Protokoll der Sitzung vom 08.12.2020

(Minister Strobel)

stimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 04. Wer für die Annahme des Einzelplanes 20 Kapitel 20 04 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 20 Kapitel 20 04 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.

Es ist über Kapitel 04 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 04 01 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 04 01 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist, gleiches Abstimmungsbild wie eben. Zustimmung kam von CDU- und SPD-Fraktion. Ablehnung kam von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der AfDLandtagsfraktion und vom Abgeordneten Hecker.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über Einzelplan 04 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplanes 04 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 04 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zustimmung kam von CDU- und SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfD-Landtagsfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 21 einen Abänderungsantrag eingebracht. Er liegt uns als Drucksache 16/1521 vor. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1521 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1521 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion sowie die DIE LINKE-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.

Die CDU- und SPD-Landtagsfraktion haben zu Einzelplan 21 einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht. Das ist die Drucksache 16/1530. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1530 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Ab

änderungsantrag Drucksache 16/1530 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDUund SPD-Landtagsfraktion sowie die DIE LINKELandtagsfraktion. Abgelehnt haben die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 21. Wer für die Annahme des Einzelplanes 21 unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Einzelplan 21 unter Berücksichtigung der beiden angenommenen Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion, die AfD-Landtagsfraktion und der Abgeordnete Hecker.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war die Haushaltsberatung für heute. Ich unterbreche die Haushaltsberatungen. Wir setzen die Haushaltsberatungen morgen früh um 09.00 Uhr mit weiteren Einzelplänen fort.

Wir kommen zum nächsten Punkt:

Änderung und Verlängerung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Wir hatten in der letzten Woche eine Sondersitzung zur aktuellen Corona-Lage. Im Rahmen dieser Sondersitzung unseres Landtages hat der Ministerpräsident angekündigt, dass er den Landtag künftig immer aktuell über wesentliche Veränderungen in der Verordnungspolitik der Landesregierung zur CoronaBekämpfung informieren möchte. Das ist heute der Fall. Deshalb haben wir zu Beginn unserer Plenarsitzung die Tagesordnung entsprechend angepasst. Ich darf nun diesen Tagesordnungspunkt aufrufen und Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans für seinen Bericht beziehungsweise seine Information das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist - wie der Präsident gesagt hat - gerade einmal eine Woche her, dass ich zur Corona-Lage hier im Landtag eine Regierungserklärung abgegeben habe. Die Tatsache, dass ich nun abermals zu diesem Thema spreche und dabei den einen oder anderen optimistischeren Zungenschlag relativieren muss, zeigt, dass das Pandemiegeschehen sehr schnelllebig ist. Das Pandemiegeschehen ist zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich ganz und gar unberechenbar. Auch wenn wir mit Blick auf den Impfstoff, dessen Zulassung beziehungsweise Nutzbarkeit möglicherweise noch in diesem Jahr bevorsteht, op

(Präsident Toscani)

timistisch bleiben, ist dennoch Tatsache, dass die Infektionslage sich im Laufe der letzten Woche sowohl in Deutschland als auch im Saarland noch einmal verschärft hat.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen geht nicht nur im Bund, sondern auch hier im Saarland tendenziell wieder nach oben. Das Gleiche gilt für die Zahl der stationär zu behandelnden COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Lag die 7-Tage-Inzidenz letzten Dienstag noch bei 120, so lag sie gestern wieder bei 140. Was die Zahl der Neuinfektionen anbelangt, ist Montag nie ein sehr guter Tag. Man kann für den heutigen Tag feststellen, dass die Zahl der Neuinfektionen im Vergleich zum letzten Dienstag um etwa 20 gestiegen ist. Lag die Zahl der stationär zu behandelnden COVID‑19‑Patienten letzten Dienstag noch bei 210, lag sie gestern bei über 250. Auch der R‑Wert, der die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens sehr anschaulich beschreibt, ist laut den Wissenschaftler*innen der Universität des Saarlandes wieder von 0,82 auf nunmehr 1,01 angestiegen. Das heißt, 100 Infizierte stecken derzeit weitere 101 Menschen an.

Das, meine Damen und Herren, ist leider ein viel zu hoher Wert, um die Pandemie nachhaltig unter Kontrolle bekommen zu können. Ich habe ausgeführt, dass wir diesen Teillockdown im November eigentlich angegangen sind, um die Welle zu brechen, um wieder Infektionszahlen von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen zu erreichen, um die Kontakte nachverfolgen zu können. Das ist uns weder im November noch bislang im Dezember gelungen. Sollte sich der R‑Wert gar noch erhöhen, was wir leider nicht ausschließen können, dann nähern wir uns wieder einer prekären Situation in unseren Krankenhäusern. Dann ist es tatsächlich wieder eine Frage von ganz wenigen Wochen, bis man da angelangt ist. Deshalb müssen wir heute feststellen, dass die Einschränkungen im Rahmen des seit November geltenden Teillockdowns nicht ausreichen. Es ist zwar gelungen, das exponentielle Wachstum zu durchbrechen - das haben wir in der letzten Woche noch wunderbar feststellen können -, aber die Trendumkehr mit einem rückläufigen Infektionsgeschehen - was unser Ziel ist - ist uns nicht gelungen; im Gegenteil, es sieht aus, als hätten wir sehr schwierige Wochen vor uns.

Es ist nun einmal auch so, dass sich die Menschen bei dieser Witterung mehr in geschlossenen Räumen aufhalten müssen, weil es draußen sehr unwirtlich ist. Es kommt hinzu, dass sich das Virus im Freien bei diesen niedrigen Temperaturen weitaus besser überträgt, als das bei warmem Wetter der Fall ist, und dass das Virus bei diesen niedrigen Temperaturen sehr langlebig ist. Das wird sich bis ins Frühjahr nicht ändern. Wir haben - das habe ich letztens angekündigt -, wie Sie wissen, für die Feiertage ge

wisse Lockerungen vorgesehen, und zwar aus gutem Grund, wie ich glaube. Wir wollten eine Perspektive geben. Wir wollten nicht nur in den Moment hinein Beschränkungen festlegen, sondern auch sagen, dass, wenn wir erfolgreich sind, auch Lockerungen für die Feiertage erfolgen können. Wir wollen zudem festhalten - und das ist jetzt schon klar -, dass diese Lockerungen die Infektionsgefahr nicht unerheblich erhöhen. Wir müssen damit rechnen, dass es nach Weihnachten - ähnlich, wie wir es in den USA zum Erntedankfest erlebt haben - zu einer Erhöhung der Infektionszahlen mit allen Folgewirkungen für die zu behandelnden Menschen in Krankenhäusern und auf Intensivstationen bis hin zu Todesfällen kommt.

Auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, mit denen wir im Kontakt stehen - für das Saarland ist das Professor Lehr, der den COVID-Simulator gemacht hat, der bundesweit beachtet wird, beziehungsweise auch seine Kolleg*innen, Virolog*innen und auch die Krankenhaushygieniker*innen -, gehen davon aus, dass man möglicherweise härtere Maßnahmen braucht. Wir haben gerade heute eine Studie der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften bekommen. Mit deren Präsidenten Herrn Professor Haug konnte ich mich in der letzten Woche unterhalten. Auch er bestätigt, dass er davon ausgeht, dass der jetzige Lockdown nicht ausreichend ist, um unsere infektionspolitischen Ziele zu erreichen. Es wird möglicherweise härtere Einschränkungen geben müssen. Es gibt Bundesländer, die sich dazu durchgerungen haben, dies im Rahmen unseres MPK-Beschlusses, wonach bei Inzidenzen von über 200 in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner regional Maßnahmen erfolgen. Das ist in Bayern der Fall. Dort gibt es mehrere Regierungsbezirke, die über einer 200er Inzidenz liegen, also deutlich höher als im Saarland. Auch in Sachsen wird man einen Lockdown haben. In Frankreich waren letztendlich - das muss man sagen - nur härtere Maßnahmen in der Lage, das Infektionsgeschehen herunterzubremsen. Ähnlich war das in Belgien oder Irland der Fall, wo man gesehen hat, dass bei einer vergleichbaren Infektionslage der dortige Lockdown die notwendigen Erfolge gebracht hat.

Deswegen gilt für mich: Wenn die Zahlen auch weiterhin nicht signifikant sinken, dann müssen wir uns darauf einstellen, dass es härtere Maßnahmen gibt. Wir dürfen uns ihnen nicht verschließen. Ich will aber sehr deutlich sagen, dass solche Maßnahmen bei einem Infektionsgeschehen wie heute, das sich anders als im Frühjahr über die ganze Bundesrepublik verteilt, für mich nur dann Sinn machen, wenn sie einheitlich gemacht werden. Es wäre widersinnig, wenn wir im Saarland Maßnahmen beschließen würden, die weiter gehen als die in Rheinland-Pfalz, mit dem Ergebnis, dass mehr Reisetätigkeit, mehr Bewegung und mehr Kontakte außerhalb der regulären Umgebung stattfinden. Das muss verhindert

(Ministerpräsident Hans)

werden. Nur wenn das einheitlich ist, gibt es auch Akzeptanz für unsere Maßnahmen. Deswegen hoffe ich, dass wir kurzfristig eine neue Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin einberufen können. Ein Termin steht im Raum, ist aber noch nicht bestätigt. Wir müssen dort die Wirksamkeit der Maßnahmen auf den Prüfstand stellen und die richtigen Konsequenzen ziehen.

Es ist eben nicht zu verleugnen, dass das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist und sich die Lage ständig ändert. Wir alle wissen, dass wir mit diesem Virus keine Verträge schließen können und - wenn überhaupt - nur 14 Tage weiter schauen können. Ich werde mich - wie ich das zugesagt habe -, wenn es zu einer MPK kommt, im Vorfeld der MPK mit dem Präsidium des saarländischen Landtages besprechen, so wie es Ulrich Commerçon vorgeschlagen hat. Wir können alles Weitere miteinander verabreden, was eine mögliche Sitzung des Landtages angeht, wenn es zu dieser Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz kommt. Zunächst aber wird das gelten, was wir heute im Ministerrat beschlossen haben. - Das war zur Einordnung.

Wir haben folgende Veränderungen vorgenommen: Für die Weihnachtsfeiertage gilt wie bereits angekündigt, dass wir im öffentlichen Raum höchstens zehn Personen haben, die zusammenkommen können. Diese können aus drei verschiedenen Haushalten oder dem familiären Bezugskreis kommen. Über die Weihnachtsfeiertage haben wir - verglichen mit dem ursprünglichen Plan - nachgeschärft. Wir hatten vor, dass zehn Personen zusammenkommen können, und zwar ohne Ansehung ihrer Hausstände. Jetzt sind es maximal drei verschiedene Hausstände. Im privaten Raum, also zu Hause, dürfen über die Angehörigen des eigenen Haushalts hinaus bis zu zehn Personen aus drei weiteren Haushalten oder dem familiären Bezugskreis zusammenkommen. In beiden Fällen gilt das, was wir in der MPK bundesweit festgehalten haben: Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Sie werden nicht mitgezählt.

Warum machen wir das? - Man kann jetzt sicherlich die Fragen stellen: Macht das Virus an Weihnachten halt? Überträgt es sich nicht? - Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Wir sehen aber auch die soziale Komponente. Sie ist uns wichtig. Das haben wir sehr wohl abgewogen. Wir wollen, dass sich trotz allem Familien an den Festtagen treffen können, und zwar so, wie es für sie gut ist. Gleichwohl richten wir aber auch den Appell an die Menschen in unserem Land, dass man, wenn es irgendwie geht, die Möglichkeiten - drei Haushalte, zehn Personen nicht ausschöpfen sollte. Darum kann es kaum gehen. Es geht darum, unterschiedliche familiäre Situationen zu ermöglichen. Es gilt nach wie vor, dass jegliche Kontakte möglichst vermieden werden soll

ten und dass stets streng auf Hygiene- und Distanzregeln geachtet wird. Das bedeutet auch, dass man mit besonders gefährdeten Menschen - Kranken, älteren Menschen - bespricht, wie man sich bei einem Zusammenkommen schützen kann, und zwar durch Schutzausrüstung, FFP2-Masken und so weiter.

Diese Lockerungen, die ich jetzt beschrieben habe, gelten lediglich für die Zeit vom 23. bis einschließlich zum 27. Dezember. Danach treten unmittelbar wieder die derzeitigen Regelungen in Kraft und bleiben auch über die Jahreswende hinaus gültig. Das heißt, für Silvester und Neujahr werden die Kontaktbeschränkungen nicht gelockert werden, sondern bleiben beim jetzigen System, also maximal fünf Personen. Hier ist uns das Infektionsrisiko einfach zu groß, nicht nur für die Neujahrsereignisse beziehungsweise das Silvesterereignis. Uns hat auch das geleitet, was die Wissenschaft uns sagt, dass nämlich die Kontaktmehrung an Weihnachten im familiären Bereich die dann folgende Erweiterung der Kontaktketten um Freundeskreise und so weiter, was man eben an Silvester hat, ein sehr, sehr großes Risiko beinhaltet, dass das Virus sich wieder exponentiell entwickelt und verbreitet und dann auch Auswirkungen auf die Situation der besonders zu schützenden Menschen in Alten- und Pflegeheimen und auf den Krankenstationen hat. Ich bedauere es, dass wir das nicht lockern konnten. Wir haben es aber immer daran geknüpft, dass die Infektionszahlen tatsächlich zurückgehen und sich die Situation entspannt. Es ist völlig klar, dass die Menschen verdient hätten, auch an Silvester miteinander zu feiern. Insofern ist das eine harte Entscheidung.

Es bleibt im Übrigen auch unsere Bestimmung bestehen, dass die Ortspolizeibehörden ermächtigt sind, auf belebten Plätzen das Zünden von jeglichem pyrotechnischen Material zu untersagen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind selbstverständlich untersagt, aber auch das Zünden solcher kann von den Städten und Gemeinden untersagt werden. Schließlich - das ist neu, darauf haben wir uns heute verständigt - ermöglichen wir den Ortspolizeibehörden für den 24.12. - also den Heiligen Abend und Morgen - sowie für Silvester und Neujahr, auch auf belebten Plätzen und Straßen Alkoholkonsum zu untersagen. Es geht darum, dass man Ansammlungen beziehungsweise Zusammenkünfte vermeidet, die dazu dienen, dass sie zu einer - wenn auch kleinen, aber doch immerhin ausgedehnten - Party werden. Feiernde Gruppen wollen wir nicht. Wir alle wissen, dass man mit steigendem Alkoholpegel Hemmungen verliert und unvorsichtiger wird. Das können wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten. Im Übrigen können wir es auch den Vollzugsbehörden nicht zumuten, dass wir das durch ein Nichthandeln noch begünstigen.

Wir haben im Ministerrat weiterhin beschlossen, dass wir die Verordnung am 28. Dezember noch ein

(Ministerpräsident Hans)

mal bis zum 10. Januar verlängern werden. Das ist das, was wir ursprünglich einmal unter den Ministerpräsident*innen besprochen haben. Wir werden sie verlängern, sofern sich das Infektionsgeschehen nicht signifikant ändert oder wir keine bundesweiten Veränderungen haben. Wenn es bundesweite Beschlüsse gibt, Veränderungen vorzunehmen, dann würden wir selbstverständlich nicht verlängern, dann kommen wir hier noch einmal zusammen, um das miteinander zu besprechen.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie oft ich das noch beteuern muss: All diese Beschränkungen fallen uns in der saarländischen Landesregierung wirklich sehr schwer. Wir diskutieren das sehr intensiv miteinander. Wir wägen auch ab und versuchen, mildere Mittel einzusetzen, wo es möglich ist. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden müssen, schwer erkrankte Menschen nicht noch weiter zu belasten und Menschen davor zu bewahren, schwer zu erkranken. Ich bin der Überzeugung, dass wir keine bessere Wahl haben zu dieser Verschärfung dessen, was wir miteinander beschlossen haben. Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden.

Ich habe bereits heute Vormittag gesagt, dass sich uns mit dem Impfstoff eine sehr gute Perspektive eröffnet, die Pandemie im nächsten Jahr besser bekämpfen zu können als in diesem Jahr. Das ist derzeit nur eine Perspektive, es ist keine Gewissheit. Das ist mir auch völlig klar. Wir werden es allerdings umso besser meistern mit weniger starkem Infektionsgeschehen, mit weniger Patienten auf den Stationen, mit besser geschützten besonders gefährdeten Gruppen. Deswegen werden wir alles daransetzen, dass wir besser in diese Phase mit dem Impfstoff kommen können. Wir haben noch schwierige Wochen beziehungsweise Monat vor uns. Bitte helfen Sie alle mit hier im Hohen Haus, diese Zeit gut durchzustehen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und die Gelegenheit, Sie zu unterrichten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Kürze der Zeit will ich mich kurzfassen. Zu Ihren Ausführungen, Herr Ministerpräsident, habe ich wenig zu sagen. Die Situation ist klar. Das, was Sie vorgetragen haben, ist im Großen und Ganzen nachvollziehbar. Ich will drei Probleme ansprechen, die ich für wichtig halte. Das Erste betrifft wie immer die Zahlen, auf die wir uns beziehen.

Ich will das einmal erläutern. Wenn wir eine Inzidenz von 50 anpeilen, ist natürlich enorm wichtig, dass wir zumindest wissen, wie viele Tests gemacht worden sind, weil die Zahlen sonst nicht miteinander vergleichbar sind. Ich habe immer unseren Nachbarn Luxemburg im Auge. Ich hatte festgestellt, dass sie deutlich höhere Zahlen haben als wir. Irgendwann habe ich dann erfahren, wie viel getestet wird. Dann war mir klar, weshalb sie höhere Zahlen haben müssen. Sie testen einfach viel mehr. Das ist logisch. Irgendwann habe ich Informationen über die Belegung der Intensivbetten erhalten. Diese Belegung korreliert in etwa, also die Einwohnerzahl des Saarlandes und die Einwohnerzahl Luxemburgs betreffend. Deshalb noch einmal mein Hinweis, dass man das immer wieder bedenken sollte. Ich orientiere mich in erster Linie an der Belegung der Intensivbetten und der Beatmungsplätze. Es sind 55 und 26. Das ist der letzte Bericht, den ich habe. Damit habe ich relativ sichere und brauchbare Zahlen. Ich halte das für einigermaßen akzeptabel, sofern man einen solchen Begriff anwenden kann. Sie wissen, was ich damit meine.

Ich komme zur Einordnung der Zahlen. Neuerdings kommt ein anderer Begriff dazu, wenn wir die Todeszahlen sehen, die ich auch immer wieder angeführt habe. Jetzt haben wir über 300. Wir sind natürlich besorgt aufgrund dieser Zahlen. Die Frage ist, wie man sie einordnen soll. Ich hatte Ihnen bei meinem ersten Vortrag schon gesagt, dass es irgendwie etwas mit den gesamten Atemwegsinfektionen zu tun hat. Ich hatte gesagt, es seien 851. Jetzt sind wir also bei 306, wenn ich das richtig im Kopf habe. Entscheidend wird sein, wie das am Schluss miteinander in Bezug gesetzt wird. Haben wir eine deutliche Übersterblichkeit ob der Atemwegsinfektionen oder haben wir sie nicht? - Das ist entscheidend, sonst kann ich das nicht bewerten. Interessanterweise hat jetzt ein Boulevardblatt zum ersten Mal diese Relation beziehungsweise diesen Versuch der Einordnung geliefert, indem für die Kalenderwoche 45 eine Übersterblichkeit von 5 Prozent angegeben wird. Dann weiß ich etwas damit anzufangen. Ich sage das generell nicht an die Adresse von irgendjemandem gerichtet. Dann weiß ich, dass bei uns an der Saar in der Woche 260 Menschen sterben. 5 Prozent ist leicht auszurechnen. Es wären dann 13 Menschen in der Woche, die mehr gestorben wären. Dann weiß man, über welche Größenordnungen man redet und wie man das Ganze bewerten muss. Das kann uns nicht gleichgültig lassen, aber die Frage ist, was wir tun können, um die Dinge zu verbessern. Sie haben Ihre Maßnahmen vorgetragen. Ich habe gesagt, dass das im Großen und Ganzen nachvollziehbar ist. Ich muss das deshalb nicht großartig kommentieren.

Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass die Hälfte unserer Toten - von denen rede ich jetzt - im Altersheim gestorben ist. Heute habe ich einen interes

(Ministerpräsident Hans)

santen Bericht über Tübingen gelesen. Der eine oder andere wird ihn auch gelesen haben. Dort sind es 89.000 Einwohner, neun Altenheime und 1.000 Pflegeplätze. Ich sage das, damit man eine Relation hat. Es ist also etwa ein Zehntel von dem, was wir haben, sogar noch etwas weniger. Der dortige Oberbürgermeister hat gesagt, dass sie eine andere Herangehensweise haben, dass sie sich auf die Alten konzentrieren, Schnelltests machen und Masken ausgeben. Er hat weiterhin gesagt, dass sie keinen einzigen Fall haben. Das hat mich sehr beeindruckt und es führt mich zu der Frage, ob wir nicht in einer ähnlichen Intensität hier bei uns an der Saar herangehen können, was die Alten- und Pflegeheime angeht. Ich merke an, dass ich das nicht sage, um irgendjemanden anzugreifen oder an den Pranger zu stellen. Es sollte uns allerdings umtreiben. Es hat mich beeindruckt. Wenn das in Tübingen mit solchen Maßnahmen geht, ist doch die Frage, ob wir eine solche Vorgehensweise auch hier bei uns angehen sollten.

Der nächste Punkt, den ich anspreche - das ist ein Punkt, über den wir schon eine Zeit lang ringen -, ist die Frage, mit welcher Dauer wir rechnen. Sie erinnern sich, als ich das erste Mal hier war, habe ich den einen oder anderen vielleicht noch provoziert, als ich gesagt habe: Jetzt machen wir das vier Wochen, was ist dann? - Das nächste Mal waren es wieder vier Wochen. Was ist dann? - Von Anfang an war ich überzeugt, dass sich dieses Virus ähnlich verhält wie die anderen Erkältungsviren, die wir kennen. Das heißt - ich sage das mit dem Vorbehalt, dass es auch anders sein kann -, ich rechne damit, dass es in den März und April hineingeht. Da stellen sich doch andere Fragen. Es ist nur einmal eine Anregung, die ich hier geben möchte.

Ich habe gelesen, dass die Industrie- und Handelskammer anmerkt, dass man die Betriebe im Tourismusgewerbe noch einen Monat schließen könne, die Branche aber wissen möchte, wie es danach weitergeht. Das können wir ja nicht ewig sagen. Da stellt sich doch eine Frage. Deswegen komme ich noch einmal auf die Gaststätten zurück. Sie stehen aber auch für Kulturveranstaltungen und so weiter. Was antworte ich einem Gastwirt, der zu mir sagt, er sei schon drei Monate lang das Opfer, müsse seinen Laden dichtmachen und könne nichts verdienen, und fragt, weshalb man beispielsweise eine Plastiktütenfabrik nicht stilllegt und ob seine Gaststätte so viel weniger wert sei als diese Plastiktütenfabrik. Ich wundere mich sowieso, dass das noch nicht vor Gericht ausgetragen worden ist. Es geht um die Gleichgewichtigkeit, die man eigentlich ansprechen müsste.

Um das noch stärker zu verdeutlichen, führe ich etwas an, was man mir in einer Debatte gesagt hat. Die Rüstungsbetriebe laufen weiter. Sie sind scheinbar dringend notwendig. Das sind Überlegungen, die

in der Bevölkerung angestellt werden, auf die wir reagieren müssen. Ist nicht auch das Gastgewerbe darauf angewiesen, dass wir einen anderen Plan machen? - Ich habe selbst noch keine Lösung. Ich habe nur gesagt, dass ich es beim Vorliegen eines guten Hygienekonzeptes für vertretbar halten würde. Das mag man anders sehen. Ich gebe es hier nur einmal zu bedenken, weil wir jetzt - das ist mein Petitum - darüber reden müssen, was in drei Monaten ist. Wir müssen ganz energisch darüber reden, dass wir an diejenigen denken müssen, die so existenziell betroffen sind. Wir müssen natürlich an die Menschen denken, die sterben, wenn nicht vorgesorgt wird, aber auch an die Menschen, deren berufliche Existenz verlorengeht. Das ist die Anregung, die ich hier geben möchte. Ich halte es für richtig, wenn der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer sagt, dass seine Branche nach dem Jahreswechsel eine Perspektive braucht. Da hat er recht. Darauf brauchen wir eine Antwort. Diese kann man nicht aus dem Hut zaubern, aber er hat recht, dass wir darauf eine Antwort geben müssen.

Ich fasse zusammen: Wir müssen einfach sehen, dass wir eine ganze Zeit mit diesem Virus leben müssen, und zwar länger, als viele vielleicht gehofft haben. Es ist nun einmal so. Wir können dieser Tatsache nicht aus dem Weg gehen. Es zeigt sich ja, wie schnell sich die Diskussion innerhalb von 14 Tagen auch bundesweit verändert hat. Also müssen wir reagieren.

Was die Altersheime an der Saar angeht - mit dem Verweis auf Tübingen - und was die Gaststätten angeht - mit dem Verweis auf die Forderung der Industrie- und Handelskammer - wollte ich diese Debatte zum Anlass nehmen, anzuregen, dass wir versuchen, hier ein Stück weiterzukommen, um diese Fragen vielleicht besser zu beantworten.

(Beifall von der LINKEN.)