Protokoll der Sitzung vom 06.10.2020

(Zuruf der Ministerin Bachmann.)

Das ist nicht immer Staat, den Unterschied sollten Sie irgendwann mal lernen, Gemeinde ist nicht Staat, das ist wirklich so, das sieht man ganz anders.

(Beifall von der LINKEN.)

Wenn wir für die öffentlich-rechtliche Lösung plädieren, machen Sie das immer runter, deshalb will ich auf etwas hinweisen: Ist Ihnen mal klar geworden, warum die berühmten Staatsmänner dieser Welt, wenn sie krank sind, immer in öffentlich-rechtliche Krankenhäuser gehen, meistens in Militärkrankenhäuser? Haben Sie darüber mal nachgedacht bei Ihrer Qualitätsbetrachtung, die Sie hier vorgetragen haben? Ich will nur sagen, die Vorstellung, die Sie haben, dass öffentlich organisierte Krankenanstalten schlecht sind und private besser sind, dass private Strukturen eine bessere Versorgung anbieten, ist ein Vorurteil. Das ist ein neoliberales Klischee! Wir teilen diese Meinung nicht.

(Beifall von der LINKEN.)

Insofern hat die Debatte für uns jetzt schon einen Gewinn gebracht. Einmal, weil deutlich geworden ist, dass die Sozialdemokratie immer noch an der öffentlich-rechtlichen Organisation des Gesundheitswesens festhält. Ich will Ihnen sagen: Wenn der ehemalige Finanzminister Hans Kasper noch hier wäre, wäre das Theater gar nicht aufgekommen, er hätte Ihnen so sehr die Hölle heiß gemacht, dass diese Diskussion in dieser Form überhaupt nicht aufgekommen wäre.

(Beifall von der LINKEN. - Zurufe.)

Wir freuen uns also, dass Sie hier diese Einsichten vorgetragen haben. Es ist ein Versuch, denn aufgrund der Privatisierungswelle in allen öffentlichen Bereichen in den letzten Jahren ist das Krankenhauswesen doch in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies hat jedoch nicht nur dazu geführt, dass notwendige Konzentrations- und Verbesserungsüberlegungen angestellt worden sind, sondern es waren eben auch Gewinnüberlegungen, die strukturiert haben. Die Zahlen sind im Landkreis so eindeutig, dass man etwas tun muss. Die Bevölkerung erwartet eine Entscheidung. Wenn man sich immer nur hinter Trägern versteckt, dann kommt dabei nie etwas raus; die sind jetzt auch in Schwierigkeiten! Also sollte die öffentlich-rechtliche Hand etwas tun, das ist das Ziel unseres Antrages. Für uns hat sich insofern die Debatte schon mal gelohnt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Hermann Scharf von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lafontaine, es eint uns, dass wir eine gute Versorgung für alle Menschen in unserem Land wollen. Wir sind aber für die Pluralität und die Vielfalt der Träger, das heißt, wir schließen auch Private nicht aus. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Das Marienhaus hat in St. Wendel einen Teil der Geriatrie geschlossen. Ein Privater, nämlich die Klinik auf dem Bosenberg, hat dieses Segment übernommen und macht es ganz hervorragend. Die Menschen sind zufrieden, der Träger ist zufrieden, also eine Win-win-Situation. Deswegen ist es wichtig, zu sagen, dass auch Private nicht ausgeschlossen werden dürfen. Vielfalt und Verlässlichkeit, ich glaube, das sind die Schlüsselthemen. Dass wir im Landkreis Merzig-Wadern im Moment Probleme haben, will keiner kleinreden. Wir haben in Merzig die SHG, wir haben in Losheim immerhin noch das Marienhaus, aber in Wadern haben wir aktuell keinen. Die Menschen im Landkreis Merzig-Wadern haben genauso eine verlässliche Grundlage verdient wie die im Saarpfalz-Kreis oder im Stadtverband Saarbrücken.

(Beifall bei der CDU und der SPD.)

Die Krankenhausplanung ist im Moment in der Mache. Ein Träger ist beauftragt, der das schon über viele Jahre hinweg gemacht hat, nicht nur in unserem Bundesland, die Dinge unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, wie dieses Segment im Landkreis Merzig-Wadern aussehen kann. Monika Bachmann hat es doch angesprochen, es werden im Moment Gespräche mit sehr vielen Trägern geführt, um eine gute Lösung herbeizuführen. Da ist der verlässliche Träger SHG oder der verlässliche Träger Marienhaus zu nennen.

Ich will das heute noch mal klar und deutlich sagen: Marienhaus hat es durch die kleinen Häuser nicht einfach, weil kleine Häuser neben der finanziellen Seite einfach ein anderes Riesenproblem mit sich bringen. Ich will ein Beispiel nennen. Die langjährige Chefärztin der Inneren in Losheim ist kürzlich in den Ruhestand gegangen. Wissen Sie, wie viele Bewerbungen eingegangen sind für diese Chefarztstelle? Keine! Weil heute einfach genau geschaut wird, wohin man geht. Dann geht man lieber in ein großes Haus, wo eine vernetzte Medizin stattfindet, wo viele Dinge vorhanden sind. Ich sage ganz ehrlich, ich war einmal in mein Leben im Krankenhaus, und zwar in der SHG in Merzig, in der Inneren. Ich war dort sehr zufrieden und kann das Haus auch nur

empfehlen. Überlassen wir es doch jedem Einzelnen, zu entscheiden, wohin er geht und was er macht. Unsere Aufgabe ist, sicherzustellen, dass auch im Landkreis Merzig-Wadern eine gute adäquate Versorgung vorhanden ist. Das wird jetzt durch die Gespräche und auch durch den Krankenhausplan gewährleistet. Wir werden auch darauf achten, dass diese Dinge niedergeschrieben sind, dass alles vorhanden ist. Ich glaube einfach, wir sind klug beraten, das mit Elan, mit Ehrgeiz anzugehen, und das werden wir tun. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 16/1454. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1454 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1454 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfD-Landtagsfraktion, die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel und der fraktionslose Abgeordnete Hecker. Dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) (Drucksache 16/1456)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir der Ansicht sind, dass den Menschen in unserem Land - hier den Eltern - mehr Freiheit gegeben werden soll auch in der Wahl der Schule ihrer Kinder. Es soll auch ein Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Schultypen abgebaut und zunächst mal die Überreglementierung zurückgefahren werden. Wir stellen dies unter die große Überschrift: Die beste Schule ist für unsere Kinder gerade gut genug. Es ist ein Teil des Schulordnungsgesetzes und dort

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

ein kleiner winziger Punkt. Das ist natürlich nicht unsere gesamte Schulpolitik, wie wir sie uns vorstellen, aber wir wollen einen Gesetzentwurf einbringen, und dieser kleine Punkt, der auch wichtig ist, soll einfach zeigen, in welche Richtung wir denken und was wir gerne hätten.

Jetzt habe ich gedacht, wir haben vor einem Jahr diesen Antrag schon mal eingebracht und weil er so offensichtlich in Ordnung und gut ist - wie das manchmal bei Gemeindeparlamenten so ist, wenn ein guter Antrag der Opposition abgelehnt wird -, dann lässt man eine gewisse Zeit verstreichen, kommt mit demselben Antrag in einer etwas anderen Form wieder und kann ihn dann getrost annehmen. Das ist nicht passiert! Aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag jetzt erneut eingebracht.

(Zuruf des Abgeordneten Renner (SPD).)

Seinerzeit sind Argumente dagegen ausgesprochen worden. Es wurde von Plansicherheit geredet. Es wurde gesagt, es würde das völlige Chaos ausbrechen, wenn man den Eltern in der Gemeinde, im Ort die Wahl lässt, welche Grundschule ihre Kinder besuchen. Es wurde ausgemalt, dass Heerscharen von Kindern plötzlich nicht mehr in dem einen Ort in die Schule gehen, sondern in einem anderen Ort.

Das war das Argument Plansicherheit. Da stellt sich aber zunächst einmal die Frage, ob beispielsweise bei den Gymnasien Chaos ausgebrochen ist, weil dort nämlich diese Freiheit schon besteht. Ich kann wählen, ob ich mein Kind nach Homburg, Merzig oder nach Saarbrücken ins Gymnasium schicke. Das ist mir freigestellt. Wenn ich mein Kind aber in die Grundschule schicke, dann muss ich es genau in dem einen Bezirk in die Schule schicken. Dort besteht also ein Ungleichgewicht.

Es wurde weiterhin ausgeführt, dass Folgendes bei der Grundschule vorkommen kann: Wenn eine Grundschule in einem sogenannten sozialen Brennpunkt liegt, dann häufen sich Kinder - man muss immer vorsichtig sein, wie man es sagt - mit Problemen in dieser Schule. Man könnte jetzt viele Kategorien anführen, aber ich denke, jeder weiß, was gemeint ist. Dann könnten die wenigen verbleibenden anderen Schüler von ihren Eltern von dieser Schule abgezogen und in eine andere Schule geschickt werden. So würde in dieser Schule das Problem, das vorher schon da war, noch verstärkt. Das könnte sein. Das ist auch so. Aber dann muss man das Problem doch an der Wurzel packen. Wenn es solche Bereiche und Probleme gibt, kann man sie nicht dadurch regeln, dass man eine Minderheit von Eltern dazu zwingt, ihre Kinder in diese Problemschule zu schicken. Das ist nicht die Lösung des Problems. Die Lösung wäre in diesem Falle, das Problem an der Schule zu lösen.

Es gibt wie gesagt noch viele Gründe, die damals angeführt worden sind, die aber alle nicht stichhaltig

sind, denn das, was für die Grundschule als eventuelles Problem gilt, müsste auch für das Gymnasium gelten. Dort gilt es aber nicht. Dort haben die Eltern die Freiheit und können ihre Kinder in die Schule schicken, die sie für richtig halten. Das halten wir für falsch. Wir denken, da muss Gerechtigkeit her.

Zum zweiten Punkt, der angeführt wurde. Es hieß, dass zwischen den Schulen ein gewisser Wettbewerb ausbrechen würde. Was haben wir denn gegen Wettbewerb? Wettbewerb besteht doch im ganzen Leben! Er ist in der Wirtschaft, im Sport, überall. Der Wettbewerb wird auch von den Beteiligten angenommen. Wer verliert, ist doch kein Verbrecher! Wenn eine Bäckerei kein gutes Brot backt oder es zu teuer verkauft, dann muss sie eben schließen, wenn die Kunden ausbleiben. Wettbewerb ist gut. Er ist auch für unsere Kinder und die Schulen gut.

Ich war lange genug in der Regionalversammlung in einem Sachbereich für die Schulen zuständig. Jedes Jahr kamen die Anmeldezahlen. Man hat gesehen, wie viele Kinder beispielsweise in den Gemeinschaftsschulen Quierschied oder Kleinblittersdorf angemeldet worden sind. Es war auch ganz normal, dass die Zahlen mal 3 Prozent angestiegen oder gesunken sind. Wenn sich dann herausgestellt hat, dass in einer bestimmten Schule die Anmeldezahlen drastisch zurückgegangen sind, dann musste man überlegen, woran das liegt. Haben wir die Schule nicht genug ausgestattet? Ist dort vielleicht die Schulleitung nicht so, wie sie sein sollte? Die Probleme werden dann offensichtlich. Dann kann man aber auch die Ursachen finden und das abstellen. Wir sollten also nichts gegen einen Wettbewerb haben.

Wie gesagt war es schon mal Thema. Sie haben damals Ihre Gegenargumente vorgebracht. Ich habe jetzt versucht, zwei oder drei dieser Gegenargumente zu entkräften. Bei Dingen, die eigentlich offensichtlich sind, braucht man aber nicht lange zu begründen. Deshalb werde ich es dabei bewenden lassen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort zu ihrer ersten Rede in diesem Hause hat Sandra Johann von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es wurde bereits gesagt: Vor fast genau einem Jahr stand dieses Thema schon einmal zur Debatte. Es war der 30. Oktober 2019. Es handelte sich um einen Gesetzentwurf, der fordert, § 19 Schulordnungsgesetz ersatzlos zu streichen. Somit würden die Schulbezirke für unsere Grundschulen, Förderschulen und be

(Abg. Dörr (AfD) )

ruflichen Schulen wegfallen. Heute steht diese Debatte erneut an. Die Argumente, die scheinbar entkräftet wurden, lassen sich aber auch heute nicht von der Hand weisen. Wenn das vor einem Jahr so war, dann ist es heute nicht anders, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es geht um ein im Bundesgebiet immer wieder diskutiertes Thema, welches Unruhe und Chaos - auch wenn dem widersprochen wurde - in unsere Bildungslandschaft bringen würde. Aber ist dies nicht genau das, was wir zurzeit absolut nicht gebrauchen können? Brauchen wir nicht gerade jetzt in dieser Zeit, in der Lehrerinnen und Lehrer am absoluten Limit arbeiten, höchste Planungssicherheit, um unseren Kindern den bestmöglichen Unterricht zu bieten? Brauchen wir in diesen unsicheren Zeiten nicht Strukturen und Planungssicherheit, um die bevorstehende Herausforderung zu meistern? Ich werde gleich zum Punkt Planungssicherheit noch ein paar Worte sagen, warum dies definitiv kein Argument ist, das von der Hand zu weisen ist.

Nehmen wir in diesen unsicheren Zeiten einmal das Beispiel der Hygienepläne an den Schulen. Hier wird keine Schule alleingelassen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gesundheitsämtern und Kommunen, mit denen die Umsetzung des Infektionsschutzes eng abgestimmt wird. Ministerium, Gesundheitsämter, Kommunen, Schulen - alle arbeiten Hand in Hand. Wäre jede Schule auf sich alleine gestellt, würde das absolute Chaos herrschen. So tragen auch die Schulbezirke zu einer klaren Struktur im Bildungswesen bei. An dieser Stelle möchte ich ein herzliches Dankeschön allen Beteiligten, allen voran unseren Lehrerinnen und Lehrern, aussprechen, die täglich ihr Bestes geben, um den Schulbetrieb am Laufen zu halten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Konzentrieren wir uns also auf das Wesentliche und nutzen wir hier und heute erneut die Chance, uns mit diesem Thema fachkundig auseinanderzusetzen. Dazu ein erster Punkt: Nehmen wir einmal an, die Schulbezirke unserer 155 Grundschulen, 32 Förderschulen und 20 öffentlichen Berufsschulen würden durch die Streichung des § 19 verschwinden. Die freie Schulwahl wäre somit möglich, aber die Folgen einer solchen Forderung sind dabei nicht mitgedacht, gerade was die Planung von Schülerzahlen angeht. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit einer besonderen Profilierung stehen regelmäßig vor Auswahlverfahren zur Bildung von Eingangsklassen, sofern die Anmeldezahlen die Kapazitäten der Schule übersteigen. Ich spreche aus eigener Erfahrung, denn ich war bis vor Kurzem selbst noch Lehrerin. Es ist ein Verfahren, das alles andere als einfach ist und das eine hohe Belastung für alle Beteiligten darstellt. Der verwaltungstechnische Aufwand ist immens und unverhältnismäßig. Lehrerinnen und Lehrer sind doch die Fachleute des Lernens. Sie

sollen und wollen sich auf das Wesentliche konzentrieren - und das ist das Unterrichten. Dabei wollen und werden wir sie unterstützen. Eine Auflösung der Schulbezirke trägt dazu sicherlich nicht bei.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern wären die Gelackmeierten. Wenn es zu einem Losverfahren käme, würden die Betroffenen erst spät erfahren, welche Schulen zukünftig besucht werden können. Es muss eventuell eine andere Schule gefunden werden, an der genügend Platz ist und die gut zu erreichen ist. Es ist also alles andere als sinnvoll, ein solches Auswahlverfahren auf unsere Grund-, Förder- und Berufsschulen auszudehnen.

Ein weiterer Punkt: Der Gesetzentwurf schafft eine künstliche Konkurrenzsituation. Diese Situation belastet nicht nur Schulpersonal und Lehrkräfte, sondern setzt auch unsere sich ohnehin in einer prekären Haushaltslage befindlichen Kommunen unter enormen Druck. Es wurde schon angesprochen, wie die Situation dann aussehen würde. Die Schulträger wären dazu gezwungen, auf der einen Seite weniger beliebte Schulen zu schließen, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären, auf der anderen Seite stärker frequentierte Schulen immer weiter auszubauen. Dies würde eine zusätzliche Belastung im Haushalt darstellen. Unsere Kommunen könnten diesem Druck nicht standhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen unsere Städte und Gemeinden aber unterstützen und ihnen nicht zusätzliche Lasten aufbürden.

Ein weiterer interessanter Punkt, der im Schulordnungsgesetz ersichtlich ist, ist die Möglichkeit eines Antrags auf Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule. Liegt ein wichtiger und gut begründeter Anlass vor, ist ein Schulbezirkswechsel auch jetzt schon möglich, aber nicht ausnahmslos und auch nur nach sorgfältiger Prüfung. Nehmen wir einmal das Beispiel, dass eine alleinerziehende Mutter voll berufstätig und bei der Betreuung ihres Kindes am Nachmittag auf die Hilfe der Großeltern angewiesen ist. Diese leben allerdings in der Nachbargemeinde und nicht im Schulbezirk des Kindes. Organisatorisch gäbe es für die Mutter keine andere Lösung. Durch einen Antrag besteht nun die Möglichkeit, das Kind an der Grundschule anzumelden, die vielleicht nur 2 km von den Großeltern entfernt ist, die allerdings in der Nachbargemeinde liegt. Der Schulweg wäre sicherlich zu meistern. Müsste das Kind am eigentlichen Wohnort zur Schule gehen, wäre der Weg zu den Großeltern immens schwer. Ein Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule würde das Problem lösen. Bei einer solchen Entscheidung schauen allerdings alle genau hin, betroffener Schulträger, Schulleitung und Ministerium. Es werden Gespräche geführt, eine mögliche Klassenmehrbildung wird geprüft, Regelungen wer

(Abg. Johann (CDU) )

den getroffen. Hier arbeiten alle Hand in Hand, um entsprechende Lösungen zu finden.