Protokoll der Sitzung vom 13.02.2019

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich muss zum Schluss kommen. - Ich weise darauf hin, Frankreich ist mittlerweile vor Großbritannien mit einem Volumen von 2,3 Milliarden das wichtigste Exportland für uns im Saarland. Im vergangenen Jahr hat das Wachstum in Frankreich 14 Prozent betragen. Das heißt, die Region entwickelt sich. Dar

an wird die gesamte Region partizipieren. Daran werden auch wir partizipieren. Deshalb darf ich insbesondere den Präsidenten des interregionalen Parlamentarierrates, Stephan Toscani, sowie den Ministerpräsidenten herzlich bitten, sich dieses Anliegens in Europa für die Großregion anzunehmen.

Meine Redezeit ist bedauerlicherweise zu Ende, mein Vortrag leider noch nicht.

(Heiterkeit. - Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Europa und die deutsch-französischen Beziehungen bleiben sozusagen eine ständige Aufgabe. - In diesem Sinn liegen zurzeit keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 16/720)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! In ihrer Konferenz am 14.07.2018 haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder einstimmig eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags beschlossen. Dieser Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat eine Überarbeitung des Telemedienauftrages für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Gegenstand.

Worum geht es konkret? Es geht darum, was ARD und innerhalb der ARD auch der Saarländische Rundfunk -, ZDF und Deutschlandradio im Internet anbieten dürfen, zum Beispiel auf ihren eigenen Onlineplattformen in ihren Mediatheken, die immer mehr genutzt werden, aber auch in Apps sowie auf Portalen Dritter. Diese Anpassungen an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters sind aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Der digitale Wandel und der technische Fortschritt ermöglichen heute einen sehr viel individuelleren Genuss von Fernseh- und Hörfunkinhalten, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.

Die Nutzerinnen und Nutzer hören oder schauen die für sie interessanten Beiträge aus Funk und Fernsehen zunehmend eben dann, wenn sie es für richtig halten und unabhängig davon, wann sie gesendet wurden oder werden. Entsprechend wächst die Er

(Abg. Heinrich (CDU) )

wartung der Menschen daran, dass eine solche individuelle Nutzung gerade von beitragsfinanzierten Inhalten umfassend möglich ist. Deshalb ist es gut und zeitgemäß, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wie er Ihnen vorliegt, mehr Entwicklungsmöglichkeiten im Netz einzuräumen.

Das Saarland hat an dieser positiven Weiterentwicklung des Rundfunkstaatsvertrags entscheidenden Anteil. Nachdem es 2017 bei der Konferenz der Regierungschefs der Länder hier in Saarbrücken endlich gelungen war, einen Grundkonsens im Länderkreis zu dieser notwendigen Reform zu erzielen, freue ich mich, dass es jetzt tatsächlich in einem zweiten Schritt ebenfalls im Rahmen des Vorsitzes des saarländischen Ministerpräsidenten in der Konferenz der Regierungschers gelungen ist, diese Einigung in einem Staatsvertrag zu fixieren.

Die Gewinner dieser Modernisierung des öffentlichrechtlichen Telemedienauftrages sind die Hörerinnen und Hörer und die Zuschauerinnen und Zuschauer von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die künftig zum Beispiel durch die Abschaffung der sogenannten 7-Tage-Regel bei Spielfilmen, die uns alle ziemlich genervt hat, noch besser die öffentlichrechtlichen Onlineangebote nutzen können. Das ist aus meiner Sicht zeitgemäß und auch nutzerfreundlich.

Der Grundsatz lautet jetzt, dass audiovisuelle Inhalte in Zukunft deutlich unabhängiger von einer linearen Ausstrahlung online bereitgestellt werden können. Daher wird die bisherige Befristung auf 7 Tage nach Ausstrahlung künftig grundsätzlich entfallen. Außerdem wird es auch mehr eigenständige Onlineangebote geben. Darüber hinaus wird sich auch im Bereich der eigenen Auftragsproduktionen etwas tun. Diese sowie europäische Lizenzwerke können künftig bis zu 30 Tage in den Mediatheken bleiben statt bislang, wie gesagt, 7 Tage. Und auch bei Großereignissen und Spielen der Ersten und Zweiten Fußballbundesliga erfolgt eine Ausweitung von bisher lediglich 24 Stunden auf künftig 7 Tage.

Der zweite wichtige Punkt bei der Modernisierung des Onlineauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betrifft ihre Möglichkeiten, mit anderen Onlineplattformen zusammenzuarbeiten. Richtig ist, die Angebote von ARD und ZDF werden nur dann aufgefunden und genutzt, wenn diese Angebote auch dort präsent sind, wo die Menschen und gerade auch junge Menschen suchen. Deshalb ist es richtig und wichtig, den Rundfunkanstalten die ausdrückliche Befugnis zur Nutzung von Drittplattformen einzuräumen und die Bedingungen hierfür im Rundfunkstaatsvertrag klar zu definieren.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich die Entscheidung für die konkrete Aus

gestaltung des Onlineauftrags von ARD und ZDF sicherlich nicht leicht gemacht, deswegen hat es auch eine Weile gedauert. Neben den Belangen der Bürgerinnen und Bürger und den Interessen der Anstalten berührt so eine Änderung des Telemedienauftrages natürlich auch die Presse mit ihren Angeboten, aber auch die Filmwirtschaft.

Sehr positiv sehe ich daher, dass der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum einen das Verbot von presseähnlichen Telemedienangeboten näher ausgestaltet und zum anderen auch eine gemeinsame Schlichtungsstelle von Presseverlegern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einrichtet. Ich begrüße ausdrücklich, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Zeitungsverleger nach langen und intensiven Beratungen, die auch über die Medien durchgeführt worden sind, übereingekommen sind, dass sie künftig Streitfragen im Onlinebereich in dieser gemeinsamen Schiedsstelle klären wollen. Es ist immer besser, miteinander zu reden, als sich über die Öffentlichkeit zu streiten und das Ganze vor Gericht auszutragen. Es spart Geld, Nerven, Zeit, und deswegen ist das eine gute Entwicklung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aus meiner Sicht ist daher mit dem vorliegenden Entwurf ein sehr guter Kompromiss gelungen, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Das Internetangebot von ARD und ZDF wird zukunftsfähig weiterentwickelt, eine klare Trennung von Angeboten der Presse ist damit auch abgesichert. Immerhin haben auch die Verleger diesen Kompromiss ausdrücklich gelobt, weshalb ich glaube, dass wir hier etwas vorlegen, das tatsächlich zustimmungsfähig ist.

Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich schon heute um die Zustimmung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werben und Sie bitten, die Beratungen im zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien konstruktiv zu begleiten. Herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung, Drucksache 16/720. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält

(Ministerpräsident Hans)

sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/720 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die CDU-, die SPDund die LINKE-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AFD-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 2 unserer Tagesordnung:

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliede- rungsgesetz-NGG) (Drucksache 16/728)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag steht unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen - Geld sparen“.

(Lachen des Abgeordneten Zimmer (SPD).)

Herr Zimmer ist heute gut aufgelegt. - Wir haben einen Änderungsantrag vom Saarländischen Neugliederungsgesetz von 1974 eingebracht. Damals hat es im Saarland eine ziemlich große Veränderung gegeben, aus rund 250 Gemeinden wurden zuerst 50 gemacht, später kamen noch einmal zwei dazu, jetzt sind es 52. Bei den Landkreisen sind aus zweien einer gemacht worden, der Landkreis St. Ingbert und der Landkreis Homburg sind zum SaarpfalzKreis zusammengelegt worden. In der Diskussion gab es auch andere Vorschläge, so hat zum Beispiel damals der SPD-Politiker und spätere langjährige Innenminister Läpple drei Landkreise vorgeschlagen, aber die Vorschläge reichten von nur noch einem Landkreis bis dahin, alle zu erhalten.

Insgesamt muss man sagen, dass bei diesem Gesetz so ziemlich alles falsch gemacht worden ist, was man falsch machen kann. Man hat zuerst einmal geglaubt, je größer, desto besser. Das war das eine. Das Zweite war, man hat geglaubt, es muss alles einheitlich sein. Und das Dritte war, man hat geglaubt, es muss alles gleichzeitig eingeführt werden. Es ist natürlich, wenn man ein Gesetz macht, immer bequemer, das alles gleichzeitig zu machen, dann hat man nachher keine Sorgen mehr, meint man. Aber dem ist in der Praxis nicht so.

Eine Folge dieses Gesetzes war ein gewaltiger Demokratieverlust, weil vorher die selbstständigen Gemeinden zu Orten und die Bürgermeister zu Ortsvorstehern degradiert wurden. Auf der anderen Seite haben wir die Situation, dass im Augenblick alle

Städte und Gemeinden im Saarland hoch verschuldet sind. Das ist nicht nur diesem Umstand zu verdanken, sondern da spielen auch andere Dinge eine Rolle, die ich jetzt nicht aufzählen will, aber diese Gebiets- und Verwaltungsreform hat dazu auch beigetragen. Deshalb sind wir jetzt in der misslichen Lage, dass unsere Städte und Gemeinden vom Bund Geld fordern müssen - das Saarland hat keins. Die AfD hat schon seit einiger Zeit klargemacht, dass da mindestens 3 Milliarden für Städte und Gemeinden fließen müssen. Da dürfen wir den Bund auch nicht aus der Verantwortung entlassen. Die Gleichheit der Lebensverhältnisse ist im Grundgesetz garantiert und wir gehören ja zur Bundesrepublik Deutschland. Deshalb kann das nicht der Willkür irgendeines Politikers anheimgestellt sein, sondern das ist ein Recht, das uns zusteht, und wir fordern dieses Recht ein.

Insofern sind wir auch keine Bittsteller, sondern wir haben das Recht zu verlangen, dass uns geholfen wird. Ich denke auch daran, dass das Saarland nicht immer nehmendes, sondern auch mal gebendes Land war, und die Länder, die heute ihr politisches Gewicht in der Bundesrepublik Deutschland auf ihren Wohlstand gründen möchten, waren damals nehmende Länder und haben von uns Geld bekommen, zum Beispiel Bayern.

Natürlich müssen wir auch unsere Hausaufgaben machen. Wir können nicht nur auf der einen Seite sagen, wir brauchen Geld, und gleichzeitig hat man den Eindruck, die geben das Geld, so wie sie es kriegen, aus. Das heißt, wir müssen überall schauen, wo wir vernünftig sparen können. Und eine Möglichkeit, mehr Demokratie zu bekommen und dabei gleichzeitig Geld zu sparen, zeigt der Vorschlag auf, den wir unterbreitet haben. Wir sind dafür, dass diese Zwischenverwaltungsschiene der Landkreise beseitigt wird und nach einer Übergangszeit nur noch ein Landkreis übrig bleibt. Das wäre dann der Landkreis Saarland, also Regionalverband Saarland. Die Folge davon wäre logischerweise, dass es dann eine kreisfreie Stadt Saarbrücken gäbe. Das ist sowieso ein Unikum, dass eine Stadt von fast 200.000 Einwohnern in Deutschland nicht kreisfrei ist. Unsere kleine Nachbarstadt Zweibrücken ist kreisfrei. Es ist an der Zeit, dass Saarbrücken kreisfrei wird.

Das sollte natürlich nicht das Ende der Geschichte sein. Ich habe am Anfang schon gesagt, dass es ein Fehler ist, wenn man alles gleichzeitig macht. Probleme, die in Homburg auftauchen, müssen nicht in Großrosseln gelöst werden. Man muss sie auch nicht heute lösen, wenn sie erst in zwei oder in fünf Jahren auftauchen. Aber das wäre ein Anfang.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

(Präsident Toscani)

Andere große Städte im Saarland wie zum Beispiel Neunkirchen, Völklingen, Saarlouis oder Homburg könnten nämlich auf die Idee kommen, dass sie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips - jeder soll das selbst machen, was er selbst machen kann, und soll auch das Recht haben, das zu machen, was er selbst machen kann - die Möglichkeit haben, aus diesem Regionalverband Saarland auszuscheren. Das könnte am Schluss dann so sein, dass wir vielleicht überhaupt gar keinen solchen Verband mehr brauchen.

Sie werden sich natürlich fragen, was wir mit den übergreifenden Aufgaben im Saarland machen. Erstens haben wir das Saarland als solches und zweitens kann man natürlich auch Landesgesellschaften oder Landesämter, die es schon gibt, mit solchen Aufgaben betrauen. Das dürfte kein Problem sein. Da muss man nur den Mut haben und einmal anfangen.

Hinter vorgehaltener Hand hört man ja von vielen, dass der jetzige Zustand auf Dauer nicht haltbar ist. Man will hier im Landtag - öffentlich - nichts davon wissen. Schon seit Längerem wird davon gesprochen, dass man eine neue Reform braucht. Es gibt zwar ein Gutachten mit 751 Seiten, das irgendwo in der Schublade liegt, aber man traut sich nicht, das rauszuholen. Das ist schnell wieder eingepackt worden, weil man weiß, dass man seinen eigenen Parteifreunden auf die Füße treten muss. Die Verflechtungen sind ja sehr groß.

Wenn ich zum Beispiel die Landkreise einspare, dann muss ich zuerst einmal die Landrätinnen und Landräte einsparen. Das sind ja nicht ganz unwichtige Parteifreunde. Das ist dann zugegebenermaßen keine leichte Aufgabe. Aber ich denke, wir sollten den Mut haben, solche Aufgaben anzugehen. Wir sollten mit dem Vorschlag, den wir hier gemacht haben, anfangen und danach sehen, wie es weitergeht. - Danke schön.

(Anhaltendes Sprechen und Zurufe. - Abg. Dörr (AfD) : Ja, es gefällt euch nicht. Das weiß ich.)

Das Wort hat nun Raphael Schäfer von der CDULandtagsfraktion.