Laut Aussage der Arbeitskammer aus dem Jahr 2013 - also vor fünf Jahren - verliert das Land durch eine verfehlte Steuerpolitik des Bundes 350 Millionen Euro und verlieren die Kommunen 130 Millionen. Insgesamt sind das seit dem Jahr 2000 1,2 Milliarden, die den Kommunen schlicht und ergreifend entgangen sind. Aber das scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren. Sie gehen auch nicht darauf ein. Deshalb sage ich Ihnen, dass Sie eine zutiefst neoliberale Partei sind. Mit Ihnen ist eine kommunale Finanzpolitik überhaupt nicht machbar.
Straßen sind selbstverständlich öffentliche Infrastruktur. Deshalb muss der Erhalt der Straßen aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Die Bürger empfinden das System der Straßenausbausatzung und der Gebühren als ungerecht. Viele von ihnen empfinden es als ungerecht. Dem stimmen wir zu.
Auch wiederkehrende Kosten - von den einmaligen Kosten ganz zu schweigen - sind eine Belastung. Die Saarländer sind nun einmal ein Volk von Häuslebauern. Deshalb reißt das in deren Etat Löcher. Deshalb sind wir gespannt. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie die Möglichkeit für wiederkehrende Beiträge ausdehnen will. Wir warten auf ihre Vorschläge. Zum heutigen Stand sind wir anderer Meinung. Den Antrag der AfD werden wir auf jeden Fall ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es heute nicht alleine damit bewenden lassen zu sagen, dieser Antrag ist nur schlecht. Er ist sicherlich populistisch wie viele der Anträge der AfD-Fraktion. Ich glaube, er hat aber auch noch einen anderen Gedanken im Hinterkopf, den ich Ihnen gleich aufzeigen möchte. Auf jeden Fall will dieser Antrag den Menschen im Land ein X für ein U vormachen. Er sagt: Beiträge abschaffen, Steuern her. So einfach ist das. Aber was soll das?
Lösungen bietet dieser Antrag auf jeden Fall nicht. Wie auch? Um Lösungen anzubieten, muss man das System des kommunalen Gemeinwesens zumindest ansatzweise verstanden haben. Was ist ein Gemeinwesen? Ein Gemeinwesen sind die in einer örtlichen Gemeinschaft lebenden Menschen. Unsere Verfassung schreibt ausdrücklich fest, dass alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, also der
dort lebenden Menschen, in eigener Verantwortung geregelt werden. Das ist die sogenannte kommunale Selbstverwaltung, über die wir in diesem Haus oft diskutieren. Sie ist für uns ein hohes Gut. Die kommunale Selbstverwaltung umfasst als Grundlage auch die finanzielle Eigenverantwortung. Es ist ein grundlegendes Prinzip unseres demokratischen Bundesstaates.
Politisches Handeln findet nämlich nach unserem Verständnis auf drei Ebenen statt: auf der Ebene des Bundes, des Landes und der Kommunen. Damit die Kommunen nicht nur ein Anhängsel der Staatsverwaltung sind, sondern ein eigenständiger, wichtiger Teil in diesem staatlichen Gebilde Bund-LandKommune, hat der Verfassungsgeber ihnen ein Bündel sogenannter Gemeindehoheiten eingeräumt, darunter auch die Abgabenhoheit. Deshalb ist es so wichtig, dass Demokratie auf allen Ebenen stattfindet, um die Konzentration von Macht und Kompetenz nur auf einer Ebene zu verhindern und die Tendenz zur Zentralisierung zu beschränken.
Dieser Antrag gaukelt den Menschen in diesem Land vor, dass sie durch eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen entlastet werden. Fakt ist, dass eine ordentliche und funktionsfähige Infrastruktur unzweifelhaft im Interesse aller Gemeindeeinwohner liegt. Die Gemeinde kann hierzu Beiträge erheben. Die Beiträge werden erhoben, um die Einwohner an den Lasten zur Erfüllung dieser Aufgaben zu beteiligen.
Ja, es sind Lasten. Die Kosten, die diese Beiträge begründen - Herr Flackus -, sind für die Menschen in diesem Land auch in einem privaten Haushalt nicht immer so leicht zu finanzieren. Auf der anderen Seite möchte ich betonen, dass diese Beiträge im Unterschied zu Steuern niemals gewinnorientiert erhoben werden dürfen. Sie müssen vielmehr immer zur Deckung der Kosten und für die Gewährung eines Vorteils erhoben werden und dürfen darüber hinaus niemals einen Gewinn erbringen.
Wir alle wissen, dass sie selten kostendeckend sind. Sie dürfen nur dann erhoben werden, wenn die Gemeinde die Unterhaltung der Straßen nicht auf einem anderen Weg aus dem normalen Haushalt finanzieren kann. Jede Gemeinde - das ist die Besonderheit gerade im Saarland - hat unterschiedliche Strukturen. Daraus resultieren unterschiedliche Bedarfe. Deshalb gibt es ganz unterschiedliche kommunale Regeln für jede Stadt und jede Gemeinde in diesem Land. Die saarländischen Kommunen haben ganz unterschiedliche Gegebenheiten. Manche haben große Arbeitgeber vor Ort. Manche sind eher urban geprägt, manche ländlich. Insofern sind die finanziellen Rahmenbedingungen ganz unterschiedlich. Jede Kommune muss ihren eigenen Weg gehen.
Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag gaukelt den Menschen vor, dass die Interessen der Anleger in den Gemeinden plötzlich von der Bundesebene vertreten werden. Damit stiehlt sich die AfD wieder einmal aus ihrer Verantwortung. Das ist Quatsch, sage ich. Und ich sage ganz klar, die unterschiedliche Nutzung von gemeinsamen landesgesetzlichen Regelungen in den Kommunen ist keine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürgern, sie geht eben auf die unterschiedlichen Strukturen ein. Denn was haben denn die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ganz konkret von den Straßenausbaubeiträgen? Die Menschen leben in ihren Kommunen, dort ist ihre Heimat. Der Ausbau von Gehwegen und Straßen ist ein Teil der Daseinsvorsorge der Kommunen. Das bedeutet, es besteht ein allgemeines Interesse, ein Interesse der Einwohner der Kommune. Die Anlieger haben ein Recht darauf, dass ihre Grundstücke an den Straßen gut angeschlossen und zugänglich zum öffentlichen Verkehrsraum sind. Sie haben ein Recht darauf, ihr Grundstück von der Straße aus befahren zu können. Sie haben ein Recht darauf, dass ihr Grundstück angeschlossen ist an das öffentliche Kanalnetz. Nur ein gut angebundenes und zugängliches Grundstück hat auch einen entsprechenden Wert. Dass diese Beiträge erhoben werden, das sichert auch den Anliegern einen wirtschaftlichen Vorteil. Auch das muss ganz klar gesagt werden. Die kommunale Selbstverwaltung muss, auch mit der Möglichkeit einer solchen Beitragserhöhung, gestärkt werden.
Statt Beiträgen, die sich allein am konkreten Aufwand der Kommune ausrichten, fordert die AfD in ihrem Antrag die Erhebung von Steuern, die gewinnorientiert auf die Erzielung von Einnahmen des Staates gerichtet sind und damit weit über eine Kostendeckung hinausgehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen hier im Land sollen mit diesem Antrag richtig zur Kasse gebeten werden. Denn was bedeutet denn das in letzter Konsequenz? Die Anbindung des Mehrfamilienhauses von Herrn Müller in Saarbrücken wird nicht mehr von ihm als Nutzer gezahlt. Er hat zwar den wirtschaftlichen Vorteil durch eine gute Anbindung, durch eine gute Infrastruktur, aber zahlen tut es doch die Verkäuferin im Karstadt, die mit ihrem Kleinwagen die Straßen benutzt. Die zahlt die gute Anbindung dieser Grundstücke. Jeder Bürger hier im Land, der mit seinem Kleinwagen vor dem Haus herumfährt und die Straßen benutzt, zahlt den wirtschaftlichen Vorteil eines Grundstücks durch diese Anbindung, durch eine gute Infrastruktur. Und das finde ich zutiefst sozial ungerecht, das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun, das hat auch nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Hier wird für einen ganz bestimmten Teil der Bevölkerung versucht, Vorteile zu erschleichen. Es ist ein Erschleichen von Vorteilen und das lassen wir hier in
Wir stehen an der Seite unserer Kommunen, wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, wir vertreten die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner in unseren Städten und Gemeinden, damit die Gemeinden auch weiterhin das Herz des Gemeinwesens in unserem Land und für die Menschen ihre Heimat bleiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Berg, wir haben mit keinem Wort neue zusätzliche Steuern gefordert. Das möchte ich klarstellen. Zweitens haben Sie in Ihren Erwiderungen alle immer nur von der Kfz-Steuer gesprochen. Geflissentlich vergessen haben Sie die Mineralölsteuer beziehungsweise Energiesteuer mit ihren vielen, vielen Milliarden. Und drittens, die Bayern, Baden-Württemberger, Berliner und Hamburger halten Sie anscheinend für zu doof, um Ihre Argumentation zu verstehen. Ich glaube, da sind Sie auf dem Holzweg.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/562. Wer für die Annahme der Drucksache16/562 der AfD-Fraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/562 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfDFraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der Freien Wohlfahrtspflege als unerlässlichem Partner den Rücken stärken (Drucksache 16/557)
Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hat heute diesen Antrag eingebracht, um deutlich zu machen, wie es mit der Wohlfahrtspflege in unserem Bundesland aussieht. Wir wollen einfach den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen ein herzliches Wort des Dankes sagen für ihre ganz hervorragende Arbeit, die sie leisten.
Unter der Freien Wohlfahrtspflege versteht man die Gesamtheit aller Hilfen, die bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung beziehungsweise Not vorbeugend oder heilend zum Wohle der Gesellschaft oder des Einzelnen auf frei-gemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Die Freie Wohlfahrtspflege unterscheidet sich einerseits von gewerblichen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Angeboten, und andererseits von denen öffentlicher Träger. Das Miteinander öffentlicher und Freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik Deutschland und auch in unserem Bundesland ist einmalig in der Welt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Das soziale Netz würde zerreißen, wenn es ihre Arbeit nicht gäbe. In den Einrichtungen und Diensten der Wohlfahrtspflege sind rund 1,5 Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt, schätzungsweise 2,5 bis 3 Millionen leisten ehrenamtlich engagierte Hilfe in Initiativen, Hilfswerken und Selbsthilfegruppen. Dafür ein ganz herzliches Wort des Dankes!
Die Wohlfahrtsverbände sind föderalistisch strukturiert, das heißt, die Gliederungen und Mitgliedsorganisationen sind überwiegend rechtlich selbstständig. Sie haben sich in sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind geprägt durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und an die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen.
Sicherlich ist richtig, dass bereits heute in Deutschland im Bereich der sozialen Daseinsfürsorge öffentliche oder private Leistungserbringer auftreten, aber ebenso unbestritten ist, dass das Gros der Leistungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, also von frei-gemeinnützigen Organisationen, erbracht wird. Die Zahlen sind eindrucksvoll. Durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden 80 Prozent der Behindertenheime, 68 Prozent der Jugendhilfeeinrichtungen, 51 Prozent der Altenheime und 39 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser betrieben. Ich glau
Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege haben in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Funktion. Sie repräsentieren das Prinzip der Selbstorganisation der Bürgerschaft. Allerdings folgt aus dieser demokratischen Selbstorganisation eine Verpflichtung für die Einrichtungen oder Gruppen, die sie praktizieren. Sie müssen für alle Bürger gleichermaßen da sein. Wenn der Staat Aufgaben nicht selbst wahrnimmt und an andere überträgt, müssen diese für alle und umfassend wahrgenommen werden. Das heißt, demokratische Selbstorganisation ist ohne die Verpflichtung zur Solidarität nicht denkbar. Sie darf nicht der Abschottung einzelner Gruppierungen von der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger dienen.
Die Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege erfüllen in diesem Zusammenhang eine gesellschaftspolitische Funktion von wesentlicher Bedeutung, denn sie verleihen den Benachteiligten und Hilfsbedürftigen eine Stimme, weil sie deren Interessen bündeln und hörbar machen. Sie wollen Anwälte der betroffenen Menschen sein und sie sind es zu einem guten Teil auch. Auch dafür vielen Dank.
Ich will jetzt noch ein paar Themenfelder nennen, die wir als Politiker mit der Freien Wohlfahrtspflege weiterentwickeln wollen, einmal das große Thema Inklusion. Ich will es noch einmal deutlich machen und bin stolz, nach 30 Jahren Behindertenarbeit sagen zu dürfen: Der Zug der Inklusion ist zum Glück nicht mehr aufzuhalten.
Ich habe hier schon einige Beispiele genannt, die deutlich machen, wie wichtig es ist, dass wir alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Ich will noch einmal ein Beispiel nennen: In diesem Jahr feiern wir 25 Jahre Therapeutische Wohngruppen. Die Ministerin a. D. Christiane Krajewski hatte damals den Mut - zusammen mit Professor Wolfgang Werner -, dieses Konzept im Saarland zu realisieren. Ich kann nur sagen, es ist ein Erfolgsrezept geworden. Wir haben die Menschen von Ketten befreit und von Medikation zurückgeführt. Sie sind heute Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie gehen wieder durch unsere Straßen. Man spürt, mit welcher Lebensfreude und welchem Lebensmut sie das tun. Ich möchte deshalb allen noch einmal ein herzliches Dankeschön sagen, die diesen Weg mit der Politik gegangen sind.
Weitere Themenkomplexe sind die Pflege und Behindertenarbeit insgesamt. Ich glaube, in der Pflege sind wir uns alle einig. Es ist vieles - gerade in unserem Land - ganz hervorragend vorangebracht worden, aber das Thema Pflege ist eine Dauerbaustelle. Wir müssen vor allem junge Menschen dafür begeistern und dazu bewegen, sich in der Pflege ehrenamtlich zu engagieren. Aber wir brauchen auch sehr viele Hauptamtliche. Deswegen ist es wichtig, dass wir mit den Organisationen der Wohlfahrtspflege diesen Weg gemeinsam beschreiten und deutlich machen, dass wir uns für alte, kranke und behinderte Menschen einsetzen. Das ist eine Herzensaufgabe. Deswegen lohnt es sich ganz besonders, diesen Weg gemeinsam zu gehen.
Ein weiterer Bereich ist die Kinder- und Jugendhilfe. Hier möchte ich neben den Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege vor allem den Gebietskörperschaften danken. Es gibt Kräfte, die behaupten, wir bräuchten keine Landkreise. Ich muss immer wieder sagen: Viele gehören in diesem Hohen Hause den Gebietskörperschaften an. Wenn man die Arbeit der Landkreise oder des Regionalverbandes im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit betrachtet, dann sieht man, welch tolle Arbeit dort geleistet wird. Es ist eine nicht einfache Arbeit, das will ich klar und deutlich sagen, denn oft findet sie in zerrütteten Verhältnissen statt. Viele Frauen und Männer arbeiten hauptberuflich in diesem Bereich und erledigen diese nicht einfache Arbeit. Sie haben tolle Unterstützung durch die Wohlfahrtsverbände. Lasst uns deshalb gemeinsam - Land, Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden und Wohlfahrtsverbände - diesen wichtigen Weg weitergehen.
Die Freien Wohlfahrtsverbände stehen für eines: Sie stehen für die Stärkung von Frieden und Demokratie. Es gibt viele tolle Beispiele. Ich möchte heute zwei ganz mutige Frauen in unser Gedächtnis zurückrufen. Es sind Mathilde Graf und Anneliese Knoop-Graf, die Schwestern von Willi Graf. Ich kann mich selbst noch gut an sie erinnern. Ich durfte sie bei vielen Veranstaltungen erleben. Diese beiden großartigen Frauen haben nicht nur jungen Menschen, sondern auch vielen älteren Menschen eines beigebracht: Toleranz, Nächstenliebe und das Einstehen für den Nächsten.
Wir tragen heute das Symbol der Weißen Rose nicht umsonst. Diese weiße Rose steht für Unschuld, Reinheit, Treue, Entsagung und Nächstenliebe. Ich möchte Ihnen, Herr Sonderschulrektor im Ruhestand, deutlich sagen: Was in Chemnitz abgelaufen ist, war eine Schande für unser Land. Sie dort in der