Ja, ich kenne auch welche. Das sind Kinder, die sind eigentlich ihr ganzes Leben - das geht nie mehr weg - hochgradig geschädigt, seelisch, physisch und geistig belastet und müssen mit diesem Leid leben. Das bestrafen wir heute mit bis zu zwei Jahren Haft. Das ist die Täterschaft. Das sprechen die beiden Koalitionsfraktionen hier doch sehr deutlich an und wir sind der Meinung, dort etwas tun zu müssen. Das können wir so nicht stehen lassen.
Im Hinblick auf unseren gemeinsamen Antrag ist die Verschärfung des Strafrahmens und damit auch des möglichen Strafmaßes im Einzelfall - wir fordern das ja nicht grundsätzlich - bei Kindesmissbrauch ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schädigungen, die bei solchen Übergriffen den Kindern angetan werden, können daher nur als Verbrechen und nicht als Vergehen eingestuft werden.
Die meisten von uns haben selbst Kinder, Enkelkinder beziehungsweise Nichten und Neffen. Stellen wir uns nur einmal vor, eine oder einer von uns wäre im eigenen oder im unmittelbaren Umfeld von solch einer Straftat betroffen und die Bestrafung des Täters würde nach den geltenden Rechtsvorschriften vonstattengehen. Und hier, Herr Lander, sage ich Ihnen auch, ein Verhör von einem Kind findet so nicht statt. Meistens werden diese Straftaten ja gar nicht im Kindesalter bekannt, Frau Heib sagte ja vorhin, der Beginn der Verjährungsfrist ist extra auf das 30. Lebensjahr ausgedehnt, darum geht es ja, weil sich diese Kinder meistens nicht offenbaren. Das kommt alles oftmals erst viel später auf den Tisch. Aber
stellen wir uns das einmal vor, denken wir einmal kurz darüber nach, was da wäre. Ich darf gar nicht sagen, was ich da früher im nichtöffentlichen Raum schon geäußert habe, wie ich persönlich reagieren würde, wenn das meiner Tochter oder meinem Sohn passiert wäre. Das würde mit Sicherheit einem geltenden Recht nicht mehr entsprechen. Das wollen wir hier, glaube ich, nicht weiter diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, welch eine furchtbare und ekelhafte Vorstellung ist das wohl für jeden von uns und auch für alle anderen hier im Raum, ich glaube, auch auf der Zuschauertribüne. Gerade in Zeiten, in denen Kinder und Jugendliche immer früher an Smartphones und Internet herangeführt werden, vereinfachten Kontakt und Zugriff hierzu haben, wird potenziellen Tätern eine immer größere Plattform ermöglicht, auf Kinder und Jugendliche einzuwirken und letztendlich auch Missbrauch zu begehen.
Kindesmissbrauch kennt sicherlich viele Arten, wobei auch nicht alle auf die gleiche Stufe zu stellen sind. Sie sind jedoch alle zu verurteilen und eine neue Strafrahmenverschiebung bietet eine optimale Chance, auch auf Einzelfälle zu reagieren und mit einem angemessenen Strafmaß zu urteilen. Hierbei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass gerade heute - ich gehe auch darauf ein, was Sie vorhin zur UdS gesagt haben - die Klinikleitung endlich den früheren Saarbrücker Polizeichef Peter Becker zum Ombudsmann in der Sache ernannt hat. Das war höchste Zeit und das freut uns alle hier im Raum.
In diesem Zusammenhang zeigt sich ein weiterer Vorteil der Einstufung von sexuellem Missbrauch von Kindern als Verbrechen, da die Verjährungsfrist von drei Jahren auf fünf Jahre ansteigt. Im Moment sind das noch drei Jahre, später laufen die jedoch erst ab Bekanntwerden der Straftat. Wenn man sich das heute anschaut, was in den Kirchen gelaufen ist, sieht man, dass das oft Menschen sind, die heute 50 oder 60 Jahre alt sind, dort ist die Verjährung längst abgelaufen. Es wäre zu überlegen, ob man das nicht auch ändern kann.
Ebenso ist zu begrüßen, dass abseits des Strafgesetzbuches ein begangener Missbrauch sogar zeitlich unbegrenzt ins erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden soll. Auch das finden wir richtig, hier geht es um das erweiterte Führungszeugnis. Das war auch die Diskussion im Hinblick auf die UdS, dass dort frühere Vorfälle nicht in den Zeugnissen waren. Ich glaube, das könnte allem Gesagten helfen.
redner bedarf es meinerseits bei diesem Thema sicherlich keiner weiteren Ausführungen mehr, um hier jeden Abgeordneten im Hause von der Wichtigkeit unseres Antrags zu überzeugen, und ich darf Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag bitten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE im Landtag, auch zu Ihrem Antrag will ich mich wirklich kurzfassen. Ja, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hätte gerne in jedem Land einen Landesbeauftragten, an den sich die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Fragen des Opferschutzes wenden können. Wir werden dennoch Ihren Antrag ablehnen, da wir der Meinung sind, dass wir den endgültigen Beschluss der eingesetzten Kinderschutzkommission, die heute gerade erst wieder getagt hat, abwarten wollen. Dies soll, glaube ich, im Februar der Fall sein. Bis dieser Beschluss vorliegt, werden wir abwarten und wir werden dem Beschluss der Kinderschutzkommission auch folgen.
Ich will Ihnen einige Beispiele für Einrichtungen nennen, an die sich die von Missbrauch betroffenen Kinder beziehungsweise deren Eltern wenden können, bei denen es speziell ausgebildete Bedienstete beziehungsweise Angestellte gibt: Zum einen wären das das Landeskriminalamt mit seinen speziell geschulten Beamtinnen und Beamten sowie die Jugendämter mit ihren Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Des Weiteren will ich hier aber auch nicht die Opferschutzverbände, wie zum Beispiel den Weißen Ring, die auch speziell ausgebildete Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzte haben, unerwähnt lassen. Dass diese Beratungsstellen in ihrer Unabhängigkeit ja wohl nicht infrage stehen und auch im Hinblick auf die Strafwürdigkeit solcher Verbrechen gute Ansprechpartner sind, werden auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, wohl nicht verneinen.
Ich möchte gerade daher heute all diesen Menschen unseren persönlichen Dank aussprechen, die sich mit dieser schwierigen Materie beschäftigen, und ich glaube, das kann ich hier für das ganze Haus tun. Herzlichen Dank!
Und da ich glaube, dass zu dem Thema genug gesagt wurde - das liegt allen auf dem Magen und ist wirklich nicht einfach -, möchte ich meine Rede schließen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Zimmer, zu der Thematik ist wirklich langsam genug gesagt worden. Es wiederholt sich vieles. Ich glaube, wir sind alle auf der gleichen Wellenlänge, wenn es darum geht, den Kindesmissbrauch so gut es nur irgendwie geht zu bekämpfen. Jede Verbesserung, die in der Gesetzeslage angestrebt wird, verdient Unterstützung. Wir unterstützen deshalb auch den Antrag der Koalition. Den Antrag der LINKEN können wir nur insoweit unterstützen, als er die Stärkung der Justiz im Allgemeinen und auch in dieser Thematik enthält. Was darüber hinausgeht es ist der UKS-Missbrauchsverdachtsskandal angesprochen, dem wird ja auch nachgegangen - und was eine neue Stelle betrifft, demgegenüber sind wir skeptisch.
Ich möchte hier noch einmal eine andere Sache in Erinnerung rufen. Gerade weil man bei diesem Thema sehr einmütig ist und weil da manchmal Unaussprechliches passiert, gibt es auch eine gewisse Gefahr, übers Ziel hinauszuschießen. Es kann auch einmal vorkommen, dass gewisse Dinge, die in Familien oder wo auch immer passieren, überinterpretiert oder missinterpretiert werden. Es gab vor etwa zehn Jahren einmal einen Fall, in dem selbsternannte Kinderschützer in dieser Weise übers Ziel hinausgeschossen sind. Am Ende war eine komplette Familie zerstört, obwohl überhaupt nichts passiert war. Diese Gefahr muss meiner Meinung nach bei dieser Thematik auch beachtet werden. Insgesamt ist alles gesagt. Wir werden den Antrag der Koalition unterstützen, zum Antrag der LINKEN werden wir uns enthalten. - Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich muss zwei Anmerkungen machen. Herr Kollege Lander, wenn man darüber nachdenkt, dass Kinder als Zeugen natürlich besonders zu schützen sind, dann sollte man sich auch Gedanken machen. Es gibt das Mainzer Modell - das wird unter Juristen diskutiert -, das ge
rade dazu beiträgt, dass eine Zeugenvernehmung von Kindern in einem geschützten Raum erfolgen kann, damit sie nicht mit den Tätern konfrontiert werden. Ich glaube, man muss in dem Zuge auch mit ansprechen, dass es das durchaus gibt. Das kann man im Interesse der Kinder auch machen.
Ich habe mich hier aber auch noch in meiner Funktion als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu Wort gemeldet. Herr Lander, ich frage mich, warum Sie überhaupt noch mitarbeiten. Sie stehen hier, Sie stellen alles fest, Sie nehmen alles als bewiesen an, Sie denken überhaupt nicht über eine Unschuldsvermutung nach. Wir arbeiten nach StPO. Wir kennen eine Unschuldsvermutung, auch im Strafprozess. Das stellen Sie alles infrage. Sie haben alle Erkenntnisse parat. Für Sie ist alles erledigt. Ich frage mich an der Stelle, ob Sie wirklich an einer konstruktiven Aufklärung im Untersuchungsausschuss interessiert sind. Das stelle ich für mich derzeit ganz groß infrage. Ich glaube, Sie sollten sich das noch einmal überlegen und in sich gehen, denn nur so können wir wirklich gemeinsam arbeiten. Wir - die Koalitionsfraktionen und Ihre Fraktion - haben uns gemeinsam den Untersuchungsauftrag gegeben.
Ich denke, wir sollten auch gemeinsam an dieser gründlichen und auch objektiven Untersuchung interessiert sein und keine Feststellungen im Vorfeld machen. Ich bin da manchmal erschüttert.
Sie wissen letztendlich auch, wie oft ich in den Sitzungen predige, dass wir eine ganz besondere Verantwortung haben, wenn es darum geht, was wir aus dem Ausschuss heraus sagen und wie wir bewerten. Es gibt die Unschuldsvermutung. Der von Ihnen genannte S. ist verstorben. Das sind alles Sachen, die wir wahrnehmen müssen. Es gibt Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen und Lebenden. Da ist eine ganz besondere Sorgfaltspflicht notwendig. Deshalb bitte ich Sie wirklich, damit objektiv umzugehen. Treffen Sie keine unnötigen oder vorweggenommenen Entscheidungen beziehungsweise - für Sie - Schlussfolgerungen. Denken Sie daran, dass eine Unschuldsvermutung gilt. Wir wollen gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen im Interesse gerade derer, die durch diese Geschehnisse ganz besonders betroffen und verletzt wurden. - Vielen Dank!
Als weiteren Redner rufe ich nochmals für die LINKE-Landtagsfraktion den Abgeordneten Dennis Lander auf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zuerst drei Anmerkungen zum Kollegen Zimmer. Ich glaube, Sie haben Ihren Antrag nicht gelesen. Es wird da gesagt, dass das Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft werden soll, also die Strafe von einem halben Jahr auf ein Jahr hochgesetzt werden soll.
Nein, der Kollege Zimmer meinte eben, es wird von einem halben Jahr auf zwei Jahre hochgestuft, aber das steht ja gar nicht in dem Antrag.
Zum Zweiten. Das Ministerium der Justiz hat die Aussage, welche ich Ihnen eben als Zitat vorgelesen habe, erst im Dezember von sich gegeben. Sie ist somit eigentlich topaktuell. Sie haben das ja so dargestellt, als ob es auf dem Zeitstrahl ewig weit zurückliegen würde.
Drittens. In meinen fünf Jahren, in denen ich in der Rechtsmedizin gearbeitet habe, habe ich einige Fälle von Missbrauch mitbekommen. Wissen Sie, die meisten Fälle von Missbrauch passieren im häuslichen Umfeld und nicht durch irgendeinen fremden Mann. Ich bin dankbar dafür, dass es beispielsweise Opferambulanzen gibt, weil nicht alle Opfer direkt bereit sind, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.
Vielleicht noch etwas zur Kollegin Heib. Sie wollen doch nicht behaupten, dass die bisherige Gangart des Untersuchungsausschusses zufriedenstellend sein kann, weder für uns noch für die Opfer. Das muss man hier ganz klar feststellen.
(Abg. Heib (CDU) : Wir sind doch erst am Anfang. - Abg. Scharf (CDU): Wir sind am Anfang! Dann können wir ihn einstellen. Wenn wir jetzt schon die Erkenntnisse haben, dann hören wir auf. Abg. Heib (CDU): Da machen wir nichts mehr. Weitere Zurufe. - Unruhe.)
Man muss eines ganz klar sagen. Bedenken Sie, wie weit wir bisher gekommen sind, wie lange es gedauert hat, bis die Akten da waren und was wir jetzt wieder für Zeugen haben. Wir wollten eigentlich die
Das muss man doch alles sagen. Das ist für die Angehörigen absolut nicht zufriedenstellend. Wir müssen das denen auch erklären. Ich denke, dass es so, wie es bisher gelaufen ist, nicht weitergehen kann und wir hier jetzt langsam daran arbeiten müssen, dass die Aufklärung auch endlich erfolgt.
Herr Kollege Lander, hier müssen einmal zwei Punkte klargestellt werden, die Sie eben gesagt haben und die ich schon ungeheuerlich finde. Der erste Punkt ist, dass Sie in Ihrer Rede quasi schon suggeriert haben, dass es hier wirklich um Kindesmissbrauch ging. Wir müssen natürlich annehmen, dass das eine Möglichkeit ist, aber wir können doch nicht einfach die Unschuldsvermutung, die in unserem Staat wirklich maßgeblich ist, völlig außen vor lassen, auch in einem Untersuchungsausschuss. Das muss doch die Maßgabe sein, an der wir uns hier orientieren. Das ist das Erste, was ich an der Stelle wirklich noch einmal klarstellen möchte.
Zweitens - und das ist mir genauso wichtig - haben Sie hier gesagt, dass Parteifreunde Parteifreunde schützen würden. Das heißt, Sie unterstellen hier ich denke, der SPD genau wie der CDU -, dass hier Menschen geschützt werden, von denen wir wissen, dass sie Kindesmissbrauch vorgenommen haben. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Auch wir sind völlig unzufrieden, dass es so lange dauert, die Akten zu analysieren. Wir sind wirklich unzufrieden damit, dass es nicht schneller geht, aber ich weiß genau, dass jeder von meinen Kollegen hier wirklich mit ganzer Inbrunst dabei ist, dass es für alle wirklich keine Arbeit ist, die ihnen Spaß macht, weil es einfach auch schmerzt, diese Sachen zu lesen, aber sie sind alle daran interessiert, Aufklärung zu betreiben, und es soll kein Parteifreund irgendwie geschützt werden! Das weise ich hier wirklich von uns. Es kann nicht sein, dass das so hier stehen bleibt.