Mir war als Studentin auch nie bewusst, dass es sich bei dem saarländischen Studentenwerk um einen Verein handelt, ein Verein, dessen Vorstand neben einem erheblichen Aufwand und Einsatz auch ein erhebliches Risiko trägt und trotzdem über einen so langen Zeitraum ein vielfältiges Angebot aufrechterhalten hat. Diese Tatsache, dass im Saarland ein eingetragener Verein das Studentenwerk trägt und diese öffentliche Aufgabe übernimmt, ist - der Ministerpräsident hat es bereits ausgeführt - eine Ausnahmeerscheinung auf Bundesebene, wo Studierendenwerke nahezu ausnahmslos Anstalten öffentlichen Rechts sind.
Ausnahmeerscheinungen haben meist - so auch hier - einen enormen zusätzlichen Regelbedarf. Es bedarf in der Vorbereitung und Umsetzung bundeseinheitlicher Verfahren und Programme immer komplexer Sonderregelungen, die in den Abstimmungen oft langwierig sind und die natürlich, Frau Spaniol, auch nicht immer effizient sein können und immer wieder rechtliche Probleme und Einzelfalllösungen mit sich bringen. - Ein Grund, die Struktur auf den Prüfstand zu stellen.
Nach einer Prüfung des Rechnungshofs wurde zudem von dieser Seite angemahnt, dass die rechtliche Situation unzureichend geregelt sei, sich aus dieser Konstellation heraus komplexe rechtliche Problemfelder ergeben und die Zusammenarbeit von Verein, Universität des Saarlandes und Land neu aufzustellen sei. Auf diesen Weg haben sich die Vertreter der Institutionen gemeinsam gemacht. Das Ziel, das Studierendenwerk auf ein sicheres Fundament zu stellen, eint sie alle, eint uns alle.
Für die Fraktionen von CDU und SPD war darüber hinaus ein zentrales Anliegen, dass die besonderen sozialen Leistungen, wie sie das Studierendenwerk insbesondere an der Universität anbietet, auch von allen Studenten und Studentinnen wahrgenommen werden können. Deshalb ist unser gemeinsames, im Koalitionsvertrag definiertes Ziel, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass auch die anderen staatlichen Hochschulen von diesem breiten und vielfältigen Angebot profitieren können. Dies ist im vorliegenden Gesetzentwurf mit angelegt. Der Ministerpräsident hat es ausgeführt.
Rechtssicherheit, Zukunftssicherheit, Attraktivität des Angebots. Das sind für mich persönlich die Ziele, die die gesetzliche und organisatorische Neuregelung des Studierendenwerks verfolgen muss. Die Grundlage dafür findet sich aus meiner Sicht im vorliegenden Gesetzentwurf wieder, den wir heute in Erster Lesung beraten. Natürlich ist es auch unser vordringliches Ziel, die Interessen aller Beteiligten zu wahren und sie in diesem Prozess der Weiterentwicklung des Studentenwerks mitzunehmen, auch in den kommenden Wochen. Ich denke da an die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die es zu wahren gilt. Für sie werden die Bestimmungen für den öffentlichen Dienst im Saarland gelten. Das bedeutet natürlich eine klare, berechenbare und sichere Perspektive. Aber es gilt, diese Sorgen und Ängste ernst zu nehmen. Es ist darüber hinaus wichtig, ihnen auch im wahrsten Sinne des Wortes eine Stimme zu geben. Deshalb ist es ein richtiges Signal, dass der Entwurf vorsieht, dass ein Mitglied des Personalrats mit Stimmrecht im Verwaltungsrat vertreten sein soll.
zung des Verwaltungsrats mit Studierenden aller Hochschulen abgebildet ist. Außerdem eröffnet der Gesetzentwurf neue inhaltliche Kooperationsmöglichkeiten. Aber auch die Interessen des Landes gilt es zu wahren. Wo das Land Verantwortung übernimmt, muss es auch vertreten sein. Denn wir haben den staatlichen Auftrag der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Förderung, die die Studentenwerke übernehmen, sicherzustellen. Wir wollen wie erwähnt ein Angebot für alle Hochschulen zugänglich machen und einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für das Studierendenwerk der Zukunft bieten.
Es gibt für die Neuorganisation vom Verein hin zu einer Anstalt öffentlichen Rechts keine Blaupause. Deshalb ist es für ein gutes Gelingen im Sinne aller Beteiligten so wichtig, an einem Strang zu ziehen. Das tun wir bisher und werden das auch in den kommenden Wochen tun.
Wir werden intensiv in den Austausch mit allen Beteiligten gehen und uns auch im Ausschuss mit den Details auseinandersetzen. Mit dem heutigen Tag aber eröffnen wir den gesetzgeberischen Prozess, um dem Verein die Möglichkeit zu geben, in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts zu wechseln, denn letztlich sind die Mitglieder des Vereins gefragt, die die Umwandlung des Studierendenwerkes in einer Mitgliederversammlung zu ihrer Sache machen müssen. Es ist ein komplizierter Sachverhalt mit großer Bedeutung für die Studierenden und die Hochschulen in unserem Land, lassen Sie uns heute gemeinsam den ersten Schritt gehen! Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute ist der 11. November, um 11.11 Uhr ist normalerweise der Beginn der fünften Jahreszeit bei uns im Saarland, so weit sind wir noch nicht ganz, aber auch um 11.11 Uhr wird sich nichts ändern. Coronabedingt sind die meisten oder fast alle Veranstaltungen leider Gottes abgesagt worden.
Heute ist aber auch für die Katholiken im Saarland das sind ja zwei Drittel der Bevölkerung - ein wichtiger Tag, nämlich der Martinstag. Dieser ist ja auch in unserem Brauchtum verwurzelt. Der heilige Martin kommt auf dem Pferd und dann verteilt er Brezeln und es wird ein Feuer gemacht. Das muss leider
auch Corona zum Opfer fallen, aber dennoch sollten wir allen, die Martin heißen, heute zum Namenstag gratulieren.
Hier wird ja so oft gedankt, bei mir ist die Zeit ein bisschen kurz. Ich kann das nicht immer machen, aber diesmal möchte ich es doch tun. Der heilige Martin ist ja dadurch bekannt, dass er seinen Mantel mit einem Bettler geteilt hat. Ich danke allen, die hauptamtlich, aber auch ehrenamtlich, ohne dass sie bezahlt werden oder ohne dass man sie nennt, für die anderen da sind, und natürlich auch denen, die die ganze Zeit dafür gesorgt haben, dass unsere Kinder an diesem Tag einen schönen Tag mit ihren Eltern hatten.
Insgesamt sage ich allen, die sich für die Bevölkerung einsetzen, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, herzlichen Dank.
Zu dem Tagesordnungspunkt ist viel gesagt worden. Der Ministerpräsident hat es ausführlich vorgestellt. Die beiden Vorrednerinnen haben das kommentiert. Dazu gibt es nicht mehr viel zu sagen.
Es ist insgesamt eine gute Sache, dies aber nicht, weil wir dann auch so sind wie die 55 anderen in der Bundesrepublik - es sind öffentliche Anstalten, die anderen zwei Universitätseinrichtungen nicht -, sondern weil es der bessere Weg ist, und vor allem auch deshalb, weil die anderen Hochschulen dann auch mit eingeschlossen sind. Das ist ja nicht in Ordnung, dass es nur für die Universität des Saarlandes gegolten hat und für die anderen Hochschulen nicht. Natürlich ist bei jeder Arbeit Kritik am Platze.
Aber man soll in einem Moment, wo man sich zusammengefunden hat, um eine neue Zukunft zu beginnen, auch in diesem Falle eher den Dank in den Vordergrund stellen für alle die, die dort hauptamtlich und ehrenamtlich daran mitgewirkt haben, dass es unseren Studenten gut geht und dass sie vor allen Dingen ihr Ziel, nämlich die Vollendung eines Studiums, erreichen. Also herzlichen Dank diesen Leuten. Ansonsten haben wir ja jetzt noch eine gute Zeit vor uns, wo im Fachausschuss dieser Gesetzesvorschlag ausführlich beraten werden kann und die aufgezeigten Probleme besprochen werden können, sodass bei der Zweiten Lesung der Entwurf vielleicht ein wenig anders aussieht. Wir werden diese Erste Lesung unterstützen und stimmen zu. Danke schön.
Der nächste Beitrag in der Aussprache kommt vom Abgeordneten Jürgen Renner. Er spricht für die SPD-Landtagsfraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, heute ist der 11.11. Das haben Sie richtig erkannt. Das ist auch normalerweise der Auftakt zur Narrensaison. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Beitrag!
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Wahrnehmung studentischer Angelegenheiten ist eingebracht worden. Ich glaube, das ist eine Gelegenheit, Frau Spaniol, auch einmal darauf hinzuweisen, dass die Studierendenwerke den Grundpfeiler der Chancengleichheit im Hochschulbereich darstellen. Deswegen ist es gut, dass heute dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde und es ist gut, dass wir darüber beraten können, weil die Chancengleichheit uns allen, glaube ich, ein großes Anliegen ist. Deshalb vielen Dank für den Gesetzentwurf.
Es ist gesagt worden, die Studierendenwerke in Deutschland tragen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, auch zum Ausgleich fehlender finanzieller Voraussetzungen für Studierende bei. Denn oftmals sind preiswerte Verpflegung, ausreichend bezahlbarer Wohnraum, Beratungsangebote, Kinderbetreuung, kulturelle und finanzielle Förderung Grundlagen zur Bewältigung eines erfolgreichen Studiums. Wir wollen, dass das unabhängig von der sozialen Herkunft möglich ist.
Wir hatten den Umstand, dass der Rechnungshof sich 2015 zu Wort gemeldet hatte. Normalerweise stehen ja Rechnungshöfe immer unter dem Generalverdacht, die Aufgabenwahrnehmung dem Primat der Sparsamkeit zu unterwerfen und einer etwas wirklichkeitsfernen Betrachtung zu unterziehen. Aber ich will hier ausdrücklich sagen, dass dies nicht der Fall war, denn der Rechnungshof hat in seinem Bericht ausdrücklich die Perspektive der Studierenden eingenommen.
Ich möchte aus dem Bericht zitieren: „Im Sinne der Studierenden ist es jedoch erforderlich, umfassende soziale Rahmenbedingungen mit einem breiten Leistungsangebot in den Kernbereichen Verpflegung, studentisches Wohnen, Ausbildungsförderung, Kinderbetreuung sowie ergänzende Beratungsdienste, kulturelle und sonstige Dienstleistungsangebote vorzuhalten. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, dass Rechtssicherheit geschaffen wird.“
Das war der Appell an die Landesregierung. Denn die privatrechtliche Organisation des Studierendenwerkes im Saarland als Verein wurde problematisiert und daraus auch die Schlussfolgerung gezogen, dass damit komplexe rechtliche Fragestellungen einerseits verbunden sind, aber andererseits auch die wichtige Aufgabenwahrnehmung des Studierendenwerks erheblich beeinträchtigt werden kann. Deshalb ist es gut, dass wir heute diesen Gesetzentwurf haben, der eine rechtssichere Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Hochschulen und Studierendenwerk als unabhängiger juristischer Person und die finanziellen Verpflichtungen des Landes neu formiert. Das ist die andere Seite. Denn wenn wir über Design reden, so glaube ich, wird das dem Anliegen nicht gerecht. Denn die neue Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet das Land, das Studierendenwerk, diese Anstalt, dann auch entsprechend der Aufgaben, die es wahrzunehmen hat, finanziell und personell auszustatten. In diesem Sinne ist das ein guter Tag.
Ich will nicht alles vorwegnehmen. Parlamentarische Beratungen, Frau Spaniol, sind in der Tat dazu da, die Entwürfe noch einmal einer eingehenderen Betrachtung zu unterziehen und Verbesserungsvorschläge, wo sie denn erforderlich sind, zu machen. Das wollen wir auch tun. Aber es ist auch gesagt worden, dass das mit dem ganzen Vorlauf ein schwieriges Unterfangen ist, weil die Struktur eben historisch gewachsen ist, weil damit auch eine entsprechende Organisationskultur einhergeht und weil natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich Sorgen machen um ihren Status, um ihre Arbeitsverhältnisse, um ihre Rechte. Frau Schmitt-Lang hat gesagt, es gibt keine Blaupause für dieses Unterfangen, auch das Bundesumwandlungsgesetz sieht eine Umwandlung von einem Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht vor.
Um all das bewerkstelligen zu können, waren im Vorfeld viele Gespräche erforderlich. Ich will, weil wir ja danken - danken ist nicht nur Höflichkeit, sondern hat auch etwas mit Respekt vor der Leistung von Menschen zu tun -, deswegen auch ausdrücklich der Frauschaft rund um Frau Dr. Groh danken, die sich wirklich - so jedenfalls mein Eindruck - sehr bemüht hat, dass es hier keine Friktionen gibt, dass alle mitgenommen werden können, dass alle die Chancen, die in dieser Neuorganisation liegen, sehen und sie auch aufgreifen im Sinne einer konstruktiven Arbeit.
Ich glaube, ich brauche auf die Details jetzt nicht mehr einzugehen. Es sind einige genannt worden. In der Tat gibt es Fragen. Ich habe mich auch gefragt, ob vier Ministerien vertreten sein müssen. Ich glaube, es gibt aber auch eine Übergangsklausel. Wir werden das alles noch einmal prüfen. Das ist so. Es gilt das „Struck‘sche Gesetz“: Ein Gesetzentwurf geht nie so aus dem Parlament, wie er hineinkam. Insofern liegt mir aber daran, dass wir konstruktiv an
diese Sache herangehen. Die Studierenden sind es wert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerkes sind es wert, dass wir hier im Sinne von Chancengleichheit auch ein gutes Werk machen. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe deshalb die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1478. Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1478 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den genannten Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1478 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Zugestimmt haben die CDU-, die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel.
Der erste Tagesordnungspunkt hat sich mit Hochschulpolitik beschäftigt. Es geht mit Hochschulpolitik auch im zweiten Tagesordnungspunkt weiter. Ich rufe diesen Tagesordnungspunkt auf:
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/1491)
Das ist unsere Landtagsdrucksache 16/1491. - Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert zwei Ziele. Das erste ist die Tatsache, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Berufung auf eine Fachhochschulprofessur wissenschaftliche, pädagogische, aber auch berufspraktische Einstellungsvoraussetzungen erfüllen müssen. Diese notwendige und auch sachgerechte Dreifachqualifikation können aber leider aktuell viele potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten nicht nachweisen. Oftmals fehlt es an der außerhochschulischen Berufspraxis.
Die htw saar soll hiermit in ihren Bemühungen unterstützt werden, strukturgenaue Qualifizierungswege