Protokoll der Sitzung vom 30.08.2017

Wir haben in der Struktur auch regionale Kooperationsschienen ermöglicht. Dies führt zur Bündelung einiger Fachgebiete. Wir haben gemeinsame Fachabteilungen für zwei benachbarte Amtsgerichte wie zum Beispiel St. Ingbert und Homburg auf den Weg gebracht, Lebach und Saarlouis insbesondere im Hinblick auf das Zusammenführen in der regionalen Kooperation in Familiensachen. Wir haben St. Wendel und Ottweiler quasi als Tandem. Ebenso sind Merzig und die Zweigstelle Wadern ein Tandem. Hier haben wir nur neue Zuständigkeiten, indem die Gemeinde Losheim jetzt der Zweigstelle des Amtsgerichts Wadern zugewiesen wurde. Aus begründeten Anlässen ist auch Heusweiler dem Amtsgericht Völklingen zugewiesen worden.

Auch hier werden leistungsfähige Abteilungen geschaffen. Schwerpunkte werden dadurch gestärkt. Der Austausch findet direkt unter den Kollegen und Kolleginnen statt. Vertretungen, ob urlaubs- oder krankheitsbedingt, sind organisatorisch einfacher zu regeln und dadurch werden ebenfalls Synergieeffekte erreicht.

Was besonders wichtig ist: Durch diese Konzentrations- oder Kooperationsschienen wird jeder Amtsgerichtsstandort erhalten. Das hat den Vorteil, dass gerade diejenigen Rechtssachen, die nahe an den Bürgern sind, wie Nachlasssachen, Vereinsregister oder Betreuungsangelegenheiten, in Ortsnähe vonstatten

gehen können, wo die Menschen leben. Auch eine Rechtsantragsstelle ist weiterhin an jedem Amtsgerichtsstandort vorhanden, das ist wichtig.

Wir haben hier durch die Kombination aller Lösungsansätze wie Zuständigkeitskonzentration, regionale Kooperationsschienen und Zuständigkeit der Gerichtsbezirke erreicht, dass die Justiz entlastet wird, dass durch Konzentrationen komplexe Spezialmaterien entstehen. Das hilft, den hohen fachlichen Standard, den wir schon haben, zu sichern und auch die Menschen, die in der Justiz tätig sind, zu entlasten.

Zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch diese Konzentration war Bestandteil des damaligen Gesetzentwurfes, wobei ähnliche Verhältnisse zur Erfordernis dieser Reform führten. Das waren die zurückgehenden Fallzahlen und steigende Anforderungen an die Komplexität des Rechtsgebietes schlechthin. Außerdem sind die Fragen der Vertretungen an einem konzentrierten Standort einfacher zu handeln. Man hatte sich für Saarbrücken entschieden, weil wir im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit mit der Konzentration in Saarbrücken gute Erfahrungen gemacht haben. Ich glaube, das war eine richtige Entscheidung.

Lassen Sie mich am Ende kurz auf die zweite Debatte im November 2016 zurückkommen. Ich habe damals Ausführungen dazu gemacht und gesagt, dass wir dieses Gesetz unter der Wahrung von Respekt, Achtung und Wertschätzung der Menschen verfasst haben, und zwar der Menschen in unserem Land, aber insbesondere der Menschen, die in der saarländischen Justiz tätig sind. Die saarländische Justiz leistet eine hervorragende Arbeit. Ich bin sicher, darauf kann die saarländische Justiz - ob im richterlichen oder nicht-richterlichen Dienst - stolz sein. Sie sollten auf die gute Arbeit, die sie verrichten, vertrauen. Ich glaube, wir vertrauen in sie. Mit diesem gemeinsamen Vertrauen wird die Gerichtsstrukturreform, die ein gutes Vorhaben der Koalition in der letzten Wahlperiode war, in der Umsetzung eine gute Sache werden. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/64 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache

(Abg. Heib (CDU) )

16/64 in Erster Lesung einstimmig angenommen und an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und LINKE; die AfD-Fraktion hat sich enthalten.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 26. März 2017 (Drucksa- che 16/67)

Zur Begründung des Antrages Drucksache 16/67 erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Elke Eder-Hippler, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Das gleicht jetzt aus, dass ich eben zu Tagesordnungspunkt 6 nicht mehr zu Wort gekommen bin, aber egal.

Im Auftrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung erstatte ich Bericht. Wir haben Ihnen heute den entsprechenden Antrag mit der Drucksache 16/67 vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit der Wahl zum 16. Landtag des Saarlandes am 26.03.2017 sind beim Landtag insgesamt acht Wahlanfechtungen eingegangen. Dem Wahlprüfungsausschuss kam die Aufgabe zu, die Entscheidung des Landtages zu diesen Wahlanfechtungen vorzubereiten. Dabei war zunächst zu prüfen, ob die Wahl in zulässiger Weise, das heißt in erster Linie form- und fristgerecht, angefochten worden war.

Die Wahl kann nach § 46 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes nur durch die Landeswahlleiterin in ihrer amtlichen Funktion und durch jeden Wahlberechtigten, also Deutsche ab vollendetem 18. Lebensjahr, die sich seit mindestens drei Monaten im Saarland gewöhnlich aufhalten, angefochten werden. Zeitlich muss die Anfechtung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses im Amtsblatt des Saarlandes erfolgen. Das war am 20.04.2017. Als Form ist die Schriftform vorgeschrieben; insbesondere eine Anfechtung durch E-Mail ist damit nicht möglich.

Der Ausschuss kam nach Prüfung aller Anfechtungen einstimmig zu dem Ergebnis, dass sieben Anfechtungen bereits den genannten Zulässigkeitskriterien nicht entsprechen. Die achte Wahlanfechtung ist zwar zulässig, aber unbegründet. Der Vortrag des Anfechtenden lässt keinen Verstoß gegen wesentli

che Wahlvorschriften erkennen und kann eine unzulässige Wahlbeeinflussung nicht belegen.

Anträge auf mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme wurden aufgrund der Eindeutigkeit der Fälle nicht gestellt.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 deshalb einstimmig beschlossen, dem Plenum den Antrag Drucksache 16/67 zur Abstimmung vorzulegen und damit unter Zurückweisung der Wahlanfechtungen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 26.03.2017 festzustellen. - Vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/67 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag 16/67 einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland ist Sportland und muss Sportland bleiben - Planungssicherheit bei der Umsetzung der Leistungssportreform in Deutschland schaffen (Drucksache 16/69 - neu)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ehemaliger Leistungssportler und bekennender Leichtathlet ist es mir eine große Freude, den Ihnen vorliegenden Antrag für die Koalitionsfraktionen einbringen zu dürfen.

Wir sind im Saarland mit Blick auf den Breiten- und Spitzensport wirklich sehr gut aufgestellt. Über 370.000 Menschen sind in über 2.000 Sportvereinen in unserem Land engagiert. Damit liegen wir mit einem Organisationsgrad von über 38 Prozent bundesweit an erster Stelle. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, dass unser Saarland wirklich Sportland ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Präsident Meiser)

Damit es auch in der Zukunft so bleibt, bedarf es natürlich unser aller gemeinsamen Anstrengungen. Ganz aktuell befindet sich der Leistungs- und Spitzensport in Deutschland in einem sehr großen Reformprozess. Ende 2016 hat sich dieses Hohe Haus schon einmal mit der Thematik auseinandergesetzt. Aktuell läuft die Umsetzungsphase.

Worum geht es genau, liebe Kolleginnen und Kollegen? Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es im Jahr 1992 bei den Olympischen Sommerspielen in Barcelona ein sehr erfolgreiches Abschneiden der deutschen Olympiamannschaft. Man muss konstatieren, dass sich seit dieser Zeit der Medaillenspiegel leider nicht so entwickelt, wie wir uns das vorstellen.

Deswegen hat der organisierte Sport gemeinsam mit der Politik entschieden, dass man die Spitzensportförderung in Deutschland reformieren muss. Hauptziel der Reform ist, den Spitzensport in Deutschland erfolgreicher zu machen. Hierzu sollen unter anderem Erfolgspotenziale mit Blick auf Podiumsplätze bei internationalen Großereignissen besser erkannt werden. Es soll natürlich auch eine gezieltere Förderung stattfinden.

Ein ganz weiteres wichtiges Ziel ist natürlich die Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und sportlicher Karriere. Wie wir alle wissen, sind die staatlichen Fördermittel leider begrenzt. Es muss natürlich eine Priorisierung vorgenommen werden, damit die vorhandenen Mittel den perspektivreichsten Athleten und den Disziplinen mit dem größten Erfolgspotenzial zufließen können. So also werden diese Mittel konzentriert.

Um eine entsprechende wissenschaftliche Bewertung vornehmen zu können, wurde eine Expertenkommission einberufen, die sogenannte PotASKommission, die für jede Disziplin beziehungsweise für jede Sportart eine erfolgsorientierte Bewertung ihrer Zukunftschancen vornehmen soll. Ganz am Ende - ich verkürze es jetzt ein bisschen - dieses Prozesses stehen Strukturgespräche an und nach diesen Strukturgesprächen wird das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem DOSB eine finanzielle Förderentscheidung für die Verbände treffen. Wie man sieht, ein durchaus komplexes Verfahren, aber man sollte einfach einmal abwarten, wie sich die Dinge in der Praxis gestalten.

Ganz wesentlicher Bestandteil der Leistungssportreform ist auch die Reduzierung der bundesweiten Stützpunktstrukturen. Klares Ziel ist dabei auch, die verbleibenden Standorte bestmöglich auszustatten, damit dort ein professionelles Training auf Weltklasseniveau möglich ist. Die Zahl der Olympiastützpunkte soll hierbei von 19 auf 13 reduziert werden. Bei den Bundesstützpunkten sieht es so aus, dass dort eine Reduktion um etwa 20 Prozent angedacht

ist, nämlich von 204 auf maximal 165 Standorte. Im Saarland sind wir aktuell auch gut aufgestellt, wir haben fünf Bundesstützpunkte in den Sportarten Badminton, Leichtathletik, Ringen, Rudern und Triathlon.

Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal sagen, dass der fraktionsübergreifende Appell dieses Hohen Hauses aus dem vergangenen Jahr an Bund, Länder und den DOSB ausdrücklich zu begrüßen ist - und ich will ihn deswegen auch noch einmal wiederholen -, nämlich dass das Saarland im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesstützpunkte angemessen berücksichtigt wird.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Am 15. August hat zu dieser Thematik auch ein Treffen zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dem Vorsitzenden der Sportministerkonferenz - unser Innenminister Klaus Bouillon - und dem DOSB-Präsidenten Alfons Hörman stattgefunden. Alle Beteiligten haben festgestellt, dass der bisherige Fahrplan, die Bundesstützpunktestruktur schon zum 01.01.2018 umzusetzen, zu ambitioniert ist und haben deswegen gemeinsam die Absprache getroffen, die bestehenden Bundesstützpunkte im Bereich des olympischen Sommersports um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2018, zu verlängern. Diese Absprache ist natürlich ausdrücklich zu begrüßen, denn sie schafft Planungssicherheit für die Athleten, die Trainer und natürlich auch für deren Familien, denn es ist klar: Wenn Standorte geschlossen werden, muss man sich verändern, das hat Auswirkungen auf die persönliche Familienplanung, das ist nicht so einfach.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch einen Bereich ansprechen, der gerade für die Mitglieder der Vereinsvorstände immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wir alle wissen, dass die Vereins- und Vorstandsarbeit im Sportverein immer umfangreicher, komplexer und auch komplizierter wird. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass sich der Landessportverband - und der Präsident ist ja auch unter uns - dieser Thematik angenommen hat und mit der LSVS-Beratungskarte und dem Kompetenzzentrum Ehrenamt eine wichtige Anlaufstelle für die Vereinsfunktionäre und die Mitglieder geschaffen hat. Die Vereine können dort auf ein ganzes Netzwerk an Fachleuten, an versierten Rechtsanwälten, an Steuerberatern, an Versicherungsexperten etc. zurückgreifen und können dort bei Problemen oder Nachfragen kurz und knackig eine Antwort erhalten, es kann schnell Abhilfe geschaffen werden. Selbstredend ist natürlich ein Großteil dieser Serviceleistungen auch kostenlos. Deswegen ist es auch sehr zu begrüßen, dass der Landessportverband die feste Absicht hat, diese Service- und Beratungsstelle auch weiterhin auszubauen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Schäfer (CDU) )

Wir haben im Saarland auch eine bundesweit einzigartige Sportfinanzierung, würde ich sagen. Deswegen - Sie konnten es vielleicht alle heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung lesen - hat der Präsident des Volleyballverbandes, Herr Rubert, dazu auch eine Aussage getroffen, nämlich dass die Politik in seinen Augen einen zu großen Einfluss auf den Saarsport hätte. Ich kann das so nicht bestätigen, denn aufgrund des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag ist ja festgeschrieben, dass über ein sogenanntes Sportachtel 12,5 Prozent der Spieleinsätze aus Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH unmittelbar dem Saarsport zufließen. Dies führt meines Erachtens zu einer sehr starken Autonomie des Sports und einer, so muss man sagen, guten finanziellen Ausstattung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Um vielleicht auch einmal ein paar Zahlen zu nennen: In den letzten Jahren sind durchschnittlich pro Jahr 15 Millionen Euro über das Sportachtel dem LSVS zugeflossen. Wenn man dann sieht, dass rund ein Viertel, also 22,75 Prozent, der Sportplanungskommission zustehen und diese Mittel dann wiederum in den Bau, die Unterhaltung und Ausstattung von Sportanlagen fließen, dann ist das auch eine gelungene Sache.

Liebe Kollegen, als Mitglied der Sportplanungskommission, aber auch als Mitglied eines großen Leichtathletikvereins und als ehemaliger Leistungssportler möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Gäbe es die finanzielle Unterstützung der Sportplanungskommission nicht, dann würde die Sportinfrastruktur in unserem Land ganz anders aussehen und das würde zulasten insbesondere des Breitensports in unserem Land gehen. Deswegen ist auch die Sportplanungskommission eine ganz wichtige Einrichtung, die es auf jeden Fall zu erhalten gilt.