Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/986)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII konsequent weiter umgesetzt. Was das für die Menschen mit Behinderungen bedeutet, will ich kurz erläutern.
Im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat sich in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während es früher oft zur Bevormundung der Betroffenen kam, liegt heute der Schwerpunkt auf selbstbestimmter Teilhabe nach den individuellen Wünschen, aber auch nach den Bedürfnissen. Dieser Gedanke stellt auch einen Kern des Bundesteilhabegesetzes - übrigens ein Riesenpaket - dar und ist maßgeblich bei der Ausführung der Sozialgesetze.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zum 01. Januar 2020 aus dem „Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgelöst und ab dem 01. Januar 2020 im SGB IX, das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt, personenzentriert ausgerichtet. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die behinderungsspezifische Fachleistung. Eine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen wird es bei der Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX nicht mehr geben. An die Stelle der heutigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe tritt die sogenannte besondere Wohnform. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden klar von den existenzsichernden Lebensunterhaltsleistungen getrennt und finanziert. Sind behinderte Menschen auch auf existenzsichernde Leistungen angewiesen, erhalten sie diese Leistungen genauso wie Menschen ohne Behinderungen auf ihr eigenes Bankkonto. Das ist ein kompletter Systemwechsel.
Derzeit ist das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe bei der Gewährung von Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen auch Aufgaben- und Kostenträger, wenn gleichzeitig Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung zu erbringen sind. Gleiches gilt für die Übernahme von Bestattungskosten, wenn der Leistungsempfänger verstirbt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Gewährung von Lebensunterhaltsleistungen und Bestattungskosten für erwachsene Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen vom Land auf die Gemeindeverbände als örtliche Sozialhilfeträger übertragen. Diese sind bisher schon für die existenzsichernden Leistungen von Menschen mit und ohne Behinderungen außerhalb von Einrichtungen zuständig. Damit wird der Systemwechsel und die Gleichstellung mit Menschen ohne Behinderungen auch auf der Ebene der Aufgabenträgerschaft vollzogen. Da die Aufgabenübertragung konnexitätsrelevant ist, sieht der Gesetzentwurf auch einen Belastungsausgleich für die örtlichen Sozialhilfeträger vor.
Vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist auch die Umbenennung des Integrationsamtes in lnklusionsamt zu verstehen. Die Umbenennung verdeutlicht, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung des IX. Buches Sozialgesetzbuch sich auch im Saarland weg von der Integration hin zur Inklusion entwickelt. Damit wird die individuelle Position der Betroffenen aus meiner Sicht nachhaltig gestärkt.
Darüber hinaus werden im vorliegenden Gesetzentwurf inhaltliche Anpassungen aufgrund der zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes vorgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb nun um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
ses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung von allen Fraktionen dieses Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen worden ist.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) (Drucksache 16/987)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetz Nummer 751 über Schulen in freier Trägerschaft vom 30. Januar 1962 - kurz Privatschulgesetz - werden in § 2 die Aufgaben genannt. „Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Verfassungsrechts der öffentlichen Aufgabe, als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen zu bereichern. Sie erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.“ Dieses Gesetz hat über die Jahre gute Dienste geleistet und im Großen und Ganzen gut funktioniert. Doch durch die Änderung am 16.11.2011 hat sich das Privatschulgesetz, das Privatschulen fördern wollte, in sein Gegenteil verwandelt. Es wurde zum „Privatschul-Verhinderungsgesetz“.
Es ist ja allgemein bekannt, dass staatliche Einrichtungen oft nicht so gut funktionieren wie private Einrichtungen. Das gilt insbesondere auch für das Schulwesen.
Dazu möchte ich Ihnen etwas vorstellen. Man stelle sich vor, alle Bäckereien werden verstaatlicht. Haben wir dann künftig bessere und billigere Backwaren, gebacken von tüchtigen Bäckern und verkauft von freundlichen und sachkundigen Verkäuferinnen?
Unsere langjährigen leidvollen Erfahrungen mit staatlicher Verwaltung oder Bürokratie sagen uns: Nein! Zuerst müsste sich die Regierung über die Zuständigkeiten einigen. Wer ist für die Bäckereien verantwortlich? Das Gesundheitsministerium?
Dann müssten weitere grundsätzliche Fragen geklärt werden. Ist die behördliche Einheit die Bäckerei und das Backwarengeschäft eine untergeordnete Abteilung oder ist die behördliche Einheit das Backwarengeschäft und die Bäckerei ist die untergeordnete Abteilung? Da Bäcker in der Regel männlich sind und Verkäuferinnen in der Regel weiblich, ist das auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Man wird also vermutlich Bäckerei und Backwarengeschäft gleichberechtigt nebeneinander einrichten, braucht dann aber eine übergeordnete Leitung. Nach dem Geschlechtergleichgewicht wird das dann mal ein Mann sein und mal eine Frau. Die Leiter‑innen des Backwarenzentrums sowie die Leiter‑innen der Bäckerei und der Backwarenverkaufsstelle werden selbstverständlich von der Regierung ernannt; sie werden Beamte auf Lebenszeit und unkündbar. Die Angestellten werden natürlich auch von der Regierung eingestellt, sie werden natürlich auch Beamte und auch unkündbar.
Um Einrichtungsgegenstände und Sonstiges günstig anzuschaffen und zu erhalten, werden landesweit Verträge mit Großunternehmen abgeschlossen und die Backwarenzentren einheitlich eingerichtet.
Es ist ja schön, wenn im Protokoll statt „Beifall von der AfD“ auch mal „Applaus aus dem Regierungslager“ steht.
Es wird dann nach einigen Jahren also so aussehen, dass das Netz an Backzentren ausgedünnt wird, Backzentren in kleineren Orten werden schließen, in großen Orten braucht man keine drei oder mehr Backzentren, man wird das auf eins reduzieren. Das Backwarenangebot wird auf Gesundheitstauglichkeit untersucht und gnadenlos ausgedünnt. Ziel ist das einheitliche Saarland-Gesundbrot und der einheitliche Saarland-Biokuchen. In grenznahen Gebieten kaufen die Saarländer dann ihr Brot in Luxemburg, in Rheinland-Pfalz oder in Lothringen.
Auch das staatliche Schulsystem ist falsch. Es ist auch nicht reformierbar und sollte abgeschafft werden, was allerdings nicht möglich ist, leider Gottes. Aber alles, was der Staat anbietet, ist teuer und minderwertig und wird mit der Zeit immer teurer und schlechter. Die Regierung, die Behörden und die Funktionäre sind nämlich keine Unternehmer, sie riskieren nicht ihr eigenes Geld und sind nicht dem erneuernden Wettbewerb ausgesetzt, und sie werden nicht privat gnadenlos bestraft, wenn ihre Angebote nicht den Kundenwünschen entsprechen. Nicht zufällig haben die DDR-Ingenieure in 40 Jahren, obwohl sie sehr tüchtig waren, nur den Trabi hervorgebracht, ihre Kollegen im Westen indessen die besten Autos der Welt in unüberschaubarer Vielfalt. Welche technischen Wunder sind in kurzer Zeit entstanden, als man privaten Anbietern den Zugang zum Kommunikationsmarkt erlaubte. Vorher haben wir 40 Jahre lang die Finger in den schwarzen Telefonapparaten gehabt. Und es wurde als Fortschritt bejubelt, als erlaubt wurde, diese nicht nur in schwarz, sondern auch in grau zu liefern.
Warum sollte es beim staatlichen Bildungssystem anders sein? Es wird von Reform zu Reform miserabler und erzeugt mehr und mehr Schüler und Studenten, deren unzureichendes Können auf den Arbeitsmärkten nicht gebraucht wird und deren Lebenstüchtigkeit immer geringer wird, leider Gottes. Schuld sind nicht die Schulleitungen und die Lehrer, sondern das augenblickliche Bildungssystem. Die
Lehrer sind die Sündenböcke des falschen Systems, sie sind enttäuscht und frustriert und flüchten immer früher und zahlreicher in die Frühpension oder auf die Couch des Psychiaters.
Sie brauchen nur die Statistiken zu lesen, dann wissen Sie Bescheid. Schuld sind aber auch nicht die Schüler und die Eltern, auch sie sind Opfer des falschen Systems. Wieso lassen sich die Bürger das gefallen? Sie halten das sogar für richtig und notwendig. Das ist immerhin erstaunlich. In Geschäften und Supermärkten können sie täglich aus Hunderten von Fleisch-, Wurst-, Käse-, Brot-, Tee- und Kaffeesorten auswählen. Sie haben die freie Wahl aus unzähligen Getränken und Süßigkeiten, können aus einer unbegrenzten Fülle an verschiedenen Textilien, Schuhen, Büchern, Zeitschriften und so weiter auswählen. All das funktioniert freiwillig, ohne jeden Zwang.
Aber, wenn dieselben Leute vor der wichtigen Aufgabe stehen, wo und wie die Bildung ihrer Kinder erfolgen soll, dann ergeben sie sich willig dem staatlichen Schulzwang und Einheitsangebot. Und die Kosten für diesen Zwangsapparat steigen und steigen, obwohl die Schülerzahl sinkt und die Bildungsergebnisse immer schlechter werden. Der amerikanische Autor und Investmentberater Harry Browne vielleicht ist er dem einen oder anderen von Ihnen bekannt - hat ermittelt, dass die Bildungskosten aller Schüler in den USA in einem Jahr niemals 250 Milliarden Dollar übersteigen dürften. Das Schulsystem in den USA kostet tatsächlich aber 400 Milliarden Dollar im Jahr. Es könnten also 150 Milliarden Dollar eingespart werden und das Schulsystem wäre besser, siehe das, was ich vorher gesagt haben. Dasselbe gilt natürlich auch für Deutschland und das übrige Europa.
Unter dem Druck des Wettbewerbs müssten sich die Schulen anstrengen, Bildung und Ausbildung in kürzerer Zeit wirkungsvoller und brauchbarer zu vermitteln, verbunden mit größerer Benutzerfreude der Schüler. Eltern und Schüler hätten ständig die freie Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedensten Angeboten. Ich beende es an diesem Punkt.
Es geht nicht darum, ein total privates Schulsystem einzuführen, aber die Eltern und die Kinder, nämlich die Kunden unseres Schulsystems, sollten wenigstens die Wahl haben. Es sollte ein Wettbewerb da sein. Wir hatten ein gutes Gesetz, das ist zum AntiGesetz umformuliert worden. Ich plädiere im Auftrag der AfD-Fraktion dafür, dieses Gesetz, das sich be