Gleichzeitig wollen wir das mit dem Gesetz verfolgte Ziel einer objektiven Schuldnerberatung und nachhaltiger Entschuldung dadurch stärken, dass künftig solche Beratungsstellen, die neben der Schuldnerberatung eigene finanzielle Interessen durch diverse Kredit-, Finanz-, Versicherungs- und Vermögensverwertungsdienstleistungen verfolgen, von der Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren ausgenommen sind. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzesvorhaben zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/788. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/788 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/788 in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Mitglieder dieses Hauses angenommen worden ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksache 16/790)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kinder in unserem Land. Damit
ist es auch ein guter Tag für dieses Land insgesamt, für die Väter und Mütter, für unsere Familien und für den Standort Saarland. Ich darf im saarländischen Landtag im Auftrag der Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften einbringen - kurz: das saarländische Gute-KiTa-Gesetz. Darüber freue ich mich am heutigen Tag sehr.
Noch nie haben wir so viel Geld für die frühkindliche Bildung in die Hand genommen. Im Landeshaushalt sind in diesem Jahr insgesamt 120 Millionen Euro eingeplant und für das kommende Jahr 142 Millionen Euro. Im Jahr 2011, also bevor der erste Teil dieser Landesregierung ins Amt gekommen ist, lagen wir noch bei 59 Millionen Euro. Alleine in den zwölf Jahren zwischen 1999 und 2011 ist dieser Anteil von lediglich knapp 40 Millionen Euro auf knapp 60 Millionen Euro gestiegen und jetzt in kürzester Zeit auf 142 Millionen Euro im Jahr 2020.
Dazu kommt, dass der Bund neben den vier Investitionsprogrammen für den Krippen- und Kitaausbau erstmalig Bundesmittel für die inhaltlichen Strukturen der Bildungseinrichtungen Kita und Kindertagespflege zur Verfügung stellt. Alleine aus dem Gute-KiTaGesetz des Bundes werden so rund 65 Millionen Euro bis 2022 in das Saarland fließen. Dieses Geld gibt uns mehr Spielraum, um Kindern beste Startchancen ins Leben zu ermöglichen. Krippen und Kitas sind die erste Stufe unseres Bildungssystems und die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen. Die Bekämpfung von Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung in der frühkindlichen Bildung lautet deshalb unser zentrales bildungspolitische Ziel, jedes Kind muss die Möglichkeit erhalten, eine Kita zu besuchen. Daran werden wir weiter arbeiten.
Um das zu ermöglichen, bedarf es eines Dreiklangs aus dem weiteren Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes, weiterer Qualitätsverbesserungen und schließlich der Senkung der Elternbeiträge. Das ist der Kern dieses Gesetzentwurfes. Er sieht vor, die Krippen- und Kitabeiträge bis zum Jahr 2022 für alle saarländischen Kitas und Krippen zu halbieren. Das ist ein riesiger Schritt auf dem Weg zur Gebührenfreiheit.
Ich will es mit einem einfachen Beispiel deutlich machen. Wer heute 300 Euro im Monat bezahlt, wird alleine bis zum Jahr 2022 durch dieses Gesetz um rund 3.500 Euro entlastet. Das ist schon eine stolze Summe. Ich glaube, es hat sich gelohnt, dass wir in
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Änderung von Bestimmungen des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes SKBBG und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes, Ausführungs-VO SKBBG, im Hinblick auf die dort geregelten Kita-Elternbeiträge und setzt damit auch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 zur Absenkung dieser Beiträge um. Zur Umsetzung dieser Reduzierung der Elternbeiträge ist in Artikel 1 des Gesetzentwurfs die Aufnahme einer Rahmenregelung in § 7 Abs. 3 SKBBG vorgesehen, nach der für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Beiträge zu entrichten sind. Die Ausgestaltung der Beiträge im Einzelnen erfolgt in der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des SKBBG. Die betreffenden Änderungen in § 14 der vorgenannten Verordnung sind in Artikel 2 des Gesetzentwurfs geregelt.
Hinter dieser sehr technisch klingenden Beschreibung einer Gesetzesänderung verbirgt sich das eben bereits angesprochene große Vorhaben. Es geht um nicht weniger als um den Einstieg in die Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung im Saarland.
Die schrittweise Entlastung der Familien bei den im Saarland besonders hohen Elternbeiträgen ist für die Landesregierung durchaus ein Kraftakt. Ein lohnenswerter Kraftakt, wie ich finde, denn nur so können Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe für jedes Kind garantiert werden. Ich habe es bereits erwähnt, will es aber nochmals betonen: Krippen und Kitas sind die erste Stufe des Bildungssystems und sie umfassen die prägendste Zeit für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen.
Wir müssen feststellen, dass nach der derzeitigen Regelung Eltern für einen Betreuungsplatz, der bis zu 25 Prozent der Personalkosten bei den Beiträgen ausmacht, einen Höchstwert im Ländervergleich zahlen. Durchschnittlich sind es 7,2 Prozent des Nettoeinkommens, die Eltern und Erziehungsberechtigte im Saarland für Betreuungsplätze ausgeben müssen. Gute Bildung muss aber, da sind wir uns in diesem Hause sicherlich einig, von Anfang an bezahlbar sein.
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Betreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen bereits ab dem Besuch der Krippe für alle Eltern, beginnend ab dem 01. August 2019, schrittweise beitragsfrei zu gestalten und die Elternbeiträge zunächst in drei Schritten um jeweils zwei Prozentpunkte zu senken. Im November des vergangenen Jahres haben wir im Rahmen des Saarland-Paktes
entschieden, diese Absenkung mit den Bundesmitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz so zu verstärken, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode eine Halbierung des derzeitigen Elternanteils erreichen werden.
Diesem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und dem Saarland-Pakt wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Eltern zahlen nun im ersten Schritt 4 Prozentpunkte weniger, ab dem 01. August 2020 dann 8 Prozentpunkte weniger und im Jahr 2022 werden von den Eltern nur noch höchstens 12,5 Prozent der Personalkosten gezahlt. Das entspricht der angesprochenen Halbierung der derzeitigen Beitragsverpflichtung der Eltern und das ist ein riesiger Schritt nach vorne.
Ich bin überzeugt, nur so können wir Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe für jedes Kind dauerhaft garantieren. Alle Kinder müssen unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Elternhäuser die gleichen Bildungschancen erhalten. Krippen und Kitas sind viel mehr als reine Betreuungseinrichtungen. Sie sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, die jedem Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zugänglich sein müssen. Bezahlbare und gute Kinderbetreuung erleichtert auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Mütter und Väter.
Es kann doch nicht sein, dass die Beiträge für die Kitas so hoch sind - leider ist das häufig noch der Fall -, dass Mütter oder Väter sich tatsächlich überlegen müssen, ob es sich für sie lohnt zu arbeiten. Und das angesichts der nach wie vor niedrigsten Frauenerwerbsquote und des Fachkräftemangels in unserem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für junge Familien ist eine gute und bezahlbare Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch durchaus ein Kriterium für die Wahl ihres Wohnortes. Insofern tun wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht nur Gutes für Betreuung und Bildung, sondern auch Gutes für den Standort Saarland und für seine Attraktivität für junge, gut ausgebildete Fachkräfte.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der frühkindlichen Bildung im Saarland. Diese kann aber selbstverständlich nicht auf das Thema Beitragsentlastung reduziert werden. Auch wenn wir einen guten Teil der Bundesmittel, die aus dem Gute-KiTa-Gesetz ins Saarland fließen, notwendigerweise für die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen einsetzen, verlieren wir die Ziele bedarfsgerechtes Platzangebot und
Grundlage für eine gute frühkindliche Bildung ist die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen. Beim Ausbau der Kapazitäten haben wir in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen. Insgesamt 7.111 geförderte Krippenplätze - das waren im Jahr 2012 noch 4.062 - stehen mittlerweile saarlandweit zur Verfügung. Das entspricht einer Versorgungsquote von 33,35 Prozent. Gestartet sind wir als Landesregierung 2012 mit einer Versorgungsquote von 19,8 Prozent. Wir haben im Saarland 29.216 Kindergartenplätze und damit mittlerweile eine Versorgungsquote von 92,5 Prozent. Das zeigt, auch hier besteht insbesondere in den urbanen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf. Aktuell sind wir deshalb dabei, die Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von Kitabaumaßnahmen zu überarbeiten und so umzugestalten, dass sehr schnell weitere Plätze in den Gebieten entstehen können, in denen sie besonders gebraucht werden.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zum Thema Qualitätsverbesserungen machen. Für die Umsetzung qualitätsverbessernder Maßnahmen für Kitas stehen alleine aus dem Gute-KiTa-Gesetz Bundesmittel in Höhe von insgesamt 17 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden wir im Einvernehmen mit dem Bundesfamilienministerium - ich kann das an dieser Stelle schon einmal sagen, wir gehören zu den Ländern, die mit als Allererste die entsprechende Verwaltungsvereinbarung hinbekommen werden, es sind nur noch ein paar Details zu klären - beispielsweise für stärker belastete Kitas den Fachkraft-Kind-Schlüssel so verbessern, dass sich Erzieherinnen und Erzieher noch mehr Zeit für jedes einzelne Kind nehmen können. Dazu werden wir pro Gruppe zusätzlich eine Viertelstelle zur Verfügung stellen.
Wir werden außerdem die Freistellung für die Kitaleitungen von sechs auf sieben Stunden pro Gruppe erhöhen, damit diese den Rücken frei haben für gutes Management, das den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden kann. Nicht zuletzt werden wir in die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher noch mehr investieren, wir werden mit einem zusätzlichen Schulstandort die Ausbildungskapazitäten im Saarland ein weiteres Mal erhöhen. Außerdem wollen wir vor allem an einer Stelle einen Einstieg schaffen, der ein ganz großer Schritt nach vorne sein wird, wir wollen nämlich die Ausbildung attraktiver gestalten und den Zugang zu berufsbegleitender Ausbildung verbessern, indem wir künftig dafür sorgen, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher nicht fast noch Geld mitbringen müssen während ihrer Ausbildung, sondern dass sie endlich in
einem ersten Umfang auch während ihrer Ausbildung schon eine Vergütung bekommen. Ich glaube, es ist allerhöchste Zeit, hier ranzugehen, und deswegen bin ich froh, dass uns das gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zurück auf den vorliegenden Gesetzentwurf und möchte Ihnen die weiteren wesentlichen Neuerungen beziehungsweise Verbesserungen bei den Regelungen zu den Elternbeiträgen noch kurz darstellen. Zunächst, um den Eltern mehr Planungssicherheit zu geben, sieht der Gesetzentwurf im neuen § 14 Abs. 2 vor, dass die Beiträge für das jeweilige Kindergartenjahr festgesetzt werden und in diesem Zeitraum nicht verändert werden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit von Familien, damit sie nicht plötzlich mitten in einem Jahr mit Gebührenerhöhungen rechnen müssen.
Zweitens ist darüber hinaus eine Erweiterung der bisherigen Geschwisterregelung vorgesehen. Es ist also vorgesehen, dass die Beitragsreduzierung ab dem zweiten und jedem weiteren Kind um jeweils 25 Prozent nicht nur wie bisher bei Geschwisterkindern bis zum 14. Lebensjahr möglich ist, vielmehr werden alle kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie berücksichtigt. Dies entspricht auch der mit dem Gute-KiTa-Gesetz beschlossenen Vorgabe im neuen, ab dem 01. August 2019 geltenden § 90 Abs. 3 SGB XIII, also eines Bundesgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Beitragsentlastung der Eltern im externen Anhörungsverfahren grundsätzlich positiv aufgenommen wurde. Die beteiligten Institutionen sahen hierin insbesondere einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung und zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Ich glaube, dem können wir uns an dieser Stelle alle nur anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deswegen um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister. - Ich eröffne die Aussprache und rufe auf für die DIE LINKE-Landtagsfraktion die Kollegin Barbara Spaniol.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Als Eltern im Saarland wissen wir ja, was es heißt, die Kinder in der öffentlichen Betreuung zu haben. Wir wissen, dass die ho
hen Elterngebühren für Kitas und Kindergärten viele Familien sehr stark belasten, gerade auch diejenigen mit geringem Einkommen. Oft geht ein Gehalt regelrecht für die Kinderbetreuung weg. Das hat der Minister eben selbst sinngemäß gesagt. Darüber haben wir hier schon oft diskutiert. Deshalb ist es absolut richtig, diese Schieflage zu beenden, und das kann der vorliegende Gesetzentwurf leisten. Das muss man anerkennen.
Wenn wir noch einmal auf die Belastung schauen, sehen wir aber auch, dass diese deutschlandweit sehr ungerecht verteilt ist. Wir haben die Zahlen im Gesetzentwurf ja gesehen: 7,2 Prozent des Nettoeinkommens müssen Eltern im Saarland bisher im Schnitt für einen Betreuungsplatz ausgeben. Das Saarland liegt bei den Gebühren bundesweit an vierter Stelle. 7,2 Prozent ist ein stolzer Betrag. Daraus resultiert auch, dass es hier Entlastung geben muss.
Wir - damit meine ich vor allem Homburg, meine Heimatstadt - haben schon immer sehr neidvoll rüber in die Pfalz geblickt. Ich sage das so salopp, das ist nämlich ganz nahe an uns dran und dort ist man schon vor fast zehn Jahren den richtigen Weg in Richtung Abschaffung des Elternbeitrages gegangen. Wir kennen ganze Familien aus dem Homburger Raum, auch aus dem Saarpfalz-Kreis, die nach Zweibrücken gezogen sind oder nach Bruchmühlbach-Miesau, weil die Wohnungen dort bezahlbar waren und für die Kinderbetreuung so gut wie nichts mehr bezahlt werden musste, vor allem auch nachher nichts mehr für die Geschwisterkinder. Das ist also ein großes familienpolitisches Thema. Berlin hat das Ganze getoppt insofern, als es als erstes Bundesland die Kitagebühren im letzten Jahr komplett abgeschafft hat - Respekt!
Meine Damen und Herren, die gebührenfreie Kita für alle bedeutet ganz klar eine spürbare Entlastung. Da sind wir uns, glaube ich, einig, das ist unbestritten. Die Elterngebühren deutlich zu senken ist auch der richtige Schritt auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit, die wir immer gefordert haben und nach wie vor fordern. Aber so ähnlich liest sich das ja auch in dem Gesetzentwurf, was wir sehr begrüßen.
Die komplette Gebührenfreiheit, um die es wirklich geht und die letztlich das politische Ziel sein muss, wäre natürlich viel leichter umzusetzen, wenn wir wieder die Steuern von 1995 hätten, zu Zeiten Helmut Kohls, mit höherem Spitzensteuersatz, mit höherer Erbschaftssteuer, mit einer Vermögenssteuer. Ich weiß, dass viele von Ihnen hier im Haus - einige haben gerade tief Luft geholt - diesen Punkt nicht gerne hören, aber es gehört immer zur Wahrheit dazu: Multimillionäre bekommen üppige Steuergeschenke, Familien werden gnadenlos zur Kasse gebeten. So ist das, das ist bedauerlich, und da muss man gegensteuern.