Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Heike Becker für die SPD‑Landtagsfraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen: Ich bin weder links noch grün, aber ich bin bekennende Motorradfahrerin. Viele wissen es, es ist kein Geheimnis: Fahrzeuge sind eigentlich schon von Kindesbeinen an eine ganz große Faszination für mich. Ob Vehikel mit zwei Rädern, vier Rädern oder mehr - vom Mofa bis zum 40Tonner ist mir im Bereich Fahrzeuge nichts fremd. Meine Fahrpraxis mit all diesen Fahrzeugen ermöglicht es mir zu sagen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit all ihren möglichen Folgen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden kann. Diese Erfahrungen haben mich sensibilisiert, im Hin
blick auf meine eigene Fahrweise, aber auch die der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Daher ist es naheliegend, dass ich mich vielleicht etwas mehr als die beziehungsweise der eine oder andere von Ihnen mit solchen Themen befasse, wie sie von der AfD in dem Antrag aufgegriffen werden.
Beleuchten wir diesen Antrag mal etwas näher. Was gibt es dort festzustellen? - Ich stelle drei Fakten fest: Erstens. Es ist ein Antrag, der diesem Hohen Hause würdig ist. Er enthält neben dem Antragsgegenstand ausnahmsweise auch mal eine ausführliche Begründung. Zweitens. Aus meiner Sicht werden in diesem Antrag zwei grundlegende Themen reingepackt, die komplett unterschiedlich zu betrachten und zu bewerten sind. Drittens. Die AfD fordert, man solle verhindern, dass es zu einem „im Moment geplanten“ Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und Feiertagen kommt. Diesen konkreten Plan gibt es überhaupt nicht.
Es ist unbestritten, dass das Thema von Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Motorräder tatsächlich ein großer Bestandteil der aktuellen öffentlichen Debatte ist. Wie Herr Müller schon angeführt hat, demonstrierten erst kürzlich, ich glaube, 1.500 Bikerinnen und Biker - und nicht nur 1.000 - vor dem Landtag.
Was geht dieser Diskussion voraus? - Voraus geht eine Entschließung des Bundesrates vom 15. Mai dieses Jahres zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm. Der entsprechenden Drucksache 125/20 ist zu entnehmen, dass der Bundesrat zu diesem Thema verschiedene Prüfbitten auf den Weg gebracht und an die Bundesregierung herangetragen hat. Hier sprechen wir nicht von einer Prüfbitte, wir sprechen von insgesamt zehn Prüfbitten. Davon bezieht sich - wohl gemerkt - nur eine auf ein eventuelles Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und Feiertagen. Wenn man sich diese Prüfbitte einmal anschaut, kann man unter Ziffer 7 wörtlich nachlesen, was der Bundesrat formuliert hat: „Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonnund Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich betone ganz ausdrücklich: für besondere Konfliktfälle! Hier ist nicht die Rede von einer pauschalen Forderung nach Verkehrsverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen.
Darüber hinaus kann man der Formulierung dieser Ziffer 7 doch entnehmen, dass eher eine Rechtsnorm angestrebt wird, die auf der Rechtsfolgenseite mehrere Entscheidungen zulassen würde. Dies bedeutet, dass es dem Rechtsanwender ermöglicht wäre, Ermessen auszuüben. Auch das ist für mich ein Indiz dafür, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kein pauschales Anliegen betreffend Verkehrs- bezie
Es sind in dieser Angelegenheit, wie schon erwähnt, viele Prüfpunkte möglich. Diese Prüfpunkte beziehen sich nicht nur auf Verbote, sondern auch auf Rechtssicherheit, die für unsere Landespolizeibehörden geschaffen werden soll. Sie beziehen sich auch auf Prävention, auf präventive Maßnahmen, um Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Und sie beziehen sich auf das Implementieren neuer Technologien, im Sinne des technischen Fortschritts, aber auch im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz. Sie alle aufzuzählen, das würde nun zu lange dauern. Ich denke, bei Interesse kann man das nachlesen.
In dieser Beschlussvorlage findet sich übrigens ja auch eine Begründung, in dieser heißt es: „Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden. Die berechtigten Interessen der Anwohner und die der Motorrad Fahrenden gilt es, in einen fairen Ausgleich zu bringen.“ An dieser Stelle sei es noch einmal erwähnt: Das Verkehrsverbot ist hier lediglich als Ultima Ratio anzusehen, nicht mehr, nicht weniger.
Sehr geehrten Damen und Herren, eines ist doch ganz klar: Die Gruppe der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer soll hier nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Wir können diese Gruppe nicht per se dafür zur Verantwortung ziehen und sagen, sie alleine sei dafür verantwortlich, dass Anwohnerinnen und Anwohner Lärm ausgesetzt sind. Dafür gibt es mit Sicherheit auch weitere Verantwortliche, auch mit anderen Fahrzeugen, die vielleicht auch manipuliert sind.
Die einfachste Art der Argumentation ist hier, einfach zu sagen, dass die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer selbst in der Verantwortung stehen. Für mich durchaus erstaunlich, man kann aber darauf hinweisen: Der Bundesverband der Motorradfahrer, der BVDM, hat sich in dieser Angelegenheit auch schon ganz klar positioniert. Er sieht nämlich die Motorradindustrie in der Verantwortung. Daher lautet seine Forderung: freiwillige Produktion von Fahrzeugen, die auch im Fahrbetrieb „sozialverträglich“ leise sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist wie immer im Leben: Es gibt solche und solche. Das können auch wir nicht ändern. Wir müssen also dort ansetzen, wo manipuliert wird. Und dazu benötigen wir, wie schon zuvor angeführt, eine zeitgemäße und verhältnismäßige Rechtsgrundlage. Deren Schaffung bedarf nun keiner großen politischen Diskussion, das geht ganz klar als Aufgabe an die Adresse der Regierung. Diese wird sich sicherlich mit Fachkompetenz der Prüfaufträge annehmen. Meines Erachtens sollte sie in Erwägung ziehen, Fachverbände, eben beispiels
Eine Frage sollten wir uns vielleicht auch mal stellen, einer Frage sollte man sich annehmen: Warum gibt es immer noch Anbauteile ohne ABE, ohne Allgemeine Betriebserlaubnis, im Handel käuflich zu erwerben? Es ist durchaus vorstellbar, dass eine diesbezügliche Neuregelung viele Probleme im Keim ersticken würde. Denn Teile ohne ABE, die man nicht kaufen kann, kann man auch nicht an seinem Motorrad verbauen.
Was nun aber die Neuregelung zum Führerscheinentzug beziehungsweise der neue Bußgeldkatalog im Allgemeinen hiermit zu tun haben sollten, das erschließt sich mir nicht wirklich. Wie man zudem behaupten kann, ein Fahrverbot käme nun viel zu schnell zum Tragen, erschließt sich mir noch weniger.
Sehr geehrte Herren der AfD, haben Sie sich einmal die Regelungen in den Ländern außerhalb Deutschlands angesehen? Dort wird man als Temposünderin oder Temposünder ganz anders sanktioniert. Werfen wir nur mal einen Blick über die Grenze zu unseren französischen Freundinnen und Freunden: Dort zum Beispiel droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 Prozent - wenn man also innerorts 75 km/h anstatt 50 km/h fährt - der Führerscheinentzug. Dort ist der Führerschein weg und das Fahrzeug wird konfisziert, und man hat mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu rechnen. Da könnte man, auch im Vergleich mit den Ansätzen in unserem Bußgeldkatalog, darüber nachdenken, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist.
Okay, es mag subjektives Empfinden sein, dass nach dem neuen Bußgeldkatalog der Führerscheinentzug zu früh droht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie doch mal einen kleinen Ausflug in die Zeit des Theorieunterrichts in der Fahrschule. Sie können sich sicherlich erinnern, dass uns allen diese drei „Grundformeln“ eingebläut wurden. Die Formel für die Reaktionszeit, die für den Bremsweg und die für den Anhalteweg.
Okay - Sie werden, wenn Sie sich zurückerinnern, sicherlich feststellen, dass sich schon bei einer unwesentlich höheren Geschwindigkeit der Anhalteweg fast verdoppelt.
Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Es gibt derzeit keinen konkreten Plan für ein Verkehrsverbot für
Motorräder an Sonn- und Feiertagen, es gibt lediglich Prüfaufträge. Einem pauschalen Fahrverbot würde auch die SPD-Fraktion nicht zustimmen, das kann ich versichern. Was die Novellierung des Bußgeldkatalogs anbelangt: Das sollten wir einfach unserem Bundesverkehrsminister überlassen. Abschließend möchte ich noch einmal an die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung erinnern: Nehmen wir sie uns alle zu Herzen, dann brauchen wir weder einen Bußgeldkatalog noch Überlegungen zu einem Fahrverbot. Wir alle haben es in der Hand beziehungsweise im Fuß. Den Antrag lehnen wir ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Müller, Sie können mich ja gerne politisch beleidigen; beim letzten Mal haben Sie gesagt, ich hätte eine links-verblödete Rede gehalten. Dass Sie mich aber als griesgrämig und langweilig bezeichnen, das weise ich doch, ich hoffe mit Zustimmung aller hier, zurück!
Das meiste wurde bereits gesagt, ich werde mich sehr kurz fassen. Ich habe allerdings ein Verständnisproblem, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue: Darin steht, der Landtag wolle beschließen, über die Ländervertretung auf die neu geplanten Regelungen einzuwirken. Wer ist denn mit „Ländervertretung“ gemeint? Meinen Sie, dass die Landesregierung darauf hinwirken soll? Oder meinen Sie die Landesvertretungen, die es ja manifest in Berlin gibt? Oder will man über den Bundesrat arbeiten? Aber der Bundesrat war es ja, es wurde schon gesagt, der genau diesen neuen Bußgeldkatalog beschlossen hat. Ich weiß wirklich nicht, ob man nun landesseitig mit einer Querintervention dort einen Schritt weiterkommt.
Ihr Antrag mäandert ein wenig durch den neuen Bußgeldkatalog, anders kann man es nicht bezeichnen, mehr oder weniger erfolgreich in den Pointen. Ich will daher noch einmal für unsere Fraktion feststellen: Bei mehr als 3.000 Verkehrstoten im Jahr endet die Freiheit im Straßenverkehr, von der Sie ja fabuliert haben, genau dort, wo die Gesundheit der anderen anfängt. Das wollen wir doch noch einmal festhalten. Einen zweiten Punkt möchte ich festhalten: Raserei ist kein Kavaliersdelikt. Das ist einfach so. Wer in der Stadt mit 71 km/h fährt, der muss bestraft werden. Das ist einfach so, daran wird sich
Nun komme ich zu dem Punkt, den Sie gewissermaßen in der Tradition des ADAC vertreten haben: „Freie Fahrt für freie Bürger!“ Diesen Slogan gab es ja einmal vor vielen Jahren. Dazu fiel mir ein, dass es Altparteien gibt; die CDU und die SPD werden ja in der Politikwissenschaft oft auch als Altparteien bezeichnet. Sie aber von der AfD wirken auf mich nun wirklich sehr alt! Das, was Sie heute erzählt haben, dieses „Freie Fahrt für freie Bürger“, das ist wirklich ein wenig aus der Zeit gefallen. Wir lehnen das auch ab.
Ich möchte nun noch etwas zum vermeintlichen Sonntagsfahrverbot für Motorräder sagen, zu dem Kollegin Becker bereits ausführlich vorgetragen hat. Es gibt in Deutschland mehr als vier Millionen Motorradfahrer, im Saarland übrigens 60.000. Damit liegt das Saarland bei der Zahl der Motorradfahrer sozusagen über dem Königsteiner Schlüssel, Herr Commerçon. Es sind mehr, als man normalerweise erwarten würde. Und ja, ich bin einer dieser Motorradfahrer. Ich mache das unheimlich gerne, und ich gebe zu, dass ich sonntags, gerade sonntags, sehr oft unterwegs bin, im Bliesgau, im Norden des Saarlandes, wo man einigermaßen fahren kann, auch über die Grenze hinweg in Frankreich.
Und ja, leider gibt es auch bei uns Motorradfahrer, die Regeln verletzen, und es gibt viele, die ihre Maschinen manipulieren. Das ist so, Kollegin Becker hat es zutreffend festgestellt. Insoweit passt es, dass der Bundesverband der Motorradfahrer genau an dieser Stelle angesetzt hat und Forderungen an die Industrie und an die Prüfer formuliert hat. Es ist wirklich auch einmal interessant zu lesen, was dabei im Einzelnen gemacht wann soll. Ziel ist eine Produktion, die im realen Fahrbetrieb - das müsste man an dieser Stelle auch einmal VW sagen - sozialverträglich leise ist. Deshalb ist diese Forderung, die der Bundesverband der Motorradfahrer aufgestellt hat, aus meiner Sicht die technologische und die logische Konsequenz dieser Diskussion. Es kann in niemandes Interesse sein, wenn auf Teufel komm raus durch die Gegend geknattert wird. Das will auch kein ernstzunehmender Motorradfahrer. Dieser Forderung schließen wir uns auch ausdrücklich an. Den Antrag der AfD hingegen lehnen wir ausdrücklich ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich oute mich: Ich bin nicht Motorradfahrerin. Ich wollte das zwar immer, meine Mutter war aber nicht einverstanden, und als nette Tochter habe ich mich natürlich gebeugt.
Vieles wurde bereits angesprochen. Als letzte Rednerin zu einem Tagesordnungspunkt hat man ja des Öfteren das Los, das bereits fast alles gesagt wurde. Das Gesagte möchte ich nun auch gar nicht wiederholen, ich glaube, bei dem schönen Wetter haben wir alle heute auch noch andere Dinge zu tun.
Motorradfahren zum Beispiel, genau. - Auf einen Aspekt möchte ich aber doch eingehen, es wurde schon angedeutet: Die angesprochenen Fahrverbote an Wochenenden sind bislang lediglich eine Entschließung, es ist noch keinerlei Verbot ausgesprochen worden. Es sollte aber eben auch eine Klarstellung geben. In Ihrem Antrag formulieren Sie, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Motorräder einzurichten. Es gibt aber eben auch sehr viele Urteile verschiedener Gerichte genau zu dieser Frage, ob es eben möglich ist, ein Fahrverbot einzurichten. Insoweit ist durchaus eine Klarstellung angezeigt: Ich kann Ihnen zum Beispiel berichten vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 21.03.2012, in dem gesagt wird; ich zitiere: „Abzustellen ist vielmehr auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Anlieger sowie auf eine eventuell gegebene Vorbelastung. Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind ferner die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer zu würdigen.“ Es ist also keineswegs so, dass ein Sonntagsfahrverbot für Motorräder so einfach durchzusetzen ist. Ein Anliegen muss es daher sein, insoweit Klarheit zu schaffen. Und Klarheit zu schaffen ist immer sinnvoll, denn das schafft auch Rechtssicherheit.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich eingehen, Frau Becker hat es eben bereits angedeutet: die Straßenverkehrsordnung, die vor Kurzem geändert wurde und sehr viel mehr enthält als nur den Bußgeldkatalog, der sehr viel Sinnvolles enthält. So ist viel enthalten zum Schutz und zum Komfort von Fahrradfahrern, es gibt neue Möglichkeiten, CarSharingParkplätze einzurichten, es gibt - endlich! - höhere Strafen für die unerlaubte Nutzung von Rettungsgassen. Und es gibt eben das Fahrverbot bei mehr als 21 km/h innerorts zu schnell und 26 km/h außerorts zu schnell. Ich muss wirklich sagen, 21 km/h innerorts, das macht mir als Mutter von zwei Kindern auch Angst. Ich glaube, es ist definitiv angebracht, es ist angemessen, hier drastische Strafen einzusetzen. Es handelt sich auch nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot über ei
nen Monat. Man kann sich ja sogar den Zeitraum noch aussuchen, währenddessen man den Führerschein für einen Monat abgibt. Da haben Sie, so glaube ich, mehr Erfahrung als ich, ich war davon noch nicht betroffen. Gehen Sie also vielleicht einmal in sich und denken Sie einmal darüber nach, ob Sie so etwas nicht auch zum Umdenken und zu einem anderen Fahrverhalten gebracht hat.
Ich verstehe auch nicht, inwieweit ein Informationsdefizit zu erkennen wäre. Sie behaupten ja, diese Regelungen würden nur Anwaltskanzleien Arbeit verschaffen. Das BMVI stellt aber doch zum Beispiel sehr übersichtlich dar, welche Änderungen vorgenommen wurden. Dort kann man sich informieren. Aber auch nicht nur dort, zum Beispiel listet auch der ADAC auf, was bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung droht. Informieren Sie sich einfach! Das Internet macht manchmal durchaus klüger, sich dort zu informieren schadet Ihnen mit Sicherheit nicht. - Natürlich lehnen auch wir Ihren Antrag ab.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1362. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1362 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1362 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, abgelehnt die Koalitionsfraktionen und die DIE LINKE-Landtagsfraktion.