Protokoll der Sitzung vom 23.10.2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Landesparlament ist Interessenvertreter der Bürger und es übt die Kontrolle über die Regierung aus. Dies haben wir im vorliegenden Verfahren von Anbeginn bis heute getan. Das wird bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag der RAG im Interesse der betroffenen Bürger in den Bergbauregionen auch weiterhin so getan werden. Die Volksinitiative werten wir heute als einen Fingerzeig, in unserer Arbeit und in unserem Engagement in gleicher Weise wie bisher tätig zu bleiben.

Ich darf vielleicht noch Stellung nehmen zu den korrespondierenden Anträgen. Zum Antrag der AfDFraktion muss ich sagen: Handwerklich schlecht gemacht. Das, was Sie verlangen, ist mit der Rechtsgrundlage des Landtages unvereinbar. Zum Antrag der LINKE-Landtagsfraktion. Was die Forderungen betrifft, die Sie stellen, kann ich nur sagen, d‘accord, zumal der zweite Forderungspunkt eine Äußerung von mir in der Anhörung war.

(Abg. Flackus (DIE LINKE) : So bin ich eben!)

Auch damit sind wir wir d’accord. Nur, dass Sie grundsätzlich jetzt ablehnen, da sage ich, ablehnen können Sie eine Grubenflutung erst dann, wenn alle technischen und geologischen Gegebenheiten vollständig abgeklärt sind. Da sind wir im Verfahren. Das müssen wir abwarten. Insofern können wir auch Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zuallererst einmal auf das hinweisen, was bereits die Kollegen Roth und Heinrich dankenswerterweise zum Ausdruck gebracht haben. Dies ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Man kann für Initiativen von wem auch immer - dankbar sein, aber es hätte keiner Initiative bedurft, damit sich das Parlament

mit diesem Thema auseinandersetzt. Das haben wir in den vergangenen Jahren oftmals getan, und zwar mit hoher Sachlichkeit und in sehr engagierter Art und Weise, wofür ich mich an dieser Stelle gegenüber dem Parlament und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich bedanke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will sehr deutlich sagen, dass es sich hier nicht um eine politische Entscheidung handelt, und es darf auch keine politische Entscheidung sein. Wenn es eine wäre, wäre sie ein grober Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze, die wir im Saarland und in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hier gibt es einen Antragsteller, der einen Anspruch darauf hat, dass man seinen Antrag nach Recht und Gesetz würdigt und dass sein Antrag geprüft wird. Das ist eben keine politische Entscheidung, denn eine politische Entscheidung würde uns angreifbar machen. Auch das ist eine grundsätzliche Feststellung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dass es auch im politischen Raum immer wieder welche gibt, die eine solche politische Entscheidung fordern, macht gerade den Aberwitz der gesamten Diskussion deutlich. Entweder beschäftigen wir uns mit diesem hier zugrunde liegenden Antrag in aller Sachlichkeit und Fachlichkeit oder wir lassen es sein, aber dann darf ich mich nachher nicht über die Entscheidung eines Gerichtes beklagen, die vielleicht anders aussieht als das, was man politisch gewollt hat. Deswegen sage ich, nein, es ist eben keine politische Entscheidung, es ist eine, die rein nach Recht und Gesetz abgearbeitet wird. Dafür nehmen wir uns mit allen beteiligten Behörden die Zeit, die wir brauchen, und nicht die Zeit, die andere glauben, uns vorgeben zu müssen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Deswegen sage ich auch, es mag einem passen oder nicht, dass es einen Antragsteller gibt, der von seinem Recht Gebrauch macht. Aber der Antragsteller hat nun mal dieses Recht und den Anspruch, dass über seinen Antrag nach Recht und Gesetz entschieden wird. Ich habe an anderer Stelle erwähnt, dass ich lange Zeit Finanzbeamter im Saarland war. Da gab es auch Steuerpflichtige, die ich nicht leiden konnte, aber sie hatten alle das Recht auf eine gesetzesmäßige Abhandlung ihrer Steuererklärung. Das gilt auch für die RAG. Es mag sein, dass die RAG für den einen oder anderen der Lieblingsfeind schlechthin ist. Es mag auch sein, dass an der einen oder anderen Stelle bei der Gewichtung von Fakten nur das herangezogen wird, was einem ins Klischee passt. Wir müssen aber beide Seiten abwägen. Das ist die Aufgabe in einem Rechtsstaat.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Ich sage ganz klar, alle beteiligten Behörden in unserem Land, seien es die Bergbehörden oder die Wasserbehörden in meinem Hause, arbeiten mit einer hohen fachlichen Qualifikation und mit großem Engagement im Sinne der rechtsstaatlichen Abarbeitung dieses gestellten Antrages, dies auch unter Hinzuziehung externen Sachverstandes, und zwar anerkannten Sachverstandes. Ich fand es eben schon etwas seltsam, dass man glaubt, solche anerkannten Experten ins Lächerliche ziehen zu müssen. Das sind Leute, die wissen, worüber sie reden, und die das über Jahre und Jahrzehnten unter Beweis gestellt haben. Es ist dann tolldreist, wenn man einerseits glaubt, diese Expertisen und Experten ins Lächerliche ziehen zu müssen, selbst aber keine eigenen Alternativen bringt. Das untergräbt ein Stück weit die rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen, die auf sehr hohem Niveau, mit sehr hoher Qualifikation und mit viel Engagement arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein weiterer Punkt. Es wird so dargestellt, als würden wir die Einwendungen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen, als würden wir uns überhaupt nicht mit dem Pro und Contra auseinandersetzen, als wäre es etwas ganz Neues, als hätte es irgendwelcher Initiativen - von wem auch immer - bedurft, dass wir uns zu sehr komplexen Themenfeldern äußern, Gutachten in Auftrag geben und Expertisen erstellen lassen. Ich sage aber klar und deutlich, die Tatsache, dass wir einen Untersuchungsausschuss in diesem Land hatten, die Tatsache, dass wir jetzt einen eigenständigen Ausschuss für das Thema Nachbergbau und Folgen haben, dass wir im Parlament, im Plenum genauso wie in den Ausschüssen, uns dutzendfach mit diesem Thema beschäftigen, macht deutlich, wie ernst wir dieses Thema nehmen. Deshalb sage ich: Jeder, der glaubt, seinen Beitrag dazu leisten zu müssen oder zu können, soll das tun. Wir werden alle Einwendungen und Expertisen aufnehmen und sie sorgfältig prüfen, denn jeder hat ein Anrecht darauf, dass seine Anregungen beantwortet werden. Das tun wir aber jetzt schon. Dafür brauchen wir keine Antreibereien von außen. Das können die Leute hier im Saarland zu Recht erwarten. Denn wir sind zuallererst den Menschen in diesem Land verpflichtet, keinem Unternehmen, aber auch keinen Initiativen. Wir sind den Menschen verpflichtet. Dieser Arbeit gehen wir jeden Tag nach.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die vielfältige Beschäftigung, das sorgfältige Abwägen der Interessenlagen ist, was das Umweltministerium angeht, auf einen einzigen Punkt ausgerichtet, nämlich auf den Besorgnisgrundsatz im Wasserhaushaltsgesetz. Wir dürfen überhaupt kein Einvernehmen herstellen, wenn die Gefährdung nicht aus

geschlossen ist. Das ist in der Begründung der Drucksache 16/597 der Koalitionsfraktionen unter dem zweiten Spiegelstrich richtig wiedergegeben: „Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden.“ Jeder, der glaubt, diesen Grundsatz infrage stellen zu müssen, muss sich tatsächlich selbst die Frage stellen, was er eigentlich will. Arbeitet er an der Sache orientiert oder geht es ihm um ein Klischee, geht es ihm darum, ein Thema möglichst hoch zu hängen? Nein, das ist unser oberster Grundsatz, das war in der Vergangenheit so, das ist er jetzt und das wird er auch in Zukunft sein. Wir dürfen gar nichts anderes genehmigen, und dafür nehmen wir uns in diesem Verfahren auch die dafür nötige Zeit.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Themen der von der Initiative eingereichten Unterlagen sind grob in zwei Bereiche aufzuschlüsseln. Das eine ist das Thema Wasser mit Blick auf das Thema Wasserrahmenrichtlinie, Schutz von Grund- und Trinkwasser, aber auch mit Blick auf die Qualität des jeweiligen Gewässerzustandes. Das zweite ist das Thema Natura 2000. Es wurde uns der Vorwurf gemacht, wir hätten das nicht ordnungsgemäß und ausreichend geprüft. - Das ist alles Quatsch! Ich bin dankbar, dass Kollege Roth das in seinem Beitrag deutlich richtiggestellt hat. Ich bin gerne bereit, Anregungen, Empfehlungen und Hinweise entgegenzunehmen, aber man sollte doch versuchen - zumindest dem Grunde nach -, sich an der Wahrheit zu orientieren. Wir haben diese Schutzgüter im Blick, wir haben sie auch abgeprüft. Wenn das, was wir an Unterlagen haben, am Ende des Weges bei unserer Überprüfung nicht ausreicht, dann werden wir weiter prüfen. Das ist ein Verwaltungsgrundsatz, wie er auch in anderen Bereichen zugrunde gelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Herausforderungen sind vielfältig, auch das wurde eben genannt. Es geht um PCB und sonstige Schadstoffe unter Tage, Hebungen, Senkungen, Vernässungen, Radon, Erschütterungen - all das beschäftigt das Haus seit vielen Jahren und nicht erst im Verfahren dieses zugrunde liegenden Antrages der RAG. Deswegen wird dies für uns eine der zukünftigen Herausforderungen nach Ende des Bergbaus sein, die sich als eine Zeit herausstellt, in der die Hausforderungen eventuell sogar noch größer sind als während der Zeit des aktiven Bergbaus. Und deswegen ist es aus meiner Sicht nicht nur logisch, sondern auch notwendig, dass sich alle beteiligten Behörden genau diesen Herausforderungen zuwenden.

Ich bin sehr dankbar, dass sich das Parlament mit einem eigenen Ausschuss dieses Sachverhaltes in Begleitung unserer Arbeit angenommen hat. Ich bin auch sehr dankbar, dass sich das Parlament des

(Minister Jost)

Sachverstandes der Behörden bedient, wenn es darum geht, Expertisen zu erstellen. Ich kann weiterhin nur dazu raten. Mein Haus steht - genauso wie das Wirtschaftsministerium - gerne zur Verfügung.

Es war diese Landesregierung, die dazu beigetragen und darauf bestanden hat, dass das Verfahren, das hier am Laufen ist, größtmögliche Transparenz und größtmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach sich zieht mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, mit Möglichkeiten zur Einsichtnahme in Unterlagen, mit allem Drum und Dran. Daran werden wir auch festhalten.

Ich sage noch einmal, mit Blick auch auf die RAG: Wir lassen uns dabei von niemandem unter Druck setzen. Da ist es mir schnurzpiepegal, welche zeitlichen Erwartungshorizonte die RAG oder irgendwelche Vorstandsvorsitzenden von Stiftungen der RAG haben. Das interessiert mich nicht. Wir nehmen uns die Zeit, die wir brauchen, um diesen Antrag zu prüfen. Im Moment habe ich nicht den Eindruck, dass dieser Antrag genehmigungsreif oder entscheidungsreif ist. Ich nehme mir dabei aus Sicht der Wasserseite die Expertisen, die ich brauche. Wenn ich am Ende des Weges zur Überzeugung komme, dass dieser Antrag nicht genehmigungsfähig ist, dann werde ich genau das dem Antragsteller mitteilen. Ich werde in dieser Frage kein Einvernehmen herstellen, wenn ich der Auffassung bin, das die entsprechende Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist, weil ich es damit auch gar nicht darf. Ich werde auch keine Entscheidung darüber treffen, wenn ich der Auffassung bin, dass die Unterlagen nicht vollständig sind, oder wenn aufgrund unserer Herleitung eine Entscheidung nicht möglich ist. Dann wird das der Antragsteller von uns mitgeteilt bekommen. Dann wird der Antrag gegebenenfalls zurückgesendet. So einfach ist das auch, weil wir nur über etwas entscheiden, von dem wir sicher sind, dass es tatsächlich entscheidungsreif ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang ist es aber so, dass wir ein laufendes Verfahren haben, nämlich das Abpumpen von Grubenwässern. Auch jetzt schon gibt es Ausgasungen und an der einen oder anderen Stelle Hebungen oder gar Senkungen. Deswegen geht es auch um eine Frage der Abwägung. Für uns ist der finanzielle Aspekt, der mitunter immer wieder ins Feld geführt wird, überhaupt keiner. Finanzielle Aspekte spielen bei der Genehmigung überhaupt keine Rolle. Es geht am Ende vielmehr um die Abwägung der Güter Leib und Leben, Natur und Wasser.

Deswegen ist für uns klar, wir müssen eine Entscheidung auch für den laufenden Pumpbetrieb herbeiführen. Und auch da war ja der eine oder andere relativ schnell mit Lösungen zur Hand. Da gibt es

angeblich ganz tolle, einfache, schnelle und billige Filtermöglichkeiten. Man hat den Probebetrieb oder eine Projektmaßnahme auf den Weg gebracht. Dann wurde schnell klar, es ist doch nicht so einfach, so schnell und so günstig, wie das vielleicht an der einen oder anderen Stelle gesendet, geschrieben oder auch gesagt wurde. Wir sind an der Stelle aber wesentlich weiter, als es der eine oder andere gerne haben will. Wir haben Anordnungen auch gegenüber der RAG zum Ausdruck gebracht und mit entsprechenden Bescheiden versehen. Wir wollen kein einfaches „Weiter so“, sondern mit Blick auf die Bewirtschaftungszeiträume der Wasserrahmenrichtlinie eine Säuberung der eingeleiteten Grubenwässer. Das ist eine klare Erwartungshaltung.

Auch hier spielt für uns das Geld keine Rolle. Natürlich muss man bezüglich der zugrunde liegenden Bescheide aufpassen, dass diese nicht angreifbar sind. Aber wir haben eine klare Erwartungshaltung, der wir Rechnung getragen haben. Es ist aber eben nicht so, wie einige geglaubt haben, dies nach außen darstellen zu können, man habe durch den Einbau eines Filters vor dem Einleitungsrohr auf der einen Seite das Grubenwasser und auf der anderen Seite das Trinkwasser. So einfach ist die Welt leider Gottes nicht. Und ich kann nur hoffen, dass man sich in dieser Frage die Welt nicht anders macht, als sie tatsächlich ist. Deswegen ist es für uns ein Thema, bei dem wir ebenfalls mit Sorgfalt und mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, herangehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein sehr komplexes Thema. Dabei hat der eine oder andere manchmal den Eindruck hinterlassen, dass es ihm nicht um Fakten geht oder um das Auseinandersetzen mit den zugrunde liegenden Sachverhalten, sondern darum, Klischeepolitik zu betreiben: „Die einen haben das alles schon geeinigt mit den anderen“, „Das ist alles eine Verharmlosung“, „Man kann das viel einfacher lösen“. - Wenn es so wäre, dann wäre es schon längst so auf den Weg gebracht. Nein, es ist leider nicht so. Es ist ein sehr komplexes Thema. Es ist ein Antrag, der nach rechtsstaatlichen Prinzipien und nicht nach politischen Entscheidungsmotiven entschieden werden wird. Ich sage an der Stelle, dass wir uns die Zeit nehmen, die wir brauchen und nicht die, die eventuell vom Antragsteller erwartet wird. Wir prüfen alle Sachverhalte mit Blick auf die Auswirkungen mit dem hohem Sachverstand unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch durch Dritte. Wir sind dankbar für die jahrelange Begleitung des Parlaments. Wir wollen das auch in Zukunft so handhaben.

Es wird am Ende nichts genehmigt, was eventuell zu Problemen oder zu einer Gefährdung des Wassers, der Menschen oder der Natur führt. Darauf konnten

(Minister Jost)

und können sich die Menschen in diesem Land verlassen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/597 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/597 einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/601 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/601 der Fraktion DIE LINKE mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und dagegen die Fraktionen von CDU und SPD; enthalten hat sich die AfD-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/598. Wer für die Annahme des Antrages der AfD-Landtagsfraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag der AfD-Landtagsfraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern der Enquêtekommission „Digitalisierung im Saarland - Bestandsaufnahme, Chancen und Maßnahmen“ (Drucksache 16/602)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/602 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/602 mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung der Mitgliederzahl des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes gemäß Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes und § 10 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes sowie § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages und § 23 des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes i.V.m. § 36 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 16/587)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Lutz Hecker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag lautet: „Der Landtag wolle beschließen: Gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Mitgliederzahl des Ausschusses ‚Fragen des Verfassungsschutzes‘ auf fünf erweitert. Die stärkste im Landtag vertretene Fraktion stellt zwei Mitglieder.“ Wir haben das auch aufgeschlüsselt, aber das können Sie dem Antrag entnehmen.

Seit der Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes im April dieses Jahres ist das Landesamt für Verfassungsschutz keine eigenständige Behörde mehr, sondern eine Abteilung im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, das als solches der Kontrolle durch den Landtag unterliegt. Eine Mitarbeit im Ausschuss „Fragen des Verfassungsschutzes“ ist unserer Ansicht nach hierfür unerlässlich. Da wir als einzige Fraktion nicht in diesem Ausschuss vertreten sind, können wir dieser Kontrollfunktion nur bedingt gerecht werden und werden darüber hinaus in unserer parlamentarischen Arbeit gehindert und benachteiligt.