Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich will gar nicht auf alles eingehen, was Herr Hecker hier angeführt hat. Vieles wurde heute Morgen in der Diskussion lange beantwortet. Er war nahe dran, den Coronavirus überhaupt zu leugnen. Dabei würde ihm ein einfacher Blick über seinen persönlichen Tellerrand hinaus, über den großen Teich oder nach Südamerika und andere Länder Europas helfen zu erkennen, was alles passieren kann.
Ich beschränke mich auf das, um was es im Antrag eigentlich geht - um eine Abschaffung der Maskenpflicht. In Springfield im US-Bundesstaat Missouri schnitten zwei mit dem Coronavirus infizierte Friseure noch mehr als 140 Kunden die Haare. Aber haben sie jemanden angesteckt? Haben sie jemanden mit COVID-19 infiziert? Die Antwort lautet: nein. Die Behörden in dieser amerikanischen Stadt, in der sogar der Bürgermeister bis zu diesem Ergebnis der Untersuchung ein Maskenskeptiker war, waren verblüfft: Keiner! Nicht ein einziger Kunde wurde infiziert, weil die Mund-Nase-Masken allem Anschein nach eben doch ihre Wirkung zeigen.
Nicht weniger für die Wirksamkeit von Masken spricht auch eine Anfang Juni veröffentlichte deutsch-dänische Studie, wonach in Jena eine dort deutlich früher als anderswo in Deutschland eingeführte Maskenpflicht tatsächlich das Infektionsgeschehen signifikant eindämmte. Schritt für Schritt verfolgte man in dieser Studie die Städte und Landkreise, in denen nach und nach die Maskenpflicht eingeführt wurde. Überall und ausnahmslos sanken nach Einführung der Maskenpflicht die Infektionszahlen.
Das Fazit der Studie ist deshalb mehr als eindeutig und lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen. Die sogenannte Maskenpflicht, also die allge
meine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Beispiel beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, trägt deutlich zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Warum das so ist und warum Masken schützen und im Einzelfall vielleicht sogar Leben retten, verstehen sogar mittlerweile die Kinder im Kindergarten, aber ganz offensichtlich nicht die Herren der AfD.
Ich empfehle Ihnen, Herr Hecker, jetzt nicht, dass Sie sich einmal die Sendung mit der Maus anschauen sollten, obwohl Sinn und Zweck eines Mund-Nasen-Schutzes und damit auch der sogenannten Maskenpflicht dort so wunderbar erklärt sind, dass auch Sie es verstehen würden.
Aber ich frage Sie, würden Sie einem Chirurgen, der Sie vielleicht bei Ihrem nächsten Krankenhausbesuch operiert, vor der OP auffordern, ziehen Sie bitte Ihren Mund-Nasen-Schutz aus, der Nutzen ist doch überhaupt nicht belegt? Ich kann es mir nicht vorstellen, denn ganz entgegen dem, was Sie hier und heute behaupten, wissen auch Sie ganz genau, die Maske schützt vor Infektionen.
Meine Damen und Herren, jeder, der beim Einkauf, in Bus oder Bahn und überall dort, wo sich ein vergleichsweise enger Kontakt nicht ausschließen lässt, einen Mund-Nasen-Schutz trägt, schützt andere und kann sich so darauf verlassen, dass andere ihn schützen. Das stoppt Infektionen und COVID-19 und verhindert möglicherweise auch eine befürchtete zweite Welle.
Ich beende meine Rede an dieser Stelle, denn mehr ist dazu nicht zu sagen. Obwohl ich keine Symptome spüre, kann ich mir ebenso wenig wie Sie, meine Herren von der AfD, nicht sicher sein, dass ich nicht vielleicht doch schon das Virus in mir trage und damit andere infizieren könnte. Deshalb ziehe ich jetzt meine Maske an, bevor ich zurück zu meinem Platz gehe. Ich schütze auf diese Weise Sie alle. Ich kann mich darauf verlassen, dass jeder, der es mit gleichtut, damit auch mich und meine Familie schützt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertraue auf Sie, ich verlasse mich auf Sie. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD schreibt in ihrem Antrag, dass es keine hinreichenden Belege dafür gibt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Risiko einer Anste
Es gibt dafür nicht nur keine hinreichenden Belege. Im Gegenteil. Die Maskenpflicht wurde von Anfang an damit begründet, dass sie die Mitmenschen vor einer Infektion schützt und nicht den Träger selbst. Niemand behauptet, dass eine normale Mund-Nasen-Bedeckung den Träger vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt, aber der Virus überträgt sich nun mal über die Atemwege. Diese Masken sind ein einfaches Mittel, um andere vor einer Infektion zu schützen. Wenn in einem Bus alle Fahrgäste bis auf einen Mundschutz tragen, ist keiner bis auf denjenigen ohne Maske geschützt. Deshalb gilt hier Solidarität und Gemeinwohl vor Eigennutz. Eine Maskenpflicht macht in engen Räumen Sinn. Dass der Weltärztepräsident Montgomery im April eine Maskenpflicht abgelehnt hat, ist bekannt. Vorher hat er auch schon Zweifel am Lockdown geäußert.
Wir sind doch aber heute deutlich weiter. Kollege Theobald hat es angesprochen: Forscher aus Mainz, Darmstadt, Kassel und Dänemark haben in einer Untersuchung bestätigen können, dass der Rückgang der Infektionen tatsächlich eine Folge dieser Maskenpflicht ist. In der Stadt Jena, die als erste eine solche Pflicht eingeführt hat, gab es demnach in den ersten drei Wochen nach Einführung viermal weniger neue Fälle als in den Vergleichsstädten.
Es ist nachvollziehbar: Speicheltröpfchen, die beim Niesen oder Sprechen versprüht werden, bleiben zu einem großen Teil in der Maske hängen. - Die Maske dient außerdem als Schutz gegen versehentliche Berührungen. Viele Infektionen mit grippalen Erregern entstehen, weil sich Menschen unbewusst mit verunreinigten Händen ins Gesicht fassen. Im Schnitt macht das jeder Mensch fast 300-mal am Tag, das haben Studien herausgefunden. Mit einer Maske geht das nicht. Jeder, der in normalen Grippezeiten in Bus oder Bahn unterwegs war, wird sich erinnern, wie unangenehm es ist, wenn auf engem Raum gehustet oder geniest wird. Viele besitzen eben nicht die Eigenverantwortung, in die Armbeuge zu niesen, stattdessen niesen sie ungeniert in den Rücken oder - noch schlimmer - ins Gesicht des Vordermanns. Dort machen Masken durchaus Sinn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt schlimmere Plagen als das Tragen von Schutzmasken in Bussen, in Bahnen, an Bahnhöfen und in Supermärkten. Beim Joggen, Spazierengehen oder Sitzen im Auto muss man keine Maske tragen. Das muss man manchen vielleicht noch mal sagen. Es gab in Zeiten mit deutlich höheren Infektionszahlen deutlich gravierendere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen. Auch in Thüringen, wo die verbindlichen Kontaktbeschränkungen gegen Empfehlungen ausgetauscht wurden, gibt es weiterhin eine Pflicht zum
Meine Damen und Herrn, wir alle wünschen uns bald wieder Normalität. Wir alle hoffen, dass alle Menschen eigenverantwortlich sozial handeln, aber Corona ist nicht harmlos geworden. Einen Impfstoff gibt es immer noch nicht und wie schnell die Zahl der Infektionen wieder steigen kann, sieht man aktuell in der Fleischwarenindustrie. Niemand kann derzeit sicher sagen, ob und wann es eine zweite Corona-Welle geben wird. Deshalb lehnen wir den AfDAntrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Herren der AfD mit ihrem Antrag bezwecken wollen, ist für mich unbegreiflich und auch nicht nachvollziehbar. Seit April gibt es im Saarland die Pflicht, dass Personen ab sechs Jahre einen Mund-NasenSchutz beim Einkaufen im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, im ÖPNV, beim Besuch eines Restaurants und so weiter tragen müssen. Das ist gut so, Herr Hecker. Warum ist es gut? - Wir tragen eine Mund-Nasen-Maske nicht, weil sie besonders schön aussieht und angenehm zu tragen ist. Nein! Wir tragen diese Maske aus Fürsorge für uns selbst und für den Schutz anderer Personen, besonders, Herr Dörr, um ältere Personen zu schützen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Herr Hecker, das ist das Coronavirus. Es ist ganz klein, man kann es nicht sehen und es hält uns seit Anfang März in Atem. Es wird von Mensch zu Mensch übertragen.
Es treffen sich zwei Personen. Die erste Person ist mit COVID-19 infiziert, weiß es aber nicht. Beide Personen tragen keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch. Das zweite Schaubild zeigt, dass die zweite Person einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Die erste Person hustet. Was passiert? - Die Ansteckungsgefahr ist immer noch hoch, aber schon nicht mehr so hoch. Das dritte Schaubild zeigt, dass die Person, die infiziert ist und es nicht weiß, hustet, aber einen Mund-Nasen
Schutz trägt. Jetzt ist die Ansteckungsgefahr nur noch mittelhoch. Das letzte Bild zeigt, dass beide Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jetzt ist die Ansteckungsgefahr gering.
Herr Hecker, der Mund-Nasen-Schutz kann beim Sprechen, Niesen oder Husten infektiöse Tröpfchen teilweise zurückhalten. Der Einsatz von einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken kann als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Kennen Sie die derzeitigen Infektionszahlen im Saarland? - Seit dem Tragen von Mund-NasenSchutzmasken haben sich die Infektionszahlen verringert. Es ist natürlich nicht nur mit dem Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken getan. Es gilt auch weiterhin, die Abstandsregelungen einzuhalten, sich gründlich die Hände zu waschen und Massenveranstaltungen zu vermeiden.
Von der AfD hat man seit Ausbruch von Corona nicht viel gehört. Es gab keine konkreten Vorschläge von der AfD, wie man die Pandemie bekämpfen beziehungsweise eindämmen könnte. Im Gegenteil: Jetzt kommen Sie mit dem Antrag, die Maskenpflicht abzuschaffen. - Einfach unfassbar!
Unser aller Leben ist seit März eingeschränkt, aber das, was wir seit Ausbruch der Pandemie erreicht haben, ist sehr viel. Das sollten wir durch einen Antrag der AfD nicht über den Haufen werfen. Ich traue den Saarländerinnen und Saarländern sehr wohl Eigenverantwortung zu, aber noch viel mehr Vernunft, vor allem die Vernunft, sich an die Hygienevorschriften zu halten. Meine Herren der AfD, die Krise ist nicht vorbei und wir wollen das, was wir erreicht haben, nicht gefährden, deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1358. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1358 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1358 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Fraktion, abgelehnt die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Neuregelung zum Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot zurücknehmen und Fahr
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 28. April dieses Jahres gibt es einen neuen Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr. Neben einigen vernünftigen Regelungen zum Beispiel Strafverschärfung für das Blockieren eines Rettungsweges oder das Zuparken von Radwegen gibt es auch einige höchst unvernünftige und unverhältnismäßige Strafen, insbesondere bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen. So kann zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften wie etwa auf der Autobahn um 26 km/h zum Führerscheinentzug für einen Monat führen. Natürlich gehören solche Überschreitungen bestraft beispielsweise mit einem Bußgeld. Damit wird auch in aller Regel der beabsichtigte erzieherische Zweck erreicht, aber ein Führerscheinentzug für eine solche Regelverletzung ist absolut unverhältnismäßig, willkürlich und greift übermäßig in Bürgerfreiheiten und Bürgerrechte ein.
Auch die entsprechende neue Regelung für innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen kann sehr unverhältnismäßig sein. Anstatt Geldbuße, wie es in der alten Regelung wirksam war, gibt es auch einen Führerscheinentzug. Das kann schon der Fall sein, wenn man mit knapp über 50 km/h in eine nicht rechtzeitig erkannte 30-Zone fährt, etwa abends im Bereich einer Schule, wo weit und breit kein Schüler mehr gefährdet werden kann, wo aber der Blitzer Tag und Nacht aktiviert ist. Auch das ist ein Regelverstoß, der ein Bußgeld nach sich ziehen sollte, aber eben keinen Führerscheinentzug. Das ist unverhältnismäßig.
Mit dieser aktuell gültigen Regelung wird es zu hunderttausenden Fällen von Führerscheinentzug kommen. Gerade in einer Zeit, wo viele Bürger ihren Arbeitsplatz in Gefahr sehen oder tatsächlich verlieren, sollte nicht auch noch der Führerschein durch unverhältnismäßige Regelungen in Gefahr geraten. Es wären auch volkswirtschaftliche Schäden zu befürchten, etwa wenn es gerade durch Führerscheinentzug zum Verlust des Arbeitsplatzes kommt - das kommt öfter vor - oder wenn sich der Betreffende fingiert krankgemeldet, um die führerscheinlose Zeit zu überbrücken, etwa weil er auf dem Land wohnt und auf den saarländischen ÖPNV angewiesen wäre.
Der Bundesverkehrsminister ist nicht der Einzige, der den Fehler erkannt hat, der wahrscheinlich durch linksgrünen Einfluss über die Länderkammer zustande gekommen ist. Auch der Deutsche Städteund Gemeindebund hat sich jetzt zu Wort gemeldet und fordert eine Revision. Die Landesregierung soll
te den Bundesverkehrsminister in dieser Angelegenheit unterstützen und die Rücknahme dieser unverhältnismäßigen Regelung betreiben.
Eine weitere Einschränkung der Freiheit der Bürger droht noch in einem anderen Bereich des Straßenverkehrs. So betreiben linksgrüne Kreise offen oder verdeckt die Einführung eines Sonntagsfahrverbots für Motorräder, angeblich wegen Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen. Es gibt aber bereits klare Regelungen zu Schallemissionen von Motorrädern, die sowohl bei der Hauptuntersuchung geprüft als auch regelmäßig von der Polizei kontrolliert werden. Die Motorradfahrer, die ihr Hobby und ihre Interessen in Gefahr sehen, haben den Braten gerochen. Sie haben vor etwa zehn Tagen in einer großen Demonstration mit über 1.000 Teilnehmern vor dem Landtag demonstriert. Das sollte nicht unbeachtet bleiben. Es darf keine weiteren dirigistischen Einschränkungen und Eingriffe in Bürgerrechte geben, nur um den Wünschen von griesgrämigen und langweiligen Linksgrünen hinterherzulaufen.
Langweilig, genau! Griesgrämig, spießerhaft, sauertöpfisch - was Sie wollen. Wir fordern die Landesregierung auf, keine Sonntagsfahrverbote für Motorräder zu betreiben und jeder Bestrebung in diese Richtung entgegenzutreten. Man hat mir gesagt, dass Sie, Herr Flackus, auch Motorrad fahren. Ich spreche also auch für Sie. Stimmen Sie doch zu.