Ich möchte das einmal an einem kleinen, konkreten Praxisbeispiel deutlich machen. Frau Peter aus Niedergailbach möchte heute um 14.15 Uhr am Saarbrücker Hauptbahnhof sein. Da sie aber gerade noch einen Arzttermin hat, kommt sie vor 13.30 Uhr zu Hause nicht los. Mit dem ÖPNV braucht sie Stand heute - mit zwei Umstiegen 1 Stunde und 14 Minuten und wäre erst um 14.45 Uhr am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Mit dem Auto hingegen braucht sie nur 36 Minuten, müsste allerdings noch einen Parkplatz finden und den auch bezahlen. Wir kennen alle das Spielchen. Nun kommt unser vorgeschlagenes Pilotprojekt ins Spiel. Mit dem über die App bestellten und bezahlten Kleinbus braucht sie 40 Minuten. Unterwegs - so hat das die Künstliche Intelligenz berechnet - kann der Kleinbus noch die weiteren Nutzer des Dienstes mitnehmen, zum einen Herrn Kaufmann aus Bübingen, der ebenfalls in Saarbrücken am Hauptbahnhof aussteigen muss, und Herrn Klein, der mit seinen beiden Enkeln mitfahren und in Güdingen aussteigen wird. Der Kleinbus wird um 14.10 Uhr am Saarbrücker Hauptbahnhof sein. Alle steigen aus und erreichen pünktlich ihre Termine. Man hat Zeit, Geld und CO2 gespart. Weil dieses Pilotprojekt aber keine Konkurrenz zum ÖPNV und zum Taxi darstellen soll, ist das ÖPNVUnternehmen Hauptanbieter des On-DemandDienstes. Und auch die Taxi-Unternehmer können sich bei ihren Leerfahrten im System zuschalten. Das heißt, sie können ihre freien Kapazitäten zur Verfügung stellen. Uns ist allen klar, dass Digitalisierung kein Allheilmittel zur Verbesserung der Mobilität in unserem Land ist, aber sie ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige Verkehrsstrategie in unserem Land.
Ich komme zum Schluss und möchte noch einmal auf eine meiner anfänglichen Bemerkungen zurückkommen. Künstliche Intelligenz ist keine ScienceFiction, sondern Realität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen heute anhand von
ein paar Handlungsempfehlungen aus den Bereichen Infrastruktur, E-Governement und digitalem Verkehr deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz und der Strukturwandel in Sachen Digitalisierung im Hier und Heute angekommen sind. Lassen Sie uns gemeinsam beherzt die Chancen angehen, die die Digitalisierung für gleichwertige Lebensverhältnisse, die Verbesserung der Wettbewerbsposition, das Wohl der Menschen in unserem Land und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes bietet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung ist kein Zukunftsprojekt, sondern mehr oder weniger schon Gegenwart. Es stellt sich nicht die Frage, ob es ein digitalisiertes Saarland gibt. Wenn es ein digitalisiertes Saarland gibt, gibt es ein Saarland, und wenn es kein digitalisiertes Saarland gibt, gibt es auch kein Saarland mehr. Insofern schließe ich mich den Ausführungen des Herrn Flackus an, möchte sie aber ergänzen. Es ist nicht die Frage, ob Digitalisierung kommt, sondern wie sie kommt, besser gesagt wie schnell. Ich glaube, das ist auch die wichtigste Frage. Wie schnell werden die Empfehlungen, die die Kommission bisher ausgesprochen hat, umgesetzt? Es sind 41 Empfehlungen. Meine Vorredner haben das alles schon ausführlich behandelt, aber einige von den 41 Empfehlungen möchte ich auch noch anführen, weil die Ansprechpartner hier sind, nämlich das Parlament selbst und die Regierung.
Die erste Empfehlung an das Parlament ist inhaltlich schon genannt worden. Ich lese sie jetzt einmal vor: „(…) aufgrund der vielseitigen und umfassenden Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung entsprechende Anpassungen bei der Aufstellung des Landeshaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung besonders zu berücksichtigen.“ - Da liegt des Pudels Kern. Wenn ich von Institutionen höre, frage ich immer, wie hoch das Budget ist. Wenn das 300 Euro sind, hake ich es ab. In diesem Fall wird sich bei der Haushaltsberatung zeigen, was uns diese Sache wert ist, wie hoch wir den Wert einschätzen.
Wir haben natürlich auch Empfehlungen an die Landesregierung, und zwar: „(…) bei der Umsetzung aller digitaler Angebote durch private Anbieter auf eine arbeitsrechtliche Absicherung des Personals durch Tarifverträge, Mitbestimmungsorgane und Personalvertretungen und soziale Standards zu achten.“ - Ich will jetzt auf philosophische Betrachtungen, die wichtig wären, verzichten. Aber das ist auch ein Punkt, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Wir müssen die Leute mitnehmen: „Die Kommission empfiehlt der Landesregierung eine Absicherung des Zugangs zu digitaler Infrastruktur für alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere eine staatliche Förderung der letzten Meter.“ - Das war ja immer so die Sache. Der Staat sorgt dafür, dass die Gemeinde versorgt ist, aber der etwas außerhalb wohnende Bürger kommt nicht ran oder muss sehr hohe Beträge bezahlen. Alle Bürgerinnen und Bürger im Saarland müssen Zugang zu einer ausreichenden Breitbandversorgung haben. Bürgerinnen und Bürgern ist der Zugang zu Informationen und die entsprechende leistungsfähige Infrastruktur durch private Anbieter abzusichern. Die Kommission empfiehlt der Landesregierung weiterhin, am Ziel einer flächendeckenden, guten, schnellen Internetversorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft festzuhalten und den Aufbau der saarlandweiten Glasfaservernetzung weiter voranzutreiben.
Der Bericht ist ein Zwischenbericht. Es ist ein Einvernehmen erzielt worden, diesen Bericht zu veröffentlichen. Ich schließe mich gerne den Vorrednern an: Es herrscht eine gute Arbeitsatmosphäre in dem Ausschuss, dazu tragen natürlich auch die Sachverständigen bei. Sie haben natürlich auch gesagt, dass man es hier und da noch etwas anders machen müsste, aber wir waren insgesamt der Ansicht, dass mal etwas raus muss. Es muss ein erster Bericht her, ein Zwischenbericht, der vielleicht auch unvollkommen sein mag. Er ist nicht ganz so unvollkommen, aber vollkommen ist er natürlich auch nicht. Wir haben entschieden, dass ein Zwischenbericht notwendig ist, damit man sieht, dass wir das Thema ernst nehmen, und damit man einige Punkte hat, die man schon abarbeiten kann.
Dazu gehört auch das Folgende: Die Kommission empfiehlt der Landesregierung, eine jährliche Übersicht über die Nutzung von Förderprogrammen und deren Inhalte, geplante und eingereichte Förderanträge sowie deren Bearbeitungsstand aufzustellen und dem Landtag in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. - Ich war diese Woche in Quierschied auf dem Marktplatz, wo ein Vorplatz erstellt wird. Dort steht ein großes Schild, das sagt, dass sich an der Finanzierung die Europäische Union, die
Bundesregierung und das Land beteiligen. Es gibt kaum noch Projekte, die nur einen Auftraggeber oder Sponsor haben. Ich habe schon vor 20 Jahren erlebt, dass wir im Regionalverband eigens jemanden eingestellt haben, der die Förderprogramme regelrecht studiert hat und dafür gesorgt hat, dass wir an die Programme herangekommen sind. Das ist natürlich hier auch nötig, da muss man dahinter bleiben.
Ich will hier nicht das ganze Paket weiterbearbeiten. Sie haben alles schon von anderen gehört. Ich möchte nur noch mal an Sie appellieren, dass wir uns als Parlament um diese Sache kümmern und gelegentlich von den Adressaten dieser Empfehlungen Rechenschaft verlangen sollten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles gesagt worden. Ich will nur noch schlagwortartig auf einige grundlegende Aspekte und Fragestellungen eingehen, die teilweise nicht vom Beratungsgegenstand der Enquetekommission gedeckt sind.
Die Beratung der komplexen Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Saarland in einer Enquetekommission ist fast schon ein Widerspruch in sich. Die Digitalisierung ist ein umfassender Transformationsprozess, der nicht etwa erst begonnen hat, sondern in dem wir uns bereits befinden. Er nimmt an Geschwindigkeit enorm zu und umfasst alle Lebensbereiche. Dagegen wirkt die Befassung mit diesem Transformationsprozess im Rahmen einer parlamentarischen Enquetekommission - ich will mal sagen - geradezu etwas behäbig. Wir gliedern Themenbereiche auf, erstellen einen Zeitplan, laden Sachverständige ein, hören diese an, diskutieren über Handlungsempfehlungen, bringen diese zu Papier, schreiben Zwischenberichte, geben diese dem Parlament zur Kenntnis und irgendwann im Laufe der Legislaturperiode - ich wage mal zu prophezeien, dass es eher am Ende passiert - verfassen wir einen kompletten Bericht, diskutieren ihn und schauen dann mal, ob die Landesregierung etwas davon umsetzen kann. Das heißt, wir haben es naturgemäß mit einer Kluft, einer Ungleichzeitigkeit zu tun, die sich, wenn überhaupt, nur schwer
überwinden lässt. Die Welt um uns bewegt sich im 21. Jahrhundert in einem nie gekannten Ausmaß, aber die parlamentarischen Regeln und Rituale sind noch immer die des letzten Jahrhunderts.
Deshalb komme ich erstens zu einer Schlussfolgerung aus der Arbeit der Enquetekommission: Politik muss schneller werden. - Herr Mildau hat es eben genannt: Wir wollen Musterland werden. - Die Realität sieht aber anders aus. Wir sind nicht das Estland der Bundesrepublik. Man hat zwar den Anspruch, das ist wunderbar, aber ich glaube, wir müssen ehrlich bleiben. Wir sind digitales Entwicklungsland. Wenn wir als Politik den Anspruch haben, den Transformationsprozess der Digitalisierung nicht nur nachvollziehen zu können, sondern aktiv gestalten und mitbestimmen zu wollen, dann müssen wir unsere Verfahren der politischen Willensbildung, der parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse gründlich überprüfen und erneuern. Das ist eine Aufgabe, der sich das Landtagspräsidium meines Erachtens dringend annehmen sollte. Ich glaube, die Beschäftigung mit dem Themenkomplex „Bürgernaher Landtag“ mit den ganzen Veranstaltungen, die stattfinden, ist zwar richtig, aber sie sind im Endeffekt auf dem Stand der Neunzigerjahre. Das Parlament hier auf die Höhe der Zeit zu bringen, ist nicht nur, aber auch eine technische Aufgabe. Die Wählerinnen und Wähler sind zu Recht outputorientiert. Sie wollen wissen, welche Weichenstellungen das Parlament vornimmt und was das für sie im täglichen Leben bedeutet. Digitalisierung berührt deshalb nichts weniger als die Frage nach der Legitimation unseres politischen Systems.
Zweitens. Digitalisierung ist kein Politikfeld wie Bildung, Soziales, Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Ich habe es gesagt: Sie durchdringt diese Bereiche, sie ist Ausdruck von Strukturwandel und gleichzeitig Treiber des weiteren Strukturwandels. Strukturwandel wird nicht mehr bewältigt, Strukturwandel ist permanent. Vor diesem Hintergrund fragen sich natürlich die Menschen: Was brauche ich in Zukunft an Bildung? Wie bilden sich unsere Kinder? Werden die sozialen Sicherungssysteme in Zukunft noch funktionieren? Was bedeuten Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für meinen Arbeitsplatz? Ist dieser sicher? Muss ich mich darauf einstellen, dass ich den Job öfter wechseln muss? Welche Weiterbildungsangebote brauche ich? Stehen diese überhaupt zur Verfügung? Bietet die Wirtschaft in der digitalen Zukunft genügend Arbeitsplätze an und zwar solche, die meinem Profil entsprechen? Können diese meinen erreichten Lebensstandard gewährleisten? - Auf all diese Fragen, die Unsicherheit und Ängste hervorrufen, erwarten die Menschen Antworten. Wir als
Politik müssen uns diesen Fragen in der demokratischen Auseinandersetzung stellen. Deshalb bin ich zu meiner zweiten Schlussfolgerung gelangt: Der Prozess der Gestaltung von Digitalisierung braucht Akzeptanz - Herr Flackus hat darauf hingewiesen.
Dies wird nur gelingen, wenn drei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens. Die Demokratie braucht festen Boden unter den Füßen. Zweitens. Wir brauchen heute schon sichere Arbeitsplätze. Drittens. Wir brauchen eine stabile Wirtschaft. Wir stellen fest, dass die Wirtschaft aus vielerlei Gründen einem Stresstest unterworfen ist, dass die Unwägbarkeiten zunehmen. Wenn wir auf die Gestaltbarkeit dieser Entwicklung setzen, dann brauchen die Menschen Sicherheit im Wandel.
Drittens. Politik muss schneller werden. Politik steht aber auch vor der Herausforderung, die infrastrukturellen Voraussetzungen für die gerechte Teilhabe aller am Prozess der Digitalisierung zu schaffen. Im Zwischenbericht haben wir deshalb auf der Notwendigkeit bestanden, dass der Staat den Zugang zur digitalen Infrastruktur für alle gewährleisten muss. Was aber nutzt die Möglichkeit des Einsatzes von künstlicher Intelligenz etwa bei Knieoperationen, wenn das Gesundheitswesen nicht funktioniert und die Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen nur mühsam aufrechterhalten werden kann? Was hilft es uns, wenn unsere wunderbaren von der Künstlichen Intelligenz autonom gesteuerten Fahrzeuge über Schlaglochpisten brettern müssen? Das heißt, eine sinnvoll zu nutzende digitale Infrastruktur ist ohne eine Modernisierung der herkömmlichen Infrastruktur kaum denkbar. Das ist eine Herkulesaufgabe, die Geld kostet. Auf diese Herausforderungen gibt die Schuldenbremse keine adäquaten Antworten. Deshalb: Will man das Saarland zum Estland der Bundesrepublik machen und morgen die Digitalisierungsrendite einfahren, muss man heute in eine leistungsfähige Infrastruktur investieren.
Viertens. Es liegt an uns, ob wir die Chancen oder die Risiken überwiegen lassen und wie wir die Künstliche Intelligenz gestalten. Ich habe das Beispiel „Autonomes Fahren“ erwähnt: Immer, wenn ich mich bei Freunden oder Bekannten umhöre - und auch mir selbst geht es so -, wie sie das einschätzen, schwingt in den Antworten eine gehörige Portion Skepsis mit. Denn es ist unklar, wer in diesem Fall autonom agiert: das Fahrzeug, also die Maschine, oder der Insasse, also der Mensch. Das Ziel einer jeden Digitalisierungsstrategie sollte es daher sein, auch im digitalen Zeitalter die Selbstbestim
mung des Einzelnen zu stärken, auch in der Interaktion Mensch-Maschine. Wenn daher aus technologischem Fortschritt sozialer und gesellschaftlicher Fortschritt erwachsen soll, muss der Mensch im Mittelpunkt stehen, müssen wir die digitale Souveränität der Menschen ins Zentrum der Entwicklung stellen.
Fünftens. Der Wandel der Digitalisierung oder auch der Künstlichen Intelligenz ist eine datenbasierte und datengetriebene Entwicklung. In China dient Künstliche Intelligenz dazu, einen perfekten Überwachungsstaat zu installieren, in den USA steht die ökonomische Verwertungslogik der großen Player Jochen Flackus hat sie genannt - im Vordergrund. Wir hatten dazu in der Enquetekommission ein kurzes, aber interessantes Intermezzo: An welchem Modell sollen wir uns in Deutschland beziehungsweise in Europa orientieren, wenn wir Erfolg haben wollen? - Ich meine, an keinem dieser beiden Modelle.
Wir arbeiten in der EU an einem einheitlichen Wissenschafts- und Forschungsraum. Davon konnten wir, jedenfalls der Arbeitskreis Wissenschaft der SPD, uns in Brüssel überzeugen, als wir dort mit Experten einschlägige Aspekte diskutiert haben. Dieser einheitliche Wissenschafts- und Forschungsraum ist gekennzeichnet von einer Vielgestaltigkeit der Forschungsschwerpunkte und -methoden auch bei der Künstlichen Intelligenz. Wenn wir uns schon an einem Modell orientieren wollen, dann doch vielleicht eher an der Tradition der europäischen Aufklärung, der Selbstbestimmung, der Souveränität des Einzelnen. Im Sinne der Gemeinwohlorientierung setzt das aber eine Vernetzung, den Diskurs, den Austausch über Forschungsschwerpunkte, -erkenntnisse und deren Umsetzung voraus. Deshalb ist, meine Damen und Herren, die fünfte Schlussfolgerung für mich auch im Bereich der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz, dass wir mehr Europa wagen müssen.
Sechstens. „Vernetzung“ ist ein gutes Stichwort für die Situation im Saarland, dem Land, in dem „jeder einen kennt“, und wenn das einmal nicht der Fall ist, „kennt man jemanden, der einen kennt“. Wir haben in unserer Forschungslandschaft bemerkenswert gut aufgestellte Leuchttürme: Das DFKI ist genannt worden, das CISPA befindet sich im Aufbau zum Helmholtz Zentrum. Auch diese Einrichtungen brauchen Vernetzung.
Wir dürfen uns aber nicht nur auf die Leuchttürme beschränken. Wenn wir das Saarland wirklich zum Estland der Bundesrepublik entwickeln wollen, brauchen wir vor allem eine Vernetzung der Player hier
im Land, und zwar eine Vernetzung untereinander, aber auch eine Vernetzung mit den Unternehmen im Land, und nicht nur mit den großen Unternehmen, sondern auch mit den kleinen und den mittleren Unternehmen. Denn die kleineren und mittleren Unternehmen verfügen nicht, wie etwa ZF, über eine ausgeprägte Forschungs- und Entwicklungsabteilung, um Effizienzgewinne aus der Digitalisierung zu erzielen. Sie brauchen vielmehr Unterstützung, sie brauchen Beratungsdienstleistungen, um an dieser Wertschöpfung teilhaben zu können und neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Es geht darum - ich zitiere einen der externen Sachverständigen, die bei uns zu Gast waren, Max Neufeind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales -, eine Landkarte zu entwickeln. „Eine Landkarte, die verdeutlicht, wo wir heute stehen, wohin wir uns entwickeln wollen, was gegenwärtig passiert, was die Risiken und was die Herausforderungen sind. Eine integrierte Landkarte, die (…) die unterschiedlichen Trends, Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten skizziert.“
Ich meine, es liegen riesige Gestaltungspotenziale vor uns. Wir müssen das nun für unser Bundesland so konkret wie möglich ausbuchstabieren. Das wäre, so meine ich, eine tolle Aufgabe für einen Digitalisierungsrat.
Siebtens. Die Entwicklung ist datenbasiert und datengetrieben, ich habe es bereits erwähnt. Wir alle geben unsere Daten meistens für „lau“, die Daten, auf die sich dann die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz stützen. Daraus ergeben sich auch Machtfragen. Der Staat, die öffentliche Hand, erbringt für seine Bürgerinnen und Bürger vielfältige Dienstleistungen, bei denen es die Bürgerinnen und Bürger vor gar nicht allzu langer Zeit noch völlig normal fanden, mit dem Pkw oder dem ÖPNV zum Amt zu fahren, dann zwei Wochen zu warten, wieder zum Amt zu fahren und etwas abzuholen. Die Ansprüche ändern sich aber massiv.
Es geht nun auch darum, dass der Staat fähig sein muss, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Andernfalls haben wir ein Problem: „Wenn andere Akteure im Bereich Identität, Währung, Daten sehr viel userfreundlicher sind als das staatliche Angebot, erodiert ein Stück weit die staatliche Souveränität.“ So Max Neufeind in der Enquetekommission.
Machtfragen berühren natürlich auch Verteilungsfragen, die Datenökonomie. Für die routinemäßige Durchführung etwa von Knieoperationen durch Roboter ist eine Unmenge von Daten erforderlich, die zuallererst von uns allen, von den Patientinnen und Patienten, geliefert werden. Da ergeben sich neben
Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung weitere Aspekte, die der Klärung bedürfen: Von wem kommen die Daten? Wer stellt sie zu welchen Konditionen zur Verfügung? Wem werden Daten zur Verfügung gestellt? Wem kommt am Ende die durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz erzielte Wertschöpfung überhaupt zugute?
Wenn wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft beibehalten und - das ist, so meine ich, auch notwendig - stärken wollen, müssen wir vor diesem Hintergrund auch die Frage der Gemeinwohlorientierung thematisieren und damit auch Fragen nach der Bepreisung von Daten und nach Wertschöpfungsabgaben stellen und beantworten.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Machtfragen, die es zu erörtern gilt. Das Verhältnis Staat-Bürger habe ich angerissen. Dazu gehört aber auch die Mitbestimmung in den Betrieben, die Zukunft der sozialen Absicherung und vieles andere mehr. Am Ende steht die Frage: Sind wir Treiber oder Getriebene der Entwicklung? Wenn die Vorteile dieser Transformation möglichst allen zugutekommen sollen, müssen wir die Entwicklung gestalten wollen, das heißt, die Bereitschaft dazu zeigen, wir müssen die Entwicklung gestalten können, also die Fähigkeiten dazu besitzen - und wir müssen das dann auch machen, das anpacken! In diesem Sinne freue ich mich auf den weiteren Diskurs in der Enquetekommission, auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen und auf spannende Beiträge der Experten und der Sachverständigen. - Vielen Dank.
Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Drucksache 16/1240)
derung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften vom 19. Juni 2019, veröffentlicht im Amtsblatt Seite 639, wurden bundes- und europarechtliche Vorgaben umgesetzt und Rechtsvorschriften harmonisiert.