Uns liegen aber bisher keine belastbaren statistischen Daten vor über die Anzahl der in der Prostitution tätigen Personen. Insoweit sieht der Gesetzentwurf eine erstmalige Überprüfung und Anpassung der Kostenfolgeabschätzung bereits nach einem Jahr vor. Auch wenn unser Landesausführungsgesetz aus Zeitgründen nicht mehr rechtzeitig vor der Sommerpause den Weg ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geschafft hat, bin ich zuversichtlich, dass die parlamentarischen Beratungen nun zügig und konstruktiv verlaufen werden, und hoffe, dass der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung finden wird.
Bis dahin greifen die Übergangsregelungen des Bundesgesetzes, die vorsehen, dass Personen, die bereits vor dem 01. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 erstmalig anzumelden haben. Wer vor dem 01. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, muss sein Gewerbe bis zum 01. Oktober 2017 anzeigen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen. Bis zum Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes liegt die Zuständigkeit für alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in meinem Haus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Prostituierte leben und arbeiten in unserer Mitte. Mit dem neuen Gesetz wird es erstmals verbindliche und einheitliche Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben. Gleichzeitig muss Prostituierten aber auch immer die Option für einen Ausstieg angeboten werden, was ich gerne sehr laut erwähne. Ich hoffe sehr, dass wir so die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Gleichbehandlung stärken können und dass es uns gelingt, Kriminalität und Ausbeutung in der Prostitution zu verdrängen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dabei hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Ich danke Ihnen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/62 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/62 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und über die Hochschule für Musik (Drucksache 16/65)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Juniorprofessuren an deutschen Hochschulen wird begabten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern schon frühzeitig nach der Promotion Gelegenheit zur eigenständigen Forschung und Lehre und eine neue Qualifizierungsmöglichkeit für eine Professur geboten. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nehmen dementsprechend wie Professorinnen und Professoren die der Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in
Wissenschaft, Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung in ihren Fächern selbstständig wahr. Sie wirken an der Selbstverwaltung der Hochschule zusammen mit der Mitgliedergruppe der Hochschullehrer mit.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Möglichkeit von Juniorprofessuren auch an unseren beiden künstlerischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesänderung ist notwendig, da sich die Hochschule der Bildenden Künste für das Bund-LänderProgramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beworben hat. Ziel dieses Bund-Länder-Programms ist es, die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen der Länder besser planbar und transparenter zu gestalten. Die Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, die besten Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten.
Das Programm setzt hierzu auf die Etablierung der sogenannten Tenure-Track-Professur, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine zunächst bis zu sechs Jahre befristete Stelle einer Juniorprofessur in der Regel international ausgeschrieben und mit der Zusage der Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur im Falle einer erfolgreichen Evaluierung verbunden wird. Das Programm soll zudem zu einer Verbesserung der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich beitragen.
Es war erst im Frühjahr dieses Jahres klar, dass auch für unsere beiden künstlerischen Hochschulen die Teilnahme möglich ist, wenn die gesetzliche Grundlage bis November 2017 veröffentlicht sein wird. Die Hochschule der Bildenden Künste hat einen Antrag auf Förderung von zwei Juniorprofessuren gestellt. Die Hochschule für Musik beabsichtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen gegebenenfalls für die zweite Förderperiode ebenfalls einen Antrag zu stellen. Die Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf erfolgen in enger Anlehnung an das Saarländische Hochschulgesetz. Es geht insbesondere um die Einführung der neuen Personalkategorie. Das bringt Folgeänderungen mit sich wie zum Beispiel die Änderung der Mitgliederstruktur oder die Einführung des Begriffs Hochschullehrerin/Hochschullehrer wie bei UdS und HTW für die Gruppe der Professorinnen und Professoren und Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Weiter hat sich Änderungsbedarf zur Anpassung der Befristungsregelung für die Verträge von Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie nebenberuflichen künstlerischen Assistentinnen und Assistenten an die derzeit geltenden Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ergeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Herzlichen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/65 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/65 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturreformgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 16/64)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das ich Ihnen heute vorstellen darf, betrifft Behörden und Gerichte unseres Landes. Es geht um das gute Funktionieren unserer Behörden und Gerichte. Es sind drei Themen, ganz unterschiedliche Themen, die hier in einem Gesetz zusammengefasst werden.
Das erste Thema betrifft das sogenannte Gerichtsstrukturreformgesetz. Das haben wir bereits im Herbst letzten Jahres verabschiedet. Es geht da um die Veränderung der Zuständigkeiten unserer saarländischen Amtsgerichte. Jetzt wollen wir eine kleine Änderung, eine rechtsbereinigende Änderung, daran vornehmen. Denn damals, als wir das Gesetz hier verabschiedet haben, gab es einen breiten Konsens, dass anhängige oder rechtshängige Altverfahren in die neuen veränderten gerichtlichen Zuständigkeiten mit einbezogen werden sollten. Das war damals Konsens gewesen.
Auf Initiative des Saarlandes hat der Bundesgesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass das möglich ist. Wir hatten damals im Landesgesetz, in diesem Gerichtsstrukturreformgesetz, das schon vorweggenommen und antizipiert. Wir hatten uns damals damit beholfen, dass wir im Gesetz zwei Alternativen
aufgenommen haben, eine für das damals geltende alte Bundesrecht und eine für das erwartete neue Bundesrecht. Jetzt ist auch auf saarländische Initiative hin das neue Bundesrecht in Kraft getreten. Damit ist aber die für die alte Bundesrechtslage vorgesehene Regelungsalternative in unserem Gerichtsstrukturreformgesetz obsolet geworden. Es geht darum, diese mittlerweile obsolete Alternative zu streichen. Dieser erste Punkt hat also rein rechtsbereinigenden und klarstellenden Charakter.
Die zweite Regelung des Gesetzes betrifft die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte im Saarland an einem Standort in Saarbrücken. Sie soll nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01., sondern zum 01.04.2018 erfolgen. Es geht dabei um eine Vorsichtsmaßnahme. Das Gebäude, in dem die Arbeitsgerichtsbarkeit künftig untergebracht werden soll, wird derzeit umfassend renoviert. Dabei sind Umstände eingetreten, die bei der Verabschiedung des Arbeitsgerichtsreformgesetzes nicht vorhersehbar waren.
Wir können - Stand heute - davon ausgehen, dass das Gebäude wahrscheinlich zum Jahreswechsel bezugsfertig sein wird. Eine verantwortliche Planung muss jedoch alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Wir wollen jedes Risiko ausschließen und wir wollen unter allen Umständen eine funktionsfähige Infrastruktur für unsere Arbeitsgerichte gewährleisten. Deshalb schlagen wir schon heute gesetzgeberische Änderungen vor und wollen sie mit diesem Gesetz auf den Weg bringen.
Der dritte Bereich betrifft das sogenannte IT-Dienstleistungszentrum. Wir haben ja vorhin über das EGovernment-Gesetz debattiert. Wir haben im Saarland bereits zum Januar 2016, also zum Beginn des letzten Jahres, das Know-how und die Infrastruktur auf Landesseite in einem sogenannten IT-Dienstleistungszentrum gebündelt. Das haben wir hier auch per Landesgesetz errichtet.
Wir wollen dieses IT-Dienstleistungsgesetz an zwei Stellen etwas verändern. An einer Stelle greifen wir eine Anregung des Unabhängigen Datenschutzzentrums unseres Landes auf. Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 5 des Saarländischen Datenschutzgesetzes. Das wollen wir auf Anregung des Unabhängigen Datenschutzzentrums auch ausdrücklich im IT-Dienstleistungserrichtungsgesetz klarstellen. Das ist die eine kleinere Veränderung. Die zweite Veränderung betrifft den IT-Verwaltungsrat. Es gibt zur Begleitung dieses IT-Dienstleistungszentrums einen sogenannten IT-Verwaltungsrat. Der Rechnungshof hat uns darum gebeten, künftig in diesem IT-Verwaltungsrat mitarbeiten zu dürfen. Wir halten das für sinnvoll. Deshalb möchten wir es mit diesem Gesetz ermöglichen, also eine weitere kleinere Veränderung unse
res IT-Dienstleistungsgesetzes. Das IT-Dienstleistungszentrum ist also der dritte Regelungsbereich dieses Gesetzes. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung und Beratung im zuständigen Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zu diesem Gesetz noch nicht viel zu sagen. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu. In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Es war richtig, den Unterausschuss Bauen einzuführen, denn auch hier sieht man wieder, dass sich in eine Reihe von vielen Baupannen eine weitere Baupanne einreiht. Ich denke, wir sollten das im Ausschuss besprechen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Minister Toscani hat in seiner Einbringungsrede ausgeführt, welche Änderungen dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Zusammengefasst sind das erstens die Anpassung an bundesgesetzliche Vorgaben, zweitens die Anpassung des Termins zur Konzentration der Arbeitsgerichtsbarkeit und - wie er deutlich sagte, eine Vorsichtsmaßnahme, nicht dass es nachher an einem Tag hängen sollte - dass terminlich kein 01.01. festgeschrieben ist, der dann noch ein Feiertag ist, und es wird ein 02. oder 03.01. Also Herr Kollege Lander, warten Sie mal ab mit Ihren Vermutungen! Wir werden sehen, was daraus wird. Drittens haben wir die Klarstellung beziehungsweise auch Anpassung der rechtlichen Beteiligung des Rechnungshofes.
Gestatten Sie mir, dass ich die Möglichkeit nutze und noch mal etwas zur Gerichtsstrukturreform sage. Wir haben die Gerichtsstrukturreform nach Erster Lesung im Juli in Zweiter Lesung im November 2016 verabschiedet. Sie ist noch nicht in Kraft, sie kommt zum 01.01.2018. Wir haben viele neue Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, daher ist es wichtig, diese Reform noch mal kurz zu beleuchten, damit nachher niemand sagt: Kaum haben sie die Gerichtsstruktur auf den Weg gebracht, schon fangen sie mit den ersten Änderungen an. Auch um
Die Gerichtsstrukturreform war überschrieben „Gesetz betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland und zur Änderung weiterer Gesetze im Bereich der Justiz“. Die Lesungen haben im Juli und November 2016 stattgefunden, ich sagte es bereits. Was war denn die Ausgangslage, warum haben wir uns dort auf den Weg gemacht? Die Gerichtsorganisation in unserem Lande war davor zuletzt 1974 neu geordnet worden. Seit damals hat sich vieles geändert, das ist eben auch in einem anderen Zusammenhang gesagt worden. Wir leben in Prozessen, die Dinge sind nicht statisch. Das ist gut so in vielen Bereichen, und auch hier war es so.
Der demografische Wandel zeigt sich gerade in unserem Land durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang. Wir haben auch einen entsprechenden Strukturwandel in unserem Land. Beides hat dazu beigetragen, dass der Geschäftsanfall in der ordentlichen Gerichtsbarkeit rückläufig ist. Exemplarisch einige Zahlen, die auch in beiden Lesungen genannt wurden: 30 Prozent Rückgang in den Zivilsachen und 45 Prozent in Bußgeldsachen. Der prognostizierte demografisch bedingte Rückgang hat sich insgesamt aber noch nicht gravierend gezeigt, weil die Zahl der Fälle in Betreuungsangelegenheiten - auch das ist dem demografischen Wandel geschuldet - im Gegensatz zu anderen Rechtsmaterien gestiegen ist.
Welche Faktoren haben sich ebenfalls geändert? Die fachlichen Anforderungen an die Gerichte haben sich deutlich geändert. Rechtsgebiete entwickeln sich zu höchst komplexen Materien, denken wir an das Familienrecht, denken wir an das Versicherungsrecht oder auch ganz besonders an die rasante Entwicklung bei den Kommunikationstechnologien. Hier wird auch die Justiz tagtäglich vor neue Herausforderungen gestellt. Richterinnen und Richter geraten unter einen hohen Spezialisierungsdruck. Die Antwort der Anwaltschaft besteht darin, dass man entsprechende Fachanwälte ausbildet. Hoch spezialisierte Fachanwälte sind in den verschiedenen Rechtsthemen unterwegs, und da möchten natürlich auch Richter und Richterinnen auf Augenhöhe arbeiten können.
Der Reformbedarf zeigte sich also im deutlichen Rückgang des Geschäftsanfalls - demografischer Wandel, Strukturwandel, wie ich bereits sagte - und in der Notwendigkeit von Spezialisierungen. Der damalige Justizminister Reinhold Jost und seine Staatssekretärin Anke Morsch haben diese Thematik aufgegriffen, Antworten auch in Arbeitsgruppen innerhalb der Justiz entwickelt und dies in Form eines Gesetzes in die parlamentarische Beratung gegeben. Wir hatten eine ausführliche und interessante Anhörung dazu. Ich sehe die alteingesessenen
Auch ich gehöre zu den alt eingesessenen Kolleginnen und Kollegen, die dieses Verfahren mit durchlebt haben. Ziel dieses Gesetzentwurfes war, ist und bleibt, dass die saarländische Justiz auch in Zukunft ohne Qualitätsverluste auf weiterhin hohem Niveau ihre Aufgaben erfüllen kann, dies natürlich im Interesse der Menschen bei uns im Saarland. Wir müssen - das hat der Gesetzentwurf beinhaltet - zukunftsfeste Strukturen für die ordentliche Justiz schaffen.
Was waren nun die Lösungsansätze, was ist in der Gerichtsstrukturreform auf den Weg gebracht worden? Zum einen sind das fachliche Zuständigkeitskonzentrationen, zum Beispiel im Honorarrecht, dies wird ans Amtsgericht Lebach gehen. Das Versicherungsvertragsrecht geht ans Amtsgericht Neunkirchen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in St. Ingbert konzentriert. Das führt dazu, dass wir größere, spezialisierte Einheiten schaffen. Hier entsteht die Augenhöhe mit den Fachanwälten, wie sie letztlich auch die Richter und Richterinnen einfordern. Fachwissen wird gebündelt. Das führt dazu, dass Synergien erzielt werden, die Rechtsprechung wird einheitlich. Dies sind positive Aspekte, die dort umgesetzt werden.
Wir haben in der Struktur auch regionale Kooperationsschienen ermöglicht. Dies führt zur Bündelung einiger Fachgebiete. Wir haben gemeinsame Fachabteilungen für zwei benachbarte Amtsgerichte wie zum Beispiel St. Ingbert und Homburg auf den Weg gebracht, Lebach und Saarlouis insbesondere im Hinblick auf das Zusammenführen in der regionalen Kooperation in Familiensachen. Wir haben St. Wendel und Ottweiler quasi als Tandem. Ebenso sind Merzig und die Zweigstelle Wadern ein Tandem. Hier haben wir nur neue Zuständigkeiten, indem die Gemeinde Losheim jetzt der Zweigstelle des Amtsgerichts Wadern zugewiesen wurde. Aus begründeten Anlässen ist auch Heusweiler dem Amtsgericht Völklingen zugewiesen worden.