stelle als auch bei der anschließenden Unterbringung in den Gemeinden. Diese rechnen ihre Aufwendungen über die Landkreise beziehungsweise den Regionalverband wiederum centgenau mit dem Land ab, also absolut transparent.
Den Zusammenhang, den Sie eben zwischen den flüchtlingsbedingten Kosten bei den Kommunen und den Kassenkrediten hergestellt haben, gibt es nicht. Auch für unbegleitete minderjährige Ausländer übernimmt das Saarland vollständig alle Aufwendungen. In diesem Zusammenhang darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine ganz aktuelle Veröffentlichung des Deutschen Bundestages lenken, die auch ausführliche Informationen zur Situation im Saarland, beispielsweise zur Weiterleitung von Bundesmitteln an die Kommunen enthält. Im Haushaltsjahr 2017 summieren sich die kassenwirksamen Entlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund auf insgesamt 6,6 Milliarden Euro.
Ich will dazu einige Beispiele nennen. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben der Länder für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BaMF mit einer pauschalen Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehntem Flüchtling. Für das Jahr 2017 wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,16 Milliarden Euro gewährt. Als Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhielten die Länder in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 350 Millionen Euro über ihren Umsatzsteueranteil. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhielten die Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ihren Umsatzsteueranteil 774 Millionen Euro im Jahr 2017. In den Jahren 2016 und 2017 zahlte der Bund den Ländern eine Integrationspauschale in Höhe von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr.
Im Übrigen finden Sie in diesem Bericht auch detaillierte Aufstellungen für das Saarland für die Bereiche Kinderbetreuung, Personalkostenzuschüsse, Kitas, UMA, Asylbewerberleistungsgesetz und sonstige Angelegenheiten.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich allen Helferinnen und Helfern sowohl im Ehrenamt wie im Hauptamt sowie allen Institutionen und Behörden dafür danken, dass es uns im Saarland in gemeinsamer Kraftanstrengung gelungen ist, die Herausforderung des Zuzugs der Geflüchteten zusammen vorbildlich zu meistern. Besonders danken möchte ich in diesem Zusammenhang auch der saarländischen Bevölkerung, die sich in einzigartiger Art und Weise zu dieser Solidarleistung bekannt hat.
Der Umgang mit dem Thema Flüchtlinge und Asyl setzt auf Transparenz, offene Kommunikation, aber auch auf haushalterische Vorsorge. Dazu gehört auch - das sage ich jetzt gerne in meiner Funktion als Justizminister -, dass alle Verfahren unter der
nicht verhandelbaren Prämisse der Rechtsstaatlichkeit geführt werden. Das Saarland hat in all diesen Fragen absolut beispielhaft gearbeitet. Nicht umsonst konzentriert der Bund seine Überlegungen zu den sogenannten Ankerzentren auf die Landesaufnahmestelle in Lebach sozusagen als Best-PracticeBeispiel. Nicht nur der faktische Umgang mit den Zuwanderern war und ist im Saarland vorbildlich organisiert, sondern auch die haushalterische Behandlung dieses Themenkomplexes und die dazugehörige Transparenz. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion. Das ist die Drucksache 16/560. Wer für die Annahme der Drucksache 16/ 560 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/560 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfDFraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und der LINKEN.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Straßenausbaubeiträge (Drucksache 16/562)
Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich dem Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Straßen und Wege, über die ein Grundstück erschlossen wird und dann dauerhaft zu erreichen sein soll und muss, halten nicht ewig. Sie unterliegen über die Jahre einem ständigen Verschleiß durch Witterung und Nutzung. Die Ausbesserungsarbeiten kosten Geld, welches die Kommunen aufzubringen haben. Im Saarland können Kommunen Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke erheben. Das ist im Kommunalabgabengesetz des Saarlandes in den §§ 8 und 8a geregelt. Hiernach können die Städte und Gemeinden zulässige Straßenbaubeiträge als einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Sie „können“.
den. Teils wird ein Straßenbaubeitrag erhoben - dies dann entweder durch einmalige oder durch wiederkehrende Beiträge -, teils wird aber auch kein Straßenbaubeitrag erhoben. So werden zum Beispiel in Saarbrücken und in Riegelsberg einmalig Straßenbaubeiträge erhoben, in Püttlingen wiederkehrende und in Quierschied weder das eine noch das andere, und das alles in einem Kreis beziehungsweise Regionalverband.
Mit einer Gleichbehandlung der saarländischen Bürgerinnen und Bürger hat das nichts zu tun und es ist nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz, den es nicht erst im deutschen Recht gibt. Ius respicit aequitatem, das Recht beachtet die Gleichheit, ist ein uralter rechts- und friedensstiftender Grundsatz. Die rechtliche und natürlich auch die politische Interpretation dieses Grundsatzes setzt sich in neuerer Zeit nun auch in der Thematik Straßenbaubeiträge durch. Es ist ja überhaupt nicht einzusehen, dass ein Bürger zum Beispiel für eine Reparatur an seiner Straße zahlen soll und ein anderer, der etwa um die Ecke an einer Kreisstraße oder an einer Bundesstraße wohnt, eben nicht. Gegen das Argument, dass im dicht besiedelten Deutschland alle auf jeder Straße fahren können und dürfen, ist noch kein Kraut gewachsen.
Das Ganze hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren vier Bundesländer die Straßenbaubeiträge ganz abgeschafft haben beziehungsweise dass es diese Regelung nicht mehr gibt, nämlich in BadenWürttemberg, Berlin, Hamburg und Bayern. Bayern hat mit dem Gesetz vom 26. Juni 2018 das entsprechende Gesetz sogar rückwirkend zum 01. Januar 2018 abgeschafft. Da wirken offenbar entsprechende Bürgerinitiativen und die bevorstehende Landtagswahl.
Noch hat die saarländische Regierung von CDU und SPD die Gelegenheit, ähnlichen und wachsenden Ärger in unserer Bevölkerung zu vermeiden und die Straßenbaubeitragssatzung und die entsprechenden Paragrafen im Kommunalabgabengesetz abzuschaffen, wozu wir hiermit auffordern. Bleibt die Frage, wer die ständig entstehenden Kosten denn zahlen soll. Sinnvollerweise sind das die Autofahrer, aber die zahlen ja schon, nämlich Kfz-Steuer, die seit 2009 komplett an den Bund geht, und Mineralölsteuer beziehungsweise Energiesteuer, wie sie seit 2006 heißt. Circa 90 Prozent dieser Energiesteuer zahlen die Autofahrer beim Tanken von Benzin und Dieselöl. In absoluten Zahlen sind das etwa 47 Milliarden Euro, aber nur 5 Milliarden fließen in die Straßen, die diese Autofahrer benutzen. Mit den übrigen 42 Milliarden finanziert der Bund alles Mögliche, zum Beispiel die Rettung internationaler Großbanken, zinslose Kredite an Griechenland und die Völkerwanderung von Kostgängern aller Art nach Deutschland.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Straßenbaubeiträge der jetzt noch betroffenen Bürger zu streichen und sich beim Bund dafür einzusetzen, dass genügend Geld aus den Steuern der Autofahrer in die Länder, Städte und Gemeinden geleitet wird, um die Straßen jeder Art instand zu setzen und instand zu halten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion der Abgeordnete Alwin Theobald.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es sich allem Anschein nach wirklich sehr einfach machen, wenn man einen Antrag für eine Plenarsitzung eines Landesparlamentes formuliert. Irgendwann ist aber eine Grenze nach unten erreicht und es beginnt schon fast peinlich zu werden. Dann werden Dinge miteinander verknüpft, die wenig bis gar nichts miteinander zu tun haben, und es werden Begründungen gesucht, die wiederum das Beantragte selbst ad absurdum führen. Ein solcher Antrag liegt uns hier vor.
Es wird vorgetäuscht, man wolle Bürgerinnen und Bürger entlasten. Es wird unterstellt, wir müssten im saarländischen Landtag nur mir nichts, dir nichts ein Gesetz ändern und schon wäre der Bund in der Pflicht und müsse zahlen. So einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Welt aber nicht, noch nicht einmal in den Büchern über die Abenteuer von Pippi Langstrumpf. Weil ich aber weiß, dass die Straßenausbaubeiträge - noch nicht einmal das haben Sie übrigens richtig geschrieben - für viele Menschen in der Tat eine Belastung darstellen, habe ich mich ungeachtet seiner Qualität trotzdem ernsthaft mit dem vorliegenden Antrag und dem Wenigen, was darin an angeblichen Fakten zu lesen ist, beschäftigt. Ich habe ein wenig recherchiert und bin dabei auch über das, was bei Wikipedia zu lesen ist, hinausgegangen.
In dem Antrag der drei Herren der AfD wird also verlangt, die Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Kommunen aus dem Gesetz zu streichen. Wir sollen beschließen, dass künftig die Sanierung kommunaler Straßen vom Bund zu zahlen sei. Dieser kassiere ja schließlich eine umgangssprachlich „Pflastersteuer“ genannte Steuer, die früher einmal zweckgebunden gewesen sei und heute Kfz-Steuer heiße.
Bitte verzeihen Sie mir, dass ich jetzt ausnahmsweise auch einmal einen Ausflug in die Geschichte mache und der Vollständigkeit halber zunächst einmal einen Blick auf die in diesem merkwürdigen Antrag erwähnte „Pflastersteuer“ werfe. 1906, liebe Kolleginnen und Kollegen, war das Jahr, in dem der Schuhmacher Wilhelm Voigt als Hauptmann verkleidet über das Kopfsteinpflaster von Köpenick marschierte, mit einem Trupp gutgläubiger Soldaten in das Rathaus eindrang, die Stadtkasse raubte und als Hauptmann von Köpenick in die Geschichte einging. Es war auch das Jahr, in dem die von Ihnen genannte „Pflastersteuer“ durch eine Besteuerung von Kraftfahrzeugen abgelöst wurde. Es gab in diesem Jahr 1906 in Deutschland übrigens gerade einmal 10.000 Autos. Diese „Pflastersteuer“ war schon damals, anders als in den Anmerkungen in Ihrem Antrag unterstellt, keine Gemeinde-, sondern eine Reichssteuer. Die neue Kraftfahrzeugsteuer damals war natürlich ebenfalls wieder eine Reichssteuer. Sie wurde nur für Personenwagen erhoben und betrug zwischen 25 und 50 Reichsmark im Jahr. Sie war, weil zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts Autos generell noch Luxus waren, eben gerade auch schon damals keine zweckgebundene Steuer zugunsten der Straßen, sondern - dreimal dürfen Sie raten - eine Luxussteuer. Das Aufkommen aus dieser Steuer, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfte damals ebenso wenig ausreichend gewesen sein wie heute, um in ganz Deutschland Wege, Straßen und schließlich Autobahnen zu bauen und zu unterhalten.
Verlassen wir deshalb also die Geschichte und wenden uns den Grundrechenarten zu. Im vergangenen Jahr erreichte das Aufkommen der Kfz-Steuer zwar einen Höchststand, trotzdem waren es aber gerade einmal etwas mehr als 8,8 Milliarden Euro, die eingenommen wurden. Eine fast genauso hohe Summe, nämlich 8,1 Milliarden Euro, wurde 2017 für den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen, also für Autobahnen und Bundesstraßen, ausgegeben. Hinzu kommen noch einmal rund 12 Milliarden, die in Landstraßen und kommunale Straßen investiert wurden. Wir im saarländischen Landtag, vielleicht erinnern Sie sich, Herr Müller, haben alleine für das Jahr 2018 selbst satte 21,3 Millionen Euro an Erhaltungsmitteln für Landstraßen bereitgestellt.
Überschlagen wir das Ganze einmal: Einnahmen aus der Kfz-Steuer in Höhe von aufgerundeten 9 Milliarden Euro stehen bei Bund, Ländern und Gemeinden 20 Milliarden Euro für Straßenbau und Straßenerhaltung gegenüber. Merken Sie etwas? So einfach lassen sich Sachverhalte eben nicht miteinander verknüpfen. Ich frage mich nun: War es Ihnen zu aufwändig, das selbst zu recherchieren, oder ging es Ihnen einfach nur darum, eine möglichst platte Formulierung zu finden, die selbst nach dem
Doch wenden wir uns einem weiteren Ihrer Argumente zu. Sie behaupten, Sie wollen eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger im Saarland und picken sich einfach irgendeine Gebühr oder kommunale Abgaben heraus. Das ist schlichtweg Augenwischerei, denn ansonsten müssten Sie dazu auffordern, landauf, landab, in jeder unserer 52 Städte und Gemeinden alle Steuern und Gebührensätze gleich zu gestalten. Wir als CDU, das sage ich in aller Deutlichkeit, wollen das nicht. Wir wollen den Kommunen die Freiheit lassen, vor Ort Entscheidungen zu Gebühren und Abgaben selbst treffen zu können.
Genau aus diesem Grund steht im Gesetz, dass die Gemeinden Beiträge erheben können, sie müssen es also nicht, viele Gemeinden tun es auch nicht. Auch in meiner Heimatgemeinde Eppelborn wurde die entsprechende Satzung gerade erst aufgehoben, eine Satzung, die es - wenn ich mich richtig erinnere - weit mehr als ein Jahrzehnt gab, die aber nie angewandt werden musste, weil die Verwaltung dann, wenn es darauf ankam, die Straßensanierung so klug und kompetent managte, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden mussten.
Wenn sich dann eine Stadt oder Gemeinde entscheidet, doch Straßenausbaubeiträge zu erheben, weil es eben eine Notwendigkeit dazu gibt, hat sie wiederum zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Sie kann die Straßenausbaubeiträge als einmaligen Beitrag oder als wiederkehrenden Beitrag erheben. Ich weiß, das habe ich eingangs bereits erwähnt, dass die Straßenausbaubeiträge für viele Menschen eine schwere Belastung sein können. Das gilt vor allem bei einmaligen Beträgen, die dann gleich eine größere Dimension annehmen können.
Unser Bestreben ist es deshalb, den Kommunen, die sich für einen Straßenausbaubeitrag entscheiden, den Weg zu einer wiederkehrenden Gebühr zu erleichtern. Bislang machen nämlich leider zu wenige davon Gebrauch. Das Verfahren zur Einteilung von Abrechnungsbezirken ist zu kompliziert.
Wir wollen, dass die Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen, damit wir die Solidargemeinschaft in den Quartieren und Ortsteilen stärken können und damit eine gleichbleibende und so weit wie irgend möglich sozialverträgliche Belastung von Grundstückseigentümern erreicht werden kann.
Wir als CDU halten es für falsch, die Städte und Gemeinden einer Rechtsgrundlage zu berauben, die sie in die Lage versetzen kann, zielorientierte und nachhaltige Investitionen in ihre Verkehrsinfrastruk
tur zu ermöglichen. Wir trauen es den Bürgermeistern und vor allem den vielen Ehrenamtlichen, die sich in den kommunalen Parlamenten unseres Landes für ihr Dorf, ihre Gemeinde und ihre Stadt engagieren, zu, das Wünschenswerte, das Nützliche und das Notwendige gegeneinander abwägen zu können, ihre eigenen Prioritäten setzen zu können und den richtigen Weg zu finden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Theobald hat schon darauf hingewiesen, dass dieser Antrag eine wirklich ausgesprochen dünne Suppe ist. Wenn ich die Analogie zur Pflastersteuer der Dreißigerjahre ziehe, dann könnte man sagen, es ist eine Wassersuppe. Deshalb will ich nur ganz kurz sachlich darauf eingehen. Es wundert sicherlich niemanden, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Es ist schon gesagt worden, dass er sachlich falsch ist. Er ist von der Finanzierungsseite her falsch. Ich will sagen, dass diese politisch albernen Vorschläge, der Bund solle dieses oder jenes gerade einmal übernehmen, um damit das gesamte System des Bund-Länder-Finanzausgleiches ad absurdum zu führen und auszuhebeln, ohne mit irgendjemandem wenigstens diskutiert zu haben, halte ich wirklich eines Parlaments für unwürdig. Ich muss das einfach einmal sagen.
Seit 2009 steht dem Bund die Kfz-Steuer zu. Es ist eine Bundessteuer. Das ist nun einmal so. Man hätte damals etwas dagegen unternehmen können. Der saarländische Anteil von 120 Millionen Euro geht komplett in den Landeshaushalt; es ist schon darauf hingewiesen worden. Wenn Sie wenigstens gefordert hätten, die Gemeinden sollen einen erklecklichen Anteil davon bekommen, dann hätte ich gesagt, dass man darüber diskutieren kann. Bayern macht das übrigens. 52,5 Prozent dieses Rückflusses gehen direkt in den Gemeindehaushalt. Aber das haben Sie nicht gemacht.
Wir werden den Antrag aber auch aus anderen Gründen ablehnen. Sie gebärden sich immer als Partei der Abgehängten und Entrechteten. Es ist zutiefst neoliberal, was Sie fordern. Den zentralen Punkt Steuergerechtigkeit, unter dem die Kommunen im Saarland zu leiden haben, sprechen Sie noch nicht einmal an. Ich will Ihnen die Zahlen nennen.
Laut Aussage der Arbeitskammer aus dem Jahr 2013 - also vor fünf Jahren - verliert das Land durch eine verfehlte Steuerpolitik des Bundes 350 Millionen Euro und verlieren die Kommunen 130 Millionen. Insgesamt sind das seit dem Jahr 2000 1,2 Milliarden, die den Kommunen schlicht und ergreifend entgangen sind. Aber das scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren. Sie gehen auch nicht darauf ein. Deshalb sage ich Ihnen, dass Sie eine zutiefst neoliberale Partei sind. Mit Ihnen ist eine kommunale Finanzpolitik überhaupt nicht machbar.