Protokoll der Sitzung vom 23.10.2018

Seit der Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes im April dieses Jahres ist das Landesamt für Verfassungsschutz keine eigenständige Behörde mehr, sondern eine Abteilung im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, das als solches der Kontrolle durch den Landtag unterliegt. Eine Mitarbeit im Ausschuss „Fragen des Verfassungsschutzes“ ist unserer Ansicht nach hierfür unerlässlich. Da wir als einzige Fraktion nicht in diesem Ausschuss vertreten sind, können wir dieser Kontrollfunktion nur bedingt gerecht werden und werden darüber hinaus in unserer parlamentarischen Arbeit gehindert und benachteiligt.

(Zurufe von den Koalitionsfraktionen: Wieso?)

Ja, wieso? Weil wir keine Informationen über die Arbeit dieser Abteilung des Ministeriums bekommen.

Mit der Wahl im Jahre 2017 haben wir vom Wähler einen demokratischen Auftrag ins Aufgabenbuch geschrieben bekommen, nämlich den Auftrag, gerade auch Dinge zu hinterfragen, die vielleicht von den Parteien des anderen politischen Spektrums nicht immer hinterfragt werden. Genau hier sind wir beim Kern unseres heutigen Antrags: Im Saarland können wir diesem Wählerauftrag und Wählerwillen oftmals nur bedingt oder gar nicht nachkommen. Uns sind quasi die Hände gebunden, wenn wir auf wichtige Fragen lediglich die Antwort bekommen, dass man diese Antworten nur in einem einzigen Ausschuss

(Minister Jost)

geben könne, in dem eben die AfD nicht vertreten ist.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Meinung nach ein nicht weiter haltbarer Zustand, den wir mit unserem heutigen Antrag korrigieren wollen. Es kann eben nicht sein, dass einer der vier im Landtag vertretenen Fraktionen der Zugang zu solchen Informationen verweigert wird. Wichtige Erkenntnisse, beispielsweise über Bedrohungslagen in unserem Bundesland, über islamistische Gefährder und Einrichtungen, über Extremisten oder extremistische Bestrebungen, über islamistische Organisationen oder gar Hassprediger, die im Lande predigen oder gepredigt haben. Wenn zum Beispiel der Chef des saarländischen Verfassungsschutzes, wie im September 2017 unmittelbar vor der Bundestagswahl geschehen, den Sulzbacher Salafisten quasi einen Rundum-Persilschein - Zitat Saarbrücker Zeitung - ausstellt und sagt, dass von Muslimen an der Saar keine Gefahr ausgehe, wollen wir das hinterfragen dürfen und eben nicht wieder die Antwort bekommen, dass man eine Antwort nur dort geben könne, wo die AfD nicht vertreten ist.

Wenn doch alles so harmlos und ungefährlich ist, wie es immer behauptet wird, warum bekommen wir dann keine Antworten auf diese Fragen? Warum unterliegen diese Informationen der Geheimhaltung? Und warum bekommen wir keine Antwort zum Beispiel darauf, wie viele Personen der Landesregierung bekannt sind, die im Saarland Kontakte in die salafistische Szene haben, der angeblich doch so harmlosen Salafistenszene im Saarland? Antworten auf solch wichtige Fragen, die oftmals nur die AfD stellt, bleiben somit offen, zumindest für Teile der gewählten Opposition. Das kann nicht im Sinne einer parlamentarischen Demokratie sein, die Vertreter Ihrer Parteien ja allzu gerne für sich in Anspruch nehmen.

In unserem Antrag haben wir bereits geschrieben, beide Ministerpräsidenten in dieser kurzen Legislaturperiode, Frau Kramp-Karrenbauer und Herr Hans, haben immer wieder die wichtige Rolle der Opposition bekräftigt. Sie sprachen von einer fairen Zusammenarbeit und vor allem davon, dass die Regierung verantwortungsvoll mit ihrer Zweidrittelmehrheit umgehen und allen Mitgliedern dieses Hauses mit Fairness und Anstand begegnen werde. Das würde alleine schon der Respekt vor den Wählerinnen und Wählern gebieten.

Lassen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Worten nun Taten folgen. Stimmen Sie für unseren Antrag, damit in Zukunft auch wirklich alle Fraktionen in diesem demokratisch gewählten Landtag ungehindert und ohne Benachteiligung ihrer Arbeit nachgehen können. Lösen Sie Ihr Versprechen ein, der Opposition auf Augenhöhe zu begegnen, damit

diese ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion gerecht werden kann. - Vielen Dank!

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Stefan Thielen von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beginn der 16. Wahlperiode hat sich der Landtag des Saarlandes einstimmig eine Geschäftsordnung gegeben. In der neuen Geschäftsordnung wurden die Mehrheitsverhältnisse des Landtags für die Ausschüsse abgebildet und es wurden genau so auch passende Lösungen für entsprechende Ausschussbesetzungen gefunden.

Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion jetzt die Änderung dieser Geschäftsordnung und ich möchte schon direkt vorwegnehmen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Der Grund für uns ist zunächst, dass die Verlagerung des Landesamts für Verfassungsschutz in das Innenministerium als eine Abteilung erstmal nicht die Funktion und Aufgaben des Verfassungsschutzes ändert. Daher sind diese Argumente für uns erst einmal nicht stichhaltig zu ersehen. Auch muss man sagen, dass sich gerade die Aufstellung des Ausschusses zur Kontrolle des Verfassungsschutzes bewährt hat und wir dazu keine Argumente von Ihnen erkannt haben, die hier eine Notwendigkeit darstellen würden, darauf einzugehen. Vor allen Dingen möchte ich aber noch einmal darauf eingehen, dass die Kontrollfunktion des Parlamentes, die Sie so genau erwähnt haben, hier einfach nicht gefährdet ist. Das konnte von Ihnen auch nicht dargestellt werden. Das liegt einfach an den Mehrheitsverhältnissen. Jeder Ausschuss in unserem Parlament bildet in gewisser Weise die Mehrheitsverhältnisse im Plenum ab. Wenn Sie sich die Mehrheitsverhältnisse hier anschauen, dann sehen Sie - Sie haben von einer Zweidrittelmehrheit gesprochen -, dass nahezu 80 Prozent der Abgeordneten den Koalitionsfraktionen angehören. In der momentanen Besetzung mit drei Personen bilden wir das überdurchschnittlich stark ab, das heißt, die Opposition hat hier schon ein Drittel der Stimmen, das ist weitaus mehr, als die Opposition hier im Plenum hat. Dadurch sehen wir die Minderheitsrechte der Opposition absolut gewahrt. Das ist auch eine Praxis, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gutgeheißen wurde, und daher sehen wir hier keine Argumente für die Änderung, wie sie von Ihnen dargelegt worden ist. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch klargestellt, dass so ein Ausschuss so klein wie möglich gehalten werden sollte,

(Abg. Hecker (AfD) )

da die dortigen Informationen der Geheimhaltung unterliegen und es doch ein Risiko für Informationspersonen gibt, die zu schützen sind etc. Deswegen ist es eine Praxis, die in allen Parlamenten in Deutschland so gehandhabt wird.

Noch einmal wichtig auszuführen wäre in diesem Punkt insbesondere auch, dass der Fünferausschuss, wie er jetzt von Ihnen vorgeschlagen wird, auf diese Tatsachen gar nicht eingeht. Im Fünferausschuss wird die Opposition sogar noch viel stärker vertreten sein, dann werden es auf einmal 40 Prozent, was die Mehrheitsverhältnisse im Parlament überhaupt nicht mehr abbilden wird. Ich muss ehrlicherweise auch sagen, Sie haben uns als CDUFraktion hier einen Platz mehr zugestanden. Auch das würde das nicht abbilden. Die Tatsache ist, wir hätten dann doppelt so viele Mitglieder in diesem Ausschuss, aber auf der anderen Seite ist die SPDFraktion nahezu gleich groß. Von daher gibt das alles nicht wirklich das her, was Sie hier fordern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zudem sehr üblich, dass nicht alle Fraktionen eines Parlamentes im Ausschuss vertreten sind, auch gerade in diesem Ausschuss. Das gibt es in verschiedenen Bundesländern und das gab es auch teilweise im Bundestag, zum Beispiel waren die GRÜNEN öfters im Bundestag gewesen und sie waren dennoch nicht in diesem Ausschuss vertreten. Man kann auch nicht wirklich sagen, dass Sie hier einem extremistischen Flügel zugehören würden etc., sodass man hier politische Gründe anführen würde, diese Partei beziehungsweise diese Fraktion auszuschließen. Auch das lässt sich hier nicht nachweisen und das zeigt auch, dass hier wirklich die Mehrheitsverhältnisse vorgehen.

Ich möchte zum Abschluss noch meine persönliche Meinung dazu äußern. Was ich bisher gesagt habe, war die Meinung der Fraktion zur Position. Ich denke, die AfD - das nichts damit zu tun, wie die Mehrheitsverhältnisse sind - hat in den letzten Monaten nicht wirklich dafür qualifiziert, hier die Kontrolle über den Verfassungsschutz auszuüben. Das haben Sie im Bund und in allen Ländern gezeigt. Vielleicht gehen Sie in der Pfalz spazieren und machen sich noch ein paar Gedanken darüber. Ich habe jetzt alles hierzu gesagt und beantrage die Ablehnung des Antrags. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 16/587 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass

der Antrag Drucksache 16/587 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben CDUFraktion, SPD-Fraktion und auch die Fraktion der LINKEN. Dafür gestimmt hat die AfD-Fraktion.

Wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns wieder um 13.50 Uhr.

(Die Sitzung wird von 12.42 Uhr bis 13.51 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren fort in unserer Tagesordnung. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Telemedizin ist ein wichtiger Baustein der Medizinzukunft - Chancen der Digitalisierung und telemedizinischer Anwendungen im Saarland nutzen (Drucksache 16/589)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einen oder anderen von uns befinden sich noch im Restaurant oder sind auf dem Weg hierher. Nichtsdestotrotz ist es uns als Koalition ein ganz besonderes Anliegen, heute ein wichtiges Thema in den Fokus zu rücken, von dem wir überzeugt sind und dem sehr viel Innovationspotenzial innewohnt. Es ist ein Thema, mit dem wir die medizinische Versorgung im Saarland positiv nach vorne entwickeln können. Es ist ein Mega-Thema. Es geht um das Thema Telemedizin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der eine oder andere von Ihnen wird es vielleicht gar nicht glauben können, aber es gab den ersten Anwendungsfall der Telemedizin schon vor über 140 Jahren. Der uns allen bekannte Erfinder Alexander Bell hat damals versehentlich bei Reparaturarbeiten an seinem Telefonapparat Säure auf seinen Anzug geschüttet. Er hat seinen Kollegen im Nebenzimmer mittels dieser neu entwickelten Apparatur um Hilfe und Unterstützung gebeten.

Damals war es vielleicht nur eine kurze Entfernung, aber es war tatsächlich der erste medizinische Notbeziehungsweise Fernruf. Wenn wir uns überlegen, wo wir heute stehen und wohin wir uns entwickelt haben, dann müssen wir feststellen, dass wir sprichwörtlich Lichtjahre nach vorne gekommen sind. Denken wir beispielsweise nur daran, dass sich heutzutage Astronauten der ESA oder der NASA im Weltall

(Abg. Thielen (CDU) )

auf Raumstationen befinden, dort für uns alle forschen und medizinisch mittels Videoübertragung oder sonstiger Datenübertragung live behandelt werden können.

Dies soll deutlich machen, was die Telemedizin alles leisten kann. Sie ist ein technisches Hilfsmittel, um sicherzustellen, dass eine ärztliche Behandlung auch dann erfolgen kann, wenn sich Arzt und Patient nicht am selben Ort befinden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten, die die Telemedizin heutzutage schon bietet, ist mir ein Punkt ganz wichtig. Ich möchte zu Anfang betonen, dass Telemedizin kein Allheilmittel ist. Sie kann nur eine Ergänzung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes sein. Es ist ähnlich wie im Bereich der inneren Sicherheit. Da sagen wir, dass die Videoüberwachung nicht den einzelnen Polizeibeamten ersetzen kann. Sie kann aber ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur sein. Genauso verhält es sich mit der Telemedizin. Sie kann unser Gesundheitssystem bereichern und sinnvoll ergänzen. Darum geht es.

Am 26. September haben wir eine große Anhörung im Gesundheitsausschuss zu diesem Thema durchgeführt. Wir haben damit zum Ausdruck gebracht es ist mir wichtig, das hier zu betonen -, wie wichtig uns allen dieses Thema ist. Es war eine Anhörung durch Vertreter des gesamten Parlamentes. Es macht schon einen Unterschied, ob eine solche Anhörung durch einzelne Fraktionen erfolgt oder durch Vertreter des gesamten Parlaments. Deswegen sage ich, Herr Ausschussvorsitzender, vielen Dank, dass Sie diese Anhörung auf den Weg gebracht haben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir hatten die Möglichkeit - ein Vorteil für uns Abgeordnete -, uns mit ganz vielen Sachverständigen und zahlreichen Institutionen auszutauschen. Wir konnten gewinnbringende Anregungen mitnehmen. Ich kann im Namen der CDU-Fraktion sagen, dass unser Fazit absolut positiv ist. Es ist für uns klar erkennbar geworden, dass die Chancen der Telemedizin riesengroß sind. Genau dort wollen wir ansetzen. Wir wollen diese Chancen nicht nur erkennen, sondern wir wollen sie auch nutzen, indem wir sinnvolle Anwendungen für die Menschen in unserem Land entwickeln und entsprechend vorantreiben.

Vor wenigen Monaten hat der Deutsche Ärztetag in Erfurt einen positiven Beschluss gefasst. Es geht in diesem um die sogenannte Fernbehandlung. Es wurde von der Ärzteschaft eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots auf den Weg gebracht. Das heißt, bei einem ersten medizinischen Kontakt kann die Behandlung - einfach ausgedrückt - direkt mittels Tablet über einen Video-Stream erfolgen. Das

stimmt durchaus optimistisch, weil es zeigt, dass die Ärzteschaft das genauso sieht wie wir und die Telemedizin eine wichtige und sinnvolle Ergänzung darstellen kann.

Man muss allerdings wissen, dass unsere Saar-Ärzteschaft - Frau Schramm sieht es mit Sicherheit genauso - leider Gottes bis zu diesem Zeitpunkt eine eher reservierte und negative Haltung mit Blick auf die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes hatte. Aber Gott sei Dank ist jetzt nach dem Ärztetag erkennbar, dass bei uns im Saarland ein neuer Diskussionsprozess erfolgt. Das ist insoweit wichtig, als der Beschluss des Deutschen Ärztetages nur empfehlenden Charakter für unsere Ärzteschaft im Land hat, denn es geht um konkrete Änderungen im saarländischen Berufsrecht. Das muss die saarländische Ärztekammer auf den Weg bringen. Deswegen sind wir zunächst einmal sehr froh, dass die saarländische Ärzteschaft signalisiert hat, sich des Themas noch einmal anzunehmen. Wir hoffen das Beste, wir hoffen, dass eine entsprechende Lockerung im saarländischen Berufsrecht auf den Weg gebracht wird, denn das wäre ein konkreter Vorteil für uns alle.

Ich will noch ein Beispiel aus der Praxis anführen, an dem wirklich deutlich wird, wo der tatsächliche Mehrwert telemedizinischer Anwendungen für uns alle liegen kann. Wenn man sich einen älteren Herrn oder eine ältere Dame vorstellt, der oder die etwas abgelegen beziehungsweise abgeschnitten in einer eher ländlichen Region lebt, keine Verwandten mehr hat und möglicherweise in der Mobilität eingeschränkt ist, dann kann man sich vorstellen, wie schwer es für diese Person ist beziehungsweise unter welchem großen Aufwand es ihr nur möglich ist, die nächstgelegene Hausarztpraxis zu erreichen. Wenn in dieser ein Hausarzt tätig ist, der nicht nur zahlreiche Patienten zu betreuen hat, sondern vielleicht auch in einem relativ großen Umkreis der einzige Allgemeinmediziner ist, dann ist das ein Szenario, welches wir uns eigentlich gar nicht vorstellen wollen, das aber aufgrund der demografischen Entwicklung bei der Ärzteschaft theoretisch, insbesondere in anderen Teilen der Republik, durchaus vorstellbar ist. Deswegen kann hier ganz konkret die Telemedizin, also der erste Arzt-Patienten-Kontakt über eine Videokonferenz per Tablet durchaus sehr hilfreich sein, damit genau diesem Patienten, dem es vielleicht unter einfachen Bedingungen nicht möglich ist, zum Hausarzt zu gelangen, schnell geholfen werden kann.

Ich habe die Probleme angesprochen, die sich im ländlichen Raum durchaus darstellen können. Bei der Ärzteschaft hat sich aber auch das gesamte Freizeitverhalten - es ist letztlich ein gesellschaftliches Abbild - verändert. Das heißt, die Ärzteschaft hat ein ganz anderes Arbeits- und Freizeitverhalten wortwörtlich Work-Life-Balance - entwickelt. Insoweit

(Abg. Schäfer (CDU) )

ist auch bei der Ärzteschaft davon auszugehen, dass die Bereitschaft, am Wochenende Dienst und zahlreiche Überstunden zu verrichten, eher rückläufig sein wird. Zudem wird der Arztberuf immer weiblicher. Auch das müssen wir sehen.

Das sind alles Faktoren, die die medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, schon erschweren werden, aber genau da setzt wieder die Telemedizin an, denn sie kann dazu beitragen, diese demografischen Herausforderungen in der Praxis abzumildern. Ich bin absolut optimistisch, dass insbesondere lebensältere Ärzte, die vielleicht nicht mehr bereit sind, in Vollzeit zu arbeiten, die aber vielleicht noch in Teilzeit arbeiten oder sich bereits im Ruhestand befinden, bereit sind, Videosprechstunden von zu Hause aus durchzuführen und ihren medizinischen Sachverstand weiterhin in unser Gesundheitssystem einzubringen. Das können ganz konkrete Vorteile sein, die - wie gesagt dazu beitragen, diese demografischen Herausforderungen abzumildern.

Ganz positiv gedacht wird es natürlich auch dazu führen, dass sich Wartezeiten in den Wartezimmern reduzieren können, dass auch unsere Notfallambulanzen entlastet werden. Insoweit sind wir wirklich sehr optimistisch, was diese technischen Innovationen anbelangt.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Leider kommt es tagtäglich vor, dass jemand einen Herzinfarkt erleidet. Es ist dann wichtig, dass er innerhalb kürzester Zeit die bestmögliche medizinische Versorgung erfährt, er also direkt in die richtige Klinik eingeliefert wird und diese sich im günstigsten Fall schon auf das Ankommen des Patienten vorbereiten kann.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau in dem Bereich sind wir einen guten Schritt nach vorne gekommen, denn unsere Rettungsdienstfahrzeuge und Notarztfahrzeuge wurden mit hochmodernen EKG-Geräten ausgerüstet. Mittels einer entsprechenden Software-Lösung können genau aus diesen Transportfahrzeugen oder aus dem Notarztwagen heraus schon erste Befunde, ganz wichtige Daten an die entsprechenden Kliniken weitergeleitet werden, sodass direkt entschieden werden kann, ob es Sinn macht, mit dem Patienten in die nächstgelegene Klinik zu fahren, oder ob die Rückkoppelung aus der Klinik kommt: Nein, fahren Sie bitte weiter zu einem Herzkatheter-Zentrum. Der Herzinfarkt ist leider so gravierend, dass die erste Behandlung direkt dort erfolgen sollte, wo der entsprechende Sachverstand vorhanden ist.

All das sind Dinge, die deutlich machen, wo das Potenzial telemedizinischer Anwendung liegen kann. Und weil das Ganze nur mit Unterstützung der Landesregierung erfolgen konnte, möchte ich an der