Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Somit gelingt uns der Spagat zwischen einer angemessenen Finanzausstattung, einer breiten öffentlichen Akzeptanz und dem obersten Gebot der Sicherstellung der Staatsferne des Rundfunks. Diese Staatsferne bedarf der Finanzierung. Sie wird auf Dauer sichergestellt. Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich den 1. Medienänderungsstaatsvertrag.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der dritte Themenkomplex bezeichnet die durch die Pandemie des SARS-CoV2-Virus zutage getretenen

notwendigen Anpassungen des Medienrechts im Saarland. Obwohl es sich hier sicher um das vermeintlich unscheinbarste Gesetzesvorhaben handelt, haben wir erkannt, dass der Novellierungsbedarf für die Fälle erschwerter Tagungsbedingungen besteht. Zentrale Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Begrenzungen von Menschenansammlungen, Abstandsregeln und Hygieneregeln.

Diese Vorgaben betreffen auch die Arbeit der Aufsichtsgremien beim SR sowie die Arbeit des Medienrates der Landesmedienanstalt. Der Medienrat der LMS hat sich im Januar 2019 neu konstituiert und hat unter anderem die Mitglieder für den Hauptausschuss bestellt. Dieser kann gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der LMS, wenn in Angelegenheiten des Medienrates eine rechtzeitige Beschlussfassung durch den Medienrat nicht stattfinden kann und eine Sondersitzung ausfallen muss, anstelle des Medienrats einen Beschluss fassen. Damit hat der Medienrat im Rahmen der Corona-Pandemie Spielräume, um den genannten Verhaltensweisen von der Begrenzung von Teilnehmerzahlen über Einhaltung von Abstandsregeln bis hin zu Hygienevorhaben zu entsprechen.

Schwieriger hat sich nach unserer Einschätzung die Situation beim Saarländischen Rundfunk dargestellt. Der Ausbruch der Corona-Pandemie fiel zeitlich mit dem Verfahren der Konstituierung des Rundfunkrats zusammen. Zentrale Maßnahmen der Selbstorganisation des Rundfunkrats und damit der Staatsferne waren angezeigt wie die Wahl der Ausschüsse und der Beschluss einer Geschäftsordnung. Diese konnten allerdings damals nicht unmittelbar durchgeführt werden. Sie sind inzwischen aber abgeschlossen, weil der Saarländische Rundfunk die Möglichkeit und die Chance hatte, hier in der Saarlandhalle zu tagen.

Es ist aber natürlich eine sehr problematische Zwischenlösung, wenn man immer eine Halle von der Größe der Saarlandhalle anmieten muss, um bestimmte Dinge zu erfüllen. Wir wissen, es gibt im Saarland genau eine Saarlandhalle und leider nicht mehr davon. Insofern müssen wir als Gesetzgeber dafür sorgen, dass eine Delegation von Aufgaben des Rundfunkrats an seine Ausschüsse stattfinden kann, die Konstituierung mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrates des SR immer gesichert ist. Eine kurzfristige Ergänzung des Saarländischen Mediengesetzes war also angezeigt.

In einem neuen § 29a wird dazu festgestellt, dass, wenn die Durchführung einer Sitzung des Rundfunkrats aufgrund einer außerordentlichen Notlage, insbesondere einer epidemischen Lage, erheblich erschwert ist, das den Vorsitz führende Mitglied des Rundfunkrats für wichtige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, die Beschlussfassung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren anord

(Abg. Zehner (CDU) )

nen kann. Sind Wahlen durchzuführen, so ist die Durchführung einer Briefwahl zulässig. Auch hier bewegen wir uns im Geleitzug dessen, was wir an anderer Stelle für unsere Kommunalparlamente beschlossen haben.

Saarländischer Rundfunk und Landesmedienanstalt sind ausdrücklich mit dieser Novellierung einverstanden. Es ist uns ein Herzensanliegen, dass wir gemeinsam agieren und nicht etwa über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Es ist das, was sich auch Saarländischer Rundfunk und Landesmedienanstalt vom Gesetzgeber erhoffen.

Ehe ich auf eine Zusammenfassung eingehe, möchte ich noch eine Replik machen auf die Ausführungen von Ihnen, Frau Spaniol. Die fehlende Regelung der Medienkonzentration wird durch die Staatskanzleien aufgearbeitet. Das steht ausdrücklich in der Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag. Dort können Sie das gerne nachlesen. Dort wird auch festgehalten, dass es eine Regelung in diesem Bereich geben wird.

Der Begriff der Telemedien ist für uns insofern unproblematisch, als wir nicht sehen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk respektive die öffentlichrechtlichen Medien in ihren Internetangeboten beschränken müssten. Es besteht nicht die Befürchtung von unserer Seite, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Internet nicht wiederfinden, im Gegenteil.

Bezüglich des EU-Rechts haben Sie angemerkt, dass es unter Umständen Kritik geben könnte. Ich verweise hier auf die Debatte im Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien, in der die Staatskanzlei ausführlich gerade zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet hat.

Die Barrierefreiheit, die Sie zu Recht angesprochen haben, ist allerdings auch wiederum Gegenstand der sehr intensiven Verhandlungen, die die Staatskanzlei in diesem Bereich führt. Mithin kann ich sagen: Hausaufgaben erledigt, die Dinge sind erfüllt oder auf dem Weg. Frau Spaniol, von daher geht die Kritik etwas ins Leere.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Fraktionsvorsitzende Commerçon hat ausgeführt, dass es richtig und wichtig ist, dass wir als Bundesländer einheitlich agieren. Das konzediere ich gerne. Herr Commerçon, wir stehen natürlich als Christdemokraten auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen in ständigem und engem Austausch und sind davon überzeugt, wenn wir heute eine Einigung erzielen, dass dadurch die notwendigen Impulse gesetzt werden können, um es zu schaffen, dass der Medienstaatsvertrag auf den Weg gebracht wird und - Sie sind genau wie ich ein Freund des Parlamentarismus - eine Verfassungsdebatte nicht vor Gericht entschieden werden kann.

Lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens. Es ist gelungen, die Medienaufsicht den realen Herausforderungen anzupassen, die das digitale Zeitalter mit sich bringt. Zweitens. Wir haben heute die einmalige Chance, die finanzielle und materielle Sicherheit des Saarländischen Rundfunks auf viele Jahre sicherzustellen. Der Saarländische Rundfunk ist, um Intendant Kleist zu zitieren, nicht nur Medium, sondern auch Faktor in unserer Region als Leuchtturm in einer Zeit, in der die Verlässlichkeit und Integrität des Journalismus eine Bedeutung erlangt haben wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Wo, wenn nicht im für jeden Saarländer und jede Saarländerin verfügbaren Informationsangebot des Saarländischen Rundfunks besteht eine ähnliche Breite an verlässlichen und von sogenannten alternativen Fakten ungetrübte Darstellung der Nachrichtenlage? Dies allein wäre schon Grund und Argument genug, den Staatsverträgen zuzustimmen.

Drittens. Wir Christdemokraten sind der festen Überzeugung, dass dieses Bündel an Maßnahmen die Medienlandschaft im Saarland, in Deutschland und sogar europaweit ein dringend gebotenes Signal der Einheit und Geschlossenheit bedeutet. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der CDU, aber auch ganz persönlich um ein klares Signal, das hier und heute gesetzt werden kann. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu den Gesetzesvorhaben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen für die Aussprache vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen - es sind mehrere Abstimmungen - zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1346. Das ist der Medienstaatsvertrag. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1346 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1346 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker, enthalten haben sich die Abgeordneten der LINKEN-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel.

Es folgt nun die nächste Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1420. Das ist die Erste Lesung der 1. Änderung des Medienstaatsvertrages. Zunächst hatten wir abgestimmt über die Annahme des Medienstaatsvertrages in Zweiter Lesung. Jetzt folgt die erste Änderung dieses soeben angenommenen Medienstaatsvertrages. Es ist die Drucksache 16/1420.

(Abg. Zehner (CDU) )

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1420 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1420 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Zugestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel. Dagegen gestimmt haben die AfD‑Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker.

Dritte und vorläufig letzte Abstimmung. Es ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/1347. Es handelt sich um das Saarländische Mediengesetz. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1347 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1347 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel, dagegen gestimmt haben die AfD-Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung. Wir haben uns im Erweiterten Präsidium darauf verständigt, diese beiden Tagesordnungspunkte im Sachzusammenhang zu beraten und dann in verbundener Aussprache zu debattieren.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie (Drucksache 16/1428)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Heute ist Mittwoch. Ich habe heute Morgen im Radio gehört, dass Mittwoch eines der Wörter ist, die auf der Auswahlliste zum Deutschen Jugendwort des

Jahres 2020 stehen. Ich will nicht darauf eingehen, warum das der Fall ist, aber ich denke, wenn es eine Liste geben würde, welche Wörter wir Parlamentarier wählen würden, würde Mittwoch zumindest im Saarland dazugehören. Mittwoch ist unser klassischer Parlamentstag. Genauso klassisch ist mittlerweile, dass er einmal im Monat stattfindet. Ich glaube, das ist gut so, nicht, weil wir nicht gern öfter das Hochfest der Demokratie hier in diesem Hohen Haus feiern würden, sondern weil Parlamentarier sonst auch sehr viel zu tun haben. Wir sind durchaus beschäftigt, sei es in den Ausschusssitzungen, in denen wir die Regierung kontrollieren, in Anhörungen, in denen wir Themen mit Bürgern und Organisationen vorbereiten, oder mit der wichtigen Arbeit der Fraktionen, die von der Verfassung voll abgedeckt ist. Wir treffen uns zu Fraktionssitzungen und führen Arbeitskreise. All das gehört zur Arbeit der Parlamentarier dazu.

Warum beginne ich mit diesen Ausführungen die Einführung des Gesetzes der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie? - Mir ist es an dieser Stelle wichtig, darauf einzugehen, wie Gesetze gemacht werden und was die entscheidenden Punkte dabei sind. Gesetze entstehen nicht hier an einem beliebigen Mittwoch im Monat, sondern Gesetze sind - wie der Ministerpräsident schon ausgeführt hat - das Ergebnis einer sehr intensiven Arbeit des Landtages mit der Befassung dieser Gesetze und dem Einfluss der Öffentlichkeit auf diese Gesetze. So werden Gesetze von uns ordnungsgemäß und nach ausführlicher Sacharbeit verabschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mit der Gesetzgebung nimmt der Landtag eine Kernfunktion der parlamentarischen Demokratie wahr. Ich möchte hier nicht auf die Gewaltenteilung eingehen, aber ich glaube, es ist schon wichtig, sich bei dem anstehenden Gesetz noch einmal klarzumachen, wie die Historie und die Genese dieses Gesetzes sind. Wir haben die Regierung, die hat eine Verordnung herausgebracht und diese immer wieder angepasst oder neu aufgelegt. Es ist eine Verordnung, die sich in dem Rahmen bewegt, den das Bundesinfektionsschutzgesetz bietet. Dieses sagt den Ländern eine ganz klare Regelungskompetenz zu.

Dann haben wir den Fall, dass ein Bürger dagegen klagt hat. Das ist ein wichtiges Zeichen, um zu sehen, dass das alles, was wir als Regierung und Parlament im Rahmen der Pandemie gemacht haben, der demokratischen Kontrolle untersteht. Die Judikative oder in dem Fall der Verfassungsgerichtshof kann bei so einem Gesetz angerufen werden. Wenn man sich das Urteil noch einmal anschaut, ist es bemerkenswert, dass der Verfassungsgerichtshof die vielen Maßnahmen, die durch die Regierung verabschiedet worden sind, als gerechtfertigt und in vielen

(Präsident Toscani)

Punkten auch als verhältnismäßig ansieht, bis auf den einen Punkt, den wir jetzt mit einem Gesetz regeln. Das ist der Punkt der Kontaktnachverfolgung. Lediglich die Kontaktnachverfolgung, bei der personenbezogene Daten der Bürger benutzt werden, erfordert eine rechtliche Regelung auf Landesebene. Ich glaube, es ist ganz wichtig, sich das vor Augen zu führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigt sich, dass auch in diesem Fall von der Regierung das Meiste durchaus richtig gemacht wurde. Wir müssen nur einen Fehler mit einer Korrektur beheben. Ich denke, wenn wir sehen, was in so einer Pandemie in anderen Ländern schiefgelaufen ist, können wir glücklich sein, dass es dieser kleine Fehler ist, den wir hier beheben müssen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Natürlich stelle ich ganz selbstbewusst die Frage: Hätten wir als Parlament, das die Regelungskompetenz hat, es nicht vorher erkennen müssen? - Da kann ich zum einen auf die Opposition blicken, weil Sie hier in vielen Fällen die Kontaktnachverfolgung kritisiert haben, aber eben nicht diesen entscheidenden Punkt, dass es gesetzlich geregelt werden müsste. Das habe ich nie gehört, das habe ich übrigens auch nicht vom Unabhängigen Datenschutzzentrum in den Anhörungen gehört. Ich ziehe diesen Schuh aber uns allen an. Wir blicken täglich bei der Parlamentsarbeit - normalerweise im Plenarsaal auf die Verfassung. Wir sehen die entscheidende Norm. Wir sind nicht darauf eingegangen, dass wir ein Gesetz hätten machen müssen, um das Ganze zu tun. Wir haben die Verfassung quasi vor Augen und haben dann doch nicht den großen Regelungspunkt gesehen, der hier aussteht.

Ich denke, es ist gut, dass wir uns ausreichend Zeit nehmen. Wir haben hier frühzeitig einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir uns in den nächsten Wochen beschäftigen, damit wir am Mittwoch im November nach eingehender Ausschussberatung und Anhörung ein gutes Gesetz verabschieden können.

Ich möchte auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingehen, der schon im Mai und jetzt schon wieder vorgelegt wurde. Ich glaube, wenn wir uns mit diesem Gesetzentwurf näher beschäftigen, müssen wir uns genau anschauen, was dieser Gesetzentwurf regelt und wie er sich auf einer zeitlichen Linie verhalten wird. Was machen wir als allererstes? Wir regeln das, was wirklich notwendig ist, was uns der Verfassungsgerichtshof aufgegeben hat. Das bringen wir in eine gesetzliche Norm. Das Nächste muss sein, dass wir uns genau vor Augen führen, wo weitere Regelungslücken sind, die wir direkt mit Gesetzen beheben müssen, und wo der Landtag direkt gefordert ist. Damit müssen wir uns jetzt genau beschäftigen.

Das dritte Element, das wichtig für uns sein muss, ist, dass wir langfristig schauen, wo Gefahren für unsere Verfassung sind, die durch so eine Pandemie oder ähnlich große Gefahren auf uns zukommen. Das ist der nächste Schritt. Dazu hat der Landtagspräsident schon einige Einwürfe gebracht und wichtige Debatten angestoßen. Durch die Kommission, die jetzt eingesetzt ist, wird sich das sicherlich beheben lassen.

Zunächst noch einmal zum Gesetzentwurf der LINKEN, der sich auf das beziehen soll, was noch geregelt werden muss. Ich denke, bei den gesetzlichen Regelungen, die jetzt noch notwendig sind, müssen wir uns immer zwei entscheidende Fragen stellen: Bedarf es einer Regelung in Form eines Gesetzes? Müssen wir das regeln? - Die zweite wichtige Frage ist: Sollten wir das regeln? Macht das in diesem Fall wirklich Sinn? - Bei der ersten Frage müssen wir noch einmal genau auf das Urteil schauen, das der Verfassungsgerichtshof geschrieben hat. Was müssen wir hier regeln? Sind es solche Fälle wie die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung? Müssen wir sie gesetzlich normieren? Sind es andere Punkte, die noch nicht genau geklärt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass eine Rechtsunsicherheit besteht? - Darüber hinaus auch die Frage: Müssen wir selbst noch einmal einen Blick darauf werfen? Welche neuen Verordnungen werden gemacht, in denen Dinge geregelt werden? Können wir das nicht in Gesetzesform machen? - Die zweite Frage ist für mich eigentlich noch kritischer: Sollen wir das wirklich regeln? Macht es Sinn? Verbessert es unsere Situation?

Für mich ist der zeitliche Aspekt kritisch zu sehen. Wir müssen wahrnehmen, wie die Verordnungen gestrickt worden sind, auf welcher Basis sie gestanden haben. Hier wurde meist sehr kurzfristig im Sinne des Ministerrates geregelt, was vorher in der Ministerpräsidentenkonferenz vorbesprochen worden ist. Wir müssen uns mit der Gefahr auseinandersetzen, dass das Saarland mit einer parlamentarischen Befassung einige Tage oder im Zweifelsfall einige Wochen bei der Regelung nachhinken wird. Wollen wir das? Oder wollen wir an jedem beliebigen Tag als Parlament zusammentreten und kurzfristig diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen, wie es in Ihren Gesetzentwurf der Fall ist? - Ich bin da unsicher, das muss ich ehrlich sagen, weil ich die Gefahr sehe, dass wir in Verzug geraten. Es ist nicht nur der Verzug einer vermeintlichen Öffnung, sondern vielleicht sogar der Verzug bei einer Regelung, die notwendig ist, um die Pandemie einzugrenzen. Wir möchten uns aber wirklich mit Ihrem Gesetz beschäftigen, deswegen würde ich vorschlagen, dass wir uns zwar enthalten, aber in den Ausschüssen weiter debattieren, welche Gefahren wir bei Ihrem Gesetz sehen, was aus unserer Sicht vielleicht nicht ideal geregelt ist und was praktikabel ist. Das ist unser Vorschlag. Ich glaube, wir sollten uns damit vielleicht im Justiz

(Abg. Thielen (CDU) )

ausschuss auseinandersetzen, weil Fragen der Verfassung betroffen sind.