Im zweiten Fall, den ich heute erwähnen möchte und der den Ausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigte, bedurfte es einer interministeriellen Klärung zwischen den Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Finanzen und Europa, um dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Bei dem Petenten handelt es sich um einen Menschen mit Behinderung, der Grad der Behinderung beträgt unbefristet 40 Prozent. Dies wurde ihm nach § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom Landesamt für Soziales so bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung kann der Petent beim Finanzamt eine Steuerermäßigung geltend machen. Allerdings erkannte das zuständige Finanz
amt diese Bescheinigung nicht an. Sie sei fehlerhaft gewesen, da nicht eindeutig daraus hervorgehe, ob die Behinderung zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt habe oder auf einer typischen Berufskrankheit beruhe. Der Petent wurde bei dem Versuch der Aufklärung wechselweise an das Landesamt für Soziales beziehungsweise an das Finanzamt verwiesen und wandte sich schließlich an den Ausschuss für Eingaben.
Nach erfolgten Stellungnahmen der beteiligten Ministerien für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie für Finanzen und Europa wurde der Klärungsbedarf zur Schaffung von Rechtsklarheit deutlich. Man verständigte sich auf eine interministerielle Klärung, die Bescheinigungen des Landesamtes für Soziales wurden entsprechend abgeändert. Somit konnte dem Anliegen des Petenten entsprochen werden und vermutlich vielen weiteren Menschen mit Behinderung diese Mühen erspart werden.
Bei der nächsten Petition, die ich Ihnen schildern möchte, geht es um das ganz aktuelle Thema e-Mobilität. Ein Petent beschwerte sich, dass mehrere Ladestationen in Saarbrücken defekt seien und er daher sein Auto nicht aufladen könne. In seiner Stellungnahme konnte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr berichten, dass mehrere der vom Petenten beanstandeten Ladesäulen in Saarbrücken nun wieder funktionsfähig seien. Somit konnte auch diese Petition positiv beschieden werden.
Erfolgreich war der Ausschuss für Eingaben auch im Falle eines Petenten mit Behinderungen, der eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades wegen Verschlimmerung erreichen wollte. Der Petent hatte bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit und somit das Merkzeichen G und Grad der Behinderung 80 Prozent. Aufgrund der Tatsache, dass sein Zustand sich verschlimmert habe und er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sei, beantragte er eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades mit dem Ziel, ihm zum Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - zu verhelfen. Er wandte sich an den Ausschuss für Eingaben, monierte den Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Grades der Behinderung und beklagte, dass ein von ihm eingereichter Widerspruch nicht bearbeitet werde.
Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen bestätigt den Eingang des Antrages auf Neubewertung und erläutert die Gesetzeslage für die Anerkennung des Merkzeichens „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Das Landesamt habe den Grad der Behinderung von 80 auf 90 Prozent erhöht, habe aber die Voraussetzungen für die Anerkennung des Merkzeichens aG als nicht gegeben erachtet. Die Widerspruchsstelle des LAS hat nach einem Hausbesuch und weiteren angeforderten ärztlichen Befundberichten
dem Begehren des Petenten stattgegeben, das Merkzeichen aG anerkannt, den Grad der Behinderung auf 100 Prozent erhöht und das Merkzeichen B für Begleitung vergeben. Damit konnten wir einen beachtlichen Erfolg verbuchen.
Im letzten Fall, den ich Ihnen heute schildern möchte, handelt es sich um eine Eingabe aus dem Beihilferecht. Ein Petent beklagte eine Schlechterstellung saarländischer Beihilfeberechtigter im Bereich der Heilmittelaufwendungen. Diese seien beihilfefähig, allerdings im Rahmen festgelegter Höchstgrenzen. Nach 15 Jahren hätten der Bund und verschiede Länder eine Anpassung der Höchstgrenzen vorgenommen, das Saarland allerdings nicht. Dies führe dazu, dass Physiotherapeuten dazu übergingen, die erhöhten Preise zu berechnen. Somit komme es zu immer mehr Kürzungen der Beihilfeanträge. Der Petent führte aus, dass er krankheitsbedingt in großem Umfang ärztlich verordnete Heilbehandlungen in Anspruch nehmen müsse. Daher habe er monatlich immense zusätzliche Belastungen.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestätigte diese Schlechterstellung aufgrund der Erhöhung der Höchstgrenzen beim Bund und anderen Ländern. Daher habe man bereits einen Entwurf zur Herstellung des Einvernehmens dem Ministerium für Finanzen und Europa zugeleitet. Ein paar Monate später informierte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Ausschuss, dass die Anpassungen nunmehr vorgenommen würden. Somit hat sich auch im letzten der heute angesprochenen Fälle die Einschaltung des Ausschusses für Eingaben für den Beschwerdeführer bezahlt gemacht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende meiner Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben im Jahr 2019 möchte ich mich nochmals bei meinen Kolleginnen und Kollegen und der Landtagsverwaltung bedanken. Insbesondere möchte ich mich bei Dr. Reinhard Schwickert, der nach langjähriger Tätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand versetzt worden ist, bedanken. Gleichzeitig möchte ich mich bei unserem neuen Ausschusssekretär Thomas Thiel bedanken, der mit seiner Tätigkeit und seinem Engagement einen wertvollen Beitrag für die Arbeit des Eingabenausschusses leistet.
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 13) (Drucksache 16/1385)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1385 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1385 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen im Hohen Hause sowie die fraktionslosen Abgeordneten.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen bei Enthaltung eines Abgeordneten (Übersicht Nr. 13.1) (Drucksache 16/1386)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1386 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1386 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion und dem Präsidium des Landtages eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages und Beteiligung eines fraktionslosen Abgeordneten an der Arbeit der Ausschüsse des Landtages (Drucksache 16/1396 - neu)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/1396 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1396 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1396 ‑ neu ‑ mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, SPD, die DIE LINKE, die AfD-Fraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel. Da
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Folgerungen aus Corona - Verbesserung und Vereinfachung unserer Verwaltung (Drucksache 16/1392)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Anzeige steht, dass ich 11 Minuten Redezeit habe, ich werde sie bei Weitem nicht ausschöpfen.
Die Argumente habe ich schon vorgetragen und hoffe, dass Sie das noch wissen. Einige Punkte werde ich aber doch anführen. Es geht im Wesentlichen und insgesamt um eine Vereinfachung der Verwaltung, die dann auch besser und billiger ist. Wir haben in der Corona-Zeit gesehen, dass kurze Wege oft die besseren sind, dass Entscheidungen vor Ort besser gefällt und getroffen werden können als weit ab vom Schuss und dass es umso schneller geht, je weniger Leute davon betroffen sind.
Bei uns im Saarland haben wir die Situation, dass wir noch einige Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken haben. Im Jahr 1974 hatten wir eine Gebiets- und Verwaltungsreform, in deren Verlauf aus 250 Städten und Gemeinden nur noch 52 wurden. Wenn man von Gemeinden und Städten redet, hat man gewöhnlich eine kompakte Einheit vor Augen. Das ist aber bei uns überhaupt gar nicht der Fall. Die Stadt Blieskastel zum Beispiel ist im Grunde genommen eine Stadt und 13 kleine und kleinste Gemeinden drumherum. Das ist eigentlich schon ein kleiner Landkreis. Was für Blieskastel gilt, gilt auch für sehr viele andere Städte und Gemeinden im Saarland. Es sind nur ganz wenige, die tatsächlich nur eine Gemeinde sind wie zum Beispiel Bous oder Ensdorf. Wir haben damals also schon einen Schritt in diese Richtung gemacht. Der zweite wäre gewesen, die Landkreise abzuschaffen. Darüber wurde auch diskutiert. Es wurden verfassungsrechtliche Bedenken angeführt. Man hat Modelle erarbeitet, auch die SPD und die CDU haben mitgemacht. Man hat fünf oder drei Kreise oder einen Kreis vorgeschlagen. Zum Schluss hat man die beiden Kreise Homburg und St. Ingbert zum Saarpfalz-Kreis zusammengelegt. Damit war es erledigt.
Diese Sache ist aber nicht in Ordnung. Das weiß jeder. Deswegen wird seit dieser Zeit immer wieder über eine Neuordnung diskutiert. Es gibt auch ein
Gutachten dazu, das irgendwo in einer Schreibtischschublade liegt. Meines Wissens hat es 951 Seiten. Die Verantwortlichen wissen, dass sie dieses Gutachten niemals durchsetzen können wegen der Egoismen und anderer Dinge bei den handelnden Personen. Deshalb kommt es nicht aus dieser Schublade heraus. Es ist allerdings auch fehlerbehaftet, weil es auch wieder die alten Fehler beinhaltet. Man hält nämlich weiterhin an drei Dingen fest: Man meint immer, je größer, desto besser. Das ist aber falsch.
(Abg. Scharf (CDU) : Das ist dummes Zeug, was Sie da reden! Das tut ja weh! Es stimmt nicht, was Sie sagen!)
Herr Scharf, melden Sie sich doch zu Wort. - Es gibt die zweite Meinung, dass man alles gleichzeitig machen muss. Die dritte Meinung ist, dass man alles einheitlich machen muss. Das ist aber nicht möglich. Erstens ist die Situation, die Lage überall anders. Deshalb kann es nicht einheitlich sein. Außerdem treten die Probleme zeitversetzt auf, es muss also nicht gleichzeitig sein. Es hat sich ja wie bereits erwähnt auch gezeigt, dass der Grundsatz „je größer, desto besser“ überhaupt nichts bringt.
Die Frage ist nun, was man überhaupt tun kann. Wir haben hier verschiedene Vorschläge gemacht. Der heutige lautet, dass man Städte und Gemeinden, die das wollen, in die Kreisfreiheit entlässt. So etwas ist ein Anreiz für die Städte. Bei den Kreisen gibt es einen Schönheitsfehler. Die Kreise, auch der Regionalverband Saarbrücken, können beschließen, was sie kaufen und anschaffen wollen oder dass sie Leute einstellen und so weiter, aber bezahlen werden es jeweils immer die Städte und Gemeinden über die Umlage. Das ist eine ungesunde Situation, die dazu führt, dass es den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken verhältnismäßig gut geht, wenn auch nicht ausgezeichnet, aber gegenüber den Städten und Gemeinden schon, weil sie das anschaffen können, was sie brauchen. Die Städte und Gemeinden müssen es dann bezahlen. Deshalb ist es vorstellbar, dass zum Beispiel die Stadt Saarbrücken einfach einmal sagt, sie möchte kreisfrei werden.
Es ist im Übrigen ein ganz außergewöhnlicher Zustand in Deutschland, dass eine Stadt von der Größenordnung wie Saarbrücken, die auch noch Landeshauptstadt ist, nicht kreisfrei ist. Im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz ist die kleine Stadt Zweibrücken kreisfrei. Es ist also ein unnatürlicher Zustand, dass Saarbrücken nicht kreisfrei ist. Das führt auch dazu, wie Sie alle wissen, dass Saarbrücken bei den Schulen nur für seine Grundschulen zuständig ist, aber nicht Träger von Gymnasien, Förderschulen und Berufsschulen und so weiter ist. Das ist einer solchen Stadt überhaupt nicht angemessen.
Unser Antrag geht in die Richtung, es den Städten und Gemeinden zu ermöglichen, wenn sie das wollen, kreisfrei werden zu können. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1392. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1392 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Folgerungen aus Corona für unser Schulsystem ziehen, hier: die selbstständige Schule (Drucksache 16/1393)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona hat es gezeigt: Je selbstständiger die Akteure handeln können, desto besser. Eine selbstständige Schule wäre das Ideal. Dafür will ich jetzt werben. Fast vier Fünftel der 18-Jährigen befinden sich heute in der Schule oder in einer schulähnlichen Ausbildungseinrichtung. Immer mehr hängen die Zuweisung von Lebenschancen und die Zukunftsmöglichkeiten von den Abschlüssen und den entsprechenden Zeugnissen ab. Immer mehr hängt auch die zukünftige Lebensführung von der Schule ab. Die Politik ist daran zu messen, wie weit sie eine gute Schule fördert oder behindert, durch rechtliche Vorgaben, die sie macht, durch die Mittel, die sie bereitstellt, durch Freiräume, die sie sichert. Politik und die von ihr gelenkte Verwaltung sind immer in der Gefahr, ungutes, altes obrigkeitsstaatliches, nämlich bevormundendes Denken zu festigen.