Protokoll der Sitzung vom 06.10.2020

Wir müssen allerdings ausdrücklich begrüßen und unterstützen, dass nach massiver Kritik die Journalistinnen und Journalisten von verdeckten Überwachungsmaßnahmen ausgenommen sind und keine Abstufung, wie ursprünglich geplant, in der Gruppe der Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger vorgenommen wird. Hier hat die kritische Öffentlichkeit tatsächlich gewirkt. Das Gleiche gilt natürlich auch für die ungeheuerlichen Pläne des Innenministeriums, das Unabhängige Datenschutzzentrum in seiner Unabhängigkeit beschränken zu wollen. Das alles wurde jetzt vom Tisch genommen. Das ist natürlich zu begrüßen.

Man muss aber auch sagen, dass man an ganz anderen Punkten, beispielsweise in Ihren Änderungsanträgen sieht, worum es der CDU und SPD in Wirklichkeit geht. So soll die Polizei selbst entscheiden können, ob eine Gefahr für Land oder Bund vorliegt, sodass betroffene Personen nicht benachrichtigt werden müssen, wenn ihre Daten beispielsweise an den Verfassungsschutz, den MAD oder BND übermittelt werden. Na, wie das wohl ausgehen wird? Wie oft dann wohl die Sicherheit in unserem Land bedroht sein wird und wie oft die entsprechenden Bürgerinnen und Bürger wohl nicht informiert werden müssen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Marie Bröckling von netzpolitik.org hat es, wie ich finde, in der Anhörung auf den Punkt gebracht. Sie sagte: Es gibt keine gesetzgeberische Verpflichtung, das rechtlich gerade noch Zulässige umzusetzen. - Auch wenn sie für meinen Geschmack eine etwas optimistische Meinung zu der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes hat, hat sie im Kern doch recht. Es gibt keine Verpflichtung und deshalb werden wir dieses Gesetz auch ablehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank. - Als nächster Redner kann sich Raphael Schäfer von der CDU-Landtagsfraktion bereithalten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen den Darstellungen des Kollegen Lander ist heute ein guter Tag für die saarländische Polizei, es ist ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Denn gemeinsam mit unserem Koalitionspartner werden wir heute zwei moderne und zukunftsweisende Polizeigesetze auf den Weg bringen, zum einen, ich blicke einmal rüber zum Kollegen Eugen Roth, eine Überarbeitung des bestehenden Saarländischen Polizeigesetzes, des SPolG, zum anderen ein neu geschaffenes Polizei-Datenverarbeitungsgesetz.

Ich will auch nicht rasten und ruhen, Herr Kollege Lander, sondern direkt zu Beginn meiner Rede um eine breite Zustimmung für dieses Gesetz werben. Denn durch Ihre Ausführungen bekommt man tatsächlich ein falsches Bild vermittelt, das nicht berücksichtigt, dass es uns genau darum geht, das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Datenschutz bestmöglich in Einklang zu bringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau unser Anliegen, das wir mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf verfolgen.

(Beifall von der CDU.)

Ich halte es für wirklich bedeutsam, dass wir in dieser Debatte zu diesem wichtigen Polizeigesetz noch einmal die unterschiedlichen Positionen der Parteien und der Fraktionen dieses Hohen Hauses herausarbeiten. Ich will aufzeigen, wofür die Große Koalition steht, wofür wir als CDU-Landtagsfraktion stehen, wofür die Opposition, wofür die LINKE-Fraktion steht.

Herr Kollege Lander, ich blicke direkt in Ihre Richtung: Ihren Ausführungen eben konnte man sehr gut entnehmen, dass Ihr Verhältnis zur Polizei beziehungsweise auch zu unseren Sicherheitsbehörden generell von Misstrauen geprägt ist. Ginge es nach Ihnen, würde der Verfassungsschutz abgeschafft. Sie würden unsere Polizei gerne mit Befugnissen ausstatten, die von anno Tobak sind, die aus dem vergangenen Jahrhundert stammen. Um zu erkennen, wohin ein solches Denken führen kann, muss man nur einmal den Blick nach Berlin richten: Dort ist ja eine rot-rot-grüne Regierung, ein rot-rot-grüner Senat, am Ruder. Ich erinnere noch einmal daran, dass vor einigen Monaten das Thema Antidiskriminierungsgesetz in aller Munde war. Daran kann man erkennen, wohin solches Denken führt: Dort ist die Beweislast umgekehrt worden, dort werden unsere Beamtinnen und Beamten unter einen Generalverdacht gestellt. Ich sage in aller Klarheit für die CDULandtagsfraktion: So etwas wird es mit uns nicht geben!

(Beifall von der CDU.)

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

Ich will auch in aller Offenheit sagen: Den Ausführungen des Kollegen Lander kann man meines Erachtens klar entnehmen, dass es der DIE LINKEFraktion nicht um ein Miteinander, um ein gemeinsames Arbeiten mit unserer Polizei geht, sondern dass sich die DIE LINKE-Fraktion gegen unsere Polizei stellt. Das finde ich sehr verwerflich, denn unserer Polizei geht es ausschließlich darum, unseren Rechtsstaat tagtäglich durchzusetzen. Angesichts dessen wird durch Sie ideologisch ein völlig falsches Bild unserer Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit geschaffen.

Davon müssen wir als CDU-Fraktion uns in aller Deutlichkeit distanzieren. Wir stehen nämlich an der Seite unserer Polizei, wir stehen an der Seite unserer Sicherheitsbehörden, die tagtäglich einen sehr wertvollen Dienst für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat leisten. Deswegen haben die Sicherheitsbehörden unsere Anerkennung, deswegen haben sie unsere Solidarität verdient. Ich möchte an dieser Stelle auch den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich im Einsatz sind, ein herzliches Wort des Dankes sagen, und ich möchte unser Bild aufzeigen, das Bild, das wir von der Polizei haben: Die Polizei ist nämlich unser Freund und unser Helfer. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Bild, das von der DIE LINKE-Fraktion vertreten wird. Diesen Unterschied möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit betonen.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Mit dem heute eingebrachten Artikelgesetz setzen wir tatsächlich nahezu alle Vereinbarungen des zwischen SPD und CDU bestehenden Koalitionsvertrags um. Ich sage ausdrücklich, dass wir als CDULandtagsfraktion am heutigen Tage sehr froh sind, weil damit natürlich zentrale Forderungen, zentrale Positionen unserer Partei, meiner Partei, umgesetzt werden. Kern-DNA christdemokratischer Politik ist es nämlich, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Diesbezüglich kommen wir mit dem heute eingebrachten Gesetz ein gutes Stück nach vorne, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal deutlich machen, wofür die Koalition in den vergangenen Jahren eingetreten ist, wofür insbesondere auch unser Innenminister Klaus Bouillon mit uns gemeinsam eingetreten ist, welche Säulen der Sicherheitsarchitektur unseres Landes gestärkt wurden. Eine erste Säule ergibt sich mit dem Thema Personal. Herr Minister, dafür zunächst einmal ein herzliches Wort des Dankes! Minister Bouillon hat nämlich dafür gesorgt, dass in den drei vor uns liegenden Jahren, also von 2020 bis 2022, 420 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt werden. Im Zeitraum 2015 bis 2022 reden wir damit über nahezu

1.000 Neueinstellungen. Das muss man sich wirklich einmal vor Augen führen.

Herr Kollege Lafontaine, nun möchte ich einmal zu Ihnen blicken: Wie hat denn die Situation in der Regierungszeit eines Oskar Lafontaine ausgesehen? Ich nenne Ihnen gerne die statistischen Werte für den Zeitraum von 1985 bis 1999: In diesem Zeitraum wurden im Durchschnitt pro Jahr 38 Polizistinnen und Polizisten eingestellt, und in Klammern sei angemerkt, dass es auch zwei Jahre, nämlich die Jahre 1993 und 1995, mit Nullrunden gab. Und wie sieht es im Zeitraum einer CDU-geführten Landesregierung aus? Im Zeitraum von 2000 bis 2020 wurden sage und schreibe pro Jahr durchschnittlich 99 Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Ich glaube, die Fakten sind klar, die Statistik spricht hier für sich. Ich muss so gesehen eigentlich gar nicht erst erwähnen, dass neben diesen Einstellungen weitere personelle Schwerpunkte im Bereich der Polizei gesetzt wurden: Wir haben einen polizeilichen Ordnungsdienst eingerichtet und zahlreiche Ermittlungshelfer eingestellt.

Ich komme zur zweiten Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Damit angesprochen sind die Ausstattung und die Ausrüstung unserer Beamtinnen und Beamten. Man muss ja leider sagen, dass in den zurückliegenden Monaten das Thema der Gewalt gegen Polizeibeamte wieder sehr negativ in den Fokus gerückt ist. Die Gewalt gegen unsere Beamtinnen und Beamten nimmt leider immer mehr zu. Angesichts dessen müssen wir selbstverständlich an der Seite unserer Beamten stehen und sie bestmöglich ausstatten. Ich will in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass es leider am vergangenen Wochenende in Saarwellingen einen solchen Vorfall gegeben hat: Bei einer Geburtstagsfeier kam es zu Auseinandersetzungen, dabei wurde einer Polizistin mehrfach ins Gesicht geschlagen. Sie musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche an diese Kollegin!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Daran zeigt sich, dass jeder Euro, den wir in Personal und Ausrüstung bei der Polizei investieren, gut investiertes Geld ist. Auch dafür, Herr Minister, noch einmal ein herzliches Dankeschön. Der Finanzminister hat uns vorhin ja die Zahlen dargelegt: Wir werden im Bereich Personal und Ausstattung auch in den kommenden drei Jahren fast 50 Millionen Euro investieren. Ich glaube, auch diese Zahl spricht eine deutliche Sprache.

Ich komme zur dritten Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das betrifft uns alle, denn wir alle sind als Landesgesetzgeber gefordert, wenn es darum geht, die gesetzlichen Grundlagen, die gesetzlichen Befugnisse unserer Polizei zu definieren. Ich glaube, dabei ist es ein

(Abg. Schäfer (CDU) )

zentraler Punkt, unsere Polizei mit einem Rechtsrahmen zu versehen, der sie in die Lage versetzt, der organisierten Kriminalität, der Schwerstkriminalität, auf Augenhöhe begegnen zu können.

Ich möchte dazu beispielhaft einige der Neuregelungen erwähnen. Ein Punkt wurde bereits angesprochen, der sogenannte Durchsetzungsgewahrsam. Diesbezüglich ziehen wir nun mit 14 anderen Bundesländern gleich und geben unserer Polizei eine neue Befugnis an die Hand, mit der Platzverweise und Aufenthaltsverbote angemessen durchgesetzt werden können. Ein anderes Thema ist die Videoüberwachung bei Großveranstaltungen und an öffentlichen Orten, sie regeln wir neu. Entsprechendes gilt für die automatische Kennzeichenerfassung.

Darüber hinaus gibt es natürlich noch den ganz besonders wichtigen Punkt des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen. Der Kollege Lander hat dazu schon ausgeführt, er hat aber geflissentlich verschwiegen, dass dabei die Datenweiterverarbeitung ganz klar unter einem Richtervorbehalt steht. Neu geregelt wird ebenfalls der Einsatz von Fußfesseln, das ist wichtig für die Überwachung von Schwerstkriminellen und Terroristen. Und auch dazu möchte ich deutlich machen: Es gilt hier der Richtervorbehalt. Ich gehe weiter zur Quellen-TKÜ. Es ist ein ganz wichtiger Aspekt, dass verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Diensten überwacht und nachvollzogen werden können. Und, Herr Kollege Lafontaine, was gilt hier? Genau: der Richtervorbehalt. Gleiches bei der Online-Durchsuchung, bei der es darum geht, Festplatten und Server von Schwerstkriminellen durchsuchen zu können. Herr Kollege Lafontaine, was gilt? Genau: der Richtervorbehalt. - Man sieht hieran, Herr Lafontaine, dass von Ihrer Fraktion wirklich ein falsches Bild gezeichnet wird.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen: Sie haben in den vergangenen Tagen Kritik aus Ihren eigenen Reihen, auch bundesweit, angesichts Ihres Umdenkens in der Migrationspolitik geerntet. Ich muss sagen: Chapeau, Herr Kollege, dass Sie diese deutlichen Worte dazu gefunden haben! Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die DIE LINKE-Fraktion ihre ideologische Brille hier im Saarland abzulegen scheint - ich betone „scheint“ - und möglicherweise Realpolitik betreiben möchte. Nun bringen wir heute ja zwei wichtige Polizeigesetze auf den Weg, und ich lade Sie, Herr Kollege Lafontaine, ganz herzlich ein, heute gemeinsam mit uns Realpolitik umzusetzen, die Polizei mit angemessenen Befugnissen auszustatten, dieses natürlich auf dem Boden unserer Verfassung. Dazu von uns die herzliche Einladung!

Allerdings habe ich diesbezüglich, wenn ich mir die Ausführungen des Kollegen Lander vor Augen halte, schon gewisse Bedenken. Bei seinen Ausführungen kann man wirklich immer sehr schnell einen anderen Eindruck gewinnen, weil er ein düsteres Bild von un

serer Polizei zeichnet. Man könnte fast meinen, in seinen Augen seien unsere Polizisten die Bösewichte, die Polizisten, die viel zu viele Befugnisse haben und in völlig unverhältnismäßiger Art und Weise ständig in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Diesen Eindruck könnte man fast gewinnen. Ich habe nun aber noch einmal dargelegt, dass bei zentralen Punkten, bei denen es um die Einschränkung von Grundrechten geht, der Richtervorbehalt gilt. Angesichts dessen ist die Auffassung der DIE LINKE-Fraktion zurückzuweisen.

Für uns, die CDU, ist es ein zentraler Aspekt, dass Freiheit und Sicherheit zwei elementare Grundbedürfnisse der Menschen sind. Es handelt sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, die sich keineswegs widerstreitend gegenüberstehen, sondern sich gegenseitig bedingen. Wenn wir über das Gewaltmonopol des Staates sprechen, muss man auch klarstellen, dass daraus die Verpflichtung des Staates entsteht, die Freiheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ein Staat nämlich, Herr Kollege Lafontaine, der sich nicht gegen seine Feinde verteidigt, verspielt die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Derjenige, der die Sicherheit vernachlässigt, setzt die Akzeptanz gegenüber dem Staat aufs Spiel. Das kann man weder wollen noch akzeptieren.

(Beifall von der CDU.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatzprogramm unserer Union zitieren, denn darin, Herr Kollege Lafontaine, findet sich sehr viel Wahres: „Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hierfür notwendigen Informationen zu beschaffen. Datenschutzinteressen sind mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, Herr Kollege Lafontaine: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“

Auch das Bundesverfassungsgericht hat nach den schlimmen und verabscheuenswürdigen terroristischen Anschlägen im Nachgang zum 11. September umgedacht. Ich zitiere hierzu aus einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, einem Artikel von Prof. em. Dr. Erhard Denninger. Darin wird ausgeführt, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass das Polizeirecht jeweils nach den Erkenntnissen neuartiger Gefährdungs- und Bedrohungssituationen fortzuentwickeln ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir genau das tun. Wir wollen also die richtige Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und Datenschutz neu austarieren. Wir sind der Auffassung, dass wir Ihnen diesbezüglich einen guten Gesetzentwurf vorlegen.

(Abg. Schäfer (CDU) )

(Beifall von der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen ist es mir wichtig, noch einen Punkt anzusprechen: Ich möchte ein herzliches Wort des Dankes an unseren Koalitionspartner, die SPD, richten. Uns ist durchaus bewusst, dass die eine oder andere Regelung nicht ganz einfach für unseren Koalitionspartner gewesen ist. Ich glaube aber, Herr Kollege Commerçon, mit den beiden Abänderungsanträgen haben wir den vorgelegten Gesetzentwurf noch einmal nachgeschärft, wichtige Änderungen haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich bin wirklich fest davon überzeugt, dass wir in Verbindung mit diesen beiden Abänderungsanträgen ein Gesetz präsentieren, das verfassungskonform ist und das unserer Polizei einen wichtigen Rechtsrahmen an die Hand gibt. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

(Beifall des Abgeordneten Roth (SPD).)

Dabei will ich es belassen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu den beiden Abänderungsanträgen. Ich sage auch ein herzliches Dankeschön an die Polizei. - Danke.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schäfer hat eben einen Spruch zitiert, der in meiner Jugend allgegenwärtig war: Die Polizei, dein Freund und Helfer! - Es war nach den beiden Diktaturen, die wir hier im Lande hatten, wohl nötig, einen solchen Spruch zu prägen. Denn das Misstrauen gegenüber der Polizei war doch einigermaßen ausgeprägt und, so vermute ich, zum Teil wohl auch berechtigt. Deshalb dieser Spruch: Die Polizei, dein Freund und Helfer! - Das war nicht nur eine Botschaft an die Adresse der Bevölkerung, sondern auch eine Botschaft an die Polizei selbst, sich genau so zu fühlen: als Freund der Bevölkerung und als Helfer. Soweit ich das in Erinnerung habe, wurde das auch auf ganzer Linie so gehandhabt.

Die Polizei ist nicht länger als Bedrohung empfunden worden, sie wurde als Helfer gesehen. Ich kann mich erinnern, 1957, ich war selbst noch Schüler und auf Klassenfahrt in Bonn. Wir haben die Herberge nicht mehr gefunden. Es fuhr eine Polizeistreife vorbei, die haben wir angehalten und haben gesagt: Es heißt doch: „Die Polizei, dein Freund und Helfer!“, können Sie uns mal zur Herberge fahren? - Die haben uns dann tatsächlich dorthin gefahren. Das sei nur einmal als Anekdote erwähnt.

Es wurde also ein gutes Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Polizei aufgebaut. Man muss nun allerdings auch sagen, dass die Polizei mehr und mehr in eine Drucksituation gerät, die vorher so nicht bestanden hat. Ihre Probleme werden immer größer, die Zustände, die wir im Land haben, werden für die Polizei immer schwieriger. Die Sicherheitsprobleme werden immer größer. Die Polizei verliert immer mehr an Kompetenz insofern, als immer, wenn etwas geschieht und die Polizei eingreifen muss, hinterher nicht zunächst einmal gefragt wird, was der Delinquent angestellt hat, sondern: Was hat die Polizei bei der Handhabung dieses Falles falsch gemacht? Ich kann mich erinnern: Schon vor 50 Jahren habe ich einmal in einer Rede gesagt, dass es doch nicht sein kann, dass sich immer dann, wenn irgendeine Schwierigkeit auftaucht, zunächst einmal die Polizei rechtfertigen muss.

Nun ist zugegebenermaßen eine Gesellschaft ein lebendiger Körper, der sich ändert. Diese friedliche Zeit der Sechziger-, Siebziger-, Achtzigerjahre besteht nicht mehr, es ist heute bei uns nicht mehr so friedlich. Und man muss auch zugestehen, dass die Polizei in anderen Ländern etwas anderes ist als die Polizei bei uns. Es könnte natürlich auch dazu kommen, dass sich unsere Polizei in eine solche Richtung entwickelt. Es ist also schon ein wichtiges und schwieriges Thema, die Befugnisse der Polizei zu ändern, sie zu verbessern oder sie zu beschneiden. Alles in allem sagen wir aber - wir haben in unserer Fraktion darüber beraten -, dass diese Gesetzesvorlage mit den vorgesehenen Änderungen eine gute Sache für die Polizei darstellt, für ihre Arbeit, und auch eine gute Sache für die Bevölkerung. Aus diesem Grund stimmen wir dieser Vorlage zu.

(Beifall von der AfD.)

Das Wort hat als nächster Redner Stefan Pauluhn von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen, Herr Lander, zu Beginn meiner Ausführungen bei einer Beobachtung recht geben. An vielen Stellen will ich Ihnen deutlich widersprechen, an einer Stelle will ich Ihnen recht geben.

Das heute mit den Abänderungsanträgen zu verabschiedende Gesetz, sozusagen die letzte Fassung einer langen Debatte, ist in der Tat auch aus unserer Sicht eine bessere als die, die ganz zu Anfang in die Beratungen Eingang gefunden und in den Beratungen Anklang gefunden hat. Aber das ist auch nichts Besonderes, wie ich finde, denn kaum ein Gesetz verlässt dieses Plenum so, wie es Eingang gefunden hat.

(Abg. Schäfer (CDU) )