Passen Sie auf und kucken Sie mal in die Verfassung des Saarlandes. Dort heißt es in Artikel 77: „In besonderen Fällen kann der Landtag zur Vorbereitung von Entscheidungen Enquetekommissionen einsetzen.“ In besonderen Fällen!
Ist es nicht vielleicht sogar sinnvoller, den Dialog mit Unternehmern, mit Arbeitnehmern, mit Forschern und allen anderen Vertretern in dieser Thematik zu suchen, anstatt ein starres Konstrukt wie eine Enquetekommission einzusetzen? Diejenigen, die in negativer Weise von dem riesigen Prozess - nicht von dem besonderen Fall - der Digitalisierung betroffen sind, stehen sowieso im Fokus der Politik, in der Bildung, in der Wirtschaftspolitik, im Arbeits- und Sozialrecht. Wir sehen hier keinen „besonderen Fall“ im Sinne der Verfassung und werden uns deshalb zu dieser Frage enthalten.
Wir kommen zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 16/558 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und LINKE, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bessere Arbeitsbedingungen am Universitätsklinikum des Saarlandes (Druck- sache 16/565)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am Universitätsklinikum des Saarlandes verbessern
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsrisiko Flüchtlings-Migrationsausgaben Transparenz herstellen
Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Globalantrag für den laufenden Haushalt haben wir unter anderem Folgendes vorgetragen: Ein Risiko für den Haushalt sind die Ausgaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Durch den Flüchtlingsnachzug und den weiteren Flüchtlingszuzug in noch unbekannter Höhe lassen sich die Kosten nicht beziffern. Dies führt zu zusätzlichen Bedarfen im Sozialbereich und bei der öffentlichen Sicherheit. Die flüchtlingsbezogenen Kosten sind im Haushalt nicht nachvollziehbar ausgewiesen. Die Bevölkerung und die Legislative haben ein Anrecht darauf, die genau
en Höhen dieser Kosten zu erfahren. Auch aus Gründen der Kostenerstattung durch den Bund ist eine vollständige Dokumentation der flüchtlingsbezogenen Kosten notwendig. Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung auf, die flüchtlingsbezogenen Kosten nachvollziehbar darzustellen und diese zu 100 Prozent beim Bund einzufordern. - Das war einer unserer, nach Meinung des Fraktionsvorsitzenden der SPD grottenschlechten, Anträge. Entsprechend wurde er nicht beachtet.
Der Rechnungshof des Saarlandes rügte in seinem Jahresbericht 2017 die Landesregierung scharf dafür, dass sie keinen Überblick über die wahren Flüchtlingskosten hat. Bisher seien die tatsächlichen Flüchtlingsausgaben des Landes und seiner Kommunen weder aus dem Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung noch einer Finanzplanung vollständig und transparent nachvollziehbar. Auch die nach Abzug der Bundeszuschüsse verbleibenden jährlichen finanziellen Lasten durch die Migranten seien unbekannt. Die Landesregierung wisse auch nicht, mit welchen Kosten die Städte und Gemeinden belastet werden. Der Rechnungshof kritisiert insbesondere, dass die Landesregierung überhaupt nicht in der Lage ist, vollumfänglich beim Bund Kostenerstattung einzufordern, weil eine ordentliche Dokumentation der flüchtlingsbedingten Netto-Mehrausgaben nicht vorliegt. Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht die Praxis, die in Bremen praktiziert wird, die Einzelheiten sind im Rechnungshofbericht dargestellt. Im Wesentlichen geht es darum, jeden Monat zu berichten und einmal im Halbjahr einen etwas vollständigeren Bericht abzugeben.
Parlament und Bevölkerung haben ein Anrecht auf umfassende Klärung, wohin die vielen Millionen fließen und wer alles von der Migrationsindustrie profitiert. Bei den Flüchtlingskosten handelt es sich nicht um Kleckerbeträge. Nach Angaben des Finanzministeriums hat das Land für 2015 ungefähr 42 Millionen Euro ausgegeben. Im Jahr 2016 waren es 95 Millionen Euro, 2017 waren es 98 Millionen Euro und im laufenden Jahr wird das Land voraussichtlich 88 Millionen Euro ausgeben. Für das Haushaltsnotlageland Saarland mit seinen Städten und Gemeinden sind das Lasten von großer Bedeutung! Die Haushalte werden noch über Jahre äußerst strapaziert.
Ein ordnungsgemäßer Überblick über die Kosten ist allein schon deshalb notwendig, um dem Bund die Rechnung präsentieren zu können, der uns das mit der unverantwortlichen Alleinentscheidung der Kanzlerin eingebrockt hat. Der Bund hat uns diese Kosten eins zu eins zu erstatten. Leider gibt es immer noch Politiker, die behaupten, dass durch die Flüchtlingskrise niemand etwas genommen wird. Das ist offensichtlich unwahr. Wenn die Städte und Gemeinden Kassenkredite aufnehmen müssen, um
die Masseneinwanderung bezahlen zu können, dann wird den Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl etwas genommen. Jeder kann den Euro nur einmal ausgeben. Das ist eine Binsenwahrheit.
Genau hier ist der Punkt: Entweder können Sie Buchhaltung nicht oder Sie wollen Buchhaltung nicht können. Wobei man nicht weiß, was schlimmer ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie mit Ihrer Art der Buchhaltung, die mit den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns überhaupt nichts zu tun hat, diese Flüchtlingskosten verschleiern. Sie wollen vertuschen. Sie wollen das Volk hinters Licht führen.
Zum Abschluss noch Folgendes. Herr Pauluhn, Sie sprechen sich für einen veränderten Umgang mit der AfD im Landtag aus. Manche Anträge seien so grottenschlecht, dass sich eine Behandlung im Parlament eigentlich nicht rentieren würde.
Ich habe eben einen dieser Anträge vorgelesen, der Rechnungshof hat hierzu eine andere Meinung als Sie. Sie hätten diesem Antrag seinerzeit besser zugestimmt. Ich habe jedoch Verständnis dafür, dass die SPD im Augenblick sehr nervös ist. Wenn man die Umfragewerte sieht, dann kann man sich schon denken, dass man gelegentlich in der Nähe zur Panik ist.
Wir stehen dafür, dass das Saarland nach vorne kommt, dafür sind wir demokratisch gewählt worden. Ich sage Ihnen heute an dieser Stelle: Mit Ihren Unterstellungen und Ihrer Diskriminierung der AfD und ihrer Wähler werden Sie im Ansehen der Bevölkerung weiter zurückfallen. Die Wahlumfragen sprechen für sich.
Das Saarland kämpft finanziell ums Überleben. Wir müssen jeden Euro zweimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben. Wir haben größte Schwierigkeiten, Investitionen in die Zukunft zu finanzieren, und hier werden Millionen ohne genaue Kontrolle verausgabt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren der AfD-Fraktion, Herr Dörr, Sie haben soeben versucht, einen Umstand zu skandalisieren, der in der saarländischen Öffentlichkeit mit breiter Übereinstimmung konsensual akzeptiert ist. Als seinerzeit das Saarland als Teil der bundesdeutschen
Solidargemeinschaft seinen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen geleistet hat, waren sich die saarländischen Bürgerinnen und Bürger darin einig, dass diesen Menschen geholfen werden muss. Ich bin mir sicher, an dieser Stelle unterschätzen Sie die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes: Jedem war klar, dass das auch etwas kosten würde und dass es die Hilfe zum Nulltarif eben nicht gibt.
Richtig ist aber auch, dass sich die öffentliche Debatte über das Thema Migration verändert hat, und darauf versuchen Sie Ihr politisches Geschäft aufzubauen. Worte wie „Verschleierung“ und „die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht führen“ entlarven eigentlich das, was Sie hier vorhaben, diese permanente Unterstellung, diese Skandalisierung, und das können wir Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen.
Herr Dörr, Sie zitieren den Rechnungshof, quasi als Ihren Kronzeugen. Eine Rolle, die dem Rechnungshof von Ihnen absolut zu Unrecht zugewiesen wird und die der Rechnungshof so für sich niemals in Anspruch nehmen wird. Ich will meine Ausführungen dazu nutzen, Ihnen zu verdeutlichen, dass das Saarland mit Blick auf die Flüchtlingskosten absolut transparent agiert und dass das angeführte Beispiel der Darstellung der Kosten in Bremen zur Nachahmung im Saarland gänzlich ungeeignet ist. Im Übrigen kann ich Ihnen sagen, dass sich gegenüber der Antwort der Regierung auf Ihre mit dem heutigen Antrag identische parlamentarische Anfrage keine signifikanten Veränderungen ergeben haben. Nicht dass Sie mich jetzt missverstehen: Ich bin weit davon entfernt, Ihren heutigen Antrag als Showveranstaltung zu bezeichnen, sondern will vielmehr in aller gebotenen Sachlichkeit die gestellten Fragen beantworten.
Lassen Sie mich ein paar Vorbemerkungen machen. Zunächst ist anzumerken, dass es eine eindeutige Definition flüchtlingsbedingter Kosten in dieser Form nicht gibt. Was den Haushaltsplan des Saarlandes angeht, ist zu sagen: Nicht bei allen Titeln ist eine exakte Abgrenzung möglich, Ausgaben, die sich auf Flüchtlinge und Asylbewerber beziehen oder durch Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten bedingt sind und Ausgaben für bereits Ansässige können in den einzelnen Titeln nicht eindeutig differenziert werden, übrigens auch nicht in Bremen. Das Problem bei dieser umfassenden Erhebung sind die sogenannten Sowieso-Kosten. Es handelt sich dabei um Kostenpositionen, die ohnehin vorhanden sind und nun von Ihnen gerne nach einem Verursacherprinzip aufgeteilt werden sollen. Wir reden von Schul-, Gerichts- und Polizeiausstattung, Personalaufwand in allen Bereichen, Erfassung von Einsätzen und Verwaltungsaufwand in allen Behörden. Wir reden dabei, das sage ich auch dazu, über Kosten in einer überschaubaren Größenordnung. Wollten wir diese
Kosten nach ihren Ursachen zerlegen, würden wir den nachgeordneten Bereichen und Behörden einen enormen Mehraufwand aufbürden. Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Dörr, dass es in Ihrem Interesse ist, den Kolleginnen und Kollegen einen gigantischen Zusatzaufwand zu verursachen, ja gegebenenfalls sogar neue Stellen schaffen zu müssen, nur um am Ende einen statistischen Wert zu ermitteln, der uns überhaupt nicht weiterhilft. Wir müssen die vorhandenen Ressourcen tatsächlich schonender einsetzen, Arbeit haben wir in der Landesverwaltung in der Tat genug.
Die großen, entscheidenden Posten wie Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer, Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kosten der Unterkunft sind jedoch heute schon in den einschlägigen Veröffentlichungen unsererseits eindeutig abzulesen. Hier herrscht absolute Transparenz, Herr Dörr. Aber auch bei den kritisierten globalen Mehrausgaben herrscht absolute Transparenz. Es gab weder einen Nachtragshaushalt noch Nachverhandlungen. Wir haben die haushalterische Situation weder unterschätzt noch überschätzt. Auch gegenüber dem Stabilitätsrat haben wir in unseren Umsetzungsberichten zum Sanierungsprogramm darstellen können, dass sich die Entwicklung der Jahre 2015 und 2016 zwar bemerkbar gemacht hat, jedoch die Einhaltung des Defizitabbaupfades und damit der Erhalt der Konsolidierungshilfen zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Genau hier finden wir den Grund dafür, warum Bremen Aufstellungen und Listen der sogenannten Flüchtlingskosten gefertigt hat. Bremen wollte nämlich erreichen, dass bei der Betrachtung der Einhaltung des Konsolidierungspfades durch den Stabilitätsrat diese Aufstellungen und Listen herausgerechnet werden. In der Konsequenz darf man sagen, das ist Bremen nicht gelungen.
Beim saarländischen Bericht an den Stabilitätsrat gab es keinerlei Reklamationen, weil wir nämlich durch unsere globalen Mehrausgaben vorgesorgt haben. Gerade diese Maßnahme und die darin enthaltene Flexibilität haben dafür gesorgt, dass wir nach dem Vorbild des von Ihnen eben zitierten vorsichtigen Kaufmanns sehr wohl für unvorhergesehene Entwicklungen in einzelnen Titeln gerüstet waren. Ein wichtiger Bestandteil der Haushaltsvorsorge für die flüchtlingsbedingten Kosten besteht in der Veranschlagung der globalen Mehrausgaben im Einzelplan 21. Für 2018 sind 44,4 Millionen Euro veranschlagt. Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt sieht 32,7 Millionen Euro für 2019 und 32 Millionen Euro für 2020 vor.
Herr Dörr, diese Mittel dienen flexibel der Verstärkung von Titeln im Landeshaushalt, bei denen flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe entstehen. Eine Liste der zu verstärkenden Titel ist dem Haushaltsplan
als Erläuterung zum Titel angefügt. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Haushaltstiteln, welche alle Bereiche von Sach- über Personalkosten bis hin zu investivem Aufwand voll abdeckt. Die Ressorts melden ihre jeweiligen Mehrbedarfe beim Finanzministerium an, welches die Verwendung der globalen Mehrausgaben zentral steuert, überwacht und kontrolliert.
Das Saarland hat in den letzten drei Jahren Ausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge in Höhe von 42 Millionen Euro im Jahr 2015, rund 84 Millionen Euro im Jahr 2016 und 96 Millionen Euro im Jahr 2017 getätigt. Sie haben eben auch diese Zahlen aufgeführt, die nämlich aus der Antwort hervorgehen, die wir Ihnen bereits geliefert hatten. Davon entfallen auf Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel Sprachkurse, verstärkter Einsatz von Schoolworkern, Arbeitsmarktmaßnahmen und so weiter in 2015 3,1 Millionen Euro, in 2016 8,3 Millionen Euro und 2017 10,8 Millionen Euro. Was den zusätzlichen Lehrerbedarf angeht, so sehen wir in 2016 einen Mehrbedarf von 11,6 Millionen Euro, der in 2017 auf 13,3 Millionen Euro weiter anwächst. Die Kosten für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer lag 2016 bei circa 20,9 Millionen Euro. Der Betrag stieg im Ist in 2017 auf rund 35,6 Millionen Euro an.
Jetzt kommen wir zu den Erstattungen durch den Bund. Da haben Sie eben den Versuch unternommen, den Eindruck zu erwecken, das bleibe alles am Saarland hängen. Dem kann man durchaus entgegentreten. Das werde ich in der Folge auch tun. Im Jahr 2015 flossen dem Saarland flüchtlingsbedingte Bundesmittel in Höhe von 24 Millionen Euro zu und im Jahr 2016 von 103 Millionen Euro. Im Jahr 2017 sind nach aktueller Datenlage asylbedingte Bundesmittel von 79 Millionen Euro zu erwarten. Die genannten Zahlen umfassen sowohl Zahlungen, die dem Land verbleiben, als auch solche, die an die kommunale Ebene im Saarland weitergeleitet werden.
Die Landesregierung hatte sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine Weitergabe der Bundesmittel für 2015 in Höhe von 21 Prozent, für 2016 in Höhe von 37 Prozent und in 2017 auf 40 Prozent neben den Erstattungen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verständigt. Hierin eingerechnet sind die Beträge, die der Bund den Kommunen für flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II zahlt, aber nur bis zu einem Betrag von 15 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Zahlungen verbleiben ohne Anrechnungen bei den Kommunen.
Das bedeutet, während des Anerkennungsverfahrens für Asylbewerber und Flüchtlinge übernimmt das Saarland vollständig die Aufwendungen sowohl während der Unterbringung in der Landesaufnahme