Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

Viertes Beispiel: Ganz häufig verstehen Menschen nicht alle Texte, weil sie in schwieriger Sprache geschrieben sind. Wir wollen mehr Texte so schreiben, dass sie jeder versteht. In leichter Sprache soll erklärt werden, was gemeint ist. Auch die Regierung vom Saarland und seine Verwaltung sollen so schreiben, dass das alle verstehen. Dafür müssen wir alle noch viel lernen, auch ich.

Fünftes Beispiel: Für uns Politiker ist es nicht leicht, gute Gesetze zu machen. Deshalb brauchen wir eine Ansprechpartnerin. Das ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, sie heißt zurzeit Christa Rupp. Wir wollen, dass die Landesbeauftragte in Zukunft vom Landtag gewählt wird, und wir wollen, dass sie ein eigenes Büro und ein eigenes Gehalt hat. Sie soll die Regierung vom Saarland und seine Verwaltung in der Barrierefreiheit unterstützen. Sie soll sich aber auch die Probleme und Vorschläge von Menschen mit Behinderungen anhören. Sie soll dann den Politkern und Journalisten das sagen. Dadurch können wir bessere Gesetze machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Warum brauchen wir dafür ein Gesetz? In Deutschland werden für wichtige Dinge Regeln aufgestellt. Die schreiben wir dann in ein Gesetz und der Landtag entscheidet, dass das für alle gilt. Jetzt habe ich fünf Beispiele genannt, was in dem Gesetz besser wird.

Ein sechstes Beispiel: Wenn Regeln nicht eingehalten werden, gibt es Streit. Dafür gibt es eine Schlichtungsstelle. Dort ist jemand, der den Streit lösen will. Jetzt werden wir im Landtag über die Vorschläge aus dem Gesetz diskutieren, wir werden Leute einladen, die etwas davon verstehen, und danach werden wir entscheiden, ob wir die Vorschläge in das Gesetz schreiben. Am Ende wird das Gesetz von uns beschlossen und dann gilt es für alle.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ganz schön schwierig, in einfacher Sprache zu sprechen, und deswegen habe ich mir das auch vorgeschrieben und ich habe nicht weniger gesagt als das, was meine Vorredner gesagt haben, und ich bitte Sie um Zustimmung für diesen tollen Gesetzentwurf. - Vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/618. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/618 in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/618 in Erster Lesung und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns hier wieder um 13.45 Uhr.

(Die Sitzung wird von 12.42 Uhr bis 13.46 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Plenarsitzung fort. Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, habe ich noch eine Mitteilung zu machen. Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 8, 12 und 13:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abhängigkeit von Microsoft reduzieren - Einsatz von Open-Source-Software verstärken (Drucksache 16/635)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Hospizund Palliativversorgung im Saarland - zuverlässiger Begleiter in schweren Stunden

(Drucksache 16/638 - neu)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aufbau eines Schulwesens für sonderbegabte Kinder analog dem Fördersystem für behinderte Kinder (Drucksache 16/632)

von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

(Abg. Thul (SPD) )

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/564) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/640)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Berg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 16/564, wurde von den Koalitionsfraktionen am 19. September 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Bei dem Gesetz geht es um die sogenannte Erfüllungsübernahme. Saarländische Beamtinnen und Beamte werden bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit oder aufgrund ihrer beruflichen Stellung leider in zunehmendem Maße Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Nicht selten entstehen hieraus Schmerzensgeldansprüche, die aber wegen fehlender Liquidität des Schädigers nicht immer durchgesetzt werden können. Aus diesem Grund soll das vorliegende Gesetz eine Rechtsgrundlage schaffen, damit der Dienstherr im Falle einer erfolglosen Vollstreckung beim Schädiger die Zahlungsforderung übernehmen kann. Den betroffenen Beamtinnen und Beamten solcher Übergriffe soll die volle Fürsorge des Staats gewährleistet werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 20. September 2018 gelesen und eine Anhörung von insgesamt 11 Organisationen und Institutionen beschlossen. In der Anhörung am 18. Oktober 2018 wurde vorgetragen, die Erfüllungsübernahme auf einen größeren Personenkreis zu erweitern sowie die Rückwirkungsfrist für Schmerzensgeldansprüche auf drei Jahre auszudehnen. Die Fraktionen von CDU und SPD haben nach Auswertung der Anhörung in der Sitzung am 08. November 2018 einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt, in dem die Rückwirkungsfrist für gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeldansprüche auf drei Jahre ausgedehnt wird. Der Abänderungsantrag wurde ebenso wie das Gesetz unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum deshalb einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist mir ein Anliegen, noch einmal kurz zu Ihnen und zu diesem Gesetz zu sprechen.

Warum? Zum einen, weil es Seltenheitswert hat, wenn ein Fraktionsentwurf so einmütig vom Parlament aufgenommen und - wie es die Ausschussvorsitzende gerade vorgetragen hat - mit einstimmigen Ergebnissen abgestimmt wird. Der Erfolg hat dann meistens am Ende viele Väter und Mütter, aber eine solche Solidarität zeigt einem auch, dass man da wohl etwas richtig gemacht hat.

Dieses Tun braucht aber trotzdem Initiative und sauberes Abarbeiten. Deshalb möchte ich zum einen für die Anregung seitens beider Fachgewerkschaften der Polizei Danke sagen - von ihnen kam die Anregung - und zum anderen einem unserer Mitarbeiter in der CDU-Landtagsfraktion für die fachliche Ausarbeitung sowie auch für die sachorientierte Behandlung im Ausschuss.

Ich wollte aber auch nicht versäumen, die positive Resonanz zurückzumelden, die jenseits der Medienberichterstattung bei uns und bei mir gelandet ist. Es haben sich nämlich einige Betroffene gemeldet und gedankt, auch wenn die Übergriffe, von denen sie berichteten, schon lange zurückliegen. So schildert zum Beispiel ein Polizeivollzugsbeamter ausführlich eine Widerstandshandlung aus den Achtzigern. In der Folge wurden ihm damals - das war einmalig und hatte Seltenheitswert - 4.000 DM Schmerzensgeld vom Landgericht Saarbrücken zugesprochen. Der Titel konnte nie vollstreckt werden. Meine Damen und Herren, die Tat liegt 30 Jahre zurück, aber dass sich der Mann trotzdem gemeldet hat und - wie er es ausgedrückt hat - es ihm ein Anliegen war, Danke zu sagen und seine Genugtuung zum Ausdruck zu bringen, zeigt am Eindrücklichsten die Bedeutung dieser Vorschrift. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns ihr nochmals kurz widmen.

Nicht zuletzt will ich auch die Gelegenheit nutzen, noch ein Missverständnis aufzuklären, das in einigen Zuschriften und Telefonaten deutlich wurde. Die Erfüllungsübernahme gilt für alle Beamtinnen und Beamte, nicht nur für diejenigen im Polizei- und Justizvollzug, sondern zum Beispiel auch für Steuerfahnder, Lehrerinnen und Lehrer, für im Ordnungsoder Aufsichtsrecht eingesetzte Beamtinnen und Beamte, ob im Umwelt-, Innen-, Bildungs-, Sozial- oder Wirtschaftsministerium. In allen Ressorts der Landesverwaltung gibt es Stellen, die auch mal kritische

(Vizepräsidentin Ries)

Entscheidungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten oder auch durchzusetzen haben und dafür gelegentlich den Unmut Betroffener auf sich ziehen. Aber auch die kommunalen Beamtinnen und Beamten sind inkludiert. Über dieses Gesetz erhält jeder verbeamtete Bedienstete eines Bürgerbüros, Sozialamtes oder kommunalen Ordnungsdienstes die finanzielle Rückendeckung, wenn aufgrund einer dienstlichen Tätigkeit Beleidigungen oder Verletzungen geschehen sind und Schadensersatzansprüche zugesprochen wurden.

Alle genannten Personengruppen haben ab Verkündigung im Amtsblatt nun drei Jahre rückwirkend das war unser Änderungsantrag - die Möglichkeit, die vor Gericht erwirkten Schmerzensgeldansprüche auch dann geltend zu machen, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist.

Und noch ein Letztes: Es gab noch eine Anregung, die wir gerne aufnehmen - ich spreche da auch im Namen der Ausschussmitglieder des Koalitionspartners - an alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst des Saarlandes, für vergleichbare Angestellte in ihren Behörden vergleichbare Regelungen zu treffen, also die nicht verbeamteten Angestellten im öffentlichen Dienst etwa auf dem Erlasswege einzubeziehen.

Meine Damen und Herren, wenn es so ist, dass der oft zitierte Satz von den schweren Geburten und den schönen Kindern auch umgekehrt gilt, dann hatten wir hier eine sanfte Geburt. Wenn wir alle stolz darauf sind - das eigene Kind ist, egal wie, sowieso immer das schönste -, dann dürfen wir jetzt hoffen, dass wir den Sprössling nicht allzu oft herzeigen müssen. Das wäre dann nämlich ein Indiz für das, was wir alle wollen, dass der Respekt gegenüber Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst des Saarlandes wieder wächst. In diesem Sinne wollen wir das Gesetz verstehen. - Danke, dass Sie mir noch einmal zugehört haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Wir haben ja in der Ersten Lesung ausführlich darüber gesprochen. Mit der Erfüllungsübernahme wird eine wichtige Forderung der Gewerkschaften, aber auch von uns LINKEN aufgegriffen. Andere Länder haben eine solche Regelung bereits. Wir begrüßen, dass das Saarland nun nachzieht. Wir begrüßen auch, dass die Regierungsfraktionen in ihrem Abänderungsantrag zumindest teilweise Vorschläge und Forderungen aus der Anhörung im In

nenausschuss aufgegriffen haben. Die Erhöhung der Frist von zwei auf drei Jahre für Altfälle ist gut und wird von uns unterstützt.

Kollegin Meyer, es gibt natürlich nicht nur Lob für den Gesetzentwurf. Eines ist bei der Anhörung deutlich geworden. Es ist nicht einzusehen, warum Menschen, die dieselbe Arbeit verrichten und bei der Ausübung dieser Arbeit angegriffen oder verletzt werden, unterschiedlich behandelt werden sollen. Die Gewerkschaft der Polizei hat dazu erklärt, weil das Land als Arbeitgeber auch den Tarifbeschäftigten gegenüber fürsorgepflichtig ist, sollten wirklich alle im Polizeidienst des Saarlandes befindlichen Menschen davon profitieren.

(Zuruf: Genau!)

Also sowohl die Beamtinnen und Beamten als auch die im Tarifverhältnis stehenden Hilfsbeamtinnen und -beamte sowie die weiteren im Polizeidienst angestellten Tarifkräfte ohne hilfsbeamtlichen Eigenschaften. Auch die Polizeigewerkschaft sagt: Der Polizeiliche Ordnungsdienst und andere Kollegen, die als Tarifbeschäftigte in operativen Dienststellen arbeiten, müssen von dieser Verbesserung profitieren. Die Deutsche Justizgewerkschaft fordert, dass sich die Regelung analog auf die Justizbeschäftigten in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft beziehen muss, die oftmals für dieselben Aufgaben von Beamten herangezogen werden. Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter fordert ebenfalls, auch die Beschäftigten im Justizvollzug zu berücksichtigen. Wir haben schon in der Ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht, dass die Unterscheidung zwischen Beamtinnen und Beamten einerseits und Tarifangestellten andererseits unverständlich ist. Warum soll nur ein Teil der Belegschaft des Landes berücksichtigt werden? Warum sollen nicht auch die Tarifbeschäftigten einen Schmerzensgeldanspruch vom Dienstherrn ausgeglichen bekommen?

Wie steht es also um die Gleichbehandlung der Beschäftigten im Land? Es wäre gut, wenn die Regierung hierzu eine faire Lösung finden würde, zum Beispiel durch Ministererlass wie in anderen Bundesländern. Denn wer bei der Polizei, bei der Feuerwehr oder im Strafvollzug eine wichtige Arbeit in einem durchaus gefährlichen Job leistet, muss unterstützt werden, auch und gerade, wenn er zur Zielscheibe von Gewalt wird. - Vielen Dank. - Wir stimmen dem Antrag natürlich zu.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Lutz Hecker von der AfD-Fraktion.

(Abg. Meyer (CDU) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften bezüglich Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes ist im Ausschuss völlig übereinstimmend diskutiert worden. Die Möglichkeit der Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen für Beamte durch den Dienstherrn bei erfolgloser Vollstreckung, sofern ein rechtswidriger Angriff auf sie in Ausübung ihres Dienstes erfolgte, wird selbstverständlich auch von der AfD-Fraktion unterstützt. Der Abänderungsantrag nimmt bezüglich der Rückwirkung die Wünsche der verschiedenen insbesondere Gewerkschaftsund Beamtenvertretungen auf. Eine adäquate Regelung für Tarifbeschäftigte bleibt vorerst offen. Es ist natürlich vollkommen klar, dass das nicht im Rahmen der Änderung des Beamtengesetzes erfolgen kann. Die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetz und dem Abänderungsantrag zu. - Danke.

(Beifall von der AfD.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich muss doch noch einmal ganz kurz das Wort ergreifen, um das, was Frau Meyer gesagt hat, zu unterstreichen und ausdrücklich zu unterstützen.

Ich glaube, Herr Georgi, Sie haben da etwas falsch verstanden. Die Erfüllungsübernahme war uns sehr wichtig, als Wertschätzung für die Polizeibeamtinnen und -beamten, aber auch für alle Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst des Saarlandes. Deshalb haben wir schon auf Anregung der Gewerkschaften das so in den Koalitionsvertrag hineinformuliert und das auch als Koalitionsfraktionen umgesetzt. Heute können wir das Beamtengesetz ändern, heute steht aber auch als Entwurf nur die Änderung des Beamtengesetzes an.

In der Anhörung haben wir aber sehr wohl die Anregung der Gewerkschaften aufgenommen, auch Tarifbeschäftigte in diese Regelung einzubeziehen, weil im Justizdienst, beim Polizeilichen Ordnungsdienst viele Tarifbeschäftigte sind. Wir haben gesagt, wir werden das als Prüfauftrag an die Landesregierung weitergeben, damit im nächsten Schritt geprüft wird, ob auch Tarifbeschäftigte von einer solchen Regelung profitieren können und auch dort Schmerzensgeldansprüche vom Land übernommen werden können. Rheinland-Pfalz ist ein gutes Beispiel. Die haben die Erfüllungsübernahme im Wege einer sogenannten Anwendbarkeitserklärung des Finanzministeriums berücksichtigt. Im Bund gibt es