Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich der Deutsche Bundestag am 10. September 2020 in Erster Lesung mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes befasst hat und den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss überwiesen hat. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Verordnungsermächtigung für Fälle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, wodurch Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich sein könnten. Die aktuelle Pandemie ist ein Beispiel für eine solche Naturkatastrophe oder ein ähnliches Ereignis. Aufgrund einer solchen Verordnungsermächtigung kann eine Abweichung von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber in Versammlungen zugelassen werden, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen.

Abhängig vom Verlauf und dem Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag kann es darum erforderlich oder zumindest sinnvoll werden, den hier vorgelegten Gesetzentwurf durch Abänderungsanträge entsprechend auch für Landtagswahlen anzupassen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten und eröffne die Aussprache. - Da keine Wortmeldungen für die Aussprache vorliegen, kann ich sie sogleich schließen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1490 ab. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzent

wurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1490 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Darf ich noch einmal das Stimmverhalten der AfD sehen? Mir war die Sicht verdeckt. War das Zustimmung oder nicht? - Es war keine Zustimmung. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1490 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel, enthalten haben sich die AfD-Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zu Punkt 4 unserer Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über den Einsatz der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen (IT‑Dienstleistungszen- trum, IT-DLZ) (Drucksache 16/1480)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Peter Strobel das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung nimmt auch in der Justiz deutlich Fahrt auf. Der elektronische Rechtsverkehr ist im Saarland flächendeckend eingeführt. Der nächste Schritt ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Seit einigen Monaten pilotieren wir ein hochmodernes, fachspezifisches E-Akte-System beim Landgericht in Saarbrücken. Aufgrund der guten Erfahrung konnten wir das Projekt inzwischen bereits ausweiten, weitere Pilotierungen beim Amtsgericht und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen bevor.

Diese neuen IT-Systeme werden die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich erleichtern. Sie sind das Fundament einer effektiven Strafverfolgung und einer leistungsfähigen Rechtsprechung. Sie werden aber auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass unsere Justiz an Bürgerfreundlichkeit gewinnen wird. So wird etwa die Akteneinsicht unkompliziert elektronisch möglich sein. Das lästige Fotokopieren entfällt, Termine können einfach und schnell abgestimmt werden. Der Sachbearbeiter am Telefon hat jederzeit Zugriff auf die

(Abg. Thielen (CDU) )

Akte und kann so schnell Auskunft zum Verfahren geben und so weiter.

Doch der Einsatz moderner Technik ist auch mit Risiken verbunden. In einer elektronischen Akte werden alle verfahrensgegenständlichen personenbezogenen Daten gespeichert sein. Das betrifft Steuerdaten, Geschäftsgeheimnisse, ärztliche Gutachten, die Identität von V-Leuten in der Kriminalitätsbekämpfung und vieles andere mehr. Anhand dieser Beispiele wird klar, dass diese Daten nicht in falsche Hände geraten dürfen! Das ist wichtig zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der informationellen Selbstbestimmung und des Eigentums, aber auch für die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.

Die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz gerade in der Justiz sind uns vor Kurzem erst wieder vor Augen geführt worden, als das Kammergericht in Berlin Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Dort mussten die kompletten IT-Systeme neu aufgesetzt werden. Bis dahin ging die IT des Gerichts für rund ein halbes Jahr vom Netz. Die Folgen des Angriffs waren gravierend. Käme es zu einem solchen Vorfall in einem Gericht, das schon mit der elektronischen Akte arbeitet, wären die Folgen nicht gravierend, sondern sie wären katastrophal. Das darf nicht passieren.

IT-Sicherheit und Datenschutz sind aber auch aus einem anderen Grund wichtig. IT-Sicherheit und Datenschutz sind wichtig, um das Funktionieren einer unabhängigen Justiz zu gewährleisten. Ein Richter oder eine Richterin muss sich darauf verlassen können, dass die elektronische Akte nicht von Unbefugten manipuliert werden kann. Ebenso muss er oder sie sicher sein, dass seine oder ihre entscheidungsvorbereitenden Notizen nicht von Unbefugten mitgelesen werden können. Auch muss ein Richter sich darauf verlassen können, dass seine Leistung nicht danach beurteilt wird, in welchen elektronischen Rechtsquellen er recherchiert und auf welche Weise er seine Entscheidungen relational vorbereitet.

Auf den ersten Blick klingt das alles wie eine Selbstverständlichkeit. Das ist zunächst einmal gut so und zeugt vom breiten gesellschaftlichen Konsens über die große Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates in unserem Land. Wir brauchen aber gar nicht den europäischen Kontinent zu verlassen, um festzustellen, dass dieser Konsens keine Selbstverständlichkeit ist, sondern stets aufs Neue verteidigt und gesichert werden muss. Die Justiz nimmt eine ganz wesentliche Kontrollfunktion im Rechtsstaat ein. Ihre Unabhängigkeit muss deshalb über jeden Zweifel erhaben sein und verdient institutionellen, organisatorischen und technischen Schutz auf absolut höchstem Niveau.

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diesen Schutz sicher. Er regelt die organisatorischen Rahmenbe

dingungen des Einsatzes der Informationstechnik bei den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften. Zudem verpflichtet er die Organisation und den Betrieb der Informationstechnik auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der sachlichen Unabhängigkeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, des Legalitätsprinzips in der Strafverfolgung und natürlich auch der Gewaltenteilung. Er schützt die Entscheidungsprozesse und sichert die Funktionsfähigkeit der Justiz.

Mit Blick auf die besondere verfassungsrechtliche Stellung der Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen wir die Wahrnehmung von IT-Aufgaben für diese Einrichtungen dem Ministerium der Justiz zu. Zugleich schaffen wir eine verfassungskonforme, bereichsspezifische Ermächtigung zur Übertragung von IT-Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf das IT-Dienstleistungszentrum.

Diese flexible Regelung ermöglicht es, besonders sensible Aufgaben wie etwa die Administration von Fachanwendungen und Datenbanken durch justizeigenes Personal zu erfüllen, auf der anderen Seite ermöglicht sie, weniger sensible Bereiche unter größtmöglicher Ausnutzung von Synergien durch unseren leistungsstarken Landesdienstleister erfüllen zu lassen.

Die gewählte Lösung ist aber zugleich zukunftsfest. Sie gestattet die Realisierung noch weitaus größerer Synergien, etwa durch einen länderübergreifenden IT-Betrieb der Landesjustizverwaltungen, wie er bereits in der Bund-Länder-Kommission für die Informationstechnik in der Justiz geprüft wird.

Des Weiteren richten wir eine IT-Kontrollkommission ein, welche die Einhaltung der maßgeblichen Verfassungs- und Verfahrensgrundsätze für den IT-Betrieb der Justiz überwacht. In ihr sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch die Personalvertretungen der Richterschaft, der Rechtspfleger und der Staatsanwälte vertreten. Die Kommission hat ein Auskunftsrecht gegenüber der die Daten verarbeitenden Stelle und kann bei Verstößen Beanstandungen aussprechen. Diese haben nicht nur politische Bedeutung, denn ein Richter kann etwaige Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit dienst- und gegebenenfalls verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Mit anderen Worten: Der Tiger bekommt auch tatsächlich Zähne. Damit gehört das Gesetz zu den fortschrittlichsten Justiz-IT-Gesetzen, die es in Deutschland gibt. Zugleich stellen wir auch die Datenverarbeitung der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf eine moderne datenschutzrechtliche Grundlage. Wir ordnen die Wahrnehmung von ITAufgaben durch das Ministerium der Justiz als Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO ein. In gleicher Weise können wir dann auch die Auftragsverarbeitungsverhältnisse zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum und den Ressorts der Landesregierung regeln.

(Minister Strobel)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Justiz in unserem Land leisten können. Insofern bitte ich Sie ganz herzlich um Unterstützung und damit um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor, deshalb kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1480. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1480 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Rechtsausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1480 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Alle Mitglieder des Hauses haben zugestimmt.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung, den Punkt, den wir zu Beginn unserer Sitzung nachträglich in unsere Tagesordnung aufgenommen haben:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienände- rungsstaatsvertrag) (Drucksache 16/1420)

Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich den Intendanten des Saarländischen Rundfunks begrüßen. Herzlich willkommen, Herr Professor Thomas Kleist!

(Beifall.)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien, Herrn Abgeordneten Frank Wagner, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, dem 1. Medienänderungsstaatsver

trag, der uns als Drucksache 16/1420 vorliegt, befasst.

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Zustimmung des Landtages zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge herbeizuführen. Zentraler Punkt dieses Staatsvertrags ist die Anpassung des Rundfunkbeitrages. Im Februar 2020 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF, ihren 22. Bericht vorgelegt und eine Beitragserhöhung um 0,86 Euro monatlich ab dem 01. Januar 2021 empfohlen.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Staatsvertrags soll dieser Vorschlag umgesetzt werden. Der wesentliche Aspekt bei der Beratung über die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung war für die Staatskanzlei die Notwendigkeit einer Anpassung des ARD-Finanzausgleichs. Aufgrund einer Reihe von gemeinsamen Initiativen von Bremen und dem Saarland im Rahmen der Beratung der Rundfunkkommission zur Anpassung des Rundfunkbeitrags konnte im Februar 2020 eine Einigung der ARD-Intendanten zur Anhebung des ARD-Finanzausgleichs erzielt werden. Neben der Anhebung des ARD-Finanzausgleichs zugunsten des SR von 1,6 Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens auf 1,7 Prozent für die Jahre 2021 und 2022 und ab dem Jahr 2023 auf 1,8 Prozent wird der SR durch die Absenkung des ARD-Finanzvertragschlüssels von 1,25 Prozent auf 1,15 Prozent entlastet.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien in seiner 61. Sitzung am 08. Oktober 2020 gelesen. In der durchgeführten Anhörung am 05. November 2020 sprachen sich die medienpolitischen Sachverständigen einheitlich für den Gesetzentwurf aus. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der Landtagsfraktion DIE LINKE, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Landtagsfraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Während das Rednerpult desinfiziert wird noch ein Hinweis: Verschiedentlich war vorhin die Rede von der Bedeutung des 11. November. Es ist der Beginn der Faschingszeit und auch der Tag des heiligen Martin. Am 11. November 1918, also vor 102 Jahren, wurde im Wald von Compiègne der Erste Weltkrieg beendet. Unsere französischen Nachbarn erinnern an diesen Tag, den Armistice-Tag. Jährlich lädt der französische Generalkonsul zu einer Gedenk

(Minister Strobel)

veranstaltung bei uns im Ehrenthal im DeutschFranzösischen Garten ein. Seit einigen Jahren begehen wir diesen Tag gemeinsam. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Kollege Landtagsvizepräsident Günter Heinrich für den Landtag nachher an dieser Gedenkveranstaltung teilnimmt und darum entschuldigt ist.

Nun hat die Abgeordnete Barbara Spaniol zum Medienänderungsstaatsvertrag das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung nach umfangreicher Anhörung das Gesetz zur Zustimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht hierbei um eine sehr moderate Anpassung des Rundfunkbeitrages erstmals seit elf Jahren. Erstmals ist damit eine zum 01. Januar 2021 wirksam werdende Erhöhung des ARD-internen Finanzausgleichs verbunden. Dieser wird geändert zugunsten der zwei kleinsten Sender, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Man ist sich offenbar und zum Glück zwischen den Bundesländern einig, dass die kleineren Anstalten finanziell besser ausgestattet werden müssen. Der SR ist und bleibt damit unabhängig - und das ist auch gut so, meine Damen und Herren!

(Beifall von der LINKEN und bei SPD und CDU.)

Das gab es bisher in dieser Form nicht, das heißt im Klartext: Ohne die Erhöhung der Rundfunkbeiträge keine Verbesserung der Finanzsituation beim SR. Dabei ist es für uns als LINKE unstreitig, dass ein guter, unabhängiger und nach allen Richtungen kritischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch entsprechend finanziell ausgestattet sein muss. Als Fazit der Stellungnahmen zur Anhörung lässt sich Folgendes zusammenfassen: Es gibt die ganz klare dringende Empfehlung aller Expertinnen und Experten von ZDF, SR, Deutschlandradio, von der Landesmedienanstalt, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF, vom Saarländischen Journalistenverband, von Rechts- und Medienexperten sowie der Gewerkschaft Verdi, dieser leichten Beitragserhöhung zuzustimmen, damit der gesetzliche Programmauftrag überhaupt erfüllt werden kann. Darum geht es nämlich.

Wie wichtig die öffentlich-rechtlichen Sender sind, hat man im Frühjahr in der Corona-Zeit erlebt. Das haben wir in der Ersten Lesung schon angesprochen. Das ZDF berichtet von einer überdurchschnittlichen Nutzung gerade bei jungen Menschen. Wir erleben derzeit, im sogenannten Lockdown light, dass wir mehr denn je auf eine hochaktuelle, fundierte Berichterstattung auch des SR angewiesen sind, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. SR online wird durchgängig aufgerufen. Ich kann sagen, all das kommt nicht von ungefähr. Es kommt daher,

dass viele Journalistinnen und Journalisten hintendran stehen. Dieses Engagement hat zu Recht seinen Preis. Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eben nicht zum Nulltarif zu haben.

Genauso verhält es sich mit der Landesmedienanstalt, die mit dem 1. Medienstaatsvertrag umfangreiche Aufgaben zugewiesen bekam. Wenn die Landesmedienanstalt - einfach nur zum Vergleich - nicht ausreichend finanziert wird, wie will man dann Internetgiganten wie Facebook, Google und Co. auch nur ansatzweise kontrollieren? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne eine Beitragserhöhung dieser Art sind auch Arbeitsplätze gefährdet. Auch das wurde deutlich in den Stellungnahmen. Die Beitragseinbußen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie sind da noch gar nicht berücksichtigt. Auch das wurde wie gesagt sehr deutlich. Ich sage an dieser Stelle wie bereits in der letzten Mediendebatte: Nach wie vor fehlt eine umfassende Regelung für die Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag. Das muss man bei alldem im Auge behalten. Betroffen sind nämlich oft Menschen mit geringem Einkommen. Das ist nur schwer hinnehmbar und muss sich deshalb auch ändern.

(Beifall von der LINKEN.)