Wir haben auch immer darauf hingewiesen, dass dort, wo es eingesetzt wird, dies nur nach guter fachlicher Praxis und nach dem Motto „gerade so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ geschehen soll. Wir haben das zusammen mit der Landwirtschaftskammer auch erreicht. Es gibt einen Ministervorbehalt für den entsprechenden Einsatz von Glyphosat, für die Beantragung, der hat bis heute Bestand. Wir sind auch das einzige Bundesland, dem es tatsächlich gelungen ist, bereits ausgegebene Genehmigungen für Städte und Gemeinden wieder zurückzunehmen, weil wir sie davon überzeugt haben, dass es gerade dort, wo es im öffentlichen Raum ausgebracht werden soll, nichts zu suchen hat, dass es Alternativen gibt. Aber zu glauben, dass das auch für die Landwirtschaft überall gilt, ist ein Trugschluss.
Deswegen darf ich festhalten: Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Arbeit gemacht und den Einsatz auf ein Minimum reduziert. Ich wäre froh, wenn der eine oder andere, der glaubt, das Thema wie eine Monstranz vor sich hertragen zu müssen, das zumindest mal zur Kenntnis nehmen würde, dann wären wir an dieser Stelle ein Stück weiter.
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder deutlich zu machen versucht, dass eine ganze Reihe von Punkten beachtet werden müssen. Diese Punkte sind eben dargelegt worden mit Blick auf die Forderungen in dem zugrunde liegenden Antrag. Es geht um die Erhaltung von hochwertigen Grünflächen. Das tun wir. Es geht darum, den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Auch dies tun wir. Es geht darum, den Biolandbau zu erweitern. Da sind wir dabei. Es ist nicht nur daran gedacht, verstärkt Blühstreifen und Blühflächen auf den Weg zu bringen, sondern es wird auch umgesetzt. Wir kooperieren mit Imkern und Gartenbauvereinen. Wir haben mit dem Programm „Dem Saarland blüht was“ fast 300.000 Euro auf den Weg gebracht, wir haben Tausende von zusätzlichen Quadratmetern mit Blühflächen ausgestattet. Die Aufforderung des Landtages hören wir gerne. Sie ist für uns Anspruch, aber auch Bestätigung zugleich, weiterzuarbeiten wie bisher. - Ich danke für die Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Minister. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/145. Wer für die Annahme der Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/145 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hohen Hause, angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Minister für Inneres, Bauen und Sport eingebrachten Antrag betreffend: Zustimmung des Landtages zum Erwerb des Grundbesitzes 66123 Saarbrücken, Stuhlsatzenhaus, gemäß § 64 Abs. 2 LHO (Drucksache 16/138)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon wieder als Spaßbremse der Haushaltsausschuss. Heute Morgen war es die Weihnachtsstimmung, später ist es die schöne Stimmung an einem Sommerabend mit Grauburgunder. Ich komme zu dem Thema Grundstückskauf, allerdings eine wichtige Geschichte für das Land.
Der Minister für Finanzen und Europa hat mit Schreiben vom 22.09. mitgeteilt, dass das Land beabsichtige, mit Blick auf die Ansiedlung von Helmholtz und IT-Sicherheit im Saarland den Grundbesitz
Stuhlsatzenhaus 1-2 in Saarbrücken zu erwerben. Die Grundstücke in der Gemarkung Scheidt liegen im Umfeld der Universität und erscheinen durch Ergänzung mit benachbarten landeseigenen Forstgrundstücken für die Ansiedlung des Forschungszentrums besonders geeignet. Aufgrund der auch zukünftig zu erwartenden Flächenbedarfe für wissenschaftliche Einrichtungen soll das Land mit dem Erwerb der Grundstücke Stuhlsatzenhaus Eigentum an den letzten verfügbaren Flächen mit Baurecht am Stuhlsatzenhaus erhalten.
Der Verkehrswert der Grundstücke beläuft sich laut Gutachten des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt auf 1,2 Millionen Euro. Demgegenüber stand die Erwartung der Eigentümer in Höhe von 2,6 Millionen Euro, wobei diese ihre Kaufpreisvorstellungen nach mehreren Verhandlungsrunden letztendlich auf 2 Millionen Euro zu korrigieren bereit waren. Die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Eigentümergemeinschaft bietet dem Land die einmalige Chance des Erwerbs von Grundstücken im Bereich des Campus mit bestehendem Baurecht und damit langfristige Planungsoption und rechtfertigt den das Gutachten übersteigenden Kaufpreis. Der Erwerbspreis sowie die Grunderwerbsnebenkosten von 10 Prozent werden aus dem allgemeinen Grundstücksfonds beglichen. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 08. November 2017 mit dem Antrag des Finanzministeriums befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrags, der Ihnen als Drucksache 16/138 vorliegt. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 16/138 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/138 einstimmig angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2014 (Drucksache 16/129)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2014 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2015 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2014. - Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat mich beauftragt, den diesjährigen durch den Unterausschuss erstellten Bericht über die Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2014 zu erstatten. Der Landtag hat in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2013 erteilt und diese gebeten, die im mündlichen Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat gegenüber dem Präsidenten des Landtages mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 21. Dezember 2016 zu den kritisch angesprochenen Punkten des Berichts Stellung genommen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2017 mit der vorgelegten Stellungnahme befasst. Er hat dabei zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung den Empfehlungen des Parlaments im Wesentlichen entsprochen hat, in einzelnen Fragen hat die Landesregierung allerdings die Auffassung von Rechnungshof und Landtag nur bedingt geteilt.
So hatte der Rechnungshof bei einem als GmbH geführten Unternehmen die Beteiligung des Landes sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen geprüft. Er hat dabei festgestellt, dass durch gravierende Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Instrumenten der Arbeitsförderung im Laufe der Jahre dem Unternehmen zunehmend die Geschäftsgrundlage entzogen wurde. Aus Sicht des Rechnungshofes resultierte durch die von der Gesellschaft daraufhin verlagerten Zwecke und Zielgruppen der Förderung eine gewisse Willkür bei der Leistungsgewährung, weil Fördergrundsätze und -richtlinien fehlten.
Aus diesem Grund hatte sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, eine umfassende Strategiediskussion zu den Zielen und Aufgaben der Gesellschaft als überfällig anzustoßen und die derzeitige Rechtsund Organisationsform kritisch zu hinterfragen. Die Landesregierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und so wurde inzwischen der Gesellschaftervertrag aktualisiert, die Gebührenerhebung neu geregelt und die Ziele neu definiert. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat allerdings beschlossen, die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH beizubehalten, ebenso eine Verlagerung einzelner Auf
gabengebiete auf zwei Fachministerien, weil eine Änderung sowohl wirtschaftliche als auch qualitative Einbußen zur Folge hätte.
In einem zweiten Fall, der Prüfung der Zuschüsse an die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V., hatte der Rechnungshof festgestellt, dass wesentliche Grundsätze des Projektmanagements nicht beachtet wurden und das geprüfte Programm weder unter zuwendungsrechtlichen noch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Infolge des unzureichenden Rechnungscontrollings wurden Landesmittel zu viel verausgabt. Kritisiert haben sowohl Ausschuss als auch Rechnungshof die Ausgaben für eine Fact-Finding-Reise als Verschwendung von Steuergeldern, da keine objektiven Gründe für die Markterkundung in Südamerika sprachen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss hat sich zu Beginn seiner Beratungen auch mit den im Allgemeinen Teil des Berichts dargestellten grundsätzlichen Bemerkungen des Rechnungshofes befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2014 von Bedeutung waren. Soweit bei den Analysen und Bewertungen die Folgejahre einbezogen wurden, hat sich der Rechnungshof auf die entsprechenden Haushaltspläne gestützt und im Übrigen die Finanzplanung und das Sanierungsprogramm mit dessen Umsetzungsberichten herangezogen.
Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im geprüften Rechnungsjahr 2014 betrugen 3,921 Milliarden Euro; das kassenmäßige Jahresergebnis war ausgeglichen. Die Finanzierungsrechnung weist eine Neuverschuldung von rund 379.594.000 Euro aus. Zur Schuldentilgung sind nach dem Abschlussbericht zur Haushaltsrechnung insgesamt rund 1,412 Milliarden Euro aufgewandt worden. Unter Berücksichtigung der Finanzierungslücke im Rechnungsjahr 2014 war damit eine Bruttokreditaufnahme von rund 1.791.523.000 Euro erforderlich. Nach den Mittelansätzen im Regierungsentwurf war bereits bei Einbringung des Haushaltsgesetzes die verfassungsrechtlich vorgegebene Kreditobergrenze überschritten. Dies ist ausnahmsweise zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder bei Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs des Landes. Die Landesregierung hat die Gründe für das Vorliegen eines außerordentlichen Bedarfs dargelegt. Er ist vorrangig begründet durch die erheblichen finanziellen Sonderbelastungen des Landes und der fortbestehenden Haushaltsnotlage. Im Haushaltsvollzug ist die im Haushaltsplan vorgesehene Finanzierung laufender Ausgaben durch Kredite von 162,2 Millionen Euro um 110,8 Millionen Euro auf 51,4 Millionen Euro vermindert worden. Die in der Haushaltsrechnung und
den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge stimmen überein. Die Belegung der geprüften Einnahmen und Ausgaben gab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Die Ausgabenreste im Kernhaushalt sind im Jahr 2014 um 23 Millionen Euro auf 164,3 Millionen Euro gesunken. Die Landesregierung wird auch weiterhin ihre Bemühungen fortsetzen, die notwendig sind, um insgesamt eine deutliche Rückführung der Reste zu erreichen. Damit soll verhindert werden, dass ein unerwartet hoher Abbau von Haushaltsresten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund festgelegte Defizitobergrenze hebt und deswegen der Anspruch auf die Auszahlung der Konsolidierungshilfen für das Jahr verfiele. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden mit 45,3 Prozent im Jahr 2014 erneut umfassender als im Jahr zuvor ausgeschöpft. Allerdings hat das Finanzministerium eingeräumt, dass das Volumen der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen - gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme - weiterhin zu hoch ist.
Beurteilt man die Haushaltssituation 2014 insgesamt, ist festzustellen, dass an die positive Einnahmeentwicklung angeknüpft werden konnte. So ist das Finanzergebnis mit steuerabhängigen Einnahmen von 2,96 Mrd. Euro um 134,1 Millionen Euro angestiegen und hat zu einem erneuten Höchststand geführt. Zudem haben die Einnahmen aus den Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro wesentlich dazu beigetragen, den Anstieg der Neuverschuldung abzumildern. Hinzu kommt das Wirksamwerden von Sparmaßnahmen. Der Fehlbetrag der laufenden Rechnung, die sogenannte Unterdeckung, hat sich insgesamt, das heißt im Kernhaushalt unter Einbeziehung der Extrahaushalte, im Jahr 2014 von 137,5 Millionen Euro auf 57,2 Millionen Euro verringert.
Zusammenfassend gilt es, die im Ländervergleich heute noch außerordentlich niedrige, nach Abzug von Vorbelastungen dem Saarland noch verbleibende Finanzkraft schrittweise zu verbessern. Eine Haushaltsrechnung ohne strukturelle Neuverschuldung wird ab 2020 möglich sein, wenn die bisherigen Sanierungsanstrengungen erfolgreich fortgesetzt werden, die steuerabhängigen Einnahmen weiter ansteigen und die zusätzlichen Finanzmittel aus dem reformierten Bund-Länder-Finanzausgleich fließen. Dennoch erkennt der Ausschuss auch für die Zukunft aufgrund des hohen Schuldenstandes Risiken für die notleidenden Haushalte des Landes und seiner Kommunen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung darf ich einige Sachverhalte vortragen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat.
Dazu gehört Textziffer 24: Bau einer Pontonbrücke am Osthafen in Saarbrücken. - Der Rechnungshof hat den Bau einer Geh- und Radwegbrücke am Osthafen geprüft, die mit Gesamtkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro als Pontonbrücke errichtet wurde. Von den Gesamtkosten wurden etwa die Hälfte für das Brückenbauwerk und jeweils circa ein Viertel für die Zuwegung und „sonstige Kosten“ verausgabt. Die von dem Planungsbüro zunächst nicht vorgesehene, aber von der Projektgruppe „Stadtmitte am Fluss" ausdrücklich gewünschte Pontonbrücke war nach Feststellung des Rechnungshofes mit fast 800.000 Euro etwa eine halbe Million Euro teurer, als es der Bau einer „normalen" Brücke gewesen wäre.
Die für die Entscheidung zur Pontonbrücke vorgetragenen Argumente wurden vom Rechnungshof widerlegt. Auch die Bedenken der Projektgruppe hinsichtlich möglicher Schäden, die an einer normalen Brücke anlässlich eines 200-jährigen Hochwassers auftreten könnten, konnten weder Rechnungshof noch Ausschuss überzeugen. Im Falle eines derartigen Jahrhunderthochwassers, bei dem sogar der St. Johanner Markt 3,20 m unter Wasser stehen würde, hätte die Landeshauptstadt nach Einschätzung des Ausschusses andere und weitaus größere Probleme. Der Unterausschuss sieht die Errichtung der Pontonbrücke als klassisches Beispiel für die Förderung unwirtschaftlich geplanter Baumaßnahmen.
Die Ausführungen des Ministeriums wurden vom Ausschuss nicht für geeignet gehalten, seine Bedenken auszuräumen oder gar zu widerlegen. Er vertritt vielmehr mit dem Rechnungshof die Ansicht, dass im vorliegenden Fall das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Fördermitteln nicht beachtet wurde.
Zu Textziffer 25: Finanzierung und Bau eines Parkhauses sowie Bauvorbereitung zum Neubau von Gebäuden für die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). - Der Rechnungshof hat bei der Prüfung von vom Land geförderten Maßnahmen festgestellt, dass die Abwicklung von fünf Baumaßnahmen im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft durch eine Reihe von Fehlentscheidungen aller Beteiligten gekennzeichnet war. Diese haben bei den Vorhaben HTW-Hochhaus, Zentralgebäude, Technikum, Parkhaus und Begleitmaßnahmen zu teils mehrjährigen Überschreitungen und zu erheblichen vermeidbaren Mehrkosten in der Größenordnung von circa 1,65 Millionen Euro geführt. Nach Einschätzung des Rechnungshofes sind diese Mehrkosten zu einem großen Teil auf die Durchführung von vier der fünf Baumaßnahmen als ÖPP-Projekte zurückzuführen.
ner Anwaltskanzlei zur juristischen Beratung zurückzuführen, der zweitgrößte Anteil mit circa 290.000 Euro ist durch die Einschaltung eines Projektsteuerers beim Parkhaus bedingt. Ein Beispiel für eine teure Fehlentscheidung ist der Baustopp beim Parkhaus: Der beschlossene und ausschreibungstechnisch bereits begonnene Bau des Parkhauses wurde von der damaligen Landesregierung überraschend gestoppt, da das damalige Umweltministerium plötzlich ein Mobilitätskonzept forderte und statt eines neuen Parkhauses lieber eine stärkere Nutzung des ÖPNV wünschte.
Insgesamt waren die Ausführungen des Ministeriums zu den Monita des Rechnungshofes nicht geeignet, die Bedenken auszuräumen oder gar zu widerlegen. Der Rechnungshof hat vielmehr festgestellt, dass Ursache der erheblichen, teils mehrjährigen Planungszeiträume im Wesentlichen die langwierigen Verhandlungsverfahren waren, die den ÖPP-Maßnahmen zugrunde lagen, sowie nicht abgeschlossene Entscheidungen der Verantwortlichen.
Nichtsdestotrotz ist der Unterausschuss bei seiner Bewertung der grundsätzlichen Einschätzung des Rechnungshofes, dass das Saarland künftig auf die Durchführung von ÖPP-Maßnahmen verzichten sollte, dieser Einschätzung mehrheitlich gegen das Votum der DIE LINKE-Landtagsfraktion nicht gefolgt. Er vertritt vielmehr die Auffassung, dass die Landesregierung auch weiterhin ÖPP-Verfahren in Betracht ziehen kann, soweit die kritischen und strengen Anmerkungen des Rechnungshofes sowie die gemachten Erfahrungen in eine sachgerechte Betrachtung und Bewertung des entsprechenden Vorhabens einfließen. Dabei sollte der Entscheidung vor Auftragserteilung eine Risiko- und Wirtschaftlichkeitsabwägung vorausgehen und die Entscheidungsfindung aufseiten des Auftraggebers sollte abgeschlossen sein.
Zu Textziffer 30: Ambulante Frühförderung und heilpädagogische Hilfen für Kinder. - Der Rechnungshof hat festgestellt, dass lediglich bei 40 Prozent der Frühförderstellen die gesetzliche Vorgabe, in der Regel drei Vollzeitstellen mit fest angestelltem heilpädagogischem und medizinisch-therapeutischem Fachpersonal vorzuhalten, eingehalten wurde. Das Saarland bietet für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt die Komplexleistung „Frühförderung" an. Dem Leistungselement „Erstberatung" kommt dabei aus Sicht des Rechnungshofes ein besonderer Stellenwert zu, allerdings fehle es an einer Konkretisierung zum Inhalt und zu den fachlichen Anforderungen dieser Leistung. Schließlich besteht aus Sicht des Rechnungshofes auch im Bereich der Qualitätsprüfungen noch erheblicher Nachholbedarf.
teil der Krankenkassen lediglich 20 Prozent. Ausweislich der Datenlage liegt allerdings der Anteil der tatsächlichen medizinisch-therapeutischen Leistungen, für die die Krankenkassen aufkommen müssten, höher und hat zum Beispiel für den Zeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2011 40,41 Prozent betragen. Bis heute konnte mit den Krankenkassen jedoch keine neue Kostenaufteilung vereinbart werden, was zu geschätzten Mehrkosten für das Saarland in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro jährlich führt.
Der Unterausschuss unterstützt daher die Forderung des Rechnungshofes, die notwendigen Anpassungsverhandlungen dringend aufzunehmen, und erwartet eine zeitnahe Information über das erzielte Ergebnis. Das Land hat die Verpflichtung, in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern diese Möglichkeit zu nutzen, um erheblichen finanziellen Schaden für das Land zu vermeiden. Der Unterausschuss teilt auch die Auffassung des Rechnungshofes, dass vor einer landesweiten Zusammenführung der Frühförderstellen und der Arbeitsstellen für Integrationspädagogik neben fachlichen Aspekten angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einen wichtigen Stellenwert einzunehmen haben,
auch einzunehmen haben. - Der Unterausschuss stimmt auch der Einschätzung des Rechnungshofes zu, dass die Qualifikation des Personals zwingend zu den Merkmalen der Leistungsvereinbarung gehört, und begrüßt, dass das Ministerium diese zukünftig in die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung aufnehmen wird. Er erwartet, dass ihm auch über die weitere Vorgehensweise zu gegebener Zeit berichtet wird.
Ich möchte aber die Gelegenheit auch wahrnehmen, einen Sachverhalt darzustellen, bei dem die Kritik des Rechnungshofes auf fruchtbaren Boden gefallen ist: Im Saarland werden die mit der Förderung der Studierenden verbundenen Aufgaben - anders als bei allen anderen staatlichen Hochschulen - von einer juristischen Person des Privatrechts, dem Studentenwerk im Saarland e. V., wahrgenommen. Die Finanzierung des Studentenwerks erfolgt jedoch zu einem bedeutenden Anteil aus öffentlichen Mitteln, weshalb der Rechnungshof bei seiner Prüfung die Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Studentenwerk und dem Land beziehungsweise der Universität problematisiert hat. Formal besteht unter den jetzigen rechtlichen Gegebenheiten keine zwingende Verpflichtung des Landes, für eine auskömmliche Finanzierung des Studentenwerks zu sorgen. Für die Studierenden ist es aber wichtig, umfassend ausgestaltete soziale Rahmenbedingungen in den Kernbereichen Verpflegung, Wohnen und Ausbildungsförderung vorzufinden. In diesem Kontext hat der Rechnungshof die Realisie