verstehe ich auch, dass der Bundesrechnungshof 2007 bereits in einem Gutachten auf dieses Risiko hingewiesen hat: Was passiert eigentlich, wenn diese Gelder aus der Stiftung nicht mehr fließen werden? Jetzt sagt die RAG-Stiftung, die natürlich unternehmerisch denkt, wie es immer so schön heißt: Ich will nicht mehr weiter pumpen, mittel- und langfristig will ich aus der Pumperei aussteigen, es ist mir egal, ob ich da noch Geld drin hab oder nicht. Dann kucken wir mal, was die an Geld haben. Die haben derzeit über 17 Milliarden Euro in diesem Topf der Stiftung. Wenn man die 220 Millionen im Jahr dagegensetzt, kann man wahrscheinlich lange pumpen, bis man die ausgegeben hat.
Aber da läuft parallel jetzt eine unternehmerische Strategie, eine Investivstrategie der Stiftung, die verkaufen nämlich permanent Anteile an der Evonic. Die haben derzeit 68 Prozent und wollen erklärtermaßen runter auf 21 Prozent. Die haben allein im letzten Jahr aus diesen Verkäufen 430 Millionen Euro Stiftungseinnahmen zu verzeichnen. Ich behaupte mal, da muss man aufpassen, Herr Ministerpräsident, dass keine versteckte Agenda dahinter ist, dass man dort nicht lieber andere Invests machen will und irgendwann sagt: Der Stiftungstopf ist leer. Ich will das nur zu bedenken geben. Sie schütteln den Kopf. Aber es kann durchaus sein, dass dahinter so eine versteckte Agenda steht.
Die müssen - das sage ich auch ganz klar, ich hoffe für alle Fraktionen - ihre Verpflichtung aus dem Erblastenvertrag erfüllen. Dieses Geld ist so angelegt worden, dass damit das Pumpen bezahlt wird, und das möglichst lange. Wenn wir diese Sicherheit haben, dann gibt es auch für uns die nötige Zeit, die Fragen, die jetzt anstehen, wenigstens über die 90-Prozent-Hürde der Klärung zu bringen; so weit sind wir noch nicht ganz, glaube ich. Dann können wir die nächsten Schritte gehen.
Der Kollege Zimmer als Bergbauingenieur schüttelt den Kopf. Das ist klar, dazu hat er eine andere Meinung. Der meint ja auch, das habe in Lothringen prima geklappt mit den Flutungen. Da gibt es unterschiedliche Aussagen, der eine sagt so, der andere anders. Das ist die Realität.
Wie gesagt, für uns ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle Zeit gewinnen, damit wir auch in unserem Ausschuss die Klärung vorantreiben können. Ansonsten werden wir weiter dafür kämpfen, dass diese Flutung nicht stattfindet. - Vielen Dank.
Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lutz Hecker das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir beschäftigen uns bereits zum dritten Mal in diesem Jahr an dieser Stelle mit der möglichen Grubenflutung. Welche Gewichtung dieses Thema im Saarland hat, ist allein schon daran ersichtlich.
Heute befassen wir uns mit dem Thema aus einem Grund, der demokratischer kaum sein könnte, es ist der Wille des Volkes. Gegen die geplante Grubenflutung hatte sich im Dezember des vergangenen Jahres eine Volksinitiative gegründet mit dem Ziel, die mindestens 5.000 benötigten Unterstützungsunterschriften zu sammeln, die dazu führen, dass sich der Landtag des Saarlandes in seiner Sitzung mit dem entsprechenden Verlangen befassen muss. Dass dies letzten Endes mit deutlich mehr als den benötigten 5.000 Unterschriften geschafft wurde, ist nicht zuletzt den engagierten Verantwortlichen zu verdanken, denen auch von unserer Seite von dieser Stelle aus einmal gedankt werden muss. Es ist gelebte Demokratie, wenn der Bürgerwille auch außerhalb von Wahlterminen in das Landesparlament hineingetragen wird und dieses sich damit befassen muss.
Wir von der AfD möchten die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sogar noch tiefgreifender gestalten. Auf Bundesebene tun wir das von Beginn an zum Beispiel mit der Forderung nach Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild oder der Direktwahl des Bundespräsidenten durch den Wähler. Auch im Saarland wäre es wünschenswert, wenn die Hürden für solche Volksbegehren, Volksinitiativen und wie diese Werkzeuge alle heißen, geringer wären. Denn die wenigen und teilweise viel zu weit entfernten Wahllokale und die Tatsache, dass man persönlich vor Ort erscheinen musste, haben auch mit dazu geführt, dass zum Beispiel die benötigten Unterschriften für das Volksbegehren G8/G9 letzten Endes nicht zustande gekommen sind. Wir werden uns mit diesem wichtigen Thema in den nächsten Monaten beschäftigen und an dieser Stelle darauf zurückkommen.
Zum Thema selbst gibt es relativ geringe Unterschiede in den Auffassungen der Fraktionen. Es herrscht in vielen Punkten weitgehend Konsens. Egal ob in der Medienberichterstattung, in den vielen Anhörungen in den Ausschusssitzungen oder gerade wieder am vergangenen Donnerstag, es wurde eine Unmenge an Informationen an die Abgeordneten weitergegeben.
Mir persönlich hat sehr gut gefallen, dass die Kollegen von der Volksinitiative die Gelegenheit nicht nur dazu genutzt haben, einfach nur gegen die Flutung zu sein und ihre Gründe erneut darzulegen, nein, sie haben die Gelegenheit eben auch dazu genutzt, konkrete Vorschläge zu machen, was der Landtag tun könne. Denn so viel, wie sich manch einer das
wünschen würde, kann der Landtag in diesem Fall nicht tun, das haben wir bereits mehrfach gehört. Es handelt sich bekanntermaßen um ein laufendes Genehmigungsverfahren, auf das das Parlament keinerlei Einfluss hat. Eine Möglichkeit, wie der Landtag beispielsweise ein Zeichen setzen könnte, wäre eine gemeinsame Willensbekundung aller Fraktionen, was ein starkes Zeichen nach außen wäre, wie es der Kollege Roth schon angedeutet hat.
Im Juni 2007 wurde die RAG-Stiftung gegründet, deren Hauptaufgabe neben der Gewährleistung eines sozialverträglichen Endes des Bergbaus letzten Endes die Übernahme der sogenannten Ewigkeitskosten ist. Dazu wurde in den vergangenen elf Jahren eine Menge Geld angehäuft, der Topf der RAG-Stiftung ist prall gefüllt, derzeit befinden sich darin mehr als 17 Milliarden Euro, Kollege Flackus hat es erwähnt. Ich habe an dieser Stelle schon einmal dieses Zitat eingebracht und möchte es gerne wieder tun - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -, weil es einfach zeigt, wie das Ganze finanziell gesichert ist. Im Mai 2017 sagte der RAG-Stiftungsvorstand Werner Müller im Deutschlandfunk: „Gesetzt den völlig theoretischen Fall, wir hätten längere Zeit gar keine Einnahmen, könnten wir unseren Verpflichtungen über gut sechs Jahrzehnte weiterhin problemlos nachkommen.“ - Heute, elf Jahre nach der Garantie des ewigen Abpumpens möchte der Konzern gerne die Schalter der Pumpen umlegen und das Wasser in den Gruben steigen lassen. Die Risiken, die mit einer solchen Flutung eingehen würden, sind derzeit eben nicht absehbar. Genau da liegt der Kern der Sache. Warum sollte man unkalkulierbare Risiken für Mensch, Natur und Umwelt eingehen, wenn man mit einem weiteren Abpumpen wie bisher die Risiken minimieren kann? Wir jedenfalls haben dafür kein Verständnis.
Die Argumente sind im Grunde ausgetauscht. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht vieles von dem wiederholen, was heute und in der Vergangenheit bereits genannt wurde. Solange eine neuerliche Gefährdung von Hab und Gut und Gesundheit der Menschen sowie von Trinkwasser und Umwelt nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann, soll die RAG ihren Verpflichtungen nachkommen und das Grubenwasser abpumpen.
Den Forderungen der Volksinitiative können wir daher vollumfänglich zustimmen. Sehr interessant finden wir diesbezüglich auch die Idee eines Moratoriums, auch da sind wir mit der Linksfraktion einig. Zu diesem Punkt fordern wir die Landesregierung auf, die Möglichkeiten eines solchen Moratoriums zu prüfen, welches eine vorbeugende Untersagung der Gruppenflutung zur Folge haben könnte. Das wichtige Argument, das Armin König gebracht hat, und das wir auch teilen, ist, dass eben eine Phase 1 ohne eine anschließende Phase 2 nicht denkbar ist.
Die Volksinitiative hat bereits sehr viel bewegt, nicht nur dass sie dieses überaus wichtige Thema erneut in den Landtag gebracht hat, sie hat darüber hinaus viele Bürger im Saarland mobilisiert und für dieses Thema sensibilisiert. Ob das Thema PCB oder die Einleitung von schadstoffbelastetem Grubenwasser in Oberflächengewässer in dieser Form den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hätte, kann vielleicht bezweifelt werden. Auch das ist ein Erfolg der Volksinitiative. Wir als AfD-Fraktion ermutigen Sie an dieser Stelle, beharrlich weiterzumachen und Ihre Mission weiter zu verfolgen. Wenngleich ich davon überzeugt bin, dass Sie das ohnehin tun werden. Der Unterstützung unserer Fraktionen können Sie sich sicher sein. Ob das Pumpen für die Ewigkeit tatsächlich die einzige Lösung ist, wird die Zukunft zeigen müssen, doch solange wir Risiken für Gesundheit sowie Hab und Gut der Saarländer nicht zuverlässig ausschließen können, darf es keine Flutung der saarländischen Gruben geben.- Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die öffentlichen Nachrichten verfolgt, dann kann der Eindruck entstehen, dass die Demokratie außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zum Teil großen Schaden genommen hat. Deshalb ist heute ein ganz besonderer Tag, ein guter Tag, an dem man zeigen kann, wie Demokratie funktionieren kann. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der Volksinitiative, beglückwünschen sie und gratulieren ihr zu diesem Engagement für die Saarländerinnen und Saarländer in der Bergbauregion.
Lassen Sie mich noch hierzu einen Satz verlieren. Ich erinnere mich noch sehr gut, als in diesem Hause im Jahr 2012 darum gerungen worden ist, den Menschen mehr Teilhabe an der politischen Willensbildung zukommen zu lassen. Als Ergebnis dieses Prozesses ist der Art. 98a in die Verfassung des Saarlandes aufgenommen worden. Damit ist die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen worden, dass sich der Landtag des Saarlandes mit einer Volksinitiative beschäftigen muss. Genau diesem Anliegen entspricht der heutige Antrag der Koalitionsfraktionen.
Gegenstand der politischen Willensbildung ist die Befassung mit dem Antrag der Ruhrkohle AG, die Gruben im Saarland bis zu einer Höhe von -320 m fluten zu wollen. Das ist ein Antragsverfahren, das für die Menschen in den Bergbauregionen des Saarlandes von außerordentlichem Interesse ist. Die Menschen haben, das ist ausreichend von den Vorrednern artikuliert worden, Sorgen und Ängste um die Gesundheit und um ihr Eigentum. Deshalb ist es verständlich und berechtigt zu verlangen, dass sich der saarländische Landtag intensiv mit der Thematik und mit den von der Bürgerinitiative befürchteten Folgen einer Grubenflutung beschäftigt. Nochmals, das begrüßen wir ausdrücklich.
Wenn wir uns heute mit dem verfassungsrechtlich geschützten Anliegen der Volksinitiative beschäftigen, dann muss ich darauf hinweisen, dass wir bei der Wahrung und dem Schutz der berechtigten Anliegen der Bürgerinitiative - auch das ist vorgetragen worden - eben nicht bei null anfangen. Es ist aus den Vorreden deutlich geworden, dass das Antragsverfahren bezüglich einer möglichen Grubenflutung sehr komplex, sehr kompliziert ist. Das war uns zu Beginn der Legislaturperiode durchaus bewusst. Der Bergbau hat in diesem Land seit Jahrzehnten seine Spuren hinterlassen, das Land hat über Jahrzehnte hinweg von dem Bergbau profitiert. Deshalb ist es eine große Herausforderung, eine landespolitische Herausforderung, die Flächen und Gebäude einer sinnvollen, einer innovativen Nutzung zuzuführen, die mit den zukunftsorientierten Zielen unserer Landespolitik im Einklang steht. Dazu gehört selbstverständlich, dass die Lebensgrundlagen der Menschen in den Bergbauregionen geschützt werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sinnvoll, innovativ und zukunftsorientiert wird aber nur funktionieren, wenn Sicherheit an Leib und Leben und der Schutz des Eigentums der Bürger gewährleistet ist. Nur dann wird die Akzeptanz in der Region für das Antragsbegehren zu erreichen sein. Genau dies waren die Gründe, warum wir zu Beginn der Legislaturperiode entschieden haben, den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau zu installieren. Der erste Auftrag dieses Ausschusses ist nicht der Bergbau selbst, sondern besteht darin, die Interessen der Menschen in den Bergbauregionen vor eventuellen Folgen des Bergbaus zu schützen. Dies bleibt unser Anliegen.
Meine Damen und Herren, ich blicke in Richtung Volksinitiative zum Kollegen König und sage Ihnen, es ist eine verdammt schwierige Materie und nicht einfach, sich in dieses Antragsverfahren und die damit zusammenhängenden technischen und geologischen Gegebenheiten einzuarbeiten. Deshalb an dieser Stelle nochmal mein ausdrücklicher Respekt und Dank für den Aufwand, den die Bürgerinitiative
in dieser Situation geleistet hat. Sie hat sich ein umfangreiches Fachwissen angeeignet. Es war aber auch für uns, für die Abgeordneten, die im Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau ihre Arbeit tun, ein sehr großer Aufwand, im Rahmen des Antragsverfahrens die technischen und geologischen Zusammenhänge zu erkennen und vor allen Dingen zu verstehen. Ich glaube aber, das versetzt uns heute auch durchaus in die Lage, bezüglich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens eine eigene Beurteilung abgeben zu können.
Ich weise darauf hin, dass der Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau seit Bestehen auch das ist eben gesagt worden - umfangreiche Sitzungen durchgeführt hat. Es sind insgesamt 30 Sitzungen des Ausschusses und der Arbeitskreise gewesen. Vollumfänglicher Gegenstand der Ausschusssitzungen und der vorbereitenden Arbeitskreissitzung war die Frage, inwieweit durch den Grubenwasseranstieg auf minus -320 m das Trinkwasser gefährdet sein kann und hierbei insbesondere die im Grubenwasser geführten Schadstoffe eine wesentliche Rolle spielen.
Hierzu haben wir uns intensiv mit dem - ich betone: von der Landesregierung bestellten - Gutachter Prof. Dr. Wagner, Hydrogeologe, beraten. Er hat dazu einen für unsere Beurteilung ausgesprochen wichtigen Satz gebracht. Ich darf ihn zitieren: Es ist wichtig zu differenzieren, egal wo diese Schadstoffe sind, einmal abgesehen von denen, die von oben nach unten durchsickern. Die Schadstoffe, die durch diese Minus-320-m-Flutung selbst gelöst werden beziehungsweise sind, kommen nicht ins Trinkwasser, kommen nicht in den Grundwasserleiter oben, der für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Für die Trinkwassergewinnungsgebiete ist daher keine erkennbare nachteilige Beeinflussung zu erwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der von der Landesregierung beauftragte Gutachter, der auch als Gutachter für fast alle saarländischen Wasserversorgungsunternehmen hier im Saarland zur Beurteilung der Trinkwasserqualität herangezogen wird.
Zur PCB-Problematik hat eine eigene Landtagssitzung in diesem Jahr stattgefunden. Zur PCB-Problematik in saarländischen Gewässern führt er aus - ich darf ebenfalls zitieren: Im Übrigen gibt es eine Reihe von Studien, die sagen, dass mit dem Fluten in aller Regel auch die Gehalte an PCB zurückgehen. Das hat viele Gründe. Einer davon ist, dass die tief liegenden Grubenbereiche sozusagen hydraulisch abgedrückt werden. Das sind Strömungstoträume. Dort besteht dann nicht mehr die Strömungsgeschwindigkeit. Das heißt, mit dem Ansteigen des Grubenwassers beruhigt sich das Grubenwasser. PCB haftet an Schwebstoffen und in Strömungstoträumen sinken diese Schwebstoffe mit dem PCB nach unten. In der Fachsprache wird dies als Sedimentationseffekt be
schrieben. Damit würde beim Pumpen ab einer Höhe von -320 m wesentlich weniger PCB mit dem Grubenwasser in die Saar eingeleitet werden.
Auch zu dieser Problematik - es ist eben vom Vorredner Eugen Roth erwähnt worden - haben wir den Gutachter angesprochen. Die eindeutige Aussage des Gutachters war, die Situation bei Ansteigen des Grubenwassers bis -320 m wird wesentlich besser sein als das Pumpen auf dem derzeitigen Niveau. Auch bezüglich befürchteter Geländeschäden durch infolge des Grubenwassers auftretende Geländehebungen hat sich der Gutachter Wagner geäußert. Er geht hier von einer gleichmäßigen, flächenmäßigen Hebung von höchstens 3 bis 11 cm aus, bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit Schäden nicht entstehen werden.
Meine Damen und Herren, dies sind nur einige wenige Auszüge von den gravierenden Problemen, die vorgetragen worden sind. Aber wir haben es uns im Ausschuss nicht leicht gemacht. Wir haben die Bürgermeister der Bergbauregion in den Grubenausschuss eingeladen. Wir haben eine Anhörung dazu gemacht. Von den Bürgermeistern wurden alle Bedenken in Bezug auf die Grubenflutung vorgetragen. Das waren auch Bedenken in Bezug auf die kommunale Infrastruktur.
Wir haben die Sitzungsniederschriften ausgewertet. Wir haben aus diesen Sitzungsniederschriften einen Fragenkatalog entwickelt. Wir haben weitere Sitzungen mit dem Gutachter Professor Wagner, mit dem Vertreter der saarländischen Bergbaubehörden, mit dem Unternehmen selbst gehabt, in denen wir sie dezidiert mit diesen Fragestellungen konfrontiert haben. Es waren übrigens keine penetranten Fragen, es waren sachliche Fragen, die den Menschen auf den Nägeln gebrannt haben. Diese Fragen sind dezidiert beantwortet worden. Es waren plausible Antworten. Wir haben uns ein Bild machen können.
Wir sind ja nicht als Landtag und als Grubenausschuss diejenigen, die eine Genehmigung in diesem Verfahren erteilen. Aber wir haben es als unsere Aufgabe übernommen, als Ausschuss die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die sich von einer Grubenflutung beeinflusst fühlen, und deren Sorgen so vorzutragen. Und wir haben uns ein Bild gemacht. Ich bin davon überzeugt, wir sind in der Lage, aufgrund der Aussagen, die auf Gutachterseite und auch von den Behörden gemacht wurden, uns ein Bild zu machen und die entsprechende Beurteilung abzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 5 Abs. 2 des Saarländischen Volksabstimmungsgesetzes hat der Landtag vor der Beratung im Plenum eine öffentliche Anhörung der Volksinitiative durchzuführen. Diese hat am 18. Oktober im Ausschuss für Gruben
sicherheit und Nachbergbau stattgefunden. In der Anhörung wurde von der Volksinitiative unter anderem der Antrag gestellt auf Stopp des Planfeststellungsverfahrens und des Abschlussbetriebsplanes, hilfsweise ein Moratorium zu verabschieden.
Jetzt sind wir hier im saarländischen Landtag. Wir sind nicht nur Gesetzgeber, wir sind auch gehalten, das, was wir hier im Hause beschließen, und das, was auf höherer Ebene beschlossen wird, zu beachten. Es gibt keinen Anspruch und es gibt keine rechtsgültige Möglichkeit, den Stopp des Abschlussbetriebsplans zu beschließen oder den Stopp der Planfeststellung zu beschließen. Es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit, hier ein Moratorium zu beschließen. Moratorium heißt, ein vertraglich vereinbarter Aufschub oder ein gesetzlich angeordneter Aufschub. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage für den Landtag und es gibt auch keine Rechtsgrundlage für die Landesregierung, die einen entsprechenden Beschluss des Landtages befolgen müsste.
Insofern kann diesem Anliegen der Volksinitiative nicht Rechnung getragen werden. Aber die Volksinitiative hat in der Anhörung, lieber Armin König, mehrere Vorschläge gemacht, Vorschläge, die bereits in der Realisierung sind. Hier wurde der Vorschlag der Enquetekommission gemacht. Wir haben mehrfach in den Ausschusssitzungen gesagt, wir brauchen keine Enquetekommission. Unser Ausschuss ist die Enquetekommission. Er ist in allererster Linie eingerichtet worden, um die Interessen der Menschen in den Bergbauregionen zu vertreten. Insofern ist das eine Forderung, die bereits erfüllt ist.
Es ist ein Grubenwassermonitoring verlangt worden. Das ist ein Vorschlag, da sind wir völlig offen. Ich gehe einmal davon aus, dass so etwas für den Fall, dass genehmigt werden würde, Gegenstand einer Auflage ist. Eine Berichtspflicht der Unabhängigen Stelle für Bergschäden ist gefordert. D’accord, null Problem. Ich gehe davon aus, das macht überhaupt keine Schwierigkeit. Da stehen wir voll dahinter. In Bezug auf Radon sind Forderungen gestellt worden. Radon ist ein Thema, das ebenfalls schon Gegenstand der Beratungen hier im Hause war, ein Thema, das wir sehr ernst nehmen. Ich darf auf das Strahlenschutzgesetz verweisen, das der Bund gerade verabschiedet hat, wonach die Verpflichtung besteht, Radonmessungen durchzuführen. Der Umweltminister hat verkündet, dass 1.000 Messstellen in Bezug auf die Radonmessung eingerichtet werden, insofern ein Anliegen, das aufgenommen worden ist beziehungsweise aufgenommen wird.
Ich darf nochmals betonen, wir haben uns ein umfassendes Bild von den Genehmigungsverfahren und von den technischen und geologischen Gegebenheiten mit allen Chancen und Risiken verschafft, ohne den Anspruch zu erheben, letztendlich in der
Sache selbst zu entscheiden. Dazu sind wir nicht in der Lage und auch rechtlich nicht befugt. Wir können aber behaupten, dass das Verfahren vonseiten des Landes geordnet, transparent und mit hoher Sach- und Fachkompetenz auf Grundlage unserer Rechtsordnung durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage wird und muss letztendlich entschieden werden. Das wird eine Entscheidung sein, die wird akzeptiert oder sie wird nicht akzeptiert. Wir gehen davon aus, letztendlich wird es eine Entscheidung sein, die den Verwaltungsgerichten im Saarland zugängig gemacht werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Landesparlament ist Interessenvertreter der Bürger und es übt die Kontrolle über die Regierung aus. Dies haben wir im vorliegenden Verfahren von Anbeginn bis heute getan. Das wird bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag der RAG im Interesse der betroffenen Bürger in den Bergbauregionen auch weiterhin so getan werden. Die Volksinitiative werten wir heute als einen Fingerzeig, in unserer Arbeit und in unserem Engagement in gleicher Weise wie bisher tätig zu bleiben.