Protokoll der Sitzung vom 16.01.2019

Gerade im Bereich der weiterführenden Schulen macht hier die mittlere Verwaltungsebene der Landkreise Sinn. Dadurch gibt es in vielen Landkreisen ein breites Portfolio an verschiedenen Schulen der einzelnen Schulformen. Themen wie Klassenmehrbildung, aber auch der Bereich Ganztag, Nachmittagsbetreuung sind auf dieser Verwaltungsebene ebenfalls deutlich einfacher im Handling. Die Schulträgerschaft der Landkreise erlaubt eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung nach Bedarf, jeweils angepasst an die Region und die entsprechenden Schulen. Dadurch werden Doppelungen vermieden und eine möglichst optimale und bedarfsgerechte Versorgung mit allen Schulformen wird gewährleistet.

Des Weiteren hat man die wichtigen Fachbereiche Sozialarbeit, Jugendhilfe, Schulpsychologie und das gesamte Gesundheitswesen unter einem Dach beheimatet. Hier findet schon jetzt eine gute Vernetzung zwischen Schule und den einzelnen Fachbereichen statt. Das wäre auf der kommunalen Ebene sehr schwierig. Wie ich bereits anfangs erwähnte, ist die Verlagerung der Schulträgerschaften auf die kleinste Verwaltungsebene Kommune völlig unzweckmäßig. Dies wäre ein Rückschritt. Die Überschuldung der Kommunen zwingt sie, Personal einzusparen, interkommunale Zusammenarbeit zu suchen, Doppelstrukturen abzubauen.

Jetzt noch die weiterführenden Schulen zu betreiben, wäre das genaue Gegenteil der Politik der finanziellen Konsolidierung der Kommunen. Wir halten daher an dem bestehenden Gesetz fest und sehen keine Notwendigkeit, dass es hier zu einer neuen Anpassung kommt. Ich hoffe, dass ich Ihnen gerade mit diesen Beispielen klargemacht habe, dass

(Abg. Wagner (CDU) )

es sich nicht mehr lohnt, jetzt noch ein drittes oder viertes Mal darüber zu diskutieren. Wir lehnen daher den vorliegenden Abänderungsantrag ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich rufe für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Barbara Spaniol auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche auch, es wirklich kurz zu machen. Wir hatten im letzten Jahr einen Gesetzentwurf vorliegen, der zum Ziel hatte, dass die Städte und Gemeinden für alle Schulen, Grundschulen ebenso wie die weiterführenden und beruflichen Schulen und Förderschulen, Schulträger werden. Heute haben wir einen Antrag vorliegen, der ein Gesetz ändern soll. Das geht eigentlich überhaupt nicht. Es muss immer ein Gesetzentwurf eingebracht werden, um an der Stelle etwas zu ändern.

Aber man wundert sich, man reibt sich die Augen, weil jetzt plötzlich von der Zielsetzung, wie es sie im letzten Jahr gab, eigentlich nicht mehr die Rede ist. Jetzt heißt es, die Gemeinden, die Gemeindeverbände - das sind nämlich die Städte und die Kreise sollen jetzt ihre schulischen Angelegenheiten selbst regeln, was immer das konkret bedeuten soll. Das erschließt sich mir nicht. Man hat irgendwie das Gefühl, es gibt jetzt ein Rollback. Vorher sollte noch alles zu den Kommunen kommen, jetzt sind doch wieder die Kreise im Spiel. Irgendwo wird es einem nicht klar, was hier gewollt ist. Dabei ist die Diskussion wichtig, weil es auch schon eine Zeit lang geht. Man muss durchaus darüber diskutieren, wie künftig die Schulträgerschaft ausgestaltet wird. Es wäre auch aus unserer Sicht sinnvoll und wünschenswert, dass es vielleicht eine Lösung aus einem Guss gibt.

Die spannende Frage bleibt aber: Welche Ebene sollte allein die Aufgabe des Schulträgers für alle Schularten übernehmen? Es gibt gute Argumente, dem Land diese Aufgabe zu geben, schließlich ist Bildung Ländersache. Wir haben immer wieder einen Dissens, wenn es auf der einen Seite um das Personal geht und auf der anderen Seite einen gewissen Ausbau, um eine Nachmittagsbetreuung oder eine Gebundene Ganztagsschule zu ermöglichen. Da gibt es ein ständiges Hin und Her. Ich würde so etwas befürworten.

Es gibt aber auch Argumente dafür, die Zuständigkeit allein an die Kreise oder allein an die Städte und Gemeinden zu geben. Das ist richtig. Es gibt aber in dieser Frage bekanntlich sehr viele Befindlichkeiten und Begehrlichkeiten auf allen Seiten. Es gibt den Landkreistag, der im letzten Jahr gefordert hat, den Städten und Gemeinden die Trägerschaft der

Grundschulen sozusagen nicht weiter zu überlassen und das auf die Landkreise und den Regionalverband zu verlagern. Auch mein Landrat aus dem Saarpfalz-Kreis hat sich dafür ausgesprochen, dass die Schulträgerschaft komplett an die Kreise geht. Es gibt überall ein Für und Wider. Das muss man in der Debatte fairerweise auch sagen. Es gibt immer gute Argumente für die eine oder die andere Richtung. Es gibt auch den Vorschlag des bisherigen Neunkircher Oberbürgermeisters, dem Land die komplette Trägerschaft über alle allgemeinbildenden Schulen zu geben. Dann kommt noch der Ministerpräsident. Der hat im letzten Jahr gesagt, das müssen wir angehen, wir bilden Zweckverbände von Kommunen und Kreisen, also noch einmal eine neue Facette in der Diskussion. Das zeigt doch ganz klar, wie vielfältig die Argumentation ist und wie vielfältig auch die künftige Ausgestaltung sein könnte. Hier weiß man bei Ihnen wirklich nicht genau, woran man ist, was Sie genau wollen, ob das jetzt mit der Kommunalwahl zusammenhängt. Eigentlich war das Thema im letzten Jahr am Kochen. Es ist auch richtig, dass man dann eine Initiative macht. Aber jetzt sind wir hier mittendrin. Da kann man das nicht so übers Knie brechen.

Es wäre vielleicht auch nicht zielführend, den Städten und Gemeinden sofort zusätzliche Aufgaben zu übergeben, ohne die Finanzierung vorher zu klären, ohne dass ihre finanzielle Situation sich grundlegend verbessert. Wir wissen, wie es den Kommunen geht. Wir sehen hier noch ganz viele ungeklärte Fragen. Die Diskussion ist in Ordnung, aber ich meine, nicht auf diese Art und Weise, zuerst einen Gesetzentwurf mit einer anderen Zielrichtung, dann das Jahr darauf einen Antrag zur Änderung eines Gesetzes. Das lässt wirklich viele Fragen offen, vor allem werden die Antworten heute wohl auch nicht gegeben werden. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich rufe nochmals für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wagner hat mir erklären wollen, welche Aufgaben eine Schule hat. Ich bin ihm sehr dankbar, aber ich habe fast 40 Jahre eine Schule geleitet und habe mit anderen Schulleitern in der täglichen Arbeit zu tun gehabt. Glauben Sie mir, ich weiß ganz genau, was in den Schulen vorgeht. Ich war auch lange genug im Kreistag und in der Regionalversammlung, wo ich praktisch Teil des Trägers war. Ich weiß auch ganz genau, was der Träger machen muss, und ich habe auch alle die Probleme gesehen, die

(Abg. Wagner (CDU) )

zum Beispiel der Regionalverband Saarbrücken hatte. Als die Gymnasien und die Förderschulen dem Regionalverband zugeschlagen wurden, mussten umfangreiche Verträge mit den Gemeinden abgeschlossen werden, wie viel von der Turnhalle oder der Schwimmhalle oder welchen Teil vom Hausmeister wer bezahlen muss. Das hat sich zum Teil über Jahre hingezogen. Das ist eine sehr komplizierte Sache. Das Einfachste wäre, wenn die Städte und Gemeinden Schulträger wären.

(Abg. Renner (SPD) : Das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor. Unbelehrbar!)

Das mit den Gemeindeverbänden ist ein Irrtum, das ist einfach aus dem Schulordnungsgesetz zitiert, das hat mit dieser Sache hier dann doch nichts zu tun. Das gebe ich zu. Es geht hier um die Städte und Gemeinden. Sie sollen die Schulträger werden.

(Abg. Renner (SPD) : Aha!)

Herr Wagner, Sie haben gesagt, das wäre eine finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden. Das stimmt überhaupt nicht.

(Abg. Renner (SPD) : Das geht doch so alles nicht!)

Es ist ganz einfach so, dass die Kosten, die dem Landkreis, in diesem Fall Merzig-Wadern oder sonstwem - zum Beispiel dem Regionalverband Saarbrücken - entstehen, auf die Gemeinden umgelegt werden.

(Abg. Wagner (CDU) : Aber es geht doch um die Struktur!)

Es kann zum Beispiel so sein, dass im Kreis MerzigWadern in Merzig investiert wird. Dann bezahlt Wadern trotzdem, weil es auf die gesamten Städte und Gemeinden umgelegt wird, wobei es gerechter wäre, wenn die Stadt, in der die Schule steht, die Investitionen vornimmt und auch bezahlt. Sie haben natürlich bei Folgendem recht: Sobald eine Änderung der Schulträgerschaft erfolgt, gibt es größere oder kleinere Ungerechtigkeiten. Ich nenne ein Beispiel: In Völklingen wurde vom Regionalverband Saarbrücken ein neues Gebäude hingestellt, das nachher an die Stadt übergeht. Die Stadt hat in den ersten fünf Jahren keine Reparatur zu tätigen. Sonstwo steht aber ein einigermaßen marodes Gebäude. Der Gemeinde oder Stadt fällt nachher die Aufgabe zu, es zu renovieren. Da muss natürlich ein Ausgleich ausgehandelt werden. Das ist aber auch zu machen. Mit anderen Worten: Die Entscheidung und die Trägerschaft gehören nach unserer Auffassung dorthin, woher auch die Schüler kommen. Das ist bei den Städten und Gemeinden besser aufgehoben, denn da kennen sich die Entscheidungsträger besser aus. - Danke schön.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen. - Ich rufe für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Jürgen Renner auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Es ehrt die Abgeordneten Wagner und Spaniol, dass sie in der Sache auf den hier vorgelegten Antrag eingehen. Ich muss aber auch sagen, Herr Dörr, das Schauspiel, das Sie in diesem Landtag bieten, ist des Hauses einfach unwürdig.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das war schon beim vorhergehenden Antrag so, bei dessen Behandlung Sie nicht im Saal waren. Ihr Fraktionskollege Hecker hat eine Verlegenheitsbegründung, falls man es so nennen kann, abgegeben. Das ist auch bei diesem Punkt wieder so. Sie stellen sich hin und sagen, wir hatten das schon alles und so weiter. Es ist wie mit dem Wetter: Manchmal scheint die Sonne, manchmal regnet es, es schneit, ist bewölkt, heiß oder sonnig. In dieser Art und Weise verhackstücken Sie die wichtigen Themen dieses Landes. Sie können sich selbst ja zur Lachnummer machen, das ist Ihnen unbenommen. Es ist Ihnen auch unbenommen, hier Unsinn zu beantragen, aber Sie sollten nicht das Haus insgesamt zur Lachnummer machen. Dagegen verwahre ich mich in der Tat.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Schulträgerschaft ist bereits am 21. März besprochen worden. Damals war das Thema im Plenum. Sie haben damals schon beantragt, dass die Trägerschaft für die Schulformen an die Gemeinden gehen soll. Jetzt haben Sie einen Antrag vorgelegt, in dem Sie schreiben, die Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Städte sollten die Schulträger für die Grundschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sein. Eben in der Begründung sagen Sie wieder etwas anderes. Sie müssen sich einmal überlegen, ob Sie das, was Sie denken, auch konsequent zu Papier bringen. Ihr Vortrag jedenfalls war nicht konsistent. In der Sache selbst verweise ich auf das Protokoll der 13. Sitzung des Landtages vom 21. März 2018. Damals haben wir ausführlich darüber diskutiert. Dem ist nichts hinzuzufügen. - Ich bitte darum, den Antrag abzulehnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/693. Wer für

(Abg. Dörr (AfD) )

die Annahme der Drucksache 16/693 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/693 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen und die Landtagsfraktion DIE LINKE. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Auf- und Ausbau eines Sonderschulsystems für sonderbegabte Kinder analog dem Fördersystem für behinderte Kinder

(Drucksache 16/632)

Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich anfange, möchte ich doch noch ein Wort zu Herrn Renner sagen. Herr Renner, Sie fallen hier grundsätzlich auf, indem Sie persönlich sind und indem Sie persönlich Leute diffamieren.

(Abg. Renner (SPD) : Ich diffamiere nicht!)

Sie sagen zum Beispiel, ich könnte zu einer Lachnummer werden, aber in meinen Augen sind Sie das schon, und zwar schon länger. Sie würden sich besser einmal etwas zurückhalten.

(Abg. Renner (SPD) : Nein! Von Ihnen nehme ich keine Weisungen und schon gar keine Zurechtweisungen an! - Weitere Zurufe von der SPD. Unruhe.)

Was meine Abwesenheit betrifft -

Herr Kollege Dörr, sprechen Sie doch bitte zu dem Tagesordnungspunkt, der aufgerufen ist.

Meine Abwesenheit eben ist ganz einfach dadurch begründet, dass wir Gäste im Hause haben und ich der Vertreter der AfD in diesem Ausschuss bin.

(Erneute Zurufe von den Regierungsfraktionen.)