Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das war genau richtig.)

Es ist völlig absurd. Diese Koalition und die Fraktionen von SPD und CDU haben dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Es war diese Koalition, die die Anhörung gemacht hat und die sich mit dieser Problematik der Menschen aus Osteuropa, die hier im Saarland - überwiegend in Saarbrücken - in diesen Schrottimmobilien hausen, beschäftigt hat. Das Einzige, das wir sagen, ist: Lassen Sie uns doch diese Anhörung einmal in Ruhe auswerten und lassen Sie uns die Instrumente, die es bereits gibt im Polizeirecht, im Ordnungsrecht, in der Rattenverordnung, genau analysieren und schauen, wie wir den Kommunen weitere Instrumente an die Hand geben können, damit sie das Problem lösen können. An dieser Stelle frage ich ganz bewusst in Richtung Landeshauptstadt Saarbrücken den Dezernenten Herrn Schindel, was er in den vergangenen Jahren denn gegen diese Problematik gemacht hat. Nichts!

(Abg. Scharf (CDU) : Gemodelt in New York!)

Gemodelt in den New York, das ist richtig! Aber um diese Schrottimmobilien hier hat er sich nicht gekümmert. Deshalb ist der Vorwurf vonseiten der LINKEN völlig fehlplatziert, völlig lächerlich.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir weisen diesen Vorwurf zurück. Wir werden die Anhörung in Ruhe auswerten und dann zu Lösungen kommen. Diese Zeit nehmen wir uns!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja jetzt richtig munter geworden und alle Fraktionsvorsitzenden haben gesprochen. Ich hatte mich aber schon vorher gemeldet, ich hätte sowieso etwas gesagt. Ich denke, dass meinem Kollegen Rudolf Müller unrecht getan worden ist, denn er hat ausdrücklich gesagt, dass er sich dem, was vorher gesagt worden ist, im Wesentlichen anschließen kann. Das heißt also, das brauchte er nicht wieder zu erwähnen. Er hat das, was zu kurz gekommen sein schien, erwähnt, nämlich dass es tatsächlich Mieter gibt, die selber ihre Wohnung ruinieren und sich dann nachher vielleicht noch beschweren, damit der Vermieter das dann bezahlen soll.

(Abg. Renner (SPD) : Es wird nicht besser!)

Wir von der AfD sind weder für Mieter noch für Vermieter. Ich persönlich habe ein Eigenheim, in dem ich wohne.

(Abg. Renner (SPD) : Was heißt das? Erbärmlich!)

Wir sind weder für Mieter noch für Vermieter, wir sind für alle. Nur das ist unsere Richtlinie. Das wollte ich nur sagen. - Danke schön!

(Beifall von der AfD.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/996. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter gleichzeitiger Überweisung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/996 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete. Dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen des Hauses.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsge- setz - BestattG) (Drucksache 16/985)

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das saarländische Bestattungsgesetz ist im Jahr 2004 in Kraft getreten und hat sich als gute Handlungsgrundlage für alle im Rahmen der Bestattung/Beisetzung eines Verstorbenen tätigen Personen oder Behörden bewährt. Es soll durch die vorliegende Neufassung rechtsklarer und letztlich noch praxisorientierter ausgestaltet werden. Insbesondere die alle Bereiche des Lebens umfassenden, teilweise rasanten Veränderungen machen es erforderlich, auch bei der Totenfürsorge und bei der Bestattung/ Beisetzung Verstorbener auf diese zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Diesen Erfordernissen soll die Novellierung gerecht werden. Die großen Eckpunkte der Novellierung möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze vorstellen.

Erstens, die Aufnahme einer Regelung des dauernden Ruherechts für die in der Auslandsverwendung zu Tode gekommenen Angehörigen der Bundeswehr. Wenn Soldatinnen und Soldaten, die aus dem Saarland stammen oder ihren Lebensmittelpunkt hier gewählt haben, im Auslandseinsatz zu Tode kommen, dann sollen deren Gräber als Ehrengräber über die erste Ruhefrist, die der Bund gewährt, hinaus erhalten bleiben.

Wir sind neben Sachsen, auch das muss erwähnt werden, das zweite Bundesland, das seinen im Ausland zu Tode gekommenen Soldatinnen und Soldaten eine solche Anerkennung zukommen lassen will. Sobald der Bund die Finanzierung nach der ersten Liegezeit einstellt, übernimmt das Saarland diese Kosten zeitlich unbefristet, natürlich nur dann, wenn dies von den Angehörigen gewünscht und entsprechend beantragt wird.

Zweitens, die Deklaration alternativer Bestattungsformen. Insbesondere die sich ständig ändernden gesellschaftlichen und sozialen Formen des heutigen Zusammenlebens haben auch Auswirkungen auf das Bestattungswesen. Dies veranlasst auch die Friedhofsträger dazu, Bestattungsformen in den Blick zu nehmen, welche den Bedürfnissen ihrer Bürger entgegenkommen und die Bestattung/Beisetzung auf ihren Heimatfriedhöfen statt beispielsweise im Ausland ermöglichen. Insoweit bietet das Bestattungsgesetz den Friedhofsträgern die Möglichkeit, im Rahmen festgelegter Bestattungsarten - Erd- und Feuerbestattungen - alternative Bestattungsformen auf Friedhöfen anzubieten, zum Beispiel Baumbe

stattungen, Waldbestattungen, anonyme Bestattungen, Bestattungen in Memoriam-Gärten, sarglose Bestattungen, Beisetzungen in Kolumbarien etc. Eine Aufhebung des Friedhofszwangs wird damit allerdings nicht verfolgt.

Drittens, die Qualitätsverbesserung der ärztlichen Leichenschau und der Todesbescheinigungen. Mein Haus hat 2015 eine Studie zur Auswertung der saarländischen Todesbescheinigungen in Auftrag gegeben. Es konnte festgestellt werden, dass die Qualität der Feststellungen in der Todesbescheinigung bei einem engen Arztverhältnis mit dem Verstorbenen, also bei einem Hausarzt, gut ist und dies mit zunehmender Distanz des Arztes zum Patienten abnimmt, dass dies zum Beispiel bei Notärzten oder Ärzten im Bereitschaftsdienst nicht mehr so gut ist wie bei einem Hausarzt. Auch wurden fehlende Kenntnisse der Ärzte im Hinblick auf die Wichtigkeit ihrer Feststellungen in der Todesbescheinigung für das nachfolgende Verwaltungsverfahren offenbart. Dies hat dazu geführt, dass im heute vorliegenden Bestattungsgesetz eine noch exakter zu führende Dokumentation im Rahmen der Todesbescheinigung eingefordert wird. Des Weiteren sollen Ärzte, die Leichenschauen durchführen, nunmehr regelmäßig in qualifizierten Fortbildungen, welche durch die saarländische Ärztekammer angeboten werden, geschult werden.

Viertens, ein würdevoller Umgang mit früh verstorbenen Kindern - wir reden hier immer von Sternenkindern - und die Berücksichtigung der Belange von Eltern früh verstorbener Kinder. Der würdevolle Umgang mit diesen verstorbenen Kindern und der angemessene Umgang mit deren Eltern stellt für uns alle daran Beteiligten eine große Herausforderung dar, und dies gilt gleichermaßen bei tot geborenen Kindern, nach der Geburt verstorbenen Kindern beziehungsweise auch bei Fehlgeburten. Das sind sogenannte Sternenkinder, ich habe es schon erwähnt. Besondere Sensibilität erfordert gerade der Umgang mit Fehlgeburten, welche nicht als Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes anzusehen sind und damit nicht der Bestattungspflicht unterliegen. Sternenkinder sind nach dem momentanen Gesetzeswortlaut in der Einrichtung, in der die Geburt stattgefunden hat, sittlich „einwandfrei“ zu beseitigen. In der Praxis werden Sternenkinder deshalb seit Längerem in der Geburtseinrichtung einer Einäscherung zugeführt und auf dem Sternenkinderfeld eines Friedhofs beigesetzt.

Vonseiten der Elterninitiative dieser Sternenkinder viele haben schon mit Ihnen geredet - wurde zudem eingewandt, dass es von einer Frühgeburt betroffenen Eltern nicht immer bekannt ist, dass die Mög

(Vizepräsidentin Ries)

lichkeit einer Bestattung bestehe. Durch die Normierung einer Hinweispflicht der Geburtsklinik soll diese Situation zugunsten der Eltern verbessert werden. Deshalb wird den Eltern ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, eine Bestattung, eine Beisetzung durchführen zu lassen, wenn dies zumindest von einem Elternteil ausdrücklich gewünscht ist.

Ich komme zum letzten großen Punkt: die Anpassung von Bestattungsfristen an neue soziale/gesellschaftliche Gegebenheiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, soziale und damit auch familiäre Verhältnisse, aber auch religiöse Strukturen sind einem starken Wandel unterworfen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass die bisherigen Bestattungsfristen so angepasst werden, dass eine Verlängerung von sieben auf zehn Tage erfolgt, sodass es sowohl den eine würdevolle Bestattung/Beisetzung sicherstellenden Personen als auch den unter Umständen nicht mehr vor Ort wohnenden Angehörigen eines Verstorbenen möglich ist, die Bestattungsfeierlichkeiten durchzuführen beziehungsweise ihnen beizuwohnen. Damit wurde dem Wunsch vonseiten der Bestatter Rechnung getragen und insoweit auch mit den Vertretern der Kirchen ein Konsens gefunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Das geltende Bestattungsgesetz, das ich erwähnt habe und das 2004 in Kraft getreten ist, hat sich in der Vergangenheit in der Anwendung zweifellos bewährt. Die Novellierung soll den im Bestattungswesen tätigen Personen und den Institutionen eine gute Grundlage zur Verfügung stellen, auch hier auf geänderte soziale und gesellschaftliche, auch kulturelle Erfordernisse reagieren zu können. Durch die tatsächliche Neugliederung der Regelungsinhalte, orientiert an der gelebten Bestattungspraxis, soll zudem die Rechtsklarheit gestärkt werden.

Ich darf Sie deshalb ganz herzlich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und Überweisung in den zuständigen Ausschuss bitten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dennis Lander von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über das Bestattungsgesetz, das sehr wichtig ist, weil wir definieren müssen, wie wir

mit unseren Verstorbenen umgehen. Der vorliegende Gesetzentwurf geht in einigen Punkten in die richtige Richtung. So begrüßen wir es zum Beispiel ausdrücklich, dass hier neue Regelungen angedacht sind, um die sogenannten Sternenkinder angemessen beerdigen zu können. Es ist auch gut und sinnvoll, dass die Bestattungsfristen neu angepasst werden. Allerdings gibt es auch Punkte, mit denen wir nicht ganz einverstanden sind oder die uns nicht weit genug gehen. Im Folgenden möchte ich darauf eingehen.

Das ist zum einen die Leichenschau. Im Auftrag des Sozialministeriums wurde an die Rechtsmedizin am Winterberg eine Studie vergeben, die die Todesbescheinigungen aus dem Jahre 2014 auswerten soll. An dieser Studie war ich damals auch direkt beteiligt. Sie offenbarte, dass bei jeder dritten Todesbescheinigung gänzlich oder weithin Unleserlichkeit herrscht. Nun will die Landesregierung hier gegensteuern, indem beispielsweise in § 16 Form und Inhalt der Todesbescheinigung definiert werden. Ich zitiere: Die Todesbescheinigung soll vollständig, korrekt, gut leserlich und unter Angabe ihrer/seiner Kontaktdaten zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für Nachfragen der nachfolgenden Verwaltungsbehörden sein. - Nun lässt sich natürlich mit Ärzten lange und ausgiebig über die Deutungshoheit von „gut leserlich“ streiten. Man könnte aber dieses Problem einfach umschiffen, indem man die Digitalisierung auch im Sozialministerium ankommen lässt. Wir brauchen endlich die elektronische Todesbescheinigung mit direkter Übermittlung ans Gesundheitsamt.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ein weiterer Punkt der Studie war, dass bei jeder fünften Todesbescheinigung sachlogische Fehler auftreten, also Fehler beispielsweise in der Kausalkette der Todesursache oder in der Herleitung der Todesart. Ich will Ihnen das mit einem fiktiven Beispiel veranschaulichen. Wenn in der Todesbescheinigung „Herzversagen“ steht, die Person aber ein Messer in der Brust hatte, dann kann es gut sein, dass diese Person herzkrank war, aber das Herzversagen war sicher nicht ursächlich für den Tod gewesen.

Jetzt bietet zumindest die Ärztekammer regelmäßig Fortbildung in Sachen Todesbescheinigung an - was wir natürlich auch begrüßen -, aber leider fehlt in dem Gesetzentwurf eine verpflichtende Teilnahme. Da wird lediglich von „sollen“ gesprochen. Die Ärztinnen und Ärzte sollen an diesen Fortbildungen teilnehmen. Ich will an der Stelle gar nicht verschweigen, dass uns dieses Spannungsfeld, in dem wir uns

(Ministerin Bachmann)

bewegen, durchaus bewusst ist. Wenn man das Ganze bei einer freiwilligen Regelung belässt, läuft man natürlich Gefahr, dass die leichenschauenden Ärzte, die man bestellt, möglicherweise nicht an den Fortbildungen teilgenommen haben und deshalb ungeeignet sind. Sieht man jedoch eine verpflichtende Fortbildung vor, kann es passieren, dass die Ärzte, die man zu einer Leichenschau bestellen möchte, sagen, ich habe an der Fortbildung nicht teilgenommen und deshalb kann ich das nicht machen. Auf diese Weise würden letztendlich zu wenige Ärzte zur Verfügung stehen, die eine Leichenschau durchführen könnten.

Aber insgesamt ist es noch viel absurder. So kann zum Beispiel ein niedergelassener Gynäkologe dazu verpflichtet werden, eine Leichenschau durchzuführen. Er muss dann die Kausalkette herleiten und erkennen, ob da etwas Verdächtiges ist, obwohl er möglicherweise seit seinem Studium gar nicht mehr mit Rechtsmedizin oder Leichenschauen beschäftigt war. Es ist auch für Ärztinnen und Ärzte schwierig, die zum Beispiel einen Patienten und seine Angehörigen über einen längeren Zeitraum begleitet haben. Wenn es dann zum Todesfall kommt und der Arzt in dieses familiäre Umfeld geschickt wird, wenn er dann vor den Angehörigen in dieser hoch emotionalisierten Situation den Leichnam entkleiden und fachgerecht eine Leichenschau durchführen muss, ist das eine schwierige Aufgabe.

Deshalb brauchen wir auf lange Sicht ein System mobiler Leichenschau-Services, wo Amtsärzte sowie Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner diese Leichenschau durchführen. Nur so können wir die Qualität der Leichenschau wirklich garantieren.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich möchte aber noch zur wichtigsten Forderung kommen, die die Rechtsmedizin aus dieser Studie herausgearbeitet hat, nämlich die Einführung einer Obduktionspflicht. Die Studie hat massive Mängel bei der Herleitung der Todesart festgestellt. Bei der Todesart gibt es im Gegensatz zur Todesursache eigentlich nur drei Antwortmöglichkeiten: die natürliche Todesart, die nicht natürliche Todesart - bei äußeren Einflüssen, Verkehrsunfällen etc. - und die ungeklärte Todesart.

Die Studie hat gezeigt, dass in 10 Prozent aller Fälle die Todesart inkorrekt eingeordnet wurde. Das sind im Zweifel die Fälle, die einer Nachschau durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bedürfen. Dabei war besonders markant, dass sich im Prinzip sechs Fallgruppen herausgebildet haben: 1. Säuglinge und Kinder unter sechzehn Jahren, 2. Tod bei vermutetem oder bekanntem Substanzgebrauch, also Medi

kamenten- oder Drogenmissbrauch, 3. Tod im öffentlichen Raum, 4. das Auffinden unbekannter Toter bei Wohnungsöffnung, 5. Tote mit fortgeschrittener Leichenveränderung, beispielsweise Verwesungserscheinungen, 6. Tod im amtlichen Gewahrsam.

Wenn man alle Fälle, die unter diese Kategorien fallen, zusammenzählen würde, würden wir hier im Saarland auf insgesamt 500 Fälle pro Jahr kommen. Nun war die Rechtsmedizin auch so nett und hat uns berechnet, was die 500 Fälle bei einer Obduktionspflicht an Mehrkosten für den saarländischen Haushalt bedeuten würde. Wir reden hier von Mehrkosten in Höhe von 300.000 Euro im Jahr, wenn man jeden dieser kritischen Fälle obduzieren würde. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese 300.000 Euro müssen es uns wert sein.

(Beifall bei der LINKEN.)