Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

Ich kann Ihnen nur sagen, in dieser Phase der Gründung habe ich genau hingeschaut. Ich bin sehr froh, dass wir diese eben angesprochenen neuen Parameter seit dem Jahr 2011 im Gesetz haben, weil es ein riesengroßer Kraftakt für alle Beteiligten ist, eine neue Schule ans Netz zu bringen. Von daher war der Schritt im Jahr 2011 exakt der richtige. Ein Beleg dafür ist auch, dass diese neue private Förderschule in Weiskirchen-Rappweiler nun so schnell, zum 01. August, eröffnet werden konnte, dies im Übrigen in Kombination mit einer Intensivwohngruppe, die im November im benachbarten Wadern starten wird. Man wird aktiv zusammenarbeiten und möchte zeigen, dass man sich im Saarland der verhaltensauffälligen Schüler annimmt. Die neue Förderschule hat mittlerweile neun Schüler. Es kommen wöchentlich Anfragen, aber man ist froh, dass der Start sehr langsam vollzogen wird, weil es eben ein großer Kraftakt ist. Hauptproblem ist, eine geeignete Lehrkraft zu finden.

Ich möchte mich an der Stelle bei allen Beteiligten, vor allem beim Bildungsministerium, dafür bedanken, dass dort hervorragende Arbeit geleistet wurde, dass man sich zusammengesetzt hat, sich die Ge

(Abg. Wagner (CDU) )

bäude angesehen hat und in Gespräche gegangen ist, welche Fachkraft man hier installieren kann, wie die finanzielle Unterstützung und die Situation des Trägers aussehen und was sonst noch zu beachten ist. Das ging nur gemeinsam. Hier hat das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Träger hervorragende Arbeit geleistet. Dafür vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie eben angesprochen hat sich in dieser Gründungsphase gezeigt, welche Auflagen es gibt, wie schwierig es ist, ein Gebäude und zusätzliche Fachkräfte zu finden. Man hat einen Träger gefunden, der Expertise in unmittelbarer Nachbarschaft, in Weiskirchen hat, wo etliche Kinder und Jugendliche in Intensivwohngruppen leben und auf dem Weg in eine spätere Ausbildung begleitet werden. Sie werden mit Fachkräften darauf vorbereitet. Wäre dies nicht gegeben, wäre es auch nicht möglich gewesen, diese Schule so schnell zu starten.

Ein kurzes Gegenbeispiel zum Abschluss. Im vergangenen Jahr ist zufälligerweise auch im Landkreis Merzig-Wadern eine private Grundschule vom Netz gegangen, weil eben die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben war und es Probleme gab, entsprechendes Personal zu finden. Vor allem gab es Probleme beim Träger, die zusätzlichen und unterstützenden Maßnahmen finanziell zu gewährleisten. Auch hier hat das Ministerium an der Seite gestanden und hat Übergangslösungen für die 25 verbleibenden Schüler gefunden. Von daher sieht man, wie schwierig es ist. Man kann mit Sicherheit nicht sagen, wir müssen die Hürden abbauen und dafür sorgen, dass es schneller geht. Nein, wir müssen genau hinschauen und dafür sorgen, dass genau dieser sensible Bereich so aufgestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler dauerhaft einen geeigneten Schulort haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die AfD-Fraktion möchte mit einer Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft gerade die eben geschilderte Bewährungszeit bis zur Anerkennung wieder abschaffen. Des Weiteren sollen die Finanzhilfen ebenfalls vom ersten Tag an gewährleistet werden. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, da sich, wie eben beschrieben und anhand der Beispiele dargestellt, die Änderungen bewährt haben.

Noch eine Anmerkung. Es wäre sinnvoll, einmal auf die Details zu achten. In Ihrem Abänderungsantrag wurde der § 18 mit den Sätzen 2 und 3 erwähnt. Hier geht es um die Bewährungszeit. Die soll gestrichen werden. Von der entsprechenden Durchführungsverordnung im Privatschulgesetz ist aber nicht

die Rede. Auch hier müsste eine Streichung erfolgen. Man merkt, dass mal wieder nicht sauber gearbeitet wurde.

Zusammengefasst kann ich sagen, wir sind zufrieden mit dem Gesetz. Wir sind zufrieden mit dem funktionierenden Zusammenspiel von freien Trägern mit dem Bildungsministerium. Von daher halten wir an dem jetzigen Gesetzentwurf fest und sehen keine Notwendigkeit, dass es zu einer erneuten Anpassung kommen soll. Wir lehnen daher den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfDFraktion Josef Dörr. Ich weise darauf hin, dass Sie noch 2 Minuten und 41 Sekunden haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben gehört, dass ich nur wenig Zeit habe. Das freut ja viele. - Es ist von Privatschulen gesprochen worden und so, als ob dort die Kinder Ware wären. Dagegen muss ich mich verwahren. Wir haben im Saarland sehr viele Privatschulen, die sehr gut arbeiten. Dort sind die Kinder keine Ware, dort sind sie Kinder.

Hier wurde in vielen Worten das gesagt, was schon vorher einmal gesagt wurde. Dass ich einiges nicht wiederholt habe, hängt daran, dass ich gedacht habe, Sie hätten das vom vorigen Jahr bis jetzt behalten. Aber ich messe Dinge, die bestimmt werden, immer an ihren Erfolgen. Ich habe behauptet, das ist ein Privatschulverhinderungsgesetz. Daran ändert auch nichts, dass ein Träger eine Privatschule mit neun Schülern gründet. Andere Schulen werden nicht gegründet.

Frau Spaniol hat etwas von „in der Trägerschaft der Eltern“ gesagt. Das kommt nicht mehr vor, weil es die Eltern finanziell nicht riskieren können, so ein Unternehmen - ein Riesenkraftakt, wie Herr Wagner gesagt hat - zu stemmen. Das ist so. Die Privatschulen, die überhaupt noch gegründet werden, sind sozusagen Ketten. Das sind die MontessoriSchulen, die Waldorf-Schulen und kirchliche Einrichtungen. Das sind Unternehmungen, die einen finanziellen Rückhalt in ganz Deutschland und in Europa haben. Die können es sich leisten, drei Jahre lang etwas zu versuchen und dann einen Misserfolg zu verkraften. Das können Eltern nicht.

Der Beweis, dass das stimmt, was ich gesagt habe, ist, dass es keine Elterninitiative mehr gibt, die so et

(Abg. Wagner (CDU) )

was macht. Man kann auch nicht sagen, es werden ja keine Anträge gestellt. Natürlich werden keine Anträge gestellt. Vorher war es wie folgt. Die Anträge sind gestellt worden. Sie sind - so nehme ich an mit allen Unterlagen gewissenhaft geprüft worden und das Ministerium hat abgeschätzt: Das entspricht den Richtlinien und kann Erfolg haben und das nicht. - Dann hat man genehmigt oder nicht genehmigt. Das muss auch schon genügen.

Wenn ich aber heute schon weiß, dass ich finanziell nach drei Jahren unter Umständen im Regen stehen gelassen werde, dann stelle ich schon gar keinen Antrag mehr. Das heißt, man kann es nicht danach messen, wie viele Anträge gestellt worden sind. Man muss es danach messen, wie viele Privatschulen gegründet worden sind.

(Beifall von der AfD. - Sprechen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/987. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/987 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben alle übrigen Fraktionen im Haus und die fraktionslose Abgeordnete.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns um 13.45 Uhr hier wieder.

(Die Sitzung wird von 12.35 Uhr bis 13.45 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in unserer Tagesordnung fort. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem frisch gewählten Fraktionsvorsitzenden der SPD herzlich zu seiner Wahl zu gratulieren!

(Beifall des Hauses.)

Wir fahren fort mit Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Saarland (Drucksache 16/999 - neu)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Eugen Roth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute bereits in die Umsetzung eines Beschlusses in Gesetzesform, den wir in der vergangenen Plenarsitzung als Antrag angenommen hatten. Ich darf noch einmal an die Plenarsitzung vom 28.08.19 erinnern, also vor gut drei Wochen, und an die damalige Drucksache 16/954. Dort war unter anderem zum Schutz der Feiertage und auch der Sonntage beschlossen worden, dass wir einen entsprechenden Gesetzvorschlag unterbreiten werden, und zwar noch in diesem Jahr. So war das formuliert, wir waren da vorsichtig. Ich brauche auch nicht mehr die ganze Begründung zu wiederholen, weil alles noch so frisch ist. Ich kann zunächst einmal feststellen, dass wir unsere Ziele äußerst schnell umsetzen und damit in die Umsetzung dessen gegangen sind, was wir angekündigt haben. Ich bin allen, die dabei geholfen haben, sehr dankbar. Wir haben versprochen, wir haben geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was die Änderungen betrifft - sie sehen redaktionell gar nicht so umfangreich aus, haben aber umfangreiche Bedeutung -, so haben wir im Wesentlichen einen Paragrafen geändert, nämlich den Paragrafen 8 des Ladenöffnungsgesetzes. Dort wurde in Absatz 1 „Feiertage“ komplett gestrichen, das heißt, wir haben sie von möglichen Ausnahmeregelungen die Öffnungszeiten betreffend - es ist ja bisher erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen an vier Sonnund Feiertagen Öffnungen vorzunehmen - ausgenommen und haben insofern auch in Absatz 2 das Ganze verschlanken können, weil wir dadurch die gesetzlich Feiertage, Stichwort 01. Mai, 01. Januar und Karfreitag, in der Schutzfunktion hochgehoben haben. An diesen Feiertagen kann künftig nicht mehr geöffnet werden.

Was die Sonntagsöffnung betrifft - es besteht eine Differenzierung zwischen Feiertag und Sonntag muss künftig ein Antrag gestellt werden, der bei der Ortspolizeibehörde zu stellen wäre. Auch damit erfüllen wir hier als Landesgesetzgeber das, was uns

(Abg. Dörr (AfD) )

das Betriebsverfassungsgesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen und zur Sonn- und Feiertagsruhe aufgetragen hat. Ich bin den Fraktionen dankbar, dass das so reibungslos geklappt hat.

Das heißt im Klartext: Alle, die jetzt versuchen, das weiter auszufransen, alle, die keine Rücksicht nehmen wollen, zum Beispiel auf Religionsausübung, zum Beispiel auch darauf, dass Familienzeiten umfassend betroffen sind, dass das Ehrenamt nicht ausgeführt werden kann, werden das künftig - zumindest, wenn es um wettbewerbsrechtliche Dinge geht - sehr schwer bis gar nicht mehr tun können, weil wir gehandelt haben. Dass das alles andere als unumstritten ist, möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen.

Wir hatten beim letzten Mal auch darüber diskutiert ich schaue gerade die Kollegin Schramm an -, dass es jetzt schon viele gibt, vielleicht zu viele, die an diesen Tagen arbeiten müssen. Bei Polizei, Krankenhäusern und Feuerwehr ist das klar, da braucht man nicht darüber zu reden, aber es gibt auch andere, wo man im Zweifelsfall darüber reden könnte, warum das überhaupt so sein muss. Dem schieben wir mit diesem Gesetzentwurf, mit wenigen Änderungen, die allerdings sitzen, einen geschickten Riegel vor.

Man sieht, im Saarland, wo es einen hohen Anteil an Katholiken, Protestanten etc. gibt, ist das nicht nur eine Floskel, dass wir Feiertagsruhe ernst nehmen, wir machen auch ernst. Das müssen alle wissen, die da rangehen wollen. Ich glaube, heute wird ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ich denke, ihr seid damit einverstanden, dass ich meine Redezeit nicht ausschöpfe. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Astrid Schramm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eugen hat es eben gesagt, wir haben über dieses Thema bereits in der letzten Landtagssitzung ausgiebig diskutiert. Der zentrale Punkt bleibt aber, dass die Regierungsparteien die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Saarland nicht senken wollen. Es soll weiterhin vier Ausnahmetage geben, Sie wollen nur Feiertage von den Ausnahmeregelungen ausnehmen. Das ist aus unserer Sicht keine wesent

liche Verbesserung für die Verkäuferinnen und Verkäufer, denn für eine Verkäuferin ist es doch absolut zweitrangig, ob sie nun an einem Feiertag wie Maria Himmelfahrt im Geschäft stehen muss oder an einem Sonntag. Beides sind doch freie Tage, die eigentlich der Familie gehören sollten.

(Beifall von der LINKEN.)

Eine Verbesserung aus Arbeitnehmersicht wäre eine Reduzierung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage insgesamt. Aber dazu fehlt dieser Koalition offensichtlich die Kraft. Wir sind ja schon besser aufgestellt als in anderen Ländern. In diesem Hause sind wir uns weitgehend einig, dass die Ladenöffnungszeiten nicht weiter ausgedehnt werden sollen. Das ist auch gut so.

Wenn die Koalition nun in der Gesetzesbegründung schreibt, Feiertage sind keine Konsumtage, sie sind als Tage der Ruhe und Besinnung ein Teil unseres kulturellen, historischen und religiösen Erbes, dann ist das durchaus richtig. Aber es gilt eben auch, dass Sonntage keine Konsumtage sind. Auch Sonntage sind als Tage der Ruhe und der Besinnung ein Teil unseres kulturellen, historischen und religiösen Erbes. Am siebten Tage sollst du ruhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Debatte im August hat der Kollege Eugen Roth gesagt, wenn man in dem Bereich die IG-Metall-Tarife für Sonnund Feiertagsschichten einführen würde, dann müssten wir mal schauen, wie oft dann die Geschäfte geöffnet wären. Da gebe ich dir recht, Eugen. Niemand muss an einem Feiertag einkaufen. Niemand muss an einem Sonntag einkaufen. Niemand wird verhungern, wenn er das nicht macht. Nur, wenn man die Ausnahmetatbestände als ein Problem ansieht und sich mit Sonn- und Feiertagsarbeit nicht abfinden will, warum wird dann nur an Feiertagen herumgedoktert? Was und wem nutzt das wirklich?

Nur noch einmal zur Erinnerung: Rund jeder vierte Arbeitnehmer muss regelmäßig am Wochenende arbeiten, selbst an ganz besonderen Feiertagen wie Weihnachten. Für Millionen gilt keine Feiertagsruhe. Dieses Problem müsste man einmal grundsätzlich angehen. Aber so, wie jetzt vorgelegt, geht das nicht. Im Entwurf der Regierungsfraktionen sehen wir keinen großen Fortschritt. Daher werden wir uns enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von der LINKEN.)

Als weiteren Redner rufe ich auf für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Marc Speicher.