Protokoll der Sitzung vom 30.10.2019

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1049 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/1049 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/982. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/982 unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

(Ministerpräsident Hans)

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe (Drucksache 16/943)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Magnus Jung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss war sehr fleißig, wie sich gleich im weiteren Verlauf der Tagesordnung zeigen wird. Ich darf jetzt den Bericht zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe vortragen. Der Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/943 wurde vom Plenum in seiner 30. Sitzung am 28. August 2019 einstimmig in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Mit diesem Entwurf werden die Bestimmungen über die Finanzzuweisungen überarbeitet, welche das Land seit der Neuaufteilung der Zuständigkeiten in der Sozialhilfe 2004 an die örtlichen Sozialhilfeträger gewährt. Zur Errechnung dieser Zuweisung erfolgt eine Bestimmung des Nettoaufwands für die von den örtlichen Trägern übernommenen Aufgaben, der teilstationären und vollstationären Hilfe zur Pflege für Personen ab 65 Lebensjahren. Hierfür wird die Summe der Nettoausgaben für die vom Land übernommenen Aufgaben in der ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie in der ambulanten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten abgezogen. Gemäß dem Gesetz ist die Höhe dieser Finanzzuweisungen zu überprüfen, wenn sich die Rahmenbedingungen durch Bundesgesetz grundlegend ändern. Dies war durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die entsprechende Anpassung der Pflegeleistungen mit dem zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetz der Fall.

Mit dem vorliegenden Entwurf werden die ausgleichsrelevanten Tatbestände an die Leistungsänderung angepasst. Außerdem wird die Basis der Zuweisungen auf den Stichtag 31. Dezember 2017 neu festgesetzt. Zudem ist eine Überprüfung der Aufgabenentwicklung bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Entwurf in seiner 52. Sitzung am 03. September 2019 gelesen und die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen. So

wohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag des Saarlandes hatten keine Einwände gegen die vorgesehenen Regelungen.

In seiner 54. Sitzung am 19. September 2019 hat der Ausschuss den Entwurf abschließend beraten. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/943 in Zweiter und letzter Lesung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/943. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/943 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten (Drucksa- che 16/984)

Zur Berichterstattung erteile ich noch mal dem Abgeordneten Dr. Jung das Wort. Herr Dr. Jung, Sie können für die nächste Berichterstattung gerne stehen bleiben.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Abg. Commerçon (SPD) : Ein bisschen Bewegung schadet nicht. - Heiterkeit.)

Genau, Herr Commerçon. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Entwurf sieht eine Änderung der Berufungsregelung im Gesetz zur Bestellung einer oder eines Pflegebeauftragten vor. Diese soll sicherstellen, dass die oder der Pflegebeauftragte auch über die Dauer der Legislaturperiode hinaus das Amt so lange fortführen kann, bis eine Nachfolge berufen wurde. So soll zukünftig eine Vakanz verhindert werden.

In seiner 31. Plenarsitzung am 18. September hat der Landtag den Gesetzentwurf in Erster Lesung

(Vizepräsidentin Ries)

einstimmig angenommen und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Ausschuss hat den Entwurf in seinen Sitzungen am 19. September 2019 und am 02. Oktober 2019 gelesen und beraten. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Entwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/984. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/984 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/986)

Zur Berichterstattung erteile ich erneut dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Magnus Jung, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank. Auch darüber will ich gerne berichten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Gesetze zur Ausführung des Zwölften und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Drucksache 16/986, wurde vom Plenum in seiner 31. Sitzung am 18. September 2019 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Entwurf sieht eine inhaltliche Anpassung des Gesetzes an die veränderte Bundesgesetzgebung vor. Zudem sollen die Selbstbestimmung und die individuelle Lebensplanung der Menschen mit Behinderung gestärkt werden.

Durch die zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX aufgenommen. Zukünftig werden die Leistungen nicht mehr an den Wohnformen, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf ausgerichtet. Als Konsequenz werden einige der bisherigen sachlichen Zuständigkeiten für Leistungen und Kostenübernahme auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Auch begrifflich vollzieht der Entwurf den Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion. So wird das Integrationsamt in „Inklusionsamt“ umbenannt.

Der Entwurf wurde vom Ausschuss gelesen, sodann wurde am 02. Oktober 2019 eine Anhörung unter Beteiligung des Landesamtes für Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Betroffenenverbände durchgeführt. Bedenken gegen den Gesetzesentwurf wurden hierbei nicht erhoben.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich darf mich erneut ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall der Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/986. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu den Punkten 12, 13 und 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stahl hat Zukunft - Investitionen jetzt! (Drucksache 16/1047)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schutz der saarländischen Stahl

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

industrie - Investitionen in eine moderne Produktion und Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb (Drucksache 16/1037)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Freistellung saarländischer Industriebetriebe von den Kosten der CO2-Emissionszertifikate (Drucksache 16/1038)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar nicht so lange her - es war am 30. August dieses Jahres -, dass wir uns hier im saarländischen Landtag im Rahmen der Landtagsdebatte auch mit der saarländischen Stahlindustrie beschäftigt haben. Vor zwei Monaten ging es in unserem Antrag „Zukunftsfähigkeit der saarländischen Stahlindustrie sichern“ vor allem um die geplante Kurzarbeit bei Saarstahl. Ich will es mal so formulieren: Zu diesem Zeitpunkt waren wir besorgt. Es ging darum, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorzubereiten.

Ich will an dieser Stelle auch vorab schon ein herzliches Dankeschön nach Berlin richten. Denn der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil macht wirklich einen guten Job, sorgt dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen rund um diese Themen auch wirklich umgesetzt werden können. Man sollte, so meine ich, am Beginn einer solchen Debatte auch einmal erwähnen, wo gute Arbeit geleistet wird. Das ist beim Bundesarbeitsminister der Fall, dafür ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle.

(Beifall von SPD und LINKEN und bei der CDU.)