - abgelehnt worden ist. Zugestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion. Abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/139. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/139 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/139 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion
Zweite Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Drucksache 16/236) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/420)
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ausschussvorsitzenden und Abgeordneten Dr. Magnus Jung das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Drucksache 16/236 wurde vom Plenum in seiner 11. Sitzung am 07. Februar 2018 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Das zustimmungspflichtige Gesetz enthält neben der Verpflichtung der Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe zahlreiche landesrechtliche Gestaltungsspielräume. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Saarland Träger der Eingliederungshilfe bleibt, wobei die Aufgaben des Trägers zur Eingliederungshilfe vom Landesamt für Soziales wahrgenommen werden. Aufgaben des Vertragsrechtes sowie Anerkennungsverfahren von Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt.
Die Anhebung der Grenze für das Budget für Arbeit, die maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen für die Mitwirkung zur Erstellung des Rahmenvertrages sowie die Erstattung der häuslichen Pflegeleistung an den Träger der Eingliederungshilfe können durch Rechtsverordnung geregelt werden. So weit zu den Zielsetzungen des Gesetzes.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der Sozialverbände und der Selbsthilfegruppen durchgeführt. Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 16/420 vorliegende Abänderungsantrag, der auf einer Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Zustimmung der übrigen Fraktionen, zur Annahme empfohlen wird.
Hinsichtlich der inhaltlichen Änderung verweise ich auf den Begründungsteil des Abänderungsantrages. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion und Zustimmung der übrigen Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Drucksache 16/236 unter Berücksichtigung des beschlossenen Abänderungsantrages Drucksache 16/420 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Berichterstatter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der DIE LINKELandtagsfraktion Herrn Abgeordneten Ralf Georgi.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Dies bedeutet, dass die maßgeblichen Reglungen auf Bundesebene getroffen worden sind und wir hier nur einen eingeschränkten Spielraum haben, eigene Akzente zu setzen.
Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass es zum Bundesteilhabegesetz massive Kritik von Verbänden und Betroffenen gegeben hat. Kernpunkt der Kritik ist, dass sich das Gesetz im alten Konzept der Fürsorge und Sozialhilfe bewegt und keine echte Teilhabe gewährleistet. Im Gegenteil, es wurden sogar Verschlechterungen durch das Gesetz befürchtet. Immerhin konnten einige davon durch die zahlreichen Proteste abgewendet werden.
Ziel muss die Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein. Hier gibt es noch einigen Handlungsbedarf, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch im Saarland. Ich will noch einmal beispielhaft auf meine kürzlich beantwortete Anfrage zur Barrierefreiheit der saarländischen Bahnhöfe hinweisen. Danach sind von den 77 Bahnhöfen und Stationen im Saarland gerade mal 20 vollumfänglich barrierefrei. Hier muss also noch einiges getan werden.
Was können wir als Gesetzgeber im Rahmen des vorliegenden Umsetzungsgesetzes tun? Wir haben uns ja schon in der Ersten Lesung des Gesetzes im Februar dieses Jahres ausführlich damit befasst. Ich möchte aber zwei Punkte herausheben, die mir wichtig sind. Erstens. Dem Land wird durch das Bundesgesetz die Möglichkeit eingeräumt, von der Obergrenze für den Lohnkostenzuschuss abzuweichen, nämlich 40 Prozent nach oben. Genau dies wurde von einigen Verbänden ja auch gefordert. Das wäre die Gelegenheit, die Situation von Menschen mit Behinderung beim Zugang zum Arbeitsmarkt auf Landesebene ein gutes Stück weit zu verbessern.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen hat dies sehr gut dargestellt. Sie betonte in der Anhörung, dass sie es als hohes Ziel und wichtiges Qualitätskriterium erachtet, einem möglichst großen Anteil von Werkstattbeschäftigten den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das, meine Damen und Herren, müssen wir so gut es geht unterstützen. Da stellt der Lohnkostenzuschuss eine sehr gute Möglichkeit dar.
Wir finden - und das wurde uns auch von den Angehörten bestätigt -, dass das Land an dieser Stelle nach oben abweichen sollte. Die Kosten würden sich wohl auch im Rahmen halten, weil es sich ohnehin um eine überschaubare Anzahl von Personen handelt, die aber sehr davon profitieren würden.
Nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten ist das Saarland mit Hamburg an der Spitze aller Bundesländer, wenn es um die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten in den regulären Arbeitsmarkt geht. Letztlich handelt es sich aber um vergleichsweise wenige Personen, nur um etwa 0,3 Prozent der Werkstattbeschäftigten können im Jahresdurchschnitt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
vermittelt werden. Ziel muss sein, diese Zahl zu erhöhen. Dabei ist die Förderung durch das Budget für Arbeit ein sehr wichtiges Instrument. Deshalb ist es gut, dass der Gesetzentwurf eine Ermächtigung des zuständigen Ministeriums vorsieht, wonach von der Deckelung des Lohnkostenzuschusses nach oben abgewichen werden kann.
Umso kritischer sehen wir aber, dass das Ministerium nach eigenen Angaben in der Anhörung derzeit wohl eher nicht beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dies ist, so finde ich, ein schlechtes Signal, und ich möchte Sie an dieser Stelle eindringlich dazu auffordern, dies noch einmal zu überdenken. Von einer echten gleichberechtigten Teilhabe, die nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Grundrecht darstellt, sind wir ohnehin noch weit entfernt. Deshalb muss zumindest das drin sein.
Eine inklusive Gesellschaft, in der körperliche oder geistige Beeinträchtigungen für das Streben nach Anerkennung und ein selbstbestimmtes Leben keine wesentlichen Hindernisse mehr darstellen, muss das Ziel sein. Da wollen wir hin.
Kolleginnen und Kollegen, dafür sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Die in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Ziele und Rechte von Menschen mit Behinderung müssen endlich umgesetzt werden. Es ist die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft sicherzustellen.
Zum anderen noch ein Wort zu der Frage des Prüfrechts. Im Bundesgesetz ist ein anlassbezogenes Prüfrecht vorgesehen, von dem auf Landesebene aber abgewichen werden kann. Davon wollte die Landesregierung im ursprünglichen Entwurf auch Gebrauch machen und sah ein anlassloses Prüfrecht gegenüber den Leistungserbringern vor. Aufgrund des großen Widerstandes der Leistungserbringer und ihrer Argumentation, dass es gerade im Saarland bisher keinen Grund für Beanstandungen gab, heben die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Abänderungsantrag das anlasslose Prüfrecht nun wieder auf. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe hier schon meine Bedenken. Es geht ja nicht darum, die Leistungserbringer zu ärgern oder zu drangsalieren, sondern es geht schlicht darum, eine gute Leistung sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, ich gehe allerdings davon aus, dass dies auch im nun vorgesehenen Prüfrecht gewährleistet ist, wenn die Landesregierung, soweit Anhaltspunkte bekannt werden, hier tätig wird und ihre Prüfpflicht dann auch ausübt. Hierzu fordere ich sie ausdrücklich auf. In diesem Zusammenhang halte ich auch nichts von angekündigten Prüfungen. Diese bringen aus meiner Sicht rein gar nichts. Sie müssen unangekündigt erfolgen, da
Wir stimmen dem Gesetzentwurf und dem Abänderungsantrag also zu, appellieren aber gleichzeitig an das Sozialministerium, von der eingeräumten Möglichkeit zur Erhöhung des Lohnkostenzuschusses auch Gebrauch zu machen und das Prüfrecht gewissenhaft auszuüben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.