Protokoll der Sitzung vom 15.01.2020

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Dennis Lander.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass wir die Menschen über etwaige Genussmittel aufklären müssen. Wir müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, selbstbestimmt entscheiden zu können, was sie konsumieren wollen und was sie nicht konsumieren wollen. Das gilt natürlich auch für Alkohol und Tabak, die hier wahrscheinlich bewusst nicht im Antrag erwähnt sind. Und es stimmt ja auch, dass Shishas und E-Zigaretten momentan im Trend sind, während der Konsum beispielsweise von tabakhaltigen Produkten wie et

wa Zigaretten zurückgeht, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Der Rückgang bei Zigaretten ist vor allen Dingen auf die gute Präventionsarbeit und die Aufklärungsarbeit zurückzuführen. Wahr ist aber auch, dass der Genuss von Shishas ebenso Teil unserer Kultur ist wie beispielsweise der Genuss von Alkohol. Auch heute gilt ja für das Betreten einer Shisha-Bar bereits eine Altersgrenze von 18 Jahren, aber beim Lesen des Antrags der AfD entsteht der falsche Eindruck, dass sich auch Jugendliche in solchen Shisha-Bars aufhalten könnten. Bereits heute gibt es ja öffentliche Debatten zu den Gefahren von Shishas und E-Zigaretten, ebenso wie entsprechende Aufklärungskampagnen. So widmet sich die Initiative „rauchfrei“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung immer wieder diesem Thema, ebenso wie diverse Medien, die darüber berichten und auch aufklären. Wir halten gesundheitliche Aufklärung in der Drogenpolitik für absolut unabdingbar.

Im Übrigen sind Wasserpfeifen in Europa ja schon viel länger bekannt, als der AfD-Antrag das hier vermuten lässt. Nachdem Napoleon von 1798 bis 1801 die Ägyptenexpedition durchgeführt hatte, gab es in Europa eine regelrechte Orienthysterie. Alles, was aus dem Orient kam, galt als schick und modern, so natürlich auch die Shishas. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Shishas immer mehr eine Alternative zum Zigarettenrauchen. Rund 100 Jahre bevor die Shisha nach Europa kam, kam ein ganz anderes Genussmittel aus dem Orient nach Europa, nämlich der Kaffee. Als die Türken 1683 die Belagerung von Wien abgebrochen hatten, ließen sie 500 Säcke Kaffee zurück. Das legte damals den Grundstein für die heute noch bekannte Wiener Kaffeehauskultur. Und vielleicht weiß der ein oder andere von Ihnen ja, dass anfangs auch dem Kaffee äußerstes Misstrauen entgegengebracht wurde. Da kann man eigentlich nur sagen, dass wir - alles in allem - zum jetzigen Zeitpunkt zumindest eine eigene Kampagne der Landesregierung für überflüssig halten. Deshalb lehnen wir den Antrag auch ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion die Kollegin Heike Becker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf feststellen, dass die AfD mit dem vorlie

(Abg. Mildau (CDU) )

genden Antrag erstmals einen Beitrag zur Gesundheitspolitik des Landes leisten will. Sie möchte mit einer Aufklärungskampagne über die Gefahren von Shisha-Rauchen und E-Zigaretten informieren. In ihrer Begründung führt sie - wie auch schon mehrfach von meinen Vorrednern erwähnt - die Ausführungen des Präsidenten der Saarländischen Ärztekammer auf, auf die sie sich bezieht.

Meine Recherche ergab - wie auch schon erwähnt -, dass der Präsident, Herr Mischo, in einem Artikel in der Lokalpresse auf die Gefahren des Gebrauchs einer Shisha-Pfeife verwiesen hat. Als Giftstoffe, die auch schon genannt wurden, möchte ich hier auch noch einmal Nikotin, Teer, Kohlenmonoxid et cetera erwähnen.

Wenn man im Internet recherchiert, kann man feststellen, dass es viele Gruppierungen und Institutionen gibt, die sich mit diesem Thema befassen und entsprechend auch bereits Handreichungen und Aufklärungsmaterialien zur Verfügung gestellt haben. Weiterhin ergab meine Recherche, dass der Medizinreport im Ärzteblatt, welcher sich auf die Untersuchungen einer amerikanischen Universität sowie auf die Ausführungen des Deutschen Krebsforschungszentrums bezieht, ebenfalls auf die Nikotinmenge abstellt, die während einer Shisha-Session aufgenommen wird.

Kollege Mildau hat soeben in seinen Ausführungen erwähnt, dass auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Zusammenhang mit den Risiken, die von E-Zigaretten und Wasserpfeifen ausgehen, auf den Nikotingehalt abstellt. Wenn man die Arbeit der Bundeszentrale verfolgt, so kann man feststellen, dass sie auch schon präventiv tätig ist. Sie hat bereits Aufklärungskampagnen und Informationsbroschüren, welche sich dieser Thematik annehmen, aufgelegt und sogar eine kostenlose Hotline eingerichtet.

Man stellt allerdings auch fest, dass das Thema in Teilen auch kontrovers diskutiert wird. So kam beispielsweise das Londoner Krebsforschungszentrum in einer Langzeitstudie zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten weniger schädlich seien als herkömmliche Zigaretten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir im Zusammenhang mit dem Konsum von E-Zigaretten beziehungsweise Wasserpfeifen und den daraus resultierenden möglichen Gesundheitsrisiken von Langzeitstudien sprechen, handelt es sich um erfasste Studienzeiträume von zwei bis drei Jahren. Im medizinischen Bereich sind Langzeitstudien allerdings durchaus auf zwei bis drei Jahrzehnte ausgelegt. Nach einem solch langen Zeitraum spricht man von

verlässlichen Ergebnissen. Es geht hier - um das einmal klarzustellen - keinesfalls darum, das Gesundheitsrisiko in irgendeiner Art herunterzuspielen. Denn auch hier gilt: Wehret den Anfängen.

Wir sind uns auch in vollem Maße bewusst, dass es gesundheitliche Risiken geben kann - ja, gibt. Hier muss gehandelt werden. Ich kann nur hinzufügen, dass wir bereits jetzt gut aufgestellt sind. Prävention ist gut und wichtig, Kontrolle und Unterstützung allerdings auch.

Ja, ich sehe es auch als unsere Aufgabe, uns für den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz und den Schutz der Beschäftigten, die in Shisha-Cafés und sonstigen Einrichtungen tätig sind, einzusetzen. Doch an dieser Stelle, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sei auch einmal angemerkt, dass sich die SPD-Fraktion und ihr Koalitionspartner der Regierungsverantwortung bewusst sind und dieser auch gerecht werden. Wie schon bei vielen anderen wichtigen Themen hat man auch hier bewiesen, dass man Hand in Hand arbeitet, wenn es um das Wohl der Saarländerinnen und Saarländer geht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dies spiegelt sich in der Tatsache wieder, dass neben den vielseitigen präventiven Maßnahmen, die auch schon bereits von anderen anerkannten Stellen durchgeführt werden, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Rundschreiben auf den Weg gebracht hat, welches das Problemfeld der ShishaBars vollumfänglich behandelt. Dieses Rundschreiben wurde bereits im September des vergangenen Jahres als Handlungshilfe an die Gewerbeämter und die Ortspolizeibehörden der saarländischen Kommunen übersandt. Darin werden unterschiedliche Rechtsgebiete wie beispielsweise das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz, sonstige Gesundheits- und Hygienevorschriften, aber auch das Jugendschutzgesetz behandelt. Darüber hinaus werden auch glücksspielrechtliche Vorschriften, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und strafrechtliche Vorschriften thematisiert.

Doch betrachtet man die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes näher, so bleibt festzuhalten, dass es sich beim Rauchen von Wasserpfeifen auch um Rauchen im Sinne dieses Gesetzes handelt. Dies wurde durch einen Beschluss des OVG Lüneburg am 17. Oktober 2018 auch klargestellt. Daraus folgt, dass das Angebot und die Verabreichung von Shishas in geschlossenen gewerblichen Räumen nur zulässig sind, wenn keinerlei Tabakprodukte in

(Abg. Becker (SPD) )

den Shishas verwendet werden und keinerlei gastronomische Leistungen erbracht werden. Viele der zuvor in den einzelnen Studien angeführten Fälle, die auf den Konsum von nikotinhaltigen Tabakstoffen abzielen, sind per Gesetz im Saarland schon geregelt.

Auch jetzt kann man schon auf kommunaler Ebene feststellen, dass diverse Maßnahmen zur Sicherheitsverstärkung in Shisha-Bars vorangebracht werden. So wurde schon erwähnt, dass die Stadt Homburg allen voran eine Verfügung erlassen hat, die den Betreibern der Shisha-Cafés deutliche Auflagen macht. Das wird gemacht, um zu vermeiden, dass Kohlenmonoxidwerte die Grenzen übersteigen. Alle Kommunen haben im Saarland gegenwärtig die Chance, diesem Vorbild zu folgen, ihrer in der Verfassung garantierten Selbstverwaltung nachzukommen und solche Vorschriften auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte noch ergänzend anmerken, dass unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und ihr Team auch weiterhin die Arbeit der Kommunen unterstützen werden und sich weiterhin für die Sensibilisierung bei den kommunalen Gewerbe- und Ordnungsämtern stark machen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell gibt es im Saarland über 100 Shisha-Bars. Meine Vorredner haben es bereits erwähnt: Eine Stadt ohne eine Shisha-Bar scheint mit diesen Zahlen nur schwer vorstellbar. Es scheint, als hätten sich Shisha-Bars zu einem festen Bestandteil der saarländischen Ausgehkultur konstituiert. Dieses Phänomen ist unbeschränkt und existiert eindeutig in allen Kulturkreisen. Deshalb stellt sich auch mir hier die Frage, welches Ziel die AfD mit ihrem Antrag verfolgt.

Die Formulierung der Begründung lautet: Seit einigen Jahren hat sich insbesondere durch die Einwanderung aus islamisch-orientalischen Ländern das Bild der Gastronomie und des entsprechenden Angebots auch im Saarland verändert. - Das könnte vermuten lassen, dass neben dem Schutz der Gesundheit auch eine andere Intention oder Ideologie verfolgt wird. Denn eigentlich positioniert sich die AfD bekannterweise zumindest in den meisten Fällen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, beziehungsweise gegen alle Maßnahmen, die weitere Verschärfungen nach sich ziehen. Sie sagte, es gehe ihr um den Schutz von existenziellen Interessen der Gastronomie. Diese existenziellen Interessen scheinen bei der Betrachtung von Shisha-Cafés wohl ausgelagert. Im Bundestag geht die AfD sogar noch einen Schritt weiter. Den Antrag der SPD, das

Rauchen im Auto zu verbieten, sieht sie als autoritär an und als etwas, das nicht eigens gesetzlich reglementiert werden muss.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage noch einmal, dass wir uns in vollem Maße über die möglichen gesundheitlichen Risiken bewusst sind. Wir sind jedoch mit unserem Nichtraucherschutzgesetz bereits gut aufgestellt. Die zuständigen Ministerien und Kommunen sind ebenfalls schon tätig. Wie schon erwähnt, gibt es anerkannte Institutionen, die präventiv tätig sind. Wegen der zuvor genannten Gründe wird auch die SPD diesem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Danke, Frau Kollegin Becker. - Das Wort hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Herren der AfD, ich bin gern bereit über alles zu reden, aber ich weiß nicht, über was ich heute mit Ihnen reden soll. Eine Aufklärungskampagne über die Gefahren? - Aufklärung betreiben die Bildungsministerin und ich schon seit jeher, zumindest seit ich dabei bin. Die Bildungsministerin tat dies auch in anderen Funktionen. Wir haben die Gefahren in den Grundschulen bis in die Universitäten aufgezeigt. Sogar auf den Packungen stehen die Gefahren.

Wenn ich heute über Ihren Antrag diskutiere, müsste ich praktisch das ad acta legen, was wir schon gemacht haben. Wir sind nämlich gerade dabei, das Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren. Das beinhaltet auch die Aufklärung. Wir sind dabei, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, zu dem zeitnah eine interne und externe Anhörung durchgeführt wird. Das ist mehr als Aufklärung, das ist nämlich schon Arbeit, die im Hintergrund erledigt wird.

Rauchen - egal in welcher Form - ist gefährlich. Das brauchen wir uns nicht schön- oder schlechtzureden. Das haben alle Redner, die vor mir gesprochen haben, auch gesagt. Deswegen steht auch oft auf den Packungen: „Rauchen ist tödlich“. In den Grundschulen und auch in den weiterführenden Schulen sind die Pädagogen dazu bereit, die Kinder vor Drogen und anderen Dingen zu schützen.

Das Zitat aus Ihrem Antrag, das die Frau Kollegin Becker eben vorgetragen hat, dass seit einigen Jah

(Abg. Becker (SPD) )

ren Leute aus islamisch-orientalischen Ländern hierher einwandern, ist ein Thema, zu dem ich mich hier nicht äußern werde, weil es mir nicht fremdenfreundlich genug ist. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Ich rede über Gesundheit. Aus dem Grund seien Sie versichert, dass diese Landesregierung an der Aufklärung und Gesetzgebung arbeitet. Wir sehen die Gefahren und wir sehen, dass wir ihnen auf eine vernünftige und tragfähige Art und Weise in der Zukunft begegnen müssen. Die Gefahren dürfen nicht als Drohung verstanden werden, die jungen Leute müssen mitgenommen werden.

Wir haben das Jugendschutzgesetz - wie Frau Becker eben angesprochen hat. In § 10 sind Regelungen vorgesehen, um Kinder und Jugendliche von nikotinhaltigen Erzeugnissen, deren Behältnissen und nikotinfreien Erzeugnissen zu warnen und zu schützen. Wir können aber nicht überall sein, um immer wieder das Gleiche zu wiederholen. Aus dem Grund glaube ich, dass wir mit dem Gesetzentwurf, an dem wir gerade arbeiten, den Dingen in die Augen sehen. Das ist dringend notwendig.

Mir werden selbstverständlich auch die in den saarländischen Shisha-Bars gemachten Erfahrungen zugetragen. Ich war selbst noch nicht dort, vielleicht sollte ich ja mal reingehen und mir das anschauen. Ich glaube aber, auch Sie gehen dort nicht rein, weil dort zu viele Menschen sind, die nicht hier im Saarland geboren sind. Davon gehe ich jetzt mal aus, und vielleicht müssten wir auch einmal darüber reden, woher Sie Ihr Wissen haben.

Wir werden auf der Basis der von uns gemachten Erfahrungen, aber auch auf Grundlage des uns Zugetragenen, und unter Beachtung wissenschaftlich fundierter Studien handeln, um einen noch besseren Gesundheitsschutz zu erreichen. Eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes wird, ich habe es eingangs angesprochen, in den kommenden Monaten bearbeitet und intern und extern angehört werden und dann hoffentlich noch vor den Sommerferien oder aber im Herbst hier vorgelegt werden. Wir werden also noch hinreichend Zeit haben, uns über dieses Thema ausführlich zu unterhalten.

Außerdem arbeiten wir an einer Neuordnung unserer Präventionsarbeit. Insoweit sehe ich überhaupt keinen Nachholbedarf, meine Herren von der AfD! Das Ministerium für Bildung und unser Haus haben in diesem Bereich überhaupt keinen Nachholbedarf. Nichtsdestotrotz arbeiten wir natürlich in der Landesregierung zusammen nach dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Wir sind dabei, die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern und den Landkreisen zu verhan

deln. Ich will nicht alles wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben. Aber auch hierbei werden, neben etlichen weiteren Themen, die Gefahren, die von dem ausgehen, wovon Sie sagen, dass es aus dem Orient kommt, zu behandeln sein.

Insoweit kein Wort zu Ihren fremdenfeindlichen Ressentiments, sondern lediglich zu den gesundheitlichen Aspekten. Wir sind dabei, wir klären auf und wir machen dazu eine Gesetzgebung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1139. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1139 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben alle übrigen Fraktionen sowie die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen nun zu den Punkten 12, 19 und 20 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Reaktivierung - Ausbau und Elektrifizierung der grenzüberschreitenden Bahnlinie von Saarbrücken über Dillingen, Niedaltdorf, Bouzonville, Thionville nach Luxemburg

(Drucksache 16/1149)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verkehrsentwicklungsplan vorlegen - Ausbau grenzüberschreitender Verkehre vorantreiben - Investitionen in Ausbau, Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken (Drucksache 16/1150)