Ich bin froh, dass bei den bisherigen Debattenbeiträgen deutlich geworden ist, dass dies vielleicht nicht Konsens im Hause ist, aber zumindest von demokratischen Kräften in diesem Hause mitgetragen wird. Wie wichtig öffentlich-rechtlicher Rundfunk in diesem Land ist, welchen Stellenwert er hat, konnten wir gerade in den letzten Monaten im Zuge der Corona-Pandemie feststellen, wo zu Recht kritisch hinterfragt wird, wie Regierungen handeln. Dies tun wir als Parlament natürlich auch. Es wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass Fake News in unserem Land keine Rolle spielen dürfen, zumindest aber kritisch hinterfragt werden müssen. Deswegen sage ich von dieser Stelle zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Rundfunk, sei es hier beim Saarländischen Rundfunk oder auch bei den anderen Rundfunkanstalten der ARD, sei es bei ZDF, beim Deutschlandradio und allen anderen, die im öffentlich-rechtlich Auftrag unterwegs sind. Ich will das im Übrigen auch um unser vielfältiges Zeitungswesen ergänzen, das wir in unserem Land haben. Wir können froh sein und es ist ein Wesensbe
standteil unserer Demokratie, dass wir Pressefreiheit und Meinungsvielfalt in unserem Land haben. Deswegen an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die dazu beitragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Intendant des Saarländischen Rundfunks hat es in der SPD-Medienkommission immer so gesagt. Ich glaube, ich darf das hier erwähnen, auch wenn das eine interne Sitzung gewesen ist. Er sprach vom SR immer als von der achtgrößten Rundfunkanstalt in der ARD, wo wir doch nur das sechzehntgrößte Bundesland sind. Das Saarland als kleines Bundesland ist in besonderer Weise davon betroffen. Das ist im Beitrag des Ministerpräsidenten wie auch im Beitrag der Kollegin Spaniol angeklungen. Wir sind froh darüber, dass wir im Saarland eine eigene Landesrundfunkanstalt haben. Ich will mich dem Dank ausdrücklich anschließen. Professor Kleist hat in der vergangenen Woche verkündet, dass er im April des nächsten Jahres aus dem Amt ausscheiden will. Ich will mich an dieser Stelle ganz besonders bei ihm bedanken, weil er - natürlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Halberg - wesentlich dazu beigetragen hat, dass diese zweifelsohne schwierigen letzten Jahre für den Saarländischen Rundfunk unter dem Strich mit dem Erfolg gekrönt wurden, dass wir jetzt diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wie ich ihn nennen möchte, bekommen und wir damit eine Grundlage für einen neuen Finanzausgleich haben, der den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen besser stellt, und dass wir diese Beitragserhöhung bekommen. Von dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an Thomas Kleist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehöre diesem Parlament seit dem Jahr 1999 an. Ich habe eben einmal nachgeschaut, denn Internet und WLAN funktionieren hier: Mein erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag war der 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wir sind jetzt, glaube ich, beim 21. oder 22. Wir haben jetzt keinen Rundfunkstaatsvertrag mehr, sondern einen Medienstaatsvertrag, was auch durchaus angemessen ist. Kaum ist es so weit, dass wir den Medienstaatsvertrag in Zweiter und letzter Lesung verabschieden, ist schon die Erste Lesung des 1. Medienänderungsstaatsvertrages. Ich bin gespannt, ob ich den 22. auch noch in diesem Hause erleben werde.
Es hat aber auch seinen guten Grund, dass an dieser Stelle immer wieder nachverhandelt wird. Die Medienlandschaft ist in einem radikalen und rasanten Umbruch. Wir sehen das an der Relevanz der Social-Media-Plattformen und anderen für die Meinungsbildung, insbesondere der jüngeren Generationen. Das erfordert eine umfassende Erneuerung und ständige Überprüfung der Medienordnung in
Deutschland. Ich kann es bei meinen Kindern feststellen, ich kann es aber auch bei mir selbst feststellen. Was meine Generation in der Jugend noch an linearen Angeboten gewohnt war, spielt im täglichen Leben bei Weitem nicht mehr diese Rolle. Ich weiß nicht, wer gerade auf der Regierungsbank oder von den Abgeordneten nichtlineare Angebote nutzt, aber es hat sich komplett verändert. Die Lebenswelt, auch in den Medien, ist eine völlig andere geworden. Deswegen ist es richtig, dass wir den Geltungsbereich ausweiten. Deswegen ist es richtig, dass wir neue Begriffsbestimmungen vornehmen und Vielfalt sichernde Maßnahmen ergreifen, dass wir Medienintermediäre wie Google, YouTube und so weiter einbeziehen, um auch weiterhin Desinformation vorzubeugen.
Ich sage es von dieser Stelle, liebe Kollegin Spaniol: Ja, beim Medienkonzentrationsrecht werden wir Handlungsbedarf haben. Ich vermute, das wird dann mindestens im 2. Medienänderungsstaatsvertrag sein. Ich finde, das ist gut so. Wir müssen diese Dinge kritisch hinterfragen. Deswegen an dieser Stelle ein klares Bekenntnis dazu, dass wir uns als Gesetzgeber in diesen Verhandlungen immer einschalten und einbezogen sind.
Jetzt komme ich zum Kern, was wirklich die Tragfähigkeit unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks hier im Saarland ausmacht. Das Bundesverfassungsgericht hat an vielen Stellen und in vielen Urteilen deutlich gemacht, dass es in diesem Land eine Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks gibt, die gerade nicht dem Belieben der Regierungen und Parlamentsmehrheiten unterworfen ist. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es ganz deutlich: Die auskömmliche Finanzierung des Bestands und auch der weiteren Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist letztlich der unmittelbaren Politik in den Parlamenten und den Regierungen entzogen. Wir haben das zu garantieren, wir haben es nicht grundsätzlich infrage zu stellen. Deswegen gibt es unabhängige Einrichtungen wie die Kommission zur Entwicklung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die letztlich die Instanzen sind, die auf Basis der Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unabhängig überprüfen können. Wir haben uns das in den Parlamenten noch einmal anzuschauen, es ist aber nicht in unser Belieben gestellt, ob wir dem folgen oder nicht. Wir haben vielmehr dafür Sorge zu tragen und verfassungsrechtlich ist unser Auftrag, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin Bestand haben wird.
Wir brauchen das für eine freie Berichterstattung und dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den Privaten mithalten können. Ich sage das ausdrücklich in Richtung der CDU in Sach
sen-Anhalt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von wo ich in den letzten Wochen und Monaten Töne gehört habe, bei denen ich zur harten, kritischen Reflexion anhalten möchte. Es ist eben nicht so, dass man sich darüber beschweren darf, dass irgendwo in einem öffentlich-rechtlichen Angebot etwas Kritisches gemacht wird. Natürlich darf man sich beschweren, aber daraus infrage zu stellen, ob es weiterhin öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit auskömmlicher Finanzausstattung geben soll, das darf nicht sein. Das dürfen wir alle nicht hinnehmen. Ich entnehme dem Nicken des Ministerpräsidenten, dass wir uns in der Koalition darüber einig sind.
Wir brauchen diese Beitragsanhebung. Wir brauchen den ARD-Finanzausgleich. Es ist letztlich überhaupt nicht in unser Belieben gestellt, sondern wir werden es umsetzen müssen, weil ansonsten das Bundesverfassungsgericht es tun wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage von dieser Stelle auch: Sowohl der Saarländische Rundfunk als auch Radio Bremen wie auch das Saarland sollten jederzeit vorbereitet sein für den Fall, dass es nicht zu dieser Beitragserhöhung, zur Ratifizierung dieses Staatsvertrages und nicht zum ARD-Finanzausgleich kommt. Dann müssen wir im Zweifelsfall das Bundesverfassungsrecht entscheiden lassen. Das hat es bereits an vielen Stellen getan. Ich glaube, es ist vernünftig, das heute schon an dieser Stelle zu sagen. Ich gehe aber davon aus und bin guter Dinge - ich bin eben überzeugter Parlamentarier -, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingt, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen zur Vernunft kommen, die das insbesondere in Sachsen-Anhalt kritisch hinterfragen. Leider ist das nicht das einzige Bundesland, es gibt auch noch andere Bundesländer, wo das so gesehen wird. Wir müssen jedenfalls Sorge dafür tragen, dass wir weiter eine auskömmliche Finanzierung haben.
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterhin Meinungsvielfalt und -freiheit abbilden können und dass journalistische Unabhängigkeit und Kritikfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Grundpfeiler unserer Demokratie weiter gestärkt werden. Ich weise an dieser Stelle auch darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten und auch der Saarländische Rundfunk bei Weitem nicht nur Berichterstatterinnen und Berichterstatter, Kommentatorinnen und Kommentatoren sind, sondern Teil unserer saarländischen Identität. Sie bringen das zum Ausdruck, indem sie selbst - sei es im Kulturbereich oder in anderen Dingen - Akteure in unserer Gesellschaft sind. Sie tragen damit zur Bereicherung unserer Gesellschaft bei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte deswegen alle am heutigen Tag um Zustimmung in allen drei Punkten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass
es uns gelingt, damit Sorge dafür zu tragen, dass der Saarländische Rundfunks weiterhin seine Bestandsgarantie haben wird. Und das ist auch gut für den Bestand unseres Bundeslandes. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es geht weiter in unserer Aussprache. Die nächste Wortmeldung kommt wiederum von der Opposition. Es ist immer im Wechsel zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Josef Dörr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zuerst einmal möchte ich meinem Vorredner widersprechen. Er hat von den demokratischen Parteien in diesem Hause gesprochen. Er hat damit implizit ausgedrückt, es gebe hier auch undemokratische Parteien.
Ich denke, damit hat er die AfD gemeint. Das weise ich auf das Schärfste zurück. Alle Parteien, die zur Wahl zugelassen worden sind, sind staatlich daraufhin geprüft worden, ob sie demokratisch sind und ob die Aufstellung demokratisch durchgeführt wurde. Schließlich hat der Wähler entschieden, welche Partei in den Landtag kommt. Und wir sind im Landtag als demokratische Partei!
Das Zweite ist Folgendes: Der Vorredner hat ausgeführt, dass die öffentlichen Medien, insbesondere ARD und ZDF, neutral und überparteilich und so weiter seien. Dazu muss ich feststellen, dass ich diesen Eindruck persönlich und unsere Partei betreffend nicht habe. Wir stellen, wenn wir selbst beteiligt sind, sehr oft fest, dass in der Öffentlichkeit anders berichtet wird, als die Dinge stattgefunden haben. Ich möchte hiervon den Saarländischen Rundfunk aber ausdrücklich ausnehmen. Wir haben in diesem Land diese Erfahrung nicht gemacht, zumindest nicht in diesem Maße. Ich kann mit großer Freude sagen, dass ich erst in dieser Woche erfahren habe, in welcher Partei der Intendant des Saarländischen Rundfunks eigentlich ist. In seiner Arbeit ist das so nicht zum Ausdruck gekommen. Insofern sind wir da recht zufrieden.
Insbesondere sind wir auch der Ansicht, dass der Saarländische Rundfunk, der ja auch Dinge bringt, die nicht politisch sind, ein für seine Größe sehr ansprechendes Programm bietet, sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk.
der Saarländische Rundfunk gesteckt hat. Deshalb habe ich mit großer Freude festgestellt, dass durch diesen Vertrag jetzt eine doch merkliche Verbesserung der Finanzsituation eingetreten ist. Das ist die eine Seite.
Es gibt aber auch eine andere Seite. Diese andere Seite heißt: Nach wie vor gibt es eine Zwangsgebühr. Das Wort Gebühr ist daher schon falsch. Der Beitrag wird zwangsweise erhoben. Er ist nicht mehr abhängig davon, ob man die Sachen nutzt oder nicht. Das halten wir nach wie vor für nicht angemessen. Das ist für uns nicht akzeptabel.
Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten, ihn allerdings grundlegend erneuern. Diese Erneuerung hätte zur Folge, dass die bisherigen Gebühren ersatzlos entfallen. Stattdessen soll eine Informations- und Kulturumlage auf die Umsätze aus Online-Werbung und aus dem Online-Vertrieb von Unterhaltungssendungen, Filmen und so weiter Beispiel Netflix, Amazon Prime und so weiter - erhoben werden. Das ist unser Konzept eines „Grundfunks“ - ein Wortspiel.
In der Situation, in der wir als AfD im Landtag sind, ergibt sich Folgendes. Wir wissen ja, wie die Abstimmung ausgeht. Insofern wird unser Abstimmungsverhalten keinen Einfluss darauf nehmen, ob der Saarländische Rundfunk jetzt bessergestellt ist oder weniger gut gestellt ist. Das wird mehrheitlich entschieden. Wir haben also die Gelegenheit, auf den zweiten Punkt hinzuweisen, indem wir nämlich einem Großteil der Bevölkerung hier eine Stimme geben, die diese Zwangsgebühren ablehnen. Aus diesem Grund werden wir diese Gesetzesvorlagen ablehnen. - Danke schön.
Wir kommen nun zu einer weiteren Wortmeldung. Für die CDU-Landtagsfraktion spricht der Abgeordnete Sascha Zehner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Wenn wir heute über die drei Gesetzesvorhaben in verbundener Debatte sprechen, so bedeutet dies nicht mehr und nicht weniger, als die Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit, die Sicherheit und die Vielfalt unserer Medienlandschaft zu schaffen. Es bedeutet, dass von der europäischen Ebene mit der AVMD-Richtlinie über die bundesdeutsche Ebene, in der sich das Konzert der Medienstaatsverträge bewegt, bis hinunter zur Novelle des Gesetzes, die hier im Saarland pandemisch bedingt notwendig geworden ist, etwas in Recht gegossen wird. Ich glaube, wir können sehr
Diese drei eng miteinander zusammenhängenden Gesetzesvorhaben teilen das gemeinsame Ziel, die medienrechtliche Ordnung - man ist geneigt zu sagen endlich - an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Dafür gilt mein besonderer Dank der Regierung des Saarlandes und unserem Ministerpräsidenten Tobias Hans sowie Herrn Henrik Eitel als Chef der Staatskanzlei, die - darauf komme ich später noch zu sprechen - für das Saarland und den Saarländischen Rundfunk ein großartiges Verhandlungsergebnis erzielen konnten.
Lassen Sie mich strukturiert vorgehen, wie die Tagesordnung der heutigen Sitzung die einzelnen Punkte vorgibt. Zunächst zur Zustimmung zum Medienstaatsvertrag. Ziel und Aufgabe des Gesetzes ist es, die Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag herzustellen, die nach Art. 95 Abs. 2 unserer Verfassung geboten ist. Dem Entwurf des Medienstaatsvertrages hat der Ministerrat in seiner Sitzung Ende Januar bereits zugestimmt. Zugleich wurde der Ministerpräsident gebeten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen und den Landtag des Saarlandes über die beabsichtigte Unterzeichnung zu unterrichten.
Mit Schreiben von Ende Januar wurden die Fraktionsvorsitzenden im Landtag des Saarlandes über die Beratungen im Länderkreis und die beabsichtigte Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterrichtet. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland erfolgte in der Zeit vom 14.04.2020 bis zum 28.04.2020.
Nicht zuletzt aufgrund der pandemiebedingten Lage in Deutschland besteht erst heute die Gelegenheit, dieses Gesetz in Zweiter Lesung zu debattieren und zu beschließen. Durch Artikel 1 des Staatsvertrages wird zwischen den Ländern ein Medienstaatsvertrag abgeschlossen, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzt. Damit reagiert der deutschen Mediengesetzgeber auf einige grundlegende Veränderungen in der Medienlandschaft und entwickelt den Pluralismus erhaltenden und Vielfalt fördernden Rechtsrahmen der bisher vor allem rundfunkrechtlichen Staatsverträge fort.
Der Staatsvertrag dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste - im Hinblick auf die sich verändern
Die Richtlinienumsetzung erfolgt in Teilen auch durch Anpassungen im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien durch Artikel 3. Der Berichterstatter Frank Wagner hat dies vorgetragen. Damit schaffen wir durch die Überführung des Rundfunkstaatsvertrages in einen Medienstaatsvertrag den Rahmen, in dem sich das nun folgende Gesetz zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag bewegt.
Am 20.02.2020 hat die KEF ihren 22. Bericht eingebracht, der eine Beitragserhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vorschlägt. Mit dem vorliegenden Entwurf des Staatsvertrags wird dieser Vorschlag umgesetzt.
Man mag zwar über diese äußerst moderate Erhöhung debattieren. Aber vor dem Hintergrund, dass seit mehr als zehn Jahren keine Anpassung nach oben erfolgte, dass die Anpassung damit noch deutlich unterhalb der Inflationsgrenze liegt und dass insbesondere unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Saarländische Rundfunk, einer sicheren Zukunft entgegensehen kann, ist sie nichts weniger als dringend geboten.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Juni 2020 unterzeichnet. Auch die notwendigen Vorunterrichtungen wurden durchgeführt. Hier gilt besonders: Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, ist ein Zustimmungsgesetz des Landtages notwendig.
Medienpolitisch zentrales Thema bei den Staatsvertragsberatungen ist die Notwendigkeit einer Anpassung des ARD-Finanzausgleichs. Diese wurde nach komplexen Beratungen glücklicherweise erreicht. Auf den Saarländischen Rundfunk entfällt nunmehr das wurde eben ausgeführt - ein Anteil von 1,8 Prozent ab 2023 statt wie bisher 1,6 Prozent der Einnahmen aus den Gebühren. Der Tag, an dem dieser Staatsvertrag in Kraft tritt, ist ein guter Tag für den Saarländischen Rundfunk und damit für uns als Bundesland insgesamt.