Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

(Beifall bei der LINKEN.)

Wir würden dabei die Polizei auch deutlich entlasten. Besonders nach Wohnungsöffnungen beklagen Polizistinnen und Polizisten sehr oft, dass entweder kein leichenschauender Arzt zu erreichen ist oder dass die Anfahrt des Arztes Ewigkeiten dauert und die Polizistinnen und Polizisten dann natürlich an die Wohnung gebunden sind, weil sie den Fundort nicht verlassen können. Wir sehen also, die Obduktionspflicht ist nicht nur nicht teuer, sondern sie ist eine Hilfe für die Trägerinnen und Träger unseres Gewaltmonopols sowie für den Rechtsstaat. Es wird also höchste Zeit, dass die Obduktionspflicht endlich kommt.

Zu guter Letzt möchte ich noch einen Punkt ansprechen, den meine Fraktion schon seit Jahren fordert, - und zwar die Aufhebung des sogenannten Friedhofszwangs. Wir erneuern heute diese Forderung, denn zum einen gehen mit diesem Zwang enorme Kosten einher, die von vielen Menschen in diesem Land nicht getragen werden können. Mehrere Tausend Euro sind für Grab- oder Urnenbestattungen nun mal ohne oder mit nur geringem Gehalt nicht leistbar. Eine würdige Bestattung, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht zum Luxus werden. Seit vielen Jahren gibt es in vielen europäischen Staaten wie beispielsweise den Niederlanden oder der Schweiz keinen Friedhofszwang mehr, auch Bremen lockerte 2014 den Friedhofszwang. Ich denke, wir sollten uns dem endlich anschließen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Alles in allem hätten wir uns gewünscht, dass die Landesregierung sich vielleicht etwas mehr auf den Rat der Experten und auf das Gutachten verlässt. Was noch nicht ist, kann in der Anhörung immerhin noch werden. - Herzlichen Dank.

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Hermann Scharf von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage, um daraus ein gutes Gesetz zu machen. Ich will es ganz klar und deutlich sagen: Natürlich werden wir zu diesem Komplex eine sehr umfangreiche Anhörung durchführen. Vor 15 Jahren haben sich schon sehr viele daran beteiligt, deswegen gehe ich davon aus, dass das dieses Mal genauso der Fall sein wird. Das eine oder andere wird sicherlich auch noch kritisch hinterfragt werden müssen. Es gibt aber Punkte, die in diesem Entwurf schon in der Form drinstehen, über die wir sehr froh sind.

Ich will damit beginnen, dass wir für unsere Soldatinnen und Soldaten würdige Möglichkeiten schaffen sollten. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Deswegen, liebe Monika, ist es sehr gut, dass diese Dinge drinstehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch bei den Kindern, glaube ich, ist es wichtig, dass neue Möglichkeiten geschaffen werden. Ich bin meinem Kollegen Alex Funk und anderen sehr dankbar, die im Deutschen Bundestag nach einer Petition im Jahr 2009 dieses Thema aufgegriffen haben. Dadurch kam eine Bewegung in Gang. Deshalb muss man bei jeder Gelegenheit darauf hinweisen, wie wichtig unsere Petitionsausschüsse sind, sowohl im Deutschen Bundestag als auch hier.

(Beifall bei der LINKEN.)

Dort können viele Anregungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in die Umsetzung kommen. Deswegen ermuntere ich jeden, von diesem System Gebrauch zu machen. Es ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiger Punkt, dass es nachher einen Ort gibt, wo man seine Trauer ausüben kann.

Sehr froh bin ich auch bezüglich der Grabmäler. Wir haben klare Aussagen im Entwurf wie zum Beispiel, dass Steine, die in der sogenannten Dritten Welt durch Kinderarbeit hergestellt wurden, ganz klar und deutlich verboten sind. Ich glaube, auch das ist ein wichtiges Zeichen und ein wichtiger Punkt. Auch dafür vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sterbende begleiten und Tote heimgeleiten ist nicht nur eine Christenpflicht, deswegen wird das Thema des Friedhofszwangs natürlich auch in der Anhörung aufgegriffen. Ich zähle eher zu denen, die eine konservative Haltung haben. Ich glaube, einen Ort zu haben, wo man seine Trauer ausüben kann, ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Deswegen möchte ich nicht dem Zeitgeist nachlaufen, der in Bremen oder in den Niederlanden mehrheitsfähig war. Das muss für uns nicht unbedingt gut sein. Ich wünsche mir aber eine breite Diskussion, weil ich niemandem vorschreiben will, wie er sich bestatten lässt. Wir haben ja heute schon sehr viele Formen, die wir geändert haben, zum Beispiel der Friedwald, die Urne und andere Formen, die sich bereits bewährt haben. Ich glaube, es gibt gute Alternativen. Deswegen müssen wir dieses Thema sehr breit diskutieren und eine Mehrheit muss dann entscheiden.

Ich möchte in Bezug auf das, was Herr Lander über Totenbescheinigung, Leichenschau und dergleichen gesagt hat, sagen: Das ist ein Punkt, der mich damals in der Anhörung im Jahr 2004 sehr bewegt hat. Der damalige Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer, Professor Müller - ein Juwel, sag ich mal -, hat damals in der Anhörung gesagt, und ich habe mir das bis zum heutigen Tag gemerkt: Wenn für jeden Menschen, der eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, eine Kerze brennen würde, wären unsere Friedhöfe hell erleuchtet. - Deswegen glaube ich, dass die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, sehr wichtig war. Ich bin da bei Ihnen. Wir müssen da näher hinschauen. Die Studie hat auch gezeigt, dass wir so gut wie keine Problemfälle bei Hausärzten haben, die Patienten ein Leben lang begleitet haben und die die Totenschau durchführen und den Schein ausstellen. Problemfälle haben wir, wenn der Notarzt oder - in dem heutigen System - zugekaufte Ärzte, die den Menschen nicht kannten, kommen und alles sehr schnell abfertigen. Deswegen müssen wir das einfach noch kritischer hinterfragen. Wir müssen diesem Thema gerecht werden - da bin ich bei Ihnen -, weil wir das den Menschen schuldig sind.

Ich glaube, wir sollten diesen Entwurf in den Ausschuss kommen lassen. Wir werden dort das Thema - wie schon angesprochen - sehr breit diskutieren. Ich freue mich auf eine spannende Anhörung und auf weitere gute Diskussionen. Deswegen ist es heute ein guter Tag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

Das Wort hat nun die Abgeordnete Pia Döring von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, die auch mit dem Tod nicht endet. Deshalb steht für uns die Würde des Menschen auch nach seinem Tod mit im Vordergrund. Jeder Mensch hat das Recht, würdig beerdigt zu werden, und jeder Angehörige hat das Recht, den Verstorbenen unter Berücksichtigung seiner zu Lebzeiten geäußerten oder niedergeschriebenen Wünsche würdig zu bestatten. Auch wenn Friedhöfe wichtige Orte der Erinnerungskultur unserer Gesellschaft und Orte, die die engsten Angehörigen, Freunde, Bekannte, Kolleginnen und Kollegen der Verstorbenen gern zum Gedenken und zur Erinnerung aufsuchen, sind und bleiben, ist die Zeit nicht stehen geblieben, sodass es auch heute schon andere Möglichkeiten der Bestattung gibt. So bieten Friedwälder eine Begräbnisform, die dem Wunsch auf individuell gestaltete Bestattung entspricht, als Alternative zu einem Begräbnis auf einem Friedhof. Wert, Würde und ein pietätvoller Umgang mit dem Verstorbenen müssen unbedingt geachtet werden.

Die Bestattungsgesetze der Länder regeln die Bestattungspflicht, Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht. Außerdem werden Themen wie die Bestattungsfrist, die Erstellung eines Totenscheins, die Feststellung des Todes durch einen Arzt sowie die Durchführung einer Leichenschau festgeschrieben. Die Bestattungsgesetze sind aufgrund des Föderalismus in Deutschland Sache der Länder. Jedes Bundesland erlässt sein eigenes Gesetz. Das Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen soll nun in acht Punkten novelliert werden. 15 Jahre nach der letzten Neufassung ist das vonnöten, da sich gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen ergeben haben.

In § 6a, der das Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr betrifft, soll geregelt werden, dass das Saarland die Kosten der Grabnutzung und -unterhaltung zur Sicherstellung eines andauernden Ruherechts für Soldatinnen und Soldaten übernimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund ihres außerordentlichen Einsatzes ist es mehr als selbstverständlich, dass Soldatinnen und Soldaten, die ihr Leben bei Auslandseinsätzen lassen mussten, so eine letzte Würdigung seitens des Landes erfahren.

Die Änderungen in § 8 tragen den in den vergangenen Jahren festzustellenden gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen Rechnung. Den Friedhofsträgern wird dadurch ermöglicht, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Es soll die Möglichkeit bestehen, die festgelegten Bestattungsarten, vor allem aber auch die Bestattungsformen zu erweitern. Das schafft die Möglichkeit, Baumbestattungen beim Baumbestand eines bestehenden Friedhofs, anonyme Bestattungen, Bestattungen in Erinnerungsgärten und sarglose Bestattungen anzubieten.

In § 8 Abs. 4 wird die Satzungsbefugnis der Friedhofsträger hinsichtlich der Verwendung von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus Naturstein aus fairem Handel geregelt. Damit soll besser gewährleistet werden, dass nicht Grabmale und Grabeinfassungen aus Naturstein errichtet werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.

Einer bereits seit Längerem bestehenden Forderung kommen die Änderungen in § 14 Abs. 6 und § 16 Abs. 2 nach: Verbesserung der ärztlichen Leichenschau und der Totenbescheinigung. Grundlage dieser Änderungen ist eine Studie, die saarländische Todesbescheinigungen ausgewertet hat, um bestehende Defizite zu untersuchen. Sie kam zum Ergebnis, dass Ärzte, die Leichenschauen durchführen, regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen sollten, um auf das Arbeiten in diesem sensiblen Bereich vorbereitet zu sein und sich auf dem neuesten Stand zu halten.

In den §§ 12, 22 wird ein Sachverhalt neu geregelt, der mir persönlich, wie wohl uns allen, sehr am Herzen liegt, und zwar der würdevolle Umgang mit früh verstorbenen Kindern, mit den sogenannten Sternenkindern, und der rücksichtsvolle Umgang mit den Eltern dieser früh verstorbenen Kinder. Gemeint sind Kinder, die tot geboren werden, kurz nach der Geburt verstorben sind, aber auch Fehlgeburten. Für diese Fälle wird die Möglichkeit geschaffen, eine Bestattung durchzuführen. Damit wird den Eltern ein würdevoller Umgang ermöglicht, der es erleichtert, mit den großen emotionalen Herausforderungen, die ein solches Ereignis mit sich bringt, klarzukommen.

§ 29 passt die Bestattungsfristen an die neuen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten an. Dies ist besonders wichtig, da sich familiäre, aber auch religiöse Strukturen in den zurückliegenden 20 Jahren stark verändert haben. Deshalb müssen die bisherigen Bestattungsfristen angepasst werden, damit zum Beispiel auch weiter weg wohnende Angehörige an einer Beisetzung teilnehmen und dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen können.

Des Weiteren müssen einige verwaltungstechnische Änderungen vorgenommen werden. Alles in allem kann man sagen, dass diese Novellierung sinnvoll und notwendig ist, um den gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Veränderungen gerecht zu werden. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/985. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter gleichzeitiger Überweisung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich eine Hand zu erheben.

(Zurufe: An das Ministerium oder den Aus- schuss? - Heiterkeit.)

An den Ausschuss, selbstverständlich. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/985 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten (Drucksache 16/984)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Pflegebeauftragter Jürgen Bender, ich darf mir erlauben, Sie auch im Namen der Abgeordneten zu begrüßen und Ihnen für Ihren unermüdlichen, tagtäglichen Einsatz in der Pflege danken.

(Beifall des Hauses.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestellung eines unabhängigen Pflegebeauftragten für das Saarland ist ein wichtiger Baustein der umfassenden Strategie zur Stärkung der Pflege im Saarland, die mit dem Pflege-Dialog im Sommer 2012 gestartet wurde und im Jahr 2016 ihre Abrundung mit dem Pflegepakt gefunden hat.

Wir blicken nunmehr auf fünf Jahre der Praxis der Arbeit des Saarländischen Pflegebeauftragten zurück. Dabei zeigt sich, dass nach dem Ende der 15. Wahlperiode des saarländischen Landtages und der Neuwahl des neuen Landtages eine Vakanz eingetreten war. Dazu kam es, da die Wiederberufung nicht in der konstituierenden, sondern erst in einer späteren Sitzung des Landtages stattgefunden hat.

Um dies künftig zu vermeiden, hat die Landesregierung die vorgelegte Änderung des § 2 „Berufung und Rechtsstellung" vorgenommen. Damit kann die beziehungsweise der Saarländische Pflegebeauftragte ihre oder seine Aufgabe über das Ende der Wahlperiode hinaus ausüben. Somit wird fortan Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung gewährleistet sein. Zudem wird das Gesetz entfristet.

Zum Schutz aller am Prozess der Pflege Beteiligten und zur kontinuierlichen Sicherung und Wahrung der Interessen aller pflegebedürftigen Menschen ist somit die Fortführung des Amtes der beziehungsweise des Saarländischen Pflegebeauftragten auch in der Interimszeit gewährleistet. Ich bitte daher nun um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/984. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter gleichzeitiger Überweisung in den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/984 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten, angenommen ist.

(Abg. Döring (SPD) )

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/986)