Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

(Beifall von der LINKEN.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Tragweite des Ganzen ist bewusst geworden. Es geht auch um die Zukunft unseres SR. Es braucht daher ein einstimmiges Votum aller Bundesländer für diesen Medienänderungsstaatsvertrag. Aufgrund der Dringlichkeit, nämlich der Entscheidung noch in diesem Jahr, bittet der Saarländischen Journalistenverband zu Recht darum, die politischen Kontakte „aus dem Saarland dorthin zu nutzen, wo die Zustimmung eines Landesparlamentes bis Ende des Jahres infrage steht“. Also schauen wir nach Sachsen-Anhalt. Die Zeit titulierte kürzlich: „Eine ostdeutsche CDU-Landtagsfraktion ist fest entschlossen, im Alleingang die Erhöhung der Rundfunkgebühr zu stoppen“. - Das klingt richtig kernig, dahinter steht aber letztlich auch eine Neiddebatte um Intendantengehälter als Begründung für die Ablehnung dieser sehr moderaten Gebührenerhöhung. All das macht aber überhaupt keinen Sinn. Es wird dort offenbar auch ziemlich despektierlich über die Größe unseres Landes gesprochen und darüber, dass wir eine eigene Rundfunkanstalt und einen eigenen Intendanten haben. Dabei ist doch völlig klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Rundfunk ist Ländersache. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das fällt in die medienpolitische Hoheit eines jeden Bundeslandes, gleichgültig, wie groß oder klein dieses Land ist.

(Beifall von der LINKEN.)

Hier müssten Sie von der CDU appellieren - mehr können Sie wahrscheinlich gar nicht tun -, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen dort ihre ablehnende Haltung dringend überdenken sollten. Ich bin froh, dass

(Präsident Toscani)

nunmehr die LINKE am 15. Dezember zustimmen wird; dazu gab es heute eine entsprechende Meldung. Auch das ist ja dort nicht immer ganz so einfach. Daran soll es jetzt aber nicht hängen.

Es hängt nun einmal viel davon ab, ob die Abstimmung so ausgehen wird, wie das derzeit zu befürchten ist. Sollte das Land Sachsen-Anhalt im Dezember den 1. Medienänderungsstaatsvertrag ablehnen, wäre es auch mit dem internen ARD-Finanzausgleich vorbei. Der SR und Radio Bremen müssten damit herbe Finanzeinbußen hinnehmen. Zumindest bei uns kann das doch niemand wollen!

(Beifall von der LINKEN.)

Der Justiziar des Saarländischen Rundfunks, Herr Bernd Radeck, sagt diesbezüglich in seiner Stellungnahme zum Verfahren, die Effekte aus Beitragserhöhung und Neuregelung des Finanzausgleichs beliefen sich auf 10 Millionen Euro, um die sich im Falle einer Ablehnung das Ergebnis 2021 verschlechtern würde. 10 Millionen Euro weniger, wenn die Beitragserhöhung nicht stattfindet! Man muss sich klarmachen, was das bedeutet. Das muss man wohl niemandem letztlich erklären, ich hoffe, zumindest niemandem in diesem Hause. Hoffen wir insgesamt das Beste für diese Abstimmung! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Dagmar Heib für die CDU-Landtagsfraktion. Eine weitere Wortmeldung liegt mir derzeit nicht vor. - Die Abgeordnete Dagmar Heib hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Noch gestern bei den Vorbereitungen dachte ich mir, dass ich über dieses Wort in meiner Rede wohl noch stolpern würde. Sollte es dazu kommen, entschuldige ich mich bereits jetzt dafür.

Wir beraten heute hier ein sehr wichtiges Gesetz. Der Berichterstatter, der Kollege Frank Wagner, hat die wesentlichen Inhalte des Gesetzes schon vorgetragen. Zentraler Aspekt dieses Staatsvertrags ist die Anpassung des Rundfunkbeitrags. Der 1. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger, ein entscheidender Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell und damit auch unseren Saarländischen Rundfunk mit einer bedarfsgerechten Finanzierung für die Zukunft fitzumachen. Was bedeutet das konkret? Auch das wurde bereits angesprochen, und wir hatten in den zurückliegenden Monaten auch schon zwei Debatten, die sich mit diesem Thema befasst haben. Im Februar 2020 hat die KEF, die

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, ihren 22. Bericht vorgelegt und eine Beitragserhöhung um 86 Cent pro Monat ab dem 01. Januar 2021 vorgeschlagen. Mit dem uns nun vorliegenden Entwurf eines Staatsvertrags soll dieser Vorschlag umgesetzt werden, um so auch sicherzustellen, dass der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin erfüllt werden kann.

Ein wesentlicher Aspekt bei den Beratungen über die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung war für die Staatskanzlei das Erfordernis einer Anpassung des ARD-Finanzausgleichs. Auch die Vorrednerin hat ja schon herausgearbeitet, dass es die richtige Entscheidung in diesen Beratungen war, hier zu einer Änderung zu kommen. Aufgrund einer Reihe gemeinsamer Initiativen von Bremen und dem Saarland im Rahmen der Beratung der Rundfunkkommission zur Anpassung des Rundfunkbeitrags konnte im Februar 2020 eine Einigung der ARD-Intendanten zur Anhebung des ARD-Finanzausgleichs erzielt werden. Darüber hat der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Herr Professor Kleist - auch von meiner Seite einen guten Morgen an Sie! -, im Rundfunkrat berichtet. Ich konnte das unmittelbar miterleben, da ich ja Mitglied im Rundfunkrat bin. Sie haben auch festgestellt, dass sich der Einsatz aller Beteiligten gelohnt habe. Dieser Einschätzung möchte ich mich hier ganz klar anschließen - auch wenn es dem einen oder anderen hier nicht immer gefällt, wenn man Dank ausspricht, der notwendig und berechtigt ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein herzliches Dankeschön also an alle Beteiligten, an unseren Ministerpräsidenten Tobias Hans, an den Chef der Staatskanzlei, Herrn Henrik Eitel, aber auch an den SR insgesamt! Lieber Herr Professor Kleist, nehmen Sie das bitte mit: Herzlichen Dank an den SR, auch an Sie persönlich! Sie haben sicherlich Verständnis für meine nächsten Worte: Ich möchte hier auch Frau Stephanie Weber ausdrücklich danken. Sie hat in ihrer Eigenschaft als Verwaltungs- und Betriebsdirektorin in vielen Verhandlungen mitgewirkt. Soweit ich das beurteilen kann, war sie dabei eine Bank - für uns, für den SR. Sie wird den SR nun verlassen. Ich wünsche ihr alles Gute, und ich denke, diesem Wunsch kann man sich auch hier im Hause anschließen. Ich bin mir sicher, dass sie den SR und auch ihre Zeit beim SR nicht vergessen wird.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Nun noch einmal kurz zum Bericht der KEF: Sie kommt in diesem Bericht zum Ergebnis, dass für die Rundfunkanstalten insgesamt ein Bedarf von mehr als 1,5 Milliarden Euro anzuerkennen ist; ich denke, das sind Beträge, die man auch nennen sollte. Nach Bewertung der KEF entfallen 858 Millionen Euro auf die ARD, 600 Millionen Euro auf das ZDF und rund

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

66,5 Millionen Euro auf Deutschlandradio. Aufgrund der insoweit getroffenen Feststellung empfiehlt die KEF die in Rede stehende Erhöhung, was konkret bedeutet, dass um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht wird. Das ist eine Erhöhung, aber eine, wie ich finde, moderate Erhöhung. Dies wäre, meine Damen und Herren, auch die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Zwischenzeitlich gab es nur eine Senkung, im Jahr 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro.

Mit dieser nun für 2021 geplanten Erhöhung, die wir mit unserer Zustimmung hier auf den Weg bringen werden, wird auch der ARD-Finanzausgleich erhöht. Das hatte ich bereits ausgeführt. In der Summe soll das in den kommenden vier Jahren gut 33 bis 34 Millionen Euro für den SR ausmachen. Die Schritte verlaufen von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent und im Weiteren auf 1,8 Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens.

Wir von der CDU-Fraktion stimmen der mit diesem Gesetz erfolgenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags und natürlich auch der Anpassung des ARD-Finanzausgleichs zu. Damit stehen wir zweifellos für die Zukunft des SR ein. Wir stehen damit auch für die Zukunft der mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SR ein. Vor allem aber, meine Damen und Herren, stehen wir damit für die mediale Grundversorgung des Saarlandes insgesamt ein - zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen dafür ein, dass der Gesetzesauftrag erfüllt werden kann.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zweifelsohne profitiert das Saarland von den intensiven Berichterstattungen durch den SR, aber auch durch die Berücksichtigung im Angebot der gesamten ARD, des ZDF und auch von Deutschlandradio. Die Medienvielfalt am Medienstandort Saarland wäre ohne den SR und ohne die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich ärmer.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares Element unserer demokratischen Kultur. Gerade durch seine Unabhängigkeit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Gewaltenteilung und zur notwendigen medialen Begleitung des Handelns staatlicher wie auch privater Akteure. Das zeigte sich gerade, die Kollegin hat es angesprochen und wir haben das hier auch schon diskutiert, in den zurückliegenden Wochen und Monaten. Gerade in diesen Krisenzeiten schenken die Menschen den Angeboten und den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkte Aufmerksamkeit und viel Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vor Ort, stellt sich der Aufgabe, die Menschen in der Region mit Information, Wissen und Rat zu versorgen. Er stellt sich aber auch der Aufgabe, die Menschen mit Film, Sport und Kultur in ihrem Alltag zu bereichern.

Es bedarf aber auch weiterhin gemeinsamer großer Anstrengungen, der politischen und auch der ge

setzgeberischen Unterstützung, damit er die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Lassen Sie mich insoweit einen kurzen Ausblick wagen: Natürlich geht es dabei, es wurde angesprochen, um die Herausforderungen durch die weltweit agierenden Mediengiganten. Ein anderer Aspekt ist aber auch die Infrastruktur, die allen Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugang zu Medieninhalten garantieren soll. Diese Infrastruktur muss krisenfest sein. In diesen Krisenzeiten wird sehr viel mehr von zu Hause gearbeitet, im Homeworking, es wird aber auch sehr viel gestreamt. Das Internet ist hierdurch belastet. Bisher wurden die Grenzen der Belastbarkeit noch nicht erreicht, gerade aber auch die internetgetriebene Datenübermittlung muss im Blick bleiben.

Für die Belastbarkeit der Infrastruktur müssen wir Sorge tragen, zugleich werden aber auch alternative Wege benötigt, um die Programme zu den Nutzerinnen und Nutzern zu bringen. Wichtige Schlagworte dabei sind Innovationskraft, die Entwicklung neuer Technologien - auch diesbezüglich ist der SR auf einem guten Wege - oder auch Kooperationen, die es auszubauen und zu fördern gilt. Das alles stellt nur einen kleinen Ausblick dar, es verdeutlicht aber, dass uns die Arbeit ganz sicher nicht ausgehen wird. Diese Arbeit lohnt sich aber auch.

Wir kommen heute hier unserer Verpflichtung nach, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg in die Zukunft zu führen. Die CDU-Fraktion wird auch in Zweiter Lesung dem Gesetz betreffend den Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. Wir stellen uns der Verantwortung, die wir in unserem Land für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Rundfunk ist Ländersache, so ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das reklamieren wir für uns. Angesichts dessen, so denke ich, muss jedes Land für sich entscheiden, die Parlamente sind gefragt. Es ist durchaus Bewegung im Geschehen. Auch die LINKE hat sich hinsichtlich ihrer Entscheidung bewegt. Was wir alle heute hier nun leisten können, ist, so denke ich, ein klares Votum auf den Weg zu bringen. Das Votum des saarländischen Landtags ebenso wie die in anderen Länderparlamenten bereits erfolgten Abstimmungen bieten deutliche Zeichen gerade an die Adresse derjenigen, die diese Abstimmung noch vor sich haben. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie bitte zu! - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die letzte Wortmeldung, die mir nun zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegt, kommt von der SPDLandtagsfraktion. - Ich darf dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Ulrich Commerçon das Wort erteilen.

(Abg. Heib (CDU) )

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Medienstaatsvertrag hat uns ja erst vor wenigen Wochen beschäftigt, wir haben ihn vor wenigen Wochen in Zweiter Lesung hier im Parlament verabschiedet. Und schon steht der 1. Medienänderungsstaatsvertrag in Zweiter Lesung hier zur Debatte. Ich habe mich ja in den zurückliegenden Jahrzehnten daran gewöhnt, dass wir ständig Änderungsstaatsverträge im Zusammenhang mit dem Rundfunk beschließen müssen. Häufig haben wir das ohne Aussprache getan, es ist aber definitiv richtig, dass wir das heute mit einer Aussprache verbinden. Denn es geht, das wurde in den bisherigen Debattenbeiträgen schon deutlich, um nicht mehr und nicht weniger als um die finanzielle Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und damit auch um die finanzielle Absicherung des Saarländischen Rundfunks, des Rundfunks in unserem Land.

Die Vorrednerinnen haben bereits gesagt, dass ein unabhängiger, ein kritischer Journalismus wesentlich für unsere Demokratie ist. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, und das können wir leider an vielen Stellen feststellen: Dominieren nur noch die Privaten die vierte Gewalt, sind es auch nur noch die Kapitalinteressen und die Interessen derjenigen, die diese Privaten steuern, die in der öffentlichen Debatte im Rundfunk und im Fernsehen zum Tragen kommen. Wohin das führt, das sehen wir leider an vielen Stellen, an denen Fake-News zum Alltag gehören. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem müssen wir entschieden entgegentreten!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bilden nur noch die Privaten die vierte Gewalt, ist unsere offene Gesellschaft in Gefahr, ist auch unsere Demokratie in Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht hat das in vielen Urteilen immer wieder bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch klar darauf hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland einer auskömmlichen Finanzierung bedarf. Ich sage es heute, und ich habe es bereits anlässlich der Ersten Lesung gesagt: Es steht uns eigentlich überhaupt nicht zu, infrage zu stellen, was heute verabschiedet werden muss. Es ist eben verfassungsrechtlich geschützt, dass diese auskömmliche Finanzierung erfolgen muss. Wir haben dafür definierte Verfahren, die KEF hat das ordentlich geprüft, der Finanzbedarf ist klar festgestellt worden, er besteht unabweislich. Daher kann jeder, der vernünftig ist, diesem Gesetzentwurf heute auch nur zustimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nun wurden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung schon oft kontrovers diskutiert. Das ist auch in Ordnung. Man muss kontrovers dis

kutieren können. Allerdings gibt es, Kollegin Spaniol hat bereits darauf angewiesen, mittlerweile durchaus bedenkliche Entwicklungen, die bisher so nicht üblich waren. Ursprünglich hatte ich mir noch aufgeschrieben, CDU, LINKE und AfD im Parlament von Sachsen-Anhalt hätten angekündigt, gegen den Staatsvertrag zu stimmen. Das war auch einmal zutreffend. Es ist schön, dass es diesbezüglich nun Bewegung gegeben hat, dass die LINKE in Sachsen-Anhalt angekündigt hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich fürchte allerdings, das allein wird angesichts der Mehrheitsverhältnisse im sachsen-anhaltinischen Landtag nicht reichen.

Ich bewerte es allein schon als abscheuliche Allianz, was dort gegeben ist. Vor allem ist aber unerträglich, wie von Einzelnen begründet wird, warum man diesen Medienrechtsänderungsstaatsvertrag und damit die Beitragserhöhung nicht mittragen will. Der CDUGeneralsekretär in Sachsen-Anhalt hat die Ablehnung unter anderem begründet, indem er einen Verweis auf einen redaktionellen, auf einen satirischen Beitrag gegeben hat, der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet wurde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes hat in diesem Zusammenhang zu Recht von einem Zensurversuch gesprochen. Ich glaube, genau so etwas darf es an dieser Stelle nicht geben. Wir unterstützen ja nicht das Fernsehen der DDR, es geht um einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich eben gerade dadurch auszeichnet, dass er nicht dem Staat dienen muss, dass er nicht Opfer des Staates sein kann, dass er nicht im Zugriff des Staates steht. Er darf unabhängig und kritisch kommentieren und berichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund kann ich in der Tat nur appellieren, dass wir alle gemeinsam versuchen, darauf hinzuwirken, dass es auch in Sachsen-Anhalt Unterstützung für diesen Staatsvertrag gibt. Ich bin froh, dass in diesem Hause die demokratischen Kräfte zustimmen werden. Ich will aber auch sagen, was ich bereits anlässlich der Ersten Lesung erwähnt habe: Sollte es nicht dazu kommen, dass alle Länderparlamente diesem Staatsvertrag zustimmen, wird nicht nur der Saarländische Rundfunk allein Verfassungsklage erheben können. Ich finde - und das zu prüfen ist meine Bitte an die saarländische Landesregierung -, dann muss auch die Landesregierung erwägen, Verfassungsklage zu erheben. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass nicht nur der Saarländische Rundfunk, sondern der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland insgesamt weiterhin auskömmlich finanziert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kritischer Journalismus bedeutet allerdings auch, dass es dabei nicht um Quoten gehen darf. Dies sei vielleicht auch als Appell an dieser Stelle gesagt. Es darf nicht

nur darum gehen, was sich gut senden lässt, es muss vielmehr auch um das gehen, was zur Aufklärung in diesem Lande beiträgt. Das gerade ist der Auftrag, den der Rundfunk in unserem Lande hat.

Deswegen bitte ich nun um Zustimmung in Zweiter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1420. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1420 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1420 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und der LINKEN sowie die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel, dagegen gestimmt haben die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über den Rettungsdienst im Saarland und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 16/1350) (Abänderungsanträge: Drucksachen 16/1484 und 16/1493)

Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 24.06.2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hatte im Rahmen seiner weiteren Beratungen beschlossen, zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 03. September stattgefunden hat.